Kurztitel

Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 340 aus 2015, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2021,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3 /, eins

Inkrafttretensdatum

01.09.2021

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

zum gestaffelten Inkrafttreten vergleiche Artikel eins, Paragraph 4, Absatz 3, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2021,

Text

Anlage C1 FACHSCHULE FÜR MODE

römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

Summe

1.

2.

3.

 

A.1.

Stammbereich

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik6

2

2

2

6

(römisch drei)/III

2.

Sprache und Allgemeinbildung

 

 

 

 

 

2.1

Deutsch

4

2

3

9

(römisch eins)

2.2

Englisch

2

2

2

6

(römisch eins)

2.3

Geschichte und Politische Bildung

0

2

0

2

römisch drei

2.4

Biologie und Ökologie

2

0

0

2

römisch drei

3.

Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge

 

 

 

 

 

3.1

Wirtschaftsgeografie

2

0

0

2

römisch drei

3.2

Betriebswirtschaft2

0

2

2

4

römisch eins

3.3

Recht

0

0

2

2

römisch drei

3.4

Rechnungswesen2

2

2

2

6

römisch eins

3.5

Officemanagement2

2

1

1

4

römisch drei

4.

Produktentwicklung und Produktion

 

 

 

 

 

4.1

Textiltechnologie

2

1

1

4

römisch drei

4.2

Entwurf und Design2

2

2

2

6

römisch drei

4.3

Schnittkonstruktion und Modellgestaltung2

2

2

2

6

römisch zwei

4.4

Methoden des Projektmanagements und Prozessgestaltung2

1

2

0

3

römisch zwei

4.5

Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken2 3

10

10

10

30

römisch vier

5.

Bewegung und Sport

2

1

2

5

römisch vier a

Wochenstundenzahl Stammbereich

35

31

31

97

 

A.2.

Schulautonome Vertiefungen2 4 5

 

 

 

 

 

 

Handel und Design

0

6

6

12

römisch zwei

 

Fashion Styling

0

6

6

12

römisch zwei

 

Handel und kreative Fertigungstechnik

0

6

6

12

römisch zwei

 

Angewandte Betriebsführung

0

6

6

12

römisch zwei

B. Verbindliche Übung

Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation

2

0

0

2

römisch drei

Gesamtwochenstundenzahl

37

37

37

111

 

C. Pflichtpraktikum

4 Wochen vor Eintritt in die 3. Klasse

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

E. Förderunterricht4

__________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch drei schulautonom abgeändert werden.

2 Mit Computerunterstützung.

3 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch drei schulautonom mit 28-30 Wochenstunden festgelegt werden.

4 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch drei).

5 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch drei schulautonom mit 10-12 Wochenstunden festgelegt werden.

6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

F. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Fachschule für Mode; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Klasse gemäß der Stundentafel der Fachschule für Mode.

4 Gemäß Stundentafel der Fachschule für Mode.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Fachschule für Mode dient im Sinne der Paragraphen 52 und 58 Schulorganisationsgesetz (SchOG) unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, Schulorganisationsgesetz der Erweiterung und Vertiefung der bereits erworbenen Allgemeinbildung und vermittelt jene Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur unselbstständigen und selbstständigen Ausübung eines Berufes auf gewerblichen Gebiet, insbesondere in der Mode und Textilwirtschaft, befähigen.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) und schafft die Basis zur Höherqualifizierung und zu lebenslangem Lernen.

Schwerpunkte sind daher Persönlichkeitsbildung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit sowie die Schulung der Fähigkeiten, betriebliche Herausforderungen unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und sich im Wirtschaftsleben zu behaupten.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken sowie nachhaltigem und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden.

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen:

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND ALLGEMEINBILDUNG

Die Schülerinnen und Schüler

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

              1. Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

              2. Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist.

              3. Pragmatische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN UND ZUSAMMENHÄNGE

Die Schülerinnen und Schüler

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS PRODUKTENTWICKLUNG UND PRODUKTION

Die Schülerinnen und Schüler

LERNERGEBNISSE DER SCHULAUTONOMEN VERTIEFUNGEN

Die Schülerinnen und Schüler können praxisbezogene Projekte im Team planen, durchführen und reflektieren.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang festzulegen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Es muss pro Klasse maximal 1 schulautonome Vertiefung festgelegt werden.

Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 28 bis maximal 30 Wochenstunden festgelegt werden. Die Gesamtwochenstunden der schulautonomen Vertiefung können schulautonom im Ausmaß von mindestens 10 bis maximal 12 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände sind jeweils auf das Mindestwochenstundenausmaß ausgelegt. Bei höherem Wochenstundenausmaß sind vertiefende bzw. erweiternde Kompetenzen zu vermitteln.

Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 4 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen:

  1. Ziffer eins
    Entweder
  1. Ziffer 2
    Stundenerhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Klassen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern einer Klasse verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind möglichst ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Klassen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 111 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Pro Klasse kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Klassen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht nimmt.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht:

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß Paragraph 16, Absatz 3, Schulunterrichtsgesetz.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung, usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Unterrichtsqualität:

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

Unterrichtsplanung:

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Englisch:

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Biologie und Ökologie:

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.

Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge:

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken:

Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation:

In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.

Unterrichtsmethoden:

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

Unterrichtsorganisation:

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Klasse möglichst 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen, eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden auch bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Pflichtpraktikum:

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 284 aus 2014,.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009, (auslaufend) und die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019, (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011,.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2011,.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,.

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008,.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014,.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 89 aus 2015,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände A.1. Stammbereich

1. ETHIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Zentrale fachliche Konzepte

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Didaktische Grundsätze

Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. Dabei können weitere Bereichsethiken thematisiert oder Lehrstoffe behandelt werden.

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Soziale Beziehungen

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft;

Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glück

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Sucht und Selbstverantwortung

Suchtprävention, Abhängigkeit, Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Natur und Wirtschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religion und Weltanschauung

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Prinzipien normativer Ethik

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Medien und Kommunikation

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Judentum, Christentum, Islam

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Umgang mit Tieren

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens

Sex und Gender; moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität;

Reproduktion

Konflikte und Konfliktbewältigung

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Grundkonzepte der Ethik

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten

Entwicklung und aktuelle Situation;

Diversität und Diskriminierung:

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos;

Gesundheitliche Aspekte des Sports;

Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester:

Identitäten und Moralentwicklung

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Wirtschaft und Technik

Markt und Moral, Unternehmensethik, Technikfolgenabschätzung und -bewertung

Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

2. SPRACHE UND ALLGEMEINBILDUNG 2.1 DEUTSCH

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Satzgrenzen.

Grundlegende Regeln der Zeichensetzung und der Rechtschreibung.

Gängige Fremdwörter.

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören.

Fragen in der Standardsprache.

Einfache Sachverhalte.

Entnahme und Wiedergabe von Kerninformationen.

Erkennen von Redeabsichten.

Freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Lesen:

Lesetechniken und -strategien.

Herausfiltern von Informationen.

Erfassen der wesentlichen Inhalte.

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Schreiben:

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Mitschrift, kreative Textformen, Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, einfache Zusammenfassung; Brief, E-Mail).

Reflexion:

Reflexion über die Lebenssituation.

Medienkonsum.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Grundlegende Regeln der Zeichensetzung und der Rechtschreibung.

Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe.

Medien und ihre Funktionen.

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Sachverhalte.

Kerninformationen aus Medienbeiträgen.

Gestaltendes Vorlesen.

Erkennen von Redeabsichten.

Feedback.

Einfache Argumente.

Lesen:

Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten. Herausfiltern von Detailinformationen.

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte, zB Kurzgeschichten, Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Folder, Broschüren).

Schreiben:

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Exzerpt, Protokoll, Zusammenfassung, einfache Stellungnahme, Charakteristik, Bewertung, kreative Textformen).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Regeln der Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen:

Diskussion.

Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung.

Einfache Argumente. Stellungnahme.

Beschreibung nichtlinearer Texte.

Lesen:

Sammeln von Informationen.

Textsortenwissen (lineare und einfache nichtlineare Texte).

Informationen und Meinungen in Medien.

Schreiben:

Verknüpfende Elemente.

Textsortenwissen (Projektbericht, Motivationsschreiben, Stellungnahme).

Nichtlineare Texte.

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

Wesentliche Merkmale literarischer Gattungen.

Medien und ihre Funktionen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Regeln der Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen:

Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung.

Argumentieren und Appellieren, Präsentieren.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen, einfache monologische und dialogische Gesprächsformen (zB Rede, Diskussion, Debatte, Bewerbungsgespräch).

Nichtlineare Texte.

Lesen:

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturieren von Argumenten.

Nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

Medien als Informationsquellen.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Regeln der Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen:

Kritische Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung.

Argumentieren und Appellieren.

Nichtlineare Texte.

Lesen:

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturieren von Argumenten.

Nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Medien als Informationsquellen.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

Ziffer 2 Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

Ziffer 3 Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten.

2.2 ENGLISCH

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler:

zB Familie, Freundeskreis, Freizeit, Interessen, Schule, Wohnen, Alltagsleben, Kleidung, Mode, Speisen und Nahrungsmittel.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB E-Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Postkarten, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung, Telefongespräche.

Einfache Alltagstexte:

zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder.

Einfache Formulare.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen:

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Kommunikationstechnologie, Bildung, Ernährung und Gesundheit, Sport, Mode und Verkauf.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt:

zB Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Bewerbungsgespräche, Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen:

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Kommunikationstechnologie, Bildung, Ernährung und Gesundheit, Sport, Mode und Verkauf.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt:

zB einfache Anfragen, Bestellungen und Beschwerden, Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Ernährung und Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Kommunikationstechnologie, Werbung, Welt der Mode, Praktikum.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellungen, Reservierungen, Beschwerden, Stellungnahmen, Präsentationen, Beschreibungen von Arbeitsabläufen aus dem Bereich der Mode.

Alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Ernährung und Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Kommunikationstechnologie, Werbung, Welt der Mode, Praktikum.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellungen, Reservierungen, Beschwerden, Stellungnahmen, Präsentationen, Beschreibungen von Arbeitsabläufen aus dem Bereich der Mode.

Alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

Ziffer 2 Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

Ziffer 3 Klasse: 1 einstündige Schularbeit und 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

2.3 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Historische Epochen im Überblick.

Die Entwicklung zur modernen Demokratie am Beispiel Österreichs.

Grundlagen und Aufgaben des Staates.

Wahlrecht, politische Parteien.

Nationalitätenproblem.

Erster Weltkrieg und seine Folgen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Österreich und die Welt 1918 bis 1939.

Totalitäre Ideologien und Systeme.

Zweiter Weltkrieg (Verlauf und Folgen).

Ost-West-Konflikt und seine Folgen.

Europa und die Welt nach 1945.

Österreich von 1945 bis heute.

Aktuelles Zeitgeschehen; internationale Krisenherde.

2.4 BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bereich „Beobachten und Erfassen“:

Die Schülerinnen und Schüler können

Bereich „Untersuchen und Bearbeiten“:

Die Schülerinnen und Schüler können

Bereich „Bewerten und Anwenden“:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Von der Zelle zum Organismus:

Kennzeichen des Lebens, tierische und pflanzliche Zelle, DNA, Chromosomen, Mitose und Meiose, Gewebe, Organe, Organsysteme.

Sexualität:

Aufbau und Funktion der Geschlechtsorgane, Menstruationszyklus, Schwangerschaft und Geburt, Verhütung, sexuell übertragbare Krankheiten.

Mensch und Gesundheit:

Krankheitserreger, Infektionskrankheiten, Zivilisationskrankheiten, Krebs, Abwehrsystem, aktive und passive Immunisierung, Hygiene.

Sucht und Suchtprävention.

Mensch und Umwelt:

Ökologischer Fußabdruck, Konsum und Nachhaltigkeit, Globalisierung, Ursachen und Folgen des Klimawandels.

3. WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN UND ZUSAMMENHÄNGE 3.1 WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Orientierung im Raum.

Physiogeografisch definierte Räume und Prozesse im Überblick.

Demografische Strukturen und Prozesse.

Natur- und Wirtschaftsraum Österreich.

Grundlegende wirtschaftsgeografische Begriffe (zB magisches Vieleck) und Zusammenhänge.

Wirtschaftsregionen im ausgewählten Vergleich unter besonderer Berücksichtigung Österreichs und der Beziehungen zur EU.

Globale Vernetzungen (Nutzen und Problematik, gerechter Handel).

Verteilung und Nutzung von Ressourcen.

3.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Menschen in der Wirtschaft und ihre Verantwortung gegenüber Mitmenschen und Umwelt; Grundlagen der Wirtschaft; Wirtschaftskreislauf.

Kaufvertrag:

Rechtliche Grundlagen, Inhalt und ordnungsgemäße Erfüllung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kaufvertrag:

Vertragswidrige Erfüllung, Konsumentenschutz, E-Commerce.

