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Anlage 2.1 LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT – DREIJÄHRIGER AUFBAULEHRGANG I. STUNDENTAFEL1römisch eins. STUNDENTAFEL1
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| | Wochenstunden | |
A. | Pflichtgegenstände | | |
| | Jahrgang | Summe |
| | I.römisch eins. | II.römisch zwei. | III.römisch drei. | |
1. | Religion/Ethik10 | 2 | 2 | 2 | 6 |
2. | Gesellschaft und Recht | | | | |
2.1 | Geschichte und Politische Bildung, Recht | - | 2 | 3 | 5 |
3. | Sprache und Kommunikation | | | | |
3.1 | Deutsch2 | 4 | 3 | 3 | 10 |
3.2 | Englisch | 4 | 3 | 3 | 10 |
4. | Natur- und Formalwissenschaften | | | | |
4.1 | Angewandte Physik und Angewandte Chemie | 2 | 2 | - | 4 |
4.2 | Angewandte Biologie und Ökologie3 | 2 | 2 | - | 4 |
4.3 | Angewandte Mathematik | 4 | 3 | 3 | 10 |
4.4 | Angewandte Informatik | 2 | - | - | 2 |
5. | Landwirtschaft | | | | |
5.1 | Pflanzenbau3 4 | 2 | 2 | 4 | 8 |
5.2 | Nutztierhaltung3 4 | 2 | 3 | 3 | 8 |
5.3 | Biologische Landwirtschaft | 2 | - | - | 2 |
5.4 | Forstwirtschaft | - | - | 2 | 2 |
5.5 | Landtechnik und Bauen3 | 3 | 2 | 3 | 8 |
5.6 | Ländliche Entwicklung | - | - | 2 | 2 |
5.7 | Forschung und Innovation | - | 1 | - | 1 |
5.8 | Laboratorium | 2 | 2 | - | 4 |
6. | Wirtschaft und Unternehmensführung, Personale und soziale Kompetenzen | | | | |
6.1 | Wirtschaftsgeografie und Globale Entwicklung, Volkswirtschaft | 2 | 2 | - | 4 |
6.2 | Betriebswirtschaft und Rechnungswesen3 5 | 3 | 3 | 3 | 9 |
6.3 | Projekt- und Qualitätsmanagement | - | 2 | 2 | 4 |
7. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | - | 4 |
B. | Alternative Pflichtgegenstände | - | 2 | 2 | 4 |
| Zweite lebende Fremdsprache6 7 | | | | |
| Landwirtschaft – Spezialgebiete3 8 | | | | |
| Gesamtwochenstundenzahl | 38 | 38 | 35 | 111 |
C. | Pflichtpraktikum | | | | |
| 4 Wochen zwischen II. und III. Jahrgang4 Wochen zwischen römisch zwei. und römisch drei. Jahrgang | | | | |
D. | Freigegenstände | | | | |
| Konversation in lebenden Fremdsprachen | 2 | 2 | 2 | 6 |
| Zweite lebende Fremdsprache | 2 | 2 | 2 | 6 |
| Qualitätsmanagement | - | - | 2 | 2 |
| Bewegung und Sport | - | - | 2 | 2 |
E. | Unverbindliche Übungen | | | | |
| Musikerziehung | 1 | 1 | 1 | 3 |
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 6 |
| Lerntechnik und Teambildung | 2 | - | - | 2 |
F. | Förderunterricht9 | | | | |
| Deutsch | | | | |
| Englisch | | | | |
| Angewandte Mathematik | | | | |
| Betriebswirtschaft und Rechnungswesen | | | | |
| | | | | | |
____________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III der Anlage 1 abgewichen werden.1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch drei der Anlage 1 abgewichen werden.
2 Im I. oder II. Jahrgang mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von höchstens einer Wochenstunde von der Gesamtwochenstundenzahl.2 Im römisch eins. oder römisch zwei. Jahrgang mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von höchstens einer Wochenstunde von der Gesamtwochenstundenzahl.
3 Mit Übungen.
4 Inklusive biologischer Produktion.
5 Inklusive Übungsfirmen.
6 Vier Wochenstunden wahlweise mit „Landwirtschaft - Spezialgebiete“.
7 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen.
8 Vier Wochenstunden wahlweise mit „Zweite lebende Fremdsprache“.
9 Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. und II. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.9 Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.
10 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHTrömisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDErömisch drei. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände 2. GESELLSCHAFT UND RECHT
1. ETHIK
Siehe Anlage 2.
2.1 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG, RECHT
Siehe Anlage 2.
3. SPRACHE UND KOMMUNIKATION 3.1 DEUTSCH
Siehe Anlage 2.
3.2 ENGLISCH
Siehe Anlage 2.
4. NATUR- UND FORMALWISSENSCHAFTEN 4.1 ANGEWANDTE PHYSIK UND ANGEWANDTE CHEMIE
Siehe Anlage 2.
4.2 ANGEWANDTE BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE
Siehe Anlage 2.
4.3 ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 2.
4.4 ANGEWANDTE INFORMATIK
Siehe Anlage 2.
5. LANDWIRTSCHAFT 5.1 PFLANZENBAU
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
1. Semester – Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Boden und Klima
wichtige Bodentypen und deren Eigenschaften im Hinblick auf die landwirtschaftliche Produktion beschreiben und bewerten;
aus konkreten Boden- und Klimadaten Schlüsse für die landwirtschaftliche Produktion ziehen.
Lehrstoff:
Boden und Klima:
Grundlagen der Bodenbildung, bodenbildende Prozesse und Bodentypen, Bodenbestandteile, Bodenleben, Bodeneigenschaften, Klimadaten und -faktoren.
2. Semester – Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kulturmaßnahmen Bodenbearbeitung
die Vor- und Nachteile der verschiedenen Bodenbearbeitungssysteme und Geräte beschreiben und situationsbezogen die richtigen Entscheidungen treffen.
Bereich Kulturmaßnahmen Fruchtfolge
die Bedeutung der Fruchtfolge für die Bodenfruchtbarkeit und Pflanzengesundheit erklären und einen nachhaltigen Fruchtfolgeplan unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Aspekte erstellen.
Lehrstoff:
Kulturmaßnahmen Bodenbearbeitung:
Bodenbearbeitung.
Kulturmaßnahmen Fruchtfolge:
Fruchtfolge.
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kulturmaßnahmen Pflanzenernährung und Düngung
die Bedeutung der verschiedenen Pflanzennährstoffe erklären und ihre Dynamik im Boden beschreiben;
die gebräuchlichsten organischen und anorganischen Düngemitteln beschreiben, ökologisch bewerten, sachgerecht behandeln und anwenden.
Bereich Grundlagen der biologischen Produktion
Produktionsverfahren ökonomisch und ökologisch vergleichen und beurteilen;
Produktionsmaßnahmen in Bezug auf eine nachhaltige und ökologische Produktion beschreiben und bewerten.
Lehrstoff:
Kulturmaßnahmen Pflanzenernährung und Düngung:
Pflanzennährstoffe, Düngemittel, Düngemanagement.
Grundlagen der biologischen Produktion:
Bio-Pflanzenproduktion.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kulturmaßnahmen Pflanzenschutz
die wichtigsten Krankheiten, Schädlinge und Schadpflanzen identifizieren und Strategien zu deren Vorbeugung und Regulierung unter Einbeziehung ökologischer und ökonomischer Kriterien sowie rechtlicher Bestimmungen umsetzen;
die Auswirkungen unterschiedlicher Pflanzenschutzmaßnahmen abschätzen und Pflanzenschutzmittel sachkundig anwenden.
Bereich Landwirtschaftliche Arbeits- und Produktionsverfahren – Ackerkulturen
die Produktionsverfahren der gängigen Getreidearten und Hackfrüchte darstellen und analysieren;
konkrete Qualitätsparameter der Getreidearten und Hackfrüchte benennen, erfassen, dokumentieren und Schlussfolgerungen für die Produktion, Verarbeitung und Verwendung ziehen.
Bereich Landwirtschaftliche Arbeits- und Produktionsverfahren – Grünland
die wichtigsten Pflanzen des Grünlandes erkennen und beschreiben.
Bereich Grundlagen der biologischen Produktion
Produktionsverfahren ökonomisch und ökologisch vergleichen und beurteilen;
Produktionsmaßnahmen in Bezug auf eine nachhaltige und ökologische Produktion beschreiben und bewerten.
Lehrstoff:
Kulturmaßnahmen Pflanzenschutz:
Krankheiten, Schädlinge und Schadpflanzen, integrierter Pflanzenschutz, Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und -maßnahmen.
Landwirtschaftliche Arbeits- und Produktionsverfahren – Ackerkulturen:
Entwicklungsstadien, Bestandesentwicklung und Kulturführung von Getreide und Hackfrüchten.
Landwirtschaftliche Arbeits- und Produktionsverfahren – Grünland:
Pflanzen des Grünlands.
Grundlagen der biologischen Produktion:
Bio-Pflanzenproduktion.
III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:römisch drei. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Genetik und Züchtung – Saatgut
die Grundlagen verschiedener Züchtungs- und Selektionsmethoden erklären;
die Sortenzulassung und Saatgutproduktion beschreiben.
Bereich Kulturmaßnahmen Saatgut
für einen bestimmten Standort die richtige Kultur und Sorte auswählen, die Saatgutmenge berechnen, einfache Saatgutuntersuchungen und den Anbau sachgerecht durchführen.
Bereich Landwirtschaftliche Arbeits- und Produktionsverfahren – Ackerkulturen
die Produktionsverfahren der gängigen Getreidearten, Hackfrüchte, Öl- und Eiweißpflanzen darstellen und analysieren.
konkrete Qualitätsparameter der Getreidearten und Hackfrüchte, Öl- und Eiweißpflanzen benennen, erfassen, dokumentieren und Schlussfolgerungen für die Produktion, Verarbeitung und Verwendung ziehen.
Bereich Landwirtschaftliche Arbeits- und Produktionsverfahren – Grünland
die wichtigsten Pflanzen des Grünlandes erkennen und beschreiben;
die Nutzungsformen von Dauergrünland und Feldfutter darstellen, analysieren und verbessern.
