Kurztitel

Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 340 aus 2015, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2021,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 8

Inkrafttretensdatum

01.09.2021

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

zum gestaffelten Inkrafttreten vergleiche Artikel eins, Paragraph 4, Absatz 3, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2021,

Text

Anlage A8 HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE –, FACHRICHTUNG „KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENDESIGN“

römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Jahrgang

Summe

römisch eins.

römisch zwei.

römisch drei.

römisch vier.

römisch fünf.

 

1.

Religion/Ethik10

2

2

2

2

2

10

(römisch drei)/III

2.

Sprache und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

2.1

Deutsch

3

3

2

2

3

13

(römisch eins)

2.2

Englisch

3

3

3

3

3

15

(römisch eins)

2.3

Zweite lebende Fremdsprache2

2

2

2

2

2

10

(römisch eins)

3.

Wirtschaft

 

 

 

 

 

 

 

3.1

Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft

0

0

2

2

3

7

römisch drei

3.2

Betriebswirtschaft und Projektmanagement3

2

2

2

2

2

10

römisch eins

3.3

Rechnungswesen und Controlling3

3

2

2

2

2

11

römisch eins

3.4

Recht

0

0

0

0

3

3

römisch drei

3.5

Officemanagement3

2

2

0

0

0

4

römisch drei

4.

Gesellschaft, Kunst und Kultur

 

 

 

 

 

 

 

4.1

Geschichte und Politische Bildung

0

2

2

1

0

5

römisch drei

4.2

Psychologie und Philosophie

0

0

0

2

2

4

römisch drei

4.3

Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck4

2

2

2

2

0

8

römisch vier a

5.

Mathematik, Naturwissenschaften und Ernährung

 

 

 

 

 

 

 

5.1

Angewandte Mathematik5

2

2

2

2

2

10

(römisch eins)

5.2

Naturwissenschaften6 und Ernährung

2

4

2

2

2

12

römisch drei

6.

Kommunikations- und Mediendesign3

 

 

 

 

 

 

 

6.1

Kommunikations- und Mediendesign7

3

4

4

4

3

18

römisch eins

6.2

Angewandte Informatik

0

0

2

2

2

6

römisch eins

7.

Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement3 8

3

3

3

3

3

15

römisch drei

8.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

1

9

(römisch vier a)

Wochenstundenzahl

31

35

34

35

35

170

 

B. Verbindliche Übung

Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation

2

0

0

0

0

2

römisch drei

Gesamtwochenstundenzahl

33

35

34

35

35

172

 

C. Pflichtpraktikum

8 Wochen zwischen dem römisch zwei. und dem römisch fünf. Jahrgang

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen9

E. Förderunterricht9

 

 

 

 

 

 

 

______________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch drei schulautonom abgeändert werden.

2 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

3 Mit Computerunterstützung.

4 Inklusive Gestaltung mit elektronischen Medien.

5 Mit Technologieunterstützung.

6 Biologie und Ökologie, Chemie, Physik.

7 Der Pflichtgegenstand besteht aus 12 Wochenstunden gemeinsamen Grundlagen und 6 Wochenstunden Vertiefungsbereich (je 2 Wochenstunden im römisch drei., römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang).

8 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnitts römisch drei schulautonom mit 5-15 Wochenstunden festgelegt werden.

9 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch drei).

10 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

F. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Kommunikations- und Mediendesign“; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Kommunikations- und Mediendesign“.

4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Kommunikations- und Mediendesign“.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign dient im Sinne der Paragraphen 65 und 76 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, Schulorganisationsgesetz (SchOG) der Vermittlung höherer allgemeiner und fachlicher Bildung, die zur Ausübung gehobener Berufe in den Bereichen Kommunikations- und Medienwirtschaft, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing, Informationstechnologie, gehobener Dienstleistungssektor und Verwaltung sowie im Kreativ- und Kulturbereich befähigt. Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign führt zur Universitätsreife.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken sowie nachhaltigem und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden.

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign können

Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign verfügen insbesondere über

Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign verfügen über Kenntnisse von politischen Prozessen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und haben Kompetenzen in transkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND KOMMUNIKATION

Die Schülerinnen und Schüler

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

Ziffer eins Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

Ziffer 2 Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist.

Ziffer 3 Pragmatische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

Ziffer eins Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung, die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

Ziffer 2 Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

Ziffer 3 Pragmatische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFT

Die Schülerinnen und Schüler können

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GESELLSCHAFT, KUNST UND KULTUR

Die Schülerinnen und Schüler können

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS MATHEMATIK, NATURWISSENSCHAFTEN UND ERNÄHRUNG

Die Schülerinnen und Schüler

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENDESIGN

Die Schülerinnen und Schüler

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 5 bis maximal 15 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind an das schulautonom festgelegte Stundenausmaß anzupassen, wobei die Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoff der ersten 3 Semester nicht verändert werden dürfen. Kürzungen sind vom höchsten Semester absteigend vorzunehmen.

