Kurztitel

Lehrpläne der humanberuflichen Schulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 340 aus 2015, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2021,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 12

Inkrafttretensdatum

01.09.2021

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

zum gestaffelten Inkrafttreten vergleiche Artikel eins, Paragraph 4, Absatz 3, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2021,

Text

Anlage A12 KOLLEG FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppen

Semester

römisch eins.

römisch zwei.

römisch drei.

römisch vier.

Summe

1.

Religion/Ethik7

1

1

1

1

4

(römisch drei)/III

2.

Sprache und Kommunikation:

 

 

 

 

 

 

 

2.1 Lebende Fremdsprachen 2

6

6

5

5

22

(römisch eins)

 

2.2 Angewandtes Informationsmanagement3

2

2

2

0

6

römisch zwei

 

2.3 Kreativer Ausdruck

2

2

0

0

4

römisch vier a

3.

Wirtschaft

 

 

 

 

 

 

 

3.1 Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft

2

2

1

1

6

römisch drei

 

3.2 Betriebswirtschaft und Projektmanagement4

4

4

4

4

16

römisch eins

 

3.5 Rechnungswesen und Controlling3 4

4

4

4

4

16

römisch eins

 

3.6 Recht

1

1

2

2

6

römisch drei

4.

Ernährung, Gastronomie und Hotellerie:

 

 

 

 

 

 

 

4.1 Ernährung und Lebensmitteltechnologie

3

3

3

3

12

römisch drei

 

4.2 Küchen- und Restaurantmanagement

7

7

6

6

26

römisch vier a

5.

Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement5

4

4

8

8

24

römisch eins

Gesamtwochenstundenzahl

36

36

36

34

142

 

B. Pflichtpraktikum

Insgesamt 8 Wochen zwischen dem 2. und 3. Semester

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen6

D. Förderunterricht6

 

 

 

 

 

 

_____________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch drei schulautonom abgeändert werden.

2 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache(n) anzuführen.

3 Mit Computerunterstützung.

4 Im Hinblick auf die gemeinsame Klausur sind die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“ und „Rechnungswesen und Controlling“ zumindest im 4. Semester organisatorisch zu verbinden.

5 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnitts römisch drei schulautonom mit 4-24 Wochenstunden festgelegt werden.

6 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen gemäß Abschnitt römisch drei.

7 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Das Kolleg für wirtschaftliche Berufe hat im Sinne der Paragraphen 65 und 77 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, Schulorganisationsgesetz (SchOG) die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen ergänzend zum Bildungsziel einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe zu führen. Durch die Vermittlung der entsprechenden Fach- und Methodenkompetenz sowie den Erwerb sozialer und personaler, kommunikativer und emotionaler Kompetenz werden die Absolventinnen und Absolventen zur Ausübung gehobener Berufe in den Bereichen Wirtschaft (insbesondere im Bereich des gehobenen Dienstleistungssektors und des Service-Designs), Verwaltung (auch im Sozial-und Gesundheitsbereich), Ernährung, Tourismus (insbesondere Hotellerie und Gastronomie) und Kultur befähigt.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zu lebenslangem Lernen.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden.

Das Kolleg für wirtschaftliche Berufe kann wahlweise als Tagesform in vier Semestern oder als Berufstätigenform in sechs Semestern geführt werden.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND KOMMUNIKATION

Die Studierenden können

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES LEBENDE FREMDSPRACHEN

Lebende Fremdsprache ohne Vorkenntnisse

Die Studierenden

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau A2/B1

Die Studierenden

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2

Die Studierenden

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 – Fachsprache

Die Studierenden

Hören

Die Studierenden können

Lesen

Die Studierenden können

An Gesprächen teilnehmen

Die Studierenden können

Zusammenhängend sprechen

Die Studierenden können

Schreiben

Die Studierenden können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Studierenden verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

  1. Ziffer eins
    Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Studierenden verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Studierenden zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Studierenden können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Studierenden zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Studierenden zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

  1. Ziffer 2
    Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Studierenden

  1. Ziffer 3
    Pragmatische Kompetenzen:

Die Studierenden verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Studierenden können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFT

Die Studierenden können

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ERNÄHRUNG, GASTRONOMIE UND HOTELLERIE

Die Studierenden

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Das Kolleg kann mit Elementen der Fernlehre geführt werden.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 4 bis maximal 24 Semesterwochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind an das schulautonom festgelegte Stundenausmaß anzupassen.

