Kurztitel

Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 340 aus 2015, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2021,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 4

Inkrafttretensdatum

01.09.2021

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

zum gestaffelten Inkrafttreten vergleiche Artikel eins, Paragraph 4, Absatz 3, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2021,

Text

Anlage A4 DREIJÄHRIGE FACHSCHULE FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE FÜR, HÖRBEEINTRÄCHTIGTE römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

Summe

1.

2.

3.

 

1.

Religion/Ethik6

2

2

2

6

(römisch drei)/III

2.

Allgemeinbildung, Sprache und Kreativität

 

 

 

 

 

2.1

Deutsch

4

2

3

9

(römisch eins)

2.2

Englisch

2

3

3

8

(römisch eins)

2.3

Österreichische Gebärdensprache (ÖGS)

2

1

1

4

römisch drei

2.4

Geschichte und Politische Bildung

0

2

2

4

römisch drei

2.5

Naturwissenschaften2

2

2

2

6

römisch drei

2.6

Psychologie

0

0

2

2

römisch drei

2.7

Bildnerische Erziehung und Kreativer Ausdruck

1

1

1

3

römisch vier a

3.

Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge

 

 

 

 

 

3.1

Volkswirtschaft und Wirtschaftsgeografie

2

2

0

4

römisch drei

3.2

Betriebswirtschaft

1

2

2

5

römisch eins

3.3

Rechnungswesen und wirtschaftliches Rechnen2

3

3

3

9

römisch eins

3.4

Recht

0

0

2

2

römisch drei

3.5

Officemanagement und angewandte Informatik3

3

2

2

7

römisch zwei

4.

Ernährung, Gastronomie und Hotellerie

 

 

 

 

 

4.1

Ernährung

3

2

0

5

römisch drei

4.2

Küche3

4

4

5

13

römisch vier

4.3

Betriebsorganisation (mit Übungen)3

0

1

1

2

römisch zwei

5.

Wirtschaftswerkstatt3, 4

3

3

3

9

römisch eins

6.

Bewegung und Sport

2

2

1

5

(römisch vier a)

Wochenstundenzahl

34

34

35

103

 

B. Verbindliche Übung

Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation

2

0

0

2

römisch drei

Gesamtwochenstundenzahl

36

34

35

105

 

C. Pflichtpraktikum

2 Monate zwischen der 2. und 3. Klasse.

 

 

 

 

 

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen5

 

 

 

 

 

E. Förderunterricht5

 

 

 

 

 

F. Fakultatives Praktikum

1 Monat

 

 

 

 

 

___________________________

1 Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes römisch drei schulautonom abgeändert werden.

2 Biologie und Ökologie, Chemie, Physik.

3 Mit Computerunterstützung.

4 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann gem. den Bestimmungen des Abschnittes römisch drei schulautonom auf 3-9 Wochenstunden festgelegt werden.

5 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch drei).

6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

G. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der dreijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe für Hörbeeinträchtigte; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Klasse gemäß der Stundentafel der dreijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe für Hörbeeinträchtigte.

4 Gemäß Stundentafel der dreijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe für Hörbeeinträchtigte.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe dient im Sinne der Paragraphen 52 und 62 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, Schulorganisationsgesetz dem Erwerb einer erweiterten Allgemeinbildung und vermittelt in einem ganzheitlich ausgerichteten Curriculum Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung von Berufen in den Bereichen Wirtschaft (insbesondere im Dienstleistungssektor), Verwaltung – auch im Sozial- und Gesundheitsbereich – Hotellerie und Gastronomie und Ernährung befähigen.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung und zu lebenslangem Lernen.

Schwerpunkte sind daher Persönlichkeitsbildung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit sowie die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen und im Team zu arbeiten.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem Denken sowie nachhaltigem und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden.

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen:

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, den eigenen und anderen Kulturen, transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ALLGEMEINBILDUNG, SPRACHE UND KREATIVITÄT

Die Schülerinnen und Schüler können

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH

Die Schülerinnen und Schüler

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN UND ZUSAMMENHÄNGE

Die Schülerinnen und Schüler

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ERNÄHRUNG, GASTRONOMIE UND HOTELLERIE

Die Schülerinnen und Schüler

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Wirtschaftswerkstatt“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 3 bis maximal 9 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind an das schulautonom festgelegte Stundenausmaß anzupassen.

Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 6 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen:

  1. Ziffer eins
    Schulautonome Vertiefung:

Es muss entweder

  1. Ziffer 2
    Darüber hinaus muss mit den allenfalls verbleibenden schulautonomen Wochenstunden das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände und/oder der Verbindlichen Übung erhöht werden.
  2. Ziffer 3
    Im Rahmen der schulautonomen Abweichungen bestehen darüber hinaus ab der 2. Klasse folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Wahlpflichtbereichen für die Schülerinnen und Schüler (Schülerinnen- und Schüler-Autonomie):
    1. Absatz eins,
      Von den gemäß Ziffer eins, verwendeten Wochenstunden können maximal 2 Wochenstunden zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden und/oder
    2. Absatz 2,
      die gemäß Ziffer 2, verwendeten Wochenstunden – maximal jedoch das Wochenstundenausmaß der vorgenommenen Erhöhung – können zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden.
  3. Ziffer 4
    Stundenerhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Klassen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern einer Klasse verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Klassen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 105 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Pro Klasse kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Klassen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht nimmt.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht:

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

römisch vier DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung, etc.

Die lernergebnisorientierte Formulierung des Lehrplans ermöglicht auch die Einordnung in das Qualifikationsprofil des Nationalen und Europäischen Qualifikationsrahmens.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Die entsprechenden Rundschreiben sind daher zu beachten.

Unterrichtsqualität:

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Das im Rahmen der Qualitätsinitiative Berufsbildung (QIBB) systematisch eingeführte Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung, Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

Unterrichtsplanung:

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:

Didaktische Grundsätze des Clusters Allgemeinbildung, Sprache und Kreativität:

Englisch:

Naturwissenschaften:

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.

Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung.

Musik, Bildnerische Erziehung und Kreativer Ausdruck:

Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und bildnerische Praxis.

Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit Künstler/innen und Kulturschaffenden durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden.

Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge:

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Didaktische Grundsätze des Clusters Ernährung, Gastronomie und Hotellerie:

Ernährung:

Ziele des Unterrichts sind der Erwerb von grundlegendem Fachwissen und die Schulung eines reflexiven Bewusstseins, damit domänenrelevante Fragestellungen erkannt und bewertet werden können.

Auf den Erwerb der Fähigkeit, theoretisches Wissen in berufliche Situationen transferieren und anwenden zu können, ist durch vielfältige Methoden und konkrete Arbeitsaufträge im Unterricht Wert zu legen.

Küchen- und Restaurantmanagement sowie Betriebsorganisation:

Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln.

Auf organisatorische Besonderheiten der Pflichtgegenstände „Küchen- und Restaurantmanagement“ sowie „Betriebsorganisation“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Wirtschaftswerkstatt:

Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Wirtschaftswerkstatt“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen.

Zur Festigung und Vernetzung der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und schülerzentrierte Methoden angewendet.

Wesentlich sind dabei die Einrichtung einer betrieblichen Struktur und die Einbettung des gesamten Unterrichts in „Wirtschaftswerkstatt“ in einen unternehmerischen Kontext. Durch die Planung und Durchführung vor allem realer aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler

Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall ist eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert.

Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Schulen für wirtschaftliche Berufe zu orientieren. Um eine rechtzeitige Planung der entsprechenden Lehrfächerverteilung zu ermöglichen, sind diese im Regelfall bereits spätestens am Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres festzulegen.

Didaktische Grundsätze der verbindlichen Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation:

In der verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.

Unterrichtsmethoden:

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expert/innenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten, sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Schülerinnen und Schüler aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

Unterrichtsorganisation:

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind möglichst im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens-/Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen „Küchen- und Restaurantmanagement“ sowie „Betriebsorganisation“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschüler/innen elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Insbesondere in der ersten Klasse sind die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft“ sowie „Rechnungswesen und wirtschaftliches Rechnen“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Pflichtpraktikum:

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikant/in zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikant/innenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikant/innen und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule auf die damit verbundenen Besonderheiten hinweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben/Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber/innen- und Arbeitnehmer/innenvertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 284 aus 2014,.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009, (auslaufend) und die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019, (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011,.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2011,.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,.

