Kurztitel

Veranstaltungstechnik-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 338 aus 2021,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.08.2021

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Lehrberuf Veranstaltungstechnik

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Der Lehrberuf Veranstaltungstechnik ist mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren eingerichtet.
  2. Absatz 2,In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Veranstaltungstechniker bzw. Veranstaltungstechnikerin) oder auf Wunsch geschlechtsneutral anzuführen.

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2021

Gesetzesnummer

20011625

Dokumentnummer

NOR40237004