1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld |
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation |
Die Fachkraft in der Betonfertigteiltechnik kann |
1.1.1eins Punkt eins Punkt eins sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden.
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1.1.2eins Punkt eins Punkt 2 die wesentlichen Aufgaben und die Zusammenhänge der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären sowie die betrieblichen Prozesse darstellen.
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1.1.3eins Punkt eins Punkt 3 die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführer/in) und ihre Ansprechpartner/innen im Lehrbetrieb erreichen.
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1.2 Lehrbetrieb und Branche |
Die Fachkraft kann |
1.2.1eins Punkt 2 Punkt eins die Ziele und die Struktur des Lehrbetriebs erklären (zB Größenordnung, Tätigkeitsfeld).
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1.2.2eins Punkt 2 Punkt 2 das betriebliche Leistungsangebot beschreiben.
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1.2.3eins Punkt 2 Punkt 3 einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends).
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1.3 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten |
Die Fachkraft kann |
1.3.1eins Punkt 3 Punkt eins den Ablauf ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritt).
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1.3.2eins Punkt 3 Punkt 2 Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).
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1.3.3eins Punkt 3 Punkt 3 die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit konkreten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen.
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1.4 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten |
Die Fachkraft kann |
1.4.1eins Punkt 4 Punkt eins auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling ihre Aufgaben erfüllen.
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1.4.2eins Punkt 4 Punkt 2 Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. einhalten und sich mit seinen/ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
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1.4.3eins Punkt 4 Punkt 3 sich nach den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten.
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1.4.4eins Punkt 4 Punkt 4 die Abrechnung ihres Lehrlingseinkommens interpretieren (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).
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1.4.5eins Punkt 4 Punkt 5 die für sie relevanten Bestimmungen des KJBG (minderjährige Lehrlinge) bzw. des AZG und ARG (erwachsene Lehrlinge) und des GlBG grundlegend verstehen.
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1.4.6eins Punkt 4 Punkt 6 die Grundsätze unternehmerischen Denkens bei ihren Aufgaben berücksichtigen und kostenbewusst handeln.
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1.5 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung |
Die Fachkraft kann |
1.5.1eins Punkt 5 Punkt eins ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
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1.5.2eins Punkt 5 Punkt 2 den Zeitaufwand für ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen.
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1.5.3eins Punkt 5 Punkt 3 Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
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1.5.4eins Punkt 5 Punkt 4 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen.
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1.5.5eins Punkt 5 Punkt 5 in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten.
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1.5.6eins Punkt 5 Punkt 6 die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für ihre Tätigkeit einbringen.
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1.6 Zielgruppengerechte Kommunikation und Kundenorientierung |
Die Fachkraft kann |
1.6.1eins Punkt 6 Punkt eins mit verschiedenen Zielgruppen (wie Ausbildern/Ausbilderinnen, Führungskräften, Kollegen/Kolleginnen, Lieferanten/Lieferantinnen) kommunizieren, zB unter Verwendung von Fachausdrücken und sich dabei betriebsadäquat verhalten.
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1.6.2eins Punkt 6 Punkt 2 ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten.
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1.6.3eins Punkt 6 Punkt 3 die Kundenorientierung (insbesondere interne Kunden und Kundinnen) bei der Erfüllung all ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten |
2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement |
Die Fachkraft kann |
2.1.12 Punkt eins Punkt eins betriebliche Qualitätsvorgaben im Aufgabenbereich umsetzen.
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2.1.22 Punkt eins Punkt 2 die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.
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2.1.32 Punkt eins Punkt 3 die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung einbringen.
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2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
Die Fachkraft kann |
2.2.12 Punkt 2 Punkt eins Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
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rechtliche und betriebliche Sicherheitsvorschriften einhalten, insbesondere in Bezug auf die persönliche Schutzausrüstung.
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berufsbezogene Gefahren, wie Sturz- und Brandgefahr, in ihrem Arbeitsbereich erkennen und sich entsprechend den Arbeitnehmer/innenschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
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für Ordnung und Sauberkeit in ihrem Arbeitsbereich sorgen.
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sich im Notfall richtig verhalten und bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.
