Kurztitel

Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2021,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 4

Inkrafttretensdatum

01.09.2021

Außerkrafttretensdatum

31.08.2023

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche; 70/09 Minderheiten-Schulrecht

Beachte

zum gestaffelten Inkrafttreten vergleiche Artikel 3, Paragraph 2, Absatz 27

Text

Anlage D

LEHRPLÄNE DES GYMNASIUMS, DES REALGYMNASIUMS UND DES WIRTSCHAFTSKUNDLICHEN REALGYMNASIUMS FÜR BERUFSTÄTIGE
ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

1. Funktion und Gliederung des Lehrplans

Der vorliegende Lehrplan stellt einerseits die für die Einheitlichkeit und Durchlässigkeit des Schulwesens notwendigen Vorgaben dar und eröffnet andererseits Freiräume, die der Konkretisierung am Standort vorbehalten sind. Der Lehrplan dient als Grundlage für

Der Lehrplan gliedert sich in das Allgemeine Bildungsziel, die Allgemeinen Didaktischen Grundsätze, den Teil Schul- und Unterrichtsplanung, die Stundentafeln und die Lehrpläne für die einzelnen Unterrichtsgegenstände.

Das Allgemeine Bildungsziel definiert gemeinsam mit den Allgemeinen Didaktischen Grundsätzen und dem Teil Schul- und Unterrichtsplanung Verbindlichkeiten, Verantwortlichkeiten und Freiräume für die Umsetzung des Lehrplans.

Die Stundentafeln nennen Unterrichtsgegenstände, geben das Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände an und definieren die Freiräume für schulautonome Maßnahmen.

Die Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände enthalten im Rahmen der Bildungs- und Lehraufgabe auch Beiträge zu den Bildungsbereichen. Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze“ werden Anleitungen zur Gestaltung des Unterrichts gegeben und im Abschnitt „Lehrstoff“ werden die zu erreichenden Ziele bzw. Inhalte festgelegt.

2. Gesetzlicher Auftrag

Die allgemein bildende höhere Schule für Berufstätige hat gemäß Paragraph 37, Absatz 3, des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Personen, die die 8. Schulstufe erfolgreich abgeschlossen haben und das 17. Lebensjahr spätestens im Kalenderjahr der Aufnahme vollenden, eine umfassende und vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und zur Universitätsreife zu führen.

Die dabei zu leistende Bildungsarbeit orientiert sich an Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes; sie hat insbesondere auch die Heterogenität im Hinblick auf die Altersstruktur, die bisherige Schullaufbahn, die Berufs- und Lebenserfahrung, das soziale Umfeld sowie die unterschiedlichen Werthaltungen und Lebensziele der erwachsenen Studierenden zu berücksichtigen. Dabei sind kritisches Denken und selbstständige Reflexion besonders zu fördern.

Das Gymnasium, das Realgymnasium und das Wirtschaftskundliche Realgymnasium für Berufstätige entsprechen in ihren Bildungszielen den gleichnamigen Formen der Tagesschulen, erreichen diese aber in einer den besonderen Bedingungen des zweiten Bildungsweges entsprechenden anderen (inneren) Organisationsstruktur gemäß Paragraph 4, des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge – SchUG-BKV (ua. auch durch Fernunterricht) und einer gemäß den speziellen Bedürfnissen von erwachsenen Studierenden eigenständigen Andragogik.

3. Leitvorstellungen

Der Bildungsprozess erfolgt vor dem Hintergrund rascher gesellschaftlicher Veränderungen insbesondere in den Bereichen Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft, Technik, Umwelt und Recht. Im Zusammenhang mit der Globalisierung der Wirtschaft, vielfältigen Krisenerscheinungen und Konfliktregionen sowie damit einhergehenden Migrationsbewegungen stellen sich verstärkt Herausforderungen in den Bereichen sozialer Zusammenhalt, Verteilungsgerechtigkeit, interkulturelle Begegnungen und Geschlechtergleichstellung. In diesem Zusammenhang kommt der Auseinandersetzung mit der regionalen, österreichischen und europäischen Identität unter dem Aspekt der Weltoffenheit besondere Bedeutung zu. Akzeptanz, Respekt und gegenseitige Achtung sind wichtige Erziehungsziele insbesondere im Rahmen des interkulturellen Lernens und des Umgangs der Geschlechter miteinander.

Die Wahrnehmung von demokratischen Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebens- und Gesellschaftsbereichen erfordert die Befähigung zur sach- und wertbezogenen Urteilsbildung und zur Übernahme sozialer Verantwortung. Zur Entwicklung dieser Fähigkeiten ist in hohem Maße Selbstsicherheit sowie selbstbestimmtes und selbst organisiertes Lernen und Handeln zu fördern.

Die Studierenden sollen eigene weltanschauliche Konzepte entwerfen und ihre eigenen Lebenspläne und eigenen Vorstellungen von beruflichen Möglichkeiten entwickeln. Die Studierenden sind sowohl zum selbstständigen Handeln als auch zur Teilnahme am sozialen Geschehen anzuhalten. Im Rahmen der Schulgemeinschaft sollen Studierende Fähigkeiten erwerben, die später in Ausbildung und Beruf dringend gebraucht werden, etwa für die Bewältigung kommunikativer und kooperativer Aufgaben.

Den Fragen und dem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft hat der Unterricht mit einer auf ausreichende Information und Wissen aufbauenden Auseinandersetzung mit ethischen und moralischen Werten und der religiösen Dimension des Lebens zu begegnen. Die jungen Menschen sind bei der Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu fördern und in der Herausforderung, in ihrem Dasein einen Sinn zu finden, zu stützen.

Die Würde jedes Menschen, seine Freiheit und Integrität, die Gleichheit aller Menschen sowie die Solidarität mit den Schwachen und am Rande Stehenden sind wichtige Werte, die in der Schule zu vermitteln sind.

Innovative Technologien der Information und Kommunikation sowie die Massenmedien dringen immer stärker in alle Lebensbereiche vor. Besonders Multimedia und Telekommunikation sind zu Bestimmungsfaktoren für die sich fortentwickelnde Informationsgesellschaft geworden. Im Rahmen des Unterrichts ist diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen und das didaktische Potenzial der Informationstechnologien bei gleichzeitiger kritischer, rationaler Auseinandersetzung mit deren Wirkungsmechanismen in Wirtschaft und Gesellschaft nutzbar zu machen.

Den Studierenden sind relevante Erfahrungsräume zu eröffnen und geeignete Methoden für eine gezielte Auswahl aus computergestützten Informations- und Wissensquellen zur Verfügung zu stellen.

Der Unterricht hat sich entsprechend Paragraph 18, SchUG-BKV sowohl an wissenschaftlichen Erkenntnissen als auch an den Erfahrungen und Möglichkeiten, die die Studierenden aus ihrer Lebenswelt mitbringen, zu orientieren.

Im Sinne der gemeinsamen Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände hat der Unterricht die fachspezifischen Aspekte der einzelnen Unterrichtsgegenstände und damit vernetzt fächerübergreifende und fächerverbindende Aspekte zu berücksichtigen. Dies entspricht der Vernetzung und gegenseitigen Ergänzung der einzelnen Disziplinen und soll den Studierenden bei der Bewältigung von Herausforderungen des täglichen Lebens helfen.

4. Aufgabenbereiche der Schule

Wissensaneignung, Kompetenzerwerb

Kompetenz besteht aus dem Zusammenspiel von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Haltungen, welche in Handlungssituationen durch die Disposition der Einzelnen zur Geltung kommen. Zur fachbezogenen Kompetenzentwicklung gehört als eine zentrale Aufgabe der Schule die Vermittlung fundierten Wissens. Dabei sollen die Studierenden im Sinne eines lebensbegleitenden Lernens zur selbstständigen, aktiven Aneignung, aber auch zu einer kritisch-prüfenden Auseinandersetzung mit dem verfügbaren Wissen befähigt und ermutigt werden.

Die Studierenden sollen sich mit Problemstellungen auseinander setzen, Gegebenheiten kritisch hinterfragen, Probleme erkennen und definieren, Lösungswege eigenständig suchen und ihr eigenes Handeln kritisch betrachten.

Eine so erworbene Sachkompetenz bedarf allerdings der Erweiterung und Ergänzung durch Selbst- und Sozialkompetenz. Die Entwicklung der eigenen Begabungen und Möglichkeiten, aber auch das Wissen um die eigenen Stärken und Schwächen sowie die Bereitschaft, sich selbst in neuen Situationen immer wieder kennen zu lernen und zu erproben, ist ebenso Ziel und Aufgabe des Lernens in der Schule wie die Fähigkeit und Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, mit anderen zu kooperieren, Initiative zu entwickeln und an der Gestaltung des sozialen Lebens innerhalb und außerhalb der Schule mitzuwirken („dynamische Fähigkeiten“).

Die Förderung solcher dynamischer Fähigkeiten soll die Studierenden auf Situationen vorbereiten, zu deren Bewältigung abrufbares Wissen und erworbene Erfahrungen allein nicht ausreichen, sondern in denen Lösungswege aktuell entwickelt werden müssen.

Es ist wichtig, dass Studierende lernen, mit Sachthemen, mit sich selbst und mit anderen auf eine für alle Beteiligten konstruktive Weise umzugehen. Sie sollen Sachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz in einem ausgewogenen Verhältnis entwickeln.

Religiös-ethisch-philosophische Bildungsdimension

Die Studierenden stehen vor den Fragen nach Sinn und Ziel und ihrem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft. Bei der Suche nach Orientierung bieten Religionen und Weltanschauungen ihre Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Auseinandersetzung an. In den Unterrichtsgegenständen ist auf philosophische und religiöse Erklärungs- und Begründungsversuche über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Welt einzugehen. Studierende sollen Angebote zum Erwerb von Urteils- und Entscheidungskompetenz erhalten, um ihr Leben sinnerfüllt zu gestalten. Orientierungen zur Lebensgestaltung und Hilfen zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen sollen die Studierenden zu einem eigenständigen und sozial verantwortlichen Leben ermutigen. Die Achtung vor Menschen, die dabei unterschiedliche Wege gehen, soll – auf der Grundlage der demokratischen Grundwerte – gefördert werden. Diese Zielsetzungen bilden die Grundlage für eine fächerübergreifende und vernetzte Zusammenarbeit und vervollständigen damit die Beiträge der Unterrichtsgegenstände und Bildungsbereiche zur umfassenden Bildung der Studierenden.

5. Bildungsbereiche

Bildung ist mehr als die Summe des Wissens, das in den einzelnen Unterrichtsgegenständen erworben werden kann. Im Folgenden werden daher weitere Ziele der Allgemeinbildung in fünf Bildungsbereichen näher erläutert. Sie sind als Benennung wichtiger Segmente im Bildungsprozess zu verstehen und bilden ebenso wie die religiös-ethisch-philosophische Bildungsdimension eine Grundlage für die fächerverbindende und fächerübergreifende Zusammenarbeit. Die Bildungsbereiche bieten gemeinsam mit den Zielen in den Abschnitten „Aufgabenbereiche der Schule“ und „Leitvorstellungen“ den Bezugsrahmen für die Einordnung jener Beiträge, die die einzelnen Unterrichtsgegenstände für den gesamten schulischen Bildungsprozess zu leisten haben.

In den Bildungsbereichen sind auch jene Zielsetzungen enthalten, die von folgenden Unterrichtsprinzipien vertreten werden:

Gesundheitserziehung, Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern/Gender Kompetenz, Medienerziehung, Musische Erziehung, Politische Bildung, Interkulturelles Lernen, Sexualerziehung, Lese- und Sprecherziehung, Umwelterziehung, Verkehrserziehung, Wirtschaftserziehung, Erziehung zur Anwendung neuer Technologien.

Bildungsbereich Sprache und Kommunikation

Ausdrucks-, Denk-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit sind in hohem Maße von der Sprachkompetenz abhängig. In jedem Unterrichtsgegenstand sind die Studierenden mit und über Sprache – zB auch in Form von Bildsprache – zu befähigen, ihre kognitiven, emotionalen, sozialen und kreativen Kapazitäten zu nutzen und zu erweitern. Die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Sozialisationsbedingungen ermöglicht die Einsicht, dass Weltsicht und Denkstrukturen in besonderer Weise sprachlich und kulturell geprägt sind.

Wenn die Begegnung mit anderen Kulturen und Generationen sowie die sprachliche und kulturelle Vielfalt in unserer eigenen Gesellschaft als bereichernd erfahren wird, ist auch ein Grundstein für Offenheit und gegenseitige Achtung gelegt.

Ein kritischer Umgang mit und eine konstruktive Nutzung von Medien sind zu fördern.

Bildungsbereich Mensch und Gesellschaft

Wissen über und Verständnis für gesellschaftliche (insbesondere politische, wirtschaftliche, rechtliche, soziale, ökologische, kulturelle) Zusammenhänge ist eine wichtige Voraussetzung für ein bewusstes und eigenverantwortliches Leben und für eine konstruktive Mitarbeit an gesellschaftlichen Aufgaben.

Die Studierenden sind – unabhängig von ihrer sozialen, religiösen und kulturellen Herkunft – dabei zu unterstützen und zu begleiten, sich mit Ursachen gesellschaftlicher Ungleichheitsstrukturen, insbesondere auch mit Geschlechterungleichheiten und Rollenstereotypen kritisch auseinanderzusetzen, um eigene Handlungsspielräume und Lebensperspektiven zu erweitern. Die Studierenden sollen weiters dabei unterstützt werden, Haltungen und Kompetenzen zu entwickeln, die der Chancengleichheit und dem Abbau geschlechtshierarchischer Rollennormen dienlich sind.

Die Verflochtenheit des Einzelnen in vielfältige Formen von Gemeinschaft ist bewusst zu machen; Wertschätzung sich selbst und anderen gegenüber sowie Achtung vor den unterschiedlichen menschlichen Wegen der Sinnfindung sind zu fördern.

Es ist bewusst zu machen, dass gesellschaftliche Phänomene historisch bedingt und von Menschen geschaffen sind und dass es möglich und sinnvoll ist, auf gesellschaftliche Entwicklungen konstruktiv Einfluss zu nehmen. Aufgaben und Arbeitsweisen von gesellschaftlichen Institutionen und Interessengruppen sind zu vermitteln und mögliche Lösungen für Interessenkonflikte zu erarbeiten und abzuwägen.

Der Unterricht hat aktiv zu einer den Menschenrechten verpflichteten Demokratie beizutragen. Urteils- und Kritikfähigkeit sowie Entscheidungs- und Handlungskompetenzen sind zu fördern; sie sind für die Stabilität pluralistischer und demokratischer Gesellschaften entscheidend. Den Studierenden ist in einer zunehmend internationalen Gesellschaft jene Weltoffenheit zu vermitteln, die vom Verständnis für die existenziellen Probleme der Menschheit und von Mitverantwortung getragen ist. Dabei sind Humanität, Solidarität, Toleranz, Frieden, Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und Umweltbewusstsein handlungsleitende Werte.

Die Vorbereitung auf das private und öffentliche Leben hat sich an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, sozialem Zusammenhalt, einer für beide Geschlechter gleichen Partizipation in allen gesellschaftlichen Bereichen (dh. sowohl in der Familien- und Erziehungsarbeit als auch in der Arbeitswelt und beim zivilgesellschaftlichen Engagement) und ökologischer Nachhaltigkeit zu orientieren. Dabei soll die Entwicklung digitaler Kompetenzen die eigenverantwortliche, reflektierte Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien ermöglichen und individuelle Lernprozesse unterstützen.

Die Auseinandersetzung mit religiösen und philosophischen Erklärungs- und Begründungsversuchen über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Existenz der Welt ist eine wichtige Aufgabe der Schule.

Bildungsbereich Natur und Technik

Die Natur als Grundlage des menschlichen Lebens tritt in vielfältiger, auch technisch veränderter Gestalt in Erscheinung. Die Kenntnisse über die Wirkungszusammenhänge der Natur sind als Voraussetzung für einen bewussten Umgang und deren Nutzung mit Hilfe der modernen Technik darzustellen.

Verständnis für Phänomene, Fragen und Problemstellungen aus den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaft und Technik bilden die Grundlage für die Orientierung in der modernen, von Technologien geprägten Gesellschaft.

Der Unterricht hat daher grundlegendes Wissen, Entscheidungsfähigkeit und Handlungskompetenz zu vermitteln. Die Studierenden sind zu befähigen, sich mit Wertvorstellungen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit Natur und Technik sowie Mensch und Umwelt auseinander zu setzen. Als wesentliche Voraussetzungen für die Analyse und Lösung von Problemen sind Formalisierung, Modellbildung, Abstraktions- und Raumvorstellungsvermögen zu vermitteln.

Bildungsbereich Kreativität und Gestaltung

Gedanken und Gefühle verbal und nonverbal zum Ausdruck zu bringen, ist eine wesentliche Lebensform der Menschen. Den Studierenden ist Gelegenheit zu geben, selbst Gestaltungserfahrungen zu machen und über Sinne führende Zugänge mit kognitiven Erkenntnissen zu verbinden. Dabei eröffnet sich für sie die Chance, individuelle Fähigkeiten zu entdecken und zu nutzen und sich mit den Ausdrucksformen ihrer Mitmenschen auseinander zu setzen. Daraus sollen sich Impulse für das Denken in Alternativen, für die Relativierung eigener Standpunkte, für die Entwicklung eines kritischen Verständnisses und für die Anerkennung von Vielfalt als kultureller Qualität ergeben. Die kreativ-gestaltende Arbeit soll im Spannungsfeld von Selbstverwirklichung und sozialer Verantwortung als individuell bereichernd und gemeinschaftsstiftend erlebt werden.

Bildungsbereich Gesundheit und Bewegung

Über das Bewusstmachen der Verantwortung für den eigenen Körper ist körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu fördern. Die Studierenden sind zu unterstützen, einen gesundheitsbewussten und gegenüber der Umwelt und Mitwelt verantwortlichen Lebensstil zu entwickeln. Im Sinne eines ganzheitlichen Gesundheitsbegriffs ist ein Beitrag zur gesundheits- und bewegungsfördernden Lebensgestaltung zu leisten.

Durch die Auseinandersetzung mit Gesundheitsthemen wie Ernährung, Sexualität, Suchtprävention, Stress, Gewalterfahrungen, Sexismus und Gendernormen (zB Schönheitsideale) ist sowohl das körperliche als auch das psychosoziale Wohlbefinden zu fördern.

Sich am Straßenverkehr sicher und unfallverhütend zu beteiligen, technische Haushaltseinrichtungen risikobewusst zu nutzen und gefährliche Stoffe verantwortungsbewusst einzusetzen und zu entsorgen, soll den Studierenden verstärkt bewusst gemacht werden.

ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Lehrplan gibt Ziele vor. Im Sinne ihrer eigenständigen und verantwortlichen Unterrichtsarbeit haben die Lehrerinnen und Lehrer

Die Gestaltung des Unterrichts durch die Lehrerinnen und Lehrer hat auf das Lebensalter und die Berufstätigkeit der Studierenden Bedacht zu nehmen. Bei der Planung und Durchführung des Unterrichts sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:

1. Ausgangssituation und Anknüpfen an Vorkenntnisse

Die Studierenden des zweiten Bildungsweges kommen zu diesem Bildungsgang auf Grund einer persönlichen und eigenständigen Entscheidung, wenngleich die Vorstellungen und Erwartungen, die mit diesem Schritt verbunden sind, weitgehend differieren können. Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Aufgabe, sich damit auseinander zu setzen, den manifest gewordenen Bildungswillen zu verstärken und die Studierenden zu motivieren, auch beim Auftreten von Schwierigkeiten Durchhaltevermögen zu entwickeln, um einen vorzeitigen Studienabbruch nach Möglichkeit zu verhindern.

Aufgrund der heterogenen Vorbildung der Studierenden ist bei Bedarf durch eine den Kenntnissen der Studierenden angepasste Wiederholung des wesentlichen Lehrstoffes der 5. bis 8. Schulstufe sicher zu stellen, dass von einem einigermaßen gleichen Kenntnisstand zur Bewältigung des Lehrstoffes ausgegangen werden kann.

2. Interkulturelles Lernen

Aufgabe des interkulturellen Lernens ist das Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller Werte beim gemeinsamen Lernen und nicht nur die Vermittlung von Kenntnissen über andere Kulturen. Die Studierenden sollen als gleichberechtigte Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Diskurs im Unterricht ihre besonderen Fähigkeiten und Stärken (zB ihre Mehrsprachigkeit) einbringen und dafür Anerkennung erfahren. Sensibilität für die psychische und soziale Situation von Studierenden mit Migrationshintergrund ist besonders wichtig.

Interkulturelle Bildung behandelt nicht nur Fragen der Kommunikation über sprachliche Unterschiede hinweg, sondern auch die Zusammenhänge zwischen Sprachen und ihren kulturellen Hintergründen, Fragen des Austauschs und des Verstehens zwischen Gruppen verschiedener sprachlicher, sozialer, geographischer oder sonstiger Herkunft und damit Fragen der individuellen und sozialen Identität sowie der Zugehörigkeit und der Strategien zum Umgang mit kulturellen Praktiken.

Unterschiedliche Sichtweisen und allfällige Konfliktthemen sollen auf der Grundlage einer offenen und respektvollen Auseinandersetzung und unter Bezugnahme auf die verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte und Prinzipien diskutiert und bearbeitet werden.

Die Auseinandersetzung mit dem Kulturgut der in Österreich lebenden Volksgruppen ist in allen Bundesländern wichtig, wobei sich jedoch bundeslandspezifische Schwerpunktsetzungen ergeben werden.

3. Mehrsprachigkeit

Sprache hat in einer von Globalisierung und sprachlich-kultureller Vielfalt geprägten Welt große Bedeutung für die persönliche Entwicklung und die Wahrnehmung von Bildungs- und Lebenschancen.

Im Mittelpunkt sollen die Wertschätzung aller Sprachen und die Entwicklung der Fähigkeit aller Studierenden stehen, mehrere Sprachen zu lernen und zu verwenden. Diese Kompetenzen sollen durch angemessenen Unterricht und durch eine plurilinguale Bildung verbreitert und vertieft werden, mit dem Ziel, sprachliche Sensibilität und interkulturelles Verständnis als Basis für eine demokratische Gesellschaft von Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen.

Eine allfällige Mehrsprachigkeit von Studierenden wird als wertvolle Ressource gesehen. Besondere Bedeutung kommt der Ermutigung durch die Lehrerinnen und Lehrer zu, sprachliche Ressourcen in der Klasse zu nutzen.

Das Wahrnehmen anderer Sprachen, ihrer Gemeinsamkeiten und Unterschiede, mit allen Sinnen fördert nicht nur das Interesse und den Respekt für andere Sprachen, sondern schafft die Möglichkeit, die unbewusst bereits vorhandenen Theorien über Sprache und Sprachen bewusst zu machen und zu elaborieren („Language Awareness“).

Kompetenzorientierter Unterricht ist an den Prinzipien der kommunikativen Didaktik auszurichten, wobei insbesondere Modelle der Immersion in der schulischen Praxis bzw. der Nutzung von Fremdsprache als Arbeitssprache („Content and Language Integrated Learning“, CLIL) gefördert werden sollen.

Lokale sprachliche Ressourcen sollen im Rahmen von Projekten und Kooperationen mit außerschulischen Bereichen genützt werden. Die dafür notwendigen Voraussetzungen schafft eine moderne, als „Community Education“ bezeichnete Pädagogik.

Mehrsprachigkeit und Sprachenvielfalt können sich dann am besten entwickeln, wenn sie auf frühem und kontinuierlichem Sprachenlernen, dem Unterricht des Deutschen als Erst- und als Zweitsprache und dem Unterricht der Volksgruppensprachen, der Herkunftssprachen von Migrantinnen und Migranten sowie einer Vielzahl von lebenden Fremdsprachen und klassischen Sprachen basieren.

Die Förderung und Weiterentwicklung sprachlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten in allen Unterrichtsgegenständen ist von besonderer Bedeutung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich Studierende in Sprachaneignungsprozessen der Zielsprache über lernersprachliche Zwischenschritte annähern. Daraus folgt, dass Fehler ein natürliches Phänomen beim Erlernen einer Sprache sind. Dies verlangt besondere Sensibilität beim Ausbessern von Fehlern durch Lehrerinnen und Lehrer.

4. Geschlechtssensible Pädagogik

Darunter ist eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Bildern und Vorurteilen zu verstehen. Um den Herausforderungen im Bereich der Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter zu entsprechen, sind die Lehrerinnen und Lehrer im Zuge von „Gender Mainstreaming“ und Gleichstellung der Geschlechter angehalten, den Unterricht so zu gestalten, dass er beide Geschlechter auf allen Ebenen des Lehrens und Lernens gleichermaßen anspricht und den sozialisationsbedingten unterschiedlichen Vorerfahrungen entgegensteuert.

5. Diversität und Inklusion

Die Schulen stehen heute vor der Herausforderung, mit der wachsenden Vielfalt bzw. Heterogenität der Studierenden konstruktiv umzugehen, sodass die individuellen Begabungen und Potenziale – unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen – bestmöglich gefördert und aktiviert werden. Es geht um individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten von Erwachsenen unterschiedlicher familiärer und kultureller Herkunft mit unterschiedlichen Leistungsspektren. Eine zentrale Rolle dabei spielt neben einem individualisierten Unterricht und der Orientierung an der Erreichung bestimmter Leistungen und Kompetenzen va. auch das soziale Lernen im Raum Schule und der Umgang mit Diversität.

Inklusion in der Schule bedeutet

6. Förderung durch Differenzierung und Individualisierung

Die Studierenden gehören in der Regel verschiedenen Altersstufen an, verfügen über unterschiedliche Vorkenntnisse und Lernbiografien, kommen aus vielen Berufen und sind auf Grund ihrer größeren Lebenserfahrung in ihren Anschauungen und in ihrem Verhalten bereits geprägt. Die Unterrichtsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer hat sich auf diese Voraussetzungen einzustellen: Wann immer zweckmäßig und sinnvoll, sollen mit Hilfe von Gruppen- und Partnerarbeit sowie Phasen des offenen Lernens die Kooperationsbereitschaft der Studierenden untereinander gefördert und die Studierenden ermutigt werden, sich in die Klassengemeinschaft einzubringen.

7. Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung

Jeder Unterricht, der sich als erwachsenengerecht versteht, hat auch die Lebens- und Berufserfahrung der Studierenden einzubeziehen, wodurch das Bildungsangebot bereichert und vertieft wird. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, haben die Lehrerinnen und Lehrer Anregungen der Studierenden und auch aktuelle Themen aufzugreifen. Partizipative Unterrichtsgestaltung sieht vor, dass erwachsene Studierende Inhalt und Ziele des Lehrplanes kennen und in der Lage sind, Akzentuierungen aus ihrer Sicht einzubringen.

Die Studierenden sind zu kritischem und eigenverantwortlichem Denken zu führen. Es sind Impulse zu setzen, die die Weiterentwicklung eigener Wert- und Normvorstellungen bei den Studierenden anregen und fördern.

Den Studierenden ist Lernen als Prozess verständlich zu machen. Sie sollen die an sie gestellten Anforderungen kennen, sich selbst einschätzen lernen und darin auch Motivation für ihre Arbeit finden.

Die Vermittlung von Lerntechniken ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen. Bei der Gestaltung des Unterrichts ist darauf zu achten, dass für die Präsentation individuellen Wissens Möglichkeiten geboten werden.

Die Studierenden sind in zunehmendem Ausmaß zu befähigen, adäquate Recherchestrategien anzuwenden und nach Möglichkeit Schulbibliotheken, öffentliche Bibliotheken sowie andere Informationssysteme real und virtuell zur selbstständigen Erarbeitung von Themen in allen Gegenständen zu nutzen.

Die Kompetenz der Studierenden ist durch differenzierte und individuelle Unterrichtsformen, durch den Einsatz von Medien aller Art und nach Möglichkeit auch durch Schulveranstaltungen zur Ergänzung des Unterrichts zu steigern.

Das Festlegen von Themen, Arbeits- und Sozialformen soll unter Einbeziehung der Studierenden aber auch unter Bedachtnahme regionaler oder schulautonomer Schwerpunkte erfolgen.

Im Sinne praxisnaher und aktueller Bildungsziele soll die Möglichkeit der Einbindung außerschulischer Fachleute beachtet werden. In Hinblick auf die Reifeprüfung ist der Optimierung von Präsentationstechniken unter Einbeziehung moderner Technologien, aber auch unter Beachtung persönlichkeitsfördernder Maßnahmen entsprechende Bedeutung beizumessen. Dazu gehören projektorientierte Arbeitsformen in Kleingruppen sowie individualisierte Arbeits- und Lernprozesse. Der Einsatz digitaler Technologien fördert zeitgemäßes Lernen und unterstützt altersadäquates Informations- und Lernmanagement.

8. Herstellen von Bezügen zur Lebenswelt

Im Sinne des exemplarischen Lernens sind möglichst zeit- und lebensnahe Themen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere strukturverwandte Probleme und Aufgaben übertragen werden können. Die Materialien und Medien, die im Unterricht eingesetzt werden, haben möglichst aktuell und anschaulich zu sein, um die Studierenden zu aktiver Mitarbeit anzuregen. Begegnungen mit Fachleuten, die in den Unterricht eingeladen werden können, sowie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. die Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch Schulveranstaltungen – soweit dies mit der Berufstätigkeit der Studierenden vereinbar ist – stellen wesentliche Bereicherungen dar. Den neuen Technologien kommt verstärkt Bedeutung zu.

Die Erstellung eigenständiger Arbeiten mit Mitteln der Informationstechnologie ist anzuregen. Dazu zählen: Recherche im Internet und Verarbeitung von Informationen mittels Textverarbeitung oder einem Präsentationsprogramm, Erstellung von Kalkulationsmodellen, Durchführung und Auswertung von Befragungen und Experimenten, Gestaltung von Medien, dokumentierte Kommunikation und Kooperation auch in einer Fremdsprache, Dokumentation und Präsentation von Projektarbeiten sowie Modellierung und Simulation.

9. Besondere Aspekte einer erwachsenengerechten Didaktik

Die Lehrerinnen und Lehrer sollen die besondere Unterrichtssituation der einzelnen Studierenden kennen und sich der Schwierigkeiten eines nebenberuflichen Studiums bewusst sein.

Zeitsparende Hilfestellungen durch die Lehrkräfte sind daher für die Organisation des Unterrichts unerlässlich. Folgende Prinzipien sind hier zu berücksichtigen:

10. Sicherung des Unterrichtsertrages und Rückmeldungen

Für die Sicherstellung des Unterrichtsertrages sind im Unterricht ausreichende und gezielte Wiederholungen und Übungen vorzusehen, sodass eine außerschulische Lernunterstützung nicht nötig ist. Zur Festigung des Gelernten ist beizutragen, indem Zusammenhänge zwischen neu Gelerntem und bereits Bekanntem hergestellt werden und indem – soweit möglich – Neues in bekannte Systeme und Strukturen eingeordnet wird. Dabei ist aber eine Über- oder Unterforderung der Studierenden zu vermeiden.

Der Sicherung des Unterrichtsertrages ist besonderes Augenmerk zu widmen, vor allem durch

Eine detaillierte Rückmeldung über die erreichte Leistung ist wichtig. Klar definierte und bekannt gemachte Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung sein und Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Studierenden positiv beeinflussen.

Für die Bestimmung der wesentlichen Bereiche für die Leistungsbeurteilung sind bei den Lehrstoffangaben jedes Faches auch die jeweiligen Beiträge zu den Bildungsbereichen, zu den Aufgabenbereichen der Schule und zu den Leitvorstellungen zu beachten.

Methodenkompetenz und Teamkompetenz sind in die Leistungsbeurteilung so weit einzubeziehen, wie sie für den Unterrichtserfolg im jeweiligen Unterrichtsgegenstand relevant sind.

Die Studierenden sind in die Planung und Gestaltung, Kontrolle und Analyse ihrer Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse in zunehmendem Maße aktiv einzubeziehen, damit sie schrittweise Verantwortung für die Entwicklung ihrer eigenen Kompetenzen übernehmen können.

