Absatz eins,Die Funktion eines Mitglieds des Vorstandes der E-Control endet
- Ziffer einsmit Ablauf der Funktionsperiode,
- Ziffer 2mit Zurücklegung der Funktion nach Erörterung und Abstimmung mit dem Aufsichtsrat,
- Ziffer 3mit der Abberufung durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gemäß Absatz 3,