Absatz eins,Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat die Übertragungsnetzbetreiber aufzufordern, über die Ergebnisse der Forschung und Entwicklung sowie die dazu durchgeführten Pilotprojekte gemäß Paragraph 40, Absatz eins a, regelmäßig zu berichten. Ein solcher Bericht ist jedenfalls innerhalb von fünf Jahren zu erstatten.