Lehrpläne der humanberuflichen Schulen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 340 aus 2015, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2021,
römisch fünf
Anlage eins /, eins
01.09.2021
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche
zum gestaffelten Inkrafttreten vergleiche Artikel eins, Paragraph 4, Absatz 3, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2021,
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
A. Pflichtgegenstände | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |
1. | Religion/Ethik6 | 2 | (römisch drei)/III |
2. | Allgemeinbildung, Sprache und Kreativität |
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2.1 | Deutsch | 3 | (römisch eins) |
2.2 | Englisch | 2 | (römisch eins) |
2.3 | Politische Bildung und Recht | 2 | römisch drei |
2.4 | Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation2 | 3 | römisch drei |
2.5 | Musik und kreativer Ausdruck | 4 | römisch vier a |
3. | Wirtschaftliche Grundlagen |
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3.1 | Wirtschaftliche Bildung3 4 | 4 | römisch zwei |
3.2 | Officemanagement4 | 3 | römisch drei |
3.3 | Berufsorientierung2 | 3 | römisch drei |
4. | Ernährung, Gesundheit und Gastronomie |
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4.1 | Ernährung und Gesundheit | 2 | römisch drei |
4.2 | Küche, Service und Betriebsorganisation | 6 | römisch vier |
5. | Bewegung und Sport | 2 | (römisch vier a) |
Gesamtwochenstundenzahl | 36 |
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B. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen5 |
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C. Förderunterricht5 |
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1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch drei schulautonom abgeändert werden.
2 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch drei schulautonom mit 2-3 Wochenstunden festgelegt werden.
3 Inklusive wirtschaftliches Rechnen.
4 Mit Computerunterstützung.
5 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch drei).
6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
D. Deutschförderklasse
Pflichtgegenstände | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (römisch eins) |
2. Religion | 2 | (römisch drei) |
3. Weitere Pflichtgegenstände1 | x2 | Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand |
Gesamtwochenstundenzahl | x3 |
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Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4 |
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1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) gemäß der Stundentafel der einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der Stundentafel der einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe.
4 Gemäß Stundentafel der einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe.
Die einjährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe hat im Sinne der Paragraphen 52 und 62 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, Schulorganisationsgesetz (SchOG) die Aufgabe, Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die die Schülerinnen und Schüler auf den Eintritt in Lehre und Berufsschule in den Bereichen Wirtschaft (insbesondere im Bereich des Dienstleistungssektors), Verwaltung, Gastronomie und Ernährung vorbereiten sowie zum Übertritt in weiterführende Schulen befähigen.
Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung und zu lebenslangem Lernen.
Schwerpunkte sind daher Persönlichkeitsentwicklung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit sowie die Fähigkeit, im Team zu arbeiten.
Durch eine Grundkompetenzentwicklung in den Bereichen
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen:
Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler
Die Schülerinnen und Schüler
Die Schülerinnen und Schüler können
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht zu nehmen.
Die Gesamtwochenstunden in den Pflichtgegenständen „Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation“ sowie „Berufsorientierung“ können schulautonom im Ausmaß von je mindestens 2 bis maximal 3 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände sind sowohl bei 2 als auch bei 3 Wochenstunden wie festgelegt zu vermitteln, bei 3 Wochenstunden sind vertiefende Kompetenzen zu vermitteln.
Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 2 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen:
Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich einer allfälligen Verbindlichen Übung darf 36 Wochenstunden nicht über- oder unterschreiten.
Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.
Wird eine Verbindliche Übung eingeführt, sind die nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom festzulegen.
Pro Klasse kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Klassen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.
Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.
Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.
Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.
Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.
Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.
Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.
Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.
In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:
Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen.
Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann.
Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln.
In diesem Unterrichtsgegenstand ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.
Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und gestalterische Praxis.
Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für
Im Mittelpunkt steht
Die Durchführung berufspraktischer Informationsveranstaltungen (Besuch von Messen, Arbeitsmarktservice, Betrieben, Arbeiterkammer, Wirtschaftsförderungsinstitut, Einladung externer Expertinnen und Experten) ist vorzusehen.
Ziele des Unterrichts sind der Erwerb von grundlegendem Fachwissen und die Schulung eines reflexiven Bewusstseins.
