Kurztitel

Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 340 aus 2015, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2021,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 9,

Inkrafttretensdatum

01.09.2021

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

zum gestaffelten Inkrafttreten vergleiche Artikel eins, Paragraph 4, Absatz 3, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2021,

Text

Anlage A9 HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE -
FACHRICHTUNG „SOZIALMANAGEMENT“
I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

 

Wochenstunden

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

pflich-

 

 

Jahrgang

Summe

tungs-

 

 

römisch eins.

römisch II.

römisch III.

römisch IV.

römisch fünf.

 

gruppe

1.

Religion/Ethik11

2

2

2

2

2

10

(römisch III)/III

2.

Sprache und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

2.1

Deutsch

3

3

2

2

3

13

(römisch eins)

2.2

Englisch

3

3

3

3

3

15

(römisch eins)

2.3

Zweite lebende Fremdsprache2

2

2

2

2

2

10

(römisch eins)

3.

Kunst, Kultur und Politik

 

 

 

 

 

 

 

3.1

Geschichte und Politische Bildung

0

2

2

2

0

6

III

3.2

Kreativer Ausdruck3

3

2

1

2

0

8

IVa

4.

Gesellschaft und Soziales

 

 

 

 

 

 

 

4.1

Sozialmanagement und angewandtes Projektmanagement4 5

3

3

3

3

3

15

I

4.2

Psychologie, Pädagogik, Philosophie und Soziologie

0

2

2

3

4

11

III

4.3

Kommunikation, Supervision und Mediation6

0

0

1

2

1

4

III

5.

Mathematik und Naturwissenschaften

 

 

 

 

 

 

 

5.1

Angewandte Mathematik7

2

2

2

2

2

10

(römisch eins)

5.2

Biologie, Gesundheit, Hygiene und Ernährung8

3

3

2

2

3

13

III

5.3

Chemie und Physik

2

2

2

2

0

8

III

6.

Wirtschaft

 

 

 

 

 

 

 

6.1

Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaftslehre

2

2

0

0

0

4

III

6.2

Betriebswirtschaft

0

2

1

1

2

6

I

6.3

Rechnungswesen und Controlling4

3

2

2

2

2

11

I

6.4

Angewandtes Informationsmanagement4

2

2

2

2

0

8

II

6.5

Recht

0

0

0

0

3

3

III

7.

Haushaltsökonomie

4

0

0

0

0

4

IV

8.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

1

9

(römisch IV a)

Wochenstundenanzahl

36

36

31

34

31

168

 

 

B. Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Praxisreflexion6

0

0

1

0

0

1

IVb

 

Soziales Lernen

1

0

0

0

0

1

III

C. Fachpraxis während des Unterrichtsjahres9

 

 

5

 

 

5

 

Gesamtwochenstundenanzahl

37

36

37

34

31

175

 

D. Pflichtpraktikum (Ferialpraktikum)

Je acht Wochen zwischen römisch III. und römisch IV. sowie zwischen römisch IV. und römisch fünf. Jahrgang

E. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen10

F. Förderunterricht10

_______________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch III schulautonom abgeändert werden.

2 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

3 Inklusive Gestaltung mit elektronischen Medien.

4 Mit Computerunterstützung.

5 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch III schulautonom mit 12-15 Wochenstunden festgelegt werden.

6 Einschließlich Übungen.

7 Mit Technologieunterstützung.

8 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch III schulautonom mit 12-13 Wochenstunden festgelegt werden.

9 Disloziert in Einrichtungen des sozialen Berufsfeldes.

10 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch III).

11 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

G. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtwochenstundenanzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Sozialmanagement“; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenanzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenanzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Sozialmanagement“.

4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Sozialmanagement“.

römisch II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Fachrichtung Sozialmanagement dient Sinne der Paragraphen 65 und 76 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, Schulorganisationsgesetz (SchOG) der Vermittlung höherer allgemeiner und fachlicher Bildung, die zur Ausübung gehobener Berufe in den Bereichen Wirtschaft und Verwaltung – insbesondere in Organisationen im Sozial- und Gesundheitsbereich befähigt. Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Fachrichtung Sozialmanagement führt zur Universitätsreife.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden.

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Fachrichtung Sozialmanagement können

Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Fachrichtung Sozialmanagement verfügen insbesondere über

Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Fachrichtung Sozialmanagement verfügen über Kenntnisse von politischen Prozessen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und haben Kompetenzen in interkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND KOMMUNIKATION

Die Schülerinnen und Schüler

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

  1. Ziffer eins
    Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

  1. Ziffer 2
    Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist.

  1. Ziffer 3
    Pragmatische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

  1. Ziffer eins
    Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung, die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

  1. Ziffer 2
    Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS Kunst, Kultur und Politik

Die Schülerinnen und Schüler können

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS Gesellschaft und Soziales

Die Schülerinnen und Schüler können

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS MATHEMATIK UND NATURWISSENSCHAFTEN

Die Schülerinnen und Schüler

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFT

Die Schülerinnen und Schüler können

römisch III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden der folgenden Pflichtgegenstände kann im angeführten Rahmen wie folgt festgelegt werden:

  1. Ziffer eins
    „Sozialmanagement und angewandtes Projektmanagement“: mindestens 12 bis maximal 15

             Wochenstunden.

  1. Ziffer 2
    „Biologie, Gesundheit, Hygiene und Ernährung“: mindestens 12 bis maximal 13 Wochenstunden.

Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff der in Ziffer eins bis Ziffer 2, genannten Pflichtgegenstände sind jeweils auf das Mindestwochenstundenausmaß ausgelegt. Bei Veränderung des Stundenausmaßes sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff entsprechend anzupassen.

Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 4 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen:

  1. Ziffer eins
    Es muss entweder
    1. Litera a
      innerhalb eines Clusters ein neuer Pflichtgegenstand mit mindestens zwei Wochenstunden eingeführt werden oder
    2. Litera b
      das Wochenstundenausmaß eines oder mehrerer Pflichtgegenstände bzw. der verbindlichen Übungen erhöht werden.
  2. Ziffer 2
    Darüber hinaus können von den gemäß Ziffer eins, verwendeten Wochenstunden bis zu drei Wochenstunden – im Falle des Litera b, maximal jedoch das Wochenstundenausmaß der vorgenommenen Erhöhung – auch zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten verwendet werden (Schülerinnen- und Schüler-Autonomie). Dabei sind jedenfalls die geltenden Eröffnungs- und Teilungszahlen und die Möglichkeit einer übergreifenden Führung in Paralleljahrgängen zu berücksichtigen.

Stundenausmaßveränderungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der verbindlichen Übungen und des Praktikums während des Unterrichtsjahres in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übungen und des Praktikums während des Unterrichtsjahres von 175 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe des Clusters schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übungen erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Auch hier ist die Bildungs- und Lehraufgabe des Clusters zugrunde zu legen.

Pro Jahrgang kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht nimmt.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht:

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende Fremdsprache“, „Dritte lebende Fremdsprache“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. „Zweite lebende Fremdsprache“ bzw. „Dritte lebende Fremdsprache“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß Paragraph 16, Absatz 3, Schulunterrichtsgesetz.

römisch IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung etc.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Unterrichtsqualität:

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

Unterrichtsplanung:

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:

Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch und Zweite Lebende Fremdsprache:

Didaktische Grundsätze des Clusters Kunst, Kultur und Politik:

Die Vernetzung folgender Themenbereiche in den Pflichtgegenständen Geschichte und politische Bildung und Kreativer Ausdruck wird empfohlen:

Orientierung in der Zeit.

Griechische Kultur bis Barock.

Aufklärung bis Imperialismus/Klassizismus bis Impressionismus.

Erster Weltkrieg bis 1945 – Klassische Moderne – Zeitgenössische Kunst.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Sozialmanagement und angewandtes Projektmanagement:

Durch die clusterinterne Abstimmung sowie jene mit den Pflichtgegenständen im Cluster Wirtschaft ist die ganzheitliche Sichtweise zu fördern und sind unbeabsichtigte Überschneidungen zu vermeiden.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Kommunikation, Supervision und Mediation:

Konkrete Kommunikationsformen und Settings sollen auch praktisch angewendet und trainiert werden.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik:

Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren.

Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu achten:

Es sind moderne Technologien einzusetzen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Biologie, Gesundheit, Hygiene und Ernährung:

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.

Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung.

Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft:

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Schülerinnen und Schülern ist die multidimensionale Verantwortung der Führungskräfte in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Eine gemeinsame Abstimmung der Lehrstoffverteilungen mit dem Pflichtgegenstand „Sozialmanagement und angewandtes Projektmanagement“ wird dringend empfohlen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Haushaltsökonomie:

Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist auf eine gute Grundbildung und die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis größter Wert zu legen. Die Vernetzung des fachtheoretischen Wissens mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln.

Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung Praxisreflexion:

Es sollen zumindest zwei verschiedene Praktikumsfelder absolviert werden.

Die Vorbereitungen für die Praktika haben in Vernetzung mit fachspezifischen Pflichtgegenständen (v.a. der Cluster „Gesellschaft und Soziales“ und „Wirtschaft“ sowie mit „Biologie, Gesundheit, Hygiene und Ernährung“, „Kreativer Ausdruck“, „Deutsch“, „Chemie und Physik“ und „Bewegung und Sport“) zu erfolgen.

Unterrichtsmethoden:

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Schülerinnen und Schüler aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

Unterrichtsorganisation:

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden.. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens-/Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im römisch IV. und römisch fünf. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Pflichtpraktikum:

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich der Einsatzbereiche zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Betreuung und Reflexion der lehrplanmäßigen Praktika sind von fachkompetenten Lehrkräften aus dem Bereich Sozialmanagement durchzuführen.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grundlage einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb oder einer entsprechenden Institution und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 284 aus 2014,.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009, (auslaufend) und die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019, (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011,.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2011,.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008,.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014,.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 89 aus 2015,.

römisch VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände

1. ETHIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Zentrale fachliche Konzepte

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester)

Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Soziale Beziehungen

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glück

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Sucht und Selbstverantwortung

Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Natur und Wirtschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religion und Weltanschauung

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Prinzipien normativer Ethik

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Medien und Kommunikation

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Judentum, Christentum, Islam

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Umgang mit Tieren

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens

Sex und Gender;

Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion

Konflikte und Konfliktbewältigung

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Grundkonzepte der Ethik

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten

Entwicklung und aktuelle Situation;

Diversität und Diskriminierung:

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Identitäten und Moralentwicklung

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Wirtschaft und Konsum

Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten

Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Positionen und Begriffe der Ethik

Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik

Moral und Recht

Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte

Sport

Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung

8. Semester– Kompetenzmodul 8:

Religions- und Moralkritik

Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität

Technik und Wissenschaft

Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus

Schultypenspezifische Vertiefung

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

römisch fünf. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Positionen und Begriffe der Ethik

Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik

Krieg und Frieden

Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit

Schultypenspezifische Vertiefung

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

10. Semester:

Humanismus

Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung

2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION 2.1 DEUTSCH

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Grundlegende Regeln der Zeichensetzung.

Grundlegende Regeln der Rechtschreibung.

Gängige Fremdwörter.

Wesentliches Fachvokabular.

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Einfache Sachverhalte.

Erkennen einfacher para- und nonverbaler Äußerungen.

Lesen:

Lesetechniken und -strategien.

Herausfiltern von Einzelinformationen.

Erfassen der wichtigsten Inhalte.

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Textsortenwissen (Meldung, Bericht, einfaches Protokoll; Gebrauchsanweisung; fiktionale Texte).

Schreiben:

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Informieren und Dokumentieren.

Textsortenwissen (Mitschrift in Stichwörtern, einfaches Protokoll, Bericht, Beschreibung, einfache Zusammenfassung und Inhaltsangabe; Privatbrief und Erzählung).

Reflexion:

Reflexion über die persönliche Lebenssituation.

Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen.

Medienkonsum.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.

Rechtschreibung, Satzzeichen.

Zuhören und Sprechen:

Wahrnehmen von Redeabsichten.

Einfache Argumente.

Kerninformationen aus Medien.

Lesen:

Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten.

Herausfiltern von Detailinformationen.

