1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld |
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation |
Der Drogist/Die Drogistin kann |
1.1.1eins Punkt eins Punkt eins die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären.
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1.1.2eins Punkt eins Punkt 2 die Zusammenhänge der einzelnen Bereiche des Lehrbetriebs sowie der betrieblichen Prozesse erklären.
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1.1.3eins Punkt eins Punkt 3 die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführer/in, Filialleiter/in) und seine/ihre Ansprechpartner/innen im Lehrbetrieb erreichen.
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1.1.4eins Punkt eins Punkt 4 die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs |
Die Fachkraft kann |
1.2.1eins Punkt 2 Punkt eins das Leistungsangebot in allen Bereichen des betrieblichen Sortiments und der angebotenen Dienstleistungen erklären (zB fachliche Einteilung, Sortimentsbreite und -tiefe, Herkunft, Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten der einzelnen Produkte).
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1.2.2eins Punkt 2 Punkt 2 das Leitbild bzw. die Ziele des Lehrbetriebs erklären.
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1.2.3eins Punkt 2 Punkt 3 die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform).
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1.2.4eins Punkt 2 Punkt 4 Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Zielgruppen).
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1.3 Branche des Lehrbetriebs |
Die Fachkraft kann |
1.3.1eins Punkt 3 Punkt eins einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends, wie Nachhaltigkeit, Do-it-yourself).
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1.3.2eins Punkt 3 Punkt 2 die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.
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1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten |
Die Fachkraft kann |
1.4.1eins Punkt 4 Punkt eins den Ablauf ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritt).
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1.4.2eins Punkt 4 Punkt 2 die Bedeutung der Lehrlingsausbildung für ihr späteres Berufsleben erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Wichtigkeit der abgeschlossenen Lehre).
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1.4.3eins Punkt 4 Punkt 3 die Notwendigkeit der laufenden Weiterbildung erkennen und sich mit konkreten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen.
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1.5 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten |
Die Fachkraft kann |
1.5.1eins Punkt 5 Punkt eins auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling ihre Aufgaben erfüllen.
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1.5.2eins Punkt 5 Punkt 2 Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit, Ordnung etc. einhalten und sich mit seinen/ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
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1.5.3eins Punkt 5 Punkt 3 sich nach den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten.
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1.5.4eins Punkt 5 Punkt 4 eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung interpretieren (anhand seines/ihres Lehrlingseinkommens sowie eines anonymisierten Personalverrechnungs-Abrechnungsbelegs einer anderen Beschäftigtengruppe im Betrieb).
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1.5.5eins Punkt 5 Punkt 5 die für sie relevanten Bestimmungen des KJBG (minderjährige Lehrlinge) bzw. des AZG und ARG (erwachsene Lehrlinge) und des GlBG grundlegend verstehen.
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1.6 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung |
Die Fachkraft kann |
1.6.1eins Punkt 6 Punkt eins ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
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1.6.2eins Punkt 6 Punkt 2 den Zeitaufwand für ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen.
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1.6.3eins Punkt 6 Punkt 3 sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.
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1.6.4eins Punkt 6 Punkt 4 Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
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1.6.5eins Punkt 6 Punkt 5 in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann eine andere Person hinzugezogen wird.
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1.6.6eins Punkt 6 Punkt 6 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen.
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1.6.7eins Punkt 6 Punkt 7
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1.6.8eins Punkt 6 Punkt 8 die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für ihre Tätigkeit einbringen.
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1.7 Unternehmerisches Denken |
Die Fachkraft kann |
1.7.1eins Punkt 7 Punkt eins kaufmännische Grundbegriffe wie Umsatz, Gewinn, Kosten, Umsatzsteuer erklären, die Grundsätze unternehmerischen Denkens bei ihren Aufgaben berücksichtigen und kostenbewusst handeln.
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1.7.2eins Punkt 7 Punkt 2 Auswirkungen von betrieblichen Kosten auf den Betriebserfolg in Grundzügen nachvollziehen.