Auf den Erwerb der Fähigkeit, theoretisches Wissen in den persönlichen Bereich transferieren zu können, ist durch vielfältige Methoden und konkrete Arbeitsaufträge im Unterricht Wert zu legen.
Zur Sicherung des Transfers in die Lebenswirklichkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen.
Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Küche, Service und Betriebsorganisation“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.
Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.
Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.
Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind möglichst im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Küche, Service und Betriebsorganisation“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.
Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.
a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 284 aus 2014,.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009, (auslaufend) und die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019, (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
d) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011,.
e) Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
f) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.
g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.
h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.
i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,.
j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,
k) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008,.
l) Freikirchlicher Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014,.
m) Alevitischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 89 aus 2015,.
Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.
Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.
In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.
Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.
Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.
Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.
Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.
Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.
Aus dem Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.
Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:
Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.
Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.
Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.
Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:
Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften
Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an die Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.
Diskursorientierung
Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.
Diversitätsgebot
Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.
Fachdidaktische Aufbereitung
Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.
Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.
Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.
Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.
Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen
Die Schülerinnen und Schüler können
Analysieren und Reflektieren
Die Schülerinnen und Schüler können
Argumentieren und Urteilen
Die Schülerinnen und Schüler können
Interagieren und Sich-Mitteilen
Die Schülerinnen und Schüler können
Handlungsoptionen entwickeln
Die Schülerinnen und Schüler können
Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.
In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.
Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;
Grundrechte, Kinderrechte
Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft;
Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur
Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung; Sucht und Selbstverantwortung
Digitale Welt, Rolle der Medien, Wahrheit und Manipulation
Globale und lokale Umweltthemen, Umgang mit Tieren, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik
Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;
Religion und Staat
Die Schülerinnen und Schüler
Sprachbewusstsein:
Wortarten, Satzglieder und Satzarten.
Zeichensetzung, Rechtschreibung und Grammatik.
Häufige Fremdwörter.
Mündliche Kommunikation:
Aktives Zuhören und verständliche Beantwortung von Fragen in Standardsprache.
Darstellung von einfachen Sachverhalten in Standardsprache.
Erkennen von Redeabsichten.
Freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.
Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.
Lesen:
Lesetechniken.
Herausfiltern von Informationen.
Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.
Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler.
Schreiben:
Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.
Textsorten (zB Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, Zusammenfassung, Bewerbung, Lebenslauf).
Reflexion und kulturelle Bezüge:
Massenmedien.
Behandlung von Themenkreisen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler.
2 einstündige Schularbeiten.
Die Schülerinnen und Schüler
Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler:
zB Familie, Freundeskreis, Freizeit, Interessen, Ausbildung, Wohnen, Alltagsleben, Mode, Speisen und Nahrungsmittel.
Einfache alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation:
zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.
Einfache Formulare:
zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website.
2 einstündige Schularbeiten.
Die Schülerinnen und Schüler
Aufbau und Aufgaben des Staates (Österreichische Verfassung).
Grund- und Freiheitsrechte, Staatsbürgerschaft.
Gewaltenteilung (Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung).
Gerichtsbarkeit.
Grundlagen der Rechtsordnung.
Moderne Demokratie am Beispiel Österreichs (politische Parteien, Sozialpartner, Wahlrecht).
Jugendschutz.
Österreich als Teil der Europäischen Union.
Österreich im internationalen Kontext (UNO).
Privatrecht:
Familien- und Erbrecht.
Die Schülerinnen und Schüler können
Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).
Kommunikationstechniken (zB Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).
Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team, Bewerbungsgespräch).
Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten, gewaltfreie Lösungskompetenz).
Präsentation (zB inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel).
Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung).
Lernen lernen (zB Kriterien nachhaltigen Lernens).
Teamfähigkeit (zB Eigen- und Fremdwahrnehmung, soziale Rollen und Stereotypen, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).
Die Schülerinnen und Schüler
Klassenmusizieren (vokal und instrumental).
Akustische Grundbegriffe, Instrumentenkunde.
Die menschliche Stimme.
Popkultur und Alltagsästhetik.
Missbrauch von Musik (zB akustische Reizüberflutung).
Musikdownloads – Urheberrecht.
Gestaltung (Farbe und Form, Flächengestaltungen, textile und andere kunsthandwerkliche Techniken).
Aktuelle Themen aus den Bereichen Mode, Dekoration, Veranstaltungen und Werbung.
Projekte.