Die dadurch gegebenenfalls frei werdenden maximal 10 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen:

  1. Ziffer eins
    Schulautonome Vertiefung:

Es muss entweder

  1. Ziffer 2
    Darüber hinaus muss mit den allenfalls verbleibenden schulautonomen Wochenstunden das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) bzw. der Verbindlichen Übung erhöht werden.
  2. Ziffer 3
    Im Rahmen der schulautonomen Abweichungen bestehen darüber hinaus ab dem römisch zwei. Jahrgang folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Wahlpflichtbereichen für die Schülerinnen und Schüler (Schülerinnen- und Schüler-Autonomie):
    1. Absatz eins,
      Von den gemäß Ziffer eins, verwendeten Wochenstunden können maximal 3 Wochenstunden zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden und/oder
    2. Absatz 2,
      Von den gemäß Ziffer 2, verwendeten Wochenstunden können bis zu 3 Wochenstunden – maximal jedoch das Wochenstundenausmaß der vorgenommenen Erhöhung – zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden.
  3. Ziffer 4
    Stundenerhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 172 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Im Pflichtgegenstand „Kommunikations- und Mediendesign“ sind die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff für 12 Wochenstunden verbindlich vorgegeben. Für die verbleibenden 6 Wochenstunden ist schulautonom festzulegen, ob die Vertiefung im Bereich „Kreatives Design“ oder im Bereich „Technisches Design“ erfolgt. Innerhalb des Bereiches „Kreatives Design“ müssen mindestens 4 der im Lehrplan definierten 6 Wahlbereiche schulautonom festgelegt werden. Die allenfalls verbleibenden maximal 2 Jahreswochenstunden (= 4 Semesterwochenstunden) sind für eine weitere Vertiefung in mindestens einem der gewählten Wahlbereiche zu verwenden. In diesem Fall sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu ergänzen.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Pro Jahrgang kann nur 1. schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde. .

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht nimmt.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht:

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende Fremdsprache“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. „Zweite lebende Fremdsprache“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß Paragraph 16, Absatz 3, Schulunterrichtsgesetz.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten und auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Unterrichtsqualität:

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

Unterrichtsplanung:

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:

Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch und Zweite Lebende Fremdsprache:

Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft:

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung der Führungskräfte in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck:

Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und bildnerische Praxis.

Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik:

Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren.

Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu achten:

Es sind moderne Technologien einzusetzen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften und Ernährung:

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.

Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen der Naturwissenschaften werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung.

Didaktische Grundsätze des Clusters Kommunikations- und Mediendesign:

Die Abstimmung der Lehrstoffverteilungen der Pflichtgegenstände „Kommunikations- und Mediendesign“ sowie „Angewandte Informatik“ ist in Bezug auf die inhaltliche und zeitliche Unterrichtsplanung unabdingbar. Weiters sind in beiden Gegenständen

zentrale Elemente des Unterrichts.

Innerhalb des Pflichtgegenstandes „Kommunikations- und Mediendesign“ sind eine Abstimmung der schulautonomen Ergänzungsmöglichkeiten mit dem Grundlehrplan und ein entsprechend ganzheitlich ausgerichteter Unterricht sowie eine den gesamten Unterrichtsgegenstand umfassende einheitliche Leistungsbeurteilung sicherzustellen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement:

Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement“ wird dem unternehmerischen und kreativ-multimedialen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen. Kooperationen mit Betrieben und Expertinnen und Experten sind im Rahmen der Möglichkeiten vorzusehen.

Zur Festigung und Vernetzung der vor allem im römisch eins. Jahrgang und teilweise im 3. Semester vermittelten Grundlagen des Catering sowie der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen betriebswirtschaftlichen, kreativen und medialen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und schülerzentrierte Methoden angewendet.

Wesentlich sind dabei die Schaffung von Projektstrukturen und die Einbettung des Unterrichts in einen unternehmerischen Kontext bzw. in den organisatorischen Kontext des jeweiligen Auftraggebers. Durch die Planung und Durchführung vor allem realer aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Lernenden Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden

Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird empfohlen. Im Bedarfsfall sind eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert.

Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign zu orientieren. Um eine rechtzeitige Planung der entsprechenden Lehrfächerverteilung zu ermöglichen, sind diese im Regelfall bereits spätestens am Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres festzulegen.

Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation:

In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.

Unterrichtsmethoden:

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten, sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

Unterrichtsorganisation:

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden.. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Pflichtpraktikum:

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich möglicher Einsatzbereiche zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeiter- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor und die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 284 aus 2014,.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009, (auslaufend) und die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019, (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011,.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2011,.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,.

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008,.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014,.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 89 aus 2015,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände

1. ETHIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Zentrale fachliche Konzepte

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester)

Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Soziale Beziehungen

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glück

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Sucht und Selbstverantwortung

Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Natur und Wirtschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religion und Weltanschauung

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Prinzipien normativer Ethik

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Medien und Kommunikation

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Judentum, Christentum, Islam

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Umgang mit Tieren

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens

Sex und Gender;

Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion

Konflikte und Konfliktbewältigung

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

römisch drei. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Grundkonzepte der Ethik

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten

Entwicklung und aktuelle Situation;

Diversität und Diskriminierung:

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Identitäten und Moralentwicklung

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Wirtschaft und Konsum

Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten

Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Positionen und Begriffe der Ethik

Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik

Moral und Recht

Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte

Sport

Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung

8. Semester– Kompetenzmodul 8:

Religions- und Moralkritik

Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität

Technik und Wissenschaft

Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus

Schultypenspezifische Vertiefung

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

römisch fünf. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Positionen und Begriffe der Ethik

Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik

Krieg und Frieden

Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit

Schultypenspezifische Vertiefung

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

10. Semester:

Humanismus

Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung

2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION 2.1 DEUTSCH

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Grundlegende Regeln der Zeichensetzung.

