Absatz eins,Auf Antrag eines Schuldners ist ein Restrukturierungsverfahren einzuleiten, das dem Schuldner ermöglicht, sich zu restrukturieren, um die Zahlungsunfähigkeit abzuwenden und die Bestandfähigkeit sicherzustellen.
Restrukturierungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 147 aus 2021,
BG
Paragraph eins
17.07.2021
ReO
23/03 Sonstiges Insolvenzrecht
30.07.2021
20011622
NOR40236792