Kurztitel

Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 340 aus 2015, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2021,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 11,

Inkrafttretensdatum

01.09.2021

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

zum gestaffelten Inkrafttreten vergleiche Artikel eins, Paragraph 4, Absatz 3, in der Fassung BGBl. Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2021,

Text

Anlage A11 HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE –
FACHRICHTUNG „KULTUR- UND KONGRESSMANAGEMENT“
I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Jahrgang

 

römisch eins.

römisch II.

römisch III.

römisch IV.

römisch fünf.

Summe

1.

Religion/Ethik8

2

2

2

2

2

10

(römisch III)/III

2.

Sprache und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

2.1

Deutsch

3

3

2

2

3

13

(römisch eins)

2.2

Englisch2

3

3

3

3

3

15

(römisch eins)

2.3

Zweite lebende Fremdsprache2 3

3

3

2

2

3

13

(römisch eins)

2.4

Dritte lebende Fremdsprache3 4

0

0

4

3

3

10

(römisch eins)

3.

Wirtschaft

 

 

 

 

 

 

 

3.1

Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft5

0

0

2

2

3

7

III

3.2

Betriebswirtschaft

2

2

2

2

1

9

I

3.3

Rechnungswesen und Controlling6

3

2

2

2

2

11

I

3.4

Recht

0

0

0

0

3

3

III

3.5

Angewandtes Informationsmanagement6

2

2

2

2

0

8

II

4.

Kultur-, Kongress-, Eventmanagement7

 

 

 

 

 

 

 

4.1

Kultur- und Eventmanagement8

2

2

2

2

2

10

I

4.2

Tagungs-, Seminar- und Kongressmanagement9

0

0

0

3

2

5

I

5.

Gesellschaft, Kunst und Kultur

 

 

 

 

 

 

 

5.1

Geschichte und Politische Bildung

0

2

2

2

0

6

III

5.2

Psychologie und Philosophie

0

0

0

2

2

4

III

5.3

Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck10

2

2

2

2

2

10

IVa

6.

Mathematik, Naturwissenschaften und Ernährung

 

 

 

 

 

 

 

6.1

Angewandte Mathematik11

2

2

2

2

2

10

(römisch eins)

6.2

Naturwissenschaften12

2

2

2

2

2

10

III

6.3

Ernährung

3

0

0

0

0

3

III

7.

Food, Beverage und Cateringmanagement13

0

4

3

0

0

7

IVb

8.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

1

9

(römisch IV a)

Wochenstundenzahl

31

33

36

37

36

173

 

B. Verbindliche Übung

Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation

2

0

0

0

0

2

III

Gesamtwochenstundenzahl

33

33

36

37

36

175

 

C. Pflichtpraktikum

8 Wochen zwischen dem römisch II. und römisch fünf. Jahrgang

 

 

 

 

 

 

 

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen14

E. Förderunterricht14

 

 

 

 

 

 

 

_____________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch III schulautonom abgeändert werden.

2 Im römisch fünf. Jahrgang werden je 1 Wochenstunde Englisch und Zweite lebende Fremdsprache von den jeweiligen Lehrkräften mit dem Ziel der mehrsprachigen Kompetenzerweiterung gemeinsam unterrichtet.

3 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

4 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch III schulautonom mit 9-10 Wochenstunden festgelegt werden.

5 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch III schulautonom mit 7-11 Wochenstunden festgelegt werden.

6 Mit Computerunterstützung.

7 Inklusive angewandtes Projektmanagement.

8 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. Anmerkung, Fußnote zum Pflichtgegenstand Ethik)

8 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch III schulautonom mit 6-10 Wochenstunden festgelegt werden.

9 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch III schulautonom mit 4-6 Wochenstunden festgelegt werden.

10 Inklusive Gestaltung mit elektronischen Medien.

11 Mit Technologieunterstützung.

12 Biologie und Ökologie, Chemie, Physik.

13 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch III schulautonom mit 5-9 Wochenstunden festgelegt werden.

14 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch III).

F. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Kultur- und Kongressmanagement“; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Kultur- und Kongressmanagement“.

4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Kultur- und Kongressmanagement“.

römisch II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kultur- und Kongressmanagement dient im Sinne der Paragraphen 65 und 76 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, Schulorganisationsgesetz (SchOG) der Vermittlung höherer allgemeiner und fachlicher Bildung, die zur Ausübung gehobener Berufe in den Bereichen Wirtschaft (insbesondere im Bereich des gehobenen Dienstleistungssektors und des Service-Designs), Verwaltung, Kultur, Tagungs- und Kongresswesen, Tourismus sowie im Event- und Veranstaltungsbereich befähigt. Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kultur- und Kongressmanagement führt zur Universitätsreife.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden.

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kultur- und Kongressmanagement können

Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kultur- und Kongressmanagement verfügen insbesondere über

Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kultur- und Kongressmanagement verfügen über Kenntnisse von politischen Prozessen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und haben Kompetenzen in transkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND KOMMUNIKATION

Die Schülerinnen und Schüler

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

  1. Ziffer eins
    Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

  1. Ziffer 2
    Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist.

  1. Ziffer 3
    Pragmatische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

  1. Ziffer eins
    Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung, die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

  1. Ziffer 2
    Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

  1. Ziffer eins
    Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

  1. Ziffer 2
    Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFT

Die Schülerinnen und Schüler können

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS KULTUR-, KONGRESS-, EVENTMANAGEMENT

Die Schülerinnen und Schüler können

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GESELLSCHAFT, KUNST UND KULTUR

Die Schülerinnen und Schüler können

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS MATHEMATIK, NATURWISSENSCHAFTEN UND ERNÄHRUNG

Die Schülerinnen und Schüler

römisch III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden der folgenden Pflichtgegenstände kann im angeführten Rahmen wie folgt festgelegt werden:

  1. Ziffer eins
    „Dritte lebende Fremdsprache“: mindestens 9 bis maximal 10 Wochenstunden.
  2. Ziffer 2
    „Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft“: mindestens 7 bis maximal 11 Wochenstunden.
  3. Ziffer 3
    „Kultur- und Eventmanagement“: mindestens 6 bis maximal 10 Wochenstunden.
  4. Ziffer 4
    „Tagungs-, Seminar- und Kongressmanagement“: mindestens 4 bis 6 Wochenstunden.
  5. Ziffer 5
    „Food, Beverage und Cateringmanagement“: mindestens 5 bis maximal 9 Wochenstunden.

Die Wochenstunden der in Ziffer 2 bis Ziffer 5, genannten Pflichtgegenstände können im angeführten Rahmen untereinander verschoben werden. Weiters können im angeführten Rahmen bei den Pflichtgegenständen „Dritte lebende Fremdsprache“ sowie „Tagungs-, Seminar- und Kongressmanagement“ je 1 Wochenstunde, beim Pflichtgegenstand „Food, Beverage und Cateringmanagement“ 2 Wochenstunden für weitere schulautonome Veränderungen frei werden.

Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff der in Ziffer eins bis Ziffer 5, genannten Pflichtgegenstände sind jeweils auf das Wochenstundenausmaß der Normstundentafel ausgelegt. Bei Veränderung des Stundenausmaßes sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff entsprechend anzupassen.

Die bei den Pflichtgegenständen „Dritte lebende Fremdsprache“, „Tagungs-, Seminar- und Kongressmanagement“ sowie „Food, Beverage und Cateringmanagement“ gegebenenfalls frei werdenden maximal 4 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen:

  1. Ziffer eins
    Es muss entweder
    1. Litera a
      innerhalb eines Clusters ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt werden oder
    2. Litera b
      das Wochenstundenausmaß der Pflichtgegenstände innerhalb eines Clusters oder der Pflichtgegenstände „Food, Beverage und Cateringmanagement“ oder „Bewegung und Sport“ oder der Verbindlichen Übung erhöht werden.
  2. Ziffer 2
    Darüber hinaus können von den gemäß Ziffer eins, verwendeten Wochenstunden bis zu drei Wochenstunden – im Falle des Litera b, maximal jedoch das Wochenstundenausmaß der vorgenommenen Erhöhung – auch zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten verwendet werden (Schülerinnen- und Schüler-Autonomie).

              Stundenausmaßveränderungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 175 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe des Clusters schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Pro Jahrgang kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht nimmt.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht:

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende Fremdsprache“, „Dritte lebende Fremdsprache“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. „Zweite lebende Fremdsprache“ bzw. „Dritte lebende Fremdsprache“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß Paragraph 16, Absatz 3, Schulunterrichtsgesetz.

römisch IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Unterrichtsqualität:

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

Unterrichtsplanung:

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:

Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch, Zweite Lebende Fremdsprache und Dritte Lebende Fremdsprache:

Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft:

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung der Führungskräfte in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Didaktische Grundsätze des Clusters Kultur-, Kongress-, Eventmanagement:

Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung sind insbesondere praxisbezogene Lernanlässe, Aufgabenstellungen und Projekte vorzusehen, welche den Lernenden Gelegenheit bieten

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck:

Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und bildnerische Praxis.

Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik:

Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren.

Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Lernenden zu achten:

Es sind moderne Technologien einzusetzen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften:

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.

Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen der Naturwissenschaften werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstands Food, Beverage und Cateringmanagement:

Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für professionelles Handeln.

Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Food, Beverage und Cateringmanagement“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen

Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation:

In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.

Unterrichtsmethoden:

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

Unterrichtsorganisation:

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um ein fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden.. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Food, Beverage und Cateringmanagement“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im römisch IV. und römisch fünf. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Pflichtpraktikum:

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich der Einsatzbereiche zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorstand und Fachvorständin und die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 284 aus 2014,.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009, (auslaufend) und die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019, (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011,.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2011,.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008,.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014,.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 89 aus 2015,.

römisch VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände

1. ETHIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Zentrale fachliche Konzepte

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester)

Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Soziale Beziehungen

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glück

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Sucht und Selbstverantwortung

Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Natur und Wirtschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religion und Weltanschauung

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Prinzipien normativer Ethik

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Medien und Kommunikation

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Judentum, Christentum, Islam

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Umgang mit Tieren

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens

Sex und Gender;

Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion

Konflikte und Konfliktbewältigung

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Grundkonzepte der Ethik

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten

Entwicklung und aktuelle Situation;

Diversität und Diskriminierung:

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Identitäten und Moralentwicklung

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Wirtschaft und Konsum

Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten

Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Positionen und Begriffe der Ethik

Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik

Moral und Recht

Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte

Sport

Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung

8. Semester– Kompetenzmodul 8:

Religions- und Moralkritik

Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität

Technik und Wissenschaft

Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus

Schultypenspezifische Vertiefung

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

römisch fünf. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Positionen und Begriffe der Ethik

Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik

Krieg und Frieden

Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit

Schultypenspezifische Vertiefung

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

10. Semester:

Humanismus

Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung

2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION 2.1 DEUTSCH

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Grundlegende Regeln der Zeichensetzung.

Grundlegende Regeln der Rechtschreibung.

Gängige Fremdwörter.

Wesentliches Fachvokabular.

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Einfache Sachverhalte.

Erkennen einfacher para- und nonverbaler Äußerungen.

Lesen:

Lesetechniken und -strategien.

Herausfiltern von Einzelinformationen.

Erfassen der wichtigsten Inhalte.

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Textsortenwissen (Meldung, Bericht, einfaches Protokoll; Gebrauchsanweisung; fiktionale Texte).

Schreiben:

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Informieren und Dokumentieren.

Textsortenwissen (Mitschrift in Stichwörtern, einfaches Protokoll, Bericht, Beschreibung, einfache Zusammenfassung und Inhaltsangabe; Brief und Erzählung).

Reflexion:

Reflexion über die Lebenssituation.

Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen.

Medienkonsum.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.

Rechtschreibung, Satzzeichen.

Zuhören und Sprechen:

Wahrnehmen von Redeabsichten.

Einfache Argumente.

Kerninformationen aus Medien.

Lesen:

Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten.

Herausfiltern von Detailinformationen.

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben:

Planen von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Charakteristik; Exzerpt, Kurzfassung).

Reflexion:

Erkennen literarischer Textsorten an Beispielen.

Medien und ihre Funktionen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.

Rechtschreibung und Satzzeichen.

Sprachliche Varietäten des Deutschen.

Zuhören und Sprechen:

Stellungnahme und Formulierung einfacher Argumente.

Diskussion.

Kurzpräsentationen.

Lesen:

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Einfache nichtlineare Texte (Grafiken und Tabellen).

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben:

Planung von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (einfache argumentative Texte zB Stellungnahme, Leserbrief).

Einfache nichtlineare Texte.

Reflexion:

Literarische Textsorten, Stoffe und Motive.

Medien und ihre Funktionen.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Textsortenadäquater Stil.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte).

Zuhören und Sprechen:

Kommentieren und Appellieren.

Grundlegende rhetorische Mittel.

Lesen:

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Nichtlineare Texte.

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Lineare und nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung).

Reflexion:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Verwendung eines textsortenadäquaten Stils.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte); historische Entwicklungen an Beispielen.

Zuhören und Sprechen:

Präsentationen mit Medienunterstützung.

Lesen:

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Textsortenwissen (komplexe meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Komplexere argumentative Texte.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Schreiben (zB Appell).

Textsortenwissen (textgebundene Erörterung, Empfehlung).

Reflexion:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Klassik anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen:

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen.

Lesen:

Vergleichendes Lesen.

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben:

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Kommentar; Zusammenfassung aus mehreren Quellen; Textanalyse).

Reflexion:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Realismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen:

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie.

Lesen:

Vergleichendes Lesen.

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben:

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Offener Brief, Interpretation).

Reflexion:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Expressionismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Variation in Stil und Wortschatz.

Eigener und fremder Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen:

Rhetorische Mittel.

Moderation von Gesprächen.