11. Förderunterricht

Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des Paragraph 22, Absatz 3, SchUG-BKV dar, welche der Zielsetzung folgt, Studierende, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Studierende, die beim Eintritt in diese Sonderform der allgemein bildenden höheren Schule oder in der Anfangsstufe des betreffenden Pflichtgegenstandes auf Schwierigkeiten stoßen, sowie zur Vorbereitung auf Einstufungsprüfungen gemäß Paragraph 14, Absatz 2, SchUG-BKV, ein zusätzliches Lernangebot dar.

Der Förderunterricht konzentriert sich auf die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes des betreffenden Semesters durchgenommenen Lehrstoffs. Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts im betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Ein Förderunterricht kann im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden in allen Pflichtgegenständen angeboten werden.

Der Förderunterricht kann in allen Semestern als Modulkurs geführt werden und ist einem bestimmten Pflichtgegenstand zuzuordnen. Er kann in allen Pflichtgegenständen in Kursform, geblockt oder in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes integriert durchgeführt werden. Für Förderunterricht dürfen pro Semester für jede Studierende bzw. jeden Studierenden bis zu 48 Unterrichtsstunden vorgesehen werden.

12. Fernunterricht

Der folgende Absatz enthält Bestimmungen für den Fall, dass der Unterricht unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichts (Paragraph 4, Ziffer 4, SchUG-BKV) erteilt wird.

Die didaktischen Grundsätze für den Fernunterricht berücksichtigen die zusätzlichen, besonderen Bedingungen, unter denen das Lernen und Lehren im Fernunterricht vollzogen wird. Der Fernunterricht ist als Kombination von Sozialphase (Anwesenheit der Studierenden vor Ort im Unterricht) und Individualphase (Fernunterrichtsphase, also dislozierte Arbeitsformen ohne Präsenz in einem Klassenzimmer) organisiert.

Im Fernunterricht sind Individualphase wie Sozialphase gleichermaßen didaktisch und inhaltlich organisierte Unterrichtsteile. Die Unterrichtserteilung erfolgt durch die Lehrende oder den Lehrenden entsprechend einem feststehenden Curriculum, indem sie bzw. er die Lerninhalte zur jeweiligen Unterrichtsphase klar zuordnet.

Im Einzelnen charakterisieren sich Individualphase und Sozialphase wie folgt:

In der Sozialphase (oder Präsenzphase), die auf die direkte Kommunikation und Gruppenbildung Wert legen soll, sind die Lerninhalte gemeinsam im Klassenverband zu erarbeiten. Dieser Teil des Fernunterrichts dient der Vermittlung von Lerninhalten und deren Wiederholung, Festigung und Vertiefung und Reflexion. Die klassen- oder gruppenspezifische Arbeit ist sowohl lehrplan- als auch nachfrageorientiert abzuhalten. Dabei sind die Inhalte der Sozialphase auf die Lernprozesse in der Individualphase abzustimmen.

In der Individualphase des Fernunterrichts sind Lerninhalte auf der Grundlage der Unterrichtsarbeit (Sozialphase) selbstständig durch die Studierenden zu erarbeiten, wobei von den Unterrichtenden Materialien inklusive Übungs- und Selbstprüfungsaufgaben zur Verfügung zu stellen sind. Während der Individualphase sind die Studierenden fachlich zu betreuen. Die Lehrenden haben die Lernprozesse zu steuern, die Studierenden zu beraten und sie in ihren Lernfortschritten zu unterstützen. Eine interaktive Kommunikation ist zu ermöglichen. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

Die im Rahmen des Fernunterrichts den Studierenden übertragenen Aufgaben sind mit Bedacht auf leistbare Lernprozesse sowie auf die Belastbarkeit der Studierenden auszuwählen.

Bei Fernunterricht ist das Verhältnis von Sozialphase und Individualphase so einzurichten, dass die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertreffen.

DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Für die Qualität des Unterrichts ist wesentlich, dass standortspezifische Faktoren wie die regionalen Bedingungen und Bedürfnisse, spezielle Fähigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern, Studierenden oder besondere Formen der Ausstattung konstruktiv in die Unterrichtsarbeit eingebracht werden. Die Konkretisierung und Realisierung der Vorgaben des Lehrplans hat gemäß Paragraph 18, SchUG-BKV nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen standortbezogen zu erfolgen.

Planungsvorgänge beziehen sich insbesondere auf:

Planungsvorgänge im Fernunterricht beziehen sich insbesondere auf:

Aspekte des Lehrens und Lernens wie Unterrichtsgestaltung und individuelle Förderung sowie Rückmeldungen über das Unterrichts- und Schulgeschehen sind wichtige Bereiche von Qualität in der Schule. Schulqualität umfasst weiters Elemente wie Schulklima, Schulmanagement, Außenbeziehungen und Professionalität sowie Personalentwicklung. Die Entwicklung von Schulqualität wird auch durch geeignete Maßnahmen der Selbstevaluation gefördert.

1. Unterrichtsplanung der Lehrerinnen und Lehrer

Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Unterrichtsarbeit in verantwortungsbewusster und eigenständiger Weise auf der Grundlage des Lehrplans und schulautonomer Lehrplanbestimmungen zu planen. Auf die Rechte der Studierenden auf Beteiligung bei der Gestaltung des Unterrichts ist Bedacht zu nehmen (siehe Paragraphen 18 und 55 SchUG-BKV).

Die Vorgaben (Lehrziele, Themenbereiche usw.) im Abschnitt „Lehrstoff“ der einzelnen Unterrichtsgegenstände sind verbindlich umzusetzen; dies gilt auch für den Fall schulautonomer Stundenreduktionen. Die zeitliche Gewichtung und die konkrete Umsetzung der Vorgaben (Inhalte und Beispiele) obliegen alleine den Lehrerinnen und Lehrern und ermöglichen somit eine flexible Anwendung. Ebenso sind das allgemeine Bildungsziel und die Bildungs- und Lehraufgabe der einzelnen Unterrichtsgegenstände umzusetzen.

Die Unterrichtsplanung umfasst die zeitliche Verteilung sowie die Gewichtung der Ziele und Inhalte. Sie bezieht sich auch auf die Methoden, die zur Bearbeitung der Inhalte und zur Erreichung der Ziele angewendet werden sowie auf die Lehrmittel und Medien, die eingesetzt werden. Die Planung erfolgt in mehreren Schritten, als Semesterplanung sowie als ergänzende mittel- und kurzfristige Planung während des Halbjahres.

2. Schulautonome Lehrplanbestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in einem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel und beziehen sich auch auf Lehr-, Lern- und Arbeitsformen sowie auf Unterrichtsorganisation. Die in der Stundentafel vorgesehenen Unterrichtsstunden können auch geblockt abgehalten werden.

Bei der Nutzung dieser Freiräume ist von den spezifischen Bedarfs- und Problemsituationen in einzelnen Klassen oder an der gesamten Schule auszugehen. Die Nutzung von Freiräumen im Rahmen der Schulautonomie soll sich nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern erfordert ein auch auf die Bedürfnisse der Studierenden ausgerichtetes Gesamtkonzept. Dies ist in einer sachlich fundierten Auseinandersetzung, in die grundsätzlich alle am Schulleben Beteiligten einzubeziehen sind, unter Berücksichtigung der räumlichen und ausstattungsmäßigen Standortbedingungen sowie der personellen Ressourcen sicherzustellen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen sowie personellen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Zur Optimierung der Ausbildung kann die Summe der einzelnen Pflichtgegenstände unter Beachtung des jeweiligen Mindestausmaßes sowie weiters unter Berücksichtigung der Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände (siehe Vierter Teil, Stundentafeln) abgeändert werden. Dabei ist sicher zu stellen, dass die Verteilung der Unterrichtsstunden in Pflichtgegenständen, die als Prüfungsgebiete der Reifeprüfung vorgesehen sind, in aufeinander folgenden Semestern ohne Unterbrechung erfolgt (dies gilt nicht für den Pflichtgegenstand „Psychologie und Philosophie“). In allen Pflichtgegenständen, in denen keine Schularbeiten vorgesehen sind, darf die Verteilung der Unterrichtsstunden auf nicht mehr als drei Semester erfolgen (dies gilt nicht für die Pflichtgegenstände „Informatik“ und „Religion“).

Im Zuge schulautonomer Lehrplanbestimmungen darf die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände je Semester 16 nicht unterschreiten und 23 nicht überschreiten.

Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand im Vergleich zur subsidiären Stundentafel um mehr als eine Wochenstunde erhöht, sind jedenfalls die Lehrstoffe und gegebenenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe sowie die Didaktischen Grundsätze entsprechend zu ergänzen.

Soweit schulautonom Unterrichtsgegenstände, die in diesem Lehrplan nicht enthalten sind, neu geschaffen werden, müssen die schulautonomen Lehrplanbestimmungen neben den Lehrstoffumschreibungen auch die Bildungs- und Lehraufgaben und die didaktischen Grundsätze enthalten.

Bei der Festlegung schulautonomer Lehrplanbestimmungen ist auf Folgendes zu achten:

3. Leistungsfeststellung

Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihr Gesamtkonzept der Rückmeldung und Leistungsfeststellung den Studierenden zu Beginn jedes Semesters in geeigneter Weise bekannt zu geben.

Die Festlegung der Anzahl und der Dauer der in den einzelnen Unterrichtsgegenständen durchzuführenden Schularbeiten erfolgt – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen – durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen und den jeweiligen Regelungen im Sechsten Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände).

Deutsch

Semester

Gesamtdauer pro Semester in EH*

Anzahl der Schularbeiten pro Semester

Dauer pro Schularbeit

in EH

1. – 6.

2 – 3 EH

1 – 2

1 – 2 EH

7.

3 – 5 EH

1 – 2

1 – 3 EH

eine mit 3 EH

8.

4 EH

1

4 EH

* EH = Unterrichtseinheit (45 Minuten)

Erste lebende Fremdsprache

Semester

Gesamtdauer pro Semester in EH*

Anzahl der Schularbeiten pro Semester

Dauer pro Schularbeit

in EH

1. – 4.

2 – 3 EH

1 – 2

1 – 2 EH

5. – 6.

2 – 4 EH

1 – 2

1 – 3 EH

7.

3 – 6 EH

1 – 2

mind. 1 EH,

eine mit mind. 3 EH

8.

3 – 4 EH

1

3 – 4 EH

* EH = Unterrichtseinheit (45 Minuten)

Zweite lebende Fremdsprache

Semester

Gesamtdauer pro Semester in EH*

Anzahl der Schularbeiten pro Semester

Dauer pro Schularbeit

in EH

1. – 4.

1 – 2 EH

1 – 2

1 – 2 EH

5. – 6.

2 – 4 EH

1 – 2

1 – 2 EH

7.

3 EH

1

3 EH

* EH = Unterrichtseinheit (45 Minuten)

Mathematik

Semester

Gesamtdauer pro Semester in EH*

Anzahl der Schularbeiten pro Semester

Dauer pro Schularbeit

in EH

1. – 5.

2 – 3 EH

1 – 2

1 – 2 EH

6. – 7.

2 – 4 EH

1 – 2

2 EH

8.

3 EH

1

3 EH

* EH = Unterrichtseinheit (45 Minuten)

Latein

Semester

Gesamtdauer pro Semester in EH*

Anzahl der Schularbeiten pro Semester

Dauer pro Schularbeit

in EH

1. – 5.

1 – 2 EH

1 – 2

1 EH

6.

2 – 4 EH

1 – 2

2 EH

7.

3 EH

1

3 EH

* EH = Unterrichtseinheit (45 Minuten)

Darstellende Geometrie

Semester

Gesamtdauer pro Semester in EH*

Anzahl der Schularbeiten pro Semester

Dauer pro Schularbeit

in EH

7

2 EH

1

2 EH

8

3 – 4 EH

1

3 – 4 EH

* EH = Unterrichtseinheit (45 Minuten)

4. Gestaltung der Nahtstellen

Bei der pädagogischen Gestaltung der Schuleintrittsphase ist zu berücksichtigen, dass bei Studierenden an der allgemein bildenden höheren Schule für Berufstätige der Abschluss der 8. Schulstufe bzw. der letzte Schulbesuch mitunter viele Jahre zurückliegt und das notwendige Vorwissen nicht in vollem Umfang vorausgesetzt werden kann. Aus diesem Grund dient die Anfangsphase des jeweiligen Unterrichts bei Bedarf der Heranführung an die nötigen Grundkenntnisse und es dürfen die Lernanforderungen, die an die Studierenden gestellt werden, nicht zu rasch gesteigert werden. Informationsfeststellungen sollen zunächst vor allem der gezielten individuellen Rückmeldung des Lernfortschritts dienen, die Leistungsfeststellung soll erst nach einer angemessenen Eingewöhnungs- und Einarbeitungsperiode beginnen.

5. Öffnung der Schule

Die Schule ist in ein soziales Umfeld eingebettet, zB in die Nachbarschaft, den Stadtteil, die Gemeinde. Durch Öffnung nach außen und nach innen ist dem Rechnung zu tragen, um die darin liegenden Lernchancen zu nutzen.

Öffnung nach außen kann durch Unterricht außerhalb der Schule erfolgen sowie durch Ergänzung des Unterrichts in Form von Schulveranstaltungen. Den Grundsätzen der Anschaulichkeit und der Alltagsbezogenheit entsprechend eignen sich Betriebe, öffentliche Einrichtungen, Naturräume usw. als Unterrichts- bzw. Lernorte.

Öffnung nach innen bedeutet, Personen aus dem Umfeld der Schule oder auch Studierende der Schule einzubeziehen, die ihre Erfahrungen, ihre Fertigkeiten und ihre Kenntnisse an die Studierenden bzw. Mitstudierenden weitergeben können.

VIERTER TEIL
STUNDENTAFELN

a) Pflichtgegenstände
1. Gymnasium für Berufstätige / Realgymnasium für Berufstätige (mit Zweiter lebender Fremdsprache) 1

Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe2

Religion/Ethik1a)

8

(römisch drei)/III

Deutsch

mindestens 26

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 26

(römisch eins)

Latein / Zweite lebende Fremdsprache 3 4

mindestens 24

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

mindestens 8

römisch drei

Geographie und Wirtschaftskunde

mindestens 7

(römisch drei)

Mathematik

mindestens 26

(römisch zwei)

Biologie und Umweltkunde

mindestens 7

römisch drei

Chemie

mindestens 5

(römisch drei)

Physik

mindestens 8

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

mindestens 5

römisch drei

Informatik

mindestens 2

römisch zwei

Musikerziehung 4

mindestens 5

(römisch vier a)

Bildnerische Erziehung 4

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände

157

 

schulautonomer Bereich

15

 

Gesamtsumme

172

 

Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände

Semester und Wochenstunden

 

Lehrverpflich

1.S.

2.S.

3.S.

4.S.

5.S.

6.S.

7.S.

8.S.

Summe

tungsgruppe

Religion/Ethik1a)

1

1

1

1

1

1

1

1

8

(römisch drei)/III

Deutsch

4

3

3

4

3

3

4

4

28

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

3

4

4

4

4

28

(römisch eins)

Latein / Zweite lebende Fremdsprache 3 4

-

4

3

4

3

4

4

4

26

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

-

4

5

-

-

-

-

-

9

römisch drei

Geographie und Wirtschaftskunde

4

4

-

-

-

-

-

-

8

(römisch drei)

Mathematik

4

3

3

3

3

4

4

4

28

(römisch zwei)

Biologie und Umweltkunde

-

-

4

4

-

-

-

-

8

römisch drei

Chemie

-

-

-

3

3

-

-

-

6

(römisch drei)

Physik

-

-

-

-

5

4

-

-

9

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

2

-

-

-

-

2

2

-

6

römisch drei

Informatik

2

-

-

-

-

-

-

-

2

römisch zwei

Musikerziehung4

-

-

-

-

-

-

 

3

3

(römisch vier a)

Bildnerische Erziehung4

-

-

-

-

-

-

3

-

3

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände

20

22

22

22

22

22

22

20

172

 

2. Realgymnasium für Berufstätige1

Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe2

Religion/Ethik1a)

8

(römisch drei)/III

Deutsch

mindestens 26

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 26

(römisch eins)

Latein/Zweite lebende Fremdsprache

mindestens 16

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

mindestens 8

römisch drei

Geographie und Wirtschaftskunde

mindestens 7

(römisch drei)

Mathematik4

mindestens 29

(römisch zwei)

Darstellende Geometrie4

mindestens 8

(römisch zwei)

Biologie und Umweltkunde

mindestens 7

römisch drei

Chemie

mindestens 5

(römisch drei)

Physik

mindestens 8

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

mindestens 5

römisch drei

Informatik

mindestens 2

römisch zwei

Musikerziehung5

mindestens 2

(römisch vier a)

Bildnerische Erziehung5

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände

157

 

schulautonomer Bereich

15

 

Gesamtsumme

172

 

Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände

Semester und Wochenstunden

 

Lehrverpflich

1.S.

2.S.

3.S.

4.S.

5.S.

6.S.

7.S.

8.S.

Summe

tungsgruppe

Religion/Ethik1a)

1

1

1

1

1

1

1

1

8

(römisch drei)/III

Deutsch

4

3

3

4

3

3

4

4

28

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

3

4

4

4

4

28

(römisch eins)

Latein / Zweite lebende Fremdsprache

-

4

3

4

3

4

-

-

18

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

-

4

5

-

-

-

-

-

9

römisch drei

Geographie und Wirtschaftskunde

4

4

-

-

-

-

-

-

8

(römisch drei)

Mathematik4

4

3

3

3

3

4

6

5

31

(römisch zwei)

Darstellende Geometrie4

-

-

-

-

-

-

5

4

9

(römisch zwei)

Biologie und Umweltkunde

-

-

4

4

-

-

-

-

8

römisch drei

Chemie

-

-

-

3

3

-

-

-

6

(römisch drei)

Physik

-

-

-

-

5

4

-

-

9

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

2

-

-

-

-

2

2

-

6

römisch drei

Informatik

2

-

-

-

-

-

-

-

2

römisch zwei

Musikerziehung5

-

-

-

-

-

-

2

2

(römisch vier a)

Bildnerische Erziehung5

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände

20

22

22

22

22

22

22

20

172

 

3. Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Berufstätige 1

Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe2

Religion/Ethik1a)

8

(römisch drei)/III

Deutsch

mindestens 26

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 26

(römisch eins)

Latein/Zweite lebende Fremdsprache

mindestens 16

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

mindestens 8

römisch drei

Geographie und Wirtschaftskunde

mindestens 7

(römisch drei)

Mathematik

mindestens 26

(römisch zwei)

Biologie und Umweltkunde

mindestens 7

römisch drei

Chemie

mindestens 5

(römisch drei)

Physik

mindestens 8

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

mindestens 5

römisch drei

Informatik4

mindestens 8

römisch zwei

Musikerziehung5

mindestens 2

(römisch vier a)

Bildnerische Erziehung5

(römisch vier a)

Ökonomie4

mindestens 5

römisch drei

Summe der Pflichtgegenstände

157

 

schulautonomer Bereich

15

 

Gesamtsumme

172

 

Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände

Semester und Wochenstunden

 

Lehrverpflich

1.S.

2.S.

3.S.

4.S.

5.S.

6.S.

7.S.

8.S.

Summe

tungsgruppe

Religion/Ethik1a)

1

1

1

1

1

1

1

1

8

(römisch drei)/III

Deutsch

4

3

3

4

3

3

4

4

28

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

3

4

4

4

4

28

(römisch eins)

Latein / Zweite lebende Fremdsprache

-

4

3

4

3

4

-

-

18

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

-

4

5

-

-

-

-

-

9

römisch drei

Geographie und Wirtschaftskunde

4

4

-

-

-

-

-

-

8

(römisch drei)

Mathematik

4

3

3

3

3

4

4

4

28

(römisch zwei)

Biologie und Umweltkunde

-

-

4

4

-

-

-

-

8

römisch drei

Chemie

-

-

-

3

3

-

-

-

6

(römisch drei)

Physik

-

-

-

-

5

4

-

-

9

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

2

-

-

-

-

2

2

-

6

römisch drei

Informatik4

2

-

-

-

-

-

3

3

8

römisch zwei

Musikerziehung5

-

-

-

-

-

-

2

2

(römisch vier a)

Bildnerische Erziehung5

(römisch vier a)

Ökonomie4

-

-

-

-

-

-

4

2

6

römisch drei

Summe der Pflichtgegenstände

20

22

22

22

22

22

22

20

172

 

1 Diese Stundentafel gilt auch für den Fernunterricht. Wird der Unterricht als Fernunterricht gestaltet, so ist das Verhältnis von Sozialphase und Individualphase so einzurichten, dass die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertreffen.

1a) Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

3 Am Gymnasium für Berufstätige nur Latein.

4 Typenbildender Pflichtgegenstand.

5 Alternative Pflichtgegenstände.

b) FREIGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der Wochenstunden geändert werden und es dürfen in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände zur Ergänzung, Vertiefung oder Erweiterung im Hinblick auf die besonderen Interessen und Begabungen der Studierenden vorgesehen werden. Das Angebot soll möglichst vielfältig sein.

Es ist sowohl die semesterweise als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, sowie geblockte Führung möglich.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Freigegenstände

Summe Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

 

 

 

Lebende Fremdsprache

6-18

(römisch eins)

Latein

6-18

(römisch eins)

Griechisch

6-18

(römisch eins)

Darstellende Geometrie

6-8

(römisch zwei)

Informatik

2-8

römisch zwei

Muttersprachlicher Unterricht

2-12

römisch zwei

Lern-, Präsentations- und Kommunikationstechniken

1-2

(römisch drei)

Informatik: E-Learning Repetitorium

1-2

römisch zwei

Bewegung und Sport

1-18

(römisch vier a)

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Litera b, (Freigegenstände).

d) FÖRDERUNTERRICHT

Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt „Förderunterricht“ im Zweiten Teil.

FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A unter sinngemäßer Anwendung.

SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

ETHIK Bildungs- und Lehraufgabe

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Zentrale fachliche Konzepte

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung; Grundrechte, Soziale Beziehungen

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft; Autoritäten und Vorbilder

Glück

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Sucht und Selbstverantwortung

Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Natur und Mensch

Umweltmodelle, globale und lokale Umweltthemen, Nachhaltigkeit, Klima

Religion und Weltanschauung

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Prinzipien normativer Ethik

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Medien und Kommunikation

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Umgang mit Tieren

moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Judentum, Christentum, Islam

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens

Sex und Gender; moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion

Konflikte und Konfliktbewältigung

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Grundkonzepte der Ethik

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten

Entwicklung und aktuelle Situation; Umgang mit dem Fremden, Diversität und Transkulturalität

Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens

ärztliches und pflegerisches Berufsethos, Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Identität und Moralentwicklung

Konzepte der Identität, Theorien der Moralentwicklung

Wirtschaft und Konsum

Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten

Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Positionen und Begriffe der Ethik

Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik

Krieg und Frieden

Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, Friedenssicherung, Völkerrecht

Moral und Recht

Naturrecht und Positives Recht, ethische Dimensionen des Strafrechts, Recht auf Widerstand, Zivilcourage

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Religions- und Moralkritik, Humanismus

Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung

Technik und Wissenschaft

Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 8. Semester):

Der Deutschunterricht hat die Aufgabe, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie die ästhetische Kompetenz der Studierenden durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern.

Im Besonderen sollen die Studierenden

Der Deutschunterricht ist mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft zu sehen. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Studierenden sich über Sachthemen, über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können. Er hat Methoden und Kompetenzen wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Textkompetenz und Medienkompetenz fördern die selbstständige aktive und kritische Aneignung des Wissens. Mündliche Kompetenz fördert die Sicherung einer differenzierten Dialog- und Kooperationsfähigkeit sowie Sozialkompetenz. Mittels ästhetischer Texte werden Orientierungswissen und Rezeptionsfähigkeiten ausgebildet, die zur Selbstfindung beitragen. Literatur ist ein wesentliches Medium des kollektiven Gedächtnisses, in dem elementare gesellschaftskonstituierende Ideen wie die der Humanität verankert sind.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Der Deutschunterricht trägt im Umgang mit Sprache als Medium, als Untersuchungsgegenstand und als ästhetisches Gestaltungsmittel zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei.

Mensch und Gesellschaft

Der Deutschunterricht trägt mittels Ausbildung von Kommunikationskompetenz zur Friedenserziehung und zu den Grundwerten einer pluralistischen und den Menschenrechten verpflichteten demokratischen Gesellschaft bei. Der Umgang mit ästhetischen Texten schafft Annäherungsmöglichkeiten an das Fremde in der eigenen Gesellschaft und an andere Kulturen. Er bietet Wege, sich mit Sinnfragen der eigenen Existenz auseinanderzusetzen. Die Identifizierung des eigenen Sprechens und damit die Reflexion der eigenen Rolle und Identität schaffen auch Platz für die Akzeptanz und das Verstehen anderen Sprechens und sind tragende Elemente für den Umgang mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit. Durch Vermittlung fachlicher Inhalte und Methoden sowie durch den Bezug zur Lebenswelt leistet der Deutschunterricht einen wesentlichen Beitrag zum Erwerb von Grundfertigkeiten für Studium und Beruf.

Natur und Technik

Sprache und Literatur können selbst als Techniken zur Beherrschung der Natur und Regelung gesellschaftlicher Beziehungen verstanden werden. Zugleich dienen sie der Reflexion der Rolle des Individuums in der Gesellschaft. Medienkompetenz fördert die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Auswirkungen technischer Kommunikationsmittel.

Kreativität und Gestaltung

Durch kreativen Umgang mit Sprache, kreative und produktive Schreibaufgaben, szenische Gestaltung und Eigenproduktion ästhetischer Texte trägt der Deutschunterricht zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei.

Gesundheit und Bewegung

Sprachliche und mediale Bildung eröffnen eine bewusstere Wahrnehmung der Diskurse um die gesundheitlichen Auswirkungen von Freizeitgesellschaft, Gesundheitsindustrie, Spitzen- und Breitensport sowie die bewusstere Wahrnehmung von gesundheitlichen Interessen im privaten und beruflichen Leben.

Didaktische Grundsätze (1. bis 8. Semester):

Die vielfältigen Aufgaben von Sprache legen für den Deutschunterricht sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie zum fächerverbindenden und fächerübergreifenden Arbeiten und zum Lernen an Themen heraus, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Studierenden einbeziehen. Die folgenden sechs Bereiche sind in vielfältiger Weise miteinander zu verflechten.

Mündliche Kompetenz ist eine grundlegende Voraussetzung und ein Ziel jeder Bildung. Über Gesprächserziehung sind die Entwicklung der Persönlichkeit und die Sprachhandlungskompetenz im privaten und im öffentlichen Bereich zu fördern. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, die Studierenden in die unterschiedlichen Bedingungen und Prozesse mündlicher Kommunikation Einblick gewinnen und situations-, personen- und sachgerecht agieren sowie die Möglichkeiten verschiedener Gesprächs-und Redeformen ausloten zu lassen. Dabei sind neben der Mündlichkeit in der persönlichen Kommunikation auch deren mediale Vermittlungsformen zu berücksichtigen.

Schriftliche Kompetenz ist ein wesentlicher Faktor für die Persönlichkeitsbildung und Voraussetzung für wissenschaftliches Arbeiten, berufliche Tätigkeit und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sie umfasst die Beschäftigung mit Schreiben für sich, Schreiben als Instrument des Lernens und mit Schreiben für andere. Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Schreibprozesse der Studierenden zu begleiten. Schreibmotivation und Freude am Schreiben sind zu fördern. Studierende sollen lernen, Verantwortung für ihren eigenen Schreibprozess in allen seinen Phasen zu übernehmen – vom Schreibvorhaben bis zum endredigierten Text. Die Auswahl der Textsorten hat sich weitgehend an der außerschulischen Wirklichkeit, darunter auch an literarischen Vorbildern zu orientieren. Vor allem hat der Schreibunterricht textsortenübergreifend Schreibhaltungen auszubilden. Die Auswahl der Textsorten hat sich weiters an der schulischen Wirklichkeit zu orientieren (Stundenanzahl, Vorkenntnisse, Leistungsniveau der Studierenden). Rechtschreibsicherheit ist anzustreben. Individuelle Rechtschreibschwächen sind durch regelmäßige Übungen abzubauen. Einblicke in den Wandel der Schreibnormen sind zu geben. Wörterbücher und andere Hilfsmittel – auch in elektronischer Form – sind in allen Schreibsituationen zu verwenden, auch bei Schularbeiten und anderen Formen der schriftlichen Leistungsfeststellung. Ihr Einsatz bei Diktaten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellung abzuwägen.

An Textkompetenz werden unter den Bedingungen multimedialer Kommunikation höhere und differenziertere Anforderungen gestellt. Texte sind heute selbst zunehmend multimediale Produkte, die eine synästhetische Rezeption erfordern. Textrezeption bzw. Lesen wird verstanden als Interaktion zwischen den Sinnangeboten des Textes und dem Weltwissen und Textwissen der Leserinnen und Leser. Dabei ist eine aktive Auseinandersetzung mit Texten – sowohl emotional als auch argumentativ – zu ermöglichen. Der analytische Zugang zu Texten soll die Einsicht in die textkonstituierenden Mittel und in die Entstehungsbedingungen von Texten ermöglichen und so die Funktion der Sprache und anderer semiotischer Systeme als Vermittlerin von Wirklichkeiten offen legen. Auf dieser Basis soll die Vielfalt der Deutungsmöglichkeiten von Texten erkannt und genützt werden. Die Ausbildung dieser Fähigkeiten ist für alle Arten von Texten anzustreben, wobei künstlerisch-literarischen Texten eine besondere Bedeutung zukommt.

Literarische Bildung hat den Studierenden möglichst vielfältige rezeptive, analytische, produktive und kreative Zugänge zu ästhetischen Texten aller Medienformate und unterschiedlicher Kulturen zu bieten. Die Studierenden sollen zur Freude am Lesen geführt werden und dabei lernen, mit Texten emotional, kognitiv und produktiv-handelnd umzugehen, eine eigenständige Interpretation und ästhetisches und kritisches Urteilsvermögen zu entwickeln und unterschiedliche Rezeptionshaltungen zu reflektieren. Die Analyse von Besonderheiten ästhetischer Texte und ihrer Entstehungsbedingungen sowie die Einordnung von Texten in den kulturellen und historischen Kontext sind anzustreben. Auszuwählen sind Texte, die repräsentativ für ihre Epoche sind, Bezüge zur Gegenwart aufweisen und das Interesse der Studierenden erwecken. Die Komplexität der Texte und die Intensität ihrer Auslotung sind der pädagogischen Situation anzupassen. Der Schwerpunkt ist auf die Begegnung mit deutschsprachiger unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Literatur zu legen.

Mediale Bildung im Deutschunterricht umfasst die Beschäftigung mit allen Arten von Medien, vor allem unter dem Gesichtspunkt der sprachlichen Bildung. Dabei ist sowohl die zentrale Bedeutung der audiovisuellen Medien für die Unterhaltung, Information und die Identitätsfindung des Menschen zu berücksichtigen wie auch die zunehmende Bedeutung der neuen Medien für alle gesellschaftlichen Bereiche und auch die neue Rolle der Printmedien im medialen Gesamtkontext zu beleuchten. Der Deutschunterricht hat Mediennutzungskompetenz zu vermitteln, d.h. die Fähigkeit, sich der Medien zielgerichtet und funktional zu bedienen, wie auch Medienkulturkompetenz, also die Fähigkeit, sich in einer von Medientechnologie stark geprägten Kultur zu orientieren.