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1.8 Zielgruppengerechte Kommunikation |
Die Fachkraft kann |
1.8.1eins Punkt 8 Punkt eins mit verschiedenen Zielgruppen (wie Ausbildern/Ausbilderinnen, Führungskräften, Kollegen/Kolleginnen, Kunden und Kundinnen, Lieferanten und behördlichen Aufsichtsorganen) kommunizieren und sich dabei betriebsadäquat verhalten.
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1.8.2eins Punkt 8 Punkt 2 ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten.
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1.8.3eins Punkt 8 Punkt 3 berufsadäquat und betriebsspezifisch auf Englisch kommunizieren (insbesondere Anwendung von Fachausdrücken).
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1.9 Kundenorientiertes Agieren (Unter Kunden und Kundinnen werden sämtliche Adressaten der betrieblichen Leistung verstanden.) |
Die Fachkraft kann |
1.9.1eins Punkt 9 Punkt eins erklären, warum Kunden und Kundinnen für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen.
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1.9.2eins Punkt 9 Punkt 2 die Kundenorientierung bei der Erfüllung aller ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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1.9.3eins Punkt 9 Punkt 3 mit unterschiedlichen Kundensituationen kompetent umgehen und kunden- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden.
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1.10 Ausstattung des Arbeitsbereiches |
Die Fachkraft kann |
1.10.1eins Punkt 10 Punkt eins die übliche Ausstattung ihres Arbeitsbereiches kompetent verwenden (zB Drucker, Telefonanlage, Kassensystem).
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1.10.2eins Punkt 10 Punkt 2 die Betriebsbereitschaft der Geräte sicherstellen (zB Papier in der Kassa nachfüllen) und einfache Probleme selbstständig lösen (zB Papierstau beseitigen).
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1.10.3eins Punkt 10 Punkt 3 bei komplexen Problemen Maßnahmen entsprechend der betrieblichen Regelungen setzen.
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2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten |
2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement |
Die Fachkraft kann |
2.1.12 Punkt eins Punkt eins betriebliche Qualitätsvorgaben im Aufgabenbereich umsetzen.
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2.1.22 Punkt eins Punkt 2 die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.
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2.1.32 Punkt eins Punkt 3 die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung einbringen.
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2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
Die Fachkraft kann |
2.2.12 Punkt 2 Punkt eins Maßnahmen im Bereich der persönlichen Hygiene setzen.
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Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen (zB Betriebs- und Hilfsmittel des Verkaufs).
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die betrieblichen Sicherheitsvorschriften einhalten.
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Aufgaben von mit Sicherheitsagenden beauftragten Personen im Überblick beschreiben.
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berufsbezogene Gefahren, wie Sturz- und Brandgefahr, in seinem/ihrem Arbeitsbereich erkennen und sich entsprechend den Arbeitsschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
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sich im Notfall richtig verhalten.
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bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.
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die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden (zB richtiges Heben und Tragen).
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2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln |
Die Fachkraft kann |
2.3.12 Punkt 3 Punkt eins die Bedeutung des Umweltschutzes für den Lehrbetrieb erklären.
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die Mülltrennung und -entsorgung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen und abfallvermeidend arbeiten.
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Ressourcen sparsam einsetzen.
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3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten (Diese Berufsbildpositionen schließen gegebenenfalls auch entsprechende analoge Anwendungen mit ein.) |
3.1 Datensicherheit und Datenschutz |
Die Fachkraft kann |
3.1.13 Punkt eins Punkt eins die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Betriebsgeheimnisse wahren, Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung berücksichtigen).
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3.1.23 Punkt eins Punkt 2 mögliche Gefahren der digitalen Welt einschätzen (zB Mobbing, Missbrauch von Daten, Phishing-E-Mails, Viren).