Grundlegende Regeln der Rechtschreibung.

Gängige Fremdwörter.

Wesentliches Fachvokabular.

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Einfache Sachverhalte.

Erkennen einfacher para- und nonverbaler Äußerungen.

Lesen:

Lesetechniken und -strategien.

Herausfiltern von Einzelinformationen.

Erfassen der wichtigsten Inhalte.

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Textsortenwissen (Meldung, Bericht, einfaches Protokoll; Gebrauchsanweisung; fiktionale Texte).

Schreiben:

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Informieren und Dokumentieren.

Textsortenwissen (Mitschrift in Stichwörtern, einfaches Protokoll, Bericht, Beschreibung, einfache Zusammenfassung und Inhaltsangabe; Brief und Erzählung).

Reflexion:

Reflexion über die Lebenssituation.

Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen.

Medienkonsum.

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.

Rechtschreibung, Satzzeichen.

Zuhören und Sprechen:

Wahrnehmen von Redeabsichten.

Einfache Argumente.

Kerninformationen aus Medien.

Lesen:

Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten.

Herausfiltern von Detailinformationen.

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben:

Planen von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Charakteristik; Exzerpt, Kurzfassung).

Reflexion:

Erkennen literarischer Textsorten an Beispielen.

Medien und ihre Funktionen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.

Rechtschreiben und Satzzeichen.

Sprachliche Varietäten des Deutschen.

Zuhören und Sprechen:

Stellungnahme und Formulierung einfacher Argumente.

Diskussion.

Kurzpräsentationen.

Lesen:

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Einfache nichtlineare Texte (Grafiken und Tabellen).

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben:

Planung von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (einfache argumentative Texte, zB Stellungnahme; Leserbrief).

Einfache nichtlineare Texte.

Reflexion:

Literarische Textsorten, Stoffe und Motive.

Medien und ihre Funktionen.

römisch drei. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Textsortenadäquater Stil.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte).

Zuhören und Sprechen:

Kommentieren und Appellieren.

Grundlegende rhetorische Mittel.

Lesen:

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Nichtlineare Texte.

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Lineare und nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung).

Reflexion:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Verwendung eines textsortenadäquaten Stils.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte); historische Entwicklungen an Beispielen.

Zuhören und Sprechen:

Präsentationen mit Medienunterstützung.

Lesen:

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Textsortenwissen (komplexe meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Komplexere argumentative Texte.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Schreiben (zB Appell).

Textsortenwissen (textgebundene Erörterung, Empfehlung).

Reflexion:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Klassik anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen:

Adressatenorientiert und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen.

Lesen:

Vergleichendes Lesen.

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben:

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Kommentar; Zusammenfassung aus mehreren Quellen; Textanalyse).

Reflexion:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Realismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen:

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie.

Lesen:

Vergleichendes Lesen.

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben:

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Offener Brief, Interpretation).

Reflexion:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Expressionismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Variation in Stil und Wortschatz.

Eigener und fremder Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen:

Rhetorische Mittel.

Moderation von Gesprächen.

Lesen:

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede).

Textsortenüberblick.

Reflexion:

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Variation in Stil und Wortschatz.

Reflexion über den eigenen und fremden Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen:

Rhetorischer Mittel.

Lesen:

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede).

Textsortenüberblick.

Reflexion:

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

römisch zwei. Jahrgang: 1. einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1. einstündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch drei. Jahrgang: 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

römisch vier. Jahrgang: 1. zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1. zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

römisch fünf. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

2.2 ENGLISCH

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

3.5 OFFICEMANAGEMENT

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Informationstechnologie.

Betriebssystem und Arbeiten im Netzwerk und ausgegliederte IT-Infrastruktur (zB Cloud Computing).

Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit.

Wissensmanagement.

Textverarbeitung.

Bildbearbeitung.

Gesetzliche Bestimmungen (Grundzüge des Urheberrechts. Lizenzmodelle).

Internet und Internetdienste.

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Textverarbeitung (fortgeschrittene Textverarbeitung).

Tabellenkalkulation.

Präsentation:

Präsentationsrichtlinien und fortgeschrittene Präsentationstechniken.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Textverarbeitung (fortgeschrittene Textverarbeitung).

Tabellenkalkulation (fortgeschrittene Tabellenkalkulation und Datenanalyse).

Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

römisch zwei. Jahrgang: 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

4. GESELLSCHAFT, KUNST UND KULTUR 4.1 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Aufgaben und Grundlagen der Geschichtswissenschaft:

Quellen und Methoden.

Orientierung in der Zeit:

Historische Kulturräume. Epochen und andere Möglichkeiten der Gliederung.

Frühe (vor)staatliche Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens:

Frühe Hochkulturen, die griechische Polis, Res Publica in Rom, Feudalismus usw.

