Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Ukraine)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 113 aus 1999, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 98 aus 2021,

Typ

Vertrag – Ukraine

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

25.06.2021

Unterzeichnungsdatum

16.10.1997

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Ukraine zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

StF: BGBl. III Nr. 113/1999 (NR: GP XX RV 1081 AB 1322 S. 135. BR: AB 5736 S. 643.)

Änderung

BGBl. III Nr. 98/2021

Sprachen

Deutsch, Englisch, Ukrainisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 28, Absatz eins, des Abkommens wurden am 6. Oktober 1998 bzw. 20. April 1999 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 28, Absatz eins, mit 20. Mai 1999 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Ukraine,

von dem Wunsche geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen weiterzuentwickeln und ihre Zusammenarbeit in Steuersachen zu vertiefen,

in der Absicht, in Bezug auf die unter dieses Abkommen fallenden Steuern eine Doppelbesteuerung zu beseitigen, ohne Möglichkeiten zur Nicht - oder Niedrigbesteuerung durch Steuerverkürzung oder -umgehung (unter anderem durch missbräuchliche Gestaltungen mit dem Ziel des Erhalts von in diesem Abkommen vorgesehenen Erleichterungen zum mittelbaren Nutzen von in Drittstaaten oder -gebieten ansässigen Personen) zu schaffen,

haben Folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk3, DBA

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2021

Gesetzesnummer

10005170

Dokumentnummer

NOR40235720