Die daraus gegebenenfalls frei werdenden Wochenstunden (max. 20 Semesterwochenstunden) sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen:

  1. Ziffer eins
    Schulautonome Vertiefung:

Es muss entweder

  1. Ziffer 2
    Darüber hinaus kann mit den allenfalls verbleibenden schulautonomen Wochenstunden das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände erhöht werden.
  2. Ziffer 3
    Im Rahmen der schulautonomen Abweichungen bestehen darüber hinaus ab dem 3. Semester folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Wahlpflichtbereichen für die Studierenden (Studierenden-Autonomie). Dabei sind jedenfalls die geltenden Eröffnungs- und Teilungszahlen und die Möglichkeit einer übergreifenden Führung in Paralleljahrgängen zu berücksichtigen:
    1. Absatz eins,
      Von den nach Ziffer eins, verwendeten Wochenstunden können maximal 3 Wochenstunden zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden, und/oder
    2. Absatz 2,
      Von den nach Ziffer 2, verwendeten Wochenstunden können bis zu 3 Wochenstunden – maximal jedoch das Wochenstundenausmaß der vorgenommenen Erhöhung – zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 inhaltlichen Wahlmöglichkeiten verwendet werden;
  3. Ziffer 4
    Lebende Fremdsprachen

Der Schulstandort hat das Angebot der zur Wahl stehenden Fremdsprachen unter Bedachtnahme auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen und Gegebenheiten festzulegen.

Folgende Bedingungen sind dabei zu beachten:

Es können bis zu drei lebende Fremdsprachen geführt werden, wobei

Es sind grundsätzlich nur Stundenerhöhungen durch ganze (Semester-)Wochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Semestern verschoben werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten, dh. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechungen zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Semestern darf bei der Tagesform 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Bei der Berufstätigenform ist auf eine gleichmäßige Verteilung der Semesterwochenstunden im Sinne eines pädagogischen und methodisch-didaktischen Gesamtkonzeptes zu achten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 142 Semesterwochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe des Pflichtgegenstandes sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Auch hier sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Pro Jahrgang kann 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal drei. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester bzw. 6. Semester bei der Berufstätigenform) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Semester ist ein alle Semester umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzen und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht nimmt.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht:

Allfällige Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprachen“) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprachen“ zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß Paragraph 16, Absatz 3, Schulunterrichtsgesetz.

Fernunterricht:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann im Bereich der Pflichtgegenstände vorgesehen werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Unterrichtsqualität:

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

Unterrichtsplanung:

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprachen:

Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft:

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung der Führungskräfte in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Didaktische Grundsätze des Clusters Ernährung, Gastronomie und Hotellerie:

Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für professionelles Handeln.

Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Küchen- und Restaurantmanagement“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement:

Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen. Kooperationen mit Betrieben sowie Expertinnen und Experten sind im Rahmen der Möglichkeiten vorzusehen.

Zur Festigung und Vernetzung der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und lernerzentrierte Methoden angewendet.

Wesentlich sind dabei die Einrichtung einer betrieblichen Struktur und die Einbettung des gesamten Unterrichts in „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ in einen unternehmerischen Kontext. Durch die Planung und Durchführung vor allem realer aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Lernenden Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden

Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall sind eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert.

Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Schulen für wirtschaftliche Berufe zu orientieren. Um eine rechtzeitige Planung der entsprechenden Lehrfächerverteilung zu ermöglichen, sind diese im Regelfall bereits spätestens am Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres festzulegen.