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben:

Planen von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Charakteristik; Exzerpt, Kurzfassung).

Reflexion:

Erkennen literarischer Textsorten an Beispielen.

Medien und ihre Funktionen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.;

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.;

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.;

Rechtschreibung und Satzzeichen.;

Sprachliche Varietäten des Deutschen.

Zuhören und Sprechen:

Stellungnahme und Formulierung einfacher Argumente.;

Diskussion.;

Kurzpräsentationen.

Lesen:

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Einfache nichtlineare Texte (Grafiken und Tabellen).

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben:

Planung von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (einfache argumentative Texte zB Stellungnahme; Leserbrief).

Einfache nichtlineare Texte.

Reflexion:

Literarische Textsorten, Stoffe und Motive.

Medien und ihre Funktionen.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.;

Textsortenadäquater Stil.;

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte).

Zuhören und Sprechen:

Kommentieren und Appellieren.;

Grundlegende rhetorische Mittel.

Lesen:

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.;

Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.;

Nichtlineare Texte.

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.;

Lineare und nichtlineare Texte.;

Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung).

Reflexion:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen;

Medien als Informationsquellen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.;

Verwendung eines textsortenadäquaten Stils.;

Sprachlicher Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte); historische Entwicklungen an Beispielen.

Zuhören und Sprechen:

Präsentationen mit Medienunterstützung.

Lesen:

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Textsortenwissen (komplexe meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Komplexere argumentative Texte.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Schreiben (zB Appell).

Textsortenwissen (textgebundene Erörterung, Empfehlung).

Reflexion:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.;

Einfache Regeln der Textinterpretation.;

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Klassik anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.;

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.;

Medien als Informationsquellen.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen:

Adressatenorientiert und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen.

Lesen:

Vergleichendes Lesen.

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben:

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Kommentar; Zusammenfassung aus mehreren Quellen; Textanalyse).

Reflexion:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Realismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen:

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie.

Lesen:

Vergleichendes Lesen.

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben:

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Offener Brief, Interpretation).

Reflexion:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Expressionismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Variation in Stil und Wortschatz.

Eigener und fremder Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen:

Rhetorische Mittel.

Moderation von Gesprächen.

Lesen:

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede).

Textsortenüberblick.

Reflexion:

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Variation in Stil und Wortschatz.

Eigener und fremder Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen:

Rhetorische Mittel.

Lesen:

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede).

Reflexion:

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

römisch II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

römisch IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

römisch fünf. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

2.2 ENGLISCH

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler:

zB Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Tagesablauf, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Kleidung, Schule, Einkaufen, Berufe.

Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, persönliche Gespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Alltagstexte:

zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder.

Einfache Formulare:

zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs/einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit.

Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt. Einfache Telefonate. Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit.

Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB einfache Diskussionen).

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen in der Arbeitswelt. Einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Tourismus, Freizeitwirtschaft, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung.

Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB kurze argumentative Texte, einfache Diskussionen).

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung, Reservierung; Bewerbung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung.

Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB Kommentar, Leserbrief, Artikel, Diskussion).

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Erstellen einfacher Werbematerialien (zB Flugblatt, Folder). Bewerbung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitsmarkt, Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB einfache Handelskorrespondenz (Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB einfache Handelskorrespondenz (Anfragen, Beantwortung von Anfragen/Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Kommentar, Diskussion, Präsentation).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Kommentar, Diskussion, Präsentation).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

römisch II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

römisch IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

römisch fünf. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

2.3 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler:

zB Familie, Freundeskreis, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft.

Kurze persönliche Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen (auch medienunterstützt).

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden.

Einfache Einkaufsgespräche.

Bitten, Bedanken, Entschuldigen.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Die im römisch eins. Jahrgang erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung.

Geographische Grundkenntnisse über das Zielland.

Einfache mündliche und schriftliche persönliche Kommunikation:

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, persönliche Gespräche, Einkaufsgespräche, Termine und Treffen vereinbaren, Wegbeschreibung.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung.

Grundkenntnisse über das Zielland.

Einfache persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, persönliche Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Erstellen einfacher Informationsmaterialien auch medienunterstützt (zB Einladungen, Programmabläufe).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Speisen, Ernährung, Reisen.

Grundkenntnisse über das Zielland.

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Reisen:

zB Telefonate, einfache Beschreibung von Speisen, einfache Korrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Reservierung), Notizen, Ankündigungen, Memos.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Speisen, Ernährung.

Grundkenntnisse über das Zielland.

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Reisen:

zB Telefonate, einfache Beschreibung von Speisen, einfache Korrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen), Notizen, Ankündigungen, Memos; Bewerbung.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen:

zB gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Gesundheit und Umwelt, Medien und Kommunikation, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern.

Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation:

zB einfache Handelskorrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung), einfache Berichte.

Kommunikationssituationen. Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken.

Äußern und einfaches Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, persönliche Korrespondenz, Gespräch).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen:

zB politische und gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Gesundheit und Umwelt, Medien und Kommunikation, Marketing, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen.

Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation:

zB einfache Handelskorrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung, Beschwerden), Berichte.

Persönliche Kommunikation. Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken.

Äußern und einfaches Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Blog, persönliche Korrespondenz, Gespräch).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Gesundheit und Umwelt, Medien und Kommunikation, Marketing, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt.

Einfache mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen und Produkten, zB Bericht, Homepage; einfache PR-Texte wie Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken.

Ausgewählte Bereiche der Handelskorrespondenz (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung, Beschwerden).

Bewerbung.

Einfache persönliche schriftliche und mündliche Kommunikation:

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Bericht, Blog, persönliche Korrespondenz, Diskussion, Präsentation).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Gesundheit und Umwelt, Medien und Kommunikation, Marketing, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt.

Einfache mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen und Produkten, zB Bericht, Homepage, einfache PR-Texte wie Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken.

Ausgewählte Bereiche der Handelskorrespondenz (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung, Beschwerden).

Bewerbung.

Einfache persönliche schriftliche und mündliche Kommunikation:

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Bericht, Blog, persönliche Korrespondenz, Diskussion, Präsentation).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. KUNST, KULTUR UND POLITIK 3.1 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Aufgaben und Grundlagen der Geschichtswissenschaft:

Quellen und Methoden.