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3.1.33 Punkt eins Punkt 3 Maßnahmen treffen, wenn Sicherheitsprobleme und Auffälligkeiten auftreten (zB rasche Verständigung des Datenschutzbeauftragten bzw. der verantwortlichen IT-Administration).
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3.1.43 Punkt eins Punkt 4 Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Passwörtern und Hardware).
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3.2 Software und weitere digitale Anwendungen |
Die Fachkraft kann |
3.2.13 Punkt 2 Punkt eins Software bzw. Apps und weitere digitale Anwendungen kompetent verwenden (zB in den Bereichen Warenwirtschaft, CRM, E-Commerce, digitale Beratung).
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die für eine auszuführende Aufgabe am besten geeignete betriebliche Software bzw. digitale Anwendung auswählen.
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Probleme im Umgang mit Software und digitalen Anwendungen lösen (zB Hilfefunktion nutzen, im Internet bzw. Intranet nach Problemlösungen recherchieren).
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sich über Innovationen im Bereich des digitalen Arbeitens informieren und Vorschläge für ihren Einsatz machen.
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3.3 Digitale Kommunikation |
Die Fachkraft kann |
3.3.13 Punkt 3 Punkt eins ein breites Spektrum an Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Social Media, in der fachspezifischen Beratung).
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eine geeignete Kommunikationsform anforderungsbezogen auswählen.
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verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.
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3.4 Datei- und Ablageorganisation |
Die Fachkraft kann |
3.4.13 Punkt 4 Punkt eins sich in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Dateien finden).
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sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.
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3.5 Informationssuche und -beschaffung |
Die Fachkraft kann |
3.5.13 Punkt 5 Punkt eins Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient (zB unter Einsatz entsprechender Suchtechniken) nutzen.
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nach gespeicherten Dateien suchen.
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in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
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3.6 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen |
Die Fachkraft kann |
3.6.13 Punkt 6 Punkt eins die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
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Daten und Informationen interpretieren und nach betrieblichen Vorgaben entscheiden, welche Daten und Informationen herangezogen werden.
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4. Kompetenzbereich: Verkauf und Beratung |
4.1 Grundlagen von Verkaufs- und Beratungsgesprächen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
4.1.14 Punkt eins Punkt eins Kunden und Kundinnen angemessen begrüßen.
| x | x | x |
4.1.24 Punkt eins Punkt 2 Kundenbedürfnisse ermitteln.
| x | x | x |
4.1.34 Punkt eins Punkt 3 Verkaufsgespräche führen und dabei auf verschiedene Kundentypen, deren Erwartungen, Wünsche und Einwände eingehen und unter Einsatz von Verkaufstechniken sowie unter Berücksichtigung von Verkaufspsychologie beraten.
| x | x | x |
4.1.44 Punkt eins Punkt 4 Kunden und Kundinnen auf Grundlage seines/ihres fachlichen Know-Hows (drogistische Fachkunde, Gesundheit, Ernährung und Kosmetik, Arzneimittel und Chemikalien) im persönlichen Gespräch, schriftlich oder mit digitalen Medien beraten.
| x | x | x |
4.1.54 Punkt eins Punkt 5 branchen- und betriebsübliche Produktbezeichnungen, Nomenklatur, Maß- und Mengeneinheiten und Fachausdrücke verwenden.
| x | x | |
4.1.64 Punkt eins Punkt 6 digitale Geräte und Anwendungen zur Beratung und Abwicklung des Verkaufs kunden- und bedarfsgerecht einsetzen.
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4.1.74 Punkt eins Punkt 7 entscheiden, welche Artikel sich situationsbezogen als Zusatzverkauf eignen und Zusatzverkäufe abschließen.