Unterrichtsmethoden:

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten, sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

Unterrichtsorganisation:

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Semester mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicher zu stellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Küchen- und Restaurantmanagement“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie Studienkolleginnen und Studienkollegen elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Pflichtpraktikum:

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 416 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009, (auslaufend) und die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019, (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011, in der jeweils geltenden Fassung.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 108 aus 2016, in der jeweils geltenden Fassung.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988, in der jeweils geltenden Fassung.

h) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2016, in der jeweils geltenden Fassung.

i) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004, in der jeweils geltenden Fassung.

j) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008, in der jeweils geltenden Fassung.

k) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014, in der jeweils geltenden Fassung.

l) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 2014, in der jeweils geltenden Fassung.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände

1. ETHIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Zentrale fachliche Konzepte

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen.

1.Semester – Kompetenzmodul 1

Individuation und Sozialisation

Identität und Moralentwicklung; Liebe und Sexualität; Glück, Sucht und Selbstverantwortung

Handeln und Moral

Grundbegriffe und Prinzipien der Ethik; Konflikte und Konfliktbewältigung; Krieg und Frieden

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Mensch und Gemeinschaft

Beginn des Lebens, Gesundheit und Krankheit, Ende des Lebens; Soziale Beziehungen, das Fremde

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Recht und Gerechtigkeit

Konzepte und Positionen der Ethik; Moral und Recht; Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten

Glauben und Wissen

Judentum, Christentum, Islam; Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen; Religions- und Moralkritik, Humanismus

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Freiheit und Verantwortung

Umgang mit Natur, Tieren und Klima; Medien und Kommunikation; Wirtschaft und Konsum; Technik und Wissenschaft

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION 2.1 LEBENDE FREMDSPRACHEN

Lebende Fremdsprache ohne Vorkenntnisse

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Studierenden:

zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft.

Kurze alltägliche Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen (auch medienunterstützt).

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden.

Einfache Einkaufsgespräche.

Wegbeschreibung.

Bitten, Bedanken, Entschuldigen.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für den systematischen Aufbau und die Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Studierenden:

zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft.

Themen aus dem beruflichen Umfeld der Studierenden:

Einfache Situationen im Kontakt mit dem Gast wie zB im Café, im Restaurant, an der Rezeption.

Vorbereitung auf das Praktikum.

Kurze alltägliche Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen (auch medienunterstützt).

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden.

Einfache Einkaufsgespräche.

Wegbeschreibung.

Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Die im 1. und 2. Semester erarbeiteten Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Studierenden unter Einbeziehung weiterer Bereiche, wie zB Freizeit und Sport, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Beschreibung von Tourismusdestinationen.

Themen aus dem beruflichen Umfeld der Studierenden:

Erfahrungen aus dem Praktikum, ausgewählte Themen aus den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft und touristische Verkehrsmittel, Tourismusformen, einfache Situationen im Kontakt mit dem Gast wie zB im Café, im Restaurant, im Hotel, im Reisebüro, im Tourismusbüro.

Einfache mündliche und schriftliche berufliche Kommunikation:

zB Telefonate, medienunterstützte Behandlung von Anfragen (Angebot, Reservierung, usw.), Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, Bewerbung (zB Bewerbungsschreiben, CV-Europass, Gespräch).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Vertiefung der Themen aus dem beruflichen Umfeld der Studierenden:

Ausgewählte Themen aus den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft und touristische Verkehrsmittel, Tourismusformen.

Standardsituationen im Kontakt mit dem Gast wie zB im Café, im Restaurant, im Hotel, im Reisebüro, im Tourismusbüro.

Einfache mündliche und schriftliche berufliche Kommunikation:

zB Telefonate, medienunterstützte Behandlung von Anfragen (Angebot, Reservierung, usw.), Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, Umgang mit Beschwerden, Bewerbung (zB Bewerbungsschreiben, CV-Europass, Gespräch).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

Ziffer eins – 3. Semester je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

Ziffer 4 Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau A2/B1

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld:

zB Ausbildung und etwaige berufliche Vorbildung, Urlaub, Freizeitaktivitäten.

