Strafgesetzbuch
Bundesgesetzblatt Nr. 60 aus 1974, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 148 aus 2021,
BG
Paragraph 256,
01.12.2021
StGB
24/01 Strafgesetzbuch
Wer zum Nachteil der Republik Österreich einen geheimen Nachrichtendienst einrichtet oder betreibt oder einen solchen Nachrichtendienst wie immer unterstützt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
Spionage, Betreibung, Unterstützung
27.07.2021
10002296
NOR40236062