Absatz eins,Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 2 sind nicht im Militärdienst verwendete und nicht dem Unionsrecht unterliegende unbemannte Fahrzeuge, die selbständig im Fluge verwendet werden können und ohne Sichtverbindung betrieben werden.
Luftfahrtgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 253 aus 1957, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 151 aus 2021,
BG
Paragraph 24 g
01.08.2021
LFG
92 Luft- und Weltraumfahrt
27.07.2021
10011306
NOR40236146