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch, verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt):

Einfache Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- bzw. Gastronomiebetrieben (zB Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen, Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out, Reservierung und Service im Restaurant).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch, Vorbereitung auf das Praktikum.

Verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Tourismusformen.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt):

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, im Reisebüro, im Event- und Messebereich (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele.

Trends und Entwicklungen im Tourismus, Tourismusformen, touristische Destinationen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt):

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, im Reisebüro, im Event- und Messebereich, im Tourismusbüro (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung, Umgang mit Beschwerden), Berichte.

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Website, Broschüre, Flugblatt, Bericht).

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele.

Trends und Entwicklungen im Tourismus, Tourismusformen, touristische Destinationen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt):

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, im Reisebüro, im Event- und Messebereich, im Tourismusbüro (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung, Umgang mit Beschwerden), Berichte.

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Website, Broschüre, Flugblatt, Bericht).

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

Ziffer eins – 3. Semester je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

Ziffer 4 Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld:

zB Ausbildung und etwaige berufliche Vorbildung, Urlaub, Freizeitaktivitäten.

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch, Verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt):

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben (zB Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen, Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out, Reservierung und Service im Restaurant).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch.

Vorbereitung auf das Praktikum, kulturelle bzw. sprachliche Vielfalt, Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, touristisches Angebot, verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Trends und Entwicklungen im Tourismus.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt):

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, im Reisebüro, im Event- und Messebereich (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung)

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele.

Trends und Entwicklungen im Tourismus und in der Arbeitswelt, Touristische Destinationen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, Beschwerdemanagement, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, Lebens- und Erholungsqualität, touristisches Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Berichte.

Komplexere Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Kongresse, Produkt-, Tourismus- und Freizeitmessen, geschäftliche Verhandlungen, Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Artikel, Website, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht).

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

Ausgewählte Bereiche der Unternehmensführung (zB Führungsstile, Mitarbeitermotivation, Konfliktlösung).

Vertiefung der bisher behandelten Themen und Kommunikationssituationen.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

Ziffer eins – 3. Semester: je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

Ziffer 4 Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 – Fachsprache

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld:

zB Ausbildung und etwaige berufliche Vorbildung, Urlaub, Freizeitaktivitäten.

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch.

Verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt):

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben (zB Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen, Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out, Reservierung und Service im Restaurant).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch, Vorbereitung auf das Praktikum.

Kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, touristisches Angebot, verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Trends und Entwicklungen im Tourismus.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt):

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, im Reisebüro, im Event- und Messebereich (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung)

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele.

Trends und Entwicklungen im Tourismus und in der Arbeitswelt, touristische Destinationen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, Beschwerdemanagement, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, Lebens- und Erholungsqualität, touristisches Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Berichte.

Komplexere Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Kongresse, Produkt-, Tourismus- und Freizeitmessen, geschäftliche Verhandlungen.

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Artikel, Website, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht).

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

Ausgewählte Bereiche der Unternehmensführung (zB Führungsstile, Mitarbeitermotivation, Konfliktlösung).

Vertiefung der bisher behandelten Themen und Kommunikationssituationen.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

Ziffer eins – 3. Semester: je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

Ziffer 4 Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.

2.2 ANGEWANDTES INFORMATIONSMANAGEMENT

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Grundlagen der Informationstechnologie:

Computersysteme, Hardwarekomponenten, Fehlerbehebung.

Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk.

Grundlagen der IT Security:

Schutz vor Schadsoftware und Datensicherung.

Textverarbeitung:

Richtlinien und Normen. Geschäftliche Schriftstücke.

Bildanpassung und Bildformate.

Präsentation:

Fortgeschrittene Techniken eines Präsentationsprogrammes.

Layoutregeln.

Internet, Internetdienste und kollaborative Techniken.

Gesetzliche Bestimmungen:

Grundzüge des Urheberrechts. Datenschutz.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Fortgeschrittene Tabellenkalkulation und Datenanalyse.