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die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens (zB richtiges Heben und Tragen) anwenden.
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2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln |
Die Fachkraft kann |
2.3.12 Punkt 3 Punkt eins die Bedeutung des Umweltschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
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die gesetzlichen und betrieblichen Umweltschutzvorschriften einhalten.
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Abfall vermeiden und die Mülltrennung, -verwertung und -entsorgung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
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energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam einsetzen.
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3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten (Diese Berufsbildpositionen schließen gegebenenfalls auch entsprechende analoge Anwendungen mit ein.) |
3.1 Datensicherheit und Datenschutz |
Die Fachkraft kann |
3.1.13 Punkt eins Punkt eins die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Betriebsgeheimnisse wahren, Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung berücksichtigen).
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3.1.23 Punkt eins Punkt 2 Maßnahmen treffen, wenn Sicherheitsprobleme und Auffälligkeiten auftreten (zB bei der Arbeit mit betriebsspezifischen Maschinen und Geräten).
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3.1.33 Punkt eins Punkt 3 Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Hardware).
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3.2 Software und weitere digitale Anwendungen |
Die Fachkraft kann |
3.2.13 Punkt 2 Punkt eins unterschiedliche betriebliche Software bzw. Apps kompetent verwenden, zB für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Kommunikation, Datenbanken, CNC, SPS.
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mit betrieblichen Datenbanken, zB für Betonrezepturen, arbeiten (zB Daten filtern, auslesen).
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sich in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Dateien finden).
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sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.
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Probleme im Umgang mit einfachen digitalen Anwendungen, unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben, lösen (zB Hilfefunktion nutzen, im Internet nach Problemlösungen recherchieren).
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3.3 Digitale Kommunikation |
Die Fachkraft kann |
3.3.13 Punkt 3 Punkt eins ein breites Spektrum an Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Social Media) und anforderungsbezogen auswählen.
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verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.
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3.4 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen |
Die Fachkraft kann |
3.4.13 Punkt 4 Punkt eins Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient nutzen.
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die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
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in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
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Daten und Informationen interpretieren und nach betrieblichen Vorgaben entscheiden, welche Daten und Informationen herangezogen werden.
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4. Kompetenzbereich: Betonherstellung |
4.1 Betonerzeugung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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4.1.14 Punkt eins Punkt eins die Grundlagen der Betontechnologie (Einteilung von Beton, Betonsorten, Ausgangsstoffe, Festigkeit, Beständigkeit, Verarbeitbarkeit, Betonherstellung, Rezepturen, Betonanforderungen, Betoneignung, Betoneinbau, Nachbehandlung, Betonherstellung, Mindestbetondeckung usw.) darstellen.
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4.1.24 Punkt eins Punkt 2 vorgegebene Betonrezepturen (samt Zusatzstoffen, Färbemittel usw.) gemäß deren Eigenschaften (unter Berücksichtigung der Betontechnologie) auf technische Eignung für das herzustellende Betonfertigteil prüfen.
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4.1.34 Punkt eins Punkt 3 schädliche Einflüsse wie Feuchtigkeit, Kälte, Hitze, Frost, Wasser und Zugluft auf Beton bei der Bewertung der vorgegebene Betonrezeptur auf die Eignung für das herzustellenden Betonfertigteil miteinbeziehen.
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4.1.44 Punkt eins Punkt 4 Anforderungen an die Betondeckung erkennen (zB als Sichtbeton, im Außenbereich).
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4.1.54 Punkt eins Punkt 5 Betonmischungen nach Rezeptur herstellen.
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4.1.64 Punkt eins Punkt 6 bei der Herstellung von Beton mitarbeiten.
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4.2 Betonprüfung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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4.2.14 Punkt 2 Punkt eins einfache Prüfungen an Betonmischungen durchführen zB Luftporengehalt, Frischbetonrohdichte sowie die erhaltenen Ergebnisse auf Plausibilität prüfen und dokumentieren.
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Proben für die Betonprüfung herstellen.
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Prüfungen an Betonproben durchführen, zB Druckfestigkeit und die erhaltenen Ergebnisse auf Plausibilität prüfen und dokumentieren.