Sprachreflexion ist das Nachdenken über den Bau, die Funktionsweise und die Verwendungsbedingungen von Sprache in synchroner und diachroner Hinsicht. Sie ist einerseits als ein integrales Prinzip aller Bereiche des Deutschunterrichts zu behandeln, andererseits als ein eigenes Arbeitsfeld. Grammatikwissen (Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik, Textgrammatik, Pragmatik usw.) ist ein eigenes Bildungsziel, soll den schriftlichen und mündlichen Texterstellungsprozess und die Textkompetenz sowie die Orientierung in den Systemen anderer Sprachen fördern und zur kritischen Analyse von sprachlichen Erscheinungen befähigen. Auszugehen ist von Themen aus der Realität der Studierenden. Situationen der Sprachaufmerksamkeit sind zu nützen, um mit Wissen über Sprache eigene und andere sprachliche Handlungen besser verstehen und einordnen zu können und mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit umgehen zu können. In weiterer Folge sind öffentliche Diskussionen (feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache, Normenkritik, Sprachwandel, politische Kritik in Form der Sprachkritik) in die Unterrichtsarbeit aufzunehmen. Sprachreflexion ist aber auch als Basis für Textinterpretation zu verstehen und als solche Bestandteil literarischer Bildung. Sprachreflexion ist ein wichtiger Kompetenzbereich, er soll allerdings im Allgemeinen nicht isoliert, sondern in die übrigen Kompetenzbereiche integriert unterrichtet werden. Im Sinne dieser Integration wurden sprachreflektorische Kompetenzen in dieser Lehrplandarstellung in die übrigen Kompetenzbereiche aufgenommen und mit dem Vermerk „(SR)“ versehen.

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Schularbeiten können, wenn es die räumliche und technische Ausstattung erlaubt und die Studierenden damit vertraut sind, auch elektronisch verfasst werden. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teiles zu entnehmen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: monologischen und dialogischen Redebeiträgen folgen und dabei Inhalts- und Beziehungsebene unterscheiden können

Sprechsituationen und Sprechanlässe: an verschiedenen Kommunikationssituationen teilnehmen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Mittel der Gedächtnisunterstützung anwenden; Präsentationsformen kennenlernen und anwenden

Kommunikatives Verhalten: Grundbegriffe der Kommunikation kennenlernen; Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Rollen innerhalb verschiedener Kommunikationsprozesse erkennen und anwenden; Anlass und Intention beachten

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: unterschiedliche Schreibhaltungen entwickeln; vorzugsweise Exzerpt, Zusammenfassung bzw. Inhaltsangabe; Grundbegriffe der Analyse von Sachtexten und literarischen Texten kennenlernen

Schreiben für sich: durch kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Textsorten verfassen, auch über Wege der digitalen Medien

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten

Schreibprozess

Rechtschreiben: eigene Rechtschreibkenntnisse erweitern

Grammatik: Wortgrammatik

Textkompetenz

Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: lineare und nichtlineare Texte in unterschiedlichen Medien zu verschiedenen Themen finden und sie allgemeinen Problembereichen zuordnen; verschiedene Techniken der Texterfassung beherrschen, Merkmale von Textsorten erkennen; Techniken der raschen und zielgerichteten Informationsentnahme anwenden

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: äußere und innere Gliederung eines Textes erkennen und den gedanklichen Aufbau erfassen; Informationen themenorientiert entnehmen und verknüpfen

Texte reflektieren und bewerten: den Text mit dem eigenen Wissens- und Erfahrungssystem verknüpfen; wichtige und unwichtige Informationen unterscheiden

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: persönliche Zugänge zu ästhetischen Texten finden und eigene Leseinteressen artikulieren; ästhetische Texte, insbesondere aus der Antike, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen

Werkpoetik: Kennzeichen ästhetischer Texte kennenlernen; Merkmale von epischen Textarten feststellen und als Mittel der Textintention verstehen; Ort, Figuren, Geschehen, Zeit als literarische Grundelemente benennen; Erzählerin bzw. Erzähler in ihrer Funktion erfassen

Rezeption und Interpretation: den Leseprozess auf dem Hintergrund subjektiven Erlebens reflektieren; Inhalte ästhetischer Texte wiedergeben

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Wissen aus Medien erfassen; relevante Informationen aus verschiedenen Medienformaten entnehmen; Fertigkeiten des Informationslesens in den digitalen Medien anwenden können: Querlesen, Parallellesen, Hypertextlesen

Medienkulturkompetenz: unterschiedliche Medienproduktionsformen (Buch und andere Printmedien, digitale Medien) kennen und in ihrer Funktion und Wirkung unterscheiden

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: monologischen und dialogischen Redebeiträgen folgen und dabei Inhalts- und Beziehungsebene unterscheiden können

Sprechsituationen und Sprechanlässe: an verschiedenen Kommunikationssituationen teilnehmen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Mittel der Gedächtnisunterstützung anwenden; Präsentationsformen kennenlernen und anwenden

Kommunikatives Verhalten: Grundbegriffe der Kommunikation kennenlernen; Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Rollen innerhalb verschiedener Kommunikationsprozesse erkennen und anwenden; Anlass und Intention beachten

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: unterschiedliche Schreibhaltungen entwickeln; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen, journalistischen Leben verfassen und eine argumentative Textsorte wie zB Leserbrief; Grundbegriffe der Analyse von Sachtexten und literarischen Texten erweitern

Schreiben für sich: durch kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Textsorten verfassen, auch über Wege der digitalen Medien

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten

Schreibprozess

Rechtschreiben: eigene Rechtschreibkenntnisse erweitern

Grammatik: Satzgrammatik

Textkompetenz

Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: lineare und nichtlineare Texte in unterschiedlichen Medien zu verschiedenen Themen finden und sie allgemeinen Problembereichen zuordnen; verschiedene Techniken der Texterfassung beherrschen, Merkmale von Textsorten erkennen; Techniken der raschen und zielgerichteten Informationsentnahme anwenden

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: äußere und innere Gliederung eines Textes erkennen und den gedanklichen Aufbau erfassen; Informationen themenorientiert entnehmen und verknüpfen

Texte reflektieren und bewerten: den Text mit dem eigenen Wissens- und Erfahrungssystem verknüpfen; wichtige und unwichtige Informationen unterscheiden

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: persönliche Zugänge zu ästhetischen Texten finden und eigene Leseinteressen artikulieren; ästhetische Texte im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen

Werkpoetik: Kennzeichen ästhetischer Texte kennenlernen; Merkmale von dramatischen und lyrischen Textarten feststellen und als Mittel der Textintention verstehen; Ort, Figuren, Geschehen, Zeit als literarische Grundelemente benennen; das lyrische Ich in seiner Funktion erfassen; grundlegende filmsprachliche Mittel erfassen

Rezeption und Interpretation: den Leseprozess auf dem Hintergrund subjektiven Erlebens reflektieren; Inhalte ästhetischer Texte wiedergeben

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Wissen aus Medien erfassen; relevante Informationen aus verschiedenen Medienformaten entnehmen; Fertigkeiten des Informationslesens in den digitalen Medien anwenden können: Querlesen, Parallellesen, Hypertextlesen

Medienkulturkompetenz: unterschiedliche Medienproduktionsformen (Film, Fernsehen, Video, Rundfunk, digitale Medien) kennen und in ihrer Funktion und Wirkung unterscheiden; journalistische Textsorten im Überblick kennenlernen

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: Gesprächen folgen; öffentlichen Sprachgebrauch analysieren und kritisch kommentieren (SR)

Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen vorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen (SR); Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses erkennen und beschreiben; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR)

Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Redeumgebung erkennen; die sprachliche Herkunft von Gesprächsteilnehmern und Gesprächsteilnehmerinnen und deren unterschiedliche kulturelle Kontexte beachten

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem öffentlichen und journalistischen Leben verfassen, vorzugsweise eine argumentative Textsorte wie lineare oder dialektische Erörterung sowie Empfehlung.

Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Wege der digitalen Medien

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden

Schreibprozess

Rechtschreiben: eigene Rechtschreibkenntnisse erweitern

Textkompetenz

Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: verschiedene Standpunkte zu einem Thema erkennen; Bezüge zwischen Texten, auch medienübergreifend, herstellen

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Mittel und Wirkungen schriftlicher Texte und verschiedener Text-Bild-Kombinationen vergleichen

Texte reflektieren und bewerten: die Beziehung von Sprache und außersprachlicher Wirklichkeit als Problem erkennen (SR); Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen (SR)

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere aus dem Mittelalter, dem Humanismus und der Reformation, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung kennen (SR); Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel verstehen (SR)

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; sprachliche Verfahren in ästhetischen Texten aufzeigen; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR); Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR)

Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Kontexte als Basis für Interpretationsversuche nutzen; Besonderheiten literarischer Sprache und ihre Verbindung zur Alltagssprache der jeweiligen Zeit erkennen (SR); sprachliche Besonderheiten ästhetischer Texte im Unterschied zu nicht-literarischen Texten (zB Werbung) analysieren können (SR)

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: neue Medienformate rezeptiv und produktiv nützen; Informationen aus komplexen Datenmengen sichten, beurteilen und auswählen

Medienkulturkompetenz: Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben; sprachliche und mediale Kommunikationsmittel verantwortungsbewusst einsetzen

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: Gesprächen folgen und in sie situationsangepasst eingreifen

Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen unvorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses bewusst einnehmen; sprachliche Strategien in der persönlichen Kommunikation reflektieren (SR); verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen (SR)

Kommunikatives Verhalten: sich mit Mehrsprachigkeit auseinandersetzen (SR); Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Thema und Inhalt eines Gespräches festlegen und erfassen, symmetrische und asymmetrische Gesprächssituationen erfassen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen Leben verfassen, vorzugsweise offener Brief und Kommentar

Schreiben für sich: durch kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Interaktionswege der digitalen Medien

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden

Schreibprozess

Rechtschreiben: eigene Rechtschreibkenntnisse erweitern 

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: sprachliche Besonderheiten nicht-literarischer Texte im Unterschied zu ästhetischen Texten erfassen und nachvollziehbar beschreiben können (SR); Intention sowie sach- und medienspezifische, sprachliche, visuelle und auditive Mittel und deren Wirkung erkennen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SR)

Texte reflektieren und bewerten: sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR); subjektive Bedingungen der Textrezeption reflektieren; fremde Weltsichten und Denkmodelle erfassen und empathisch aufnehmen und einer kritischen Betrachtung unterziehen; eigenes Leseinteresse artikulieren und begründen

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere des Barock, der Aufklärung und des Sturm und Drang, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung: Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SR); Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR)

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen

Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Textanalyse in kultureller und sprachlicher Hinsicht als Basis für Interpretationen nutzen können; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR)

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen strukturieren; Informationsquellen überprüfen und kritisch einsetzen

Medienkulturkompetenz: Einblicke in den Literaturmarkt gewinnen

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen: das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören

Sprechsituationen und Sprechanlässe: in freien und formalisierten Situationen vorbereitet und spontan sprechen; nichtsprachliche Mittel und Techniken des Sprechens erkennen und nützen; Mittel der Rhetorik erkennen und einsetzen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem beruflichen und wissenschaftlichen Leben verfassen, vorzugsweise Meinungsrede, Textanalyse sowie textbezogene Erörterung (zB Sachtext, Impulsbild, Grafik).

Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (zB Mitschrift, Portfolio, Internetdossier) übernehmen

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; zu sprachkritischen Diskursen (zB feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache) Stellung nehmen (SR)

Schreibprozess

Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: den Einfluss von Entstehungsbedingungen auf die Gestaltung von Texten erkennen; Texte in sprachlicher Hinsicht analysieren, sprachliche Erscheinungen in Texten beschreiben und ihre Funktion erkennen; phonologische, lexikalische, semantische, syntaktische, rhetorische, stilistische Analysen durchführen

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen und biografischen Kontext erfassen; deutschsprachige Literatur, insbesondere der Weimarer Klassik, der Romantik, des Biedermeier und des Vormärz, anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; das Spannungsfeld von Leserinnen und Lesern, Schriftstellerinnen und Schriftstellern, Markt, Gesellschaft und Politik erschließen; Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen 

Rezeption und Interpretation: unterschiedliche Ansätze der Textanalyse erproben; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR)

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen erfassen

Medienkulturkompetenz: Organisationsstrukturen und wechselseitige Durchdringung unterschiedlicher Medienproduktionsformen erfassen; Interessen und Absichten hinter (multi-)medialen Texten und Produkten analysieren und bewerten sowie manipulative Zielsetzungen erkennen

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Mündliche Kompetenz

Sprechsituationen und Sprechanlässe: Präsentationstechniken – allein und im Team zielorientiert einsetzen; frei vortragen

Kommunikatives Verhalten: Redeumgebung nützen; Kontextbezogenheit erkennen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen (SR); Fragen stellen und Feedback geben und annehmen können

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem literarisch-kulturellen Leben verfassen, vorzugsweise Textinterpretation

Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen

Schreibprozess

Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Wechselwirkung von Form und Inhalt aufzeigen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SR)

Texte reflektieren und bewerten: den Einfluss persönlicher Wertvorstellungen auf das Urteil erfassen; nichtlineare und lineare Darstellung von Informationen unterscheiden und bewerten

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen, biografischen und psychologischen Kontext erfassen; deutschsprachige bzw. österreichische Literatur, insbesondere des Realismus, des Naturalismus und der Gegenströmungen des Naturalismus kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen; interkulturelle Bezüge (Vielvölkerstaat) kennenlernen; Beispiele künstlerischer Filme kennen (auch Literaturverfilmungen); Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR)

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Literatur als Abbild der gesellschaftlichen Entwicklung erkennen; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen; neue Formen der Epik, Lyrik und Dramatik als neue Formen des Weltverständnisses verstehen; Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SR); Sprache, Sprachreflexion und Erzählen als Thema der Literatur verstehen; den Zusammenhang zwischen Sprache und Denken reflektieren (SR)

Rezeption und Interpretation: unterschiedliche Ansätze der Textanalyse anwenden; Interpretationen auf Basis von Textbeschreibung, Kontexten und Sekundärliteratur vornehmen; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR); sprachliche Varietäten erkennen (SR)

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Medien zur Kommunikation nützen und als Basis transkultureller Kontakte fördern

Medienkulturkompetenz: gesellschaftliche Auswirkungen der Medien erkennen und ihre lebensgestaltenden Funktionen reflektieren

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Mündliche Kompetenz

Sprechsituationen und Sprechanlässe: verschiedene sprachliche Register einschließlich der – österreichischen – Standardsprache beherrschen

Kommunikatives Verhalten: Metakommunikation über geglücktes bzw. missglücktes Kommunikationsverhalten führen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Textsorten aus dem beruflichen, wissenschaftlichen und literarisch-kulturellen Leben verfassen, Wiederholung und Vertiefung diverser Textsorten

Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SR); Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen beachten (SR)

Schreibprozess

Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Interpretationen entwickeln (besonders in nichtlinearen Texten Adressat, Intention und Situation analysieren und interpretieren)

Texte reflektieren und bewerten: durch das Erkennen von Strategien der Beeinflussung politische Mündigkeit erlangen; die Fähigkeit der Perspektivenübernahme und der kritischen Betrachtung von Perspektiven fördern

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere der experimentellen Literatur, der Literatur von der Jahrhundertwende bis zur Zwischenkriegszeit und des Exils, im historischen und kulturellen Kontext erfassen; deutschsprachige, insbesondere österreichische, Literatur vom 2. Weltkrieg bis zur Gegenwart anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen; Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR)

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Wechselwirkung literarischer und filmischer Erzählweisen deuten; unterschiedliche Wirkungen verbaler, visueller, akustischer Ausdrucksmöglichkeiten erfassen; neue Formen der Epik, Lyrik und Dramatik als neue Formen des Weltverständnisses verstehen; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SR); literarische Sprache, ihre Formen, ihren Wandel, ihre Besonderheiten und Verbindungen zur Alltagssprache beachten

Rezeption und Interpretation: verstehen, auf welche Weise Texten Bedeutung zugeschrieben wird: über unterschiedliche Ansätze der Textinterpretation verfügen; grammatisch-stilistische Erscheinungen und semantische Beziehungen beschreiben können (SR)

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: über Entscheidungskompetenz verfügen; Informationsquellen überprüfen und kritisch einsetzen

Medienkulturkompetenz: Mediensprachen als semiotische Systeme verstehen

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Mündliche Kompetenz

Sprechsituationen und Sprechanlässe: Kommunikationsorganisation wahrnehmen 

Kommunikatives Verhalten: Bedingungen reflektieren, um sie kreativ mitgestalten zu können: mediengerechtes Verhalten einschätzen und einnehmen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen in Hinblick auf Textsorten optimieren, Wiederholung diverser Textsorten

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen

Schreibprozess: Qualität eigener und fremder Texte beurteilen

Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden

Textkompetenz

Texte reflektieren und bewerten: moralische, ethische Fragen differenziert erfassen

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: Texte zu Themen wie zB Interkulturalität, Migration, Gender kennenlernen; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR)

Werkpoetik: Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren

Rezeption und Interpretation: Phänomene des Sprachwandels in der Gegenwartssprache reflektieren (SR)

Mediale Bildung

Medienkulturkompetenz: künstlerische Ausdrucksformen in diversen Medien rezipieren, vergleichen und zueinander in Beziehung setzen

LEBENDE FREMDSPRACHE (Erste, Zweite)
(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)

Der vorliegende Lehrplan beinhaltet Vorgaben für die erste lebende Fremdsprache und für die zweite lebende Fremdsprache.

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 8. Semester):

Handlungsorientierte Fremdsprachenkompetenz

Ziel des Fremdsprachenunterrichts der allgemein bildenden höhere Schule für Berufstätige ist es, die Studierenden zu befähigen, in der jeweiligen Fremdsprache grundlegende kommunikative Anforderungen des gesellschaftlichen Lebens zu erfüllen und sich in den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben in einer breiten Palette von privaten, beruflichen,schulischen und öffentlichen Situationen sprachlich und kulturell angemessen zu verhalten.

Darüber hinaus kommt dem Fremdsprachenunterricht die Aufgabe zu, einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung dynamischer Fähigkeiten (Sachkompetenz, Sozialkompetenz, Selbstkompetenz, methodische Kompetenz ua.) zu leisten. Sozialen Kompetenzen in multikulturellen Umgebungen ist dabei besonderes Augenmerk zu widmen.

Interkulturelle Kompetenz

Durch interkulturelle Themenstellungen ist die Sensibilisierung der Studierenden für die Sprachenvielfalt Europas und der Welt zu verstärken, Aufgeschlossenheit gegenüber Nachbarsprachen – bzw. gegenüber Sprachen von autochthonen Minderheiten und Arbeitsmigrantinnen und -migranten des eigenen Landes – zu fördern und insgesamt das Verständnis für andere Kulturen und Lebensweisen zu vertiefen. Die vorurteilsfreie Beleuchtung kultureller Stereotypen und Klischees, die bewusste Wahrnehmung von Gemeinsamkeiten und Verschiedenheiten sowie die kritische Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen bzw. mit österreichischen Gegebenheiten sind dabei anzustreben.

Wenn sich im Modulverband Studierende befinden, denen Fremdsprachen als Muttersprachen bzw. als Zweitsprachen innerhalb der Familie dienen, sind deren besondere Kenntnisse und Fähigkeiten im Unterricht sowohl individuell zu berücksichtigen als auch in der Modulgemeinschaft zu nutzen.

Kompetenz zum lebensbegleitenden autonomen Sprachenlernen

Der Fremdsprachenunterricht hat die Aufgabe, den Studierenden ein breites Spektrum an Sprachlernstrategien für den weiteren selbstständigen Spracherwerb im Sinne des lebensbegleitenden autonomen Sprachenlernens zu erschließen. Möglichkeiten zur Selbstevaluation sind dabei besonders zu berücksichtigen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Im Fremdsprachenunterricht ist der europäischen Dimension sowie den zunehmenden Mobilitätsanforderungen an die Bürgerinnen und Bürger der europäischen Gemeinschaft Rechnung zu tragen; die positiven Auswirkungen von Fremdsprachenkenntnissen auf Beschäftigung und Wirtschaftsstandorte sind dabei deutlich zu machen. Im Hinblick auf eine transnational orientierte Berufs- bzw. Studierfähigkeit sind mündliche und schriftliche Fremdsprachenkompetenz in ausgewogener Relation zu fördern und auf die Befähigung zur gezielten Nutzung fremdsprachlicher Informationsquellen auszurichten.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Bei der Entwicklung der allgemeinen Sprachkompetenz als Grundlage von Denk-, Ausdrucks-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit kommt dem Fremdsprachenunterricht im Fächerkanon insgesamt eine tragende Rolle zu.

Mensch und Gesellschaft

Durch die Auswahl geeigneter fremdsprachlicher Themenstellungen ist die Weltoffenheit der Studierenden sowie ihr Verständnis für gesellschaftliche Zusammenhänge zu fördern. Konfliktfähigkeit, Problemlösungskompetenz und Friedenserziehung sind auch im Fremdsprachenunterricht als zentrale Lehr- und Lernziele zu betrachten. Zudem ist im Fremdsprachenunterricht eine Sprachregelung zu vermitteln und zu pflegen, die der Gleichberechtigung der sozialen Geschlechter entspricht.

Natur und Technik

Auch im Fremdsprachenunterricht sind gelegentlich fachsprachliche Texte zu bearbeiten, die eine kritische Auseinandersetzung mit human-, sozial-, naturwissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftsbezogenen Entwicklungen ermöglichen.

Kreativität und Gestaltung

In Fortsetzung zur Unterstufe ist im Fremdsprachenunterricht der allgemein bildenden höheren Schule für Berufstätige methodisch und inhaltlich die Möglichkeit zu kreativen Aktivitäten in der Fremdsprache anzubieten (zB Theater, Spiel, Simulationen, Schreiben als kreative Ausdrucksform).

Gesundheit und Bewegung

Kommunikative Anlässe über eine der Gesundheit zuträglichen Lebensführung sind auch im Fremdsprachenunterricht zu nutzen bzw. herzustellen.

Didaktische Grundsätze (1. bis 8. Semester):

Kommunikative Sprachkompetenz als übergeordnetes Lernziel

Dem handlungsorientierten Ansatz gemäß stellt die kommunikative Sprachkompetenz das übergeordnete Lehr- und Lernziel des Fremdsprachenunterrichts dar. Das heißt, fremdsprachliche Teilkompetenzen sind in dem Maße zu vermitteln, wie sie für erfolgreiche mündliche und schriftliche Kommunikation nötig sind.

Gleiche Gewichtung der Fertigkeitsbereiche

Die Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen) und Schreiben sind mit gleicher Gewichtung, regelmäßig und möglichst integrativ zu üben. Auf Praxisrelevanz sowie steigende Authentizität der Sprachmittel und Sprachsituationen ist dabei zu achten.

Berücksichtigung der Lernersprache

Im Fremdsprachenunterricht ist auf allen Lernstufen zu berücksichtigen, dass sich Studierende der Zielsprache über lernersprachliche Zwischenschritte annähern. Daraus folgt, dass Fehler ein natürliches Phänomen beim Erlernen einer Sprache sind. Lernersprachliche Abweichungen von der Zielsprache sind dabei niveaubezogen und aufgabenspezifisch zu behandeln, wobei das Augenmerk immer auf dem Gelingen der Kommunikation liegt.

Zielsprache als Unterrichtssprache

Als Unterrichtssprache ist so viel Zielsprache wie möglich, so wenig Deutsch wie nötig einzusetzen. Die Techniken mündlicher und schriftlicher Übertragung und Übersetzung in die Muttersprache sind auf niedrigeren Lernniveaus nur als punktuelle lernstrategische Zwischenschritte, zB zur Vertiefung von Textverständnis und Grammatikvermittlung, anzuwenden. Auf fortgeschritteneren Lernniveaus hingegen sind die Studierenden mit Aktivitäten und Strategien der Sprachmittlung (zB Übertragen, Zusammenfassen, Übersetzen) als Arbeitstechniken grundsätzlich vertraut zu machen.

Mehrsprachigkeit und Sprachenvergleich

Der reflektierende Umgang mit Sprache (auch im Vergleich mit der Unterrichts- oder Muttersprache, mit Volksgruppen- und Nachbarsprachen oder mit anderen Fremdsprachen) ist im Unterricht zu fördern. Durch vergleichende Beobachtungen ist die Motivation zum Spracherwerb zu steigern, die allgemeine Sprachlernkompetenz zu erhöhen und ein vertieftes Sprachverständnis sowie das Reflektieren über Sprache und Mehrsprachigkeit zu ermöglichen. Dies kann auch durch fächerübergreifende Aktivitäten geschehen.

Beim Erwerb einer zweiten oder weiteren Fremdsprache ist das Zurückgreifen auf bereits vorhandene Fremdsprachenkompetenzen und Kenntnisse in einer eventuell vorhandenen (in der Familie erworbenen) Erstsprache als besonderer lernstrategischer Vorteil bewusst zu machen und konsequent zu nutzen (Tertiärspracheneffekt).

Vielfalt von Lehrmethoden, Arbeitsformen und Lernstrategien

Eine breite Streuung an schülerzentrierten, prozess- und produktorientierten Lehrmethoden, Arbeitsformen und Lernstrategien ist sowohl dem Fremdsprachenerwerb als auch der Entwicklung dynamischer Fähigkeiten (Schlüsselkompetenzen) dienlich und somit generell anzustreben. Dabei sind verschiedenste Arbeitstechniken einzusetzen (zB Stationenbetrieb, offenes Lernen, Präsentationen mit Hilfe von Medien und anderen Hilfsmitteln, Projektarbeit, Lese- und Lerntagebücher, Portfolios).

Im Rahmen der Lehrmethoden und Arbeitsformen sind verschiedene Wahrnehmungs- und Verarbeitungskanäle zu nutzen und entsprechend vielfältige Angebote an Lernstrategien in den Unterricht zu integrieren um unterschiedliche Voraussetzungen betreffend Lerntypen, Lernstil, Lerntempo, soziale Fertigkeiten, Stärken und Schwächen bestmöglich zu berücksichtigen.

Studierende sollen angeregt werden, ihre sprachlichen Mittel durch außerschulische Beschäftigung mit fremdsprachigen Materialien (zB Filme, Lektüre auch literarischer Werke, Onlinematerialien) auch eigenständig zu erweitern.

Vertrautheit mit Lehr- und Lernmaterialien

Im Umgang mit Lehr- und Lernmaterialien, Nachschlagewerken und Hilfsmitteln, in Print- und in digitaler Form sind die Studierenden zum effizienten Umgang und zu Eigenständigkeit hinzuführen.

Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind auch im Fremdsprachenunterricht vielseitig zu nutzen (zB bei der Bearbeitung von Lehrinhalten, zur Schulung von Arbeitstechniken und im Rahmen der Führung von Portfolios).

Für die Aktualität und angemessene Authentizität der Lehr- und Lernmaterialien ist laufend zu sorgen. Außerdem ist auf den Einsatz von authentischem Textmaterial zu achten.

Einbindung authentischer Begegnungen

Im Fremdsprachenunterricht wird höchstmögliche Authentizität auch durch direkte persönliche Begegnungen mit Personen erreicht, deren Muttersprache die gelehrte Fremdsprache ist (dies kann erfolgen zB durch den Einsatz von Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten im Unterricht, Schulveranstaltungen wie Austauschprogramme, Intensivsprachwochen sowie andere Formen von Auslandsaufenthalten und Auslandskontakten).

Fächerübergreifende Aktivitäten

Grundlegende Charakteristika von Sprache und Kommunikation sollen in fächerübergreifender Kooperation mit anderen Fremdsprachen sowie mit dem Unterrichtsgegenstand Deutsch genutzt werden.

Darüber hinaus sind wo möglich fächerübergreifende Kooperationen mit allen Unterrichtsgegenständen zu nutzen (landeskundliche, inter- und transkulturelle, soziologische, geschichtliche Aspekte, Sprachvergleich, ua.). Zum Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprachen in nicht-sprachenspezifischen Fächern siehe Paragraph 17, SchUG-BKV.

Länder und Kulturen

Durch Einblicke in Gesellschaft, Zivilisation, Politik, Medien, Wirtschaft, Kultur und Kunst der betreffenden Sprachräume soll ein grundlegendes inter- und transkulturelles Verständnis geschaffen werden.

Sprachbezogene kommunikative Kompetenzen

Linguistische Kompetenzen

Lautwahrnehmung, Aussprache und Intonation sind in dem Maße zu schulen, wie sie für das vorgesehene Kompetenzniveau notwendig sind. Eine Annäherung der Aussprache an die Standardaussprache ist anzustreben.

Wortschatz, grammatische Strukturen und Idiomatik sind in allen Fertigkeitsbereichen situationsorientiert, unter funktionalem Aspekt, im Kontext und systematisch zu erweitern. Komplexität und Vielfalt der sprachlichen Mittel zur Bewältigung kommunikativer Aufgaben sind im Laufe der 8 Module stetig zu intensivieren. Die entsprechenden Strukturen sind begleitend dazu in zyklischer Progression zu erarbeiten. Dabei ist insgesamt zu beachten, dass das rezeptive Sprachvermögen der Studierenden das produktive Sprachvermögen übertrifft.

Bei fortschreitendem Lernzuwachs auf höheren Lernstufen ist – über das Lehr- und Lernziel der erfolgreichen Kommunikation hinaus – dem Prinzip der Sprachrichtigkeit zunehmende Bedeutung beizumessen.

Pragmatische Kompetenzen

Die Befähigung, fremdsprachliche Mittel zu bestimmten kommunikativen Zwecken einsetzen zu können, ist Kernaufgabe des Fremdsprachenunterrichts; damit ist den Sprachfunktionen eine zentrale Rolle einzuräumen (zB Absicht, Fähigkeit, Möglichkeit, Notwendigkeit, Wunsch, Vermutung, Zustimmung, Ablehnung, Begründung, Bedingung ausdrücken; Gesprächsbeginn bzw. Gesprächsende signalisieren oder Rederecht behalten bzw. abgeben).

Bei der Anwendung fremdsprachlicher Mittel ist im Laufe des Lernzuwachses zunehmend auf Kohärenz, Kohäsion, Flüssigkeit, Klarheit und Angemessenheit des Ausdrucks zu achten.

Begleitend zu den sprachlichen Mitteln ist ein Bewusstsein für grundlegende Formen der non-verbalen Kommunikation zu schaffen (zB kulturelle Konventionen bezüglich Gestik, Mimik, Körpersprache).

Soziolinguistische Kompetenzen

Mit fortschreitendem Lernzuwachs sind zunehmend Registerunterschiede zwischen neutralen, formellen, informellen, freundschaftlichen und vertraulichen Sprachformen zu beachten, die dazu beitragen, dass sich die Studierenden sprachlich sozial angemessen verhalten; den Höflichkeitskonventionen kommt dabei besondere Bedeutung zu.

Nationale Sprachvarietäten sind exemplarisch zu integrieren. Bei speziell gegebenen Interessensschwerpunkten sind auch regionale, soziale, berufsspezifische und nicht-muttersprachliche Sprachvarianten zu berücksichtigen. Handelt es sich bei der gelehrten Fremdsprache um eine internationale Verkehrssprache (Lingua franca), ist auch der Kontakt mit nicht-muttersprachlichen Aussprachevarianten zu ermöglichen.

Vielfältige Kommunikationssituationen

Um größtmögliche fremdsprachliche Kompetenz für private, berufliche und studienbezogene Kommunikationssituationen zu erreichen, sind die fremdsprachlichen Mittel in eine möglichst breite Streuung von privaten und öffentlichen situativen Kontexten einzubetten (zB häuslicher Bereich, Familie, Restauration, öffentliche Räume, Bildungseinrichtungen, Verkehrsmittel, Geschäfte, Behörden, Unternehmen, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Kultur, Sport).

Vielfältige Themenbereiche

Zur Erlangung eines möglichst umfassenden lexikalischen Repertoires (Handlungsfähigkeit/ Kommunikationsfähigkeit) sind verschiedenste Themenbereiche zu bearbeiten, wobei sowohl das Thema als auch der Komplexitätsgrad, mit dem es behandelt wird, dem sprachlichen Niveau der Studierenden entsprechen soll (mögliche Themenbereiche sind zB Ich und mein Umfeld; Arbeit und Freizeit; Erziehung; Rolle der Medien; Lebensplanung; Einstellungen und Werte; Zusammenleben; aktuelle soziale, wirtschaftliche, technische und politische Entwicklungen; kulturelle und interkulturelle Aspekte; Umwelt; Kunst in ihren Ausdrucksformen Literatur, Musik, bildende Künste). Spezielle thematische Schwerpunkte sind jeweils im Einklang mit individuellen Interessenslagen und Bedürfnissen der Studierenden sowie mit aktuellen Ereignissen zu setzen.