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008,.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014,.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 89 aus 2015,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände

1. ETHIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Zentrale fachliche Konzepte

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Didaktische Grundsätze

Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. Dabei können weitere Bereichsethiken thematisiert oder Lehrstoffe behandelt werden.

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Soziale Beziehungen

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft;

Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glück

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Sucht und Selbstverantwortung

Suchtprävention, Abhängigkeit, Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Natur und Wirtschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religion und Weltanschauung

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Prinzipien normativer Ethik

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Medien und Kommunikation

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Judentum, Christentum, Islam

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Umgang mit Tieren

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens

Sex und Gender; moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität;

Reproduktion

Konflikte und Konfliktbewältigung

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Grundkonzepte der Ethik

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten

Entwicklung und aktuelle Situation;

Diversität und Diskriminierung:

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos;

Gesundheitliche Aspekte des Sports;

Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester:

Identitäten und Moralentwicklung

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Wirtschaft und Technik

Markt und Moral, Unternehmensethik, Technikfolgenabschätzung und -bewertung

Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

2. ALLGEMEINBILDUNG, SPRACHE UND KREATIVITÄT 2.1 DEUTSCH

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Erkennen von Satzgrenzen.

Zeichensetzung und Rechtschreibung.

Gängige Fremdwörter.

Sprechen:

Fragen in Standardsprache.

Darstellung von Sachverhalten.

Entnahme von Kerninformationen.

Lesen:

Lesetechniken und -strategien.

Herausfiltern von Informationen.

Erfassen der wesentlichen Inhalte.

Sinnerfassendes Lesen.

Schreiben:

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, einfache Zusammenfassung; Brief, E-Mail).

Reflexion:

Reflexion über die Lebenssituation.

Medienkonsum.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Zeichensetzung und Rechtschreibung.

Berufsbezogener Wortschatz.

Sprechen:

Fragen in Standardsprache.

Darstellung von Sachverhalten.

Medienbeiträge.

Feedback.

Formulierung einfacher Argumente.

Lesen:

Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten. Herausfiltern von Detailinformationen.

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte, zB Rezepte, Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Folder, Broschüren).

Schreiben:

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Mitschrift, Exzerpt, Zusammenfassung, Charakteristik).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Sprechen:

Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung.

Einfache Argumente.

Stellungnahmen.

Lesen:

Sammeln von Informationen.

Textsortenwissen (lineare und einfache nichtlineare Texte).

Unterscheiden von Informationen und Meinungen in Printmedien.

Schreiben:

Einsetzen verknüpfender Elemente.

Textsortenwissen (Gestaltung von Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben).

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Beschreibung nichtlinearer Texte.

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

Wesentliche Merkmale literarischer Gattungen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Sprechen:

Themen der Medienberichterstattung.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen (einfache monologische und dialogische Gesprächsformen (zB Rede, Beratungsgespräch, Verkaufsgespräch, Bewerbungsgespräch).

Nichtlineare Texte.

Lesen:

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses.

Strukturieren von Argumenten.

Nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Zielorientierte Nutzung von Medien als Informationsquellen.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Sprechen:

Themen der Medienberichterstattung.

Nichtlineare Texte.

Lesen:

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses.

Strukturieren von Argumenten.

Nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Medien als Informationsquellen.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

Ziffer 2 Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

Ziffer 3 Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten.

2.2 ENGLISCH

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler 

Lehrstoff:

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler:

zB Familie, Freundeskreis, Freizeit, Interessen, Ausbildung, Wohnen, Alltagsleben, Ernährung.

Einfache alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB SMS, Mitteilungen, Postkarten, Mail, Mitteilungen, Gespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Einfache Alltagstexte:

zB Gebotsschilder, Speisekarten, Formulare.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen:

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Bildung, Ernährung, Gesundheit. Umwelt.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung. Lebenslauf, Bewerbung.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler 

Lehrstoff:

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen:

zB Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Freizeitaktivitäten, Kommunikationstechnologien, Gesundheit, Umwelt.

Alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt:

Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Beschwerden.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Freizeitaktivitäten, Kommunikationstechnologien, Werbung, Ernährung, Gesundheit, Umwelt.

Einfache schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Bewerbung, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Beschwerden, Stellungnahmen.

Alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Kommunikationstechnologien, Werbung, Ernährung, Gesundheit, Generationenkonflikt, Umwelt.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Empfehlungen.

Alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

Ziffer 2 Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

Ziffer 3 Klasse: 1 einstündige und 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

2.3 ÖSTERREICHISCHE GEBÄRDENSPRACHE (ÖGS)

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler  können

Lehrstoff:

Grundlagen der Kommunikation in der ÖGS:

Grammatikalische Grundstrukturen (Personal-, Possessivpronomen), Zeitangaben, Zahlen. Vokabel.

Interaktionsübungen.

Klassifikation.

Lokalisation und visuelles Training.

Technische Hilfsmittel für Gehörlose.

Gehörlosenkultur.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grammatik:

Singular, Plural, Verneinungsformen, Modal- und Richtungsverben.

Lokalisation und Orientierung.

Gehörlosengeschichte.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Bewerbung (Übungsdialoge und Rollenspiele).

Freies Gebärden und Transkription.

Klassifikation.

Vokabel.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Freies Gebärden.

Grammatik.

Numerus.

Poesie.

Rechte der Gehörlosen:

Einsatz von Gebärdensprach-Dolmetscherin oder Gebärdensprach-Dolmetscher.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Freies Gebärden.

Rollenspiele.

Idiome.

Transkription / Übersetzung.

Wiederholung und Festigung der bisher erworbenen Kompetenzen.

2.4 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Moderne Demokratie am Beispiel Österreich:

Das Wahlrecht. Möglichkeiten und Formen der Partizipation. Politische Parteien und andere Akteure.

Grundlagen und Aufgaben des Staates.

Verfassungsprinzipien.

Rolle der Medien.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Aufgabe der Geschichte.

Quellen, Methoden.

Orientierung in der Zeit.

Historische Epochen im Überblick.

Politische, wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Strömungen in Österreich und Europa vom Wiener Kongress bis 1914.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Ideologien.

Österreich und die Welt 1914 bis 1945:

Erster Weltkrieg.

Totalitäre Ideologien und Systeme.

Krisen der Demokratien.

Kommunismus, Nationalsozialismus. Verfolgung, Holocaust und Widerstand.

Zweiter Weltkrieg und direkte Folgen.

Europa und die Welt nach 1945:

Kalter Krieg; Europäische Integration.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Österreich von 1945 bis heute.

Aktuelles Zeitgeschehen.

2.4 NATURWISSENSCHAFTEN

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schwerpunktthema „Vom Atom zum Organismus“:

Einstieg und Ausblick:

Bedeutung der Naturwissenschaften Biologie, Chemie und Physik für das tägliche Leben und ihre Zusammenhänge mit anderen Fachbereichen wie Ernährung, Psychologie, Wirtschaftsgeografie bzw. wirtschaftliche Fächer.

Arbeitsweise der Naturwissenschaften:

Modellbildung; Internationales Einheitensystem. Einfache Experimente und Messungen, Beobachtung und Protokoll, Mikroskopieren; Sicherheit im Umgang mit gefährlichen Stoffen, Arbeitsplatzsicherheit/Hygiene.

Mikrokosmos, Makrokosmos (Bausteine der Materie. Periodensystem).

Vom Molekül zur Zelle (Prokaryont, Eukaryont, Evolution).

Zelldifferenzierung, Gewebe, Organ, Organismus.

Schwerpunktthema „(Ver)bindung schafft Neues“:

Struktur einfacher Moleküle am Beispiel von Alltagsstoffen (zB Wasser, Kochsalz).

Grundlagen chemischer Bindungen und chemischer Reaktionen (Säure-Base-Reaktionen, Oxidation und Reduktion).

Von der Zelle zum Organismus:

Eizelle, Samenzelle, DNA, Chromosom, Mitose, Meiose, Geschlechtsorgane, Entwicklung; Stammzellen, Klonen, In-Vitro-Fertilisation und Pränataldiagnostik, ethische Aspekte; Schwangerschaft und Geburt.

Sexualität:

Verhütung, Familienplanung; Geschlechtskrankheiten, sexuell übertragbare Erkrankungen; Individualhygiene.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schwerpunktthema „Mensch und Gesundheit“:

Humangenetik (Genom, ausgewählte Erbgänge, Erbkrankheiten, Untersuchungsmethoden).