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5. Kompetenzbereich: Betonfertigteilherstellung |
5.1 Arbeitsgrundlagen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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5.1.15 Punkt eins Punkt eins die relevanten gesetzlichen Bestimmungen und Normen einhalten und beachten.
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5.1.25 Punkt eins Punkt 2 die für anstehende Arbeiten benötigten Werkzeuge und Geräte vorbereiten und für deren Einsatzbereitschaft sorgen.
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5.1.35 Punkt eins Punkt 3 die Eigenschaften, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten unterschiedlicher Werk- und Hilfsstoffe (Holz, Kunststoff, Metall, Trennmittel usw.) darstellen.
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5.2 Arbeitsvorbereitung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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5.2.15 Punkt 2 Punkt eins Informationen, die zur Durchführung von Arbeiten benötigt werden, aus Produktionsplänen, technischen Zeichnungen oder ähnlichen Unterlagen, ermitteln.
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die Vollständigkeit von für Arbeiten relevanten Angaben in Werksplänen oder technischen Zeichnungen beurteilen wie zB die benötigten Einbauten, Bewehrungen.
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bei unvollständigen bzw. inkorrekten Angaben unter Einhaltung betrieblicher Vorgaben qualitative Rückmeldungen geben (zB an den Vorgesetzten/die Vorgesetzte).
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Schalungen, die nicht umsetzbar sind, erkennen und identifizierte Probleme rückmelden (zB an den Vorgesetzten/die Vorgesetzte).
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vorgegebene Einbauten (zB Transportanker) und Bewehrungen auf ihre Montagefähigkeit sowie auf materielle Eignung für das herzustellende Betonfertigteil prüfen und bei Bedarf Alternativen vorschlagen.
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sich das herzustellende Betonfertigteil anhand von technischen Zeichnungen im Verbund mit anderen Bauteilen räumlich vorstellen.
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5.3 Schalungsvorbereitung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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5.3.15 Punkt 3 Punkt eins basierend auf den technischen Unterlagen und den Anforderungen an das Betonfertigteil die passende Art der Schalung und die passende Fertigteilmethode auswählen.
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Zeichnungen von Schalungen in unterschiedlichen Aufrissen und 3D-Ansichten interpretieren.
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Schalungsmaterial sowie Zubehör unter Beachtung von Eigenschaften, Fertigteilmethode und Anforderungen an das Betonfertigteil auswählen.
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den Einfluss von verschiedenen Materialien für Schalungen wie Holz, Stahl oder Kunststoff sowie der jeweiligen Trennmittel auf den zu verwendenden Beton berücksichtigen.
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bereits benutzte und wiederverwendbare Schalungsteile reinigen und für die nächste Verwendung aufbereiten.
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die notwendigen Teile der betonierfertigen Schalung wie zB Schalungsmaterial, Einbauteile, Bewehrung beschaffen.
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für strukturierte Betonoberflächen die notwendigen Kunststoffmatrizen oder andere Einlagen auswählen und beschaffen.
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die Schalfläche reinigen und vorbereiten.
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5.4 Herstellung betonierfertiger Schalungen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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5.4.15 Punkt 4 Punkt eins verschiedene Werkstoffe (Holz, Metall, Kunststoff usw.) mit grundlegenden manuellen und maschinellen Techniken bearbeiten (zB Zuschneiden, Bohren usw.).
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lösbare und unlösbare Verbindungen für den Schalungsbau herstellen.
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mechanische Größen für den Zuschnitt der einzelnen Bauteile sowie für den Zusammenbau von Schalungen ermitteln.
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die Bauteile für die Schalung gemäß den technischen Unterlagen vorbereiten (zB Holz zuschneiden).
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den Einfluss von verschiedenen Materialien für Bewehrungen gemäß Anforderungen an das Betonfertigteil berücksichtigen.
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Bewehrungen (zB Bewehrungskorb) samt Verankerungs- und Verbindungsteilen gemäß den technischen Unterlagen herstellen (Eisen biegen und flechten usw.).
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Schalungen aus unterschiedlichen Werkstoffen herstellen sowie Bewehrungen und Einbauten (zB Thermokorb) gemäß Vorschriften einbringen und einbauen.
