unter dem Begriff „Schulverwaltung“: sämtliche Verarbeitungen personenbezogener Daten, die in datenschutzrechtlicher Verantwortung der Schulleitung am Schulstandort aufgrund schulgesetzlicher Regelungen vorzunehmen sind, soweit sie nicht in den Ziffer 3 bis 6 geregelt sind; davon umfasst sind
- Litera aVerarbeitungen von Schülerinnen- und Schülerdaten in den Evidenzen gemäß Paragraph 5, BilDokG 2020; dazu gehören jedenfalls alle IT-Systeme und Dienste, soweit deren Benutzerinnen und Benutzer, insbesondere in der Rolle der Schulleitung oder Sokrates-Administration damit schulweit auf personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern zugreifen können, oder die überwiegend zur Verwaltung personenbezogener Daten nach Artikel 9, Absatz eins, DSGVO eingesetzt werden,
- Litera bVerarbeitungen von Schülerinnen- und Schülerdaten im Datenverbund der Schulen gemäß Paragraph 6, BilDokG 2020,
- Litera cVerarbeitungen von Schülerinnen- und Schülerdaten zur Ausstellung von Zeugnissen,
- Litera dDatenverarbeitungen in Bezug auf Stundenplanerstellung, Personalverwaltung, aktenmäßige Kommunikation zwischen Schule und Schulbehörde;