Änderung des Welt- und Menschenbildes zu Beginn der Neuzeit:

Das Zeitalter der Entdeckungen, Humanismus, Renaissance, Reformation und ihre Folgen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Historische Entwicklungen zwischen Absolutismus und Aufklärung (Umbrüche, Revolutionen, Grund und Menschenrechte).

Entwicklung des modernen Staates.

Grundlagen und Aufgaben des Staates (Verfassungsprinzipien).

Moderne Demokratie am Beispiel Österreich:

Wahlrecht. Möglichkeiten und Formen der Partizipation. Politische Parteien und andere Akteure.

römisch drei. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Europa und die Welt von 1814 bis 1914 (Liberalismus, Nationalismus, Revolutionsjahr 1848, Imperialismus).

Industrialisierung, Soziale Frage und Lösungsideen.

Österreichische Geschichte von 1814 bis 1914.

Erster Weltkrieg, Folgen und Russische Revolution.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Österreich 1918 bis 1945.

Totalitäre Ideologien (Entstehung, Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Faschismus, Nationalsozialismus, Kommunismus).

Verfolgung, Holocaust, Widerstand.

Zweiter Weltkrieg und seine direkten Folgen.

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Österreichische Verfassung (Gewaltenteilung – Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung. Österreichischer und europäischer Parlamentarismus. Rolle der Medien).

Internationale Geschichte ab 1945.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Europäische Union (Idee des gemeinsamen Europa, Entstehung und Entwicklung, Institutionen).

Österreich ab 1945.

Aktuelle Entwicklungen.

4.2 PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Grundlagen der Psychologie, Richtungen und Methoden, Grundlagen der Wissenschaftstheorie.

Grundlagen der Philosophie, philosophische Fragen und philosophisches Denken, Philosophie und Wissenschaft.

Wahrnehmung und soziale Wahrnehmung.

Gedächtnis und Lernen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Erkenntnistheorie (Erkenntnistheoretische Positionen und Methoden, Grundlagen der Logik und Argumentationstechniken, wissenschaftliche Erkenntnis. Wahrheit, Wissen, Scheinwissen).

Problemlösen, Kreativität.

Entwicklungspsychologie (Sprachentwicklung, Denkentwicklung, Moralentwicklung ua.).

Konflikte, Aggression, Motivation, Emotion.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sozialpsychologie.

Politische Philosophie.

Persönlichkeitspsychologie.

Tiefenpsychologie.

Psychische Störungen.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Ethik (Ethische Theorien, angewandte Ethik).

Philosophische Anthropologie.

4.3 MUSIK, BILDNERISCHE ERZIEHUNG UND KREATIVER AUSDRUCK

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Aufbau eines Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Grundlagen der allgemeinen Musiklehre.

Instrumente und Stimme im Überblick.

Orchester und Ensembles.

Gestaltungsgrundlagen:

Farbe, Form, Raum, Material.

Grafisches Gestalten – skizzierend, dokumentierend.

Musikalische Parameter.

Dreidimensionales Gestalten:

Entwurf, Funktion, Material, Form.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Schallaufzeichnung und Aufnahmetechnik.

Grafisches Gestalten:

Schriftgestaltung, Kombination von Schrift und Bild.

Grafik. Grundlagen der digitalen Grafik.

Gestaltungsgrundlagen:

Farbe, Form, Raum, Material.

Musikalische Formelemente, Gestaltungsprinzipien.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Gestaltungsgrundlagen der Malerei (Farbe, Form, Raum, Material. Farbe als Ausdrucksträger; experimentelle und malerische Techniken).

Objektkunst.

Experimentelles und plastisches Gestalten.

Grafisches Gestalten (Zusammenhänge von Schrift, Layout, Logodesign).

Musikalische Formen und Gattungen.

Vertonung von Bildern und Texten.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

römisch drei. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Grundlagen unterschiedlicher Musikprogramme.

Musikgeschichtlicher Überblick.

Grafische und malerische Gestaltungsaufgaben.

Perspektive, räumliche und körperhafte Darstellung.

Grafische Darstellungsgrundlagen.

Bewegungsabläufe, Storyboards, Trickfilm.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Malerei, Grafik, Installation, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Ausgewählte Musikprogramme.

Vertiefung Tontechnik.

Kunstland Österreich – aktuelles Musik- und Ausstellungsgeschehen.

Fotografie, Medienkunst, Video- und Computerkunst.

Drucktechniken.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung mit Schwerpunkt Fotografie, Medienkunst, Video- und Computerkunst.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Einsatz von Musik in Video, Film und Werbung. Wirkung und Funktionen von Musik.

Elektronische Musik.

Corporate Design. Einblicke in die Werbepsychologie.

Künstlerisches Projekt inkl. Dokumentation und Präsentation.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Grafik, Zeichen, Plastik, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik. Schwerpunkte Werbung, Bildmanipulation.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Musikpsychologie. Musik und Markt.

Künstlerisches Projekt.

Abstraktion, Installation, neue Medien.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

5. MATHEMATIK, NATURWISSENSCHAFTEN UND ERNÄHRUNG 5.1 ANGEWANDTE MATHEMATIK

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Zahlen und Maße

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Zahlen und Maße:

Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen.

Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung.

Maßzahlen und Maßeinheiten.

Algebra und Geometrie:

Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten).

Lineare Gleichung mit einer Variablen.

Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen.

Lineare Ungleichungen mit einer Variablen.

Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen.

Funktionale Zusammenhänge:

Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion; Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen; Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle); Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Algebra und Geometrie:

Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen.

Lineare Optimierung mit zwei Variablen.

Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln.

Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen.

Funktionale Zusammenhänge:

Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können Sinus-, Cosinus- und Tangensfunktionen ausgehend vom Einheitskreis mit Winkel im Grad- und im Bogenmaß grafisch darstellen und argumentieren.

Lehrstoff:

Algebra und Geometrie:

Rechengesetze für Logarithmen.

Exponentialgleichungen vom Typ aλx = b (a und b sind positive reelle Zahlen).

Matrizenrechnung:

Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess.

Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck.

Funktionale Zusammenhänge:

Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis).

römisch drei. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Funktionale Zusammenhänge:

Eigenschaften der Exponentialfunktionen.

Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen.

Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel.

Zinseszinsrechnung.

Rentenrechnung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Funktionale Zusammenhänge:

Sparformen; Kredite und Schuldtilgung.

Stochastik:

Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit.

Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten.

Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand).

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Stochastik:

Regression von zweidimensionalen Datenmengen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

Analysis:

Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff.

Differenzenquotient und Differentialquotient; Änderungsrate.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln.

Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen; Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen; Ableitungsregeln.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Analysis:

Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristiger Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze).

Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournotscher Punkt, Gewinnmaximum).

Unbestimmte und bestimmte Integrale; Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung.

Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Stochastik:

Begriff der Wahrscheinlichkeit.

Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse.

Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung).

Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen:

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Matrizen:

Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Gleichungs- und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung:

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Zinseszins- und Rentenrechnung:

Schulartenspezifische Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schuldtilgung.

Differenzieren und Integrieren:

Schulartenspezifische Anwendungen in der Kosten- und Preistheorie.

Stochastik:

Praxisorientierte Problemstellungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag) zur beschreibenden Statistik und zur Wahrscheinlichkeitsrechnung.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

römisch zwei. Jahrgang: 1. einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1. einstündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch drei. Jahrgang: 1. einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1. einstündige Schularbeit im 6. Semester.

römisch vier. Jahrgang: 1. einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1. zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

römisch fünf. Jahrgang: 1. zweistündige Schularbeit im 9. Semester, 1. dreistündige Schularbeit.

5.2 NATURWISSENSCHAFTEN UND ERNÄHRUNG

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundbegriffe, Grundgrößen:

Die Arbeitsweise der Physik von der Beobachtung zum physikalischen Gesetz.

Das internationale Einheitensystem.

Physikalische Größen (Grundgrößen und einige abgeleiteten Größen), Maßeinheiten. Dimensionen im Mikro- und Makrokosmos. Bewegung, Klassischer Kraftbegriff, Energiebegriff, Leistung.

Optik:

Licht (Entstehung und Ausbreitung).

Reflexion, Brechung, Optische Geräte, Beugung, Interferenzerscheinungen, Polarisation.

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schwingungen und Wellen (Grundgrößen, Wellengleichung, Erscheinungen).

Akustik (Schall – Entstehung und Ausbreitung, Reflexion, Interferenz, Resonanz).

Arbeitsweise und Formelsprache der Chemie.

Bausteine der Materie.

Atommodelle.

Periodensystem.

Ausgewählte Elemente und Stoffgruppen (zB Metalle, Halbleiter, Kohlenstoff).

Chemische Bindungen.

Struktur von Molekülen anhand anorganischer Alltagsstoffe.

Wasser und Luft als Lebensgrundlage.

Chemische Reaktionen (Säure-Base-Reaktionen, Oxidation und Reduktion).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Elektrizität, Magnetismus (Grundgrößen, Gesetze – Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Regeln usw.).

Elektromagnetismus (Wechselstromkreise, Speichermedien, Lautsprecher, Mikrofon).

Grundlagen der organischen Chemie (Systematik der organischen Verbindungen, Funktionelle Gruppen).

Aufbau und Bedeutung ausgewählter organischer Werkstoffe der Kommunikationstechnik.

Alkohole.

Aufbau und chemische Eigenschaften der Nährstoffe (Kohlenhydrate, Eiweiße, Fette).

römisch drei. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Ernährungsverhalten, Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit; Nährstoffbildung, Aufgaben und Inhaltsstoffe der Nahrung; Energie-, Nährstoff- und Flüssigkeitsbedarf; Richtlinien einer vollwertigen Ernährung und lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen.

Inhaltstoffe der Nahrung (energieliefernde Inhaltsstoffe – Aufbau, Arten, Vorkommen, Bedarf und Bedarfsdeckung, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung. Verdauung und Stoffwechsel).

Grundlagen der Sensorik.

Ausgewählte Lebensmittel und Getränke (Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und volkswirtschaftliche Bedeutung, ökologische Aspekte).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Inhaltstoffe der Nahrung:

Energiefreie Inhaltsstoffe (Arten, Vorkommen, Bedarf und Bedarfsdeckung, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung).