Grundlagen und Methoden sowie Chancen und Risiken von Gentechnologie, Klonierung und Stammzellenforschung.

Blutkreislauf und Immunsystem:

Aufbau und Funktion des Herz-Kreislauf-Systems und Erkrankungen, Aufbau und Funktion des Atmungssystems und Erkrankungen, Wirkung von Mikroorganismen, Infektionskrankheiten, Impfungen.

Gesundheit und Hygiene, Prophylaxe.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schwerpunktthema „Mensch und Umwelt“:

Überblick über die Organsysteme:

Verdauungssystem und Bewegungsapparat; Erkrankungen.

Aufbau und Funktion der Sinnesorgane – Informationen aus der Umwelt:

Akustische, optische bzw. thermische Reize (Grundlagen von Schall und Akustik, Licht und Optik, Temperatur und Wärme).

Grundlegendes zum Bau und zur Funktionsweise von Steuersystemen:

Chemische und elektrische Vorgänge des Hormon- und Nervensystems im Überblick.

Psychische Erkrankungen. Sucht.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schwerpunktthema „Ökosysteme und Umweltschutz“:

Grundlagen der Ökologie anhand ausgewählter Beispiele:

Abiotische und biotische Faktoren; Biozönose, Biotop, Ökosystem.

Produzent (Pflanze und Fotosynthese), Konsument (Ernährungsformen und Verdauung, Zellatmung und Atemsysteme), Destruent (Bakterien und Pilze).

Wasser, Luft und Boden als Lebensgrundlage:

Bedeutung, Schadstoffe und deren Anreicherung, Untersuchungsmethoden.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schwerpunktthema „Energie und Umwelt“:

Energiewirtschaft:

Energieformen, Energieumwandlung, Wirkungsgrad, Energiebereitstellung, elektrischer Strom, fossile Energieträger, erneuerbare Energieträger, Atomenergie. Petrochemie/Kunststoffe.

Ökologisches Wirtschaften:

Ökologischer Fußabdruck; biologische Landwirtschaft; Energiesparen, Konsum und Nachhaltigkeit; Abfallwirtschaft; Elektrosmog; Verkehr.

Klima im Wandel:

Ursachen (zB Treibhausgase) und Folgen des Klimawandels.

2.5 PSYCHOLOGIE

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Psychologie (zB Anwendungsgebiete).

Wahrnehmung und Lernen.

Sozialpsychologie (zB Gruppe und Masse, Konformität und Manipulation).

Entwicklungspsychologie (zB Kindheit, Jugend, Alter).

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Persönlichkeitspsychologie (zB Tiefenpsychologie).

Psychische Störungen.

Werthaltungen.

2.6 MUSIK, BILDNERISCHE ERZIEHUNG UND KREATIVER AUSDRUCK

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Skizzieren von Sachverhalten.

Zeichen-, Mal- und druckgrafische Techniken.

Text- und Bildkombinationen.

Dreidimensionales Gestalten mit unterschiedlichen Materialien.

Popkultur und Alltagsästhetik.

Pop- und Rockgeschichte.

Einblicke in kunsthistorische Zusammenhänge anhand ausgewählter Werkanalysen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Komposition im Bild, Konstruktion und Dekonstruktion.

Elemente des Bildaufbaues.

Aktuelle digitale Bild- und Videoformate.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Wirkung und Funktion von bildender Kunst.

Analyse und Gestaltung von Werbung.

Alltagsästhetische Phänomene aus den Bereichen Architektur und Design.

Fotografie.

Film.

Dreidimensionale Objektgestaltung; Form und Funktion.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Auseinandersetzung mit Kunstformen, Künstlern und Künstlerinnen sowie Epochen anhand ausgewählter Bespiele mit Bezug zum eigenen schöpferischen Handeln.

Ästhetische Aspekte von Festen, Feiern, Festivals und Events.

Performance.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Auseinandersetzung mit Kunstformen, Künstlern und Künstlerinnen sowie Epochen anhand ausgewählter Beispiele mit Bezug zum eigenen schöpferischen Handeln.

Persönliche Schwerpunktsetzung aus den Inhalten der vergangenen 5 Semester.

3. WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN UND ZUSAMMENHÄNGE 3.1 VOLKSWIRTSCHAFT UND WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Orientierung auf der Erde:

Geografische Hilfsmittel zur Orientierung; topografische Grundkenntnisse.