Bereich Kulturmaßnahmen Pflanzenernährung und Düngung
unter Einbeziehung der Bodenuntersuchungsergebnisse und der rechtlichen Vorgaben eine Nährstoffplanung und Humusbilanzierung für einen Betrieb erstellen und analysieren.
Bereich Grundlagen der biologischen Produktion
Produktionsverfahren ökonomisch und ökologisch vergleichen und beurteilen;
Produktionsmaßnahmen in Bezug auf eine nachhaltige und ökologische Produktion beschreiben und bewerten.
Lehrstoff:
Genetik und Züchtung – Saatgut:
Züchtungsmethoden, Saatguteigenschaften, Sortenprüfung und -zulassung, Saatgutproduktion.
Kulturmaßnahmen – Saatgut:
Saatgutauswahl und -untersuchungen, Saatgutanbau.
Landwirtschaftliche Arbeits- und Produktionsverfahren – Ackerkulturen:
Bestandesentwicklung und Kulturführung von Getreidearten, Hackfrüchten, Öl- und Eiweißpflanzen, Qualitätsparameter von Getreide und Hackfrüchten, Öl- und Eiweißpflanzen.
Landwirtschaftliche Arbeits- und Produktionsverfahren – Grünland:
Pflanzen des Grünlandes, Bestandesbewertung und -führung, Grünlandnutzung.
Kulturmaßnahmen Pflanzenernährung und Düngung:
Nährstoffplanung, Humusbilanz.
Grundlagen der biologischen Produktion:
Bio-Pflanzenproduktion.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Landwirtschaftliche Arbeits- und Produktionsverfahren – Ackerkulturen
die Produktionsverfahren der gängigen Öl- und Eiweißpflanzen darstellen und analysieren;
konkrete Qualitätsparameter der Öl- und Eiweißpflanzen benennen, erfassen, dokumentieren und Schlussfolgerungen für die Produktion, Verwendung und Verarbeitung ziehen.
Bereich Landwirtschaftliche Arbeits- und Produktionsverfahren – Grünland
die Nutzungsformen von Dauergrünland und Feldfutter darstellen, analysieren und verbessern.
Bereich Kulturmaßnahmen Pflanzenernährung und Düngung
unter Einbeziehung der Bodenuntersuchungsergebnisse und rechtlichen Vorgaben eine Nährstoffplanung und Humusbilanzierung für einen Betrieb erstellen und analysieren.
Bereich Grundlagen der biologischen Produktion
Produktionsverfahren ökonomisch und ökologisch vergleichen und beurteilen;
Produktionsmaßnahmen in Bezug auf eine nachhaltige und ökologische Produktion beschreiben und bewerten.
Lehrstoff:
Landwirtschaftliche Arbeits- und Produktionsverfahren – Ackerkulturen:
Bestandesentwicklung und Kulturführung von Hackfrüchten, Öl- und Eiweißpflanzen, Qualitätsparameter von Öl- und Eiweißpflanzen.
Landwirtschaftliche Arbeits- und Produktionsverfahren – Grünland:
Pflanzen des Grünlands, Bestandesbewertung und -führung, Grünlandnutzung.
Kulturmaßnahmen Pflanzenernährung und Düngung:
Nährstoffplanung, Humusbilanz.
Grundlagen der biologischen Produktion:
Bio-Pflanzenproduktion.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 2 Wochenstunden.Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch drei. Jahrgang 2 Wochenstunden.
5.2 NUTZTIERHALTUNG
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
1. Semester – Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionsgrundlagen
wesentliche anatomische Merkmale von Tieren benennen;
auf Grund anatomischer Merkmale die Eignung für Züchtung und Nutzung einschätzen und beurteilen;
physiologische Vorgänge bei Tieren erklären;
die Futtermittelqualität beurteilen und die Bedeutung der Inhaltsstoffe in der Tierernährung erklären.
Lehrstoff:
Produktionsgrundlagen:
Bau und Funktion des Tierkörpers, Futtermittelinhaltstoffe in der Tierernährung, Futterinhaltsstoffe, Futtermitteluntersuchung und -bewertung, Futterwertmaßstäbe, Futterkonservierung, Futterzusatzstoffe, Futtermittelrecht, Versorgungsempfehlungen.
2. Semester – Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionsgrundlagen
auf Grund anatomischer Merkmale die Eignung für Züchtung und Nutzung einschätzen und beurteilen;
physiologische Vorgänge bei Tieren erklären;
Untersuchungsergebnisse interpretieren und entsprechende Schlussfolgerungen ableiten;
die wichtigsten Nutztierrassen erkennen und ihre Eignung für die verschiedenen Produktionsverfahren beurteilen;
die Futtermittelqualität beurteilen und die Bedeutung der Inhaltsstoffe in der Tierernährung erklären;
tiergerechte Futterrationen erstellen und beurteilen.
Lehrstoff:
Produktionsgrundlagen:
Rinderviehhaltung, Fütterung (Bedarfsnormen, Rationsberechnung und -kontrolle), Fütterungssysteme, Domestikation, Haustierrassen mit ökonomischer und ökologischer Bedeutung, vom Aussterben bedrohte Nutztierrassen, Grundlagen der Vererbung, Vererbungsregeln, Vererbung tierischer Leistungen und Grundlagen der Züchtung, Zuchtmethoden, Fortpflanzungsphysiologie, gen- und biotechnische Methoden, Trächtigkeit und Geburt.
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionsgrundlagen
auf Grund anatomischer Merkmale die Eignung für Züchtung und Nutzung einschätzen und beurteilen;
physiologische Vorgänge bei Tieren erklären;
Untersuchungsergebnisse interpretieren und entsprechende Schlussfolgerungen ableiten;
die wichtigsten Nutztierrassen erkennen und ihre Eignung für die verschiedenen Produktionsverfahren beurteilen;
Ergebnisse der Zuchtwertschätzung und Tierbeurteilung interpretieren und einen Anpaarungsplan erstellen;
die Futtermittelqualität beurteilen und die Bedeutung der Inhaltsstoffe in der Tierernährung erklären;
tiergerechte Futterrationen erstellen und beurteilen;
den Gesundheitszustand von Tieren beurteilen;
die tierschutzgerechte Schlachtung beschreiben und erklären;
Krankheiten, Stoffwechselstörungen, Mangelerscheinungen, Technopathien und einen Parasitenbefall erkennen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen setzen und vorbeugen;
situationsbezogen die passenden Pflegemaßnahmen durchführen.
Bereich Landwirtschaftliche Arbeits- und Produktionsverfahren
unterschiedliche tierische Produktionsverfahren beschreiben und nach ihrer Leistungsfähigkeit beurteilen;
Produktionsverfahren unter Berücksichtigung der Tiergerechtheit und der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen beurteilen und planen.
Bereich Be- und Verarbeitung sowie Verwendung tierischer Produkte
die einzelnen Be- und Verarbeitungsschritte bei der Erzeugung von tierischen Produkten darstellen, durchführen und deren Verwendung erläutern;
konkrete Qualitätsparameter der wichtigsten tierischen Produkte benennen, messen, dokumentieren, interpretieren und Schlussfolgerungen für die Verwendung und Verarbeitung ziehen;
sich über die jeweils geltenden Qualitätssicherungssysteme und Hygienebestimmungen informieren und diese umsetzen.
Bereich Grundlagen der biologischen Produktion
Produktionsverfahren ökonomisch und ökologisch vergleichen und beurteilen;
Produktionsmaßnahmen in Bezug auf eine nachhaltige und ökologische Produktion beschreiben und bewerten.
Lehrstoff:
Produktionsgrundlagen:
Rinderviehhaltung und Milchvieh, gen- und biotechnische Methoden, Trächtigkeit und Geburt, Fütterung (Bedarfsnormen, Rationsberechnung und -kontrolle), Fütterungssysteme, Melktechnik, Tierkrankheiten, Stoffwechselstörungen, Maßnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit, Tierarzneimittel, Rechtsvorschriften zum Tiertransport und Tierschutz.
Landwirtschaftliche Arbeits- und Produktionsverfahren:
Ethologie, Haltungssysteme, Daten- und Herdenmanagement, Tierbetreuung, Zuchtmethoden, Zuchtwertschätzung, Leistungsprüfung, Anpaarungsplan, Zucht- und Absatzorganisationen.
Be- und Verarbeitung sowie Verwendung tierischer Produkte:
Qualitätsparameter, Hygienebestimmungen, Milchinhaltsstoffe, Milchqualität, Herstellung von Milchprodukten.
Grundlagen der biologischen Produktion:
Bio-Nutztierhaltung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionsgrundlagen
auf Grund anatomischer Merkmale die Eignung für Züchtung und Nutzung einschätzen und beurteilen;
physiologische Vorgänge bei Tieren erklären;
Untersuchungsergebnisse interpretieren und entsprechende Schlussfolgerungen ableiten;
die wichtigsten Nutztierrassen erkennen und ihre Eignung für die verschiedenen Produktionsverfahren beurteilen;
Ergebnisse der Zuchtwertschätzung und Tierbeurteilung interpretieren und einen Anpaarungsplan erstellen;
die Futtermittelqualität beurteilen und die Bedeutung der Inhaltsstoffe in der Tierernährung erklären;
tiergerechte Futterrationen erstellen und beurteilen;
verschiedene Haltungssysteme nach Tiergerechtheit, arbeitswirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten sowie der Leistungsfähigkeit beurteilen und planen;
den Gesundheitszustand von Tieren beurteilen;
die tierschutzgerechte Schlachtung beschreiben und erklären;
Krankheiten, Stoffwechselstörungen, Mangelerscheinungen, Technopathien und einen Parasitenbefall erkennen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen setzen bzw. vorbeugen;
situationsbezogen die passenden Pflegemaßnahmen durchführen.
Bereich Landwirtschaftliche Arbeits- und Produktionsverfahren
unterschiedliche tierische Produktionsverfahren beschreiben und nach ihrer Leistungsfähigkeit beurteilen;
Produktionsverfahren unter Berücksichtigung der Tiergerechtheit und der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen beurteilen und planen.