Ausgewählte Lebensmittel und Getränke:

Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und volkswirtschaftliche Bedeutung, ökologische Aspekte, sensorische Beurteilung.

Lebensmittelqualität:

Rechtsgrundlagen, Lebensmittelkennzeichnung, Lebensmittelhygiene.

Ernährung verschiedener Personengruppen:

Ernährungserziehung.

Alternative Ernährungsformen.

Ernährung und Krankheit.

Nachhaltiger Ernährungsstil.

Außer-Haus-Verpflegung.

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können die Bedeutung wichtiger biologischer Prozesse beschreiben.

Lehrstoff:

Kennzeichen des Lebens.

Zelle als Grundeinheit des Lebens.

Zellteilung von der ungeschlechtlichen Vermehrung bis zur Entstehung von Krebs.

Assimilation und Dissimilation.

Enzyme und ihre Bedeutung im Stoffwechsel.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können die Arbeitsweise der körpereigenen Abwehr darstellen.

Lehrstoff:

Ausgewählte Organsysteme des Stoffwechsels und des Stofftransports (zB Verdauung, Atmung, Herz und Kreislaufsystem).

Immunsystem und Infektionskrankheiten.

Bau und Funktion von Steuerungssystemen (Nerven- und Hormonsystem).

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Halbleiter (Funktionsweise, Dotierung, Diode, Transistor, Solarzelle, LED, Flashspeicher).

Klassische Genetik und Humangenetik.

Molekulargenetik (Nukleinsäuren, genetischer Code, identische Replikation).

Proteinbiosynthese (vom Gen zum Protein).

Aktuelle Forschungsergebnisse.

Grundlagen und Methoden sowie Chancen und Risiken der Gentechnologie.

10. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Elektromagnetische Schwingungen und Wellen (Informationsübertragung, Schwingkreis. Elektromagnetisches Spektrum, Radioaktivität).

Ökologische Grundlagen (Biotop, Biozönose, Ökosystem, Nahrungsnetze, Nahrungspyramide, biotische und abiotische Faktoren, Stoff- und Energiebilanz).

Evolution, Ursprung des Lebens und der Artenvielfalt.

Natur- und Umweltschutz an ausgewählten Beispielen (zB Prinzip der Nachhaltigkeit, ökologischer Fußabdruck, Biodiversität).

Regionalität und Globalisierung.

Ursachen (zB Treibhausgase) und Folgen des Klimawandels.

6. KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENDESIGN 6.1 KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENDESIGN

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Fotografie:

Wesentliche Grundbegriffe der Fotografie, Aufbau digitaler Kameras, Bildaufbau. Licht, Beleuchtung, Blitzfotografie, Farben und Formen, Motivbewusstsein.

Praktisches Fotografieren.

Bildbearbeitung:

Additive und subtraktive Farbmodelle, Farbtiefe, Dateiformate.

Zeichen- und Malwerkzeuge, Auswahlwerkzeuge, Transformationen, Ebenen, Texte, Bildausschnitte, Helligkeit, Kontrast, Tonwerte, Farben und Verläufe, nondestruktive Bildkorrekturen.

Einfache Fotomontagen, Masken und Kanäle, Fotoretusche, Pfade, Filter und Effekte.

Webdesign:

Grundlagen des Web, Standards, Netzwerke, Internet, Browser, Struktur von Websites, Erstellen einfacher Webseiten, grundlegende Strukturelemente, Bilder und Hyperlinks, grundlegende Formatierungen in CSS, Webhosting.

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Webdesign:

Tabellen, Formulare, Navigation, Cascading Style Sheets, Boxmodell, mehrspaltige Layoutformen.

Professioneller Web-Editor, Vorlagen, Hotspots und Image-Maps, Einbinden von Multimedia und Scripts. Webprojekte.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Printdesign:

Arbeiten mit einem professionellen DTP-Programm, Dokumente erstellen, Layout einrichten, Text und Typografie, grafische Elemente, Formate, Druckvorstufe und Druck.

Journalismus:

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Beiträge, Zielgruppen, Gestaltungsrichtlinien, Redaktionsarbeit, journalistische Darstellungsformen.

römisch drei. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Die Entstehung eines Films:

Filmsprache, Exposé, Drehbuch, Shotlist.

Praktische Umsetzung bei Interviews, Reportagen, Dokumentationen, Kurz- und Werbefilmen.

Videotechnik und Schnitt:

Grundbegriffe der Videotechnik, Aufbau digitaler Videokameras.

Kameratypen und Zubehör, gängige Videoformate, Verwaltung von Videoclips, einfache Schnitttechniken, Übergänge, Effekte, Vor- und Nachspann, Filmexport.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Animationen:

Animationsarten, Einzel- und Schlüsselbilder, Zeitleiste, Tweenings.

Grundformen, Werkzeuge, Farben und Verläufe, Einbinden von Bildern und Musik.

Reportage und Dokumentation:

Setting für Interviews, technische Ausrüstung, Tonaufnahme, filmische Aufbereitung.