Mitarbeiterin und Mitarbeiter im Betrieb:

Rechte und Pflichten einer Mitarbeiterin und eines Mitarbeiters von der Bewerbung bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses.

Vorbereitung auf das Pflichtpraktikum.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Finanzierung:

Finanzierungsformen aus privater und unternehmerischer Sicht, Risiken, Schuldenfalle.

Grundlagen des Marketings:

Marketingmix, Marketingkonzept als Teil des Businessplans.

Unternehmensgründung:

Businessplan – Geschäftsidee, Standortwahl, Wahl der Rechtsform, Eintragung ins Firmenbuch, Grundlagen des Gewerberechts.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die Leistungsbereiche der Unternehmen in der Modebranche unterscheiden.

Lehrstoff:

Betriebliche Leistungserstellung:

Produktion und Dienstleistung.

Textil- und Modehandel:

Funktionen und Formen des Handels, aktuelle Tendenzen, Ethik und Nachhaltigkeit, Probleme anhand von aktuellen Medienberichten.

3.3 RECHT

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Arten des Rechts (Stufenbau der Rechtsordnung).

Privatrecht:

Personenrecht, Grundzüge des Familien- und Erbrechts, Sachenrecht, Schuldrecht, Konsumentenschutz.

Arbeits- und Sozialrecht:

Arbeitsverfassungsrecht, Sozialversicherungsrecht.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Zivil- und Strafrecht:

Grundzüge, Unterscheidung, Rechtsdurchsetzung, Zivil- und Strafprozessrecht.

Wirtschaftsrecht:

Datenschutz, rechtliche Aspekte des Internets, Urheberrecht.

3.4 RECHNUNGSWESEN

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Wirtschaftliches Rechnen (Kopfrechnen; Schätzen von Ergebnissen; Prozentrechnung).

Kassabuchführung.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Nebenbücher.

Rechtliche Bestimmungen. Vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer. Kassa- und Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis. Umsatzsteuervoranmeldung.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Doppelte Buchführung:

Rechtliche Grundlagen.

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung; Bücher der Doppelten Buchführung.

Geschäftsfälle:

Kontenrahmen und Kontenplan; Umsatzsteuer.

Verbuchung auch anhand von Belegen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Jahresabschluss (Grundlagen; Reihenfolge der Abschlussarbeiten).

Anlagenbewertung.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kostenrechnung (Kalkulationen im Bereich Beschaffung und Absatz; Deckungsbeitragsrechnung – Direct Costing).

Lösung einfacher Problemstellungen zum Themenbereich Preispolitik.

Standardsoftware und sonstige Hilfsmittel.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Personalverrechnung (Begriffe; Löhne und Gehälter; Lohn- und Gehaltsnebenkosten).

Wiederholung, Vertiefung und Vernetzung aller Bereiche der Buchführung und Kostenrechnung im Rahmen von einfachen Problemstellungen.

Standardsoftware und sonstige Hilfsmittel.

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

Ziffer 2 Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

Ziffer 3 Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

3.5 OFFICEMANAGEMENT

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Informationstechnologie.

Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk.

Datensicherheit.

Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit.

Textverarbeitung (Grundlagen eines Textverarbeitungsprogramms; Richtlinien und Normen).

Präsentation (Grundlagen eines Präsentationsprogramms).

Soziale Netze.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Textverarbeitung:

Schriftstücke (zB Bewerbung und Lebenslauf).

Vertiefung.

Tabellenkalkulation:

Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogramms.

Onlinerecherche, Onlinekommunikation.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Textverarbeitung:

Geschäftliche Schriftstücke.

Vertiefung.

Tabellenkalkulation:

Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogrammes.

Präsentation:

Vertiefung.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Textverarbeitung (Vertiefung).

Grundlagen und Funktionen eines Bildbearbeitungsprogramms.

Datenschutz.

Urheberrecht.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Neue Medien und Technologien.

Online-Publishing.

Cloud-Computing.

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

Ziffer 2 Klasse: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

Ziffer 3 Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

4. PRODUKTENTWICKLUNG UND PRODUKTION 4.1 TEXTILTECHNOLOGIE

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundfunktionen der Bekleidung, Textile Fasern – Naturfasern.

Grundbindungen.

Material- und Stoffsammlung.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Chemisch-technisches Spinnen.

Chemiefasern aus natürlichen Polymeren.