Orientierung in der Zeit:

Historische Kulturräume. Epochen und andere Möglichkeiten der Gliederung.

Frühe (vor)staatliche Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens:

Frühe Hochkulturen, die griechische Polis, Res Publica in Rom, Feudalismus etc.

Änderung des Welt- und Menschenbildes zu Beginn der Neuzeit:

Das Zeitalter der Entdeckungen, Humanismus, Renaissance, Reformation und ihre Folgen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Historische Entwicklungen zwischen Absolutismus und Aufklärung:

Umbrüche, Revolutionen, Grund und Menschenrechte.

Entwicklung des modernen Staates.

Grundlagen und Aufgaben des Staates:

Verfassungsprinzipien.

Moderne Demokratie am Beispiel Österreich:

Wahlrecht. Möglichkeiten und Formen der Partizipation. Politische Parteien und andere Akteure.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Europa und die Welt von 1814 bis 1914:

Liberalismus, Nationalismus, Revolutionsjahr 1848, Imperialismus.

Industrialisierung, Soziale Frage und Lösungsideen.

Österreichische Geschichte von 1814 bis 1914.

Erster Weltkrieg, Folgen und Russische Revolution.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Österreich 1918 bis 1945.

Totalitäre Ideologien:

Entstehung, Gemeinsamkeiten und Unterschiede.

Faschismus, Nationalsozialismus, Kommunismus.

Verfolgung, Holocaust, Widerstand.

Zweiter Weltkrieg und seine direkten Folgen.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Österreichische Verfassung:

Gewaltenteilung (Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung).

Österreichischer und europäischer Parlamentarismus.

Rolle der Medien.

Europäische Union:

Idee des gemeinsamen Europa, Entstehung und Entwicklung, Institutionen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Internationale Geschichte ab 1945.

Österreich ab 1945.

Aktuelle Entwicklungen.

Längsschnitte oder Projekte zu Themen wie Verflechtungen von Politik und Wirtschaft, Frauen in der Geschichte, Religion und Gesellschaft, Wirtschaftliche Entwicklung, Alltagsgeschichte, Umweltgeschichte.

3.2 KREATIVER AUSDRUCK

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Aufbau eines Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Grundlagen der Allgemeinen Musiklehre.

Instrumente/Stimme im Überblick.

Akustische Grundlagen und Gehör.

Orchester und Ensembles.

Gestaltungsgrundlagen:

Farbe, Form, Raum, Material.

Grundlagen des grafischen Gestaltens.

Musikalische Parameter.

Grundlagen der Schriftgestaltung und Layoutgrundlagen.

Dreidimensionales Gestalten:

Entwurf, Funktion, Material, Form.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

Kontakt mit dem Original.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Orchester und Ensembles.

Elektronische Instrumente im Überblick.

Schallaufzeichnung und Aufnahmetechnik.

Grafisches Gestalten:

Vervielfältigbare Bildproduktion.

Kombination von Schrift und Bild.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Tanz und Bewegungsgestaltung.

Musikgeschichtlicher Überblick.

Musikalische Formen und Gestaltungsprinzipien.

Gestaltungsgrundlagen der Malerei:

Farbe als Ausdrucksträger, experimentelle und malerische Techniken.

Dreidimensionales Gestalten.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Tanz und Bewegungsgestaltung.

Musik und Computer.

Vertonung von Bildern und Texten.

Notationsformen.

Zielgruppenorientierte Gestaltung (Gebrauchsprodukte, grafische Produkte).

Digitale Bildbearbeitung.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Tanz und Bewegungsgestaltung.

Musikalische Gattungen.

Kunstland Österreich – aktuelles Musik- und Ausstellungsgeschehen.

Grafische oder malerische Gestaltungsaufgaben.

Perspektive, räumliche und körperhafte Darstellung.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Tanz und Bewegungsgestaltung.

Wirkungen und Funktionen von Musik.

Gestaltungsaufgaben zur figürlichen Darstellung:

Bewegung, Proportion, Deformation.

Fotografie.

Trickfilm, Film/Video.

Freie bildnerische Arbeit:

Themenzentrierte Aufgaben mit der Möglichkeit einer individuellen Wahl der Gestaltungsmedien durch Schülerinnen und Schüler mit projektbegleitender Dokumentation.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Tanz und Bewegungsgestaltung.

Musik des 20. und 21. Jahrhunderts.

Musik und Gesellschaft.

Freie bildnerische Arbeit:

Themenzentrierte Aufgaben mit der Möglichkeit einer individuellen Wahl der Gestaltungsmedien durch Schülerinnen und Schüler mit projektbegleitender Dokumentation.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

4. GESELLSCHAFT UND SOZIALES 4.1 SOZIALMANAGEMENT UND ANGEWANDTES PROJEKTMANAGEMENT

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Überblick über die Handlungsfelder im Sozialbereich.

Berufsethik.

Wertebewusstsein und Werteorientierung v. a. in Bezug auf Menschenrechte und Menschenwürde.

Begriffsklärung Sozialmanagement und Sozialarbeit im Kontext der Sozialwirtschaft.

Soziale Einrichtungen/Organisationen:

Exemplarische Darstellung.;

Non-Profitorganisationen/Non-Governmental-Organisationen – Profitorganisationen.

Berufsbilder und Tätigkeiten in Sozialeinrichtungen.

Professionalität (in) der Sozialen Arbeit:

Grundsätze der professionellen Hilfe und ihre Grenzen.

Ehrenamtlichkeit.

Zeit- und Selbstmanagement.

Handlungsfeld Kinder, Jugend und Familie.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Geschichte und Handlungsfelder der sozialen Arbeit.

Handlungsfeld Kinder, Jugend und Familie.

Handlungsfeld Alter.

Netz der sozialen Sicherheit in Österreich.

Projektmanagement.

Personalmanagement.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Handlungsfeld Kinder, Jugend und Familie.

Handlungsfeld Alter.

Handlungsfeld Gesundheit/Krankheit/Beeinträchtigung.

Netz der sozialen Sicherheit in Österreich.

Projektmanagement.