Die Schülerinnen und Schüler können
Wirtschaftliches Rechnen:
Kopfrechnen, Schätzen, Runden, Schlussrechnung, Prozentrechnung.
Maßeinheiten.
Private Kassabuchführung.
Belege (Arten, Merkmale, Organisation).
Grundlagen der Wirtschaft.
Kaufvertrag (rechtliche Grundlagen, Zahlungsformen und Formulare, Abzahlungsgeschäfte, Konsumentenschutz, E-Commerce, Gewährleistung).
Umgang mit Geld.
Sparformen, Kredite und Bürgschaften.
Steuerrecht:
Grundzüge der Lohnsteuer, Arbeitnehmerveranlagung.
Lohn- und Gehaltszettel.
Die Schülerinnen und Schüler können
Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung.
Aktuelle Eingabesysteme, Schreibfertigkeit.
Textverarbeitung:
Grundlagen eines Textverarbeitungsprogramms.
Illustrationen (Formen, Grafiken, ClipArt).
Richtlinien und Normen.
Schriftstücke.
Grundlagen der Informationstechnologie.
Betriebssystem und Arbeiten im Netzwerk.
Dateimanagement.
Präsentation:
Grundlagen eines Präsentationsprogramms.
Tabellenkalkulation:
Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogramms.
Internet:
Grundlagen, Internetdienste.
Datenschutz und -sicherheit, Urheberrecht.
Die Schülerinnen und Schüler
Formen der Arbeit und ihr Stellenwert in der Gesellschaft.
Arbeits- und Berufswelt:
Berufssparten, Berufsfelder, Zugangswege, Weiterbildungsmöglichkeiten, Berufskrankheiten.
Wege der Berufsausbildung.
Motive der Berufswahl.
Kommunikationsformen.
Stellenbewerbung und Bewerbungsgespräch.
Soziales Betriebsgeschehen.
Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung:
Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz, Kollektivverträge, Formen der Entlohnung.
Berufliche Interessenvertretungen. Berufsvereinigungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Sozialversicherungsträger. Arten der Sozialversicherung.
Unfallverhütung, Arbeitssicherheit.
Projekte:
Bearbeiten von Arbeitsaufträgen, Auswerten von Informationen, Reflexion.
Trends und Innovationen der Arbeitswelt:
Neue Berufe, Umgang mit verschiedenen Kulturen, soziale Gruppen.
Die Schülerinnen und Schüler
Anatomie und Physiologie des Menschen.
Gesundheitsvorsorge.
Sexualität:
Verhütung, Familienplanung.
Schwangerschaft, Geburt.
Gesundheit:
Erste Hilfe, Pflegemaßnahmen bei verschiedenen Personengruppen.
Grundlagen der Ernährung:
Aufgaben der Nahrung, Ernährung und Gesundheit.
Ernährungsmitbedingte Krankheiten.
Kostformen.
Inhaltsstoffe der Nahrung, Lebensmittel.
Lebensmittelqualität und -kennzeichnung.
Die Schülerinnen und Schüler können
Küche
Grundlagen:
Erscheinungsbild, Arbeitssicherheit.
Gute Hygienepraxis.
Abfallbewirtschaftung.
Küchenmanagement:
Warenbewirtschaftung.
Qualitätskontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.
Küchenausstattung, Grundinventar und Standardgeräte.
Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion:
Vorbereitungstechniken. Grundrezepturen, Garmethoden.
Portionieren und Anrichten.
Regionale und saisonale Küche, Vollwertküche.
Restaurant
Grundlagen:
Erscheinungsbild, Hygienemaßnahmen, Arbeitssicherheit.
Ess- und Tischkultur.
Mahlzeiten des Tages.
Servicevorbereitung:
Raumvorbereitung, Tisch- und Serviceinventar, Mise en place, Gedeckarten.
Decken des Tisches.
Servicetechniken und -abläufe.
Tragetechnik. Einfache Serviceabläufe.
Servierregeln.
Getränke und Getränkeservice.
Betriebsorganisation
Berufsbilder im Gastgewerbe.
Gast und Gastlichkeit.
Ergonomie.
Verpflegungsbetriebe.
Arbeitsorganisation.
Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.
Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.