Grafik- und Bildbearbeitung.

Textverarbeitung:

Umfangreiche Schriftstücke.

Anwendungsübergreifende Verknüpfungen.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung.

Desktop Publishing:

Grundlagen des Desktop-Publishing, Publikationen, Werbemittel.

Online:

Online-Kommunikation, soziale Netzwerke.

Online-Dateimanagement.

E-Gouvernement, Digitale Signatur, Verschlüsselung.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Informationsethik.

Datenbanken.

Neue Medien und Technologien.

Schularbeiten:

Ziffer eins Semester: 1 einstündige Schularbeit.

Ziffer 2 Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

Ziffer 3 Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

Ziffer 4 Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

2.3 KREATIVER AUSDRUCK

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Schallaufzeichnung und Aufnahmetechnik.

Musik und Computer.

Freie bildnerische Arbeit:

Themenzentrierte Aufgaben mit der Möglichkeit einer individuellen Wahl der Gestaltungsmedien durch die Studierenden, arbeitsbegleitende Dokumentation.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

Kontakt mit dem Original.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Musik und Gesellschaft bzw. Wirtschaft.

Freie bildnerische Arbeit:

Themenzentrierte Aufgaben mit der Möglichkeit einer individuellen Wahl der Gestaltungsmedien durch die Studierenden, arbeitsbegleitende Dokumentation.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

Kontakt mit dem Original.

3. WIRTSCHAFT 3.1 GLOBALWIRTSCHAFT, WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE UND , VOLKSWIRTSCHAFT

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Orientierung mit unterschiedlichen kartografischen Medien.

Entwicklungs- und Schwellenländer, Industrieländer:

Indikatoren und Gründe der Unterentwicklung.

Unterschiedliche Entwicklungsniveaus.

Ökonomischer Wandel und Fortschritte in ausgewählten Staaten.

Globalisierung und Nachhaltigkeit:

Chancen und Risiken unterschiedlicher Formen der Globalisierung.

Folgen der Globalisierung auf ökologische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Systeme.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Europäische Integration, europäische Staaten innerhalb und außerhalb der EU.

Österreich:

Bevölkerungsentwicklung, Migration, Arbeitsmarkt.

Wirtschaftsregionen und Wirtschaftssektoren (Landwirtschaft, Industrie, Dienstleistungen, Tourismus, Energie, Verkehr).

Raumordnung und Raumplanung.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Volkswirtschaftliche Grundbegriffe.

Wirtschaftssysteme – Wirtschaftsordnungen.

Marktformen, vollkommener Markt und Marktversagen, Preis.

Konjunkturpolitik.

Sozialpolitik und Arbeitsmarkt.

Volkswirtschaftliche Messgrößen (zB Bruttoinlandsprodukt, (Gender) Human Development Index, Arbeitslosenquote, Gini Koeffizient).

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Geld- und Währungspolitik (Geldwertstabilität usw.).

Wirtschaftswachstum.

Außenwirtschaftliche Beziehungen und Zahlungsbilanz.

Europäische Wirtschaft.

Budget- und Budgetpolitik.

Ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit.

Wirtschaftstheorien.

3.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND PROJEKTMANAGEMENT

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Grundlagen der Wirtschaft.

Kaufvertrag:

Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Bestandteile, Zahlungsformen, vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages, Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag.

Konsumentenschutzgesetz, Produkthaftungsgesetz, E-Commerce.

Grundlagen des Projektmanagements.

2. Semester:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Unternehmensgründung:

Entwicklung einer Geschäftsidee, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen bei der Gründung von Unternehmen sowie Non-Profit-Organisationen (Gewerberecht, Firma, Firmenbuch, Rechtsformen, Vollmachten).

Inhalte des Businessplans:

Entwicklung eines Core-Businessplans inklusive Marketing und Gründungskosten mit Hilfe der Methoden des Projektmanagements.