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4.1.84 Punkt eins Punkt 8 Kunden und Kundinnen über angebotene Serviceleistungen informieren und diese durchführen (zB Geschenkverpackung, Postversand).
| x | | |
4.2 Verkauf von Arzneimitteln und Chemikalien |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
4.2.14 Punkt 2 Punkt eins Kunden und Kundinnen über die Anwendung, Wirkung, Inhaltsstoffe, Darreichungsformen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Gegenanzeigen, Dosierung und Zubereitung von Arzneimitteln (insbesondere Heilkräuter) und Arzneispezialitäten gemäß der Abgrenzungsverordnung beraten und bei der Abgabe die einschlägigen Vorschriften (Abgrenzungsverordnung, Verpackungsvorschriften) berücksichtigen.
| | x | x |
Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen gemäß Abgrenzungsverordnung herstellen, kennzeichnen und abgeben.
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Kunden und Kundinnen über die Anwendung, Wirkung und Gefahren von Chemikalien (Gifte, Biozide, Haushaltschemikalien, Chemikalien für die Gesundheit) und Pflanzenschutzmittel beraten und bei der Abgabe die jeweiligen Vorschriften (zB Verpackungsvorschriften, Abgabebeschränkungen) beachten.
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Kunden und Kundinnen die Bedeutung von GHS-Gefahrensymbolen, sowie H- und P-Sätzen erklären und sie informieren, wie und wo Kunden und Kundinnen bei Bedarf eine Bewilligung zum Bezug von Giften erhalten.
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einschlägige lateinische und internationale Nomenklatur bei Arzneimitteln, Chemikalien und Giften anwenden.
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Produktmischungen fachgerecht herstellen, die für das Verdünnen von Substanzen erforderliche Mischungsrechnung durchführen und Kunden und Kundinnen erklären.
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4.3 Verkauf von Waren im Bereich Gesundheit, Ernährung und Kosmetik |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
4.3.14 Punkt 3 Punkt eins Kunden und Kundinnen über Waren zur Gesundheitsvorsorge, Lebensmittel für die gesunde Ernährung und für spezielle Gruppen sowie Nahrungsergänzungsmittel beraten und dabei einschlägige Vorschriften (zB Health Claims VO) einhalten.
| | x | x |
Kunden und Kundinnen über das sonstige betriebliche Sortiment, insbesondere Produkte der Kosmetik und Körperpflege, beraten und dabei über wichtige Anwendungsgebiete (zB Sonnenschutz, Haarpflege, Hand- und Fußpflege, Zahnpflege, Babypflege, Düfte) unter Anwendung seines/ihres Fachwissens (zB Somatologie) ausführlich informieren und dabei auf Inhaltsstoffe, Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten eingehen.
| x | x | |
im betrieblichen Sortiment angebotene Kosmetika anwendungsbezogen präsentieren (zB Kunden und Kundinnen unter Berücksichtigung der gewerberechtlichen Bestimmungen schminken).
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Kunden und Kundinnen zu Medizinprodukten (zB Lichttherapiegeräte, Rotlichtlampen, Inhalationsgeräte) beraten und dabei die Freie Medizinprodukteverordnung berücksichtigen.
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4.4 Kundenanfragen und Bestellungsabwicklung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
4.4.14 Punkt 4 Punkt eins allgemeine Kundenanfragen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben beantworten (zB telefonisch, per E-Mail).
| x | | |
häufig gestellte fachliche Kundenanfragen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben beantworten und komplexe Kundenanfragen weiterleiten.
| | x | x |
Bestellungen oder Aufträge entgegennehmen (zB telefonisch, über das betriebliche Bestellsystem, per E-Mail).
| x | x | x |
Schriftstücke im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erstellen (zB Rechnung und Lieferschein).
| x | x | x |
4.5 Umgang mit schwierigen Kundensituationen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
4.5.14 Punkt 5 Punkt eins die Bedeutung eines professionellen Umgangs mit Beschwerden und Reklamationen erklären.
| | x | |
die aus Garantie und Gewährleistung resultierenden Rechte der Kunden und Kundinnen bei Reklamationen berücksichtigen.
| | x | |
Beschwerden und Reklamationen entsprechend den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben bearbeiten bzw. weiterleiten (zB bei komplexen Kundenanliegen).