Wie im entsprechenden Pflichtgegenstand unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
In Deutschförderklassen soll sichergestellt werden, dass jene Schülerinnen und Schüler, die aufgrund mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache gemäß Paragraph 16, des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), Bundesgesetzblatt Nr. 472 aus 1986,, dem Unterricht nicht folgen können und gemäß Paragraph 4, Absatz 2, Litera a, SchUG bei Einschulung den außerordentlichen Status erhalten haben, diese frühzeitig erlernen und möglichst bald gemeinsam im Klassenverband dem Lehrplan der jeweiligen Schulstufe als außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderkurs oder ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen können.
Um einen schnellen Übergang in den Regelunterricht zu gewährleisten, sind Deutschförderklassen grundsätzlich auf ein Semester ausgerichtet. Wenn das Lehrziel laut gesetzlich vorgeschriebenem Testverfahren von der jeweiligen Schülerin oder dem jeweiligen Schüler nicht erreicht wurde, kann die Deutschförderklasse ein weiteres Semester, maximal jedoch vier Semester lang besucht werden.
Der Lehrplan beschreibt Zielkompetenzen, die für den Wechsel in die Regelklasse notwendig sind. Darüber hinaus gibt der Lehrplan einen Rahmen vor, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, der erforderlich ist, um jeden Jugendlichen nach den jeweils eigenen Fähigkeiten und Begabungen zu fördern. Im Sinne eines schnellen Übergangs ist es daher sinnvoll, Bildungssprache (zB Fachwortschatz) anhand bestimmter Gegenstände - etwa Mathematik, Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung oder Geographie und Wirtschaftskunde - zu erarbeiten und die Förderung der Jugendlichen je nach individuellen Lernvoraussetzungen und organisatorischer Umsetzbarkeit auch in diesen Gegenständen zu gewährleisten.
Für die Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
Ausgangssituation
Deutsch wird in der Deutschförderklasse gesteuert und zudem in vielen außerschulischen (Lern-)Situationen in der zielsprachlichen Umgebung ungesteuert erlernt. Der Unterricht hat an diese besondere sprachliche Ausgangssituation der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen: Es werden Sprechanlässe geboten, die geeignet sind, Kommunikationsmöglichkeiten außerhalb des Unterrichts zu eröffnen. Die soziale Verschränkung mit der Regelklasse von Anfang an ist für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung; jede Möglichkeit die Zweitsprache Deutsch zu sprechen, zu üben und zu festigen sollte ergriffen werden; und Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten dem Spracherwerb besonders wirkungsvolle Impulse.
Positive Lernatmosphäre/Geschützter Raum
Der Unterricht geht vom Sprachhandlungsbedarf der Schülerinnen und Schüler aus und greift ihre aktuellen Erfahrungen mit dem Deutschen als Zweitsprache auf. Dabei wird die Deutschförderklasse zu einem geschützten Lernraum, der eine wertschätzende und respektvolle Lernatmosphäre bietet und in dem die Schülerinnen und Schüler das Gelernte erproben können. Es ist zu beachten, dass sich die Lernenden in ihrer Zweitsprache Deutsch auf einer niedrigeren Stufe bewegen als es ihrem Alter angemessen wäre und so ein Missverhältnis zwischen ihren intellektuellen Fähigkeiten und der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit besteht. Wo es sich anbietet, wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst- bzw. Familiensprache/n hergestellt und es können unterschiedliche Erfahrungen und Einstellungen reflektiert werden. Dazu sind Kontakte, Kooperationen und Absprachen wichtig und hilfreich, sowohl mit den Fachlehrpersonen und weiteren Betreuungspersonen als auch nach Möglichkeit mit den Erziehungsberechtigten der Lernenden. Auch für die Entwicklung der Sprachlernkompetenz, der Selbstkompetenz, der sozialen Kompetenz und der interkulturellen Handlungsfähigkeit ist Kooperation von großer Bedeutung.
Mehrsprachigkeit
Die Lehrperson der Deutschförderklasse hat spezifische Aufgaben als Wissensvermittlerin, Sprachlernberaterin und Brückenbauerin zwischen den Sprach-, Bildungs- und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung der individuellen lebensweltlichen Mehrsprachigkeit und in der Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein (language awareness) unterstützt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der (neuen) Sprache Deutsch genutzt: Sprachenvergleiche, die Nutzung von vorhandenen Fremdsprachenkenntnissen und Reflexionen des Spracherwerbs erweitern die Prozesse der Sprachentwicklung. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen. Sie werden als Möglichkeit zum Austausch genutzt. Die Lehrperson führt die Schülerinnen und Schüler in den Besuch der Schulbibliotheken und – wenn möglich – von öffentlichen Bibliotheken und Mediatheken ein, wo diese die Angebote auch in ihrer Erstsprache nutzen können.