Besonderheiten des Dienstleistungssektors:

Dienstleistungs-Innovationsmanagement, Service-Design.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Kreditinstitute:

Geschäftsfelder. Geldanlage unter Berücksichtigung ethischer Aspekte und aktueller Entwicklungen.

Personalmanagement.

Unternehmensführung:

Management, Managementfunktionen, Managementkonzepte, Führungsstile.

Aufbau- und Ablauforganisation. Krisenmanagement.

Grundlagen der Finanzierung und Investition.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Controlling als Basis für Unternehmensentscheidungen, Controllinginstrumente (zB Balanced Scorecard inklusive Personalcontrolling).

Nutzung der fachspezifischen Standardsoftware (Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramme).

Case Studies.

Schularbeiten:

Ziffer eins Semester: 1 einstündige Schularbeit.

Ziffer 2 Semester: 1 einstündige Schularbeit.

Ziffer 3 Semester: 1 einstündige Schularbeit.

Ziffer 4 Semester: 1 dreistündige Schularbeit gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“.

3.3 RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Rechtliche Bestimmungen, vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer, Kassa-Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis, Umsatzsteuervoranmeldung, Erfolgsermittlung.

Buchführung:

Einführung in die Doppelte Buchführung, Belege, Belegorganisation inklusive Formvorschriften, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kontenrahmen, Kontenplan, Umsatzsteuer.

Einfache Geschäftsfälle auch anhand von Belegen:

zB Anlagenkäufe, Wareneinkäufe, Warenverkäufe, Verbuchung von Aufwänden und Erträgen, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung, Bestandsveränderungen, Warenrücksendungen, Bezugs- und Versandkosten, Rabatte, Skonto, Privatentnahmen, Privateinlagen, Rechnungsausgleich durch Kredit- bzw. Bankomatkarte, KFZ-Betriebskosten, Monatsabrechnungsbogen, Zahlungsartenbericht, Emballagen, Reisebürogeschäfte aus Sicht des Hotels, Mahnspesen, Verzugszinsen, Kontoabschluss Bank, Eigenverbrauch (amtliche Sachbezugswerte).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Personalverrechnung:

Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Arbeitnehmerveranlagung.

Kostenrechnung:

Aufgaben und Stellung der Kostenrechnung im Unternehmen, Grundbegriffe.

Vollkostenrechnung:

Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung, Betriebsergebnisrechnung.

Teilkostenrechnung:

Operative Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung (zB Entscheidung über Zusatzauftrag, Break-Even-Analyse, Mindestpreis).

Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Jahresabschluss:

Grundlagen des Jahresabschlusses, Reihenfolge der Abschlussarbeiten, Inventur und Inventar, Bewertungsgrundsätze, Bewertungsmaßstäbe, Bewertungsregeln, Anlagenbewertung.

Bewertung des Umlaufvermögens:

Einfache Bewertung von Material bzw. Waren (Bestandsveränderung), indirekte Bewertung, Schwund, Abwertung, Forderungen, Bewertung der Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungen.

Erfolgsermittlung, Unternehmensrecht und Steuerrecht (Grundzüge).

Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Steuerrecht:

Einkommensteuer, Einkunftsarten, Berechnung.

Rücklagen:

Begriffe, Einteilung, Beurteilung aus bilanzpolitischer Sicht, Zuordnung.

Jahresabschluss:

Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials (insbesondere Einzelunternehmen, Personengesellschaften).

Errechnung und Interpretation von Kennzahlen, Liquiditätsanalyse, Controlling, Planungsrechnung (Budget).

Komplexe Aufgabenstellungen.

Aktuelle Entwicklungen.

Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

Schularbeiten:

Ziffer eins Semester: 1 einstündige Schularbeit.

Ziffer 2 Semester: 1 zweistündige Schularbeit.

Ziffer 3 Semester: 1 zweistündige Schularbeit.

Ziffer 4 Semester: 1 dreistündige Schularbeit gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“.

3.4 RECHT

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Bürgerliches Recht.

Personen-und Familienrecht.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Personen-und Familienrecht.