Finanzierung in Non-Profitorganisationen.

Leitbild.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Handlungsfeld Gesundheit/Krankheit/Beeinträchtigung.

Methoden der Sozialarbeit.

Helfende Beziehung.

Personalmanagement – Bewerbung.

Instrumente des Marketings.

Leitbild.

Angewandtes Projektmanagement.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Handlungsfeld Gesundheit/Krankheit/Beeinträchtigung.

Handlungsfeld Grundsicherung.

Methoden der Sozialarbeit.

Helfende Beziehung.

Instrumente des Marketings.

Angewandtes Projektmanagement.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Handlungsfeld Grundsicherung (Armut, Wohnungslosigkeit, Arbeit).

Handlungsfeld Gesundheit/Krankheit/Beeinträchtigung.

Handlungsfeld Straffälligkeit.

Finanzierungsmanagement.

Rechtsformen von Non-Profitorganisationen.

Angewandtes Projektmanagement.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Handlungsfeld Straffälligkeit.

Handlungsfeld Migration, Asyl und Integration.

Managementkonzeptionen.

Zielsysteme.

Betriebsorganisation, Veränderungsmanagement.

Sozialpolitik.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Handlungsfeld Migration, Asyl und Integration.

Handlungsfeld Entwicklungszusammenarbeit.

Handlungsfeld Bildung und Beruf.

Diversity Management; Gender Mainstreaming.

Sozialpolitik – Wohlfahrtsstaatmodelle.

Ökonomisierung der Sozialen Arbeit.

Ethik.

Prozess- und Qualitätsmanagement.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Handlungsfeld Entwicklungszusammenarbeit/Internationale Sozialarbeit.

Sozialpolitik – Wohlfahrtsstaatsmodelle.

Case Studies.

4.2 PSYCHOLOGIE, PÄDAGOGIK, PHILOSOPHIE UND SOZIOLOGIE

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Einführung:

Grundlagen der Psychologie, Pädagogik und Philosophie.

Wahrnehmung und soziale Wahrnehmung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erziehung.

Erziehungsstile.

Entwicklung bis zum Schulalter.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kognition:

Lernen, Denken, Gedächtnis, Intelligenz, Kreativität.

Emotion, Motivation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Entwicklung ab dem Schulalter.

Beeinträchtigung.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Soziologie und soziologisches Denken.

Soziale Prozesse.

Persönlichkeit.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Sozialisation.

Formen des menschlichen Zusammenlebens.

Psychische Aspekte von Gesundheit und Krankheit.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Gesellschaft und Staat.

Werte und Normen.

Kultur und Religion.

Demografie und Migration.

Menschenbilder.

Wahrheit und Erkenntnis.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Konkrete Beispiele zur Vernetzung und zum Transfer der Inhalte aus Psychologie, Pädagogik, Philosophie und Soziologie.

4.3 KOMMUNIKATION, SUPERVISION UND MEDIATION

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen sozialer Interaktion.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kommunikationsmodelle.

Grundbegriffe und Planung des Selbstmarketings.

Kreativitätstechniken zur Ideenfindung.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Konflikt und Konfliktmanagement.

Mediation.

Supervision und Coaching.

Instrumente der Psychohygiene.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Gruppen und Teamarbeit.

Moderation.

Krisenmanagement.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Psychohygiene.

Fallbeispiele und Übungssituationen.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kommunikation und Organisation.

Fallbeispiele und Übungssituationen.

5. MATHEMATIK UND NATURWISSENSCHAFTEN 5.1 ANGEWANDTE MATHEMATIK

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Zahlen und Maße

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Zahlen und Maße:

Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen.

Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung.

Maßzahlen und Maßeinheiten.

Algebra und Geometrie:

Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten).

Lineare Gleichung mit einer Variablen.

Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen.

Lineare Ungleichungen mit einer Variablen.

Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen.

Funktionale Zusammenhänge:

Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion; Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen; Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle); Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Algebra und Geometrie:

Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen.

Lineare Optimierung mit zwei Variablen.

Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln.

Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen.

Funktionale Zusammenhänge:

Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können Sinus-, Cosinus- und Tangensfunktionen ausgehend vom Einheitskreis mit Winkel im Grad- und im Bogenmaß grafisch darstellen und argumentieren.

Lehrstoff:

Algebra und Geometrie:

Rechengesetze für Logarithmen.

Exponentialgleichungen vom Typ aλx = b (a und b sind positive reelle Zahlen).

Matrizenrechnung:

Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess.

Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck.

Funktionale Zusammenhänge:

Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis).

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Funktionale Zusammenhänge:

Eigenschaften der Exponentialfunktionen.

Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen.

Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel.

Zinseszinsrechnung.

Rentenrechnung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Funktionale Zusammenhänge:

Sparformen; Kredite und Schuldtilgung.

Stochastik:

Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit.

Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten.

Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand).

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Stochastik:

Regression von zweidimensionalen Datenmengen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

Analysis:

Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff.

Differenzenquotient und Differentialquotient; Änderungsrate.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln.

Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen; Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen; Ableitungsregeln.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Analysis:

Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristiger Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze).

Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournot’scher Punkt, Gewinnmaximum).

Unbestimmte und bestimmte Integrale; Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung.

Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Stochastik:

Begriff der Wahrscheinlichkeit.

Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse.

Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung).

Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen:

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Matrizen:

Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Gleichungs- und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung:

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Zinseszins- und Rentenrechnung:

Schulartenspezifische Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schuldtilgung.

Differenzieren und Integrieren:

Schulartenspezifische Anwendungen in der Kosten- und Preistheorie.

Stochastik:

Praxisorientierte Problemstellungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag) zur beschreibenden Statistik und zur Wahrscheinlichkeitsrechnung.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

römisch II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

römisch IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

römisch fünf. Jahrgang: 1 zweistündige und 1 dreistündige Schularbeit.

5.2 BIOLOGIE, GESUNDHEIT, HYGIENE UND ERNÄHRUNG

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kennzeichen des Lebens.

Zellbiologie ( Bau der Zelle, DNS, Chromosomen, Mitose, Meiose).

Gewebe/ Gewebetypen, Organsysteme, Gesamtorganismus.

Sexualität:

Geschlechtsorgane.