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Warenumtausch fachgerecht durchführen.
| | | x |
sich bei Diebstahl richtig verhalten und an Maßnahmen zur Verhinderung von Ladendiebstahl mitwirken.
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4.6 Kassa- und Zahlungsverkehr |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
4.6.14 Punkt 6 Punkt eins Zahlungen von Kunden und Kundinnen mit dem betrieblichen Kassensystem abwickeln.
| | x | x |
die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen für den Umgang mit Bargeld umsetzen.
| | x | x |
mit den im Betrieb akzeptierten Zahlungsmitteln umgehen.
| | x | x |
die im Betrieb akzeptierten Zahlungsmittel auf ihre Echtheit und Gültigkeit überprüfen.
| | x | x |
besondere Situationen an der Kassa abwickeln (zB Wechselgeldreklamation, Retouren).
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Belege im Rahmen des betrieblichen Kassensystems erstellen.
| | x | x |
die im betrieblichen Zahlungsverkehr üblichen analogen und digitalen Systeme (zB Zahlungsanweisung) erklären und verwenden.
| | x | x |
den Kassastand überprüfen.
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den Tagesumsatz ermitteln bzw. den Kassaabschluss durchführen.
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über Zahlungsmöglichkeiten und die Zahlungsabwicklung bei E-Commerce informieren.
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5. Kompetenzbereich: Marketing und E-Commerce |
5.1 Grundlagen des betrieblichen Marketing und von E-Commerce |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
5.1.15 Punkt eins Punkt eins Ziele des betrieblichen Marketings sowie von E-Commerce erklären.
| x | x | |
5.1.25 Punkt eins Punkt 2 einen Überblick über das betriebliche Marketing (zB Zielgruppen, Marketinginstrumente, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Preispolitik) und E-Commerce geben.
| x | x | |
5.1.35 Punkt eins Punkt 3 die Grundlagen der betrieblichen Preisgestaltung erklären.
| | x | |
5.1.45 Punkt eins Punkt 4
| | | x |
5.1.55 Punkt eins Punkt 5 Möglichkeiten der Verbindung des stationären mit dem digitalen Handel erklären.
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5.1.65 Punkt eins Punkt 6 die verschiedenen Formen des Online-Marketings sowie die unterschiedlichen Marketingmöglichkeiten darstellen.
| x | x | |
5.2 Grundlagen der Sortimentsgestaltung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
5.2.15 Punkt 2 Punkt eins Faktoren erklären, die das betriebliche Warensortiment beeinflussen (zB Standort, Kundenkreis, Preisgestaltung, Spezialisierung auf Teilbereiche).
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sich über Trends im gesamten Sortiment und aktuelle Entwicklungen der Branche am Laufenden halten und mögliche Auswirkungen auf das betriebliche Warensortiment erkennen.
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5.3 Warenpräsentation |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
5.3.15 Punkt 3 Punkt eins eingekaufte Waren den betrieblichen Sortimentsbereichen zuordnen und unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften (zB Selbstbedienungsverbot) entsprechend einordnen.
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| x | x | |
das betriebliche Sortiment präsentieren (zB Artikel ansprechend positionieren, Sonderpräsentationen verkaufsgerecht gestalten, Auslagen gestalten, saisonale Aspekte berücksichtigen).
| x | x | x |
Produkte fachgerecht kennzeichnen (etikettieren).
| | x | x |
Preise korrekt unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften auszeichnen.
| x | x | |
5.4 weitere Arbeiten im betrieblichen Marketing |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
5.4.15 Punkt 4 Punkt eins an der Durchführung von betrieblichen Marketingmaßnahmen (zB Werbung, Verkaufsförderung, Kundenbindungsprogrammen, digitalen Systemen) mitarbeiten.
| | x | x |
am Außenauftritt des Lehrbetriebs mitarbeiten (zB an Veranstaltungen mitwirken, die betriebliche CI durch gepflegte Erscheinung und das Tragen von Dienstkleidung unterstützen, Beiträge für die sozialen Netzwerke verfassen).