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Schalungen mit unterschiedlichen Trennmitteln (zB Öle, chemisch reagierende Trennmittel) behandeln.
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die betonierfertige Schalung zur Abnahme durch den Vorgesetzten /die Vorgesetzte vorbereiten.
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die betonierfertige Schalung fertigstellen.
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5.5 Betoneinbau |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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5.5.15 Punkt 5 Punkt eins den benötigten Beton zeitgerecht intern anfordern und den angelieferten Beton auf Plausibilität prüfen (zB Konsistenz, Farbe, Menge).
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auf Grund des benötigten Betons die richtige Verarbeitung (Einbauart, Verdichtung und Nachbehandlung) ermitteln.
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Beton gemäß Vorschriften einbauen und verdichten (zB mit Außenverdichter wie Rütteltisch, Innenverdichter wie Flaschenverdichter).
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die Betonoberfläche aufbereiten zB Glätten, Nivellieren, Besenstrich
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Betonoberflächen durch Kunststoffmatrizen oder andere Einlagen in der Schalung eine spezielle Struktur geben.
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das fertige Betonfertigteil ausschalen und abheben.
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Hebe- und Transporteinrichtungen (Stapler, Kräne) unter Berücksichtigung der von diesen Einrichtungen ausgehenden Gefahren bedienen um Betonfertigteile betriebsintern zu transportieren.
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Schalungen abbauen und wieder verwendbare Bauteile zur Reinigung und Aufbereitung vorbereiten.
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5.6 Arbeiten an Produktionsanlagen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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5.6.15 Punkt 6 Punkt eins beim Reinigen, Rüsten und Beschicken von betriebsspezifischen Produktionsanlagen (zB Umlaufanlagen, Anlagen zur Schalungsherstellung) mitarbeiten.
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beim Bedienen und Überwachen von betriebsspezifischen Produktionsanlagen mitarbeiten.
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beim Warten von betriebsspezifischen Produktionsanlagen mitarbeiten.
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6. Kompetenzbereich: Aufbereitung von Betonfertigteilen |
6.1 Endkontrolle und Nachbearbeitung (Qualitätssicherung) |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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6.1.16 Punkt eins Punkt eins Größe, Oberflächenqualität und andere Parameter des fertigen Betonfertigteiles überprüfen und mit den Anforderungen vergleichen.
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6.1.26 Punkt eins Punkt 2 Schäden und Fehler sowie Abweichungen bei der Größe, der Oberflächenqualität und anderen Parametern des Betonfertigteiles erkennen und dokumentieren.
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6.1.36 Punkt eins Punkt 3 Rückschlüsse auf die Entstehung von Schäden und Fehlern ziehen und bei Bedarf geeignete Maßnahmen einleiten (zB Rückmeldung an den Vorgesetzten/die Vorgesetzte).
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6.1.46 Punkt eins Punkt 4 Vorschläge zur Behebung von Schäden und Fehlern an Betonfertigteilen unter Einhaltung betrieblicher Vorgaben machen.
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6.1.56 Punkt eins Punkt 5 leichte Oberflächenbeschädigungen mit geeigneten Mitteln beheben (Betonkosmetik) sowie Kanten und Ecken nachbearbeiten.
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6.1.66 Punkt eins Punkt 6 betriebsspezifische abrasive Verfahren (zB Schleifen und Polieren) oder auftragende Verfahren (zB Auftragen von Imprägnierungen, Ölen und Wachsen von Beton sowie das Auftragen anderer Versiegelungen) zum Veredeln von Beton anwenden.
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6.2 Lagerung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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6.2.16 Punkt 2 Punkt eins die Prinzipien der betrieblichen Lagerwirtschaft im eigenen Tätigkeitsbereich berücksichtigen.
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Betonfertigteile fachgerecht lagern.
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Betonfertigteile gegebenenfalls verpacken, zB um sie gegen Beschädigung zu schützen.
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Betonfertigteile nach Vorgabe zum Transport bereitstellen.
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Betonfertigteile fachgerecht unter Berücksichtigung der Ladegutsicherung verladen.
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