Alltagssprache vs. Bildungssprache
Neben der Entwicklung der sprachlichen Handlungsfähigkeit für den (außer-)schulischen Kommunikationsbedarf werden im Rahmen der Sprachförderung in Deutschförderklassen auch die bildungs- und fachsprachlichen Kompetenzen der Lernenden (ua. mündliche und schriftliche Textkompetenz) altersgerecht ausgebildet. Der Weg von der Alltagssprache bis zur Bildungs- und Fachsprache bedarf einer kontinuierlichen Begleitung. Insbesondere in der Sekundarstufe sind Kenntnisse in der Bildungs- und Fachsprache Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am Regelunterricht. Die Deutschförderklasse kann nur einen ersten Grundstein legen für eine sprachliche Entwicklung, die in weiterer Folge sowohl durch weitere Sprachförderung als auch in hohem Maß durch sprachsensiblen Unterricht in allen Fächern unterstützt wird. Dabei orientieren sich die Aussprache und Intonation aller Lehrpersonen an der Standardsprache. Die Schülerinnen und Schüler erhalten (in der Deutschförderklasse) auch die Möglichkeit, ein Bewusstsein für die sprachliche Variation des Deutschen in Österreich zu entwickeln.
Sprachförderung als Teamarbeit
Die Sprachentwicklung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die der Bildungssprache, liegt in der Verantwortung aller Lehrpersonen. Sprachsensibler Unterricht und Sprachförderung werden als integrative Bestandteile jeden Unterrichts gesehen, da die Unterrichtssprache Deutsch als zentrales Werkzeug des Lernens und Kommunikationsmittel in allen Fächern von großer Bedeutung ist. Jeder Unterricht ist auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen und alle beteiligten Lehrpersonen fungieren als Sprachvorbilder. Die Kooperation aller beteiligten Lehrpersonen mit Unterstützung der Schulleitung ist dabei von großer Bedeutung.
Methodische Erläuterungen
Insbesondere die Lehrpersonen, die die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung unterstützen, setzen ihre Sprache gezielt und systematisch ein (auch durch die Versprachlichung von Tätigkeiten), um Wortschatz sowie sprachliche Muster und Strukturen anzubieten. Sie verstehen den Spracherwerb als Prozess, in dessen Verlauf die Schülerin/der Schüler befähigt wird, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen. Das Wissen um die (grammatische) Progression ist dabei grundlegend. Die Lehrperson der Deutschförderklasse setzt Methoden zur Bewusstmachung grammatischer Strukturen ein, dabei wird auch sprachvergleichend gearbeitet. Sie weiß um die Bedeutung von Fehlern als Ausdruck einer individuellen Lernersprache, zB durch Übergeneralisierungen und Übertragungen von Strukturen der Erstsprache auf das Deutsche (Interferenzen). Korrektives Feedback und ein Anleiten zur Selbstkorrektur sind Möglichkeiten darauf zu reagieren. Besonderes Augenmerk ist auf die unterschiedlichen Strukturen und Laute der Erstsprache und der deutschen Sprache zu legen. Gezielte Ausspracheübungen unterstützen die Schülerinnen und Schüler in der Aneignung dieser Laute. In Phasen des freien Sprechens sind Fehler, auch in der Aussprache, zu vernachlässigen, solange die Aussage verständlich ist und das kommunikative Ziel erreicht wird.