| | x | x |
5.5 E-Commerce |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
5.5.15 Punkt 5 Punkt eins die Bedeutung von Kundenbindungsprogrammen speziell im Bereich des Multi-Channel-Sellings erklären.
| | x | x |
betriebsspezifische verkaufsfördernde Maßnahmen im E-Commerce-Bereich (zB Newsletter, soziale Medien, Online-Bewertungssysteme) erklären.
| | x | x |
6. Kompetenzbereich: Einkauf und Warenwirtschaft |
6.1 Bedarfsermittlung und Bestellung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
6.1.16 Punkt eins Punkt eins die Grundsätze und Abläufe der betrieblichen Beschaffung darstellen (zB Zuständigkeiten, Bestellsysteme, Kriterien für Lieferantenauswahl) und Unterschiede zwischen Angeboten verschiedener Lieferanten (zB Preis, Lieferbedingungen, Zahlungsbedingungen) erkennen.
| x | x | |
6.1.26 Punkt eins Punkt 2 den Bedarf ermitteln, die Beschaffungsentscheidung unter Einhaltung betrieblicher Vorgaben treffen und die Bestellung durchführen.
| | | x |
6.2 Warenannahme und Rechnungskontrolle |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
6.2.16 Punkt 2 Punkt eins die Lieferung mit der Bestellung vergleichen.
| x | x | |
Waren unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben an- und übernehmen sowie allfällige Mängel feststellen und dokumentieren.
| x | x | |
die Identitätsprüfung der zum Verkauf in der Drogerie zugelassenen Arzneimittel durchführen.
| | | x |
die Rechnungskontrolle durchführen.
| x | x | |
6.3 Umgang mit mangelhaften Lieferungen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
6.3.16 Punkt 3 Punkt eins Maßnahmen bei mangelhaften Lieferungen im Einklang mit den betrieblichen Vorgaben ergreifen (zB Reklamationen durchführen).
| | x | x |
Lieferverzug feststellen und Maßnahmen im Einklang mit den betrieblichen Vorgaben ergreifen.
| | x | x |
6.4 Lagerung und Warenwirtschaft |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
6.4.16 Punkt 4 Punkt eins Prinzipien der betrieblichen Waren- und Lagerwirtschaft im eigenen Tätigkeitsbereich berücksichtigen.
| x | x | |
Einlagerungen und/oder Auslagerungen (zB für den Versand) unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben vornehmen.
| x | x | |
produktspezifische Lagerungs- und Sicherheitsvorschriften (insbesondere für Gifte, gefährliche, gesundheitsschädliche und umweltgefährdende Stoffe und Chemikalien sowie Arzneimittel und Arzneispezialitäten) berücksichtigen.
| x | x | |
Lagerbestände auf Richtigkeit und Verkaufsfähigkeit kontrollieren (zB Mindesthaltbarkeitsdatum, Schädlingsbefall).
| x | x | |
Arbeiten im Rahmen der Inventur durchführen.
| | x | x |
7. Kompetenzbereich: Administration |
7.1 Kaufvertrags-Grundlagen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
7.1.17 Punkt eins Punkt eins die rechtlichen Bedingungen für das Zustandekommen und die Erfüllung von (Kauf-)Verträgen darstellen.
| x | x | |
7.1.27 Punkt eins Punkt 2 mögliche Vertragswidrigkeiten bei der Erfüllung von (Kauf-)Verträgen (zB Zahlungsverzug) sowie deren rechtliche Konsequenzen erklären.
| x | x | |
7.2 Belegbearbeitung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
7.2.17 Punkt 2 Punkt eins Belege auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen.
| | x | x |
übliche Belege des Lehrbetriebs, wie Eingangs- und Ausgangsrechnungen sowie Zahlungsbelege, nach betrieblichen Vorgaben ablegen oder weiterleiten.
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