Empfängnisverhütung und Familienplanung.

Ontogenese, Schwangerschaft, Geburt.

Mensch und Gesundheit:

Salutogenese-Modell.

Gesundheit und Hygiene (Krankheitserreger, Infektionen und Infektionskrankheiten).

Blut, Herz-Kreislauf-System.

Aufbau und Funktion des Atmungssystems.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Gesunder Mensch:

Verdauungssystem und Störungen.

Exkretionssystem.

Passiver und aktiver Bewegungsapparat sowie deren Erkrankungen, Ergonomie.

Immunsystem, Allergien und Impfungen.

Grundlagen der Ernährung:

Ernährungsverhalten.

Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit.

Nährstoffbildung.

Aufgaben und Bestandteile der Nahrung.

Energie-, Nährstoff- und Flüssigkeitsbedarf.

Richtlinien einer vollwertigen Ernährung und lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen.

Energieliefernde Inhaltsstoffe der Nahrung (Kohlenhydrate):

Aufbau, Arten und Vorkommen. Ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung.

Bedarf und Bedarfsdeckung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Entwicklung und Weltanschauung:

Evolutionstheorien.

Ursprung und Entwicklung des Lebens (Artenvielfalt).

Verhaltensforschung.

Grundlagen der Ethologie.

Energieliefernde Inhaltstoffe (Fett, Eiweiß):

Aufbau, Arten und Vorkommen.

Ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung.

Bedarf und Bedarfsdeckung.

Energiefreie Inhaltsstoffe der Nahrung (Wasser):

Trinkwasser.

Eigenschaften, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung, Bedarf und Bedarfsdeckung.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Energiefreie Inhaltsstoffe der Nahrung (Mineralstoffe, Vitamine, Bioaktive Substanzen):

Arten, ernährungsphysiologische Bedeutung, Vorkommen, Bedarf und Bedarfsdeckung.

Lebensmittelqualität:

Rechtsgrundlagen, Lebensmittelkennzeichnung.

Lebensmittelproduktion. Lebensmittelhygiene. Toxikologie.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Lebensmittel:

Arten, Zusammensetzung, Produktion, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, Handelsformen, ökologische Bewertung.

Sensorik.

Ernährung verschiedener Personengruppen nach Alter und spezieller Belastungssituation.

Alternative Kostformen.

Erstellen von Speiseplänen.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Energie und Umwelt:

Grundlagen der Ökologie; Ökosysteme; biotische und abiotische Umweltfaktoren, Nahrungsnetze.

Biologisches Gleichgewicht und Beeinflussung.

Natur- und Umweltschutz.

Sinne und Wahrnehmung:

Zentrales und peripheres Nervensystem.

Sinnesorgane.

Hormonsystem.

Psychische Erkrankungen, Stress, Sucht und Psychohygiene.

Ernährung:

Folgen der Über- und Unterversorgung.

Ursachen und Krankheitsbilder ernährungsmitbedingter Krankheiten. Ernährungstherapie.

Psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Allgemeine und persönliche Hygiene. Hygiene in sozialen Einrichtungen.

Desinfektion – Sterilisation.

Sozial- und Umwelthygiene.

Erste Hilfe:

Gefahrenzone, Rettungskette, Kontrolle der Lebensfunktionen.

Lebensrettende Sofortmaßnahmen.

Wunde und Wundversorgung.

Ernährungs- und Konsumverhalten:

Einflüsse. Verbraucherstatistik. Österreichischer Ernährungsbericht.

Außer-Haus-Verpflegung.

Ernährungsaufklärung und -information im öffentlichen Bereich:

Public Health, betriebliche Gesundheitsförderung.

Persönliches Ernährungsverhalten:

Ernährungsbiografie, Einflüsse auf das Ernährungsverhalten. Ernährungserziehung. Ernährungsberatung.

Nachhaltiger Ernährungsstil.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Biochemie und Genetik:

Das menschliche Genom.

Vererbung und Erbkrankheiten.

Stammzellenforschung, Klonieren und Gentechnologie.

IVF, Pränataldiagnostik, PID.

Ethische Aspekte.

Proteinbiosynthese.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Naturwissenschaft und Gesellschaft:

Humanökologie.

Ökologischer Fußabdruck.

5.3 CHEMIE UND PHYSIK

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Bedeutung der Naturwissenschaften für unser tägliches Leben.

Alltagschemie.

Arbeitsweise und Formelsprache der Chemie, Gefahrensymbole.

Bausteine der Materie.

Atommodelle.

Periodensystem.

Struktur von Molekülen anhand von Alltagsstoffen (zB Wasser, Kochsalz).

Chemische Bindungen.

Chemische Reaktionen (Säure-Base-Reaktionen, Oxidation und Reduktion)

Wasser und Luft als Lebensgrundlage (Bedeutung, Schadstoffe, Untersuchungsmethoden).

Klima im Wandel: Ursachen (zB Treibhausgase) und Folgen des Klimawandels.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der organischen Chemie (Systematik der organischen Verbindungen, Funktionelle Gruppen).

Fossile und erneuerbare Energieträger:

Gewinnung, Verarbeitung und Verwendung.

Alkohole:

Chemische Eigenschaften; Herstellung; Gefahren und Auswirkungen (insbesondere auf die Verkehrstüchtigkeit).

Chemische Analytik.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Synthetische Stoffe (zB Kosmetika, Kunststoffe, Farbstoffe).

Stoffkreisläufe.

Herstellung, Verwendung und Recycling typischer Stoffe im Alltag (wie Glas, Metalle, Papier und Biomasse, Kunststoffe).

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Die Arbeitsweise der Physik von der Beobachtung zum physikalischen Gesetz.

Das internationale Einheitensystem:

Physikalische Größen (Grundgrößen und einige abgeleiteten Größen), Maßeinheiten.

Dimensionen im Mikro- und Makrokosmos.

Klassischer Kraftbegriff:

Newtonsche Axiome, Gravitation.

Entwicklung des Weltbilds aus historischer Sicht.

Aufbau und Entwicklung des Universums.

Raumfahrt.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Energiebegriff, Formen von Energie und Energieerhaltung.