Die verschiedenen Themenbereiche sind durch möglichst vielfältige Quellen zu erschließen, wobei bei der thematischen Auswahl fremdsprachiger Texte auch literarischen Werken ein angemessener Stellenwert einzuräumen ist.

Leistungsfeststellung

Für den Zeitrahmen von Schularbeiten findet der Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles Anwendung. Dabei können bei mehrstündigen Schularbeiten die Vorlage und Bearbeitung der einzelnen Aufgabenbereiche in zeitlicher Abfolge voneinander getrennt erfolgen. In den Fremdsprachen mit standardisierter Reifeprüfung ist die Verwendung von Hilfsmitteln nicht zulässig. In Fremdsprachen ohne standardisierte Reifeprüfung ist die Verwendung eines Wörterbuches zulässig, der Einsatz von Lexika oder elektronischen Informationsmedien ist nicht zulässig.

Bei der Ersten lebenden Fremdsprache ist zu berücksichtigen, dass bei Studierenden an allgemein bildenden höheren Schulen für Berufstätige der Abschluss der 8. Schulstufe mitunter viele Jahre zurückliegt und das Kompetenzniveau A2 nicht in vollem Umfang vorausgesetzt werden kann. Aus diesem Grund dient das 1. Semester der Festigung und Vertiefung des Kompetenzniveaus A2.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Kompetenzniveaus A1 – B2 des Europäischen Referenzrahmens (GER)

Die kommunikativen Teilkompetenzen, die die Studierenden im Laufe der jeweiligen Kompetenzmodule erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1 – B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr.R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen – GER und orientieren sich an den Kann-Beschreibungen der zu den einzelnen Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen und Schreiben gehörigen Skalen sowie den Kann-Beschreibungen zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen.

Zielniveaus in den einzelnen Sprachen

Die Studierenden erreichen:

Linguistische Kompetenzen

Bei den linguistischen Kompetenzen ist zu beachten, dass

Teilkompetenzen und Lernsemester

Die Zuordnung von Teilkompetenzen und Lernsemestern gibt die Grundanforderungen an, die für alle Studierenden einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Teilkompetenzen sind dabei stets vorauszusetzen.

Werden verschiedenen Lernsemestern die gleichen Teilkompetenzen zugeordnet, so sind diese im höheren Semester durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten sowie der sprachlichen und sprachbezogenen kommunikativen Kompetenzen entsprechend zu vertiefen und zu festigen.

Erste lebende Fremdsprache

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Hören

Lesen

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

Schreiben

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Hören

Lesen

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

Schreiben

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Hören

Lesen

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

Schreiben

  1. Ziffer 4
    Semester – Kompetenzmodul 4

Hören

Lesen

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

Schreiben

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Hören

Lesen

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

Schreiben

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Hören

Lesen

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

Schreiben

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Hören

Lesen

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

Schreiben

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Hören

Lesen

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

Schreiben

Zweite lebende Fremdsprache

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.

2. Semester – Kompetenzmodul 1

Hören

Lesen

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

Schreiben

3. Semester – Kompetenzmodul 2

Hören

Lesen

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

Schreiben

4. Semester – Kompetenzmodul 3

Hören

Lesen

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

Schreiben

5. Semester – Kompetenzmodul 4

Hören

Lesen

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

Schreiben

6. Semester – Kompetenzmodul 5

Hören

Lesen

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

Schreiben

7. Semester – Kompetenzmodul 6 (nur Realgymnasium)

Hören

Lesen

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

Schreiben

8. Semester – Kompetenzmodul 7 (nur Realgymnasium)

Hören

Lesen

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

Schreiben

LATEIN

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Semester):

Der Lateinunterricht öffnet den Zugang zur europäischen Sprachenlandschaft:

Latein eröffnet durch intensive Auseinandersetzung mit Schlüsseltexten Europas vielfältige Zugänge zur europäischen Geisteswelt:

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Latein führt durch die Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen aus verschiedenen historischen Epochen zur Fähigkeit, in lebenslangen Lernprozessen Wertbegriffe und gesellschaftlich-politische Konventionen zu analysieren. Durch die intensive Beschäftigung mit Sprache, Literatur und Kunst werden Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz im Sinne einer umfassenden Bildung gefördert.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Erfassen von komplexen Sprachstrukturen und Textsequenzen; kritische Auseinandersetzung mit Textinhalten; Steigerung der persönlichen Ausdrucksfähigkeit in der Präsentation

Mensch und Gesellschaft

Bewusstmachen der Verantwortung für die eigene Person, die Gesellschaft und die Umwelt; Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit Werten und Normen der Gesellschaft in ihrer Zeitgebundenheit; flexibler Umgang mit den Herausforderungen im sozialen Kontext

Natur und Technik

Förderung des analytischen und systemhaften Denkens; Schaffung eines Fundus der Fachterminologie; Sensibilisierung für ethische Problemstellungen im Zusammenhang mit Mensch, Natur und Umwelt

Kreativität und Gestaltung

Erweiterung der sprachlichen Kreativität des Einzelnen; Anregung zum kreativ-produktiven Umgang mit verschiedenen künstlerischen Ausdrucksformen

Gesundheit und Bewegung

Kontrastive Betrachtung von Körperlichkeit, Gesundheitsbewusstsein und Lebensstil

Didaktische Grundsätze (für alle Semester):

Die grundlegenden Kompetenzen des Fachs Latein manifestieren sich im Übersetzen von lateinischen Originaltexten und im Lösen von Arbeitsaufgaben.

Unterrichten in Modulen

Der Lektüreunterricht setzt sich aus thematisch orientierten Einheiten (Modulen) zusammen. Diese sind Unterrichtssequenzen unterschiedlicher Länge, die auf der Lektüre von Originaltexten unterschiedlicher Gattung und unterschiedlicher Autoren basieren. Bei der Auswahl der Texte ist eine breite Streuung von der Antike bis in die Neuzeit anzustreben. Im Interesse der Geschlossenheit des Moduls sind Texte auch kursorisch oder in Übersetzung zu bearbeiten. Ergänzend zur Übersetzungsarbeit sind Sekundärliteratur, nichtliterarische Quellen, Beispiele aus der Rezeptions- und Wirkungsgeschichte etc. anzuwenden. Für jedes Modul sind ein dem Bedarf entsprechendes Vokabular zu erarbeiten und für die Lektüre relevante grammatikalische Phänomene zu festigen.

Alle Module sind zu behandeln. Ihre Reihenfolge ist innerhalb eines Semesters frei wählbar. Eine abschließende Zusammenfassung der für das Modul relevanten erarbeiteten Inhalte ist erforderlich. Vernetzungen mit anderen Unterrichtsfächern über sprachliche und inhaltliche Phänomene sind anzustreben.

Leitlinien zur Unterrichtsgestaltung

Zur Steigerung der Motivation sind unterschiedliche Lehr- und Lernformen anzuwenden. Als Propädeutik für wissenschaftliches Arbeiten, Studium und lebensbegleitendes Lernen sollen die Studierenden dazu befähigt werden, sich selbstständig Informationen zu beschaffen und eigenständig und projektorientiert zu arbeiten.

Die Auswahl und der Schwierigkeitsgrad der Texte haben sich an Alter und Wissensstand der Schülerinnen und Schüler zu orientieren.

Auf Grund des breiten Themenspektrums der klassischen Texte bieten sich vielfältige Anknüpfungspunkte zu fächerverbindendem und fächerübergreifendem Arbeiten. Einen Schwerpunkt hat dabei die kontrastive und komparatistische Sprachbetrachtung zu bilden.

Die Studierenden sind möglichst früh zu einer effizienten Benutzung des Wörterbuchs anzuleiten.

Die Studierenden sind dazu anzuhalten, bei der Präsentation modulimmanenter Inhalte auf eine entsprechende rhetorische Ausgestaltung und die Anwendung adäquater Techniken zu achten.

Die Ergänzung des Unterrichts durch Exkursionen, Lehrausgänge und Studienreisen ist anzustreben.

Leistungsfeststellungen

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern ist bei Schularbeiten ab der Lektürephase zu gestatten.

Um festzustellen, ob die Schülerinnen und Schüler über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, müssen Schwierigkeitsgrad und Umfang der zu übersetzenden bzw. zu bearbeitenden Texte in Korrelation zu der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit gesetzt werden.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kompetenzmodell

Die beiden für den Unterrichtsgegenstand Latein relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Übersetzungskompetenzen und Interpretationskompetenzen.

Es ist darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen entwickeln und parallel zur zunehmenden Komplexität der Texte ausbauen.

Übersetzungskompetenzen

Interpretationskompetenzen

Lehrstoff:

Vorbemerkung:

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf Semester ist in jedem Abendgymnasium an die jeweilige Stundentafel anzupassen. Jedenfalls sind die Inhalte der im Folgenden angeführten Kompetenzmodule 1 bis 5 in allen Zweigen durchzunehmen.

Die Inhalte der Kompetenzmodule 6 und 7 sind nur im Gymnasium zu erarbeiten, wobei sich die Anzahl der Texte, die bei jedem Modul durchgenommen werden können, ebenfalls an der zur Verfügung stehenden Anzahl von Wochenstunden orientieren wird.

2. und 3. Semester – Kompetenzmodul 1 und 2

Die Studierenden sollen folgende Ziele erreichen:

4. Semester – Kompetenzmodul 3

5. Semester – Kompetenzmodul 4

Schlüsseltexte aus der europäischen Geistes- und Kulturgeschichte

6. Semester – Kompetenzmodul 5

Heiteres und Hintergründiges

Politik und Rhetorik

7. Semester – Kompetenzmodul 6 (nur Gymnasium)

Der Mensch in seinem Alltag

Liebe, Lust und Leidenschaft

8. Semester – Kompetenzmodul 7 (nur Gymnasium)

Formen der Lebensbewältigung

Mythos und Rezeption

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE / POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (2. und 3. Semester):

Gemäß Paragraph 6, Absatz 4, des Schulorganisationsgesetzes können mehrere Gegenstände zu einem einzigen Gegenstand zusammengefasst werden. Der Pflichtgegenstand Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung fasst die Gegenstände Geschichte und Sozialkunde und Geschichte und Politische Bildung zusammen. Ziel ist es, in allen Schulstufen historisches Denken sowie politisches Denken und Handeln zu vermitteln, um das angestrebte reflektierte und (selbst)reflexive Geschichts- und Politikbewusstsein zu erreichen.

Im Unterricht sind dazu Einsichten in die Grundstrukturen und den Wandel zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft zu vermitteln.

Die Studierenden sollen ein reflektiertes und (selbst-)reflexives historisches und politisches Bewusstsein entwickeln, das von regionalen Bezügen bis zur weltumspannenden Dimension reicht. Dies soll auch die Basis für ein Verständnis gegenüber unterschiedlichen kulturellen Werten und eine wertschätzende Beziehung zu anderen gegenwärtigen Lebensformen bieten. Das Gewinnen einer differenzierten Betrachtungsweise durch Begegnungen mit dem räumlich, kulturell und zeitlich Anderen soll dazu einen Beitrag leisten. Der Überwindung von Vorurteilen, Rassismen und Stereotypen ist dabei besondere Beachtung zu schenken. Akzeptanz und gegenseitige Achtung fördern eine kritische Identitätsbildung.

Orientiert an der Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter sollen Studierende auch erkennen können, dass Geschlechterrollen und Geschlechterverhältnisse in Vergangenheit und Gegenwart unterschiedlich definiert waren und sind, demnach veränderbar und gestaltbar sind. Die Studierenden sollen weiters befähigt werden, Sachverhalte und Probleme in ihrer Vielschichtigkeit, ihren Ursachen und Folgen zu erfassen und ein an den Menschenrechten orientiertes Politik- und Demokratieverständnis zu erarbeiten. Dies verlangt eine entsprechende Praxismöglichkeit im Lebens- und Erfahrungsbereich der Studierenden.

Durch den Unterricht sollen die Studierenden befähigt werden, soziale, kulturelle, wirtschaftliche und politische Handlungsweisen im Kontext der jeweiligen Zeit kritisch zu analysieren sowie die Ursachen, Unterschiede und Funktionen von Religionen und Ideologien zu erkennen und zu kritisieren.

Bei der Auseinandersetzung mit wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Phänomenen in Vergangenheit und Gegenwart soll durch das Bewusstmachen der vielfältigen Ursachen und Verläufe sowie der verschiedenen Möglichkeiten ihrer Deutung eine multiperspektivische Betrachtungsweise gefördert werden.

Für die Bearbeitung der historischen, sozialkundlichen und politischen Gegenwartsfragen, die auch die Interessen der Studierenden berücksichtigen sollen, sind unterschiedliche Zugänge (ua. Längs- und Querschnitte, Fallstudien, methodenorientierte Zugänge) zu wählen.

Der Unterricht soll Einblick in die Geschichte und Politik unterschiedlicher räumlicher Dimensionen sowie ihrer Vernetzungen geben. Dabei sind besonders Interkulturelles und Globales Lernen in den Unterricht miteinzubeziehen.

Der Unterricht soll Einsichten in die Pluralität von politischen Leitbildern vermitteln. Durch die Auseinandersetzung mit Feldern wie Autorität und Macht, privat und öffentlich, Gemeinwohl und Gerechtigkeit, Krieg und Frieden, Diktatur und Demokratie usw. soll ein wichtiger Beitrag zur Erziehung zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geleistet werden. Ideologiekritische Haltung und Toleranz, Verständnisbereitschaft und Friedenswille sind wichtige Voraussetzungen für politisches Handeln.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung soll über fundiertes Wissen zu einem reflektierten und (selbst-)reflexiven historischen und politischen Bewusstsein führen. Das Verstehen historischer Entwicklungen und Handlungsweisen und die wertschätzende Auseinandersetzung mit dem Eigenen und dem Fremden sollen zum Abbau von Vorurteilen, zur Entwicklung von Toleranz und integrativem und verantwortungsvollem Handeln führen. Die Auseinandersetzung mit verschiedenen Weltanschauungen bietet den Studierenden mögliche Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Wertorientierung an. Gesamteuropäisches Denken und Weltoffenheit stellen die Grundlage für ein friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben in einem globalen und überregionalen Zusammenhang dar. Der Gegenstand Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung befähigt die Studierenden nicht nur, gesellschaftliche und politische Situationen und Entwicklungen zu verstehen, sondern auch alle Möglichkeiten der Mitbestimmung im demokratischen Willensbildungsprozess verantwortungsbewusst zu nützen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Mensch und Gesellschaft

Natur und Technik

Kreativität und Gestaltung

Gesundheit und Bewegung

Didaktische Grundsätze (2. und 3. Semester):

Die Themenbereiche sind durch exemplarische Fallstudien, Quer- oder Längsschnitte und Gegenwartsbezüge zu behandeln. Dabei gilt es, folgende didaktische Prinzipien zu berücksichtigen: Wissenschaftsorientierung, Subjektorientierung, Lebensweltbezug, Handlungsorientierung, Problemorientierung, Multiperspektivität und das Kontroversitätsprinzip.

Historisches und politisches Lernen soll dabei mehr sein als eine reproduktive Aneignung von Sach- und Fachwissen. Zur Erlangung eines reflektierten und (selbst-)reflexiven Geschichts- und Politikbewusstseins steht die Vermittlung von historischen und politischen Kompetenzen im Mittelpunkt. Dazu gilt es, die Studierenden im Lernprozess in allen Anforderungsbereichen (Reproduktion, Transfer, Reflexion) entlang eines differenzierten Operatorensystems zu fördern. Anhand der dabei gewählten inhaltlichen Fallbeispiele werden Wissen und Kompetenzen ineinander verschränkt erworben.

Dabei sind folgende fachspezifische Kompetenzbereiche zu berücksichtigen:

Historische Kompetenzen

Historische Fragekompetenz: Geschichte gibt Antworten auf Fragen, die an die Vergangenheit gestellt werden. Im Unterricht sind vorhandene Fragestellungen in Geschichtsdarstellungen aufzuzeigen und die Studierenden zu befähigen, Fragen an die Vergangenheit zu erkennen und zu formulieren.

Historische Methodenkompetenz: Die Eigenständigkeit im kritischen Umgang mit historischen Quellen (Quellenkritik) zum Aufbau einer Darstellung der Vergangenheit (Rekonstruktion) sowie ein kritisches Hinterfragen von historischen Darstellungen bzw. geschichtskulturellen Produkte (zB Dokumentationen über die Vergangenheit, Schul- und Fachbücher, Filme, Comics, Computerspiele) sind zu fördern (Dekonstruktion). Dazu sind fachspezifische Methoden zu vermitteln, um Analysen und Interpretationen vornehmen zu können.

Historische Sachkompetenz: Bei der Bearbeitung von Begriffen und den in ihnen ruhenden Konzepten ist darauf zu achten, dass sie in historischen Kontexten vermittelt werden und an das vorhandene Wissen anschließen. Im Unterricht dienen Begriffe und die in ihnen ruhenden Konzepte zur Erfassung von historischen Sachverhalten. Hiefür sind folgende Basiskonzepte zu beachten, die (a) das Zustandekommen von historischem und politischem Wissen reflektieren (Belegbarkeit, Konstruktivität, Kausalität, Perspektive und Auswahl), (b) Zeit als grundlegendes Konzept des historischen Denkens zwischen Kontinuität und Wandel beachten (Zeitverläufe, Zeiteinteilung, Zeitpunkte) sowie (c) Zusammenhänge des menschlichen Zusammenlebens fokussieren (Struktur, Macht, Kommunikation, Handlungsspielräume, Lebens-/Naturraum, Normen, Arbeit, Diversität und Verteilung).

Historische Orientierungskompetenz: Historisches Lernen soll zum besseren Verstehen von Gegenwartsphänomenen und von zukünftigen Herausforderungen beitragen. Da unterschiedliche Schlüsse aus der Geschichte gezogen werden können, ist im Unterricht auf die Pluralität in der Interpretation zu achten. Die sich daraus ergebenden Synergien mit der Politischen Bildung sind zu berücksichtigen.

Politische Kompetenzen

Politische Urteilskompetenz: Da das alltägliche Leben von politischen Entscheidungen und Kontroversen beeinflusst wird, soll Politische Bildung einerseits zu einer selbstständigen, begründeten und möglichst sach- und wertorientierten Beurteilung politischer Entscheidungen, Probleme und Kontroversen befähigen und es andererseits schrittweise ermöglichen, sich selbst (Teil-)Urteile zu bilden und zu formulieren.

Politische Handlungskompetenz: Der Unterricht soll die Bereitschaft und Fähigkeit zu politischem Handeln fördern. Dazu ist es erforderlich, eigene Positionen zu artikulieren, Positionen anderer zu verstehen und aufzugreifen sowie an der gemeinsamen Entwicklung von Lösungen mitzuwirken. Diese für politisches Handeln zentralen Fähigkeiten sind anhand konkreter Beispiele, etwa durch Simulationsspiele und anhand der Einrichtungen der Schuldemokratie, zu vermitteln.

Politikbezogene Methodenkompetenz: Politische Bildung soll dazu befähigen, Grundlagen und Informationen zu reflektieren und Manifestationen des Politischen (zB Flugblätter, Zeitungsberichte, Plakate, TV-Berichte, Blogeinträge) zu entschlüsseln und zu hinterfragen, indem ein Repertoire von Methoden zur Analyse von Daten, Bildern und Texten vermittelt wird. Gleichzeitig sollen Verfahren und Methoden vermittelt werden, die dazu befähigen, sich mündlich, schriftlich, visuell und in modernen Medien politisch zu artikulieren (zB Beteiligung an Diskussionen zu politischen Fragen, Schülerinnen- und Schülervertreterwahl)

Politische Sachkompetenz: Bei der Bearbeitung von Begriffen und den in ihnen ruhenden Konzepten ist darauf zu achten, dass sie in politischen Kontexten vermittelt werden und an das vorhandene Wissen anschließen. Begriffe und die ihnen innewohnenden Konzepte des Politischen dienen der Erfassung politischer Sachverhalte. Hiefür sind folgende Basiskonzepte zu beachten, die das Zustandekommen von politischem Wissen reflektieren (Belegbarkeit, Konstruktivität, Kausalität, Perspektive und Auswahl) sowie Zusammenhänge des menschlichen Zusammenlebens fokussieren (Struktur, Macht, Kommunikation, Handlungsspielräume, Lebens-/Naturraum, Normen, Arbeit, Diversität und Verteilung).

Die historischen und politischen Kompetenzen sind anhand konkreter Themen zu entwickeln. Es ist darauf zu achten, dass alle angeführten Kompetenzen in ausreichendem und ausgewogenem Maße im Unterricht berücksichtigt werden und im Mittelpunkt des Unterrichts stehen.

Bei der Bearbeitung der Themen sind die Relevanz für die zukünftige Lebenssituation, der regionale Aspekt, der exemplarische Charakter und fächerübergreifende Bezüge zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind auch die im allgemeinen Teil des Lehrplans angeführten Kompetenzen, wie zB Selbst- und Sozialkompetenz, anzubahnen. Zu diesem Zweck sind geeignete methodische Zugänge zu legen (ua. unterschiedliche Sozialformen, Plan- und Rollenspiele, offene Lernformen, entdeckendes und projektorientiertes Lernen sowie Lehrausgänge in Museen, zu historischen Stätten und politischen Einrichtungen).

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Die historischen und politischen Kompetenzen sind als Ausgangspunkt der Unterrichtsplanung und -gestaltung heranzuziehen. Die Themenbereiche sind bezogen auf die zu erwerbenden Kompetenzen sorgfältig und begründet auszuwählen. Das Ziel des Unterrichts ist der Erwerb des historischen Denkens sowie des politischen Denkens und Handelns, was in der Regel durch ein Zusammenspiel der verschiedenen Teilkompetenzen erreichbar ist. Den Studierenden muss es ermöglicht werden, durchgängig und ausgewogen mit verschiedenen Anforderungsbereichen (Reproduktion, Transfer und Reflexion) konfrontiert zu werden.

Im Unterricht gilt es, alle historischen und politischen Kompetenzen anzubahnen. Neben den in den jeweiligen Semestern abzusichernden Teilkompetenzen können zusätzliche individuelle Schwerpunktsetzungen vorgenommen werden.

2. Semester – Kompetenzmodul 1

Historische Methodenkompetenz (Re- und Dekonstruktionskompetenz)

Historische Sachkompetenz

Historische Orientierungskompetenz

Historische Fragekompetenz

Politische Sachkompetenz

Politische Urteilskompetenz

Politische Handlungskompetenz

Themenbereiche

Von der griechisch-römischen Antike bis zum Ende des Mittelalters unter Berücksichtigung von Gegenwartsphänomenen

Von Beginn der Neuzeit bis zum ersten Weltkrieg unter Berücksichtigung von Gegenwartsphänomenen

3. Semester – Kompetenzmodul 2

Historische Fragekompetenz

Historische Methodenkompetenz (Re- und Dekonstruktionskompetenz)

Historische Sachkompetenz

Historische Orientierungskompetenz

Politische Urteilskompetenz

Politische Sachkompetenz

Politikbezogene Methodenkompetenz

Politische Handlungskompetenz

Themenbereiche

Wesentliche Transformationsprozesse im 20. und 21. Jahrhundert und grundlegende Einsichten in das Politische

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe (1. und 2. Semester):

siehe Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff

Didaktische Grundsätze (1. und 2. Semester):

Im Mittelpunkt des Unterrichtsfaches Geographie und Wirtschaftskunde (GW) steht der Mensch. Der Unterricht fokussiert entsprechend auf die Lebenswelten der Studierenden und lässt eine deutliche Aktualitäts- und Zukunftsorientierung erkennen. Es gilt, die Studierenden in einer Zeit des Globalen Wandels entscheidungs- und handlungsfähig für die Zukunft zu machen. Große globale Herausforderungen sollen sichtbar gemacht und mögliche Handlungsoptionen entwickelt werden. Entsprechend sind die Analyse der Hintergründe und Folgewirkungen menschlichen Handelns in Gesellschaft, Umwelt(en) und Wirtschaft sowie politisch bildende Lehr- und Lernprozesse zentrale Anliegen des Unterrichts. Die räumliche Komponente findet dabei besondere Berücksichtigung.

Aus der Perspektive der Kompetenzorientierung vermittelt der Unterricht den kompetenten Umgang mit wesentlichen und komplexen Fachinhalten und Fachmethoden der Geographie und der Ökonomie, die dem letzten Stand der fachlichen und fachdidaktischen Erkenntnisse entsprechen, sich speziell aber an den bei jungen Erwachsenen ausgeprägten Motivationen, Interessen und Bedürfnissen orientieren sollen. Die Existenz verschiedener interessengeleiteter Wirklichkeiten von der lokalen bis zur globalen Ebene aufzuzeigen, zu vergleichen, zu bewerten und kritisch zu hinterfragen, ist Ziel eines multiperspektivischen Zugangs zum Unterricht. Prozesse und Phänomene interdisziplinär, integrativ und in ihrer Dynamik und Wechselwirkung zu erfassen, fördert die Synthesekompetenz. Nur aus dem fundierten Verständnis räumlicher und ökonomischer Prozesse erwachsen schließlich die Möglichkeiten zu kompetenter Kommunikation sowie zu konstruktivem Handeln, aus Sicht des Lernens also zur Ausbildung der Kommunikations- und Handlungskompetenz. Dabei gilt der Grundsatz, die Studierenden zu mündiger und aktiver gesellschaftlicher Partizipation im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung zu befähigen, zu ermutigen und auch anzuhalten. Die Phase der Reflexion bzw. die Entwicklung der Reflexionskompetenz runden den Prozess des Kompetenzaufbaus ab und bilden den Ausgangspunkt für weiterführendes unterrichtliches Handeln. Das Unterrichtsfach Geographie und Wirtschaft leistet damit einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung sowie der Entfaltung möglichst hoher Lebensqualität für alle Menschen.

Im Unterricht soll dazu die Aktivität der Lernenden im Vordergrund stehen. Daher sind Unterrichtsverfahren einzusetzen, die zu eigenständiger und kritischer Informationsverarbeitung führen. Dabei sind vielfältige, den jeweiligen Zielsetzungen angepasste Arbeitsformen zur Gewinnung sowie Verarbeitung und Darstellung geographischer und wirtschaftlicher Informationen zu nutzen. Methoden zur Aneignung neuen Wissens und Könnens sind zu entwickeln. Das selbständige Erkennen von Problemen und das Finden von Wegen zu ihrer Lösung sind zu üben. Modell- und Theoriebildung sind als Hilfe bei der Bewältigung der Informationsfülle zu nutzen. Daher kommt der Arbeit mit Geomedien, Fallstudien und projektartigen Unterrichtsverfahren bzw. fächerverbindenden Projekten und didaktischen Spielen in jeder Klasse besondere Bedeutung zu.

Aus den im Abschnitt „Lehrstoff“ formulierten kompetenzorientierten Lernzielen haben die Unterrichtenden gemeinsam mit ihren Studierenden die Lerninhalte für Unterrichtssequenzen begründet abzuleiten. Dies gilt besonders für den Erwerb jener Qualifikationen, die den Studierenden eine weitgehend selbstbestimmte Wahl aus den vielfältigen Bildungs- und Berufsangeboten in einer sich ständig verändernden Welt ermöglichen sollen (Berufsorientierung). Als entscheidungs- und handlungsleitende Kriterien sind dabei folgende zu beachten: situative Bezüge (Klasse, Schulumfeld), aktuelle Bezüge, die exemplarische Bedeutung, die Transferfähigkeit sowie fächerübergreifende Aspekte. Besonderes Augenmerk ist auf das aktive Einbringen von Vorwissen und Berufserfahrung der Erwachsenen zu legen. Kompetenzorientierte Aufgaben- und Problemstellungen im Unterricht gehen dabei grundsätzlich über den Anforderungsbereich römisch eins (Reproduktion und Reorganisation) hinaus und beinhalten die Anforderungsbereiche römisch zwei (Anwendung und Transfer) sowie römisch drei (Reflexion und Problemlösung). Aufgaben in diesen höheren Anforderungsbereichen sollen zur Unterstützung des Kompetenzerwerbs in möglichst vielen Phasen des Unterrichts zur Anwendung kommen. Die Auswahl der Lerninhalte wird darüber hinaus durch die Einführung von Basiskonzepten unterstützt.

Basiskonzepte im Unterricht

Im Lehrplan Geographie und Wirtschaft werden handlungsorientierte Basiskonzepte eingeführt. Diese verweisen auf fundamentale fachliche Ideen und Konzepte, den fachlichen Kern der Bezugswissenschaften Geographie und Wirtschaft. Basiskonzepte orientieren die Lehrenden bei der Gestaltung und Strukturierung des Unterrichts sowie bei der Auswahl von Fallbeispielen, an Hand derer die kompetenzorientierten Lernziele des Lehrplans bearbeitet werden können. Dies unterstützt die Intention der Kompetenzorientierung, die reine Reproduktion von Faktenwissen hintanzuhalten und den Fokus auf Konzeptwissen und anwendungsbezogenes Wissen zu richten. Weiters sind das Methodenwissen und die Reflexion über das Wissen relevant. Basiskonzepte ergänzen in inhaltlicher und methodischer Sicht die Lernziele des Lehrplans, greifen dabei aber über den klassischen „Lehrstoff“ und den Kanon des traditionellen Schulbuchwissens hinaus.

Basiskonzepte bündeln fachliche Zugänge, die darauf abzielen, eine unübersichtliche komplexe Welt für Studierende lesbar und verhandelbar zu machen. Durch die Brille der Basiskonzepte betrachtet, lernen Studierende Sachverhalte in geographischer und ökonomischer Perspektive zu (de)konstruieren, zu strukturieren, zu problematisieren und hieraus reflektierte Handlungen zu entwickeln.

Folgende Basiskonzepte werden für den Unterricht aus dem fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Diskurs abgeleitet.

Raumkonstruktion und Raumkonzepte

Zur Analyse natürlicher, sozialer und ökonomischer Phänomene ist auch im Unterricht auf mindestens drei unterschiedliche Raumkonzepte zurückzugreifen. Das klassische absolute Raumkonzept im Rahmen naturwissenschaftlicher Analyse und kartographischer Kommunikation beinhaltet zum einen die Verortung bestimmter Sachverhalte der physisch-materiellen Welt in einem „Raum als Container“ oder sieht „Raum als System von Lagebeziehungen und Reichweiten“ auf unterschiedlichen Maßstabsebenen. Weiters soll der Wahrnehmungsraum als Grundlage raumbezogener Images und Identitäten sowie als eine Bezugsgröße räumlicher Orientierung und handlungsleitender Entscheidungen Beachtung finden. Darüber hinaus gilt es, im Unterricht das Konzept interessensgeleiteter Raumkonstruktionen als Grundlage von Reflexion, Partizipation und Kommunikation in gesellschaftlichen Aushandlungs- und Entscheidungsprozessen zu verstehen, zu diskutieren und anzuwenden.

Regionalisierung und Zonierung

Regionalisierungen bilden, ausgehend von subjektiven Vorgaben, die Strukturierung von Räumen unterschiedlicher Maßstäbe nach unterschiedlichen Überlegungen ab. Zonierungen beschreiben die interessengeleitete Abgrenzung von Raumeinheiten in Politik, Administration und zu wissenschaftlichen Zwecken, etwa im Bereich der Geoökologie oder der Raumplanung. Entsprechend sind Regionalisierungen und Zonierungen in Bezug auf ihre Zielsetzungen zu hinterfragen. Darüber hinaus können Methoden der Zonierung auf Basis von selbst entwickelten Indikatoren und Grenzwerten auch beispielhaft praktisch mittels geeigneter Techniken durchgeführt werden.