Lesen:

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede).

Textsortenüberblick.

Reflexion:

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Variation in Stil und Wortschatz.

Reflexion über den eigenen und fremden Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen:

Rhetorische Mittel.

Lesen:

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede).

Reflexion:

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

römisch II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

römisch IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

römisch fünf. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

2.2 ENGLISCH

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler:

zB Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Tagesablauf, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Kleidung, Schule, Einkaufen, Berufe.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Alltagstexte:

zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder.

Einfache Formulare:

zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung, Login auf einer Website.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt.

Einfache Telefonate.

Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB einfache Diskussionen).

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt.

Einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Tourismus, Freizeitwirtschaft, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB kurze argumentative Texte, einfache Diskussionen).

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung; Bewerbung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Tourismus, Freizeitwirtschaft, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB Kommentar, Leserbrief, Artikel, Diskussion).

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Erstellen einfacher Werbematerialien (zB Flugblatt, Folder). Bewerbung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitsmarkt, Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB einfache Handelskorrespondenz (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB einfache Handelskorrespondenz (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion, Präsentation).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal usw.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Kongressen, Tagungen, Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion, Präsentation).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal usw.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Kongressen, Tagungen, Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

römisch II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

römisch IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

römisch fünf. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

2.3 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler:

zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft.

Kurze Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von Formularen (auch bereits medienunterstützt).

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden.

Einfache Einkaufsgespräche.

Bitten, Bedanken, Entschuldigen.

Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Die im römisch eins. Jahrgang erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung. Geographische Grundkenntnisse über das Zielland.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Situationen der Arbeitswelt.

Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung und Mode. Geographische Grundkenntnisse über das Zielland.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Situationen der Arbeitswelt.

Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus den Bereichen Kultur, Tagungen, Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft und touristische Verkehrsmittel.

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation:

zB Telefonate, einfache Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, Korrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Reservierung), Notizen, Ankündigungen, Memos. Bewerbung.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und allgemeinbildende Themen (zB Erlebnisse, Erfahrungen, Formen der Kommunikation, Bildung, Gesundheit und Ernährung).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus den Bereichen Kultur, Tagungen, Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft und touristische Verkehrsmittel.

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Tourismus:

zB Telefonate, einfache Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, Korrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Notizen, Ankündigungen, Memos. Bewerbung.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und allgemeinbildende Themen (zB Erlebnisse, Erfahrungen, Formen der Kommunikation, Bildung, Gesundheit und Ernährung).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen:

zB gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Ernährung und Lebensqualität, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen.

Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation:

zB einfache Handelskorrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), einfache Berichte.

Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Korrespondenz, Blog, Gespräch).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen:

zB politische und gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Ernährung und Lebensqualität, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen.

Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation:

zB einfache Handelskorrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Berichte.

Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Korrespondenz, Blog, Gespräch).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt.

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Bericht, Rundbrief, Homepage, einfacher PR-Texte wie Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung usw.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Tagungen, Kongressen, Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen usw.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken.

Ausgewählte Bereiche der Handelskorrespondenz (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden).

Motivationsschreiben.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Artikel, Bericht, Leserbrief, Blog, Korrespondenz, Diskussion).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt.

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Rundreisen, Artikel, Bericht, Rundbrief, Homepage, einfacher PR-Texte wie Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung usw.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Tagungen, Kongressen, Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen usw.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken.

Ausgewählte Bereiche der Handelskorrespondenz (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden).

Motivationsschreiben.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Artikel, Bericht, Leserbrief, Blog, Korrespondenz, Diskussion, Präsentation).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

römisch II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

römisch IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

römisch fünf. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

2.4 DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler:

zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft.

Kurze Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von Formularen (auch bereits medienunterstützt).

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden.

Einfache Einkaufsgespräche.

Bitten, Bedanken, Entschuldigen.

Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Die im 5. Semester erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung und Mode. Geografische Grundkenntnisse über das Zielland.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Bildgeschichten, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Sehr einfache Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie.

Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Bildung, Gesundheit und Ernährung, Feste und Traditionen, Tourismus und Reisen, Freizeitwirtschaft.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation zu allgemeinen Themen.

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Tourismus und Tagungs- und Kongresswesen (medienunterstützt):

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung. Telefonate.

Bewerbung (Bewerbungsschreiben, CV-Europass).

Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Bildung, Gesundheit und Ernährung, Feste und Traditionen, Tourismus und Reisen, Freizeitwirtschaft.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation zu allgemeinen Themen.

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Tourismus und Tagungs- und Kongresswesen (medienunterstützt):

zB Telefonate, einfache Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Notizen, Ankündigungen.

Bewerbung.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien und Kommunikation, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitsmarkt.

Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation im Kulturbereich, im Tagungs- und Kongresswesen, im Tourismus, im Event- und Veranstaltungsbereich (medienunterstützt):

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, einfache Berichte.

Bewerbung.

Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Bericht, Blog, Korrespondenz, Gespräch, Kurzpräsentation).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien und Kommunikation, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitsmarkt.

Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation im Kulturbereich, im Tagungs- und Kongresswesen, im Tourismus, im Event- und Veranstaltungsbereich (medienunterstützt):

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, einfache Berichte.

Bewerbung.

Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Bericht, Blog, Korrespondenz, Gespräch, Kurzpräsentation).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

römisch III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

römisch IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

römisch fünf. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige und 1 zweistündige Schularbeit.

3. WIRTSCHAFT 3.1 GLOBALWIRTSCHAFT, WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE UND VOLKSWIRTSCHAFT

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Geografie (Orientierung mit unterschiedlichen kartografischen Medien; physiogeografische Grundlagen).

Nutzung von Naturräumen.

Globale Bevölkerungstendenzen inklusive Migration.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Entwicklungsländer und Schwellenländer (Indikatoren und Gründe der Unterentwicklung. Unterschiedliche Entwicklungsniveaus. Entwicklungen in der Landwirtschaft und im Bergbau – Rohstoffökonomien).

Modelle des ökonomischen Aufstiegs anhand exemplarischer Staaten bzw. Wirtschaftsregionen.

Ökonomischer Wandel und Fortschritte in ausgewählten Staaten.

Lebenswelten im ländlichen und städtischen Raum.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Volkswirtschaftliche Grundbegriffe.

Wirtschaftssysteme – Wirtschaftsordnungen.

Marktformen, vollkommener Markt und Marktversagen, Preis.

Konjunkturpolitik.

Sozialpolitik und Arbeitsmarkt.

Volkswirtschaftliche Messgrößen (zB Bruttoinlandsprodukt, (Gender) Human Development Index, Arbeitslosenquote, Gini Koeffizient).

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Geld- und Währungspolitik.

Außenwirtschaftliche Beziehungen und Zahlungsbilanz.

Armutsbegriff; soziale Sicherungssysteme.

Ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit.

Wirtschaftstheorien.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Industrieländer.

Ökonomische und regionale Entwicklungen in Europa, in Nordamerika, in der Russischen Föderation und im westpazifischen Raum.