Erbrecht.

Grund- und Menschenrechte.

Non-Governmental Organisations (NGOs).

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Sachenrecht.

Schuldrecht.

Zivilgerichtsverfahren.

Exekutionsrecht.

Insolvenzrecht.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Schadenersatzrecht.

Mietrecht.

Arbeits- und Sozialrecht.

Strafrecht und Strafprozessrecht.

4. ERNÄHRUNG, GASTRONOMIE UND HOTELLERIE 4.1 ERNÄHRUNG UND LEBENSMITTELTECHNOLOGIE

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Grundlagen der Ernährung:

Ernährungsverhalten.

Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit.

Nährstoffbildung.

Aufgaben und Bestandteile der Nahrung.

Energie-, Nährstoff- und Flüssigkeitsbedarf.

Richtlinien einer vollwertigen Ernährung und lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen.

Energieliefernde Inhaltsstoffe der Nahrung (Kohlenhydrate, Fette, Eiweiß):

Aufbau, Arten und Vorkommen.

Ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung.

Bedarf und Bedarfsdeckung.

Energiefreie Inhaltsstoffe der Nahrung:

Wasser (Trinkwasser, Eigenschaften, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung, Bedarf und Bedarfsdeckung).

Mineralstoffe, Vitamine, bioaktive Substanzen (Arten, ernährungsphysiologische Bedeutung, Vorkommen, Bedarf und Bedarfsdeckung).

Verdauung und Stoffwechsel.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Lebensmittelqualität und Lebensmitteltechnologie:

Rechtsgrundlagen, Lebensmittelkennzeichnung, Zusatzstoffe.

Lebensmittelverarbeitung und technologische Verfahren, Lebensmittelproduktion, Haltbarmachung und Lagerung.

Lebensmittelqualität, Lebensmittelhygiene, Lebensmitteltoxikologie.

Grundlagen der Sensorik.

Lebensmittel:

Fette, kohlenhydratreiche, eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Nahrungsmittel, Würz- und Genussmittel (Arten, Zusammensetzung, technologische Verfahren, Handelsformen, ernährungsphysiologische und volkswirtschaftliche Bedeutung, ökologische Aspekte und deren Bedeutung).

Spezifische Lebensmittelgruppen:

Funktionelle Lebensmittel, Convenience Food, Lebensmittelimitate, Novel Food.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Getränke:

Alkoholfreie Getränke, alkaloidhaltige Getränke.

Alkoholische Getränke, Gefahren des Alkohols.

Ernährungs- und Konsumverhalten:

Einflüsse, Verbraucherstatistik.

Österreichischer Lebensmittelbericht.

Ernährungserhebung, Österreichischer Ernährungsbericht.

Ernährungstrends.

Ernährung in Prävention und Therapie:

Ernährung verschiedener Zielgruppen.

Folgen der Über- und Unterversorgung, Ursachen und Krankheitsbilder ernährungsmitbedingter Krankheiten.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Ernährung in Prävention und Therapie:

Grundlagen der Diätetik, spezielle Kostformen und Diäten.

Erstellen von Speiseplänen und Speiseplananalyse.

Nährwertberechnungen (branchenspezifische Software).

Psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten.

Alternative Ernährungsformen.

Außer-Haus-Verpflegung.

Ernährungsaufklärung und -information im öffentlichen Bereich:

Public Health, betriebliche Gesundheitsförderung.

Persönliches Ernährungsverhalten:

Ernährungsbiografie, Einflüsse auf das Ernährungsverhalten.

Ernährungserziehung, Ernährungsberatung.

Ernährungsökologie und Welternährung:

Globale Folgen der Über- und Unterernährung.

Nachhaltiger Ernährungsstil.

4.2 KÜCHEN- UND RESTAURANTMANAGEMENT

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Küche:

Berufsbild Köchin und Koch.

Arbeitssicherheit.

Gute Hygienepraxis, Abfallbewirtschaftung.

Qualitätskontrolle.