Diversität und Disparität

Verhältnisse unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure zueinander können Aspekte der Diversität aufweisen, etwa wenn im Rahmen der Arbeitsteilung ähnlich verantwortlichen und/oder qualifizierten Tätigkeiten nachgegangen wird, die aber mit unterschiedlichem Einkommen verbunden sind. Ferner kann es Verhältnisse der Ungleichheit geben, wenn beispielsweise Einkommen und Vermögen unterschiedlicher Individuen, Gruppen oder Regionen stark voneinander abweichen. Die Probleme rund um regionale und soziale Unterschiede werden dabei als zentrale Fragestellungen der Ökonomie begriffen. Fragen der Zugänglichkeit, der Erreichbarkeit sowie der territorialen Verfügbarkeit behandeln ebenfalls Dimensionen der Diversität und Disparität und stellen wesentliche geographische Anliegen dar. Die Studierenden sollen Diversität als Ergebnis von sozialen, ökonomischen und politischen Prozessen begreifen. Es erscheint dabei wichtig, dass Lösungen für spezifische Konflikte, die Aspekte der Diversität oder Disparitäten aufweisen, nicht nach verallgemeinerbaren Regeln erzielbar sind. Die Analyse von Fallbeispielen soll deshalb verallgemeinernden und homogenisierenden Wahrnehmungen entgegenwirken und differenzierte Einschätzungen und Urteile befördern.

Maßstäblichkeit

Maßstäblichkeit kann sowohl als Grunddimension räumlicher als auch sozialer und ökonomischer Darstellung und Analyse betrachtet werden. In der räumlichen Dimension sind hier grundlegende metrische Dimensionen von der lokalen über die regionale zur globalen Ebene angesprochen. Der gewählte Maßstab beeinflusst dabei die Perspektive, auf unterschiedlichen Maßstabsebenen – etwa in den Dimensionen der Mikro- und Makroökonomie, aber auch in sozialen Kontexten – ergeben sich unterschiedliche Antworten auf ähnliche Problem- und Fragestellungen. Mikro- und makroanalytische Perspektiven sind im Unterricht immer in Bezug zu individuellen Handlungsoptionen der Studierenden zu setzen.

Wahrnehmung und Darstellung

Das Basiskonzept Wahrnehmung und Darstellung beschäftigt sich neben der Frage, was Menschen als „real“ erkennen, auch damit, wie sie Bilder und Vorstellungen über die Welt entwickeln und darüber kommunizieren. Dies beinhaltet zum einen die Reflexion und Analyse alltagsweltlicher Wahrnehmung einschließlich der Orientierung im physischen Raum. Zum anderen impliziert es die Auseinandersetzung mit der wissenschaftlich strukturierten und technisch unterstützten Wahrnehmung (zB mit qualitativen und quantitativen Erhebungsmethoden, Fernerkundung, virtuelle Realitäten etc.) unter Bezugnahme auf spezifische inhaltliche Fokussierungen und blinde Flecken im Unterricht. Eingeschlossen ist in beiden Bereichen die kritische Analyse der jeweils produzierten und publizierten Darstellungen. Die Studierenden sollen auch aktiv Methoden der sachadäquaten sowie der interessengeleiteten Kommunikation anwenden. Anhand zur Verfügung stehender Daten kann dies durch Mittel des Textes, der Kartographie und verwandter grafischer Darstellungstechniken realisiert werden.

Nachhaltigkeit und Lebensqualität

Das Basiskonzept Nachhaltigkeit ist als sehr eng mit dem der Lebensqualität verknüpft zu begreifen. Der im Sprachgebrauch zum Gummiwort mutierte Begriff der Nachhaltigkeit bedeutet im Sinne unseres Fachverständnisses weitaus mehr als nur „andauernd“ oder „langanhaltend wirksam“. Er sollte als eine Art Leitmotiv ökologischer Modernisierung gesehen werden: Für die Anforderungen modernen Unterrichts bedeutet dies, Überlegungen anzustellen, wie das fragile Mensch-Umwelt-System in eine gewünschte Balance gebracht sowie die Aushandlung eines Ausgleichs hinsichtlich der tragenden Säulen der Nachhaltigkeit (Gesellschaft, Wirtschaft, Natur) unterstützt werden kann. Als „Lebensqualität“ wird in Studien zur Lebensqualitätsforschung die Entfaltungsmöglichkeit jedes Menschen und dessen Nachkommen gesehen, wobei die gleichwertige Sicherung der ökologischen, materiellen und sozialen Lebensgrundlagen in den Mittelpunkt gestellt wird. Die Leitgedanken der Nachhaltigkeit und der Solidarität erweisen sich als notwendige Voraussetzung für eine möglichst hohe Lebensqualität einzelner Menschen und der Gesellschaft. Das Ziel der UNESCO, über Bildung für Nachhaltige Entwicklung allen Menschen Bildungschancen zu eröffnen, die es ihnen ermöglichen, sich Wissen und Werte anzueignen sowie Verhaltensweisen und Lebensstile zu erlernen, die für eine lebenswerte Zukunft und eine positive Veränderung der Gesellschaft(en) erforderlich sind, sollte für gelingenden Unterricht vorrangig sein.

Interessen, Konflikte und Macht

Die Analyse unterschiedlicher (Gruppen)Interessen, die Durchsetzung im Rahmen gesellschaftlicher Aushandlungsprozesse sowie die Auseinandersetzung mit Konflikten, die dabei ausgetragen werden und in der Folge entstehen, ist eine wichtige geographische und ökonomische Fragestellung. Dies entspricht auch einem essentiellen Anliegen der Politischen Bildung. Das Basiskonzept Interessen, Konflikte und Macht lenkt die Aufmerksamkeit auf soziale, ökonomische und ökologische Abhängigkeiten, Konflikte und Krisen sowie auf die Strategien der Konflikt- und Krisenbewältigung. Dies betrifft die Frage der gesellschaftlichen Inklusion und Exklusion und der Beteiligung an Entscheidungsprozessen ebenso wie Fragen des Zugangs zu Ressourcen oder Verteilungsfragen. Studierende sollen sich über Gewinnerinnen und Gewinner und Verliererinnen und Verlierer von politischen Entscheidungsprozessen klar werden und sich selbst als Akteurinnen und Akteure in Aushandlungsprozessen erleben können. Schließlich soll der Aufklärung über Manipulationen und Entfremdungsprozesse, die Studierende selbst betreffen, Raum gegeben werden.

Arbeit, Produktion und Konsum

Dieses Basiskonzept umfasst einmal eine Akteur/innenperspektive, die nachvollziehbar macht, dass Menschen, täglich als Konsumentinnen und Konsumenten oder über das Erwerbsleben ökonomisch tätig sind. Es beinhaltet weiters die gesellschaftliche Produktion von Bedürfnissen ebenso wie die Bedürfnisse der Produktion, mit denen sich die Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre auseinandersetzen. Die Beschäftigung mit Marketing, Unternehmensführung, Bilanzierung und Rechnungswesen, rechtlichen Grundlagen des betrieblichen Wirtschaftens sowie unternehmerischem Denken, wie Kosten/Nutzen-Überlegungen oder Opportunitätskosten, gibt Aufschlüsse über Logiken betriebswirtschaftlichen Denkens und Handelns, die für Studierende durchschaubar gemacht werden sollen.

Märkte, Regulierung und Deregulierung

Der Kern dieses Basiskonzepts fordert die Diskussion der Koordinierung von Wirtschaft in einem Spannungsfeld zwischen Markt, Staat und institutionellen Arrangements, zwischen spontaner Koordinierung und Macht bzw. bewusstem Eingreifen. Theorien, die Märkte als isoliert und frei von staatlicher und institutioneller Einbettung darstellen, sind kritisch zu hinterfragen. Märkte sind immer mit Marktmacht verbunden und dem Versuch diverser Akteur/innen staatliche Regulierung bzw. Deregulierung zu beeinflussen. Das auf viele Situationen übertragbare, entscheidende konzeptionelle Wissen für Studierende liegt im Verständnis des Spannungsfeldes zwischen Markt und (De-)Regulierung.

Wachstum und Krise

Warum wächst Wirtschaft? Muss und soll sie wachsen? Ist wirtschaftliche Entwicklung unbedingt mit Wachstum gleichzusetzen? Warum kommt es zu Krisen? Ein Basiskonzept Wachstum und Krise fordert die Bereitschaft, Krisenmomente als ein zentrales Feld der Ökonomie zu sehen, aber auch eine Einschätzung der politisch-ideologischen Konfliktlinien, die dieses Feld durchziehen. Krisenanalyse ist die Vorbedingung aktueller Wirtschaftspolitik, und aus unterschiedlichen Theorien werden unterschiedliche und sehr oft gegensätzliche Politikvorschläge argumentiert. Der Unterricht trägt in diesem Zusammenhang zu einem demokratischen Empowerment der Studierenden bei. Ein grundsätzliches Verständnis rivalisierender Politikoptionen ermöglicht die Teilnahme an der gesellschaftlichen Debatte mit dem Ziel einer konstruktiven Weiterentwicklung des Ist-Zustandes.

Mensch-Umwelt Beziehungen

Eine der großen Herausforderung des Anthropozäns bzw. der Zukunft liegt darin, dass die Geschwindigkeit der Abläufe im Mensch-Umwelt-System ansteigt und die Ausmaße der Folgewirkungen mittlerweile globale Dimension erreicht haben. Mensch-Umwelt-Beziehungen sind dabei als jene Beziehungen und Effekte zu verstehen, die bei Menschen in ihrem alltäglichen Handeln eine zentrale Rolle spielen. Dies inkludiert sowohl Beziehungen zur physischen Umwelt wie auch zur sozialen und ökonomischen Umwelt. Im Unterricht ist die Entwicklung eines eigenen Handlungsrepertoires zu ermöglichen, wobei die vorhersehbaren Folgen dieser Handlungen unter Bezugnahme auf Konzepte der Nachhaltigkeit zu reflektieren sind.

Geoökosysteme

Geoökosysteme sind als selbstregulierende, in einem dynamischen Gleichgewicht funktionierende Wirkungsgefüge zwischen Biosystem, Geosystem und belebten Faktoren zu verstehen. Wesentliche Aspekte, die im Rahmen der Bearbeitung dieses Basiskonzepts vermittelt werden sollen, sind die Vulnerabilität dieser Systeme, etwa durch Eingriffe des wirtschaftenden Menschen, aber auch deren Widerstandsfähigkeit (Resilienz) und Anpassungsfähigkeit (Adaption). Die Studierenden sollen naturräumliche Gegebenheiten und deren anthropogene Überformung deshalb unter der Perspektive von Chance und Risiko abwägen und einschätzen lernen.

Kontingenz

Individuelle und gesellschaftliche Probleme sind räumlich, (sozio-)ökonomisch und historisch eingebettet. Mögliche Strategien und Lösungsansätze verändern sich mit einer menschlichen Gesellschaft, in der der stetige Wandel die einzige Konstante ist. Verbunden mit der Unmöglichkeit kontrollierter Experimente lassen sich daher keine allgemein und zeitlos gültigen Gesetze aufstellen – absolute Wahrheitsansprüche bei der (Er-)Klärung von Sachverhalten und Prozessen sind nicht haltbar. Durch die Berücksichtigung des Basiskonzepts der Kontingenz sollen Studierende lernen, monokausalen Erklärungsansätzen – in welchen Zusammenhängen sie auch immer auftreten mögen – zu misstrauen. Dies erfordert die Thematisierung der Mehrdeutigkeiten unterrichtsrelevanter Phänomene aus den Bereichen Gesellschaft, Politik, Ökonomie und Ökologie, aber auch den Blick auf vielfältige Lösungsansätze. Mehrperspektivität als Grundprinzip der Betrachtung im Unterricht kann ein tauglicher Einstieg sein, um das Kontingenzprinzip wirksam werden zu lassen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Erwerb von Sprachkompetenz durch Auswertung von Texten, Bildern und grafischen Darstellungsformen (zB Geomedien, Karten, kartenverwandte Darstellungen); Einbeziehung aktueller Massenmedien und sozialer Medien; Kommunikation mittels fachspezifischer und überfachlicher Medien; Entwicklung einer Konflikt- und Diskussionskultur; Berücksichtigung der Mehrsprachigkeit (zB Einsatz von Dokumenten in Originalsprachen)

Mensch und Gesellschaft

Erwerb von Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handelskompetenz in räumlichen und ökonomischen Fragen; Entwicklung eines wertschätzenden Zugangs zu Heterogenität und Diversität; Erkennen und Bewerten von Entwicklungen in der Arbeits- und Berufswelt (Berufsorientierung); Bewertung ökonomischer Fragestellungen unter ethischen Geschichtspunkten; Einsicht in ökonomische Zusammenhänge; Beitrag zu einer Bildung zur nachhaltigen Entwicklung

Natur und Technik

Erklärung des technisch vermittelten Verhältnisses von Menschen zu ihrer natürlichen, sozialen und ökonomischen Umwelt; Erkennen der Chancen und Risiken des Technologieeinsatzes; Beschreibung der Auswirkungen des globalen Wandels auf die natürliche Umwelt; verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt; kritische Auseinandersetzung mit Statistiken, wahrnehmen von Manipulationsmöglichkeiten; Auseinandersetzung mit einfachen Modellen.

Gesundheit und Bewegung

Verwendung von räumlichen Orientierungshilfen; Erkennen des Zusammenhangs zwischen Gesundheit, Lebensqualität und Umweltbedingungen; Erfassen der Bedeutung der Freizeitgesellschaft.

Kreativität und Gestaltung

Eigenständige und zielgruppenorientierte Gestaltung von Medien; Partizipation in räumlichen Planungsverfahren.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die soziale, ökonomisch und ökologisch begrenzte Welt

Gliederungsprinzipien der Erde nach unterschiedlichen Sichtweisen reflektieren

Geoökosysteme der Erde analysieren

Bevölkerung und Gesellschaft diskutieren

Die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Menschen bewerten

Nutzungskonflikte an regionalen Beispielen reflektieren

Vielfalt und Einheit – Das neue Europa

Raumbegriff und Strukturierung Europas diskutieren

Konvergenzen und Divergenzen europäischer Gesellschaften erörtern

Außerwert- und Inwertsetzung von Produktionsgebieten beurteilen

Wettbewerbspolitik und Regionalpolitik bewerten

Regionale Entwicklungspfade vergleichen

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Österreich – Raum – Gesellschaft – Wirtschaft

Veränderungen der geopolitischen Lage Österreichs erläutern

Gesamtwirtschaftliche Leistungen und Probleme sowie Wirtschafts- und Sozialpolitik erklären

Wirtschaftsstandort Österreich beurteilen

Naturräumliche Chancen und Risiken erörtern

Demographische Entwicklung und gesellschaftspolitische Implikationen beurteilen

Unternehmen und Berufsfelder analysieren

Lokal – regional – global: Vernetzungen – Wahrnehmungen – Konflikte

Chancen und Gefahren der Globalisierung erörtern

Politische und ökonomische Systeme vergleichen

Politische Gestaltung von Räumen untersuchen

Städte als Lebensräume und ökonomische Zentren untersuchen

WIKU: Geld und Währung analysieren

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 8. Semester):

Der Mathematikunterricht soll beitragen, dass Studierende ihrer Verantwortung für lebensbegleitendes Lernen besser nachkommen können. Dies geschieht vor allem durch die Erziehung zu analytisch-folgerichtigem Denken und durch die Vermittlung von mathematischen Kompetenzen, die von grundlegender Bedeutung für das Fach und relevant für viele Lebensbereiche sind. Beim Erwerben dieser Kompetenzen sollen die Studierenden die vielfältigen Aspekte der Mathematik und die Beiträge des Gegenstandes zu verschiedenen Bildungsbereichen erkennen.

Die mathematische Beschreibung von Strukturen und Prozessen der uns umgebenden Welt, die daraus resultierende vertiefte Einsicht in Zusammenhänge und das Lösen von Problemen durch mathematische Verfahren und Techniken sind zentrale Anliegen des Mathematikunterrichts.

Aspekte der Mathematik

Schöpferisch-kreativer Aspekt: In der Mathematik werden das Denken geschult, Strategien aufgebaut, die Phantasie angeregt und die Kreativität gefördert.

Sprachlicher Aspekt: Mathematik entwickelt die Fähigkeit zum Argumentieren, Kritisieren und Urteilen und fördert die Fähigkeit, zugleich verständlich und präzise zu sprechen. Das mathematische Prinzip, dass Behauptungen begründet werden müssen, soll Vorbild für andere Fächer und gesellschaftliche Bereiche sein. Das Verwenden von mathematischen Symbolen bildet eine Basis für exaktes Formulieren und Arbeiten.

Erkenntnistheoretischer Aspekt: Mathematik ist eine spezielle Form der Erfassung unserer Erfahrungswelt. Sie ist eine spezifische Art, die Erscheinungen der Welt wahrzunehmen und durch Abstraktion zu verstehen. Mathematisierung eines realen Phänomens kann die Alltagserfahrung wesentlich vertiefen.

Pragmatisch-anwendungsorientierter Aspekt: Mathematik ist ein nützliches Werkzeug und Methodenreservoir für viele Disziplinen und Voraussetzung für viele Studien und Berufsfelder.

Autonomer Aspekt: Mathematische Gegenstände und Sachverhalte bilden als geistige Schöpfungen eine deduktiv geordnete Welt, in der Aussagen – von festgelegten Prämissen ausgehend – stringent abgeleitet werden können. Mathematik befähigt damit, dem eigenen Denken mehr zu vertrauen als fremden Meinungsmachern, und fördert so den demokratischen Prozess.

Kulturell-historischer Aspekt: Die maßgebliche Rolle mathematischer Erkenntnisse und Leistungen in der Entwicklung des europäischen Kultur- und Geisteslebens – insbesondere eng verknüpft mit der Naturwissenschaft – macht Mathematik zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Allgemeinbildung.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation: Mathematik geht – vor allem durch ihre Fachbegriffe, Symbole und Darstellungen – über die Umgangssprache hinaus, sie präzisiert Aussagen und verdichtet sie. Der Unterricht soll ein Bewusstsein dafür schaffen, dass Mathematik Kommunikationsangebote darstellt.

Mensch und Gesellschaft: Der Unterricht soll aufzeigen, dass Mathematik in vielen Bereichen des Lebens (Finanzwirtschaft, Soziologie, Medizin) eine wichtige Rolle spielt.

Natur und Technik: Viele Naturphänomene lassen sich mit Hilfe der Mathematik adäquat beschreiben und damit auch verstehen. Der Unterricht soll zeigen, dass die Mathematik eine Fülle von Methoden zur Verfügung stellt, mit denen Probleme bearbeitbar werden.

Kreativität und Gestaltung: Mathematik besitzt neben der deduktiven auch eine induktive Seite. Vor allem das Experimentieren im Rahmen der Bearbeitung neuer Aufgaben und Probleme macht diese Seite sichtbar, bei der Kreativität und Einfallsreichtum gefördert werden.

Didaktische Grundsätze (1. bis 8. Semester):

Im Mathematikunterricht soll verständnisvolles Lernen als individueller, aktiver und konstruktiver Prozess im Vordergrund stehen. Die Studierenden sollen durch eigene Tätigkeiten Einsichten gewinnen und so mathematische Begriffe und Methoden in ihr Wissenssystem einbauen.

Im Sinne der Methodenvielfalt ist bei jedem der folgenden Grundsätze eine Bandbreite der Umsetzung angegeben, innerhalb der eine konkrete Realisierung – angepasst an die jeweilige Unterrichtssituation – erfolgen soll. Wenn von minimaler und maximaler Realisierung die Rede ist, soll dies nicht im Sinne einer Wertung verstanden werden.

Lernen in anwendungsorientierten Kontexten: Anwendungsorientierte Kontexte verdeutlichen die Nützlichkeit der Mathematik in verschiedenen Lebensbereichen und motivieren so dazu, neues Wissen und neue Fähigkeiten zu erwerben. Vernetzungen der Inhalte durch geeigneten fächerübergreifenden Unterricht sind anzustreben. Die minimale Realisierung besteht in der Thematisierung mathematischer Anwendungen bei ausgewählten Inhalten, die maximale Realisierung in der ständigen Einbeziehung anwendungsorientierter Aufgaben- und Problemstellungen zusammen mit einer Reflexion des jeweiligen Modellbildungsprozesses hinsichtlich seiner Vorteile und seiner Grenzen.

Lernen in Phasen: Unter Beachtung der Vorkenntnisse sind Begriffe in der Regel in einer ersten Phase auf einer konkret-anschaulichen, intuitiven oder heuristischen Ebene zu behandeln, bei einfachen Anwendungen zu erproben und erst in einer späteren Phase zu vertiefen, ergänzen, verallgemeinern oder exaktifizieren. Die minimale Realisierung besteht in der Orientierung am Vorwissen der Studierenden und der Einführung von Begriffen über intuitive und heuristische Ansätze mit exemplarischen Exaktifizierungen, die maximale Realisierung in einer weit reichenden Präzisierung mathematischer Begriffe, Sätze und Methoden.

Lernen im sozialen Umfeld: Der Einsatz passender Sozialformen ist auf die angestrebten Lernziele, die Eigenart der Inhalte und auf die jeweilige Lerngruppe abzustimmen. Ein konstruktives Klima zwischen Lehrenden und Lernenden und innerhalb dieser Gruppen ist hilfreich für jeden Lernprozess. Die minimale Realisierung besteht im situationsbezogenen Wechsel der Sozialformen im Unterricht, die maximale Realisierung im Vermitteln elementarer Techniken und Regeln für gute Team- und Projektarbeit sowie in der Kooperation mit außerschulischen Expertinnen und Experten.

Lernen unter vielfältigen Aspekten: Einzelne Inhalte und Probleme sind aus verschiedenen Blickwinkeln zu sehen und aus verschiedenen Richtungen zu beleuchten. Vielfältige Sichtweisen sichern eine große Flexibilität bei der Anwendung des Gelernten und Erkennen des Gelernten in neuen bzw. nicht vertrauten Zusammenhängen und Problemstellungen. Die minimale Realisierung besteht in der gelegentlichen Verdeutlichung verschiedener Sichtweisen bei der Behandlung neuer Inhalte, die maximale Realisierung im Herstellen von Querverbindungen und im konsequenten Herausarbeiten der Vor- und Nachteile verschiedener Zugänge. Damit wird ein vielschichtiges und ausgewogenes Bild der Mathematik gewonnen.

Lernen mit instruktionaler Unterstützung: Lernen ohne instruktionale Unterstützung ist in der Regel – insbesondere in Mathematik – wenig effektiv und führt leicht zur Überforderung. Lehrerinnen und Lehrer müssen Studierende anleiten und insbesondere bei Problemen gezielt unterstützen. Die minimale Realisierung besteht in der Bereitstellung von studierendenadäquaten Lernumgebungen und Lernangeboten, die maximale Realisierung in Differenzierungsmaßnahmen, durch die individuelle Begabungen, Fähigkeiten, Neigungen, Bedürfnisse und Interessen gefördert werden.

Lernen mit medialer Unterstützung: Die Beschaffung, Verarbeitung und Bewertung von Informationen hat auch mit Büchern (zB dem Schulbuch), Zeitschriften und mit Hilfe elektronischer Medien zu erfolgen. Nutzen und Problematik mathematischer Inhalte und Lernhilfen im Internet sind hier zu thematisieren. Die minimale Realisierung besteht in der gelegentlichen Einbeziehung derartiger Medien, die maximale Realisierung im gezielten Erwerb von Kompetenzen, die von der Informationsbeschaffung bis zur eigenständigen Abfassung und Präsentation mathematischer Texte reichen.

Lernen mit technologischer Unterstützung: Technologische Hilfsmittel sollen in allen Kompetenzbereichen sinnvoll zum Einsatz kommen. Sie müssen zumindest über grundlegende Funktionen zur Darstellung von Funktionen, Kurven und anderen geometrischen Objekten, zum symbolischen Umformen von Termen und Lösen von Gleichungen und Gleichungssystemen, zur Ermittlung von Ableitungs- und Stammfunktionen, zur Integration sowie zur Unterstützung bei Methoden und Verfahren in der Stochastik verfügen. Sachgerechtes und sinnvolles Nutzen technologischer Hilfsmittel durch geplantes Vorgehen ist sicherzustellen. Die minimale Realisierung besteht im Einsatz entsprechender Hilfsmittel beim Lösen von Aufgaben und dem gelegentlichen Einsatz als didaktisches Werkzeug beim Erarbeiten neuer Inhalte. Die maximale Realisierung ist die ständige Verfügbarkeit und der sinnvolle Einsatz derartiger Technologien als Werkzeug beim Modellieren, Visualisieren und Experimentieren.

Sicherung des Unterrichtsertrages/(schriftliche) Leitungsfeststellungen

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige (nicht verpflichtende) Hausübungen an. Für den Zeitrahmen von Schularbeiten findet der Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teiles mit der Maßgabe Anwendung, dass bei mehrstündigen Schularbeiten zwei voneinander unabhängige Aufgabenbereiche bezüglich „Grundkompetenzen“ und „Vernetzung von Grundkompetenzen“ vorgelegt und bearbeitet werden können. Bei der Bearbeitung beider Aufgabenbereiche sind der Einsatz von herkömmlichen Schreibgeräten, Bleistiften, Lineal, Geo-Dreieck und Zirkel sowie die Verwendung von Formelsammlungen, die vom zuständigen Regierungsmitglied für die Klausurarbeit freigegeben werden, oder von anderen geeigneten Formelsammlungen und elektronische Hilfsmittel zulässig.

Anzahl und Dauer von Schularbeiten:

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles zu entnehmen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Der Lehrplan geht von drei Wochenstunden in jedem Modul aus. Bei höherer Dotierung ist vor allem eine vertiefte und aspektreichere Behandlung der Lerninhalte anzustreben. Die kursiv gesetzten Inhalte sind nur für Schulformen mit mehr als drei Wochenstunden obligatorisch.

Mathematische Kompetenzen

Mathematische Kompetenzen besitzen eine Inhaltsdimension (auf welche Inhalte sie sich beziehen, also womit etwas getan wird), eine Handlungsdimension (auf welche Art von Tätigkeit sie sich beziehen, also was getan wird) und eine Komplexitätsdimension (bezogen auf die Art und den Grad der Vernetzungen). Unter mathematischen Kompetenzen werden hier längerfristig verfügbare kognitive Fähigkeiten verstanden, die von Lernenden entwickelt werden sollen und sie befähigen, bestimmte Tätigkeiten in variablen Situationen auszuüben, sowie die Bereitschaft, diese Fähigkeiten und Fertigkeiten einzusetzen.

Inhaltsdimension: Mathematische Kompetenz erfordert Kenntnisse und Wissen aus den Bereichen Algebra und Geometrie, funktionale Abhängigkeiten, Analysis und Wahrscheinlichkeit und Statistik.

Handlungsdimension: Mathematische Kompetenz erfordert Fertigkeiten und Fähigkeiten bei folgenden Tätigkeiten:

Komplexitätsdimension: Die zur Bewältigung mathematischer Aufgaben- und Problemstellungen notwendigen Anforderungen können stark differieren und gehen von Reproduktion über Vernetzungen hin zur Reflexion.

Aufbauender Charakter – Sicherung der Nachhaltigkeit

Da Mathematik aufbauend strukturiert ist, ist auf die Aktivierung des notwendigen Vorwissens, die Wiederholung und die Sicherung der Nachhaltigkeit zu achten. Die Kompetenzmodule 1 und 2 dienen hauptsächlich der Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes der Unterstufe und sind vor allem als Einstiegshilfe für jene Studierenden gedacht, die über einen längeren Zeitraum keine weiterführende Schule besucht haben.

Wegen der unterschiedlichen Länge von Winter- und Sommersemester sind Verschiebungen von Inhalten möglich.

1. Semester – Kompetenzmodul 1 („Elementare Algebra und Geometrie I“)

Mengen, Zahlen und Rechengesetze

Terme und Gleichungen

Geometrie

2. Semester – Kompetenzmodul 2 („Elementare Algebra und Geometrie II“)

Sicherung der Nachhaltigkeit

Mengen, Zahlen und Rechengesetze

Terme, Gleichungen, Ungleichungen

Geometrie

3. Semester – Kompetenzmodul 3 („Funktionale Abhängigkeiten I“)

Sicherung der Nachhaltigkeit

Funktionsbegriff, Darstellungsformen, Eigenschaften

Lineare Funktion [ f(x) = k ∙ x + d ]

Potenzfunktion mit f(x) = a ∙ xz + b, z ∊ , oder mit f(x) = a ∙ x1/2 + b

Polynomfunktion, quadratische Gleichungen

4. Semester – Kompetenzmodul 4 („Funktionale Abhängigkeiten II“)

Sicherung der Nachhaltigkeit

Funktionsbegriff, Darstellungsformen, Eigenschaften

Exponentialfunktion [ bzw. mit ]

Sinusfunktion, Cosinusfunktion

Trigonometrie

5. Semester – Kompetenzmodul 5 („[Lineare] Algebra und analytische Geometrie“)

Sicherung der Nachhaltigkeit

Gleichungen und Gleichungssysteme

Vektoren

Vektoren und (lineare) analytische Geometrie der Ebene

Vektoren und (lineare) analytische Geometrie des Raumes

Vektoren und (nichtlineare) analytische Geometrie der Ebene

6. Semester – Kompetenzmodul 6 („Analysis“)

Sicherung der Nachhaltigkeit

Differentialrechnung

Integralrechnung

7. Semester – Kompetenzmodul 7 („Stochastik“)

Sicherung der Nachhaltigkeit

Beschreibende Statistik

Wahrscheinlichkeitsrechnung, Grundbegriffe

Wahrscheinlichkeitsverteilungen

Schließende/Beurteilende Statistik

8. Semester – Kompetenzmodul 8 („Wiederholung und Vertiefung“)

Sicherung der Nachhaltigkeit

BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe (3. und 4. Semester):

Beitrag des Faches Biologie und Umweltkunde zur Bildung

Der Biologieunterricht ist für unsere Gesellschaft in vielen Bereichen von Bedeutung. Naturwissenschaftlicher Erkenntnisgewinn bewirkt Fortschritte auf unterschiedlichen Gebieten, beispielsweise in der Medizin, in der Bio- und Gentechnologie, in den Neurowissenschaften, in der Ökologie und bei Fragen zur Nachhaltigkeit. Andererseits birgt die naturwissenschaftliche Entwicklung auch Risiken und Gefahren, die erkannt, bedacht und bewertet werden müssen. Dazu sind biologische Kenntnisse nötig, diese sind somit ein wesentlicher Bestandteil der Allgemeinbildung.

Ziel des Fachs Biologie und Umweltkunde ist es, naturwissenschaftliche Phänomene erfahrbar zu machen, sowie Erkenntnisse biologischer Forschung gewinnen, verstehen und kommunizieren zu können, und sich mit deren Grenzen auseinandersetzen zu können.

Der Unterricht führt zu naturwissenschaftlichem Verständnis auf Grundlage der Evolution und zu gesundheitsbewusstem, ethischem und umweltverträglichem Handeln. Er fördert die Fähigkeit zur aktiven Teilhabe an gesellschaftlichen Entwicklungen und Diskursen.

Beitrag zu den Bildungsbereichen

Der Beitrag zu den untenstehenden Bildungsbereichen der Schule steht im Zusammenhang mit Lerninhalten und den Basiskonzepten, dem Kompetenzmodell und den Unterrichtsprinzipien.

Sprache und Kommunikation

Förderung der Lese- und Schreibkompetenz sowie der mündlichen Ausdrucksfähigkeit in verschiedenen Unterrichtssituationen; Einführung in die Fachsprache; Einbeziehung von deutsch- und fremdsprachiger Fachliteratur.

Mensch und Gesellschaft

Der Mensch als biologisches und soziales Wesen; der Mensch als beeinflussender Faktor von Ökosystemen; Wirtschaft und Nachhaltigkeit (Verbraucher- und Verbraucherinnen-Bildung); Wechselwirkung zwischen Ökologie, Ökonomie, regionaler und überregionaler Politik und sozialer Entwicklung; Anwendung biologischer Erkenntnisse auf gesellschaftliche Fragestellungen.

Natur und Technik

Phänomen Leben; Vernetzung belebter Systeme, Auswirkung menschlicher Aktivitäten auf Ökosysteme; Artenkenntnis und Artenschutz; Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung; Bioethik; Energie als Erhaltungsgröße; naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen.

Gesundheit und Bewegung

Zusammenhang zwischen Gesundheit und Leistungsfähigkeit; biologische Voraussetzungen für Bewegung; Gesundheit und Krankheit als biologisches und soziales Phänomen; Sexualpädagogik; Gesundheitserziehung.