Bereich Be- und Verarbeitung sowie Verwendung tierischer Produkte
konkrete Qualitätsparameter der wichtigsten tierischen Produkte benennen, messen, dokumentieren, interpretieren und Schlussfolgerungen für die Verwendung und Verarbeitung ziehen;
sich über die jeweils geltenden Qualitätssicherungssysteme und Hygienebestimmungen informieren und diese umsetzen.
Bereich Grundlagen der biologischen Produktion
Produktionsverfahren ökonomisch und ökologisch vergleichen und beurteilen;
Produktionsmaßnahmen in Bezug auf eine nachhaltige und ökologische Produktion beschreiben und bewerten.
Lehrstoff:
Produktionsgrundlagen:
Rinderaufzucht und -mast, Mutterkuhhaltung, Fütterung (Bedarfsnormen, Rationsberechnung und -kontrolle), Fütterungssysteme, Tierkrankheiten, Stoffwechselstörungen, Maßnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit, Tierarzneimittel, Rechtsvorschriften zum Tiertransport und Tierschutz.
Landwirtschaftliche Arbeits- und Produktionsverfahren:
Ethologie, Haltungssysteme, Daten- und Herdenmanagement, Tierbetreuung, Zuchtmethoden, Zuchtwertschätzung, Leistungsprüfung, Anpaarungsplan, Zucht- und Absatzorganisationen.
Be- und Verarbeitung sowie Verwendung tierischer Produkte:
Produktqualität, Klassifizierung, Fleischfehler, objektive Fleischqualität.
Grundlagen der biologischen Produktion:
Bio-Nutztierhaltung.
III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:römisch drei. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:
5. Semester :
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionsgrundlagen
auf Grund anatomischer Merkmale die Eignung für Züchtung und Nutzung einschätzen und beurteilen;
physiologische Vorgänge bei Tieren erklären;
Untersuchungsergebnisse interpretieren und entsprechende Schlussfolgerungen ableiten;
die wichtigsten Nutztierrassen erkennen und ihre Eignung für die verschiedenen Produktionsverfahren beurteilen;
Ergebnisse der Zuchtwertschätzung und Tierbeurteilung interpretieren und einen Anpaarungsplan erstellen;
die Futtermittelqualität beurteilen und die Bedeutung der Inhaltsstoffe in der Tierernährung erklären;
tiergerechte Futterrationen erstellen und beurteilen;
verschiedene Haltungssysteme nach Tiergerechtheit, arbeitswirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten sowie der Leistungsfähigkeit beurteilen und planen;
den Gesundheitszustand von Tieren beurteilen;
die tierschutzgerechte Schlachtung beschreiben und erklären;
Krankheiten, Stoffwechselstörungen, Mangelerscheinungen, Technopathien und einen Parasitenbefall erkennen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen setzen und vorbeugen;
situationsbezogen die passenden Pflegemaßnahmen durchführen.
Bereich Landwirtschaftliche Arbeits- und Produktionsverfahren
unterschiedliche tierische Produktionsverfahren beschreiben, ökonomisch und ökologisch vergleichen und nach ihrer Leistungsfähigkeit beurteilen;
Produktionsverfahren unter Berücksichtigung der Tiergerechtheit und der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen beurteilen und planen.
Bereich Be- und Verarbeitung sowie Verwendung tierischer Produkte
konkrete Qualitätsparameter der wichtigsten tierischen Produkte benennen, messen, dokumentieren, interpretieren und Schlussfolgerungen für die Verwendung und Verarbeitung ziehen;
sich über die jeweils geltenden Qualitätssicherungssysteme und Hygienebestimmungen informieren und diese umsetzen.
Bereich Grundlagen der biologischen Produktion
Produktionsverfahren ökonomisch und ökologisch vergleichen und beurteilen;
Produktionsmaßnahmen in Bezug auf eine nachhaltige und ökologische Produktion beschreiben und bewerten.
Lehrstoff:
Produktionsgrundlagen:
Schweine- und Geflügelhaltung, gen- und biotechnische Methoden, Trächtigkeit und Geburt, Fütterung (Bedarfsnormen, Rationsberechnung und -kontrolle), Fütterungssysteme, Tierkrankheiten, Stoffwechselstörungen, Maßnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit, Tierarzneimittel, Rechtsvorschriften zum Tiertransport und Tierschutz.
Landwirtschaftliche Arbeits- und Produktionsverfahren:
Ethologie, Haltungssysteme, Daten- und Herdenmanagement, Tierbetreuung, Zuchtmethoden, Zuchtwertschätzung, Leistungsprüfung, Anpaarungsplan, Zucht- und Absatzorganisationen.
Be- und Verarbeitung sowie Verwendung tierischer Produkte:
Produktqualität, Klassifizierung, Fleischfehler, objektive Fleischqualität.
Grundlagen der biologischen Produktion:
Bio-Nutztierhaltung.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionsgrundlagen
auf Grund anatomischer Merkmale die Eignung für Züchtung und Nutzung einschätzen und beurteilen;
physiologische Vorgänge bei Tieren erklären;
Untersuchungsergebnisse interpretieren und entsprechende Schlussfolgerungen ableiten;
die wichtigsten Nutztierrassen erkennen und ihre Eignung für die verschiedenen Produktionsverfahren beurteilen;
Ergebnisse der Zuchtwertschätzung und Tierbeurteilung interpretieren und einen Anpaarungsplan erstellen;
die Futtermittelqualität beurteilen und die Bedeutung der Inhaltsstoffe in der Tierernährung erklären;
tiergerechte Futterrationen erstellen und beurteilen;
verschiedene Haltungssysteme nach Tiergerechtheit, arbeitswirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten sowie der Leistungsfähigkeit beurteilen und planen;
den Gesundheitszustand von Tieren beurteilen;
die tierschutzgerechte Schlachtung beschreiben und erklären;
Krankheiten, Stoffwechselstörungen, Mangelerscheinungen, Technopathien und einen Parasitenbefall erkennen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen setzen bzw. vorbeugen;
situationsbezogen die passenden Pflegemaßnahmen durchführen.
Bereich Landwirtschaftliche Arbeits- und Produktionsverfahren
unterschiedliche tierische Produktionsverfahren beschreiben, ökonomisch und ökologisch vergleichen und nach ihrer Leistungsfähigkeit beurteilen;
Produktionsverfahren unter Berücksichtigung der Tiergerechtheit und der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen beurteilen und planen.
Bereich Be- und Verarbeitung sowie Verwendung tierischer Produkte
konkrete Qualitätsparameter der wichtigsten tierischen Produkte benennen, messen, dokumentieren, interpretieren und Schlussfolgerungen für die Verwendung und Verarbeitung ziehen;
sich über die jeweils geltenden Qualitätssicherungssysteme und Hygienebestimmungen informieren und diese umsetzen.
Bereich Grundlagen der biologischen Produktion
Produktionsverfahren ökonomisch und ökologisch vergleichen und beurteilen;
Produktionsmaßnahmen in Bezug auf eine nachhaltige und ökologische Produktion beschreiben und bewerten.
Lehrstoff:
Produktionsgrundlagen:
Schafe, Ziegen, Pferdehaltung, Fortpflanzungsphysiologie, gen- und biotechnische Methoden, Trächtigkeit und Geburt, Fütterung (Bedarfsnormen, Rationsberechnung und -kontrolle), Fütterungssysteme, Tierkrankheiten, Stoffwechselstörungen, Maßnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit, Tierarzneimittel, Rechtsvorschriften zum Tiertransport und Tierschutz.
Landwirtschaftliche Arbeits- und Produktionsverfahren:
Ethologie, Haltungssysteme, Daten- und Herdenmanagement, Tierbetreuung, Zuchtmethoden, Zuchtwertschätzung, Leistungsprüfung, Anpaarungsplan, Zucht- und Absatzorganisationen.
Be- und Verarbeitung sowie Verwendung tierischer Produkte:
Produktqualität, Klassifizierung, Fleisch, Milch, Wolle.
Grundlagen der biologischen Produktion:
Bio-Nutztierhaltung.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 2 Wochenstunden.Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch drei. Jahrgang 2 Wochenstunden.
5.3 BIOLOGISCHE LANDWIRTSCHAFT
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
1. Semester – Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Biologischen Landwirtschaft
die Bedeutung der Biologischen Landwirtschaft regional und global einordnen;
die Ziele und Grundsätze der Biologischen Landwirtschaft unterscheiden und bewerten.
Bereich Pflanzliche Produktion in der Biologischen Landwirtschaft
die Bedeutung der Düngung und des Wirtschaftsdüngereinsatzes verstehen;
die biologische Fruchtfolgegestaltung und Bodenbewirtschaftung als Grundlage des erfolgreichen biologischen Pflanzenbaues planen und entwickeln;
Maßnahmen der Beikrautregulierung und des Pflanzenschutzes nach ökologischen Gesichtspunkten analysieren.
Bereich Tierische Produktion in der Biologischen Landwirtschaft
verschiedene Haltungssysteme nach Tiergerechtheit und arbeitswirtschaftlichen Aspekten beurteilen;
artgerechte Futterrationen analysieren;
Tiergesundheit als Basis für wirtschaftlichen Erfolg erkennen.
Lehrstoff:
Grundlagen der Biologischen Landwirtschaft:
Strukturen – Flächenausmaße, Betriebsstruktur, Ländervergleiche, Umsatzzahlen, Vermarktungswege.
Richtungen – Geschichte der Biologischen Landwirtschaft, organisch-biologische und biologisch-dynamische Wirtschaftsweise, Codex-Betriebe, Bioverbandsstrukturen.
Ziele und Grundsätze – Kreislaufwirtschaft, Bodenfruchtbarkeit, Ressourcenmanagement, artgemäße und flächengebundene Tierhaltung, Biodiversitätsförderung, Gentechnikfreiheit, Herstellung hochwertiger Lebens- und Futtermittel, Erhaltung gefährdeter Pflanzen und Nutztierrassen, natürliche Regelmechanismen.