Europäische Integration; Europäische Staaten innerhalb und außerhalb der EU.

Globalisierung und Nachhaltigkeit:

Chancen und Risiken unterschiedlicher Formen der Globalisierung.

Folgen der Globalisierung auf ökologische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Systeme.

Verantwortungsdimensionen der Corporate Responsibility, von Global Citizenship und Global Governance.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Österreich:

Naturräumliche Voraussetzungen und Nutzungen.

Bevölkerungsentwicklung, Migration, Arbeitsmarkt.

Wirtschaftsregionen und Wirtschaftssektoren (Landwirtschaft, Industrie, Dienstleistungen, Tourismus, Energie, Verkehr).

Raumordnung und Raumplanung.

3.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Wirtschaft:

Wirtschaftsteilnehmer; Funktionsweise und Formen von Märkten; Arbeitsteilung und Produktionsfaktoren.

Unternehmen:

Leistungsbereiche in Unternehmen unterschiedlicher Branchen, Prozesse in Unternehmen.

Kaufvertrag:

Grundlagen (Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Mindestbestandteile).

Bestandteile inklusive Zahlungsformen, E-Commerce und Konsumentenschutz. Kaufvertragsverletzungen.

Schriftverkehr beim Kaufvertrag.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Unternehmensgründung:

Entwicklung einer Geschäftsidee; rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen bei der Unternehmensgründung und der Gründung von Non-Profit-Organisationen (Gewerberecht, Unternehmer, Firma, Firmenbuch, Rechtsformen, Vollmachten; Krisenmanagement inklusive Grundlagen des Insolvenzrechts).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Inhalte des Businessplans. Entwicklung eines Core-Businessplans inklusive Marketing und Gründungskosten mit Hilfe der Methoden des Projektmanagements.

Besonderheiten des Dienstleistungssektors (Dienstleistungs-Innovationsmanagement, Service Design).

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Personalmanagement:

Ermittlung des Personalbedarfs; Personalauswahl mit Schwerpunkt Bewerbung.

Grundlagen des Arbeitsrechts, arbeitsrechtliche Bestimmungen für das Pflichtpraktikum.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Unternehmensführung (Management, Managementfunktionen, Managementkonzepte).

Unternehmenszusammenschlüsse.

Kaufverträge im Außenhandel.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kreditinstitute, Versicherungen, Kapitalmarkt.

Grundlagen der Finanzierung und Investition.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Geldanlage unter Berücksichtigung von aktuellen Trends und ethischen Aspekten.

Controlling als Basis für Unternehmensentscheidungen; Controllinginstrumente.

Nutzung der fachspezifischen Standardsoftware (Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramme).

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Controllinginstrumente (zB Balanced Scorecard inklusive Personalcontrolling).

Fachspezifische Standardsoftware (Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramme).

Case Studies.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen mit einer Verknüpfung zu Rechnungswesen und Controlling lösen.

Lehrstoff:

Case Studies unter Nutzung fachspezifischer Standardsoftware (Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramme).

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

römisch II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

römisch IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

römisch fünf. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“.

3.3 RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens.

Erstellung einfacher Finanzpläne (Budgets) aus dem Privat- und Unternehmensbereich.

Belege. Belegorganisation inklusive Formvorschriften.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Rechtliche Bestimmungen. Vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer. Kassa- und Bankbuch. Wareneingangsbuch. Anlageverzeichnis. Umsatzsteuervoranmeldung. Erfolgsermittlung.

Einführung in die Doppelte Buchführung:

Inventur. Inventar. Bilanz. Gewinn- und Verlustrechnung.

Einfache Geschäftsfälle:

Kontenrahmen. Kontenplan.

Umsatzsteuer.

Verbuchung auch anhand von Belegen (Anlagenkäufe, Wareneinkäufe, Warenverkäufe, Verbuchung von Aufwänden und Erträgen, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung).

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung (insbesondere Bestandsveränderungen, Warenrücksendungen, Bezugs- und Versandkosten, Rabatte, Skonto, Privatentnahmen, Privateinlagen, Rechnungsausgleich durch Kredit- und Bankomatkarte, KFZ-Betriebskosten, Monatsabrechnungsbogen, Zahlungsartenbericht, Emballagen, Reisebürogeschäfte aus Sicht des Hotels, Mahnspesen, Verzugszinsen, Kontoabschluss Bank).

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

Branchenspezifische Software.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Eigenverbrauch (amtliche Sachbezugswerte).

Personalverrechnung (Abrechnung von Löhnen und Gehältern. Überstundenberechnung. Zuschläge, Zulagen, Sachbezüge. Sonderzahlungen. Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Arbeitnehmerveranlagung).

Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

Branchenspezifische Software, Tabellenkalkulation.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Aufgaben und Stellung der Kostenrechnung im Unternehmen. Grundbegriffe.

Vollkostenrechnung (Kostenartenrechnung. Kostenstellenrechnung. Kostenträgerrechnung. Betriebsergebnisrechnung).

Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung. Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

Branchenspezifische Software, Tabellenkalkulation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Operative Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung (zB Entscheidung über Zusatzauftrag, Break-Even-Analyse, Mindestpreis).

Komplexe Geschäftsfälle (insbesondere Anzahlungen, Abrechnung von Kredit- und Bankomatkarten, Fremdwährungsgeschäfte, Warenverkehr mit dem Ausland, Steuern und Abgaben).

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Jahresabschluss (Grundlagen. Reihenfolge der Abschlussarbeiten. Inventur und Inventar. Bewertungsgrundsätze, Bewertungsmaßstäbe und -regeln.

Anlagenbewertung.

Bewertung des Umlaufvermögens – Material, Waren (einfache Bewertung (Bestandsveränderung), indirekte Bewertung, Schwund, Abwertung).

Komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung. Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Jahresabschluss (Bewertung des Umlaufvermögens – Forderungen. Bewertung der Verbindlichkeiten. Rechnungsabgrenzungen. Erfolgsermittlung. Erfolgsverteilung).

Unternehmensrecht – Steuerrecht (in Grundzügen).

E-A-Rechnung (vertiefende Übungsbeispiele).

Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Jahresabschluss (Rücklagen – Begriffe, Einteilung, Beurteilung aus bilanzpolitischer Sicht, Zuordnung).

Darstellung und Interpretation von Zahlenmaterial (insbesondere Einzelunternehmen und Personengesellschaften).

Errechnung und Interpretation von Kennzahlen.

Liquiditätsanalyse.

Planungsrechnung (Budget).

Steuerrecht (Einkommensteuer – Einkunftsarten, Berechnung).

Case Studies (fächerübergreifend mit Betriebswirtschaft).

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Steuerrecht (aktuelle Entwicklungen).

Case Studies (fächerübergreifend mit Betriebswirtschaft).

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

römisch II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

römisch IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein-oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

römisch fünf. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft“.

3.4 RECHT

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Einführung in das Bürgerliche Recht.

Personen-und Familienrecht.

Erbrecht.

Sachenrecht.

Grund und Menschenrechte.