Material- und Stoffsammlung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Chemiefasern aus synthetischen Polymeren.

Hightech- und Funktionstextilien.

Textile Fäden (Spinnverfahren, Garne und Zwirne, Effektfäden).

Material- und Stoffsammlung.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Textile Flächen (Faden-, Faser- und kombinierte Verbundstoffe).

Material- und Stoffsammlung.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Veredelung.

Material- und Stoffsammlung.

4.2 ENTWURF UND DESIGN

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Gestaltungsgrundsätze; Proportionsstudien.

Modellentwürfe in diversen Zeichentechniken; technische Zeichnung, Farbenlehre.

CAD-Grundlagen; Darstellungstechniken; Gestaltungselemente der Bekleidung.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Entwürfe nach Themenstellung; Proportionsstudien.

Technische Zeichnungen; Fachbegriffe und Modellbeschreibungen.

Trendanalyse und Styling, CAD-Anwendungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Gestaltungselemente der Bekleidung; Trendanalyse und Styling.

Produktgruppen; Farbkonzept; Kollektionserstellung.

Technische Zeichnung; Layout und CAD-Anwendungen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Fachbegriffe und Modellbeschreibungen; zielgruppenorientierte Kollektionserstellung.

Layout und CAD-Anwendungen.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Fachbegriffe und Modellbeschreibungen; technische Zeichnungen.

Layout und CAD-Anwendungen.

Praxisbezogene und fallbezogene Übungen.

4.3 SCHNITTKONSTRUKTION UND MODELLGESTALTUNG

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Aufgabenbereiche der Schnittkonstruktion und Modellgestaltung.

Fachgerechte Handhabung der Arbeitsmittel.

Proportionen des menschlichen Körpers.

Maßnehmen; Größentabellen; Maßstab.

Manuelle Schnittkonstruktion:

Erstellen von Grundschnitten aus der Bekleidungsgestaltung.

Einfache Techniken der Grundschnittveränderungen.

Konstruktionsbedingte Fachbegriffe.

Gradieren.

Digitale Schnittkonstruktion:

Grundlagen des CAD-Programms.

Umgang mit Eingabesystem.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Modell- und konstruktionsabhängige Fachsprache.

Einsatz branchenüblicher Software.

Konstruktion:

Erweiterte Grundschnitte.

Einfache Modellentwicklungen.

Erstellen schnittfertiger Teile.

Ärmel.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Modell- und konstruktionsabhängige Fachsprache.

Einsatz branchenüblicher Software.

Konstruktion:

Erweiterte Grundschnitte.

Einfache Modellentwicklungen.

Erstellen schnittfertiger Teile.

Kragen.

Produktionsschablonen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Modell- und konstruktionsabhängige Fachsprache.

Einsatz branchenüblicher Software.

Maßnehmen und Maßberechnung.

Konstruktion:

Modellentwicklungen.

Erstellen schnittfertiger Teile.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Modell- und konstruktionsabhängige Fachsprache.

Einsatz branchenüblicher Software.

Konstruktion:

Modellentwicklungen.

Erstellen schnittfertiger Teile.

Gradieren.

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

Ziffer 2 Klasse: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

Ziffer 3 Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten.

4.4 METHODEN DES PROJEKTMANAGEMENTS UND PROZESSGESTALTUNG

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Aufbau und Rollen im Projektmanagement.

Projektstart, -planung und -durchführung.

Projektinstrumentarien, Projektmethoden.

Computerunterstützte Arbeitsunterlagen und Projektdokumentation.

Ein einfaches Projekt, vorzugsweise in Kombination mit anderen Unterrichtsgegenständen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundbegriffe; Aufgaben und Ziele des Arbeitsstudiums.

Erfolgreiche Unternehmensstrukturen.

Erstellen der erforderlichen Produktionspapiere und der betriebsspezifischen Unterlagen für die Arbeitsvorbereitung.

Arbeitssystemgestaltung.

Arbeitssicherheit und Arbeitsschutzbestimmungen.

Computerunterstützte Bearbeitung der erforderlichen Arbeitsunterlagen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Ergonomie.

Arbeitsdatenmanagement.

Gliederung und Gestaltung von Aufgaben und Abläufen.

Gestalten von Prozessen.

Qualitätsmerkmale und Qualitätssicherung.

Computerunterstützte Bearbeitung der erforderlichen Arbeitsunterlagen.