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Audio:

Audiotechnik, Audioformate, Sampling und Quantisieren, Aufnahme und Bearbeitung in einem Multitrackprogramm, Hüllkurven, Loops, Effekte und Filter, Optimieren von Audiomaterial, Equalizing, Abmischen von Soundmaterial, Effekte- und Bus-Mischer, Audioexport.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Video:

Aufnahme von Bild und Ton, gängige Videoformate, Exposé, Drehbuch und Shotlist, fortgeschrittener Videoschnitt, Überblendungen, Farbe und Transparenz, Animationen mittels Keyframes, Multipunktbearbeitung, Import von Bildern und Audiomaterial, Export von Filmmaterial.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

3D-Grafiken:

Arbeitsumgebung eines 3D-Grafikprogramms, geometrische Basisformen, Bool’sche Operationen, Extrusion und Rotation, Techniken zur Bearbeitung dreidimensionaler Objekte, Texturing und Farben, Licht, Rendering und Export.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Konzepte für einfache Produktvisualisierungen erstellen und zielgerichtet umsetzen.

Lehrstoff:

Gesamtprojekte zum Webdesign und Printdesign.

Vertiefungsbereich „Kreatives Design“

(Jeder Wahlbereich umfasst 2 Semesterwochenstunden)

Wahlbereich WEBDESIGN:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erweiterte Bildbearbeitung und Webdesign:

Fortgeschrittene Bildkomposition mit Masken, grafische Weblayouts, Slices.

Professionelle Layouts, medienspezifische Darstellung. Usability.

Veröffentlichung und Verwaltung eines grafisch orientierten Webprojekts unter Einbindung diverser Scriptsprachen.

Wahlbereich CONTENT-MANAGEMENT-SYSTEM (CMS):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Content Management Systeme:

Installation und Administration eines CMS, Inhalts- und Userverwaltung, Erweiterung durch Module, Einbinden von Bildbibliotheken und Editoren, Einrichten und Verwalten von Foren mit Rechtevergabe, Anpassung des Layouts.

Wahlbereich PRINTDESIGN:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erweitertes Printdesign:

Vektorgrafiken, Folder und Logos, komplexe Layout-Strukturen, Typografie, Inhaltsverzeichnisse. Praxisorientierte Projekte.

Wahlbereich AUDIO UND VIDEO:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Projektmanagement von der Idee zum fertigen Film.

Fortgeschrittene Audio- und Videotechniken:

Multitrackrecording, Werbespots, verschachtelte Sequenzen, ausgewählte Beispiele wie Dokumentationen, Reportagen, Kurzfilme, Musikvideos.

Wahlbereich ANIMATION:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Geometrische Formen wie Splines und Nurbs; Darstellung lebendiger Wesen und Strukturen wie Haare und Pflanzen; professionelle Ausleuchtung von Szenen.

Bewegung von Objekten, Schlüsselbilder, Aufbau von Szenarien, Animationsfilme.

Wahlbereich AKTUELLE ENTWICKLUNG UND MEDIEN:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Aktuelle Entwicklungen und Trends in der Kommunikationstechnologie und im Mediendesign.

Vertiefungsbereich „Technisches Design“

römisch drei. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Netzwerkgrundlagen, Netzwerkkomponenten.

Netzwerkstandards, Topologien, OSI-Referenzmodell.

Grundlegende Netzwerkprotokolle der unteren Schichten des OSI-Modells.

Implementierung eines kabellosen SOHO-Netzwerkes.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Netzwerkkomponenten, Verkabelung.

Erweiterte Adresskonzepte.

Übungen zu Routing, Switching und VLANs.

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Übersetzungsvorgang, Interpreter vs. Compiler, Heap, Stack.

Grundlagen der objektorientierten Programmierung.

Rekursionen.

UML Modellierung.

Sortieralgorithmen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Interfaces, Abstrakte Klassen.

Listen, Baumstrukturen, Binäre Suchbäume.

Umgang mit dem Dateisystem, Streams.

Zugriff auf Datenbanken.

Datenspeicherung (XML und Serialisierung).

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Fachterminologie.

Einteilung in Projektphasen.

Projektplanung mit Erstellung der Basisdokumente (BigProjectPicture, Projektbeschreibung, Formulierung der Projektziele, Kostenplan, Projektauftrag, Projektstrukturplan, Projektablaufplan usw.).

Grundlegende Methoden der Aufwandschätzung.

Laufende Erstellung von Statusberichten.

Wasserfallmodell.

Anwendung von Softwaretools zur Unterstützung des Projektmanagement-Prozesses.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Führen eines Projekthandbuches.

Zweck von Meetings und Mitführen von Besprechungsprotokollen.

Erstellung von Projektdokumenten (wie zB Pflichtenheft, Lastenheft, Analysedokument, Designdokument, Spezifikation, Abschlussbericht, Übergabebericht).

Stärken und Schwächen unterschiedlicher Projektmanagement-Methoden.

Methoden der Aufwandschätzung.

Konkrete Umsetzung von IT-Projekten.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

römisch zwei. Jahrgang: 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch drei. Jahrgang: 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

römisch vier. Jahrgang: 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

römisch fünf. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

6.2 ANGEWANDTE INFORMATIK

römisch drei. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Datenbanken:

Verwaltung von Daten, relationale Datenbanken, Tabellen, Datentypen, Ein- und Ausgabeformate, Sortieren und Filtern, Auswahlabfragen, Aggregatfunktionen, Formulare, Berichte, Spezialabfragen, Import und Export.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Betriebssysteme:

Installation und Konfiguration, Wartung, Software-Administration.