NGOs.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schuldrecht.

Zivilgerichtsverfahren.

Exekutionsrecht.

Insolvenzrecht.

Schadenersatzrecht.

Mietrecht.

Arbeits- und Sozialrecht.

Internetrecht.

Strafrecht und Strafprozessrecht.

3.5 ANGEWANDTES INFORMATIONSMANAGEMENT

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Informationstechnologie.

Betriebssystem, Arbeiten im Netzwerk und ausgegliederte IT-Infrastruktur (zB Cloud Computing).

Wissensmanagement.

Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit.

Typographie und Layout.

Bildbearbeitung.

Textverarbeitung.

Gesetzliche Bestimmungen (Grundzüge des Urheberrechts, Lizenzmodelle).

Internet und Internetdienste.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Textverarbeitung (fortgeschrittene Textverarbeitung).

Tabellenkalkulation.

Präsentation:

Präsentationsrichtlinien und fortgeschrittene Präsentationsgestaltung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Textverarbeitung (fortgeschrittene Textverarbeitung).

Dateiformate.

Grafik- und Bildbearbeitung:

Fortgeschrittene Bildbearbeitung.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Tabellenkalkulation (fortgeschrittene Tabellenkalkulation und Datenanalyse).

Desktop Publishing (Grundlagen).

Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Online-Publishing:

Content Management System, soziale Netzwerke.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Textverarbeitung (fortgeschrittene Textverarbeitung).

Desktop Publishing (fortgeschrittenes Desktop Publishing).

Ausgegliederte IT-Infrastruktur (zB Cloud Computing).

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Informationsethik.

Datenschutz und Datensicherheit.

Datenbanken.

E-Government, Digitale Signatur, Verschlüsselung.

Neue Medien und Technologien.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

römisch II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

römisch IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

4. KULTUR-, EVENT-, KONGRESSMANAGEMENT 4.1 KULTUR- UND EVENTMANAGEMENT

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kulturbegriff und Kultursoziologie:

Kultur, Kunst, Kulturmanagement – Definition.

Bedeutung von Kunst und Kultur.

Kunstsparten:

Eingehende Behandlung (Inhaltliches, Organisatorisches, Institutionen) von 2 Sparten aus Literatur, Theater, Musik, Bildende Kunst, Architektur, Design, Film, Fotografie, Tanz, Neue Medien.

Kultureinrichtungen im Überblick.

Projektmanagement:

Grundlagen (Veranstaltungsplanung, Umsetzung in Handlungsabläufe, Budgetierung und Kostenmanagement).

Location und Technik.

Recht und Versicherung:

Grundlagen des Veranstaltungsrechts.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kulturbegriff und Kultursoziologie:

Mehrheitskultur versus Minderheitenkulturen.

Kunstsparten:

Eingehende Behandlung (Inhaltliches, Organisatorisches, Institutionen) einer Sparte aus Literatur, Theater, Musik, Bildende Kunst, Architektur; Design, Film, Fotografie, Tanz, Neue Medien.

Recht und Versicherung:

Urheberrecht.

Projektmanagement:

Planung und Durchführung eines Projekts mit Hilfe professioneller Tools.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kulturbegriff und Kultursoziologie:

Kulturelles Leben unter Gender- und Diversitätsaspekten.

Kunstsparten:

Eingehende Behandlung (Inhaltliches, Organisatorisches, Institutionen) einer Sparte aus Literatur, Theater, Musik, Bildende Kunst, Architektur, Design, Film, Fotografie, Tanz, Neue Medien.

Kulturmarketing, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit:

Aufbau und Gestaltung von Drucksorten.

Aufgaben und Besonderheiten im Kulturmarketing.

Projektmanagement:

Planung und Durchführung eines Projekts mit Hilfe professioneller Tools.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kunstsparten:

Eingehende Behandlung (Inhaltliches, Organisatorisches, Institutionen) einer Sparte aus Literatur, Theater, Musik, Bildende Kunst, Architektur, Design, Film, Fotografie, Tanz, Neue Medien.

Kulturmarketing, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit:

PR- und Werbekonzepte.

Pressearbeit, Pressekonferenz.

Projektmanagement:

Planung und Durchführung eines Projekts mit Hilfe professioneller Tools.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kunstsparten:

Eingehende Behandlung (Inhaltliches, Organisatorisches, Institutionen) einer Sparte aus Literatur, Theater, Musik, Bildende Kunst, Architektur, Design, Film, Fotografie, Tanz, Neue Medien.

Projektmanagement:

Planung und Durchführung eines Projekts mit Hilfe professioneller Tools.

Kulturmarketing, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit:

Sponsoring und Fund Raising.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kunstsparten:

Eingehende Behandlung (Inhaltliches, Organisatorisches, Institutionen) einer Sparte aus Literatur, Theater, Musik, Bildende Kunst, Architektur, Design, Film, Fotografie, Tanz, Neue Medien.

Eventmanagement:

Begriff, Erscheinungsformen.

Konzeption, Eventmarketing.

Recht und Versicherung:

Versicherungsrecht.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kunstsparten:

Eingehende Behandlung (Inhaltliches, Organisatorisches, Institutionen) einer Sparte aus Literatur, Theater, Musik, Bildende Kunst, Architektur, Design, Film, Fotografie, Tanz, Neue Medien.

Kulturtourismus:

Begriffsdefinition, Trends.

Spezielle Bedeutung für Österreich.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kulturbegriff und Kultursoziologie:

Kulturtheorien und Ästhetik.

Kulturelles Verhalten und kulturelle Milieus.

Kulturmarketing, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit:

Kultur in den Medien, Kulturjournalismus.

Kulturpolitik und Kulturförderung:

Kulturelles Erbe – Österreich als Kulturnation (auch im internationalen Vergleich).

Kulturpolitik und staatliche Kulturförderung:

Kulturpolitische Konzepte.

Kunst- und Kulturförderung.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kultur und Wirtschaft:

Standortfaktor Kultur.

Recht und Versicherung:

Gesetzliche Grundlagen der Kunst- und Kulturförderung.

Berufe im Eventmanagement und im Kulturbereich.

Vernetzung und Zusammenschau.

4.2 TAGUNGS-, SEMINAR- UND KONGRESSMANAGEMET

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Tagungs- und Kongresswesen in Österreich:

Voraussetzung; Infrastruktur; wirtschaftliche Auswirkungen; internationale Vergleiche.

Anbieter und Nutzer; Vor- und Nachteile verschiedener Anbieter.

Veranstaltungsarten:

Einteilung (Kongresse, Tagungen, Seminare, Messen, Konferenz, Event, Incentive usw.).

Tagungsräumlichkeiten:

Ausstattung und Einrichtung; Bestuhlungsformen.

Technik.

Event- und Veranstaltungsmanagement:

Organisationsstruktur (Komitees, Kongresssekretariat).

Akquirierung von Kongressen. Professional Congress Organizers (PCO).

Referentinnen und Referenten, Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Event- und Veranstaltungsmanagement:

Rahmenprogramm.

