Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 150 aus 2021,
BG
Paragraph 16
01.01.2022
EAG
58/02 Energierecht
Sofern nicht anders bestimmt, werden Marktprämien ab Nachweis der Inbetriebnahme der Anlage bei der EAG-Förderabwicklungsstelle, bei Erweiterungen und Revitalisierungen ab Nachweis der Inbetriebnahme der erweiterten oder revitalisierten Anlage bei der EAG-Förderabwicklungsstelle, für eine Dauer von 20 Jahren gewährt.
16.02.2022
20011619
NOR40236668