Mensch und Naturraum:

Geozonen.

Ökosysteme und ihre Beeinflussung durch den Menschen.

Erde als Lebensraum:

Entwicklung der Weltbevölkerung; begrenzte Welt und begrenzte Ressourcen.

Ökologische Messgrößen (zB ökologischer Fußabdruck).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Topografie.

Mensch und Wirtschaft:

Kultur- und Wirtschaftsräume inkl. Europäische Union.

Wirtschaftssystem und Wirtschaftssektoren.

Arm und Reich in einer globalisierten Welt. Migration.

Nachhaltiges Wirtschaften und Lebensqualität.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Volkswirtschaft:

Konjunktur und magisches Vieleck.

Inflation und Verbraucherpreisindex.

Arbeitsmarkt und Sozialpolitik.

3.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Der Mensch in der Wirtschaft; grundlegende Begriffe der Wirtschaft.

Kaufvertrag:

Rechtliche Grundlagen. Inhalt, Erfüllung, Zahlungsverkehr.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kaufvertrag:

Schriftverkehr. Konsumentenschutz; vertragswidrige Erfüllung; E-Commerce.

Mitarbeiter/in im Betrieb:

Rechte und Pflichten eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin von der Bewerbung bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses.

Vorbereitung auf das Pflichtpraktikum.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Umgang mit Geld (Sparformen; Kredite, Schulden. Finanzierung).

Überblick über die wesentlichen Rechtsformen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen des Marketings.

Unternehmensgründung:

Businessplan – Geschäftsidee, Ziele eines Unternehmens, Wahl der Rechtsform, Grundlagen des Gewerberechts.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Ethik im wirtschaftlichen Handeln:

Einflüsse des wirtschaftlichen Handelns (Unternehmen, Menschen, Kulturen, Natur).

Tourismus und Freizeitwirtschaft:

Bereiche, Trends, Auswirkungen (auf Umwelt und Menschen); Bedeutung des Tourismus und der Freizeitwirtschaft.

3.3 RECHNUNGSWESEN UND WIRTSCHAFTLICHES RECHNEN

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Wirtschaftliches Rechnen (Kopfrechnen; Schätzen von Ergebnissen; Umrechnung von Maßeinheiten; Schlussrechnung; Prozentrechnung).

Private Kassabuchführung.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inkl. Nebenbücher.

Doppelte Buchführung:

Rechtliche Grundlagen.

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung; Bücher der doppelten Buchführung.

Einfache Geschäftsfälle:

Kontenrahmen und Kontenplan. Umsatzsteuer.

Verbuchung auch anhand von Belegen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung (insbesondere Beschaffung und Absatz, Steuern und Abgaben, sonstige betriebliche Aufwände; laufende Geschäftsfälle im Hotel- und Gastgewerbe).

Standardsoftware.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Jahresabschluss (Grundlagen. Reihenfolge der Abschlussarbeiten).

Anlagenbewertung.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Standardsoftware.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kostenrechnung:

Grundbegriffe; Aufgaben und Zielsetzung.

Einfache Kalkulationen.

Kalkulationen im Bereich Beschaffung und Absatz.

Deckungsbeitragsrechnung – Direct Costing.

Personalverrechnung (Begriffe. Löhne und Gehälter; Lohn- und Gehaltsnebenkosten).

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung

Standardsoftware.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Steuerrecht (Begriff. Grundzüge der Lohnsteuer, Arbeitnehmerveranlagung, Umsatzsteuer – Umsatzsteuervoranmeldung).

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Wiederholung, Vertiefung und Vernetzung aller Bereiche der Buchführung und Kostenrechnung.

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

Ziffer 2 Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

Ziffer 3 Klasse: 1 einstündige Schularbeit und 1 zweistündige Schularbeit.

3.4 RECHT

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Arten des Rechts (Stufenbau der Rechtsordnung).

Personenrecht.

Grundzüge des Familien- und Erbrechts.

Sachwalterschaft.

Sachenrecht.

Schuldrecht.

Konsumentenschutz.

Arbeits- und Sozialrecht.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Zivil- und Strafrecht:

Grundzüge, Unterscheidung, Rechtsdurchsetzung, Zivil- und Strafprozessrecht.