Kreativität und Gestaltung

Entwicklung von Forschungsdesigns; Modellbildung; Wissenskommunikation durch Einsatz unterschiedlicher Medien; Medienerziehung.

Didaktische Grundsätze (3. und 4. Semester)

Das Kompetenzmodell Naturwissenschaften als Leitlinie für den Unterricht im Fach Biologie und Umweltkunde

Das Kompetenzmodell Naturwissenschaften gibt als Handlungsdimension die Charakteristika naturwissenschaftlicher Forschungsarbeit vor. Dabei wird von drei Kompetenzbereichen ausgegangen:

Im Rahmen des Faches Biologie und Umweltkunde werden diese Kompetenzbereiche wie folgt beschrieben:

Fachwissen aneignen und kommunizieren

  1. W1:
    Biologische Vorgänge und Phänomene beschreiben und benennen.
  2. W2:
    Aus unterschiedlichen Medien und Quellen fachspezifische Informationen entnehmen.
  3. W3:
    Vorgänge und Phänomene in verschiedenen Formen (Grafik, Tabelle, Bild, Diagramm, …) darstellen, erläutern und adressatengerecht kommunizieren.
  4. W4:
    Vorgänge und Phänomene mittels Fachwissen unter Heranziehung von Gesetzmäßigkeiten (Modelle, Regeln, Gesetze, Funktionszusammenhänge) erklären.
  5. W5:
    Biologische Vorgänge und Phänomene im Kontext ihres evolutionären Zusammenhangs erläutern.

Erkenntnisse gewinnen

  1. E1:
    Biologische Vorgänge und Phänomene beobachten, messen und beschreiben.
  2. E2:
    Biologische Vorgänge und Phänomene hinsichtlich evolutionsbiologischer Kriterien analysieren und Beziehungen herausarbeiten
  3. E3:
    Zu biologischen Vorgängen und Phänomenen Fragen stellen und Hypothesen formulieren.
  4. E4:
    Untersuchungen oder Experimente zu naturwissenschaftlichen Fragestellungen planen, durchführen und protokollieren.
  5. E5:
    Daten und Ergebnisse von Untersuchungen analysieren (zB ordnen, vergleichen, Abhängigkeiten feststellen) und interpretieren.

Standpunkte begründen und reflektiert handeln

  1. S1:
    Fachlich korrekt und folgerichtig argumentieren und naturwissenschaftliche von nicht-naturwissenschaftlichen Argumentationen unterscheiden.
  2. S2:
    Sachverhalte und Probleme unter Einbeziehung kontroverser Gesichtspunkte reflektiert erörtern und begründet bewerten.
  3. S3:
    Bedeutung, Chancen und Risiken der Anwendung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse für das Individuum und für die Gesellschaft erkennen, um verantwortungsbewusst zu handeln.
  4. S4:
    Menschliche Erlebens- und Verhaltensmuster aus evolutionsbiologischer Sicht reflektieren.
  5. S5:
    Handlungsempfehlungen erstellen und gestalten (zB Naturschutzstrategien, Gesundheitskonzepte, Ernährungspläne, …).

Um den Studierenden im Rahmen des Unterrichts biologische Bildung als Teil naturwissenschaftlicher Grundbildung (Scientific Literacy) zu ermöglichen, ist der Unterricht im Fach Biologie und Umweltkunde so zu gestalten, dass Kompetenzen aus allen drei oben genannten Bereichen auf Basis der Lerninhalte jedes Semesters erworben und gefördert werden.

Basiskonzepte zur Unterstützung kompetenzorientierten Lernens

Basiskonzepte helfen grundlegende Muster in der Biologie zu erkennen. Sie leiten sich von den elementaren Konzepten der Biologie ab und unterstützen Lernende und Lehrende, die schwer überschaubaren und permanent wachsenden Themenbereiche der biologischen Disziplinen zu ordnen und zu verknüpfen. Sieben themenverbindende übergeordnete Bereiche sind im Folgenden formuliert, aus denen eine Vielzahl verschiedener Phänomene miteinander in Beziehung gesetzt werden können. Sie helfen den Lernenden Inhalte zu vernetzen, die Themenfülle sinnvoll zu ordnen und sich anzueignen. Die Lehrplaninhalte werden daher anhand dieser Konzepte erarbeitet und laufend damit verknüpft.

Das erreichte biologische Grundverständnis ermöglicht die Beurteilung biologischer Erkenntnisse zB im Umweltbereich unter Berücksichtigung des Naturschutzes und der nachhaltigen Entwicklung, im biotechnologischen Bereich oder in der Medizin unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, sozialer und ethischer Aspekte. Die Auseinandersetzung mit den Wechselwirkungen innerhalb bzw. zwischen Biosystemen fördert das systemische Denken und wirkt rein linearem Denken entgegen. Dies erlaubt die Teilhabe an gesellschaftlichen Diskursen.

Prinzipiell kann jeder Inhalt aus dem Blickwinkel jedes Basiskonzeptes betrachtet werden. Die Anwendung der Basiskonzepte auf die Lehrplaninhalte obliegt der Lehrperson, je nachdem anhand welcher Konzepte ein bestimmter Inhalt erarbeitet wird.

Basiskonzepte der Biologie

Struktur und Funktion

Das Erfassen, Ordnen und Wiedererkennen von Strukturen ist die Grundlage für das Verständnis und die Erklärung biologischer Funktionen auf allen Systemebenen und im Verlauf ihrer Entwicklung.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:

Reproduktion

Lebewesen sind fähig zur Reproduktion. Diese beruht auf der Weitergabe von Erbinformationen und führt zur Vielfalt innerhalb von Organismen und somit zu einer evolutiven Anpassung an eine dynamische Umwelt.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Prozesse:

Kompartimentierung

Dieses Basiskonzept verdeutlicht das Bausteinprinzip von Organismen und Ökosystemen.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:

Steuerung und Regelung

Lebende Systeme halten bestimmte Zustände durch Regulation aufrecht und reagieren auf Veränderungen. Regelung führt dazu, dass trotz wechselnder Umwelt- und Lebensbedingungen die inneren Zustände eines Lebewesens in einem funktionsgerechten Rahmen (Sollwert) bleiben. Steuerung beschreibt die Möglichkeit eines Organismus, unabhängig von Sollwerten bestimmte Kenngrößen aktiv zu verändern. In der Regel dienen Steuerungen der Anpassung an veränderte Bedingungen.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:

Stoff- und Energieumwandlung

Lebewesen sind offene Systeme und gebunden an Stoff- und Energieumwandlung. Die laufende Energieabgabe wird durch ständige Energiezufuhr im Sinne eines Fließgleichgewichts ausgeglichen.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:

Information und Kommunikation

Lebewesen – und auch ihre Zellen und Gewebe – haben die Fähigkeit Informationen aufzunehmen, weiterzuleiten, zu speichern, zu bearbeiten und an andere Organismen weiterzugeben. Kommunikation ist der wechselseitige Informationsaustausch. Dies setzt eine gemeinsame Sprache oder spezifische Reize voraus, die vom Empfänger aufgenommen und entschlüsselt werden können.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Prozesse:

Variabilität, Verwandtschaft, Geschichte und Evolution

Die Variabilität bei Lebewesen hat ihre Ursache in der Mutation von Erbanlagen und deren Neukombination im Zusammenhang mit der sexuellen Fortpflanzung. Das Basiskonzept thematisiert, dass Angepasstheit nur durch Variabilität möglich ist und durch Selektion bewirkt wird. Ähnlichkeit von Lebewesen einerseits und Vielfalt andererseits sind das Ergebnis stammesgeschichtlicher Entwicklungsprozesse. Der evolutionäre Wandel findet nicht nur auf der Ebene von Organismen statt, sondern auch bei Molekülen, Zellen, Geweben und Organen. Evolution ist ein Prozess, der auf der Ebene von Populationen stattfindet. Die Kenntnis der Evolutionsmechanismen ermöglicht das Verständnis des Zusammenhangs zwischen Variabilität und evolutiven Anpassungsprozessen.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

3. Semester – Kompetenzmodul 1

Lerninhalte

4. Semester – Kompetenzmodul 2

Lerninhalte

CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe (4. und 5. Semester):

Chemische Grundbildung soll unter Zuhilfenahme von Phänomenen aus dem mikroskopischen Bereich Erklärungen für Vorgänge im makroskopischen Bereich hervorbringen. Ausgehend von der Vielfalt der Stoffe und ihrer Bedeutung für alle Lebensbereiche werden ein elementarer Wissensstand aufgebaut und erweiterungsfähige Basiskonzepte eingeführt. Stoffeigenschaften und Stoffartumwandlungen können mit Hilfe weniger Prinzipien und Modelle erschlossen werden. Im Mittelpunkt stehen das Stoff-Teilchen-Konzept und das Struktur-Eigenschafts-Konzept.

Im Verbund mit anderen Gegenständen (vornehmlich Biologie, Mathematik und Physik) zeigt der Chemieunterricht auf exemplarische Weise den Weg der Erkenntnisfindung über Entwicklung und Anwendung von Deutungssystemen.

Die abwechselnde und bedarfsgerechte Anwendung von induktiv orientiertem Hypothesen-Bilden und deduktiv orientiertem Hypothesen-Prüfen hilft dabei. Dadurch schafft der Chemieunterricht die Basis für kreative und lebensgestaltende Problemlösestrategien und fördert über die Schule hinaus die Eigenständigkeit und Eigenverantwortung beim Erwerb von Wissen und Kompetenzen unterschiedlicher "Art".

Ziel ist der Einblick in die Vielgestaltigkeit und Omnipräsenz chemischer Prozesse: Es sollen sowohl stoffliche Veränderungen als materielle und energetische Grundlage des Lebens und der Zivilisation erkennbar gemacht, als auch Anwendungsmöglichkeiten in der chemischen Industrie aufgezeigt werden.

Die Übernahme von Verantwortung und die Ausbildung von Kritikfähigkeit gegenüber Ge- und Missbrauch wissenschaftlicher Erkenntnisse helfen die Teilnahme an wesentlichen gesellschaftlichen Entscheidungen zu ermöglichen.

Besonderes Augenmerk ist auf das aktive Einbringen von Vorwissen und Berufserfahrung der Studierenden zu legen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Mensch und Gesellschaft:

Verantwortung für den nachhaltigen Umgang mit materiellen und energetischen Ressourcen über Grenzen hinweg; Berücksichtigung ethischer Maßstäbe in der gesellschaftsrelevanten Umsetzung chemischer Erkenntnisse

Natur und Technik:

Grundlegende Kenntnisse über Funktion und Vernetzung natürlicher und anthropogener Stoffkreisläufe; vertieftes Verständnis für die Beziehung von Struktur und Eigenschaften von Stoffen und deren gezielte Veränderungen; Einblick in technische und naturwissenschaftliche Studienfelder

Sprache und Kommunikation:

Erweiterung und sicherer Einsatz der chemischen Fachsprache als zusätzliche Form der Kommunikation innerhalb und außerhalb des fachwissenschaftlichen Bereiches.

Kreativität und Gestaltung: (fast gleich wie im modularen Lehrplan)

Kreative Problemlösestrategien und Modellentwicklung; Bereicherung emotionaler Erfahrungen

Gesundheit und Bewegung:

Grundlagen für den gesundheitsfördernden und -bewussten Umgang mit Stoffen der Alltagswelt; vertieftes Kritikbewusstsein gegenüber der Ambivalenz von Drogen und Pharmazeutika

Didaktische Grundsätze (4. und 5. Semester):

Die Auswahl der Inhalte und Methoden ist so vorzunehmen, dass die Entwicklung und Anwendung folgender Konzepte verwirklichbar ist:

Stoff-Teilchen-Konzept:

Bewusst machen des Unterschieds zwischen erfahrbaren Phänomenen der stofflichen Welt und deren Deutung auf der Teilchenebene; Herstellung des Zusammenhangs mit dem Periodensystem.

Struktur-Eigenschafts-Konzept:

Art, Anordnung und Wechselwirkung der Teilchen bestimmen die Eigenschaften eines Stoffes.

Donator-Akzeptor-Konzept:

Säure-Base- und Redoxreaktionen lassen sich als Protonen- und Elektronenübertragungen beschreiben.

Energiekonzept:

Alle chemischen Reaktionen sind mit einem Energieumsatz verbunden.

Größenkonzept:

Stoff- und Energieumsätze können quantitativ beschrieben werden.

Gleichgewichtskonzept:

Reversible chemische Reaktionen können zu einem dynamischen Gleichgewichtszustand führen.

Im Sinne anzustrebender Methodenvielfalt sind folgende Leitlinien zu berücksichtigen:

Empirisch arbeiten und erfahrungsgeleitet lernen

Dem besonderen Rang des Experiments als charakteristische Methode der naturwissenschaftlichen Erkenntnisgewinnung ist im Unterricht nach Möglichkeit Rechnung zu tragen.

Situationsbezogen und an Hand authentischer Probleme lernen

Ausgangspunkt für das Lernen müssen realistische und relevante Probleme sein, die dazu motivieren, neues Wissen und neue Fähigkeiten zu erwerben. Dabei wird auf Vorkenntnisse und Grundwissen und beruflicher Erfahrung der Studierenden aufgebaut.

Maximal realisiert wird dieser Anspruch, wenn Schülerinnen und Schüler in eine authentische Situation versetzt werden, die konkretes fachübergreifendes und fächerverbindendes Arbeiten erfordert. Eine minimale Realisierung Eine mögliche Realisierung kann durch Anknüpfung an aktuelle Probleme, authentische Fälle oder persönliche Erfahrungen gewährleistet werden.

In vielfältigen Kontexten und unter multiplen Perspektiven lernen

Um zu verhindern, dass ursprüngliche und neu erworbene Kenntnisse auf eine bestimmte Situation fixiert bleiben, sollen dieselben Inhalte in mehreren verschiedenen Zusammenhängen gelernt und bearbeitet werden. Die Realisierung kann vom Verweisen auf unterschiedliche Anwendungssituationen bis hin zur tatsächlichen Anwendung des Gelernten in einer konkreten Situation reichen.

In einem sozialen Umfeld lernen

Gemeinsames Lernen und Arbeiten im Rahmen situierter Problemstellungen hat Bestandteil möglichst vieler Lernphasen zu sein. Als Möglichkeit der Realisierung werden Gruppenarbeiten vorgeschlagen.

Mit instruktionaler und medialer Unterstützung lernen

Lernen ohne jegliche Instruktion ist in der Regel ineffektiv und führt leicht zu Überforderung. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass das zur Bearbeitung von Problemen (zB Aufgaben) erforderliche Wissen bereitgestellt und erworben wird. Dabei müssen zur Beschaffung, Bewertung und Verarbeitung von Informationen auch zeitgemäße Medien eingesetzt werden.

Bei Bedarf hat eine den Kenntnissen der Studierenden angemessene Wiederholung aus dem Lehrstoff der Unterstufe zu erfolgen, sodass die zur Bewältigung des Lehrstoffes erforderlichen Grundkenntnisse gesichert sind.

Kompetenzmodell

Das Kompetenzmodell für Chemie ist als dreidimensionales Modell konstruiert, das Inhaltsdimension, Handlungsdimension und Anforderungsdimension vorsieht.

Die Inhaltsdimension findet sich in den einzelnen Semestern.

Die Handlungsdimension umfasst die Bereiche Wissen organisieren, Erkenntnisse gewinnen und Konsequenzen ziehen. Deskriptoren in den einzelnen Bereichen beschreiben, wie Schülerinnen und Schüler mit den Inhalten umgehen können sollen.

Wissen organisieren: Recherchieren, Darstellen, Kommunizieren

Erkenntnisse gewinnen: Fragen, Untersuchen, Interpretieren

Konsequenzen ziehen: Bewerten, Entscheiden, Handeln

Die Anforderungsdimension umfasst Niveau 1, auf dem Schülerinnen und Schüler angeleitet durch eine Aufgabe geführt werden, und Niveau 2, auf dem sie weitgehend selbstständig arbeiten.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Semesterübergreifende Kompetenzen

Chemisches Wissen und der kompetente Umgang damit sind ihrem Wesen nach aufbauend, d.h. grundlegendes Wissen und Basiskompetenzen, die in einem Semester erworben wurden, müssen in darauf folgenden Semestern angewendet und erweitert werden. Die in vorangegangenen Semestern erworbenen Basiskonzepte sowie die chemische Fach- und Formelsprache müssen auf Aufgabenstellungen aus allen chemierelevanten Bereichen angewendet werden können.

Kompetenzerwerb erfolgt nicht punktuell, sondern erstreckt sich über einen längeren Zeitraum.

4. Semester – Kompetenzmodul 1

Modellbildung

Die erfahrbaren Phänomene der stofflichen Welt und deren Deutung auf der Teilchenebene konsequent unterscheiden (Stoff-Teilchen-Konzept)

An Hand der Modelle vom Aufbau der Atome Einsicht in das Wesen und die Entwicklung chemiespezifischer Modellvorstellungen gewinnen und diese darstellen

Mit Hilfe des wellenmechanischen Atommodells die Aufbauprinzipien des Periodensystems der Elemente erläutern

Die Modelle der chemischen Bindung und der Wechselwirkungen zwischen Teilchen beschreiben und vergleichen

Strukturen

Eigenschaften von Stoffen durch Art, Anordnung und Wechselwirkung der Teilchen erklären (Struktur-Eigenschafts-Konzept)

An Hand von Stoffen Zusammenhänge zwischen Strukturen und Eigenschaften der Stoffe herstellen

Substanz und Energie

Stoff- und Energieumsätze bei chemischen Reaktionen quantitativ beschreiben (Energiekonzept, Größenkonzept)

Die Beziehungen zwischen stofflichen und energetischen Veränderungen an Hand der Energiebilanz chemischer Reaktionen (inkl. katalytischer Vorgänge) erläutern

An einfachen Beispielen aus der Stöchiometrie die Möglichkeiten quantitativer Betrachtungsweisen von Stoff- und Energieumsätzen aufzeigen

Die Verwendung von fossilen Rohstoffen als Energieträger beurteilen

Gleichgewicht

Die Gleichgewichtsdynamik chemischer Reaktionen darstellen, ihre Beeinflussung erläutern und damit die Steuerung von Reaktionen erklären (Gleichgewichtskonzept)

Übertragung

Säure-Base-Reaktionen als Übertragungs- bzw. Verschiebungsprozesse beschreiben (Donator-Akzeptor-Konzept)

Donator-Akzeptor-Wechselwirkungen als grundlegendes Prinzip chemischer Reaktionen am Beispiel von Protolysegleichgewichten erläutern

Umgang mit Materie

Die Umwandlung von Naturprodukten und die Synthese von wichtigen anorganisch-chemischen Grundprodukten sowie ihre Verwendung beschreiben

Potentielle Risiken am Beispiel ausgewählter Stoffe benennen

Entstehung und Wirkung von Schadstoffen beschreiben

5. Semester – Kompetenzmodul 2

Struktur und Reaktion

Zusammenhänge von Strukturen und Eigenschaften am Beispiel von Kohlenstoffverbindungen inklusive funktioneller Gruppen und Arten der Isomerie beschreiben.

Donator-Akzeptor-Wechselwirkungen als grundlegendes Prinzip zur Erklärung von Reaktionen organischer Moleküle anwenden.

Mechanismen von Reaktionen in der organischen Chemie beschreiben.

Substanz und Energie

Herstellung und Verwendung wichtiger organisch-chemischer Grundprodukte darstellen.

Den Umgang mit materiellen und energetischen Ressourcen bewerten und dabei regionale und europäische Besonderheiten berücksichtigen.

Chemische Grundlagen des Lebens

Erläutern, wie alle Lebensvorgänge auf stofflichen und energetischen Veränderungen beruhen und die Menschen von ihrer stofflichen Umwelt abhängig sind.

PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe (5. und 6. Semester):

Der Physikunterricht hat zum allgemeinen Bildungsauftrag der Schule, insbesondere der Befähigung zum selbstständigen Wissenserwerb, dem verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt und der verantwortlichen, rationalen Mitwirkung an gesellschaftlichen Entscheidungen fachspezifisch beizutragen und damit in besonderer Weise den Erwerb naturwissenschaftlicher Kompetenzen zu fördern.

Die Studierenden sollen eine rationale Weltsicht erwerben, aktiv die spezifischen Arbeitsweisen der Physik und ihre Bedeutung als Grundlagenwissenschaft erkennen und damit beurteilen lernen, welche Beiträge zu persönlichen und gesellschaftlichen Entscheidungen die Physik liefern kann. Weiters sollen sie die Bedeutung physikalischer Phänomene und Konzepte im Alltag, in der Umwelt sowie für die Welterkenntnis erfassen und diese für ihre Lebensgestaltung nutzen. Zudem sollen die Studierenden Einblicke in die Vorläufigkeit von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen und das Wesen der Naturwissenschaften erhalten. Sie sollen den Beitrag der Physik zur Lösung individueller, lokaler und globaler Probleme sowie die Physik als schöpferische Leistung der Menschheit und damit als Kulturgut erkennen.

Der Physikunterricht soll beitragen, ein Bewusstsein für die Verantwortung des Einsatzes wissenschaftlicher und technischer Errungenschaften zu bilden.

Ziel des Physikunterrichts ist, dass Studierende über eine naturwissenschaftliche Grundbildung verfügen, um in naturwissenschaftlichen Fragen kompetent handeln zu können. Deshalb sollen im Physikunterricht die Lernergebnisse, also die von Studierenden erworbenen fachlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten, die ihnen aktiv zur Verfügung stehen, in den Vordergrund rücken und nicht das Abarbeiten von Themenkatalogen durch die Lehrperson.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Ein Grundvokabular physikalischer Fachbegriffe erwerben; gezielt zwischen Alltagssprache und Fachsprache differenzieren und übersetzen können; Einsicht in die Notwendigkeit und Wirksamkeit symbolischer Beschreibungen gewinnen; physikalische Sachverhalte beschreiben, protokollieren, argumentieren und präsentieren können; Darstellungen von Naturwissenschaften in Medien (Zeitungen, Filme, Internet, etc.) kritisch bewerten können.

Mensch und Gesellschaft

Physik als Grundlagenwissenschaft (Welterkenntnis) und als angewandte Wissenschaft (Weltgestaltung) verstehen; Verantwortung für den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen übernehmen; ethische Maßstäbe in der gesellschaftsrelevanten Umsetzung physikalischer Erkenntnisse beachten; rationale Kritikfähigkeit bei gesellschaftlichen Problemen (zB Klimawandel, Energie, Mobilität) entwickeln.

Natur und Technik

Einsichten in die Ursachen von Naturerscheinungen und daraus abgeleiteten, zugehörigen physikalischen Gesetzmäßigkeiten gewinnen; Kausalitätsdenken und Erkennen der Grenzen der Vorhersagbarkeit auf Grund von praktisch oder prinzipiell unvollständigen Systeminformationen entwickeln; Naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen erwerben; Physik als Grundlage der Technik verstehen.

Gesundheit und Bewegung

Grundlagen für gesundheitsförderndes Verhalten verstehen; Sicherheitsbewusstsein in Haushalt und Verkehr entwickeln, Chancen und Gefahren im Umgang mit Elektrizität, Lasern, ionisierender Strahlung, etc. erkennen.

Kreativität und Gestaltung

Naturwissenschaftliche Forschung als kreativen Prozess verstehen; Gestaltung physikalischer und technischer Anwendungen; Kreativität bei Problemlösungsprozessen und Modellbildung.

Didaktische Grundsätze (5. und 6. Semester):

Physikalische Grundbildung besteht aus drei wesentlichen Bereichen. Kompetenzorientierter Physikunterricht ist dabei so zu gestalten, dass Kompetenzen aus allen drei folgenden Bereichen auf Basis der Lerninhalte jedes Semester erworben und gefördert werden. Die im vorangegangenen Semester erworbenen Kompetenzen aller drei Bereiche werden im Sinne einer nachhaltigen Kompetenzentwicklung im nachfolgenden Semester vertieft und erweitert.

W: Fachwissen

In diesem Bereich erwerben Studierende physikalisches Fachwissen und wenden dieses Fachwissen in verschiedenen Kontexten an. Studierende zeigen Kompetenzen dadurch dass sie

E: Experimentieren und Erkenntnisgewinnung

In diesem Bereich erwerben Studierende Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit physikalischen Arbeitsweisen. Studierende zeigen Kompetenzen dadurch dass sie

S: Standpunkte begründen und aus naturwissenschaftlicher Sicht bewerten

In diesem Bereich erwerben Studierende die Fähigkeit, naturwissenschaftlich begründet zu argumentieren und am gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen. Studierende zeigen Kompetenzen dadurch dass sie

Die Anforderungsniveaus (Komplexität) der Kompetenzen der drei Bereiche sind in zwei Stufen eingeteilt:

Darüber hinaus gelten folgende didaktische Grundsätze:

Physikunterricht ist so zu gestalten, dass er die Alltagserfahrungen und Vorstellungen der Studierenden berücksichtigt. Er ist weiters an den Interessen und Vorerfahrungen der Erwachsenen durch die Verwendung von Lebensweltbezügen und Alltagskontexten, auch Fächer übergreifend, zu orientieren. Eine zu frühe Abstraktion ist zu vermeiden, das Erlangen konzeptuellen Verständnisses soll im Vordergrund stehen.

Im Physikunterricht sind, soweit vorhanden, moderne Medien und Technologien einzusetzen (insbesondere elektronische Messwerterfassung, interaktive Simulationen, Datenauswertung und -analyse und Modellbildung).

Bei der Gestaltung des Unterrichts ist besonders auf Erwachsenengemäßheit zu achten und auf die Belastbarkeit von berufstätigen Studierenden Rücksicht zu nehmen.

Die Reihenfolge und Zuordnung des Lehrstoffes zu den Kompetenzmodulen 1 und 2 wird an den einzelnen Schulstandorten festgelegt. Bei Bedarf hat eine den Kenntnissen der Studierenden angemessene Wiederholung aus dem Lehrstoff der Unterstufe zu erfolgen, sodass die zur Bewältigung des Lehrstoffes erforderlichen Grundkenntnisse gesichert sind.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

5. Semester – Kompetenzmodul 1

Größenordnungen im Mikro-und Makrokosmos; Stellung im Universum

Mechanik: Relativität von Ruhe und Bewegung, Gesetze von Newton, Gravitation, geradlinige und kreisförmige Bewegung, Impuls, Drehimpuls, Energie, Erhaltungssätze

Grundlagen der Thermodynamik

Schwingungen und mechanische Wellen: Erzeugung und Eigenschaften

Grundlagen der Elektrizitätslehre: Wirkungen des elektrischen Stroms, einfacher Stromkreis, Stromstärke, Spannung, elektrischer Widerstand, elektrische Energie

6. Semester – Kompetenzmodul 2

Grundphänomene elektromagnetischer Felder und der Elektrodynamik: elektrische und magnetische Felder, Induktionsprinzip

Energie: Einblicke in den Strahlungshaushalt der Erde, Grundlagen der konventionellen und alternativen Energiebereitstellung; Energieübertragung; Sicherheit im Umgang mit elektrischer Energie

Elektromagnetische Wellen: Erzeugung und Eigenschaften am Beispiel des Lichts und anderer Arten elektromagnetischer Strahlung, Spektrum

Atomphysik: Licht als Überträger von Energie (Welle – Teilchen), Spektren, Absorption und Emission, Modell der Atomhülle

Quantenphysik: Besonderheiten der Quantenwelt

Einblicke in die Theorieentwicklung und das Weltbild der modernen Physik

Kernphysik: Aufbau und Stabilität der Kerne, natürliche Radioaktivität, ionisierende Strahlung, medizinische und technische Anwendungen, Kernenergie

Aktuelle Forschung: Einblicke in aktuelle physikalische Forschung

DARSTELLENDE GEOMETRIE
für das Realgymnasium

Bildungs- und Lehraufgabe (7. und 8. Semester):

Die Bedeutung der Darstellenden Geometrie in der allgemein bildenden höheren Schule für Berufstätige beruht auf folgenden wesentlichen Aspekten:

Kompetenzorientierter Unterricht aus Darstellender Geometrie zielt auf den Erwerb nachhaltig verfügbarer geometrischer Fähigkeiten und Fertigkeiten der Lernenden ab. Die Studierenden sollen dadurch in der Lage sein, selbstständig vertraute und neue Aufgabenstellungen in verschiedenartigen Situationen erfolgreich bearbeiten beziehungsweise lösen zu können. Insbesondere sollen die Studierenden unter anderem folgende Ziele und Fähigkeiten erreichen:

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Erfassen und Verstehen geometrischer Formulierungen und Argumentationen; verbale Beschreibung geometrischer Objekte und räumlicher Vorgänge; schlüssige Begründung geometrischer Vorgangsweisen und Dokumentation geometrischer Überlegungen unter präziser Sprachverwendung; Einsetzen geometrischer Erkenntnisse als Mittel der interkulturellen Verständigung; Verwenden geometrischer Abbildungen als sprachunabhängiges Kommunikationsmittel

Mensch und Gesellschaft

Förderung der Teamfähigkeit; adäquater Einsatz zeitgemäßer Medien; Präsentation eigener Arbeiten

Natur und Technik

Raumvorstellungs- und Intelligenztraining; Erfassen, Analysieren und Modellieren von Objekten der Umwelt und der Technik; Lösen raumgeometrischer Probleme aus dem naturwissenschaftlichen und technischen Bereich; Orientierung in virtuellen 3D-Welten

Gesundheit und Bewegung

Förderung räumlicher Orientierungsfähigkeit; Übungen zur kinetischen Raumvorstellung; Förderung der Feinmotorik; Aktivierung verschiedener Gehirnareale

Kreativität und Gestaltung

Kreatives und individuelles Entwerfen von Objekten aus Technik, Architektur, Design, Kunst sowie deren Präsentation mit unterschiedlichen Medien; Erarbeiten von kreativen Lösungsstrategien für raumgeometrische Aufgabenstellungen

Didaktische Grundsätze (7. und 8. Semester):

Für die Planung und Durchführung des kompetenzorientierten Unterrichts aus Darstellender Geometrie empfiehlt sich unter anderem die Beachtung folgender Grundsätze:

Kompetenzmodell für Darstellende Geometrie

Die Auseinandersetzung mit der Darstellenden Geometrie fördert neben den fachlichen auch allgemeine Kompetenzen (zB Sozialkompetenzen). Die fachlichen Kompetenzen in der Darstellenden Geometrie beziehen sich auf geometrische Handlungen, geometrische Inhalte und Komplexität der erforderlichen kognitiven Prozesse. Sie werden im Kompetenzmodell für Darstellende Geometrie beschrieben. Eine geometrische Kompetenz weist darin drei Dimensionen auf, und zwar eine Handlungs-, eine Inhalts- und eine Komplexitätsdimension.

Die drei Dimensionen geometrischer Kompetenzen werden im Folgenden konkretisiert.

Bereiche der Handlungsdimension

Analysieren, Modellbilden und Planen (H1):

Operieren (H2):

Interpretieren (H3):

Argumentieren und Begründen (H4):

Bereiche der Inhaltsdimension

Geometrische Objekte und deren Eigenschaften (I1):

Relationen zwischen Objekten (I2):

Transformationen (I3):

Abbildungen und Risse (I4):

Bereiche der Komplexitätsdimension

Einsetzen von Grundkenntnissen und -fertigkeiten (K1):

Herstellen von Verbindungen (K2):

Reflektieren, Einsetzen von Reflexionswissen (K3):

Eine fachspezifische Kompetenz wird in diesem Modell durch ein Tripel bestehend aus einem Handlungsbereich, einem Inhaltsbereich und einem Komplexitätsbereich beschrieben (zB H1, I3, K2).

Sicherung des Unterrichtsertrages/Schularbeiten

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten an.

