BESCHLUSS DES RATES vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union, Nr. 2020/2053/EU, Euratom, ABl. Nr. L 424 vom 15.12.2020 – Eigenmittelbeschluss 2021
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 81 aus 2021,
Vertrag – Multilateral
Paragraph 0
01.06.2021
39/11 EU-Haushaltsrecht
BESCHLUSS DES RATES vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union, Nr. 2020/2053/EU, Euratom, ABl. Nr. L 424 vom 15.12.2020 (Eigenmittelbeschluss 2021)
StF: BGBl. III Nr. 81/2021 (NR: GP XXVII RV 809 AB 841 S. 105. BR: AB 10627 S. 926.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der gegenständlichen Beschluss des Rates wird gemäß Artikel 23 i, Absatz 3, erster Satz B-VG bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.
Die Mitteilung gemäß Artikel 12, Absatz 2, des Beschlusses wurde am 31. Mai 2021 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Der Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 ist gemäß seinem Artikel 12, Absatz 3, mit 1. Juni 2021 in Kraft getreten.
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 311 Absatz 3,
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1),
gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren,
in Erwägung nachstehender Gründe:
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
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Luftverkehr, Aufbaufazilität, Aufbauplan, Tilgungszahlung
15.06.2021
20011568
NOR40235107