Pflanzliche Produktion der Biologischen Landwirtschaft:
Pflanzenernährung – Wirtschaftsdüngeraufbereitung, Nährstoffkreisläufe, zugelassene Düngemittel.
Fruchtfolge und Bodenbewirtschaftung – Biologische Fruchtfolgegestaltung, Bedeutung der Leguminosen, Förderung des Bodenlebens, Verfahren der schonenden Bodenbewirtschaftung.
Beikrautregulierung und Pflanzenschutz – Alternative Methoden, Einsatz von Nützlingen, kulturhygienische Maßnahmen, erlaubte Pflanzenbehandlungsmittel.
Tierische Produktion in der Biologischen Landwirtschaft:
Tiergerechte Haltungssysteme – Nutztierethologie, Tierbeobachtung, Tierbetreuung und Tiergerechtheitsindex, Stallbausysteme.
Fütterung – Wiederkäuergerechte Fütterung, Weidemanagement, Grundfutterqualität, zulässige Futtermittel.
Tiergesundheit – Alternative Behandlungsmethoden, Präventionsmaßnahmen, Homöopathie, Phytotherapie.
2. Semester – Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gesetzliche Rahmenbedingungen in der Biologischen Landwirtschaft
eine Umstellungsplanung auf biologische Wirtschaftsweise entwickeln;
die Funktion und den Ablauf der Bio-Kontrolle erklären;
die Kennzeichnung von Bio-Produkten interpretieren;
einen landwirtschaftlichen Betrieb unter Berücksichtigung der Bio-Richtlinien führen.
Lehrstoff:
Gesetzliche Rahmenbedingungen in der Biologischen Landwirtschaft:
Umstellungsvorbereitung, Umstellungsfristen und -ware, Fortbildungsangebote.
Bio-Kontrolle – Biozertifizierung, Kontrollstellen und Kontrollvertrag, Sanktionen, Verarbeitungsrichtlinien.
Bio-Kennzeichnung – Bio-Kennzeichnungsverordnung, Logos.
Bio-Richtlinien – EU-Bioverordnung, Codexkapitel, Förder- und Verbandsrichtlinien, privatrechtliche Vereinbarungen.
5.4 FORSTWIRTSCHAFT
III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:römisch drei. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bedeutung des Waldes
die wirtschaftliche und ökologische Bedeutung des Waldes benennen und Zusammenhänge zwischen nachhaltiger und naturnaher Waldwirtschaft erklären.
Bereich Boden- und Klimafaktoren des Waldes
die wichtigsten Waldstandortfaktoren und deren Bedeutung für das Baumwachstum erklären und bewerten.
Bereich Anatomie und Physiologie der Waldbäume
die Anatomie, Morphologie und Physiologie der Waldbäume beschreiben;
Baum- und Holzarten erkennen und deren Weiterverwendung erklären.
Bereich Kulturmaßnahmen und Waldbau
die forstlichen Verjüngungsverfahren darstellen und die Entwicklungsphasen eines Waldbestandes charakterisieren;
die Maßnahmen der Waldpflege beschreiben.
Bereich Forstschutz
relevante Forstschäden erkennen;
entsprechende Schutzmaßnahmen planen und evaluieren.
Lehrstoff:
Bedeutung des Waldes:
Begriffsbestimmung (Definition Wald), Betriebsstrukturen und -arten, Besitzverhältnisse, Wirkungen des Waldes (Nutz-, Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungswirkung).
Boden- und Klimafaktoren des Waldes:
Lebensgemeinschaft Wald, Standortfaktoren, (Lage, Klima und Boden), Waldtypen.
Anatomie und Physiologie der Waldbäume:
Organe und Aufbau des Waldbaumes, Nadel- und Laubbäume.
Kulturmaßnahmen und Waldbau:
Naturverjüngungsverfahren, Betriebsformen, Hiebformen, Waldregionen Österreichs und Herkunftsgebiete, Pflanzenmaterial und -behandlung, Kunstverjüngung (Pflanzmethoden), Kultur- und Jungwuchspflege, Dickungspflege und Durchforstung.
Forstschutz:
Abiotische Schäden (Umweltschäden, Witterungsschäden), biotische Schäden (Pilze, Unkraut, Schadinsekten, Wildschäden), Umweltschäden, Schutzmaßnahmen, Waldhygiene.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holzernte und Forstaufschließung
die Unfallverhütungsvorschriften wiedergeben;
die wesentlichen Faktoren einer ergonomischen Arbeitsgestaltung erklären;
bestandesschonende Holzernteverfahren erläutern;
die Funktionsweise der wichtigsten forsttechnischen Geräte beschreiben und deren optimalen Einsatz bei der Waldarbeit planen;
die Grundlagen der Waldaufschließung beschreiben.
Bereich Holzmesskunde, Holzausformung und -vermarktung
Rund- und Schichtholz nach qualitativen und quantitativen Gesichtspunkten erfassen;
die wichtigsten Regeln der Holzausformung anwenden;
den marktgerechten Verkauf des Produktes Holz organisieren.
Bereich Rechtliche und betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen
ertragskundliche Daten von Waldflächen erheben und bewerten;
Waldkarten interpretieren;
Waldwirtschaftspläne entwickeln;
Grundlagen der waldbezogenen betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung anwenden und interpretieren;
die wichtigsten forstrechtlichen Bestimmungen erörtern und deren Einfluss auf die Gesellschaft interpretieren.
Lehrstoff:
Holzernte und Forstaufschließung:
Arbeitssicherheit und Unfallschutz, Arbeitsmittel (Werkzeuge, Motorsäge), Fäll- und Entastungstechniken, Trennschnitte, Bringung (Rückemethoden, Seilbringung), Forststraßen- und Wegebau.
Holzmesskunde, Holzausformung und -vermarktung:
Holzabmaß, Qualitätsbeurteilung von Rundholz, Österreichische Holzhandelsusancen (ÖHHU), Schlussbrief.
Rechtliche und betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen:
Forstrecht, Erhebung eines Waldbestandes (Bestockungsgrad, Holzvorrat, Holzzuwachs, Ertragstafeln, Bonität), Nutzungsplanung, Deckungsbeitragsrechnung.
5.5 LANDTECHNIK UND BAUEN
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
1. Semester – Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechanik
die wesentlichen Größen der Mechanik erklären;
einfache statistische Berechnungen durchführen;
wesentliche Begriffe und Methoden der Festigkeitslehre erklären;
einfache Festigkeitsberechnungen durchführen.
Bereich Technische und bautechnische Darstellungsmethoden und Normen
technische Darstellungen erläutern;
verschiedene Normen angeben und beschreiben.
Bereich Werkstoffkunde
die Eigenschaften der in der Landtechnik zum Einsatz kommenden wesentlichen Werkstoffe erklären;
den Einsatz verschiedener Werkstoffe in Landmaschinen und Geräten beurteilen;
die wesentlichen Eigenschaften von Treibstoffen und Schmiermitteln erklären und ausgewählte Herstellungsverfahren erläutern;
die Ursachen der Werkstoffzerstörung erklären und Schutzmaßnahmen erläutern.
Bereich Maschinenelemente
die wesentlichen Maschinenelemente darstellen;
grundlegende Berechnungen an Maschinenelementen durchführen.
Bereich Elektrik und Elektronik
das Zusammenwirken elektrischer und elektronischer Bauelemente darstellen und erläutern;
elektrische Größen messen, berechnen und auswerten.
Lehrstoff:
Mechanik:
Statik, Dynamik, Festigkeitslehre.
Technische und bautechnische Darstellungsmethoden und Normen:
Darstellungsmethoden, Normen.
Werkstoffkunde:
Herstellung, Eigenschaften und Verwendung von Werkstoffen.
Maschinenelemente:
Darstellungsmethoden, Berechnungen.
Elektrik und Elektronik:
Elektrotechnik, Messung elektrischer Größen.
2. Semester – Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Motorentechnik
verschiedene Kraftstoffe charakterisieren;
die Kenndaten von Motoren interpretieren;
die Arbeitsweise von Motoren erklären;
die verschiedenen Bauteile darstellen und unterschiedliche Bauarten einordnen;
die Funktionsweisen der Baugruppen erklären;
Wartungsaufgaben durchführen.
Bereich Triebwerkstechnik
Leistungsübertragungssysteme erklären, darstellen und erläutern;
die Stärken und Schwächen der unterschiedlichen Antriebstechniken bewerten und beurteilen.
Bereich Fahrwerkstechnik
Bremsanlagen, Lenksysteme und Radaufhängungen darstellen und erklären;
Bauarten und Bezeichnungen von Rädern auswerten;
Prognosen über mögliche Bodenverdichtungen durch landwirtschaftliche Fahrzeuge erstellen.
Lehrstoff:
Motorentechnik:
Bauarten, Aufbau, Funktionsweise, Kraftstoffe, Kenngrößen, Wartungs- und Reparaturarbeiten.
Triebwerkstechnik:
Kupplungen, Getriebe, Achsantriebe.
Fahrwerkstechnik:
Räder, Bereifung, Lenk- und Bremsanlagen.
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baustoffe
innovative und zeitgemäße Baustoffe beschreiben;
die gebräuchlichen Bau- und Bauzusatzstoffe, deren Eigenschaften und Grundlagen der Baustoffnormen erklären;
eine richtige Baustoffauswahl treffen und deren Anwendung im jeweiligen Bauabschnitt beurteilen.
Bereich Baurecht und Baukonstruktion
die erforderlichen Vorschriften, Normen und Gesetze angeben;
normgerechte Zeichnungen von Bauteilen erstellen und interpretieren;
die gebräuchlichen bautechnischen Begriffe charakterisieren;
bauphysikalische Zusammenhänge analysieren und bewerten.
Bereich Baupraxis
Aufgabenstellungen im Bauablauf erklären;
für ein einfaches Bauvorhaben Einreichunterlagen für das Baubewilligungsverfahren gemäß Bauordnung zusammenstellen;
einfache Gebäude ausmessen und darstellen;
Baubestandteile darstellen und erklären;
Hoch- und Tiefbauten für die Landwirtschaft konstruieren.