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles zu entnehmen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Im Folgenden wird für jedes Semester der Lehrstoff gestützt auf die Bereiche der Inhaltsdimension des Kompetenzmodells angegeben. Die geometrischen Inhalte werden ausdifferenziert und mit Handlungsbereichen sowie Komplexitätsbereichen zu Kompetenzen verknüpft. Aus Gründen der Lesbarkeit wird dabei auf die durchgehende Ausweisung der Komplexitätsdimension verzichtet. In den Unterpunkten orientiert sich die Reihenfolge zunächst an den Inhaltsbereichen. In diesen wird nach der Reihenfolge der Handlungsbereiche Analysieren, Modellbilden und Planen, Operieren, Interpretieren sowie Argumentieren und Begründen weiter verfeinert.

Folgende zentrale Ideen sind bei der Erarbeitung des Lehrstoffs in beiden Semestern relevant:

Auf Grund der unterschiedlichen Länge von Winter- und Sommersemester ist eine Verschiebung einzelner Inhalte von Kompetenzmodul 7 in Kompetenzmodul 8 möglich.

7. Semester – Kompetenzmodul 1

Geometrische Objekte und deren Eigenschaften

Arbeiten mit linearen Grundelementen (Punkt, Gerade, Ebene, Polygon) und Koordinatensystemen (zB kartesische Welt- und Benutzerkoordinatensysteme):

Arbeiten mit Volumsmodellen von Grundkörpern (zB Prismen, Pyramiden, Kugeln, Kegel, Zylinder, Extrusionskörper, Drehkörper) und besonderen Polyedern (zB Platonische Polyeder), sowie von Volumsmodellen, die durch Rotation und Extrusion erzeugt werden (zB Drehkörper, allgemeine Pyramiden, Prismen, Zylinder und Kegel)::

Arbeiten mit elementaren Kurven (zB Kreise, Ellipsen, Schraublinien) und Freiformkurven (zB Bézierkurven) sowie mit ihren Parameterdarstellungen und Tangenten:

Relationen zwischen Objekten

Bearbeiten von Lageaufgaben in anschaulichen Parallelrissen und deren Anwendung (zB Schnitte linearer Grundelemente, Würfelschnitte, einfache Durchdringungen ebenflächig begrenzter Objekte):

Bearbeiten von einfachen Lageaufgaben und Maßaufgaben (Bestimmung von Streckenlängen und Winkelmaßen) in zugeordneten Normalrissen:

Arbeiten mit Booleschen Operationen (Vereinigung, Durchschnitt und Differenz):

Modellieren von Objekten aus Grundkörpern durch Boolesche Operationen mit 3D-CAD-Software:

Generieren von Volumsmodellen von Rotations- und Extrusionsobjekten (zB Drehkörper, allgemeine Pyramiden, Prismen, Zylinder und Kegel) und Anwendung von Relationen und Transformationen zur Erzeugung komplexerer Volumsmodelle:

Transformationen

Arbeiten mit Kongruenztransformationen (Schiebung, Drehung, Spiegelung) und Skalierung:

Modellieren von Objekten aus Grundköpern durch Kongruenztransformationen und Skalierung mit 3D-CAD-Software:

Abbildungen und Risse

Verstehen von Projektionen (Parallel- und Zentralprojektion) als Abbildungen und der Ergebnisse von Projektionen:

Arbeiten mit zugeordneten Hauptrissen (Grund-, Auf-, Kreuzriss) und axonometrischen Rissen:

Anwenden von grundlegenden Konstruktionsprinzipien zur Darstellung von Schatten bei Parallelbeleuchtung in anschaulichen Parallelrissen:

8. Semester – Kompetenzmodul 2

Geometrische Objekte und deren Eigenschaften

Arbeiten mit Rotations- und Extrusionsflächen (zB Drehflächen, allgemeine Pyramiden-, Prismen-, Zylinder- und Kegelflächen), Schieb- und Regelflächen (anhand ausgewählter Beispiele) und Freiformflächen:

Erfassen der differentialgeometrischen Begriffe Tangentialebene, Flächennormale und Umriss von Flächen:

Relationen zwischen Objekten und Transformationen

Ermitteln ebener Kugelschnitte sowie punkt- und tangentenweises Bestimmen der Schnittkurven von Flächen:

Arbeiten mit Flächen- und Volumsmodellen anhand von Beispielen aus Technik, Architektur, Design, Kunst usw. mit 3D-CAD-Software:

Bearbeiten raumgeometrischer Problemstellungen mit Bezug zur Technik, Architektur, Design, Kunst usw.:

Abbildungen und Risse

Herstellen von Normalrissen von Kreisen:

Herstellen von Zentralrissen im Durchschnittverfahren:

Strukturieren und Vertiefen von bereits erworbenen geometrischen Fähigkeiten und Fertigkeiten, um eine nachhaltige Sicherung geometrischer Kompetenzen zu gewährleisten

PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe (1., 6. und 7. Semester):

Der Unterricht in Psychologie und Philosophie soll eine fundierte Auseinandersetzung mit den Grundfragen des Lebens ermöglichen und Orientierungshilfen bieten.

Im Psychologieunterricht sollen die Studierenden Einblick in das Erleben und Verhalten des Menschen gewinnen sowie Impulse zur Selbstreflexion und zu einem besseren Verständnis des Mitmenschen erhalten. Die Studierenden sollen therapeutische Hilfen und Einrichtungen kennen lernen, es ist aber nicht Aufgabe des Psychologieunterrichts, therapeutische Hilfestellungen zu geben.

Der Philosophieunterricht soll den Studierenden in exemplarischer Form Einblick in die wesentlichen Strömungen der abendländischen Philosophie geben. Die Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit und ihrer Erkenntnis, der Wahrheitsfrage, den Werten, mit der Sinnfrage sowie der Legitimation von gesellschaftlichen Ordnungen soll die Studierenden auffordern, sich auf das Philosophieren als Prozess einzulassen.

Die Studierenden

Erworbene Kompetenzen in Psychologie und Philosophie sind im Sinne einer ganzheitlichen Bildung auch außerhalb des schulischen Kontexts von nachhaltiger Bedeutung.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Alle Teilbereiche der Psychologie und Philosophie tragen dazu bei, sprachliche und kommunikative Prozesse zu fördern: persönliche und soziale Prozesse benennen; Emotionen und Motivationen differenziert ausdrücken; Gesprächsformen üben, Gesprächsfähigkeit vertiefen und konstruktives Feedback geben; Bedeutung nonverbaler Kommunikation erfassen und verstehen; begriffliche Genauigkeit anwenden und argumentative Begründungen erarbeiten; Grenzen des Aussagbaren und Beschreibbaren erkennen; verständiges Lesen durch Textarbeit fördern und Texte vergangener Epochen mit gegenwärtigen Vorstellungen vergleichen.

Mensch und Gesellschaft

Die in Psychologie und Philosophie erworbenen Kompetenzen führen die Studierenden zur reflektierten Kenntnis der eigenen Person und der Mitmenschen; sie fördern das Verständnis für die sozialen Formen des Zusammenlebens und deren Wandel. Dabei ist auch auf Ursachen und Erscheinungsformen von sozialen Ungleichheitsstrukturen (zB bezogen auf Geschlecht, soziale und ethnische Herkunft) Bezug zu nehmen. Die Studierenden werden zu einer kritischen Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten verschiedener Medien angeregt und lernen, Daten zu selektieren und zu interpretieren. Durch weltweite Kommunikation und Kooperation werden interkulturelles Denken und Handeln ermöglicht.

Lehrerinnen und Lehrer haben zur Förderung einer toleranten Grundhaltung auch im Sinne eines interkulturellen Verständnisses beizutragen. Dazu gehören das Entwickeln persönlicher Einstellungen, Urteilsvermögen, Kritikfähigkeit, Zivilcourage, respektvoller Umgang mit anders Denkenden und die Bereitschaft zu verantwortungsvollem Handeln.

Natur und Technik

Die Studierenden lernen die Methoden der wissenschaftlichen Erkenntnisgewinnung und deren Grenzen reflektieren. Sie werden auf das Problem der Verantwortung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern hingewiesen. Sie setzen sich mit den gesellschaftlichen und geschichtlichen Zusammenhängen wissenschaftlicher Erkenntnisse auseinander, insbesondere mit naturwissenschaftlich-technischem Fortschritt und den daraus resultierenden moralischen Problemen.

Kreativität und Gestaltung

Neben der theoretischen Analyse kreativer Prozesse erweitern die Studierenden durch die Kenntnis alternativer Standpunkte und Lösungswege ihre Spontaneität und Flexibilität.

Gesundheit und Bewegung

Die Studierenden lernen psychohygienische Prinzipien kennen und setzen sich kritisch mit Normalität und Gesundheit auseinander.

Didaktische Grundsätze (1., 6. und 7. Semester):

Kompetenzorientierung bedeutet eine Verknüpfung von Wissenserwerb und Anwendung von Wissen. Sie erweitert die Zeitperspektive, betont den langfristig angestrebten Zuwachs an Kenntnissen und Fertigkeiten, weg von kleinschrittigen Lernzielen, hin zu mehr Nachhaltigkeit. Daraus ergeben sich folgende methodische Konsequenzen.

Exemplarisches Lernen

Kompetenzen werden primär an exemplarischen Inhalten erworben. Da der Kompetenzerwerb eine aktive und intensive Auseinandersetzung mit Materialien und Themengebieten erfordert, ist das didaktische Prinzip des „exemplarischen Lernens“ von entscheidender Bedeutung. Damit ist erstens ein Unterrichten mit Beispielen gemeint, und zweitens die bewusste Beschränkung auf Sachverhalte, die beispielhaften Charakter aufweisen und als „Fundamente des PUP-Unterrichts“ gelten können. Die Fundamente des PUP-Unterrichts sind unter „Kompetenzen und Inhalte“ aufgelistet.

Orientierung am Exemplarischen berücksichtigt auch die verschiedenen Verarbeitungstiefen beziehungsweise Kompetenzniveaus:

Kompetenzorientierung als Mitte zwischen Instruktion und Handlungsorientierung

Bei der Organisation der Lernprozesse ist eine Balance zwischen Instruktion und Handlungsorientierung anzustreben. Grundsätzlich sind Studierenden in ihrer Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung durch offene, selbst organisierte Lernformen, insbesondere im Fernstudium, unter Einbeziehung verschiedener Medien und Informationstechnologien zu stärken. Geeignete Umsetzungsmöglichkeiten sind beispielsweise selbstständiges Strukturieren von Arbeitsphasen, Recherche unter Einbeziehung von E-Learning (zB Internetrecherche, Lernplattformen). Dies trägt zur Stärkung von Kompetenzen wie Teamarbeit und Präsentationstechnik bei. Weiters ist die umfassende Kommunikationsfähigkeit der Studierenden durch Diskussionen, durch das Üben des logisch richtigen Argumentierens (zB durch das Schreiben philosophischer Essays) und durch das Training des aktiven Zuhörens zu fördern. Die Studierenden sind zur selbstständigen exemplarischen Lektüre von Originaltexten zu ermutigen. Zur Festigung von Lernprozessen eignen sich das Verfassen von Exzerpten und Protokollen.

Erfahrungsorientierung

Je nach Möglichkeit ist ein Bezug zur Lebenswelt durch Einladen von Fachleuten oder durch Besuche außerschulischer Institutionen herzustellen.

Bei der Bearbeitung der Themen ist auf eine altersgemäße Darstellung und die Relevanz für die Lebenssituation der Studierenden zu achten. Dabei ist an persönliche Erfahrungen und an die Vorkenntnisse aus anderen Unterrichtsgegenständen anzuknüpfen. Der Beitrag österreichischer Forscherinnen und Forscher zur Psychologie und Philosophie ist in den Unterricht einzubeziehen. Generell ist auf ein ausgewogenes Verhältnis der Kompetenzniveaus von Reproduktion, Transfer und Reflexion in den einzelnen Themenbereichen zu achten.

Betonung der Vernetzung

Ein nachhaltiger Erwerb von Kompetenzen zeigt sich in der Vernetzung von Inhalten. PUP fördert in dreifacher Hinsicht die Vernetzungskompetenz:

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Semesterübergreifende Kompetenzen

Der PUP-Unterricht kann entscheidend dazu beitragen, die Persönlichkeitsentfaltung der Studierenden zu unterstützen, auf ihre individuellen Fähigkeiten Bezug zu nehmen, sie in ihrem lebenslangen Lernen zu bestärken (personale Kompetenz), ihnen Wissen und Können zu vermitteln (Sachkompetenz) sowie die Selbsttätigkeit der Studierenden zu fördern (soziale Kompetenz). Semesterübergreifende Kompetenzen für Psychologie und Philosophie sind:

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Aspekte der wissenschaftlichen Psychologie

Phänomene der Wahrnehmung und Wahrnehmungsprozesse

Kognitive Prozesse und Lernen

Soziale Phänomene und Kommunikation

Fragen der Entwicklung und Erziehung

6. Semester – Kompetenzmodul 2

Aspekte der Persönlichkeit

Anthropologische Entwürfe

Grundlagen der Philosophie

7. Semester – Kompetenzmodul 3

Aspekte der Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie

Grundfragen der Ethik

INFORMATIK
für Gymnasium, Realgymnasium und Wirtschaftskundliches Realgymnasium

Bildungs- und Lehraufgabe (1. Semester):

Bildungsziele und Bildungsinhalte sind immer ein Spiegelbild des gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Umfeldes. Gegenwärtig bildet die Informatik den Wesenskern des digitalen Zeitalters und damit auch das Fundament moderner Informations- und Kommunikationstechnologien.

Ihre Inhalte sind daher allgemeinbildend und dienen sowohl einem fundierten Weltverständnis als auch der fachlichen Basis für zukünftige Berufsbilder. Der Informatik kommt als Wissenschaft und als schulisches Fachgebiet eine Schlüsselrolle zu, da sie die automatische Datenverarbeitung und digitale Informationsrepräsentation zum Gegenstand hat und diese mit Hilfe von Informatiksystemen nutzbar macht.

Das Fach Informatik eröffnet allen Studierenden einen gleichberechtigten Zugang zu informatischen Denk- und Arbeitsweisen als Voraussetzung für den produktiven Umgang mit digitalen Informations- und Kommunikations-technologien.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Konstruktiver Informatikunterricht ist auch Sprachunterricht. Der Mensch-Maschine-Kommunikation liegt im Gegensatz zu natürlichen Sprachen eine abstrakte formale Sprache zugrunde.

Informatiksysteme tragen wesentlich zu Veränderungen der Kommunikationskultur bei. Unterschiedliche digitale Repräsentationsformen von Information ergänzen die traditionelle Verständigung und erfordern neue technologische und methodische Kompetenzen.

Die vielfältigen Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation ermöglichen einen Austausch über Grenzen hinweg und erleichtern die virtuelle Begegnung mit anderen Kulturen. Die davon ausgehende Motivation, Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben, wird durch die Verfügbarkeit aktueller und authentischer fremdsprachlicher Informationen und das Fachvokabular verstärkt.

Mensch und Gesellschaft

Arbeitswelt und privates Umfeld der Menschen verändern sich durch den Einfluss der Informationstechnologien permanent. Durch die Beschäftigung mit diesen Technologien lernen Studierende deren Auswirkungen, Möglichkeiten, Grenzen und Gefahren kennen.

Die Studierenden erkennen das Potenzial ihrer eigenen Fähigkeiten als denkende, handelnde, fühlende und sich entwickelnde Menschen im Unterschied zu einer lernenden Maschine. Dies erfordert einen verantwortungsvollen Umgang mit Informationstechnologien.

Natur und Technik

Durch Modellbildung, Formalisierung und Abstraktion leistet die Informatik einen wesentlichen Beitrag zur Auseinandersetzung mit Natur und Technik und führt zu einer besseren Entscheidungs- und Handlungskompetenz.

Kreativität und Gestaltung

Der Umgang mit Informationstechnologie gibt den Studierenden Gelegenheit, selbst kreativ tätig zu sein und Gestaltungserfahrungen zu machen.

Gesundheit und Bewegung

Die Verantwortung für den eigenen Körper erfordert als Ausgleich zur Arbeit am Computer gezielte Bewegung. Den Studierenden soll die Bedeutung eines ergonomisch gestalteten Arbeitsplatzes bewusst werden.

Der Einsatz von Informationstechnologien zur Erfassung und Analyse von Daten im Sport- und Gesundheitsbereich bietet die Möglichkeit zur kritischen Reflexion.

Didaktische Grundsätze (1. Semester):

Der Lehrplan bietet den Lehrerinnen und Lehrern Freiräume für die eigenständige und verantwortliche Unterrichtsgestaltung, in der eine ausgewogene Abdeckung aller Kompetenzbereiche anzustreben ist. Dabei sind die Themen und Inhalte so auszuwählen und zu organisieren, dass sie die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen der Studierenden berücksichtigen und daran anknüpfen. Die Themen sind dabei so auszuwählen, dass sie vielfältige Bezüge zur Lebens- und Begriffswelt der Studierenden herstellen. Im Informatikunterricht besondere fachdidaktische Überlegungen anzustellen um Defizite aus den vorangehenden Schulstufen auszugleichen und individuelle Stärken einzubinden und zu fördern.

Die Unterrichtsplanung hat sich an für Studierende transparenten Lehrzielen zu orientieren. Variierende Arbeitsformen wie Einzelarbeit, Gruppenarbeit und Teamarbeit geben Studierenden Gelegenheit, Neues zu erforschen und bereits Gelerntes in verschiedenen kommunikativen und inhaltlichen Kontexten anzuwenden. Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung sind zu fördern und Möglichkeiten zur persönlichen Lernzielkontrolle anzubieten.

Gemeinschaftliches Problemlösen in einem projektorientierten Unterricht soll gefördert werden. Dabei ist kooperativen Entscheidungsstrukturen entsprechender Platz einzuräumen. Methodische Überlegungen sollen sich an den spezifischen Anforderungen von Einstieg, Entwicklung und Abschluss von Unterrichtsphasen orientieren. Explorative, systematische und exemplarische Vorgehensweisen sollen zur Vertiefung von Wissen und Erweiterung von Kompetenzen in der Informatik führen.

Studierenden ist Gelegenheit zu geben, durch Transfer und Analogiebildung den Lernertrag zu sichern. Der Informatikunterricht soll beispielhaft für den sinnvollen Einsatz verfügbarer Technologien sein. Dem Erwerb einer wissenschaftlichen Arbeits- und Dokumentationsweise ist die Erstellung eines Portfolios dienlich.

Der Erwerb informatischer Kompetenzen erfordert passende Formen der Wissensdarstellung und -verarbeitung. Grundlegende Strukturen und Prozesse in Gesellschaft, Natur und Technik werden aus Sicht der Informatik veranschaulicht. Dazu sind Methoden der Visualisierung und der Abstraktion zu verwenden. Die zyklische Vorgangsweise des Sammelns, Auswählens, Strukturierens, Abstrahierens, Auswertens und Interpretierens von Daten ist beim Problemlösen zu berücksichtigen.

Zur Motivation und zur Sicherung des Unterrichtsertrags sind den Studierenden im Rahmen des Informatikunterrichts vielfältige Möglichkeiten anzubieten, ihr Wissen zu präsentieren, sich der Kritik anderer zu stellen und ihre Arbeit zu argumentieren.

Die Gestaltung eines angenehmen und erfolgreichen Lernklimas beruht auf Vertrauen, auf der Förderung der individuellen Stärken und des kreativen Potenzials. Auf die unterschiedlichen Interessen der Studierenden ist durch Auswahl entsprechender Inhalte und Aufgabenstellungen einzugehen.

Exkursionen und Einladungen von Expertinnen und Experten zu Vorträgen und zur Diskussion sollen den Erfahrungshorizont erweitern.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Informatische Bildung ist das Ergebnis von Lernprozessen, in denen fachliche Grundlagen verdeutlicht und Anwendungskompetenzen durch planvolle Arbeitsweisen systematisch erworben werden. Sie befähigt Studierenden die gesellschaftliche und wirtschaftliche Dimension digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien zu erfassen. Aufgabe des Informatikunterrichts ist es, die Studierenden zum Erwerb informatischer und informationstechnischer Kompetenzen hinzuführen, um sie zu befähigen, diese zur Lösung verschiedener Problemstellungen einzusetzen.

Durch die Analyse realer Probleme vor allem aus ihrer Erfahrungswelt sollen sie Strukturen und Zusammenhänge erkennen und die Notwendigkeit von Abstraktion und Reduktion bei der Modellbildung von einfachen realen Systemen erfahren und diese Modelle auf empirische Daten anwenden lernen. Sie sollen kooperative und kommunikative Arbeitsweisen unter Einsatz von Kommunikationstechnologien anwenden lernen. In allen Bildungsbereichen stehen dabei Erweiterung und Festigung von Sach-, Selbst-und Sozialkompetenz im Mittelpunkt.

Die Studierenden sollen erkennen, dass die Informatik einer wissenschaftlichen Systematik unterliegt und Interesse und Wertschätzung verdient. Der Informatikunterricht fasst die vorhandenen Fähigkeiten von Studierenden in der Informatik durch Beschäftigung mit Entwurf, Gestaltung und Anwendung von Informationssystemen zusammen und baut sie aus. Bei der kritischen Auseinandersetzung mit den dabei ablaufenden Prozessen und deren Ergebnissen sollen die Studierenden ihr kognitives, emotionales und kreatives Potenzial nützen. Dies soll die Studierenden bei der Entwicklung und Festigung einer persönlichen Werthaltung und Weltsicht unterstützen und einen tieferen Einblick in die gesellschaftlichen Zusammenhänge und Auswirkungen moderner Informationstechnologie ermöglichen.

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Informatik, Mensch und Gesellschaft

Informatiksysteme

Angewandte Informatik

Praktische Informatik

INFORMATIK
für das Wirtschaftskundliche Realgymnasium

Bildungs- und Lehraufgabe (7. und 8. Semester):

Die Informatik des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums schließt an das Pflichtfach des 1. Semesters an und soll die Studierenden zu einer erweiterten und vertieften informatischen Bildung führen. Diese umfasst sowohl sachliche und fachsystematische als auch methodische und soziale Komponenten.

Unter Berücksichtigung der fachwissenschaftlichen Systematik soll der Unterricht zu einem zielorientierten, konstruktiven Problemlösen mit informatischen Werkzeugen und Methoden führen. Durch eine präzise, strukturierte und vollständige Beschreibung sowohl von Problemstellungen als auch von Abläufen, sowie durch die Modularisierung und Dekomposition komplexer Aufgaben soll die Informatik zur Schulung abstrakten Denkens beitragen. Schließlich soll das wirtschaftskundliche Realgymnasium wesentlich zu einem vertieften technischen und soziokulturellen Verständnis unserer digital geprägten Welt führen und interessierte Studierende auf ein einschlägiges Studium vorbereiten.

Didaktische Grundsätze (7. und 8. Semester):

Die didaktischen Grundsätze für das Pflichtfach Informatik dienen auch in der Informatik des wirtschaftskundlichen Realgymnasiums als Leitlinien. Die Hinführung zu modul- und projektartigen, vernetzten Arbeitsformen ist Grundlage für das Fach selbst und auch für fächerübergreifende Kooperationen. Ein Schwerpunkt des Informatikunterrichts soll in der formalen Modellierung von Sachverhalten und in der Problemlösung liegen, welche aus Analyse, Beschreibung in verschiedenen Darstellungsformen, algorithmischer Lösung, Implementation, Überprüfung und Interpretation sowohl vom informatischen als auch sachlichen Standpunkt bestehen. Die unterschiedliche Kenntnislage der Studierenden erfordert in einzelnen Fachbereichen eine differenzierte und individualisierte Unterrichtsgestaltung. Die Auswahl der Themen soll zeitgemäß und gendersensibel sein und möglichst die Interessen der Studierenden berücksichtigen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Kompetenzen

Das Kompetenzmodell für Informatik ist in der Inhaltsdimension in vier Bereiche, in der Handlungsdimension in drei Bereiche gegliedert. Die Kompetenzen wurden in den Schnittpunkten von Inhalts- und Handlungsbereich formuliert und auf die einzelnen Semester aufgeteilt. Der Unterricht soll im Sinne eines konsistenten Kompetenzaufbaus in allen Bereichen zu einer Vertiefung und Erweiterung der Kompetenzen führen. Der Abstraktionsgrad und der Erwerb konzeptuellen Verständnisses sollen im Laufe der aufsteigenden Semester gesteigert werden.

Gliederung der Inhaltsdimension

Gliederung der Handlungsdimension

Die Anforderungen aus der Handlungsdimension können in Hinblick auf die mündliche Reifeprüfung den Aspekten Reproduktion, Transfer, Reflexion und Problemlösung zugeordnet werden.

Es obliegt den Lehrerinnen und Lehrern in Abstimmung mit den Studierenden in bestimmten Bereichen Schwerpunkte zu setzen oder Bereiche exemplarisch zu behandeln.

7. Semester – Kompetenzmodul 2

Informationstechnologie, Mensch und Gesellschaft

Verantwortung, Datenschutz und Datensicherheit

Geschichte der Informatik

Informatiksysteme

Technische Grundlagen und Funktionsweisen

Betriebssysteme und Software

Netzwerke

Angewandte Informatik

Produktion digitaler Medien

Kommunikation und Kooperation

Kalkulationsmodelle und Visualisierung

Praktische Informatik

Algorithmen, Datenstrukturen und Programmierung

8. Semester – Kompetenzmodul 3

Informationstechnologie, Mensch und Gesellschaft

Berufliche Perspektiven

Bedeutung von Informatik in der Gesellschaft

Angewandte Informatik

Suche, Auswahl und Organisation von Information

Praktische Informatik

Datenmodelle und Datenbanksysteme

MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (8. Semester)

Musik ist ein wesentlicher Bestandteil menschlicher Existenz und Teil der kulturellen Allgemeinbildung. Musikalische Bildung ist in der Wechselwirkung von Musikpraxis und Musikrezeption begründet. Musikpraxis umfasst die Kompetenzbereiche „Vokalpraxis“ und „Instrumental- und Bewegungspraxis“. Musikrezeption umfasst die Kompetenzbereiche „Hören und Erfassen“ und „Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen“.

Bei der Umsetzung dieser Kompetenzen sind jedoch die Rahmenbedingungen desGymnasiums, des Realgymnasiums und des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums für Berufstätige zu berücksichtigen. Da wegen der niedrigen Stundenanzahl praktisches Musizieren nur bedingt möglich ist, konzentriert sich der Musikunterricht an den Gymnasien, Realgymnasien und Wirtschaftskundlichen Realgymnasien für Berufstätige hauptsächlich auf Musikrezeption. Wesentliche Ziele des Musikunterrichts sind somit der Erwerb und die Festigung von Kompetenzen im Bereich Musikrezeption. Dies geschieht anhand der von der Lehrkraft ausgewählten und festgelegten Inhalte des thematischen Bezugsrahmens des jeweiligen Moduls.

Im Zentrum des Musikunterrichts steht der schrittweise und kontinuierlich aufbauende Erwerb musikalischer Fähigkeiten und Kenntnisse. Theoretisches Wissen ist nicht Selbstzweck, sondern wird vor allem aus Musikrezeption entwickelt. Kompetenzorientierung bietet Studierenden die Chance, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse im Umgang mit Musik in neuen Kontexten anzuwenden und unbekannte Aufgabenstellungen durch bereits Erlerntes und Erlebtes zu lösen. Kompetenzen werden im Unterricht erworben und trainiert, um in Anwendungssituationen Transferleistungen zu ermöglichen. Dabei sind fächerverbindende, interdisziplinäre und interkulturelle Aspekte zu berücksichtigen.

Der Musikunterricht soll zu einem selbstständigen, weiterführenden Umgang mit Musik auf der Basis von Kompetenzen befähigen. Dabei ist auf Ausgewogenheit zwischen Tradition und aktuellem musikalischen Geschehen zu achten. Der Musikunterricht soll eine aufgeschlossene Haltung gegenüber allen musikalischen Äußerungen fördern und den musikalischen Erfahrungshorizont erweitern. Musik soll den Studierenden als vielschichtiges kulturelles Kommunikationsmittel zugänglich werden.

Die Auseinandersetzung mit möglichst vielfältigen musikalischen Bereichen, Epochen, Ausdrucks- und Erscheinungsformen ist Grundlage des Musikunterrichts.

Der Kompetenzerwerb im Bereich Musikrezeption soll die musikalisch-ästhetische Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit der Studierenden verbessern. Daraus soll die Fähigkeit zur kritischen Reflexion des Musikangebots, der verschiedenen Funktionen von Musik sowie der Medien als kultureller Faktor erwachsen.

Die musische Grundhaltung und der intellektuelle Reifungsprozess sowie die damit verbundene Identitätsfindung der Studierenden sollen gefördert werden und lebensbegleitende Beschäftigung mit Musik ermöglichen.

Die Studierenden sollen zum Verständnis soziokultureller Gegebenheiten des Musiklebens die Wechselwirkungen von Individuum, Kultur und Gesellschaft erfassen.

Die Förderung dynamischer Kompetenzen – soziale, personale, kommunikative Kompetenz sowie Methodenkompetenz – ist Aufgabe aller Bereiche des Musikunterrichts.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Musik ist eine besondere Form von Sprache und Kommunikation, auch in nonverbaler Form. Sie verbindet über Sprachgrenzen hinweg und erleichtert das Verstehen anderer Kulturen. Sprach- und Textgestaltung mit musikalischen Mitteln erweitern die Möglichkeiten der Kommunikation und verbessern deren Qualität. Das Zusammenwirken von Musik und Sprache führt zu erhöhten emotionalen Empfindungen.

Mensch und Gesellschaft

Der Musikunterricht soll das Erkennen der vielfältigen Funktionen von Musik in den unterschiedlichsten Lebensbereichen ermöglichen. Er soll Einblick in die Bereiche öffentliches Kulturleben, Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufswelt Musik, Jugendkultur, Freizeit, Konsum und Unterhaltung sowie neue Medien vermitteln. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung eines Kulturverständnisses geleistet werden, das von Toleranz und Kritikfähigkeit geprägt ist.

Natur und Technik

Akustische Phänomene, Klang und Funktionsweise von Instrumenten sowie neue Medien sind wichtige Schnittstellen zwischen Natur, Technik und Kunst.

Gesundheit und Bewegung

Die Studierenden sollen Musik als persönliche Bereicherung erfahren. Die Beschäftigung mit Musik trägt zu einer Steigerung kognitiver Fähigkeiten bei und fördert die psychische Gesundheit. Die Anwendung stimmtechnischer Grundlagen sowie bewusstes Hörverhalten tragen zu einer gesunden Lebensführung bei.

Kreativität und Gestaltung

Verschiedene Fertigkeiten der Musikpraxis fördern die Entwicklung von Fantasie und Kreativität sowie die Entwicklung eines Bewusstseins für künstlerisches Handeln. Die dabei gewonnenen Erfahrungen aus individueller Leistung und musikalischen Gruppenprozessen sollen den Prozess musikalischer Bildung und Identitätsfindung unterstützen.

Bedingt durch die geringe Stundenanzahl an den Gymnasien, Realgymnasien und Wirtschaftskundlichen Realgymnasien für Berufstätige kann der Bereich Musikpraxis jedoch nur zum Teil umgesetzt werden.

Didaktische Grundsätze (8. Semester)

Der Kompetenzbereich Musikrezeption bildet das zentrale Handlungsfeld des Musikunterrichts an den Gymnasien, Realgymnasien und Wirtschaftskundlichen Realgymnasien für Berufstätige. Er beinhaltet Hören, Erfassen, Beschreiben, Analysieren und Kontexte herstellen.

Kontinuierlicher Kompetenzerwerb erfordert aufbauenden Musikunterricht, also einen methodisch sinnvollen progressiven Aufbau. Studierende wissen über ihren Lernfortschritt Bescheid und können Verantwortung für ihren Lernprozess übernehmen.

Musikkundliche Kenntnisse stellen ein Ergebnis der Unterrichtsarbeit in den Handlungsfeldern Musikrezeption und – soweit dies zeitlich möglich ist – Musikpraxis dar. Bereiche wie Musikgeschichte, Instrumentenkunde etc. sind nicht explizit als Inhalte ausgewiesen, sondern in den Kompetenzen enthalten.

In der Unterrichtsplanung erhält die Beschäftigung mit exemplarischen Themen und Werken gegenüber Systematik und Chronologie den Vorzug.