Die Lehrperson ermutigt zum Gebrauch des Deutschen und stellt sprachliche Mittel zur Verfügung, um die Schwierigkeit eines Sprechanlasses, einer (Schreib-)Aufgabe oder eines Textes zu reduzieren. Die Wortschatzarbeit ist in engem Zusammenhang mit dem Aufbau von Konzepten zu sehen. Sie steht nicht isoliert, sondern wird immer in eine kommunikative Situation eingebettet. Auf methodische Vielfalt, von strukturiert-gelenkten bis sehr offenen-spielerischen Übungsformen, ist ebenso zu achten wie auf ganzheitliche Aufgabenstellungen, die unterschiedliche Lerntypen ansprechen. Die Arbeit mit altersgemäßen literarischen Texten unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung, indem sie neue Wörter im Textzusammenhang erschließen, schriftsprachliche Ausdrucksweisen hören/lesen und bei vorgelesenen Texten die korrekte Aussprache erfahren. Über literarisches Lernen wird bedeutungsvolles und vertiefendes Lernen zugänglich gemacht. Auch kreative Lese- und Schreibaufgaben, Musik und theaterpädagogische Elemente ermöglichen einen abwechslungsreichen Zugang zur deutschen Sprache und fördern neben dem Ausdruck die Aufmerksamkeit, die Wahrnehmung, die Kooperation und den Selbstwert. Die Lehrperson sorgt dabei für eine klare Trennung von Lern- und Prüfungssituationen. Sprachlernstrategien werden bewusst gemacht und die Selbstkompetenz im Hinblick auf eigenständiges Lernen gestärkt (selbstverantwortliche Lernorganisation).
Alphabetisierung und Zweitschrifterwerb
Der Erwerb von Schrift und Rechtschreibung (Orthografie) geht den schriftlichen Fertigkeiten Lesen und Schreiben voraus und verlangt eine intensive Begleitung seitens der Lehrperson von Anfang an. Von großem Vorteil wäre hierbei die Möglichkeit einer zweisprachigen Alphabetisierung. Mit der Alphabetisierung bzw. dem Zweitschrifterwerb (Schreib- und Druckschrift) geht der Aufbau phonologischer Bewusstheit (auch in den Erstsprachen) einher, ehe das Schreiben selbst, insbesondere das orthografisch korrekte Schreiben, in den Mittelpunkt rückt. Die Rechtschreibung hat im Verhältnis zu den anderen Kompetenzbereichen einen geringen Stellenwert.
Umgang mit Heterogenität
Unterschiedliche Altersgruppen, Vorkenntnisse/-erfahrungen, Lernbiografien, mitgebrachte Sprachen und Schrift sowie unterschiedlicher Sprachstand führen u. U. zu einer sehr heterogenen Lernergruppe, der die Lehrperson mit Binnendifferenzierung begegnet. Dabei müssen auch Unterschiede im Lernalter, im Lerntempo und im Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden. Inhaltlich und methodisch differenzierte Lernangebote unterstützen alle Lernenden in ihrer Kompetenzentwicklung: Arbeitsaufträge werden unterschiedlich formuliert und streben verschiedene Lernziele an, zB beim Lernen an Stationen oder durch das Variieren von Fragestellungen im Gespräch. Kooperative Lernformen ermöglichen sprachliche Interaktion und Hilfestellung. Verfügbare Unterrichtsmaterialien können dabei nicht immer passgenau sein, sondern werden als Baukasten genutzt, aus denen Bilder, (Hör-)Texte, Übungen und Aufgaben ausgewählt werden. Die Nutzung digitaler Medien ist zu begrüßen, da sie die Individualisierung von Lernangeboten und ein Mehr an Sprachlernanlässen (zB wiederholbare Hörtexte) ermöglichen.
Einsatz von Diagnoseinstrumenten
Um möglichst zielgerichtet fördern zu können, sind Sprachstandsbeobachtungen unerlässlich, sobald der Sprachstand Beobachtungen zulässt. Daran schließt die Erstellung individueller Förderpläne an.
Die in der Deutschförderklasse zu erwerbenden Kompetenzen werden in vier Lernbereiche gegliedert, deren Nummerierung keine Hierarchie ausdrückt:
Lernbereich 1:
Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen, realisiert mit Hilfe der vier Fertigkeiten
Lernbereich 2:
Linguistische Kompetenzen
Lernbereich 3:
Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)
Lernbereich 4:
Selbstkompetenz, soziale Kompetenz, interkulturelle Handlungsfähigkeit
Für die Realisierung der kommunikativen Kompetenzen des Lernbereichs 1 mit Hilfe der vier Fertigkeiten sind die sprachlichen Mittel des Lernbereichs 2 die Grundlage und sie haben somit dienende Funktion.