Lehrstoff:
Baustoffe:
Baumaterialien in der Landwirtschaft.
Baurecht und Baukonstruktion:
Bauteile und Baukonstruktionen, Bauplanung, Wirtschaftsgebäude, -räume und -anlagen.
Baupraxis:
Landwirtschaftliche Bauten.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fahrwerkstechnik
Bremsanlagen, Lenksysteme und Radaufhängungen darstellen und erklären;
Bauarten und Bezeichnungen von Rädern auswerten;
Prognosen über mögliche Bodenverdichtungen durch landwirtschaftliche Fahrzeuge erstellen.
Bereich Hydraulische Einrichtungen
den Aufbau, die Funktion und die Wartung von hydraulischen Einrichtungen darstellen und erläutern;
hydraulische Berechnungen durchführen.
Bereich Technik in der Tierhaltung
die Bauarten, den Aufbau und die Funktionsweise von Maschinen und Geräten für die Tierhaltung darstellen und erläutern;
Einstell-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Maschinen und Geräten für die Tierzucht durchführen;
Lösungskonzepte für den Technikeinsatz in der Tierhaltung erarbeiten.
Lehrstoff:
Fahrwerkstechnik:
Räder, Bereifung, Lenk- und Bremsanlagen.
Hydraulische Einrichtungen:
Arbeitshydraulik, Regelhydraulik.
Technik in der Tierhaltung:
Anlagen der Hofwirtschaft, Futterkonservierung.
III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:römisch drei. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technik im Pflanzenbau
die Bauarten, den Aufbau und die Funktionsweise von Maschinen und Geräten für den Pflanzenbau darstellen und erläutern;
Einstell-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Maschinen und Geräten für den Pflanzenbau durchführen;
Lösungskonzepte für den Technikeinsatz im Pflanzenbau erarbeiten.
Bereich Technik in der Tierhaltung
die Bauarten, den Aufbau und die Funktionsweise von Maschinen und Geräten für die Tierhaltung darstellen und erläutern;
Einstell-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Maschinen und Geräten für die Tierzucht durchführen;
Lösungskonzepte für den Technikeinsatz in der Tierhaltung erarbeiten.
Bereich Kosten und Formen der Mechanisierung
die unterschiedlichen Möglichkeiten der Mechanisierung auswerten;
unterschiedliche Mechanisierungsmodelle für den eigenen Betrieb entwerfen;
die Kosten der Mechanisierung berechnen;
einen Maschinenpark beurteilen;
Lösungskonzepte für die Mechanisierung erarbeiten.
Lehrstoff:
Technik im Pflanzenbau:
Pflanzmaschinen, Maschinen und Geräte zur Bodenbearbeitung, zur Saat, zur Düngung, zur Pflanzenpflege, zum Pflanzenschutz und zur Halmfrucht- und Hackfruchternte.
Technik in der Tierhaltung:
Anlagen der Hofwirtschaft, Futterkonservierung.
Kosten und Formen der Mechanisierung:
Formen, Kosten und Wirtschaftlichkeit der Mechanisierung.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technik im Pflanzenbau
die Bauarten, den Aufbau und die Funktionsweise von Maschinen und Geräten für den Pflanzenbau darstellen und erläutern;
Einstell-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Maschinen und Geräten für den Pflanzenbau durchführen;
Lösungskonzepte für den Technikeinsatz im Pflanzenbau erarbeiten.
Bereich Energietechnische Einrichtungen
die Bauarten, den Aufbau und die Funktionsweise von Maschinen und Geräten der Energietechnik darstellen und erläutern;
Einstell-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Maschinen und Geräten für die Energietechnik durchführen;
Lösungskonzepte für den Technikeinsatz in der Energietechnik erarbeiten.
Bereich Kosten und Formen der Mechanisierung
die unterschiedlichen Möglichkeiten der Mechanisierung auswerten;
unterschiedliche Mechanisierungsmodelle für den eigenen Betrieb entwerfen;
die Kosten der Mechanisierung berechnen;
einen Maschinenpark beurteilen;
Lösungskonzepte für die Mechanisierung erarbeiten.
Lehrstoff:
Technik im Pflanzenbau:
Pflanzmaschinen, Maschinen und Geräte zur Bodenbearbeitung, zur Saat, zur Düngung, zur Pflanzenpflege, zum Pflanzenschutz und zur Halmfrucht- und Hackfruchternte.
Energietechnische Einrichtungen:
Energiegewinnung in der Landwirtschaft.
Kosten und Formen der Mechanisierung:
Formen, Kosten und Wirtschaftlichkeit der Mechanisierung.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 1 Wochenstunde.Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch drei. Jahrgang 1 Wochenstunde.
5.6 LÄNDLICHE ENTWICKLUNG
III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:römisch drei. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union (EU)
diesen als einen gemeinsamen Politikbereich der EU darstellen;
die GAP in den europäischen und nationalen Rahmen einordnen;
die beiden Komponenten, gemeinsame Marktordnungen und ländliche Entwicklung, auseinanderhalten;
die Rechtsgrundlagen und Vollzugsinstrumente der GAP wiedergeben, bewerten und anwenden.
Bereich Konkrete Umsetzung GAP
die angebotenen Förderinstrumentarien differenzieren und zuordnen;
diese Förderinstrumentarien als konkrete Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik interpretieren;
deren Möglichkeiten und Auswirkungen auf die ländliche Entwicklung in Österreich erkennen und interpretieren.
Bereich Raumordnung und -planung
rechtliche Grundlagen der Raumordnung beschreiben;
das Beziehungsgefüge des ländlichen und städtischen Lebensraumes interpretieren.
Lehrstoff:
Gemeinsame Agrarpolitik:
Gemeinsame Agrarpolitik einschließlich deren historische Entwicklung und Aufbau der beiden Säulen der GAP, Grundlagen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) und Cross Compliance, Rechtsrahmen der ländlichen Entwicklung, gemeinsamer strategischer Rahmen – EU-Prioritäten für die ländliche Entwicklung, Umsetzungsbestimmungen.
Konkrete Umsetzung GAP:
Förderinstrumentarien – Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung, Umsetzung von Sonderrichtlinien.
Raumordnung und -planung:
Gesetzliche Grundlagen, Kennzahlen, Instrumente der Raumordnung und -planung.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Raumordnung und -planung
örtliche Raumplanungsinstrumente lesen und interpretieren;
den Wert der grundlegenden Strukturen des ländlichen Raumes beurteilen.
Bereich Regionen und Kommunen
die Funktionen und Strukturen von lokalen und regionalen Einheiten wie Gemeinden, Planungsverbände erklären und anhand von konkreten Projekten analysieren und veranschaulichen;
die Finanzierungsgrundlagen von Gemeinden und Regionen erläutern.
Bereich Dienstleistungen im ländlichen Raum
Möglichkeiten und aktuelle Entwicklungen für Dienstleistungen im ländlichen Raum darstellen;
den Wert von Kultur- und Landschaftsgütern im ländlichen Raum erkennen.
Bereich Natur- und Umweltschutz
die Bedeutung von unterschiedlichen Natur- und Kulturlandschaften erklären;
die Aufgaben und Vorschriften des Naturschutzes benennen und die natürlichen Ressourcen sowie die Schutzmaßnahmen für die Landwirtschaft beurteilen;
Schutzgebietskategorien beurteilen, unterscheiden und deren Auswirkungen abschätzen.
Lehrstoff:
Raumordnung und -planung:
Regionale Verwaltung, regionale Entwicklungskonzepte, soziologische Grundlagen und Strukturen, ländliche Infrastruktur, Bevölkerungsentwicklung, Orts- und Landschaftsgestaltung, Dorf- und Ortserneuerung, Siedlungsformen und -entwicklung, regionale Wirtschaft, Kultur im ländlichen Raum.
Regionen und Kommunen:
Aufgaben und Funktionen, Strukturen, Finanzausgleich, regionale und kommunale Infrastruktur (Ver- und Entsorgung, Mobilität), regionale Kooperationen und Projekte.
Dienstleistungen im ländlichen Raum:
Alternative Erwerbsformen, Erwerbskombinationen, Tourismus, Urlaub am Bauernhof, Nahversorgung, Sozialwesen, Erhalt von Kulturlandschaftsgütern.
Natur- und Umweltschutz:
Naturgebietsschutz, Abgrenzungskriterien, Landschaftsgestaltung, Vertragsnaturschutz, Einfluss des Menschen auf die Umwelt, aktuelle Umweltschutzprojekte aus der Region.
5.7 FORSCHUNG UND INNOVATION
Siehe Anlage 2.
5.8 LABORATORIUM
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
1. Semester – Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Laborsicherheit und -technik
während des Laborbetriebes notwendige Sicherheitsmaßnahmen treffen;
beim verantwortungsvollen, sauberen und rationellen Umgang mit chemischen Stoffen gesundheitliche, ökologische und ökonomische Aspekte beachten;
die wichtigsten Laborgeräte und Hilfsmittel benennen;
Laborgeräte handhaben, warten und Fehlfunktionen erkennen;
Analyse- und Trennmethoden durchführen.
Bereich Probenahme und -vorbereitung
Proben fachgerecht ziehen und aufbereiten.
Bereich Stöchiometrie
stöchiometrische Rechenaufgaben mit Hilfe eigener Aufzeichnungen selbstständig und den Arbeitsvorschriften entsprechend durchführen.
Bereich Qualitative und quantitative physikalische und chemische Methoden
Ionennachweise durchführen und dokumentieren;
Lösungen herstellen und verdünnen;
verschiedene physikalische und chemische Methoden anwenden, die Prinzipien erklären und ihre Anwendungsbereiche zuordnen.
Bereich Dokumentation und Methodenbewertung
chemische und physikalische Arbeitsmethoden vorschriftsgemäß anwenden und die Ergebnisse protokollieren, dokumentieren und interpretieren;
stöchiometrische Berechnungen bei der Laborarbeit einsetzen.