4.5 FERTIGUNGSVERFAHREN UND VERARBEITUNGSTECHNIKEN

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Rationelle Verarbeitungstechniken.

Technologie der Bekleidungsmaschinen.

Produkte aus einfachen Materialien der DOB und/oder HAKA.

Detailarbeiten.

Einsatz von Produktionspapieren.

Verwendung branchenspezifischer Software.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Technologie der Bekleidungsmaschinen.

Produkte der DOB und/oder HAKA.

Detailarbeiten.

Verwendung branchenspezifischer Software.

Praktische Umsetzung von Projekten der schulautonomen Vertiefung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Technologie der Bekleidungsmaschinen.

Produkte aus anspruchsvolleren Materialien der DOB und/oder HAKA.

Detailarbeiten.

Computerunterstützte Erstellung der Produktionspapiere.

Praktische Umsetzung von Projekten der schulautonomen Vertiefung.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Komplexe Produkte aus DOB und/oder HAKA.

Detailarbeiten.

Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.

Verwendung branchenspezifischer Software.

Praktische Umsetzung von Projekten der schulautonomen Vertiefung.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Komplexe Produkte aus DOB und/oder HAKA.

Detailarbeiten.

Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.

Schnitterstellung mit CAD (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“).

Praktische Umsetzung von Projekten der schulautonomen Vertiefung.

5. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

A.2. Schulautonome Vertiefungen HANDEL UND DESIGN

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Geschichte der Werbung, Ziele und Aufgaben der Werbung; Gestaltungs- und Bildbearbeitung mit CAD.

Warenpräsentation, Schaufensterraum (Ausstattung, Lichttechnik, Materialkunde, Gestaltungsdreieck, themenbezogene Aufgabenstellungen).

Berufsbilder im Handel, Anforderungsprofile im Einzelhandel.

Körpersprache, Sprech- und Sprachverhalten; fallbezogene Übungen.

Absatzwege Modehandel.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Wahrnehmungskriterien.

Werbebotschaften, Werbemedien; angewandte Farbsysteme; themenbezogene Layoutgestaltung mit CAD.

Gestaltung von Blickfängen und Warengruppen, thematische Schaufenstergestaltung, Schauverhalten des Kunden.

Kundenorientiertes Beratungsgespräch, Fragetechniken, Zusatz- und Kombinationsverkauf, waren- und preisbezogene Kaufargumentation; situative Übungen.

Absatzwege Modehandel.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Corporate Identity; Werbebotschaften; themenbezogene Gestaltungs- und Layoutaufgaben mit CAD; Symbole und Zeichen.

Marktorientierte Gestaltung von Blickfängen und Warengruppen, Segmentierung von Waren im Innenraum, Raumstrukturen.

Kaufmotive, Gesprächsführung und Verhandlungstechniken, Einwand, Umtausch, Ladendiebstahl; fallbezogene Übungen.

Problemstellungen im Modehandel.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Themenbezogene Gestaltungs- und Layoutaufgaben mit CAD; fallbezogene Analysen.

Situative Fallbehandlung zum Visual Merchandising und theoretischen Beratungsanalyse.

Textile Wertschöpfungskette, Kennzahlen im Handel.

FASHION STYLING

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erstellung der Arbeitsunterlagen für die Produktentwicklung, die Projektarbeit und das Projekthandbuch.

Schnitt- und Modeentwicklungen der einzelnen Epochen.

Fachspezifisches Vokabular im Bereich Trends und Design.

Grundkenntnisse über Arbeitsmittel und Betriebsmittel.

Produktionskonstruktion mit CAD.

Mode- und Kreativitätstechniken, gestalterische Umsetzung von Entwürfen und Produktzeichnungen, Einsatz von unterschiedlichen künstlerischen Arbeitsmaterialien.

Mode- und Produktpräsentation.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Weiterführung der aktuellen Projektarbeit.

Layoutgestaltung mit CAD, Produktzeichnung mit CAD, gestalterische Umsetzung von Entwürfen mit CAD.

Weiterführende Schnitt- und Modeentwicklungen der Epochen.

Künstlerische Elemente im Trend- und Designbereich.

Kommunikations- und Präsentationstechniken.

Modebilder in verschiedenen Techniken und Produktzeichnungen mit CAD, Produktkonstruktion mit CAD.

Mode- und Produktpräsentation.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Themenbezogene Layoutgestaltung mit CAD.

Bildbearbeitung, Präsentation, Plakatgestaltung.