Sich eine Sprache anzueignen, bedeutet zuallererst, den eigenen Handlungsraum zu erweitern. Im Mittelpunkt der Sprachförderung in der Deutschförderklasse steht deshalb zunächst die Ausbildung der mündlichen und erst in weiterer Folge der schriftlichen kommunikativen Handlungsfähigkeit. Dabei werden die rezeptiven Fertigkeiten („Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen“ und „Lesen und Leseverstehen“) vor den produktiven Fertigkeiten („Sprechen/Mündliches Sprachhandeln“ und „Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln“) entwickelt.
Für das Lesen und Schreiben sind schriftsprachliche Kenntnisse grundlegend. Die Vermittlung der Schreib- und Lesefähigkeit - ob als Alphabetisierung für Schülerinnen und Schüler, die bislang nicht lesen und schreiben gelernt haben, oder als Zweitschrifterwerb für Schülerinnen und Schüler, die bereits in ihrer Erstsprache alphabetisiert sind - geht diesen Prozessen voraus.
Schulische Lernangebote wecken die Motivation, das erworbene Wissen und Können in vielfältigen Kontexten anzuwenden. Um eine systematische Kompetenzentwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers zu ermöglichen, werden je nach Alter und Entwicklungsstand der Jugendlichen unterschiedliche inhaltliche und methodische Schwerpunkte gesetzt. Die Themen und Lernsituationen beziehen sich sowohl auf Lebens- bzw. Handlungsbereiche der Schülerinnen und Schüler, wie Familie, Freizeit oder Öffentlichkeit, als auch auf die Lehrpläne der Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe. So ist kompetenzorientiertes Lernen einerseits an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet und eröffnet andererseits allen Schülerinnen und Schülern Zugänge zum fachlichen Lernen. Letzteres kann durch die konkrete Erarbeitung der sprachlichen Grundlagen der Unterrichtsgegenstände (wie Fachwortschatz und fachsprachliche Strukturen) auf die Teilnahme vorbereiten, wodurch eine sinnvolle Verknüpfung von Sprach- und Fachlernen sichergestellt wird. Dafür ist eine intensive Kooperation zwischen der Lehrperson der Deutschförderklasse und den Fachlehrpersonen notwendig. Die Vermittlung sprachlicher Kompetenzen soll deshalb auch über die Vermittlung der fachlichen Grundlagen in den Grundkompetenzen (zB Mathematik oder Englisch) erfolgen.
Die im Folgenden tabellarisch aufgeführten Anforderungen benennen Kompetenzen, die die Schülerin bzw. der Schüler erwirbt und in altersgemäßen Kommunikationssituationen nachweisen muss. Im Unterricht werden die Kompetenzbereiche nicht isoliert behandelt, sondern sind Bestandteile eines Gesamtzusammenhangs.
Kommunikative Kompetenzen
Lernbereich 1:
Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen
Kompetenzbereich Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen
Die Schülerin/der Schüler versteht wesentliche Informationen in Gesprächen und sehr einfachen gesprochenen Texten zu vertrauten und konkreten Themen in Alltagssituationen sowie unterrichts- und sachbezogene mündliche Sprachhandlungen in der Standardsprache, vorausgesetzt es wird deutlich und langsam gesprochen. Sie/Er kann darauf sach- und situationsgerecht reagieren und bei Bedarf nachfragen.
Die Schülerin/der Schüler
Kompetenzbereich Sprechen/Mündliches Sprachhandeln
Die Schülerin/der Schüler kann über vertraute Themen ihrer/seiner Lebenswelt und Sachverhalte mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen zusammenhängend kommunizieren (mündliche Textkompetenz). Sie/Er bewältigt zunehmend komplexer werdende Sprachhandlungen in der mündlichen schulischen Interaktion. Dabei kann sie/er noch elementare und das Verständnis störende Fehler machen.
Die Schülerin/der Schüler
Kompetenzbereich Lesen und Leseverstehen
Die Schülerin/der Schüler liest und versteht kurze, einfache Texte (unterschiedliche Textsorten) zu vertrauten und konkreten Themen. Sie/Er erschließt sich deren Hauptaussage/n und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Detailinformationen. Sie/Er nutzt dabei Hilfestellungen zur Texterschließung (zB Wortschatzliste, Bilder, Fragen).
Die Schülerin/der Schüler
Kompetenzbereich Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln
Die Schülerin/der Schüler verfasst kurze, einfache Texte (unterschiedliche, aber bekannte Textsorten) zu vertrauten Themen ihrer/seiner Lebenswelt mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen. Sie/Er nutzt dabei sprachliche Vorgaben als Hilfestellung. Sie/Er kann dabei noch elementare Fehler machen, dennoch wird klar, was sie/er ausdrücken möchte.