Lehrstoff:
Laborsicherheit und -technik:
Verhalten im Labor, Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Entsorgung, Laborgeräte und -werkstoffe, Gefahrensymbole und -hinweise, Sicherheitseinrichtungen und -vorschriften, Handhabung von Hilfsmitteln und Laborgeräten, analytisches Wägen, Volumenmessung, Trennverfahren.
Probenahme und -vorbereitung:
Vorgangsweise, Materialien.
Stöchiometrie:
Stöchiometrische Berechnungen wie Konzentrationsberechnungen.
Qualitative und quantitative physikalische und chemische Methoden:
Anionen- und Kationennachweise, Herstellung von Lösungen, Verdünnen, Teststreifen und andere Schnellmethoden, Maßanalyse, Dünnschichtchromatografie, pH-Meter, Konduktometrie, Gravimetrie, Kalorimetrie, Photometrie, berufsfeldrelevante Versuche.
Dokumentation und Methodenbewertung:
Protokoll, Darstellung und Interpretation der Ergebnisse, chemisches Rechnen, Fehlerabschätzung.
2. Semester – Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Laborsicherheit und -technik
während des Laborbetriebes notwendige Sicherheitsmaßnahmen treffen;
beim verantwortungsvollen, sauberen und rationellen Umgang mit chemischen Stoffen gesundheitliche, ökologische und ökonomische Aspekte beachten;
die wichtigsten Laborgeräte und Hilfsmittel benennen;
Laborgeräte handhaben, warten und Fehlfunktionen erkennen;
Analyse- und Trennmethoden durchführen.
Bereich Probenahme und -vorbereitung
Proben fachgerecht ziehen und aufbereiten.
Bereich Stöchiometrie
stöchiometrische Rechenaufgaben mit Hilfe eigener Aufzeichnungen selbstständig und den Arbeitsvorschriften entsprechend durchführen.
Bereich Qualitative und quantitative physikalische und chemische Methoden
Ionennachweise durchführen und dokumentieren;
Lösungen herstellen und verdünnen;
verschiedene physikalische und chemische Methoden anwenden, die Prinzipien erklären und ihre Anwendungsbereiche zuordnen.
Bereich Dokumentation und Methodenbewertung
chemische und physikalische Arbeitsmethoden vorschriftsgemäß anwenden und die Ergebnisse protokollieren, dokumentieren und interpretieren;
stöchiometrische Berechnungen bei der Laborarbeit einsetzen.
Lehrstoff:
Laborsicherheit und -technik:
Verhalten im Labor, Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Entsorgung, Laborgeräte und -werkstoffe, Gefahrensymbole und -hinweise, Sicherheitseinrichtungen und -vorschriften, Handhabung von Hilfsmitteln und Laborgeräten, analytisches Wägen, Volumenmessung, Trennverfahren.
Probenahme und -vorbereitung:
Vorgangsweise, Materialien.
Qualitative und quantitative physikalische und chemische Methoden:
Anionen- und Kationennachweise, Herstellung von Lösungen, Verdünnen, Teststreifen und andere Schnellmethoden, Maßanalyse, Dünnschichtchromatografie, pH-Meter, Konduktometrie, Gravimetrie, Kalorimetrie, Photometrie, berufsfeldrelevante Versuche.
Dokumentation und Methodenbewertung:
Protokoll, Darstellung und Interpretation der Ergebnisse, chemisches Rechnen, Fehlerabschätzung.
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Laborsicherheit und -technik
während des Laborbetriebes notwendige Sicherheitsmaßnahmen treffen;
beim verantwortungsvollen, sauberen und rationellen Umgang mit chemischen Stoffen gesundheitliche, ökologische und ökonomische Aspekte beachten;
Laborgeräte handhaben, warten und Fehlfunktionen erkennen;
die Aufgabenerfüllung von Gift-, Abfall-, Abwasser- oder Umweltbeauftragten als wichtig identifizieren, um sachkundig und vorschriftgemäß zu arbeiten.
Bereich Probenahme und -vorbereitung
Proben fachgerecht ziehen und aufbereiten.
Bereich Qualitative und quantitative physikalische und chemische Methoden
chemische und physikalische Untersuchungen vorschriftsgemäß durchführen und die Ergebnisse interpretieren;
verschiedene physikalische und chemische Methoden anwenden, die Prinzipien erklären und ihre Anwendungsbereiche zuordnen.
Bereich Dokumentation und Methodenbewertung
chemische und physikalische Arbeitsmethoden vorschriftsgemäß anwenden und die Ergebnisse protokollieren, dokumentieren und interpretieren;
stöchiometrische Berechnungen bei der Laborarbeit einsetzen.
Lehrstoff:
Laborsicherheit und -technik:
Verhalten im Labor, Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Entsorgung, Laborgeräte und -werkstoffe, Gefahrensymbole und -hinweise, Sicherheitseinrichtungen und -vorschriften, Wartung und Handhabung von Hilfsmitteln und Laborgeräten.
Probenahme und -vorbereitung:
Vorgangsweise, Materialien.
Qualitative und quantitative physikalische und chemische Methoden:
pH-Wert-Messungen, Dichtebestimmungen, Konduktometrie, Gravimetrie, spektroskopische und andere optische Messmethoden, EDV-gestützte Messtechnik, Beispiele zur Maßanalyse wie Wasserhärte, Säurebestimmungen in Getränken, Nachweise von Kohlehydraten, Aminosäuren und Proteine, Fette, grundlegende Analytik für Futter- und Lebensmittel sowie Lebensmittel und Getränke, Synthese inklusive Reinheitsüberprüfung, berufsfeldrelevante Versuche.
Dokumentation und Methodenbewertung:
Protokoll, Darstellung und Interpretation der Ergebnisse, chemisches Rechnen, Fehlerabschätzung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Laborsicherheit und -technik
während des Laborbetriebes notwendige Sicherheitsmaßnahmen treffen;
beim verantwortungsvollen, sauberen und rationellen Umgang mit chemischen Stoffen gesundheitliche, ökologische und ökonomische Aspekte beachten;
Laborgeräte handhaben, warten und Fehlfunktionen erkennen;
die Aufgabenerfüllung von Gift-, Abfall-, Abwasser- oder Umweltbeauftragten als wichtig identifizieren, um sachkundig und vorschriftgemäß zu arbeiten.
Bereich Probenahme und -vorbereitung
Proben fachgerecht ziehen und aufbereiten.
Bereich Qualitative und quantitative physikalische und chemische Methoden
chemische und physikalische Untersuchungen vorschriftsgemäß durchführen und die Ergebnisse interpretieren;
verschiedene physikalische und chemische Methoden anwenden, die Prinzipien erklären und ihre Anwendungsbereiche zuordnen.
Bereich Dokumentation und Methodenbewertung
chemische und physikalische Arbeitsmethoden vorschriftsgemäß anwenden und die Ergebnisse protokollieren, dokumentieren und interpretieren;
stöchiometrische Berechnungen bei der Laborarbeit einsetzen.
Lehrstoff:
Laborsicherheit und -technik:
Verhalten im Labor, Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Entsorgung, Laborgeräte und -werkstoffe, Gefahrensymbole und -hinweise, Sicherheitseinrichtungen und -vorschriften, Wartung und Handhabung von Hilfsmitteln und Laborgeräten.
Probenahme und -vorbereitung:
Vorgangsweise, Materialien.
Qualitative und quantitative physikalische und chemische Methoden:
pH-Wert-Messungen, Dichtebestimmungen, Konduktometrie, Gravimetrie, spektroskopische und andere optische Messmethoden, EDV-gestützte Messtechnik, Beispiele zur Maßanalyse wie Wasserhärte, Säurebestimmungen in Getränken, Nachweise von Kohlehydraten, Aminosäuren und Proteine, Fette, grundlegende Analytik für Futter- und Lebensmittel sowie Lebensmittel und Getränke, Synthese inklusive Reinheitsüberprüfung, berufsfeldrelevante Versuche.
Dokumentation und Methodenbewertung:
Protokoll, Darstellung und Interpretation der Ergebnisse, chemisches Rechnen, Fehlerabschätzung.
6. WIRTSCHAFT UND UNTERNEHMENSFÜHRUNG,
PERSONALE UND SOZIALE KOMPETENZEN6. WIRTSCHAFT UND UNTERNEHMENSFÜHRUNG,, PERSONALE UND SOZIALE KOMPETENZEN 6.1 WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE UND GLOBALE ENTWICKLUNG, VOLKSWIRTSCHAFT
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
1. Semester – Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geografie
kartografische Darstellungsformen benennen, interpretieren und für unterschiedliche Frage- und Problemstellungen anwenden;
topografische Grundkenntnisse für unterschiedliche Anwendungen nutzen und sich weltweit topografisch orientieren;
Grundlagen der Klimageografie erklären und die Nutzung landschaftsökologischer Zonen analysieren;
Ursachen und Folgen des anthropogen bedingten Klimawandels als problemhaft einschätzen und in alltagsrelevanten Situationen entsprechend verantwortungsbewusst handeln;
ökologische und gesellschaftliche Auswirkungen von endogenen und exogenen Kräften erklären;
naturräumliche Nutzungspotenziale Österreichs und ihre Differenzierung erklären.
Bereich Lebens- und Wirtschaftsraum Österreichs
sozioökonomische Disparitäten Österreichs erkennen und deren Bedeutung für die unterschiedlichen Lebenswelten bewerten;
demografische Strukturen und Prozesse Österreichs und ihre Auswirkungen erläutern;
die Wechselwirkungen zwischen städtischem und ländlichem Raum darstellen;
die Wirtschaftssektoren Österreichs bewerten.
Lehrstoff:
Geografie:
Räumliche Orientierung – Kartografie und geografische Informationssysteme, topografische Grundlagen und Orientierungswissen, geoökologische Wirkungsgefüge – endogene und exogene Kräfte, Naturkatastrophen und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen, Atmosphäre und Wetter, Wechselspiel zwischen Klima und Vegetation, wirtschaftliche Nutzungen und ihre Auswirkungen (Konfliktfelder und Konfliktbewältigung bezüglich Umwelt, Bodenschätze, Ressourcenverteilung), naturräumliche Nutzungspotenziale.