Maßnahmen zur Einsparung von Energie:

Energiekennzahl, Dämmung von Gebäuden, kontrollierte Wohnraumlüftung,

Solaranlagen.

Heizung und deren Regelung.

Vor- und Nachteile der Nutzung unterschiedlicher Heizenergien.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Elektrizität.

Elektrischer Strom:

Sicherer und sparsamer Umgang.

Erzeugung aus fossilen und regenerativen Energiequellen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schall und Akustik.

Licht und Optik.

Diagnose und Therapie von Krankheiten (wie zB Tumorerkrankungen) anhand ausgewählter moderner Verfahren mit elektromagnetischen Wellen und Teilchenstrahlung (zB Röntgen, MRT, PET, CT, Laser) und deren Einfluss auf den Organismus.

6. WIRTSCHAFT 6.1 GLOBALWIRTSCHAFT, WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE UND VOLKSWIRTSCHAFT

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Geografie:

Orientierung mit unterschiedlichen kartografischen Medien. Physiogeografische Grundlagen.

Nutzung von Naturräumen.

Globale Bevölkerungstendenzen inkl. Migration.

Entwicklungsländer und Schwellenländer:

Indikatoren und Gründe der Unterentwicklung.

Unterschiedliche Entwicklungsniveaus.

Entwicklungen in der Landwirtschaft und im Bergbau (Rohstoffökonomien).

Modelle des ökonomischen Wandels anhand exemplarischer Staaten bzw. Wirtschaftsregionen.

Lebenswelten im ländlichen und städtischen Raum.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Industrieländer:

Ökonomische und regionale Entwicklungen in ausgewählten Regionen.

Globalisierung und Nachhaltigkeit:

Chancen und Risiken unterschiedlicher Formen der Globalisierung.

Folgen der Globalisierung auf ökologische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Systeme.

Österreich:

Naturräumliche Voraussetzungen und Nutzungen.

Bevölkerungsentwicklung, Migration.

Wirtschaftsregionen und Wirtschaftssektoren (Landwirtschaft, Industrie, Dienstleistungen, Tourismus, Energie, Verkehr).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Volkswirtschaftliche Grundbegriffe und Messgrößen.

Wirtschaftssysteme – Wirtschaftsordnungen.

Wirtschaftstheorien.

Markt und Preis.

Konjunkturpolitik.

Geld- und Währungspolitik.

Budget- und Budgetpolitik.

6.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Wirtschaft:

Wirtschaftsteilnehmer; Funktionsweise und Formen von Märkten; Arbeitsteilung und Produktionsfaktoren.

Unternehmen:

Leistungsbereiche in Unternehmen unterschiedlicher Branchen.

Kaufvertrag:

Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen; Mindestbestandteile.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kaufvertrag:

Bestandteile inkl. Zahlungsformen, E-Commerce, Kaufvertragsverletzungen.

Konsumentenschutz.

Betriebliche Kommunikation (inkl. Schriftverkehr).

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Personalmanagement (Personalbedarf; Personalauswahl, Bewerbung, Beurteilung, usw.).

Grundlagen des Arbeitsrechts.

Marketing:

Marktforschung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Marketing:

Marketing-Mix.

Business-Plan.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Unternehmensgründung:

Entwicklung einer Geschäftsidee.

Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen bei der Unternehmensgründung (Gewerberecht, Unternehmer, Firma/Firmenbuch, Rechtsformen, Vollmachten).

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundstrukturen der Branchen (Handel, Industrie, Versicherung und Gewerbe).

Kreditinstitute.

Insolvenz, Privatkonkurs.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kapitalmarkt.

Grundlagen der Finanzierung und Investition.

Unternehmensführung:

Betriebsorganisation, Management, Managementfunktionen, Managementkonzepte.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Unternehmensführung:

Managementkonzepte.

Case Studies.

Schularbeiten:

römisch II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

römisch IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 8. Semester.

römisch fünf. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten, mindestens eine davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“.

6.3 RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens.

Erstellung einfacher Finanzpläne (Budgets) aus dem Privat- und Unternehmensbereich.

Belege. Belegorganisation inkl. Formvorschriften.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Rechtliche Bestimmungen. Vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inkl. Umsatzsteuer. Kassa-/Bankbuch. Anlageverzeichnis. Umsatzsteuervoranmeldung. Erfolgsermittlung.

Einführung in die Doppelte Buchführung:

Inventur. Inventar. Bilanz. Gewinn- und Verlustrechnung.

Einfache Geschäftsfälle:

Kontenrahmen. Kontenplan.

Umsatzsteuer.

Verbuchung auch anhand von Belegen (Anlagenkäufe, Wareneinkäufe, Warenverkäufe, Verbuchung von Aufwänden und Erträgen, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung).

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung (insbesondere Bestandsveränderungen, Warenrücksendungen, Bezugs- und Versandkosten, Rabatte, Skonto, Privatentnahmen, Privateinlagen, Rechnungsausgleich durch Kredit- Bankomatkarte, KFZ-Betriebskosten, Mahnspesen, Verzugszinsen, Kontoabschluss Bank).

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

Branchenspezifische Software.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Eigenverbrauch (amtliche Sachbezugswerte).

Personalverrechnung:

Abrechnung von Löhnen und Gehältern. Überstundenberechnung. Zuschläge, Zulagen, Sachbezüge. Sonderzahlungen. Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Arbeitnehmerveranlagung.

Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

Branchenspezifische Software/Tabellenkalkulation.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Aufgaben und Stellung der Kostenrechnung im Unternehmen. Grundbegriffe.

Vollkostenrechnung:

Kostenartenrechnung. Kostenstellenrechnung. Kostenträgerrechnung. Betriebsergebnisrechnung.

Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen. Branchenspezifische Software/Tabellenkalkulation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Teilkostenrechnung:

Operative Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung (zB Entscheidung über Zusatzauftrag, Break-Even-Analyse, Mindestpreis).

Komplexe Geschäftsfälle (insbesondere Abrechnung von Kredit- und Bankomatkarten, Steuern und Abgaben).

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Jahresabschluss:

Grundlagen. Reihenfolge der Abschlussarbeiten. Inventur und Inventar. Bewertungsgrundsätze, -maßstäbe und -regeln.