Das unmittelbare Erlebnis von Musikaufführungen erweitert den musikalischen Erfahrungshorizont. Begegnungen mit Künstlerinnen und Künstlern im schulischen und regionalen Umfeld sind anzustreben.

Schulische und außerschulische Projekte sowie Veranstaltungen sollen die Studierenden zu künstlerischer Tätigkeit anregen, Gemeinschaftserlebnisse fördern und über den schulischen Rahmen hinaus öffentlichkeitswirksam sein.

Die Zusammenarbeit mit regionalen Kulturinstitutionen soll angestrebt werden. Die Begegnung mit Ausdrucksformen anderer Kulturen führt zu Respekt und kritischem Verständnis.

Neue Technologien sollen adäquat eingesetzt und zur Unterstützung individueller Lernprozesse genutzt werden.

Kompetenzmodell

Das zentrale Handlungsfeld des Musikunterrichts ist „Musikalisches Handeln und Wissen im Kontext“. An den Gymnasien, Realgymnasien und Wirtschaftskundlichen Realgymnasien für Berufstätige umfasst dies vor allem den Bereich Musikrezeption. Musikkunde wird in direkter Verbindung mit Musikrezeption vermittelt.

Musikrezeption umfasst die Kompetenzbereiche „Hören und Erfassen“ und „Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen“.

Hören und Erfassen

Kontinuierliche Schulung bewussten Hörens bildet eine wichtige Voraussetzung für ein differenziertes Erfassen von Musik. Ausgehend von einer kritischen Auseinandersetzung mit Vertrautem sollen Lust und Neugierde auf Neues und Unbekanntes geweckt werden.

Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen

Die Beschäftigung mit einem weit gefassten Musikrepertoire ermöglicht grundlegende Einblicke in musikalische Zusammenhänge, erweitert den musikalischen Erfahrungshorizont und fördert die Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit Musik.

Fachspezifische dynamische Kompetenzen

Der Musikunterricht unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen:

  1. Litera a
    Soziale Kompetenzen:
    • Strichaufzählung
      Arbeitsprozesse in der Gruppe miteinander planen und durchführen
    • Strichaufzählung
      gemeinsam Regeln entwickeln und sich an Vereinbarungen halten
    • Strichaufzählung
      mit Konflikten in der Gruppe konstruktiv umgehen
    • Strichaufzählung
      sich in unterschiedlichen Situationen einfühlend und verantwortungsvoll verhalten
    • Strichaufzählung
      einander zuhören
    • Strichaufzählung
      unbekannter und ungewohnter Musik offen begegnen
    • Strichaufzählung
      dem Musikgeschmack anderer Akzeptanz und Respekt entgegen bringen
  2. Litera b
    Personale Kompetenzen:
    • Strichaufzählung
      eigene Stärken/Erfolge einschätzen und daraus Selbstvertrauen schöpfen
    • Strichaufzählung
      Misserfolge analysieren, eigene Schwächen erkennen und an deren Verbesserung arbeiten
    • Strichaufzählung
      Eigeninitiative entwickeln
    • Strichaufzählung
      sich ausdauernd und konzentriert mit Musik beschäftigen
    • Strichaufzählung
      sich präsentieren
    • Strichaufzählung
      Musik als emotionales Ausdrucksmittel erleben und sich dazu äußern
  3. Litera c
    Kommunikative Kompetenzen:
    • Strichaufzählung
      Musik als nonverbales Verständigungsmittel erkennen und einsetzen
    • Strichaufzählung
      gemeinsames Musizieren als kommunikativen Prozess erkennen
    • Strichaufzählung
      eigene Ideen entwickeln und auf Ideen anderer eingehen
  4. Litera d
    Methodenkompetenzen:
    • Strichaufzählung
      Lern-, Arbeits- und Übetechniken anwenden
    • Strichaufzählung
      Informationen einholen, bewerten und in unterschiedliche Arbeitsprozesse einbringen
    • Strichaufzählung
      aktuelle Technologien und Medien für sich nutzen

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Die hier angeführten Kompetenzen sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Moduls zu verbinden. Sie sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine Progression innerhalb der Kompetenzen.

8. Semester – Kompetenzmodul:

Thematischer Bezugsrahmen

Das Populäre in der Musik

Funktion und Wirkung von Musik

Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik

Musikrezeption aus den Bereichen „Das Populäre in der Musik“, „Funktion und Wirkung von Musik“, „Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik“

  1. Litera a
    Hören und erfassen
    • Strichaufzählung
      formale Abläufe hören und verbalisieren
    • Strichaufzählung
      melodisch-harmonische Abläufe hören und verbalisieren
    • Strichaufzählung
      den Klang von Instrumenten, Ensembles und Stimmtypen in verschiedenen Epochen und Kulturen erkennen und deren Funktion erklären
    • Strichaufzählung
      Unterschiede zwischen Interpretationen erkennen und verbalisieren
  2. Litera b
    Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
    • Strichaufzählung
      stilistische Merkmale erkennen und zuordnen
    • Strichaufzählung
      Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen Kontext stellen
    • Strichaufzählung
      sich über die Rolle von Musik als Wirtschaftsfaktor äußern
    • Strichaufzählung
      musikrelevante Berufsfelder beschreiben
    • Strichaufzählung
      die Funktion und Wirkung von Musik in politischen und soziokulturellen Zusammenhängen erfassen und erklären

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (7. bzw. 8. Semester, je nach Schulform):

Der Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung erschließt Zugänge zu ästhetisch begründeten Phänomenen unserer visuellen und haptischen Lebenswelt.

Die Inhalte beziehen sich auf den Sachbereich bildende Kunst (Malerei. Grafik, Plastik) und nach Möglichkeit auch exemplarisch auf, Architektur, Design, Fotografie, Film, digitale Medien, Informationsdesign sowie alltagsästhetische Objekte und Phänomene.

Bei der Umsetzung aller Kompetenzen sind die Rahmenbedingungen des Gymnasiums, des Realgymnasiums und des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums für Berufstätige zu berücksichtigen. Da wegen der niedrigen Stundenanzahl praktisches bildnerisches Gestalten nur bedingt möglich ist, konzentriert sich der Unterricht in Bildnerischer Erziehung an den Gymnasien, Realgymnasien und Wirtschaftskundlichen Realgymnasien für Berufstätige auf Rezeption von Kunst und visuellen Kulturphänomenen. Spontane bildnerische Übungen im Dienst von Rezeption und Reflexion sind sinnvoll. Wesentliche Ziele sind somit der Erwerb und die Festigung von Kompetenzen in den Bereichen der Rezeption, Reflexion und des Erfahrungstransfers. Diese geschieht anhand der von der Lehrkraft ausgewählten und festgelegten Inhalte des thematischen Bezugsrahmens des jeweiligen Moduls.

Der Unterricht in Bildnerischer Erziehung soll

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Analysieren und Beurteilen der ästhetischen Strukturen von Bildsprache; Erweitern des Fachvokabulars; Fachspezifisches Entwickeln und Anwenden rhetorischer und textgestaltender Fähigkeiten anhand von Aufgaben im Vorfeld wissenschaftlichen Arbeitens

Mensch und Gesellschaft

Erkennen von Funktion und Bedeutung der Kunst und der visuellen Medien im gesellschaftspolitischen Kontext; Wechselbeziehungen zwischen ästhetischen Erscheinungsformen und gesellschaftlichen Entwicklungen kennen; Aufspüren gesellschaftlicher Normen und Klischees in visuellen Darstellungen; Auseinandersetzen mit der Thematisierung geschlechtsspezifischer Rollenbilder in Medienalltag und Kunst; Entwickeln von Verantwortungsbewusstsein bei der Mitgestaltung der Umwelt

Natur und Technik

Erkennen des Einflusses von Techniken und Technologien auf die Entstehung und Entwicklung ästhetischer Phänomene; Entwickeln von Kompetenzen im Umgang mit apparativen Medien im Dienste von Kommunikation, Dokumentation und Präsentation

Gesundheit und Bewegung

Ausbilden der sinnlichen Fähigkeiten zur qualitätsvollen Kommunikation mit der Umwelt; Entwickeln der emotionalen Bildung durch bewussten Umgang mit Gefühlen und persönlichen Stärken und Schwächen; Auseinandersetzen mit unterschiedlichen Ausdrucksformen des menschlichen Körpers in Kunst und Kultur; Erkennen ergonomischer Aspekte in Architektur und Design; Erkennen der gesteigerten Lebensqualität durch schöpferische Tätigkeit und durch Kunstverständnis.

Kreativität und Gestaltung

Transferieren von Denkansätzen aus der Reflexion künstlerischer Praxis als verfügbare Methoden zu kreativem Handeln; Entwickeln von Problemlösungsstrategien, experimentellen Vorgangsweisen, paradoxen Zugängen, divergierendem Denken, Versuch-Irrtum-Lernen, Modellkonstruktionen; konstruktives und kreatives Umgehen mit „Fehlern“

Didaktische Grundsätze (7. bzw. 8. Semester, je nach Schulform):

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Kompetenzmodell

Die für den Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung an den Gymnasien, Realgymnasien und Wirtschaftskundlichen Realgymnasien für Berufstätige vorrangigen und relevanten Kompetenzen konzentrieren sich auf, die Reflexion der Phänomene bildnerischer Gestaltung und Kunst sowie Dokumentation und Präsentation soweit diese im Zusammenhang mit der theoretischen Auseinandersetzung stehen. Zur Rezeption gehören die Bereiche „Sehen und Wahrnehmen“ ebenso wie „Beschreiben, Analysieren, und Kontextualisieren“.

Sehen und Wahrnehmen

Kontinuierliche Schulung bewussten Sehens bildet eine wichtige Voraussetzung für ein differenziertes Erfassen von Kunst. Ausgehend von einer kritischen Auseinandersetzung mit Vertrautem sollen Lust und Neugierde auf Neues und Unbekanntes geweckt werden.

Beschreiben, Analysieren, Kontextualisieren

Die Beschäftigung mit einem weit gefassten Kunstbegriff ermöglicht grundlegende Einblicke in Zusammenhänge, erweitert den Erfahrungshorizont und fördert die Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit bildender Kunst.

7. bzw. 8. Semester – Kompetenzmodul

Bildnerische Erziehung soll die Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit im Visuellen und Haptischen erweitern und das Vorstellungsvermögen steigern

Reflexion

Dokumentation und Präsentation

ÖKONOMIE
für das Wirtschaftskundliche Realgymnasium

Bildungs- und Lehraufgabe (7. und 8. Semester)

Der am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium typenbildende Pflichtgegenstand Ökonomie ist ein multidisziplinärer Unterrichtsgegenstand, dessen Themenbereiche Eigenerfahrung mit Alltagsbezug und Gesellschaftsrelevanz verknüpfen.

Der Ökonomieunterricht soll verstärkt folgende Werte vermitteln: ein gesundheitsförderliches Bewusstsein und Handeln, die Wichtigkeit einer intakten Umwelt, nachhaltiges Wirtschaften.

Studierende sollen befähigt werden, den (zB medialen) Ausführungen von Expertinnen und Experten zu folgen und diese zu hinterfragen. Aufgrund der Inhalte (Fachkompetenz) und Methoden werden Kompetenzen gefördert, die von Nutzen sind um sowohl persönliche als auch berufliche Perspektiven zu entwickeln bzw. zu erweitern.

Ausgehend von der zentralen Bedeutung des Haushaltes, wobei jener in seiner Gesamtheit als Versorgungs-, Wirtschafts- und Sozialbereich zu verstehen ist, sollen Studierende zu bedarfsorientiertem, eigenverantwortlichem und effizientem Management motiviert werden. Ziel ist, Lebens- und Ernährungsgewohnheiten zu reflektieren, um gesundheitsförderndes und umweltbewusstes Handeln im Sinne von Prävention und Nachhaltigkeit zu bewirken.

Die Vermittlung von Grundlagen des Konsumentenrechts, von Formen der Geldveranlagung, von Markt- und Werbestrategien sowie von Produktkennzeichnung soll die Entwicklung von Studierenden zu mündigen Konsumentinnen und Konsumenten unterstützen.

Der Einsatz moderner Informationstechnologien zielt auf Kommunikations-, Präsentations- und Medienkompetenz. Die Förderung der Selbstkompetenz erfolgt durch Analyse und Reflexion eigener Lebens-, Ernährungs- und Konsumgewohnheiten im Unterricht und führt damit zu verbessertem Gesundheits- und Finanzmanagement.

Die Sensibilisierung für gesellschaftliche und wirtschaftliche Probleme, Verständnis für die Schwierigkeiten der Welternährung und Entwicklung von Problemlösungsstrategien soll Studierende von ihrer Eigenerfahrung zu globalem Denken führen und ihre Sozialkompetenz steigern.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Durch die reflexive Auseinandersetzung mit den eigenen unmittelbaren Lebensbereichen der Studierenden sowie durch Anschaulichkeit, Praxisorientierung und vielfältigen Medieneinsatz wird der sprachliche Umgang mit Alltagserfahrungen ermöglicht und dadurch die Kommunikationskompetenz gefördert. Die Auseinandersetzung mit gesundheitsrelevanten, ökonomischen und ökologischen Themen soll es Studierenden ermöglichen Aussagen von Expertinnen und Experten zu hinterfragen, zu diskutieren und zu bewerten.

Mensch und Gesellschaft

Ökonomie soll Studierende zu reflektierter Kenntnis der eigenen Lebens- und Konsumgewohnheiten führen sowie das Verständnis für die verschiedenen Formen des sozialen Zusammenlebens im Dienste der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit fördern. Weitere Themen sind diesem Bildungsbereich zuzurechnen: Wirtschaftsbereich des Privathaushalt im Konnex mit volkswirtschaftlichen Zusammenhängen; Bestand und Wandel von familiären Strukturen und Herausforderungen im Bereich geschlechtergerechte Arbeitsteilung, auch im internationalen Vergleich; Reflexion des Zusammenlebens im privaten Haushalt als Grundlage sozialer Beziehungen; Übernahme von Verantwortung als Konsumentinnen und Konsumenten; Erfahren kultureller und interkultureller Differenzierung von Lebens- und Ernährungsweisen sowie Traditionen, Tabus und Präferenzen; Sensibilisierung für Gleichstellungsfragen und Geschlechterstereotypen.

Natur und Technik

Die Verantwortlichkeit des Menschen für seine Lebensumwelten und Möglichkeiten diese aktiv zu gestalten findet in vielerlei Inhalten eine Entsprechung: Erkennen von Zusammenhängen zwischen Ökonomie und Ökologie; Reflexion und Bewertung von eigenem umweltrelevanten Handeln; Einsatz innovativer Haushaltstechnik; multimediale Dokumentationen und Präsentationen mit besonderer Berücksichtigung von Informationstechnologien

Gesundheit und Bewegung

Der gesundheitsbezogene Bereich ist in Ökonomie als wichtiger Schwerpunkt evident. Die Gesundheitskompetenz steht im Mittelpunkt: Erhaltung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit; Ernährung des gesunden Menschen und zielgruppenorientierte Ernährung; praktische Anwendung von ernährungsphysiologischen Kenntnissen; Einsichten in die Bereiche Hygiene und Mikrobiologie; Unfallverhütung und Erste Hilfe; Reflexion von Arbeitsabläufen und ergonomische Gestaltung von Arbeitsplatz, Wohnbereich und Lebensumgebung; Bedeutung des Wohnens für Gesundheit und Leistungsfähigkeit; kritische Auseinandersetzung mit die Gesundheit beeinträchtigenden Körpernormen und Stereotypen (zB Schönheitsideale)

Kreativität und Gestaltung

Die kreativ-gestaltenden Möglichkeiten in Ökonomie fördern Selbstverwirklichung und soziale Verantwortung und wirken individuell bereichernd und gemeinschaftsstiftend. Schöpferische Bereiche sind insbesondere: Wohn- und Arbeitsraumgestaltung; Menügestaltung, Nahrungszubereitung, Esskultur; sensorische Experimente; ästhetische und kulinarische Produktgestaltung und Vermarktungskonzepte; Förderung kreativer Problemlösungsstrategien

Didaktische Grundsätze (7. und 8. Semester):

Ein moderner, kompetenz- und handlungsorientierter Unterricht soll die Eigenständigkeit der Studierenden fördern. Im Mittelpunkt des Unterrichtsgeschehens muss die Sach-, Sozial-, Entscheidungs- und Handlungskompetenz der Lernenden stehen, um sich im Alltag orientieren zu können. Der Paradigmenwechsel vom inhalts- und gegenstandszentrierten (Inputsteuerung) zum kompetenzbasierten Unterricht (Outputorientierung) ist zu vollziehen.

Der Unterricht soll auf naturwissenschaftlichen, kultur- und sozialwissenschaftlichen Erkenntnissen aufbauen und sich an den Prinzipien der salutogenetischen Gesundheitsförderung, der Nachhaltigkeit und der aktiven Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der Gesellschaft orientieren und so Entscheidungsgrundlagen für einen gesundheits- umwelt- und sozialverträglichen Lebensstil bieten. Die Organisation des Lernprozesses hat in den Bereichen Fach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz zu erfolgen.

Die kompetenzorientiert formulierte Bildungs- und Lehraufgabe stellt verbindliche Lehr- und Lernziele in Verschränkung mit dem Lehrstoff dar. Anknüpfend an den Erfahrungsbereich der Studierenden sind die Inhalte altersadäquat zu vermitteln. Die Individualität der Lernenden ist bei der Unterrichtsplanung und –gestaltung zu berücksichtigen. Hierbei bieten sich insbesondere Methoden an, welche die Selbsttätigkeit, Eigenverantwortung und Teamfähigkeit unterstützen, wie beispielsweise exemplarische Fallstudien, Rollen- und Planspiele, Projekte, Internetrecherchen, Präsentationen und offene Lernformen. Bei der Anwendung der jeweiligen Methode ist auf Anschaulichkeit, Praxisorientierung und Aktualität zu achten. Fächerübergreifender Unterricht fördert vernetztes Denken und Transferleistungen bei Studierenden.

Die Einbeziehung außerschulischer Expertinnen und Experten sowie die Durchführung von Exkursionen und Lehrausgängen eröffnen neue Perspektiven, stellen unmittelbare Zusammenhänge her und wirken durch ihren Realitätsbezug motivationsfördernd.

Vielfältiger Medieneinsatz hat die Kommunikationsfähigkeit, den Aktualitätsbezug und die interaktive Auseinandersetzung zu fördern. Durch die Beschäftigung mit ernährungs- und haushaltswissenschaftlichen Quellen ist strukturiertes, logisches und vernetztes Denken und Arbeiten zu stärken.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand der Wissenschaft verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiter entwickeln.

Kompetenzmodell für Ökonomie

Der Unterricht fördert Selbstkompetenz durch Analyse und Reflexion eigener Lebens-, Ernährungs-und Konsumgewohnheiten und führt damit zu verbessertem Gesundheits- und Finanzmanagement. Er trägt auch zum Verständnis grundlegender Zusammenhänge in betriebs/haushalts-, volks- und weltwirtschaftlichen Bereichen sowie Kenntnis gesamtwirtschaftlicher Gesetzmäßigkeiten bei.

Übergeordnete semesterübergreifende Kompetenzbereiche

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

7. Semester – Kompetenzmodul 1

Bewusstsein über das eigene Konsumverhalten entwickeln, konsumspezifische Informationen beschaffen und nach Qualitätskriterien bewerten

Ressourcen verantwortungsbewusst managen

Das eigene Essverhalten erkennen, reflektieren und bewerten sowie Zusammenhänge zwischen Ernährungsgewohnheiten, Kulturen, Gesundheit und Wohlbefinden verstehen

8. Semester – Kompetenzmodul 2

Bewusstsein über das eigene Konsumverhalten entwickeln, konsumspezifische Informationen beschaffen und nach Qualitätskriterien bewerten

Ressourcen verantwortungsbewusst managen

Das Konzept des Consumer Citizenship erkennen, reflektieren und in Entscheidungen einbinden

Sich vollwertig und nachhaltig ernähren

B. FREIGEGENSTÄNDE
LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, , Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze (1. bis 6. Semester):

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache.

Die im Umgang mit der ersten, gegebenenfalls auch mit einer zweiten lebenden Fremdsprache gewonnenen Erfahrungen und erworbenen Lernstrategien sind für die weitere Fremdsprache im Freigegenstand zu nutzen (Tertiärspracheneffekt).

Wird die Fremdsprache als Mehrklassenkurs geführt, so ist im Hinblick auf die verschiedenen von den Studierenden mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.

Schularbeiten: 1. bis 5. Lernsemester: ein bis zwei Schularbeiten pro Semester im Ausmaß von jeweils einer Unterrichtseinheit, im 6. Lernsemester ein bis zwei Schularbeiten pro Semester im Ausmaß von jeweils zwei Unterrichtseinheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Der Lehrplan des entsprechenden Pflichtgegenstandes ist sinngemäß anzuwenden.

Kompetenzniveaus und Lernjahre

Kompetenzniveaus A1 – B1 bzw. B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)

Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Studierende im Freigegenstand erwerben sollen, folgen ebenfalls den international standardisierten Kompetenzniveaus A1, A2, B1 bzw. B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates und umfassen die Kann-Beschreibungen des Rasters zu den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängend Sprechen und Schreiben.

Die folgende Zuordnung von Kompetenzniveaus und Lernsemestern gibt die Grundanforderungen an, die für alle Studierenden einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Niveaus sind dabei stets vorauszusetzen.

Wird verschiedenen Semestern das gleiche Kompetenzniveau zugeordnet, so sind die Fertigkeiten dieses Niveaus im höheren Lernsemester durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten entsprechend zu vertiefen und zu festigen.

Nach dem 1. Lernjahr (2. Lernsemester):

Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Lesen, Schreiben: A1

Nach dem 2. Lernjahr (4. Lernsemester):

Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A2

Nach dem 3. Lernjahr (6. Lernsemester):

Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A2

Lesen: B1

LATEIN

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze und Lehrstoff:

Der Lehrplan des Pflichtgegenstandes Latein ist sinngemäß anzuwenden.

In Mehrstufenkursen ist im Hinblick auf die verschiedenen von den Studierenden mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.

GRIECHISCH

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 7. Semester):

Der Griechischunterricht

Didaktische Grundsätze (1. bis 7. Semester):

Unterrichten in Modulen

Der Lektüreunterricht setzt sich aus thematisch orientierten Modulen zusammen. Module sind Unterrichtssequenzen unterschiedlicher Länge, die auf der Lektüre von Originaltexten einer jeweils archetypischen Gattung bzw. eines Themas basieren. Im Interesse der Geschlossenheit des Moduls sind Texte auch kursorisch oder in Übersetzung zu bearbeiten. Ergänzend zur Übersetzungsarbeit sind Sekundärliteratur, nichtliterarische Quellen, Beispiele aus der Rezeptions- und Wirkungsgeschichte usw. anzuwenden. Für jedes Modul sind ein dem Bedarf entsprechendes Vokabular zu erarbeiten und für die Lektüre relevante grammatikalische Phänomene zu festigen. Empfehlenswert ist eine abschließende Zusammenfassung der für das Modul relevanten erarbeiteten Inhalte.

Die Reihenfolge der einzelnen Module ist frei wählbar.

Leitlinien zur Unterrichtsgestaltung

Zur Steigerung der Motivation sind unterschiedliche Lehr- und Lernformen anzuwenden. Dabei soll die Eigenständigkeit der Studierenden unter anderem durch projektorientiertes Arbeiten und selbstständiges Beschaffen von Informationen (auch mittels IKT) gefördert werden.

Auf Grund des breiten Themenspektrums bieten sich vielfältige Anknüpfungspunkte zu fächerverbindendem und fächerübergreifendem Arbeiten. Einen Schwerpunkt hat dabei die kontrastive und komparatistische Sprachbetrachtung zu bilden.

In die Gestaltung aller Unterrichtseinheiten ist eine sinnvolle Auswahl aus der großen Fülle der Rezeption und Wirkungsgeschichte der griechischen Texte einzubeziehen.

Die Studierenden sind möglichst früh zu einer effizienten Benutzung des Wörterbuchs anzuleiten.

Die Studierenden sind durch wissenschaftliche Propädeutik auf ein Studium und lebensbegleitendes Lernen vorzubereiten.

In Mehrstufenkursen ist im Hinblick auf die verschiedenen von den Studierenden mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.

Schularbeiten: 1. bis 7. Lernsemester: ein bis zwei Schularbeiten pro Semester im Ausmaß von jeweils einer Unterrichtseinheit, im 8. Lernsemester ein bis zwei Schularbeiten im Ausmaß von jeweils zwei Unterrichtseinheiten.

Die Verwendung von Wörterbüchern ist ab der Lektürephase zu gestatten.

Lehrstoff:

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Die Studierenden sollen folgende Ziele erreichen:

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Die Studierenden sollen folgende Ziele erreichen:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Die Studierenden sollen folgende Ziele erreichen:

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Die Studierenden sollen folgende Ziele erreichen:

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Studierenden sollen folgende Ziele erreichen:

Als Übergangsmodul:

Das Neue Testament als Basistext Europas

Als verpflichtendes Modul muss behandelt werden:

Sokrates als Typ und Archetyp des Philosophierens

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Studierenden sollen folgende Ziele erreichen:

Das griechische Denken als Fundament der Wissenschaften

Die griechische Historiographie als Grundlage europäischen Geschichtsdenkens

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Studierenden sollen folgende Ziele erreichen:

Das griechische Epos als Prototyp europäischer Literatur

Das griechische Drama als Ursprung des europäischen Theaters

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze und Lehrstoff:

Der Lehrplan des entsprechenden Pflichtgegenstandes ist sinngemäß anzuwenden.

INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze und Lehrstoff:

Der Lehrplan des entsprechenden Pflichtgegenstandes ist sinngemäß anzuwenden.

MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 6. Semester):

Da Zweisprachigkeit als Sonderfall der Mehrsprachigkeit angesehen wird, ist als vorrangiges Bildungsziel das Erreichen eines möglichst hohen Kompetenzniveaus in der Muttersprache anzustreben.

Der muttersprachliche Unterricht soll

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Deutsch.

Didaktische Grundsätze (1. bis 6. Semester):

Das tatsächliche Erreichen des jeweiligen Kompetenzniveaus wird individuell unterschiedlich sein. Es ist abhängig vom vorausgegangenen individuellen Entwicklungsprozess der Zweisprachigkeit bzw. vom schulischen und außerschulischen Spracherwerb und von den Erfahrungen mit den Kulturen.

Davon ausgehend ist der jeweilige Stand der schriftlichen und mündlichen Kompetenzen auszubauen und die Sprachbetrachtung zum Erkennen von sprachlichen Strukturen in der Muttersprache und im Vergleich zum Deutschen (Interferenzen) zu schulen. Binnendifferenzierende Maßnahmen sind zur Stärkung und Förderung bei Bedarf einzusetzen. Dem Ausbau der Kulturkompetenz durch Beschäftigung mit Landes- und Kulturkunde und Literatur unter Einbeziehung der Traditionen ist zentrale Bedeutung im muttersprachlichen Unterricht beizumessen.

Wörterbücher und Recherchiermittel jeglicher Art sind so früh wie möglich einzusetzen und der sichere Gebrauch und Umgang mit diesen ist zu schulen.

Lehrstoff:

Kompetenzniveaus des Europäischen Referenzrahmens (ERS)

Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Studierende im Laufe der Oberstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) des Europarates und umfassen die Beschreibungen des Rasters zu den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängend Sprechen und Schreiben.

Nach dem 1. Lernjahr (2. Lernsemester):

Nach dem 2. Lernjahr (4. Lernsemester):

Nach dem 3. Lernjahr (6. Lernsemester):

LERN-, PRÄSENTATIONS- UND KOMMUNIKATIONSTECHNIKEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichts in Lern-, Präsentations- und Kommunikationstechniken ist es, die Studierenden zu befähigen, Wissen effizient zu erwerben und Inhalte in ansprechender und zeitgemäßer Form darzustellen.

Der Unterricht hat die Aufgabe, den Studierenden durch die Analyse von Lernsituationen und Lernumgebung Strategien für die Veränderung und Verbesserung der eigenen Lernprozesse im Sinne des selbstständigen und lebensbegleitenden Lernens zu erschließen.

Weiters sind im Unterricht die Ausdrucks- und Kommunikationsfähigkeiten der Studierenden zu verbessern. Die Dimension nonverbaler Kommunikation ist einzubeziehen.

Darüber hinaus ist es Aufgabe des Unterrichts, die Studierenden zu befähigen, Inhalte in strukturierter Form verständlich zu präsentieren. Besonderes Augenmerk ist auf den adäquaten Einsatz von Präsentationsmedien (Plakate, Präsentationsprogramme usw.) zu legen.

Die eigenständige, zielorientierte sowie fachlich richtige Bearbeitung von Aufgabenstellungen und Problemen im Sinne des Erwerbs von Schlüsselqualifikationen ist zu fördern. Dabei sollen auch schulische und außerschulische Prüfungssituationen (insbesondere auch im Hinblick auf die Reifeprüfung) vorbereitet werden.

Didaktische Grundsätze:

Auf eine Vielfalt der Lehrmethoden und Arbeitsformen ist besonders zu achten. Der Unterricht ist so auszurichten, dass die Studierenden ihre unterschiedlichen Vorkenntnisse und Vorerfahrungen einbringen und erweitern können.

Davon ausgehend sind Lernstrategien zu erarbeiten, um komplexe Lernzusammenhänge zu erkennen und Strategien zur Prüfungsvorbereitung zu entwickeln.

Die Studierenden sind in ihrer Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung beispielsweise durch offene Lernformen unter Einbeziehung verschiedener Medien und Informationstechnologien zu stärken. Geeignete Umsetzungsmöglichkeiten sind etwa selbstständiges Strukturieren von Arbeitsunterlagen oder Recherchearbeit (auch unter Einbeziehung von elektronischen Medien). Praktische Übungen zur Erweiterung der Kompetenzen in Präsentationstechnik und Teamarbeit sind durchzuführen. Weiters ist die Kommunikationsfähigkeit der Studierenden durch Analyse und Diskussion, das Üben des wertschätzenden Feedbacks und das Training des Zuhörens zu fördern.

Im Rahmen der Lehrmethoden und Arbeitsformen sind verschiedene Wahrnehmungs- und Verarbeitungskanäle zu nutzen und entsprechend vielfältige Lernstrategien im Unterricht zu integrieren. Unterschiedliche Voraussetzungen bezüglich Lerntypen, Lernstile, Lerntempo, sozialer Fertigkeiten, Stärken und Schwächen sind bestmöglich zu berücksichtigen.

Die kursiv gesetzten Inhalte sind nur bei zwei Wochenstunden obligatorisch.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Gedächtnis und Lernen

Rhetorik und Kommunikation

Präsentation

INFORMATIK: E-LEARNING REPETITORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Didaktische Grundsätze:

Der Unterrichtsgegenstand E-Learning Repetitorium ist so auszurichten, dass mit Hilfe der erworbenen Kenntnisse Lernprozesse mit Hilfe von Software bzw. der Dienste des Internet unterstützt werden können. Dabei ist darauf zu achten, dass die Studierenden ihre unterschiedlichen Vorkenntnisse und Vorerfahrungen einbringen und erweitern können. Die Unterrichtsgestaltung soll beispielgebend für die eigene Arbeitsorganisation der Studierenden auch außerhalb des Unterrichts sein.

Die Ziele und Inhalte im Abschnitt Lehrstoff sind vom Umfang her für zwei Semesterwochenstunden dimensioniert. Sollte nur eine Semesterwochenstunde zur Verfügung stehen, so sind die kursiv gesetzten Vorgaben nicht verbindlich.

Lehrstoff:

Die Studierenden sollen

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung mit folgender Ergänzung der didaktischen Grundsätze:

Bei der Konkretisierung der Ziele und Inhalte sowie der Wahl der Methoden und Unterrichtsmittel ist auf die standortbezogene Situation und die Besonderheiten der Schulform Rücksicht zu nehmen.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Siehe Abschnitt B (Freigegenstände)

D. FÖRDERUNTERRICHT

Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe Abschnitt „Förderunterricht“ im Zweiten Teil.

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2023

Gesetzesnummer

10008568

Dokumentnummer

NOR40234997