Begleitausstellung, Poster Session, Kongressmessen.

Budgetierung (Sponsoring, Fundraising, Förderungen).

Kongressdienstleister:

Nationale und internationale Verbände.

Dolmetscherinnen. und Dolmetscher.

Österreich Werbung.

Projektmanagement:

Grundlagen.

Konzept – Situationsanalyse, Umfeldanalyse, Ziele, Objektstruktur, Netzstruktur.

SWOT. Sinus Milieus.

Evaluierung.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Event- und Veranstaltungsmarketing:

Pressearbeit; Pressekonferenzen.

Werbung und Medienarbeit.

Public Relations.

Einsetzbarkeit verschiedener Werbemöglichkeiten bei Events, Kongressen und Tagungen.

Gesellschaftliche Trends und ihre Auswirkung auf die Veranstaltungsplanung.

Messe:

Einteilungsmöglichkeiten.

Organisation, Aufbau, Stand, Betreuung, Nachbetreuung.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Corporate Meetings:

Events; Meetings; Incentives.

Kommunikation:

Formen; Moderation; Methodenrepertoire für Seminartrainerinnen und Seminartrainer.

5. GESELLSCHAFT, KUNST UND KULTUR 5.1 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Aufgaben und Grundlagen der Geschichtswissenschaft:

Quellen und Methoden.

Orientierung in der Zeit:

Historische Kulturräume. Epochen und andere Möglichkeiten der Gliederung.

Frühe (vor)staatliche Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens:

Frühe Hochkulturen, die griechische Polis, Res Publica in Rom, Feudalismus usw.

Änderung des Welt- und Menschenbildes zu Beginn der Neuzeit:

Das Zeitalter der Entdeckungen, Humanismus, Renaissance, Reformation und ihre Folgen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Historische Entwicklungen zwischen Absolutismus und Aufklärung:

Umbrüche, Revolutionen, Grund- und Menschenrechte.

Entwicklung des modernen Staates.

Grundlagen und Aufgaben des Staates:

Verfassungsprinzipien.

Moderne Demokratie am Beispiel Österreich:

Wahlrecht. Möglichkeiten und Formen der Partizipation. Politische Parteien und andere Akteure.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Europa und die Welt von 1814 bis 1914:

Liberalismus, Nationalismus, Revolutionsjahr 1848, Imperialismus.

Industrialisierung, Soziale Frage und Lösungsideen.

Österreichische Geschichte von 1814 bis 1914.

Erster Weltkrieg, Folgen und Russische Revolution.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Österreich 1918 bis 1945.

Totalitäre Ideologien (Entstehung, Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Faschismus, Nationalsozialismus, Kommunismus).

Verfolgung, Holocaust, Widerstand.

Zweiter Weltkrieg und seine direkten Folgen.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Österreichische Verfassung:

Gewaltenteilung (Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung).

Österreichischer und europäischer Parlamentarismus.

Rolle der Medien.

Europäische Union:

Idee des gemeinsamen Europa, Entstehung und Entwicklung, Institutionen.

Internationale Geschichte ab 1945.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Österreich ab 1945.

Aktuelle Entwicklungen.

Längsschnitte oder Projekte zu Themen wie Verflechtungen von Politik und Wirtschaft, Frauen in der Geschichte, Religion und Gesellschaft, wirtschaftliche Entwicklung, Alltagsgeschichte, Umweltgeschichte.

5.2 PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Psychologie, Richtungen und Methoden, Grundlagen der Wissenschaftstheorie.

Grundlagen der Philosophie, philosophische Fragen und philosophisches Denken, Philosophie versus Wissenschaft.

Wahrnehmung und soziale Wahrnehmung.

Gedächtnis und Lernen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erkenntnistheorie (Erkenntnistheoretische Positionen und Methoden, Grundlagen der Logik und Argumentationstechniken, wissenschaftliche Erkenntnis. Wahrheit, Wissen, Scheinwissen).

Problemlösen, Kreativität.

Entwicklungspsychologie (Sprachentwicklung, Denkentwicklung, Moralentwicklung ua.).

Konflikte, Aggression, Motivation, Emotion.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Sozialpsychologie.

Politische Philosophie.

Persönlichkeitspsychologie.

Tiefenpsychologie.

Psychische Störungen.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Ethik (ethische Theorien, angewandte Ethik).

Philosophische Anthropologie.

5.3 MUSIK, BILDNERISCHE ERZIEHUNG UND KREATIVER AUSDRUCK

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Aufbau eines Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Grundlagen der Allgemeinen Musiklehre.

Instrumente und Stimme im Überblick.

Orchester und Ensembles.

Gestaltungsgrundlagen:

Farbe, Form, Raum, Material.

Grafisches Gestalten – skizzierend, dokumentierend.

Musikalische Parameter.

Dreidimensionales Gestalten:

Entwurf, Funktion, Material, Form.

Grundlagen der Schriftgestaltung.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

Kontakt mit dem Original.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erweiterung des Vokal-, Musizier- Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Schallaufzeichnung und Aufnahmetechnik.

Grafisches Gestalten:

Vervielfältigbare Bildproduktion.

Kombination von Schrift und Bild.

Gestaltungsgrundlagen:

Farbe, Form, Raum, Material.

Musikalische Formelemente, Gestaltungsprinzipien.

Medium Fotografie.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung mit Schwerpunkt Fotografie, Werbung, Printmedien.

Bild, Ton und Musik – Medien der Kommunikation, Dokumentation und Manipulation.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Musikalische Formen und Gattungen.

Gestaltungsgrundlagen der Malerei:

Farbe, Form, Raum, Material.

Farbe als Ausdrucksträger; experimentelle und malerische Techniken.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erweiterung des Vokal-, Musizier- Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Musik und Computer.

Vertonung von Bildern und Texten.

Zielgruppenorientierte Gestaltung von gebrauchsgrafischen Produkten.

Layout-Grundlagen.

Digitale Bildbearbeitung.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen, Grafik, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Schwerpunkte Bildmanipulation, Werbung, Games.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

Kontakt mit dem Original.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Musikgeschichtlicher Überblick.

Kunstland Österreich – aktuelles Musik- und Ausstellungsgeschehen.

Grafische oder malerische Gestaltungsaufgaben.

Perspektive, räumliche und körperhafte Darstellung.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Design, Installation, Zeichen, Alltagsästhetik, Raumklang und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

Kontakt mit dem Original.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Einsatz von Musik in Video, Film und elektronischen Medien.

Wirkungen und Funktionen von Musik.

Trickfilm, Film und Video.

Gestaltungsaufgaben zur figürlichen Darstellung (Bewegung, Proportion, Deformation).

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Malerei, Grafik, Video, Film und elektronische Medien, Alltagsästhetik, Musik und Performance.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erweiterung des Vokal-, Musizier- Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Musik, Bild und Sprache.

Gestaltungsaufgaben:

Wege zur Abstraktion in Grafik, Malerei, Installation oder Objekt.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

Kontakt mit dem Original.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erweiterung des Vokal-, Musizier- Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Musik und Gesellschaft bzw. Wirtschaft.

