(4)Absatz 4Zum Präsidenten gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint. Kommt diese Stimmenmehrheit nicht zustande, so ist eine engere Wahl durchzuführen. Bei der engeren Wahl sind nur jene beiden Kandidaten wählbar, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben. Ergab die erste Abstimmung Stimmengleichheit, so entscheidet über die Frage, wer in die engere Wahl einzubeziehen ist, das Los. Bei Stimmengleichheit in der engeren Wahl ist der Wahlvorgang einmal, erforderlichenfalls ein zweites Mal zu wiederholen. Nach der zweiten Wiederholung entscheidet bei Stimmengleichheit das Los.