Die Schülerin/der Schüler
Lernbereich 2:
Linguistische Kompetenzen
Kompetenzbereich Wortschatz
Die Schülerin/der Schüler verfügt über einen gesicherten altersgemäßen Grundwortschatz (rezeptiv und produktiv) zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen sowie über Ausschnitte aus dem Aufbauwortschatz und Fachwortschatz, die für ein Folgen des Unterrichts in der Regelklasse gebraucht werden.
Die Schülerin/der Schüler
Kompetenzbereich Strukturen
Die Schülerin/der Schüler verfügt über ein Repertoire häufig verwendeter Strukturen zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen. Sie/Er kann reguläre grammatische Formen erkennen und anwenden. Sie/Er kann noch elementare Fehler machen, zum Beispiel Subjekt-Verb-Kongruenz, Verbstellung oder Verwendung von Zeitformen.
Die Schülerin/der Schüler
Kompetenzbereich Aussprache
Die Schülerin/der Schüler verwendet Artikulation und Intonation, die sich an der Standardsprache orientieren, weitgehend richtig, es kommt jedoch noch zu Interferenzen mit dem Lautsystem der Erstsprache.
Die Schülerin/der Schüler
Kompetenzbereich Schrift
Die Schülerin/der Schüler kennt die grundlegenden Laut-Buchstaben-Verbindungen der Standardsprache und kann alle Buchstaben der Schreib- und Druckschrift richtig schreiben.
Die Schülerin/der Schüler
Kompetenzbereich Rechtschreibung
Die Schülerin/der Schüler verfügt über Einsicht in erste orthografische Prinzipien innerhalb ihres/seines produktiven Wortschatzes.
Die Schülerin/der Schüler
Überfachliche Kompetenzen
Lernbereich 3:
Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)
Kompetenzbereich Sprachlernkompetenz
Die Schülerin/der Schüler wendet Sprachlernstrategien mit Unterstützung und/oder selbstständig an, um Wortschatz und Sprachhandlungsfähigkeit zu erweitern.
Konkrete Sprachlernstrategien finden sich als Kompetenzbeschreibungen der Fertigkeiten und der sprachlichen Mittel (Lernbereiche 1 und 2).
Lernbereich 4:
Selbstkompetenz, Soziale Kompetenz, Interkulturelle Handlungsfähigkeit
Kompetenzbereich Selbstkompetenz
Die Schülerin/der Schüler kann ihre/seine Stärken und Fähigkeiten realistisch einschätzen und entsprechend einbringen, übernimmt Eigenverantwortung, zeigt Eigeninitiative und Engagement, hat Zutrauen zu sich selbst und in ihre/seine Sprach(lern)fähigkeiten und ist motiviert, Neues zu lernen oder zu schaffen.
Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge
Kompetenzbereich Soziale Kompetenz
Die Schülerin/der Schüler lernt mit und von anderen, hilft anderen und bittet selbst um Unterstützung, hält vereinbarte Regeln ein, übernimmt Verantwortung und ist konfliktfähig.
Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge
Kompetenzbereich Interkulturelle Handlungsfähigkeit
Die Schülerin/der Schüler ist zum Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt befähigt.
Wie Abschnitt römisch fünf
Für die weiteren Pflichtgegenstände sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt römisch sechs Unterabschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt römisch sechs Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Unterrichtsgestaltung, Bürokommunikation, Datensicherheit, Aufskunftsform, Lebensmittelkennzeichnung, Servierablauf, Informationstechnologie, Theoriewissen, Arbeitsbereich, Lebensraum, Bedarfssituation, Wunschvorstellung, Lehrerinnenwochenstunde, Bildungsaufgabe, Lehrziel, Lernmöglichkeit, Entfaltungsmöglichkeit, Wiederholungsphase, Präsentationskompetenz, Expertinnenwissen, Lernprozess, Wissenserwerb, Einzelarbeit, Sprachrichtigkeit, Grundrecht, Familienrecht, Eigenwahrnehmung, Darstellungsaufgabe, Hörerlebnis, Lohnzettel, Berufsberatung, Arbeitnehmerinnenschutz, Esskultur, Tischinventar
07.08.2026
20009369
NOR40235020