Anlagenbewertung.

Bewertung des Umlaufvermögens – Material/Waren:

Einfache Bewertung (Bestandsveränderung), indirekte Bewertung, Schwund, Abwertung.

Nach Möglichkeit mit Computerunterstützung.

Komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Jahresabschluss:

Bewertung des Umlaufvermögens – Forderungen.

Bewertung der Verbindlichkeiten.

Rechnungsabgrenzungen.

Erfolgsermittlung. Erfolgsverteilung.

Unternehmensrecht – Steuerrecht (in Grundzügen).

E-A-Rechnung (vertiefende Übungsbeispiele).

Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Jahresabschluss inklusive Controlling:

Rücklagen (Begriffe. Einteilung. Beurteilung aus bilanzpolitischer Sicht).

Darstellung und Interpretation von Zahlenmaterial (insbesondere Einzelunternehmen und Personengesellschaften).

Errechnung und Interpretation von Kennzahlen.

Liquiditätsanalyse.

Steuerrecht:

Einkommensteuer.

Case Studies (fächerübergreifend mit „Betriebswirtschaft“).

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Case Studies (fächerübergreifend mit „Betriebswirtschaft“).

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

römisch II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

römisch IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

römisch fünf. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten, mindestens eine davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft“.

6.4 ANGEWANDTES INFORMATIONSMANAGEMENT

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Informationstechnologie.

Betriebssystem, Arbeiten im Netzwerk und ausgegliederte IT-Infrastruktur (zB Cloud Computing).

Wissensmanagement.

Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit.

Typografie und Layout.

Bildbearbeitung.

Textverarbeitung.

Gesetzliche Bestimmungen:

Grundzüge des Urheberrechts, Lizenzmodelle.

Internet und Internetdienste.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Textverarbeitung:

Fortgeschrittene Textverarbeitung.

Tabellenkalkulation.

Präsentation:

Präsentationsrichtlinien und fortgeschrittene Präsentationsgestaltung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Textverarbeitung:

Fortgeschrittene Textverarbeitung.

Dateiformate.

Grafik- und Bildbearbeitung:

Fortgeschrittene Bildbearbeitung.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Tabellenkalkulation:

Fortgeschrittene Tabellenkalkulation und Datenanalyse.

Desktop Publishing:

Grundlagen.

Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Online-Publishing:

Content Management System, Soziale Netzwerke.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Textverarbeitung:

Fortgeschrittene Textverarbeitung.

Desktop Publishing:

Fortgeschrittenes Desktop Publishing.

Ausgegliederte IT-Infrastruktur (zB Cloud Computing).

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Informationsethik.

Datenschutz und Datensicherheit.

Datenbanken.

E-Government, Digitale Signatur, Verschlüsselung.

Neue Medien und Technologien

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

römisch II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

römisch IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

6.5 RECHT

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Personenrecht, insbesondere Handlungsfähigkeit und ihre Beschränkung (Sachwalterschaft, Angehörigenvollmacht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, gerichtliche Unterbringung).

Familienrecht, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen Eltern und Kindern, Patchworkfamilie, das Kindeswohl, Jugendwohlfahrt, Eherecht, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft und die Durchsetzung des Familienrechts.

Erbrecht.

Sachenrecht.

Schuldrecht, insbesondere Schadenersatzrecht.

Gerichtsbarkeit, insbesondere Gerichtsverfahren, Gerichtsinstanzen, Vertretung vor Gericht.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Exekutionsrecht.

Insolvenzrecht.

Arbeits- und Sozialrecht.

Rechtsmaterien im Gesundheitswesen.

Verwaltungsverfahren.

Sozialpartnerschaft und Interessenvertretungen.

Strafrecht.

Internationale Beziehungen und Organisationen, insbesondere UNO.

7. HAUSHALTSÖKONOMIE

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Haushalts- und Betriebsorganisation:

Arbeitsplanung und -organisation.

Haushaltsformen. Aufbauorganisation.

Wohnbedürfnisse. Wohnraumgestaltung. Organisation der Pflege und Reinigung.

Gute Hygienepraxis. Arbeitssicherheit, Ergonomie.

Ökologische und nachhaltige Wirtschaftsführung.

Personalmanagement:

Mitarbeiterführung, Personalentwicklung, Personaleinsatzplanung.

Küchenpraxis:

Warenbewirtschaftung.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion; Portionieren und Anrichten.

Gemeinschaftsverpflegung.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Tisch- und Esskultur.

8. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

B. Verbindliche Übung PRAXISREFLEXION

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Einrichtungen im sozialen, gesundheitlichen, medizinischen, pädagogischen und im sonder- und heilpädagogischen Bereich.

Reflexion.

Präsentation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Einrichtungen im sozialen, gesundheitlichen, medizinischen, wirtschaftlichen, pädagogischen und im sonder- und heilpädagogischen Bereich.

Reflexion.

Präsentation.

SOZIALES LERNEN

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schule als Lebensbereich und Regeln des Zusammenlebens.

Selbstorganisation und Lernmanagement.

C. Praktikum während des Unterrichtsjahres Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Inhaltlicher Rahmen:

Laut Stundentafel.

Hospitationsaufgaben in den jeweiligen Praktikumsstellen, betreut durch Praxisbegleitlehrerinnen und Praxisbegleitlehrer sowie Praxisanleiter und Praxisanleiterinnen vor Ort.

D. Pflichtpraktikum (Ferialpraktikum) Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Zeitlicher Rahmen und inhaltlicher Rahmen:

Zwischen dem römisch III. und römisch IV. Jahrgang im Ausmaß von 8 Wochen (Vollzeit) im Sozialbereich.

Zwischen dem römisch IV. und römisch fünf. Jahrgang im Ausmaß von 8 Wochen im Sozialbereich oder im Ausmaß von jeweils 4 Wochen im Sozialbereich und im Wirtschaftsbereich.

E. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

F. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

G. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie Anlage A1 Abschnitt römisch VI Unterabschnitt D Ziffer eins,

2. Religion

Wie Abschnitt V

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt römisch VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt römisch VI Unterabschnitt E anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2021

Gesetzesnummer

20009369

Dokumentnummer

NOR40235028