Absatz eins,Der Lehrberuf Vergolden und Staffieren ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
Vergolden und Staffieren-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 339 aus 2021,
römisch fünf
Paragraph eins
01.08.2021
50/04 Berufsausbildung
04.08.2021
20011628
NOR40237041