Privathochschulgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 77 aus 2020, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 177 aus 2021,
BG
Paragraph 9,
01.10.2021
PrivHG
72/01 Hochschulorganisation
Bei gemeinsamen Studienprogrammen haben die beteiligten Bildungseinrichtungen Vereinbarungen über die Durchführung, insbesondere über die Festlegung der Leistungen, die die betreffenden Studierenden an den beteiligten Bildungseinrichtungen zu erbringen haben, und die Finanzierung zu schließen.
10.09.2021
20011248
NOR40237255