Lebens- und Wirtschaftsraum Österreichs:
Sozioökonomische Disparitäten Österreichs, demografische Entwicklung und Migration, Wirtschaftsregionen und –sektoren (Landwirtschaft, Industrie, Dienstleistungen, Tourismus, Energie und Verkehr).
2. Semester – Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Lebens- und Wirtschaftsraum Österreichs
sozioökonomische Disparitäten Österreichs erkennen und deren Bedeutung für die unterschiedlichen Lebenswelten bewerten;
demografische Strukturen und Prozesse Österreichs und ihre Auswirkungen erläutern;
die Wechselwirkungen zwischen städtischem und ländlichem Raum darstellen;
die Wirtschaftssektoren Österreichs bewerten;
wichtige Meilensteine in der Entwicklung der Europäischen Union, ihre wichtigsten Institutionen und die Bedeutung für Österreich erklären.
Bereich Globale Entwicklung
demografische Prozesse und ihre Auswirkungen auf unterschiedliche Gesellschaften analysieren;
Unterschiede in der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung sowie ihre Ursachen auf globaler Ebene erklären;
Probleme von Entwicklungs- und Schwellenländern analysieren;
Aspekte der Globalisierung und ihre Auswirkungen auf einzelne Länder beurteilen und deren Bedeutung für die eigene Lebenswelt einschätzen.
Lehrstoff:
Lebens- und Wirtschaftsraum Österreichs:
Sozioökonomische Disparitäten Österreichs, demografische Entwicklung und Migration, Wirtschaftsregionen und –sektoren (Landwirtschaft, Industrie, Dienstleistungen, Tourismus, Energie und Verkehr), Strukturen der EU (Aufgaben, Organe), europäischer Binnenmarkt, europäische Wirtschafts- und Währungsunion.
Globale Entwicklung:
Weltbevölkerungsentwicklung (Migration, Mortalität, Fertilität) und Bevölkerungsverteilung. Merkmale und Probleme der Entwicklungs- und Schwellenländer, Entwicklungszusammenarbeit und -theorien, Prozesse der Internationalisierung und Globalisierung sowie deren Auswirkungen auf Politik, Gesellschaft und Kultur, Ursachen und Wirkungen wirtschaftlicher und sozialer Disparitäten.
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Volkswirtschaft
volkswirtschaftliche Grundbegriffe und einfache volkswirtschaftliche Zusammenhänge erklären;
volkswirtschaftliche Kennzahlen darstellen;
volkswirtschaftliche Produktionsfaktoren benennen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beschreiben.
Bereich Wirtschaftssysteme und -ordnungen, Markt und Preisbildung
verschiedene Wirtschaftssysteme und -ordnungen erläutern und erklären;
den sektorialen Wandel und seine wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen untersuchen;
die Grenzen des Wirtschaftswachstums umreißen;
die Einflussfaktoren auf Markt, Marktformen und Preisbildung sowie Gründe für Marktversagen erläutern.
Bereich Arbeit und Soziales
die Rahmenbedingungen des Arbeitsmarkts und der Sozialpolitik erläutern und bewerten.
Lehrstoff:
Grundlagen der Volkswirtschaft:
Volkswirtschaftliche Grundbegriffe und Kennzahlen, volkswirtschaftliche Produktionsfaktoren (Boden, Arbeit, Kapital).
Wirtschaftssysteme und -ordnungen, Markt und Preisbildung:
Wirtschaftssysteme und -ordnungen (Markt-, Planwirtschaft), Wirtschaftspolitik und ihre unterschiedlichen Interessenslagen, Marktformen, Preis, ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit.
Arbeit und Soziales:
Sozialpolitik und Arbeitsmarkt.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konjunktur, Budget, Geld- und Währungspolitik
den Konjunkturverlauf beschreiben;
Auswirkungen konjunktureller Veränderungen auf nationaler und globaler Ebene erläutern;
die Rahmenbedingungen des Budgets erklären;
die Grundlagen des Geld- und Währungswesens beschreiben und erklären;
die Zusammenhänge und Wechselwirkungen im magischen Vieleck sowie deren Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche und gesellschaftliche Situation erläutern;
die Auswirkungen wirtschaftspolitischer Maßnahmen auf private Haushalte und Unternehmen aufzeigen.
Bereich Außereuropäische/Internationale Wirtschaftsräume
die außenwirtschaftlichen Verflechtungen erklären;
die Stellung des Europäischen Wirtschaftsraums in der Weltwirtschaft darstellen.
Lehrstoff:
Konjunktur, Budget, Geld- und Währungspolitik:
Konjunktur und Konjunkturpolitik (magisches Vieleck), Budget und Budgetpolitik, Geld- und Währungspolitik (Inflation, Verbraucherpreisindex).
Außereuropäische/Internationale Wirtschaftsräume:
Außenhandels- und Zahlungsbilanz, europäische Wirtschaft, internationale Wirtschaftsorganisationen und -bündnisse.
6.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
1. Semester – Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Betriebswirtschaft
Informationen aus dem Grundbuch nutzen;
wesentliche Einflussfaktoren auf Beschaffungs- und Absatzvorgänge erklären und bewerten;
Geschäfte anbahnen sowie Kaufverträge abschließen und abwickeln;
die rechtlichen Möglichkeiten bei Unregelmäßigkeiten im Zuge der Abwicklung von Kaufverträgen darstellen;
die wesentlichen Merkmale der Rechtsformen von Unternehmen beschreiben und deren Vor- und Nachteile beurteilen;
das Firmenbuch beschreiben.
Bereich Steuern und Abgaben
die Regelbesteuerung im Bereich der Umsatzsteuer in einem Unternehmen erklären und deren Auswirkungen beurteilen;
die wesentlichen Steuern und Abgaben der Land- und Forstwirtschaft berechnen und erklären.
Bereich Buchführung und Controlling
die Aufgaben, rechtliche Grundlagen und die Bedeutung des Rechnungswesens für die betriebliche Praxis erklären;
den Gewinn und Verlust von Unternehmen mit Hilfe der Einnahmen-Ausgabenrechnung ermitteln.
Lehrstoff:
Grundlagen der Betriebswirtschaft:
Unternehmerisches Denken, Grundlagen der Bewertung, Grundbuch, Ablauf des Beschaffungs- und Absatzvorganges (Angebot, Kaufvertrag, Erfüllung), Kaufvertragsstörungen, Zahlungsformen, rechtliche Grundlagen zu den Rechtsformen der Unternehmen, Firmenbuch.
Steuern und Abgaben:
Gesetzliche Grundlagen, Einheitswertermittlung, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, Sozialversicherung der Bauern, Einkommensteuer, Umsatzsteuer.
Buchführung und Controlling:
Aufgaben und rechtliche Grundlagen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung einschließlich Nebenbücher.
Schularbeiten:
Eine einstündige Schularbeit.
2. Semester – Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Buchführung und Controlling
die Grundstruktur der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anhand von Fallbeispielen darstellen;
laufende Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung anhand von Originalbelegen im buchführungspflichtigen Unternehmen verbuchen und deren Auswirkungen auf Bilanz und GuV-Rechnung darstellen.
Bereich Steuern und Abgaben
die Sonderregelung der Umsatzsteuer in der Land- und Forstwirtschaft erklären und deren Auswirkungen beurteilen.
Bereich Entrepreneurship und Management
die wesentlichen Versicherungen der Land- und Forstwirtschaft beschreiben.
Bereich Personalmanagement
grundlegende arbeitsrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Dienstverhältnissen erklären;
Mitarbeitermotivation als Erfolgsfaktor darstellen;
den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären sowie Löhne und Gehälter abrechnen und verbuchen.
Lehrstoff:
Buchführung und Controlling:
Aufgaben und rechtliche Grundlagen der Doppelten Buchführung.
Steuern und Abgaben:
Umsatzsteuer (gesetzliche Bestimmungen, Umsatzsteuervoranmeldung, Binnenmarktregelung).
Entrepreneurship und Management:
Versicherungen, Risikomanagement.
Personalmanagement:
Grundlagen des Arbeitsrechts, Führungsstile und -instrumente, Personalverrechnung.
Schularbeiten:
Eine einstündige Schularbeit.
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Buchführung und Controlling
einen einfachen Jahresabschluss (Steuerbilanz) für ein Einzelunternehmen erstellen;
ausgewählte Kennzahlen anhand konkreter Daten unter Verwendung einer Formelsammlung berechnen und interpretieren.
Bereich Steuern und Abgaben
Steuererklärungen abfassen.
Bereich Entrepreneurship und Management
grundlegende Instrumente der Unternehmensführung erklären und anwenden;
die wesentlichen Merkmale von Insolvenzverfahren erklären und deren Konsequenzen beurteilen.
Bereich Marketing
Grundbegriffe des Marketing erklären;
Instrumente der Marktforschung charakterisieren und Marktforschungsergebnisse unternehmensbezogen analysieren.
Bereich Angewandte Unternehmensführung, personale und soziale Kompetenzen (Übungsfirma)
grundlegende betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen inhaltlich und formal richtig, termingerecht, zielorientiert und eigenverantwortlich entsprechend ihrer Rolle innerhalb der betrieblichen Organisation bearbeiten und erledigen;
eine Geschäfts- bzw. Produktidee entwickeln und auf ihre Realisierbarkeit beurteilen;
einen vereinfachten Businessplan erstellen;
die Möglichkeiten der Aufbauorganisation von Unternehmen beschreiben und betriebliche Abläufe planen und organisieren;
operative Methoden des Qualitätsmanagements anwenden;
unternehmensrelevante Informationen beschaffen, bewerten, vernetzt verarbeiten und nachvollziehbar dokumentieren;
sich selbst und ihr Arbeitsumfeld organisieren;
Arbeitsergebnisse situationsbezogen und zielgruppenorientiert präsentieren und argumentieren;
Personalabrechnungen durchführen;
die laufenden Geschäftsfälle im Bereich Beschaffung und Absatz, Personalverrechnung und Zahlungsverkehr anhand von vorgegebenen Ablaufprozessen selbstständig verbuchen;
Finanzplanung und Finanzmanagement durchführen;
Bewerbungsschreiben verfassen und sich auf Bewerbungsgespräche vorbereiten;
Geschäfte anbahnen sowie Kaufverträge abschließen und abwickeln;
durch die erworbenen Sozial- und Personalkompetenzen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen und in betriebliche Prozesse integrieren;
durch den Einsatz von Fallstudien ihre erworbenen Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen vernetzt anwenden.
