Passverordnung
Bundesgesetzblatt Nr. 861 aus 1995, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 326 aus 2021,
römisch fünf
Paragraph eins
01.07.2023
PassV
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Gewöhnliche Reisepässe werden nach dem Muster der Anlage A ausgestellt; das Format wird mit 8,8 cm x 12,5 cm festgelegt. Die Farbe des Einbandes ist purpurrot, der Paß umfaßt 34 Seiten. Die Personaldatenseite besteht aus Kunststoff. Die maschinenlesbare Zone erstreckt sich mit einer Höhe von 2,1 cm entlang des unteren, 12,5 cm langen Randes der Personaldatenseite.
23.07.2021
10005961
NOR40236433