Wirtschaftsrecht:

Datenschutz, Internet, Urheberrecht.

Rechte der Gehörlosen:

Anerkennung der ÖGS, Schlichtungsverfahren.

3.5 OFFICEMANAGEMENT UND ANGEWANDTE INFORMATIK

1.Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Informationstechnologie.

Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk.

Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit.

Textverarbeitung (Grundlagen eines Textverarbeitungsprogramms, Richtlinien und Normen).

Bildbearbeitung (Bildformate).

Präsentation (Grundlagen eines Präsentationsprogramms).

Internet und Internetdienste.

Datensicherheit.

Gesetzliche Bestimmungen (Grundzüge des Urheberrechts).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Textverarbeitung (Vertiefung. Geschäftliche und sonstige Schriftstücke).

Tabellenkalkulation (Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogramms).

Anwendungsübergreifende Verknüpfungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Textverarbeitung (Vertiefung. Geschäftliche und sonstige Schriftstücke).

Tabellenkalkulation (Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogrammes).

Präsentation (Vertiefung).

Grafik- und Bildbearbeitung (Grundlagen der Bildbearbeitung).

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Textverarbeitung (Vertiefung; umfangreiche Schriftstücke).

Grafik- und Bildbearbeitung (Vertiefung).

Desktop Publishing (DTP) (Grundlagen eines DTP-Programms).

Online-Publishing (Content Management System).

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Informationstechnologie.

Online-Kommunikation, soziale Netzwerke.

Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung.

Datenschutz und E-Government.

Neue Medien und Technologien.

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

Ziffer 2 Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

Ziffer 3 Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

4. ERNÄHRUNG, GASTRONOMIE UND HOTELLERIE 4.1 ERNÄHRUNG

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Grundlagen der Ernährung (Ernährungsverhalten, Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit, Nährstoffbildung, Aufgaben und Bestandteile der Nahrung, Energie- und Nährstoffbedarf, Richtlinien einer vollwertigen Ernährung und lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen).

Verdauung und Stoffwechsel.

Grundlagen der Sensorik.

Lebensmittel und Inhaltsstoffe der Nahrung (Energieliefernde und energiefreie Inhaltsstoffe, Fette, kohlenhydrat-, eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Nahrungsmittel).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Genussmittel und Würzmittel.

Getränke:

Alkoholfreie Getränke.

Alkaloidhaltige Getränke.

Alkoholische Getränke, Gefahren des Alkohols.

Lebensmittelqualität und -technologie:

Lebensmittelrecht.

Alternative Produktionsformen; Haltbarmachung und Lagerung.

Funktionelle Lebensmittel und Novel Food.

Lebensmitteltoxikologie.

Ernährung in Prävention und Therapie:

Ernährung verschiedener Zielgruppen (nach Alter und spezieller Belastungssituation).

Alternative Ernährungsformen.

Ernährungsmitbedingte Krankheiten.

Spezielle Kostformen und Diäten, Speisepläne.

Psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten.

Ernährungs- und Konsumverhalten:

Einflüsse; Verbraucherstatistik.

Nachhaltiger Ernährungsstil; aktuelle Trends.

Außer-Haus-Verpflegung.

Ernährungsökologie und Welternährung.

4.2 KÜCHE

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Küche

Erscheinungsbild.

Arbeitssicherheit.

Gute Hygienepraxis. Abfallbewirtschaftung.

Qualitätskontrolle.

Arbeitsorganisation.

Küchenausstattung.

Qualitätskriterien von Speisen und Lebensmitteln.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion:

Vorbereitungstechniken.

Grundrezepturen.

Garmethoden.

Portionieren und Anrichten von Speisen.

Regionale und saisonale Küche, Vollwertküche.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Küche

Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung:

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung im Küchenbetrieb. IT-unterstützte Menü- und Speiseplanerstellung.

Portionsgrößen und Mengenerstellung.

Küchenbrigade.

Gute Hygienepraxis.

Einrichtung und Inventar.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion:

Vorbereitungstechniken, Zubereitungen und Garmethoden.

Portionsgrößen.

Nationale Küchen.

Speisenausgabensysteme.

Restaurant

Arbeitsorganisation.

Tischoptik.

Einfache Gedeckarten.