Arbeitsorganisation.

Küchenausstattung.

Qualitätskriterien von Speisen und Lebensmitteln.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion:

Vorbereitungstechniken, Grundrezepturen, Garmethoden, Portionieren und Anrichten von Speisen.

Restaurant:

Berufsbild Restaurantfachfrau und Restaurantfachmann, Personal- und Arbeitshygiene.

Arbeitssicherheit.

Ess- und Tischkultur.

Servicevorbereitung:

Raumvorbereitung, Tisch- und Servierinventar, Mise en place, Decken des Tisches, einfache Menügedecke, Servierregeln.

Servicetechniken und -abläufe:

Tragetechnik, Organisation und Durchführung von einfachen Servierabläufen.

Getränke und Getränkeservice:

Alkoholfreie Getränke.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Küche:

Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung:

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung, IT-unterstützte Menü- und Speiseplanerstellung. Portionsgrößen und Mengenerstellung.

Küchenbrigade.

Gute Hygienepraxis.

Einrichtung und Inventar.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion, Convenience-Produkte.

Speisenausgabesysteme.

Restaurant:

Arbeitsorganisation, Servierbrigaden.

Arbeits- und Servierabläufe:

Serviersysteme, Servierarten, Vorlegen, Gedeckarten.

Tischgestaltung, Speise- und Getränkekarten.

Grundlagen der Gästebetreuung und -beratung.

Bonier- und Abrechnungssysteme.

Mahlzeiten des Tages.

Getränke und Getränkeservice:

Alkoholfreie Getränke, Heißgetränke, Bier, Wein, Schaumweine und versetzte Weine.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Küche:

Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung:

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung, IT-unterstützte Menüerstellung und Speiseplanerstellung, nationale Küchen.

Gute Hygienepraxis.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion:

Vorbereitungstechniken, Garmethoden, Abwandlungen, Verfeinerungen.

Inventar und Geräte der gehobenen Gastronomie.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion:

Menüzubereitung, À-la-carte-Küche.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Restaurant:

Servicemanagement:

Menü- und À-la-carte-Service, Arbeits- und Servierabläufe vom Empfang bis zur Verabschiedung.

Gästebetreuung und -beratung:

Betreuung unterschiedlicher Zielgruppen, Beschwerdemanagement.

Verkaufsgespräch, korrespondierende Getränke und Getränkeempfehlung.

Serviertechniken und -abläufe:

Arbeiten am Tisch des Gastes.

Bankettservice.

Buffet.

Kaffeehausservice.

Getränke und Getränkeservice:

Weinservice, Schaumweinservice.

Degustation.

Aperitif, Digestif.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Küche:

Selbstständige Planung und Umsetzung von komplexen Arbeitsaufträgen.

À-la-carte-Küche, Menüzubereitung.

Restaurant:

Selbstständige Planung und Umsetzung von Arbeitsaufträgen.

Menü- und À-la-carte-Service.

Präsentation und Service von Spezialitäten.

Gästebetreuung und -beratung:

Verkaufsfördernde Maßnahmen, aktiver Verkauf.

Bar:

Arten, Grundausstattung, Barstock, Mise en place, Arbeitsabläufe, Bargetränke und Spirituosen.

Selbstständige Planung und Umsetzung von komplexen Arbeitsaufträgen.

Trends und Innovationen in der Gastronomie.

5. UNTERNEHMENS- UND DIENSTLEISTUNGSMANAGEMENT

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden. *)

Die Studierenden können

*) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Studierenden können

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements, Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden. *)

Die Studierenden können

*) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Studierenden können

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements, Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden. *)

Die Studierenden können

*) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Studierenden können

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements, Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden. *)

Die Studierenden können

*) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Studierenden können

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements, Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

B. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Zwischen dem 2. und 3. Semester im Ausmaß von 8 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung.

In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und gegebenenfalls auch für die Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

D. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Studierenden sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2026

Gesetzesnummer

20009369

Dokumentnummer

NOR40235031