Netzwerke:

Hardware – Hub, Switch, Router, Verkabelung, Protokolle, IP-Adressen, LAN/WLAN, Webhosting.

Datensicherheit und-sicherung.

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen des Programmierens:

EVA-Prinzip (Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe), Datentypen, Variablen, Kontrollstrukturen, Schleifen und Entscheidungen, Funktionen, Programmierparadigmen, Arrays.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

SQL–Anweisungen.

Datenbankstruktur, Tabellen und Abfragen.

Serverseitige Programmiersprache:

Installation und Administration eines lokalen Webservers, Formmailer, Cookies, Datenbankzugriff und -manipulation.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Dynamische Webseiten:

Passwortschutz mit Cookies, User-Login, Registrierung und Userprofile, Authentifizierung durch Sessions, Layout mit CSS.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Rechtliche Grundlagen der IT, E-Commerce und E-Learning, E-Government, Projektmanagement, Informationsanalyse.

Schularbeiten:

römisch drei. Jahrgang: 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

römisch vier. Jahrgang: 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

römisch fünf. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

7. ANGEWANDTES PROJEKT- UND CATERINGMANAGEMENT

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Food & Beverage:

Sicherheitsmanagement, Ergonomie. Hygienemanagement, Gute Hygienepraxis.

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung und Mengenermittlung.

Speisen- und Getränkeangebot für verschiedene Veranstaltungen.

Inhaltliche Gestaltung von Speisen- und Getränkekarten.

Catering:

Berufs- und Erscheinungsbild, Arbeitshaltung und Umgangsformen.

Gast und Gastlichkeit (Gästebetreuung).

Tischoptik und Raumgestaltung.

Cateringequipment.

Servicevorbereitung und -abläufe im Cateringbereich.

Getränke- und Speisenservice.

Veranstaltungsmanagement:

Veranstaltungsarten.

Planungsinstrumente im Veranstaltungsbereich.

Zeitmanagement.

Personalmanagement, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung.

Verkaufsfördernde Maßnahmen:

Verkaufsgespräch.

Cateringmappe.

Displaytische für verschiedene Anlässe.

Veranstaltungsplanung.

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur allein und im Team.

Anwendung von Projektmanagement-Tools, Methoden des Service-Designs, Organisationsinstrumenten und Kreativitätstechniken.

Branchenspezifische Software.

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen des Service-Designs.

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.

Kooperationen mit Betrieben und Expertinnen und Experten.

Anwendung von Projektmanagement-Tools, Methoden des Service-Designs, Organisationsinstrumenten und Kreativitätstechniken.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.

Kooperationen mit Betrieben und Expertinnen und Experten.

Anwendung von Projektmanagement-Tools, Methoden des Service-Designs, Organisationsinstrumenten und Kreativitätstechniken.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

römisch drei. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.

Kooperationen mit Betrieben und Expertinnen und Experten.

Anwendung von Projektmanagement-Tools, Methoden des Service-Designs, Organisationsinstrumenten und Kreativitätstechniken.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.

Kooperationen mit Betrieben und Expertinnen und Experten.

Anwendung von Projektmanagement-Tools, Methoden des Service-Designs, Organisationsinstrumenten und Kreativitätstechniken.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.

Kooperationen mit Betrieben und Expertinnen und Experten.

Anwendung von Projektmanagement-Tools, Methoden des Service-Designs, Organisationsinstrumenten und Kreativitätstechniken.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.

Kooperationen mit Betrieben und Expertinnen und Experten.

Anwendung von Projektmanagement-Tools, Methoden des Service-Designs, Organisationsinstrumenten und Kreativitätstechniken.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.

Kooperationen mit Betrieben und Expertinnen und Experten.

Anwendung von Projektmanagement-Tools, Methoden des Service-Designs, Organisationsinstrumenten und Kreativitätstechniken.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.

Kooperationen mit Betrieben und Expertinnen und Experten.

Anwendung von Projektmanagement-Tools, Methoden des Service-Designs, Organisationsinstrumenten und Kreativitätstechniken.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

8. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

B. Verbindliche Übung PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG UND KOMMUNIKATION

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).

Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten).

Präsentation (inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation; Medieneinsatz; rhetorische Mittel).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements; Ziele und Strategien zur Zielerreichung; Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung; soziale Rollen und Stereotypen; Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen; zum Mitgestalten anregen und anleiten; Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

C. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Zwischen dem römisch zwei. und römisch fünf. Jahrgang im Ausmaß von insgesamt 8 Wochen (Vollzeit) in einem Unternehmen oder in der Verwaltung. Davon sind mindestens 4 Wochen im Bereich des Kommunikations- und Mediendesigns zu absolvieren.

In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

E. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

F. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie Anlage A1 Abschnitt römisch sechs Unterabschnitt D Ziffer eins

2. Religion

Wie Abschnitt römisch fünf

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt römisch sechs Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt römisch sechs Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2021

Gesetzesnummer

20009369

Dokumentnummer

NOR40235027