Buffet.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Küche

Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung:

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung. IT-unterstützte Menü- und Speiseplanerstellung.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion:

Vorbereitungstechniken, Garmethoden; Abwandlungen, Verfeinerungen.

Nationale Küchen.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Restaurant

Grundlegende Serviertechniken und -abläufe:

Kaffeehausservice.

Beschwerdemanagement.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Küche

Selbstständige Planung und Umsetzung von Arbeitsaufträgen.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion:

Portionieren, Anrichten und Garnieren.

Menüzubereitung, À-la-carte-Küche.

Trends und Innovationen in der Gastronomie.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Küche und Restaurant:

Selbstständige Planung und Umsetzung von komplexen Arbeitsaufträgen.

4.3 BETRIEBSORGANISATION (mit Übungen)

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Berufsbilder im Hotel- und Gastgewerbe.

Gast und Gastlichkeit (Umgang mit dem Gast, Ambiente im Gästebereich).

Hygiene- und Sicherheitsmanagement, Abfallbewirtschaftung.

Ergonomie.

Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe:

Betriebsarten und -formen, Grundlagen der Aufbau- und Ablauforganisation (Abteilungen, Funktionen, Arbeitsbereiche und Anforderungsprofile), Österreichische Hotelklassifizierung.

Arbeitsorganisation:

Einfache Planungsinstrumente (zB Checklisten, Ablaufanalysen);

Arbeitsplanung und Evaluierung einfacher betrieblicher Einsätze. Zeitmanagement.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Hygiene- und Sicherheitsmanagement im gastronomischen Betrieb:

Hygiene-Leitlinie, Hygienepraxis und HACCP, Sicherheitsmanagement, Arbeitnehmer/innenschutz.

Gast und Gastlichkeit:

Gästetypologie, Beschwerdemanagement.

Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe:

Aufbau- und Ablauforganisation (Organigramme und Stellenbeschreibungen), besondere Auszeichnungen für Hotel- und Gastgewerbebetriebe.

Ökologische Betriebsführung und Nachhaltigkeit.

Arbeitsorganisation:

Planungsinstrumente (zB Checklisten, Aufgabenanalysen, Organisationsplan, Terminplan). Arbeitsplanung für spezifische, betriebliche Einsätze und deren Evaluierung. Zeitmanagement.

Branchenspezifische Software.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Veranstaltungsmanagement:

Arten, Organisation, Durchführung und Evaluierung von gastronomischen Veranstaltungen.

Personalmanagement (Mitarbeiter/innenführung, Personalentwicklung, Personaleinsatzplanung).

Entwicklungen und Trends im Hotel- und Gastgewerbe.

Branchenspezifische Software.

5. WIRTSCHAFTSWERKSTATT

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken. Projektorganisationsstrukturen.

Nutzung standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz von Englisch.

2. Klasse:

3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken. Projektorganisationsstrukturen.

Nutzung standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz von Englisch.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken. Projektorganisationsstrukturen.

Nutzung standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz von Englisch.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken. Projektorganisationsstrukturen.

Nutzung standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz von Englisch.

6. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

B. Verbindliche Übung PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG UND KOMMUNIKATION

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).

Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, Feedback nehmen und geben, gewaltlose Kommunikation,).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Moderieren, Arbeiten im Team).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten).

Präsentation (inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation. Medieneinsatz. Rhetorische Mittel).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements; Ziele und Strategien zur Zielerreichung. Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung; soziale Rollen und Stereotypen; Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen. Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

C. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Zwischen der 2. und 3. Klasse im Ausmaß von zwei Monaten (Vollzeit) in Betrieben der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung.

In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester zulässig.

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

E. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Lernende sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie in der jeweiligen Klasse/im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Lernenden im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit den Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

F. Fakultatives Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen, didaktische Grundsätze:

Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:

Das fakultative Praktikum ist zwischen der 1. und 2. Klasse und/oder in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester in der Dauer von insgesamt einem Monat in einem Betrieb der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung abzuleisten.

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Abschlussprüfungszeugnis aufzunehmen.

G. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie Anlage A1 Abschnitt römisch sechs Unterabschnitt D Ziffer eins

2. Religion

Wie Abschnitt römisch fünf

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt römisch sechs Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt römisch sechs Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2021

Gesetzesnummer

20009369

Dokumentnummer

NOR40235023