Freie bildnerische Arbeit:

Themenzentrierte Aufgaben mit der Möglichkeit einer individuellen Wahl der Gestaltungsmedien durch die Schülerinnen und Schüler, arbeitsbegleitende Dokumentation.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

Kontakt mit dem Original.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Themenzentrierte Querschnitte.

Freie bildnerische Arbeit:

Themenzentrierte Aufgaben mit der Möglichkeit einer individuellen Wahl der Gestaltungsmedien durch die Schülerinnen und Schüler; arbeitsbegleitende Dokumentation.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

Kontakt mit dem Original.

6. MATHEMATIK, NATURWISSENSCHAFTEN UND ERNÄHRUNG 6.1 ANGEWANDTE MATHEMATIK

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Zahlen und Maße

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Zahlen und Maße:

Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen.

Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung.

Maßzahlen und Maßeinheiten.

Algebra und Geometrie:

Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten).

Lineare Gleichung mit einer Variablen.

Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen.

Lineare Ungleichungen mit einer Variablen.

Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen.

Funktionale Zusammenhänge:

Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion; Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen; Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle); Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Algebra und Geometrie:

Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen.

Lineare Optimierung mit zwei Variablen.

Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln.

Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen.

Funktionale Zusammenhänge:

Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können Sinus-, Cosinus- und Tangensfunktionen ausgehend vom Einheitskreis mit Winkel im Grad- und im Bogenmaß grafisch darstellen und argumentieren.

Lehrstoff:

Algebra und Geometrie:

Rechengesetze für Logarithmen.

Exponentialgleichungen vom Typ aλx = b (a und b sind positive reelle Zahlen).

Matrizenrechnung:

Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess.

Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck.

Funktionale Zusammenhänge:

Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis).

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Funktionale Zusammenhänge:

Eigenschaften der Exponentialfunktionen.

Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen.

Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel.

Zinseszinsrechnung.

Rentenrechnung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Funktionale Zusammenhänge:

Sparformen; Kredite und Schuldtilgung.

Stochastik:

Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit.

Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten.

Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand).

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Stochastik:

Regression von zweidimensionalen Datenmengen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

Analysis:

Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff.

Differenzenquotient und Differentialquotient; Änderungsrate.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln.

Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen; Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen; Ableitungsregeln.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Analysis:

Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristiger Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze).

Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournot’scher Punkt, Gewinnmaximum).

Unbestimmte und bestimmte Integrale; Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung.

Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Stochastik:

Begriff der Wahrscheinlichkeit.

Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse.

Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung).

Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen:

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Matrizen:

Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Gleichungs- und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung:

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Zinseszins- und Rentenrechnung:

Schulartenspezifische Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schuldtilgung.

Differenzieren und Integrieren:

Schulartenspezifische Anwendungen in der Kosten- und Preistheorie.

Stochastik:

Praxisorientierte Problemstellungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag) zur beschreibenden Statistik und zur Wahrscheinlichkeitsrechnung.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

römisch II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

römisch IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

römisch fünf. Jahrgang: 1 zweistündige und 1 dreistündige Schularbeit.

6.2 NATURWISSENSCHAFTEN

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schwerpunktthema „Vom Atom zum Organismus“:

Bedeutung der Naturwissenschaften für unser tägliches Leben.

Alltagschemie.

Arbeitsweise und Formelsprache der Chemie, Gefahrensymbole.

Bausteine der Materie.

Atommodelle.

Periodensystem.

Kennzeichen des Lebens.

Zelle als Grundeinheit des Lebens.

Organisationsstruktur des Lebewesens.

Überblick über unterschiedliche Lebensformen.

Schwerpunktthema „(Ver)bindung schafft Neues“:

Struktur von Molekülen anhand von Alltagsstoffen (zB Wasser, Kochsalz).

Chemische Bindungen.

Chemische Reaktionen (Säure-Base-Reaktionen, Oxidation und Reduktion, Fotosynthese).

Mitose, Meiose und ihre Bedeutung für Wachstum und Fortpflanzung.

Fortpflanzung und Entwicklung im Tier- und Pflanzenreich.

Menschliche Sexualität (Aufbau und Funktion der Geschlechtsorgane, Zyklus der Frau, sexuelles Erleben, Familienplanung, Schwangerschaft und Geburt).

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können Fragestellungen zum Auf- und Abbau von Nährstoffen bearbeiten.

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schwerpunktthema „Stoffe im Wandel“:

Grundlagen der organischen Chemie (Systematik der organischen Verbindungen, Funktionelle Gruppen).

Aufbau und chemische Eigenschaften der Nährstoffe (Kohlenhydrate, Eiweiße, Fette).

Stoffkreisläufe (Kohlenstoffdioxid, Stickstoff).

Organsysteme des Stoffwechsels und des Stofftransports.

Verdauung, Exkretion, Atmung, Herz und Kreislaufsystem, Lymphsystem.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schwerpunktthema „Gesunder Mensch?!“:

Bioaktive Stoffe (zB Arzneimittel, sekundäre Pflanzenstoffe, Gifte, legale und illegale Drogen).

Synthetische Stoffe (zB Kosmetika, Kunststoffe, Farbstoffe).

Abwehrsysteme, Krankheitserreger, Infektionskrankheiten.

Zivilisationskrankheiten (zB im Bereich des Herz-Kreislaufsystems bzw. des Stoffwechselgeschehens).

Sucht und Suchtprävention.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schwerpunktthema „Entwicklung und Weltanschauung“:

Die Arbeitsweise der Physik von der Beobachtung zum physikalischen Gesetz.

Das internationale Einheitensystem (physikalische Größen – Grundgrößen und einige abgeleitete Größen, Maßeinheiten; Dimensionen im Mikro- und Makrokosmos).

Klassischer Kraftbegriff (Newtonsche Axiome, Gravitation).

Entwicklung des naturwissenschaftlichen Weltbilds aus historischer Sicht.

Aufbau und Entwicklung des Universums.

Evolutionstheorien aus historischer Sicht.

Ursprung und Entwicklung des Lebens und der Artenvielfalt.

Mechanismen und Belege für die Evolution.

Evolution und Verhalten.

Grundlagen der Ethologie.

Soziobiologie (zB Aggression, Kommunikation).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schwerpunktthema „Energie und Umwelt“:

Überblick über elektromagnetische, schwache und starke Wechselwirkung.

Energiebegriff, Formen von Energie und Energieerhaltung.

Energietechnik:

Energieträger, regenerative und konventionelle Energienutzung.

Erzeugung, Weiterleitung und Nutzung des elektrischen Stroms.

Maßnahmen zur Einsparung von Energie.

Vor- und Nachteile der Nutzung unterschiedlicher Energieformen.

Ökologische Grundbegriffe (Biotop, Biozönose, Ökosystem, Nahrungsnetze, Nahrungspyramide, biotische und abiotische Faktoren).

Stoff- und Energiebilanz von Ökosystemen an ausgewählten Beispielen.