Projekterarbeitung mit gesteigerten Anforderungen entsprechend den aktuellen Trends (Projektmanagement, Design, Schnitttechnik) unter Nutzung von EDV und CAD.

Fächerübergreifende und praxisbezogene Projekte, Präsentation von Ergebnissen.

Mode- und Produktpräsentation.

Grundlagen der Farb- und Typberatung.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Präsentationen von Endergebnissen unter Einsatz von verschiedenen Techniken und Medien.

Kollektionen.

Produktkonstruktion mit CAD.

Bildbearbeitung, Präsentation, Plakate und Portfolios mit fachspezifischer Software.

HANDEL UND KREATIVE FERTIGUNGSTECHNIK

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Anwendung der Grundlagen des Projektmanagements.

Grundlagen aus Textil- und Modehandel.

Farb-, Typ- und Stilberatung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Fachbezogenes einfaches Projekt (Projekthandbuch) vernetzt mit den Pflichtgegenständen „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ sowie „Entwurf und Design“.

Verkaufsgespräch.

Visual Merchandising und andere aktuelle Kommunikationstechnologien des Modemarketings vernetzt mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft“.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Fachbezogenes Projekt (Projekthandbuch) vernetzt mit den Pflichtgegenständen „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ sowie „Entwurf und Design“.

Logistik im Bereich der Modebranche.

Grundlagen des Qualitätsmanagements.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Fachbezogenes Projekt (Projekthandbuch) vernetzt mit den Pflichtgegenständen „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ sowie „Entwurf und Design“.

Vertiefung von ausgewählten Themengebieten:

zB Grundlagen aus Textil- und Modehandel, Farb-, Typ- und Stilberatung, Verkaufsgespräch, Visual Merchandising und andere aktuelle Kommunikationstechnologien des Modemarketings, Logistik im Bereich der Modebranche, Qualitätsmanagement.

ANGEWANDTE BETRIEBSFÜHRUNG

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Auftragsbearbeitung in den Grundlagen bezugnehmend auf die entsprechenden Abteilungen unter Nutzung von EDV und CAD für Modeeinzelhandel und Industrie.

Produktionsplanung und Personaleinsatz, Erstellung der Arbeitsunterlagen für die Produktion.

Absatzpolitik, Unternehmensgründung, Produktentwicklung, Bestellungen.

Fachspezifisches Vokabular auch für internationalen Warenverkehr.

Bildbearbeitung, Präsentation, Plakate.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Auftragsbearbeitung in den Grundlagen bezugnehmend auf die entsprechenden Abteilungen unter Nutzung von EDV und CAD für Modeeinzelhandel und Industrie.

Rationeller Betriebsmitteleinsatz, Logistik, Beschaffungspolitik, Qualitätsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Markenpolitik, Produktpräsentation und Verkauf, Warenumschlag, Lager.

Kommunikations- und Präsentationstechniken auch auf internationaler Ebene.

Bildbearbeitung, Präsentation, Plakate.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Ermittlung von Prozessdaten, Qualitätsmanagement.

Auftragsbearbeitung mit gesteigerten Anforderungen entsprechend den aktuellen Trends unter Nutzung von EDV und CAD für Modeeinzelhandel und Industrie.

Branchenspezifische Logistik, Erstellung der Arbeitsunterlagen für die Produktion unter Einsatz der entsprechenden Software; Modehandel.

Präsentation von Teil- und Endergebnissen.

Praxisbezogene Projekte.

Grundlagen des Webdesigns, Erstellen einer eigenen Webseite.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Anwendung von Prozessdaten in der Produktion, Verbesserungsprozesse.

Arbeitsunterweisung und Qualifizierung.

Webdesign (Vertiefung), Internationalisierung, Verwaltung einer Webseite.

B. Verbindliche Übung PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG UND KOMMUNIKATION

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).

Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten).

Präsentation (inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung, soziale Rollen und Stereotypen, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

C. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Vor Eintritt in die 3. Klasse im Ausmaß von 4 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Mode und Textilwirtschaft.

In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

E. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie in der jeweiligen Klasse/im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

F. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie Anlage A1 Abschnitt römisch sechs Unterabschnitt D Ziffer eins

2. Religion

Wie Abschnitt römisch fünf

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt römisch sechs Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt römisch sechs Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2021

Gesetzesnummer

20009369

Dokumentnummer

NOR40235040