Assimilation und Dissimilation.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schwerpunktthema „Sinne und Wahrnehmung“:

Informationen aus der Umwelt:

Akustische Reize (Schall und Akustik – Grundlagen).

Optische Reize (Licht und Optik – Grundlagen).

Thermische Reize (Temperatur, Wärme und Wärmeübertragung – Grundlagen).

Aufbau und Funktion der Sinnesorgane.

Bau und Funktion von Steuerungssystemen (Nerven- und Hormonsystem).

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schwerpunktthema „Biophysikalische Trends“:

Chancen und Gefahren in Bionik und Nanotechnologie anhand ausgewählter aktueller Beispiele (zB Entwicklung technischer Bauten nach biologischen Vorbildern, Entwicklung von Oberflächen mit verbesserten Eigenschaften, Entwicklung von Robotern, Laufen, Schwimmen und Fliegen, Sensorik und Kommunikation, Optimierung von Leichtbaukonstruktionen, Materialien mit neuen Eigenschaften usw.).

Diagnose und Therapie von Krankheiten (wie zB Tumorerkrankungen) anhand ausgewählter moderner Verfahren mit elektromagnetischen Wellen und Teilchenstrahlung (zB Röntgen, MRT, PET, CT, Laser) und deren Einfluss auf den Organismus.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schwerpunktthema „Biochemie und Genetik“:

Makromoleküle.

Molekulargenetik (Nukleinsäuren, genetischer Code, identische Replikation).

Proteinbiosynthese (vom Gen zum Protein).

Klassische Genetik.

Mutationen.

Humangenetik (Genom, ausgewählte Erbgänge, Erbkrankheiten, Untersuchungsmethoden).

Aktuelle Forschungsergebnisse (zB Epigenetik, mitochondriale DNA).

Grundlagen und Methoden sowie Chancen und Risiken von Gentechnologie, Klonierung und Stammzellenforschung.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schwerpunktthema “Naturwissenschaft und Gesellschaft“:

Wasser und Luft als Lebensgrundlage (Bedeutung, Schadstoffe, Untersuchungsmethoden).

Klima im Wandel (Ursachen – zB Treibhausgase – und Folgen des Klimawandels).

Humanökologie (zB Ressourcen, Abfall, Biodiversität, ökologischer Fußabdruck).

Regionalität und Globalisierung:

Nachhaltiges Wirtschaften (zB alternative Energien, biologischer Landbau).

6.3 ERNÄHRUNG

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Ernährung:

Ernährungsverhalten.

Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit.

Nährstoffbildung.

Aufgaben und Bestandteile der Nahrung.

Energie-, Nährstoff- und Flüssigkeitsbedarf.

Richtlinien einer vollwertigen Ernährung und lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen.

Inhaltsstoffe der Nahrung:

Energieliefernde und energiefreie Inhaltsstoffe (Aufbau, Arten und Vorkommen, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung, Bedarf und Bedarfsdeckung).

Verdauung und Stoffwechsel.

Grundlagen der Sensorik.

Lebensmittel:

Fette, kohlenhydrat-, eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Nahrungsmittel, Würz- und Genussmittel (Arten, Zusammensetzung, technologische Verfahren, Handelsformen).

Getränke:

Alkoholfreie Getränke (Arten, Handelsformen, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung).

Alkaloidhältige Getränke (Arten, Herkunft, Produktion, Sorten, ernährungsphysiologische Bedeutung).

Alkoholische Getränke (ernährungsphysiologische Bedeutung).

Lebensmittelqualität und Lebensmitteltechnologie:

Rechtsgrundlagen.

Alternative Produktionsformen.

Haltbarmachung.

Lebensmitteltoxikologie.

Ernährungs- und Konsumverhalten:

Einflüsse und Ernährungstrends.

Ernährung in Prävention und Therapie:

Ernährung verschiedener Zielgruppen.

Folgen der Über- und Unterversorgung. Ursachen und Krankheitsbilder ernährungsmitbedingter Krankheiten.

Spezielle Kostformen und Diäten.

Erstellung und ernährungsphysiologische Bewertung von Speiseplänen.

Alternative Ernährungsformen.

Außer-Haus-Verpflegung.

Ernährungsökologie und Welternährung.

Nachhaltiger Ernährungsstil.

7. FOOD, BEVERAGE UND CATERINGMANAGEMENT

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Food und Beverage:

Berufsbilder.

Erscheinungsbild, Hygiene- und Sicherheitsmanagement, Abfallbewirtschaftung.

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion im Rahmen des Veranstaltungswesens.

Regionale Küche; Convenienceprodukte.

Alkoholfreie Getränke und Heißgetränke.

Catering und Veranstaltungsmanagement:

Erscheinungsbild, Arbeitshaltung und Umgangsformen.

Veranstaltungsarten.

Gast und Gastlichkeit.

Ess- und Tischkultur. Tischoptik und Raumgestaltung.

Cateringequipment und -ausstattung.

Servicevorbereitung und -abläufe im Cateringbereich. Gedeckarten.

Getränkeservice.

Aufbau- und Ablauforganisation im Hotel- und Gastgewerbe.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Food und Beverage:

Menüerstellung; Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion im Veranstaltungsbereich.

Nationale Küchen. Alkoholische Getränke.

Catering und Veranstaltungsmanagement:

Servierarten.

Gästeberatung und Beschwerdemanagement.

Buffet.

Bankett.

Veranstaltungsplanung. Planungsinstrumente.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Food und Beverage:

Trends und Innovationen in der Gastronomie.

Menü- und Speisenangeboten für verschiedene Veranstaltungen und unterschiedliche Zielgruppen.

Speisen-, Menü- und Getränkekarten.

Korrespondierende Getränke. Aperitif und Digestif.

Degustation.

Catering und Veranstaltungsmanagement:

Verkaufsfördernde Maßnahmen und aktiver Verkauf.

Cateringmappen. Kostenplanung.

Marketing im Cateringbereich.

Veranstaltungsplanung, Durchführung und Evaluation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Food und Beverage, Cateringmanagement:

Komplexe Arbeitsaufträge.

Personalmanagement sowie Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung.

Einsatz fachspezifischer Software.

8. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

B. Verbindliche Übung PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG UND KOMMUNIKATION

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).

Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten).

Präsentation (inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung, soziale Rollen und Stereotypen, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

C. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Zwischen dem römisch II. und römisch fünf. Jahrgang im Ausmaß von insgesamt 8 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Wirtschaft, im Speziellen im Kulturbereich, im Tagungs- und Kongresswesen, im Tourismus sowie im Event- und Veranstaltungsbereich.

In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

E. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

F. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie Anlage A1 Abschnitt römisch VI Unterabschnitt D Ziffer eins,

2. Religion

Wie Abschnitt V

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt römisch VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt römisch VI Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Anmerkung

Die Fußnote 8 nach der Stundentafel wurde mit Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2021, ein zweites Mal eingefügt.

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2021

Gesetzesnummer

20009369

Dokumentnummer

NOR40235030