Lehrstoff:
Buchführung und Controlling:
Inventur und Bewertung, vorbereitende Arbeiten zum Rechnungsabschluss, Jahresabschluss, Bilanzanalyse (Rentabilität, Liquidität, Stabilität), Betriebsvergleich.
Steuern und Abgaben:
Abfassen und Erläutern von Steuererklärungen, aktuelle Fragen des Steuerrechts.
Entrepreneurship und Management:
Managementfunktionen, Managementtechniken und -konzepte, Insolvenzverfahren.
Marketing:
Grundbegriffe, Elemente der Wirtschaftspsychologie, Marktforschung.
Angewandte Unternehmensführung, personale und soziale Kompetenzen:
Businesstraining, Projektmanagement, Fallstudien.
Schularbeiten:
Eine zweistündige Schularbeit.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Marketing
Marktmechanismen, im Besonderen von Agrarmärkten, beschreiben und deren Auswirkungen beurteilen;
den Absatzmarkt und Absatzformen beschreiben und Schlüsse für die Unternehmung ziehen;
die Funktionsweise der marketingpolitischen Instrumente beschreiben und ein Marketingkonzept erstellen.
Bereich Kosten- und Planungsrechnung
Kosten und Leistungen charakterisieren;
einfache Betriebsüberleitungen anhand vorgegebener Daten durchführen;
mit gegebenen Daten einfache Kosten- und Preiskalkulationen durchführen.
Bereich Personalmanagement
die Zusammensetzung der Jahrespersonalkosten erfassen und diese auf Arbeitsstunden umlegen.
Bereich Angewandte Unternehmensführung, personale und soziale Kompetenzen (Übungsfirma)
grundlegende betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen inhaltlich und formal richtig, termingerecht, zielorientiert und eigenverantwortlich entsprechend ihrer Rolle innerhalb der betrieblichen Organisation bearbeiten und erledigen;
einen vereinfachten Businessplan analysieren;
betriebliche Abläufe planen, organisieren und kontrollieren;
die Wirksamkeit operativer Methoden des Qualitätsmanagements evaluieren;
unternehmensrelevante Informationen beschaffen, bewerten, vernetzt verarbeiten und nachvollziehbar dokumentieren;
sich selbst und ihr Arbeitsumfeld organisieren;
Arbeitsergebnisse situationsbezogen und zielgruppenorientiert präsentieren und argumentieren;
Personalabrechnungen durchführen;
die laufenden Geschäftsfälle im Bereich Beschaffung und Absatz, Personalverrechnung und Zahlungsverkehr anhand von vorgegebenen Ablaufprozessen selbstständig verbuchen;
Finanzplanung und Finanzmanagement durchführen;
Geschäfte anbahnen sowie Kaufverträge abschließen und abwickeln;
durch die erworbenen Sozial- und Personalkompetenzen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen und in betriebliche Prozesse integrieren;
durch den Einsatz von Fallstudien ihre erworbenen Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen vernetzt anwenden.
Lehrstoff:
Marketing:
Marktkräfte und ihre Einflussfaktoren, Marketing-Mix, Marketingplan, Marketingkonzept, aktuelle Fragestellungen und Trends.
Kosten- und Planungsrechnung:
Grundbegriffe der Kosten- und Leistungsrechnung, Aufgaben und Gliederung, Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung.
Personalmanagement:
Stundensatzkalkulation.
Angewandte Unternehmensführung, personale und soziale Kompetenzen:
Businesstraining, Projektmanagement, Fallstudien.
Schularbeiten:
Eine zweistündige Schularbeit.
III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:römisch drei. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kosten- und Planungsrechnung
Deckungsbeiträge ermitteln und auf deren Grundlage unternehmerische Entscheidungen treffen;
Vollkostenkalkulationen durchführen und auf deren Grundlage unternehmerische Entscheidungen treffen.
Bereich Investitions- und Finanzierungsrechnung
grundlegende Formen der Finanzierung im land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen charakterisieren;
verschiedene Kreditangebote vergleichen und beurteilen;
die grundlegenden Merkmale verschiedener Anlageformen beurteilen;
einfache Investitions- und Finanzpläne erstellen und interpretieren;
die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit von Investitionen berechnen und beurteilen;
Investitionsentscheidungen nach objektiven Kriterien begründen.
Bereich Entrepreneurship und Management
eine Geschäftsidee entwickeln und hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit beurteilen;
einen einfachen Businessplan erstellen und analysieren.
Lehrstoff:
Kosten- und Planungsrechnung:
Voll- und Teilkostenrechnung, Kostenrechnung als Instrument der Unternehmensführung (mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung, Kostendeckungspunkt), Preiskalkulationen (Preisuntergrenze).
Investitions- und Finanzierungsrechnung:
Formen der Investition und Finanzierung, Kreditkostenvergleich, übliche Anlageformen, Investitions- und Finanzplan, Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit von Investitionen, Investitionsentscheidungen.
Entrepreneurship und Management:
Unternehmensgründung, -auflösung, Businessplan.
Schularbeiten:
Eine zweistündige Schularbeit.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entrepreneurship und Management
die Grundstruktur des Agrarförderungssystems beschreiben;
Informationen über unternehmensrelevante Förderungsmöglichkeiten beschaffen und daraus Schlussfolgerungen ziehen;
aus den Wechselwirkungen von Ökonomie und Ökologie betriebswirtschaftlich relevante Schlussfolgerungen ableiten und kritisch reflektieren.
Bereich Kosten- und Planungsrechnung
einfache Betriebsplanungen auf Basis der Kosten- und Leistungsrechnung durchführen.
Lehrstoff:
Entrepreneurship und Management:
Ausgleichszahlungen und Förderungswesen, Steuerungswirkung von staatlichen Maßnahmen, Wechselwirkungen von Ökonomie und Ökologie.
Kosten- und Planungsrechnung:
Betriebsplanung.
Schularbeiten:
Eine dreistündige Schularbeit.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im I. Jahrgang 1 Wochenstunde und im II. Jahrgang für den Betrieb der Übungsfirma 2 Wochenstunden.Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch eins. Jahrgang 1 Wochenstunde und im römisch zwei. Jahrgang für den Betrieb der Übungsfirma 2 Wochenstunden.
6.3 PROJEKT- UND QUALITÄTSMANAGEMENT
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektmanagement
Projektziele und Indikatoren der Zielerreichung formulieren;
den Ablauf eines Projektes darstellen und organisieren;
für ein konkretes Projekt Arbeitspakete und Meilensteine veranschaulichen;
Projekte laufend dokumentieren;
Rollen im Projekt identifizieren und kompetenzorientiert praktizieren;
Projektteams bilden und eine Projektkultur entwickeln;
Projektmanagementwerkzeuge auflisten und für ein konkretes Projekt auswählen und anwenden.
Lehrstoff:
Projektmanagement:
Projekt- und Zieldefinition, Projektplanung (Projektstruktur, Zeitplanung, Arbeitspakete, Meilensteine, Aufwandschätzung und Kostenplanung), Rollen und Funktionen, Projektkultur, Projektstart, Projektmanagementwerkzeuge, Dokumentation.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektmanagement
unterschiedliche Projektphasen definieren und bearbeiten;
Projekte laufend dokumentieren;
mit Projektpartnern in geeigneter Weise kommunizieren;
die Ergebnisse von Projekten darstellen;
die Durchführung des Projektes bewerten und die Ergebnisse überprüfen;
Projektanträge im Hinblick auf Ausschreibungen erstellen.
Lehrstoff:
Projektmanagement:
Projektsteuerung und -durchführung, Wissens- und Kommunikationsmanagement, Projektabschluss, Evaluierung, Dokumentation.
III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:römisch drei. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Qualitätsmanagement
die Gründe für die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems auflisten;
Regelwerke darstellen und operative Methoden anwenden;
Prozesse identifizieren und veranschaulichen;
praktische Beispiele aus der aktuellen Norm ableiten.
Lehrstoff:
Qualitätsmanagement:
Begriffe, Qualitätsmanagementsysteme, Normen, Prozessmanagement (inner-, zwischen- und überbetrieblich), Dokumentation im Qualitätswesen.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Qualitätsmanagement
Teilbereiche eines Qualitätsmanagementsystems für ein Unternehmen planen;
notwendige Dokumentationen erstellen;
die Bedeutung von Audits und Qualitätszertifikaten anhand von Beispielen erläutern;
eine Risikoanalyse laut aktueller Norm für ein Unternehmen durchführen;
Qualitätskriterien für wissenschaftliche Arbeiten anwenden.
Lehrstoff:
Qualitätsmanagement:
Audit und Zertifizierung, Qualitätsmanagementwerkzeuge und Risikomanagement, branchenspezifische Normen und Regelwerke, aktuelle Entwicklungen des Qualitätsmanagements.
7. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.
B. Alternative Pflichtgegenstände ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 2.
LANDWIRTSCHAFT – SPEZIALGEBIETE
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Physik und Angewandte Chemie
aktuelle physikalische und chemische Fragestellungen und neue Entwicklungen erkennen und deren Inhalt den Bereichen der Naturwissenschaft zuordnen;
einfache physikalische und chemische Untersuchungen planen und durchführen, Arbeitsmethoden nach Vorschriften anwenden sowie Ergebnisse dokumentieren, präsentieren und interpretieren;
biochemische Prozesse erarbeiten und darstellen;
spezielle naturwissenschaftliche Messtechniken und Datenverarbeitungslösungen erklären und anwenden;
mit naturwissenschaftlichen Werkzeugen und Geräten sachgerecht, sorgsam und sicherheitsbewusst umgehen und die naturwissenschaftliche Fachsprache anwenden.
Lehrstoff:
Angewandte Physik und Angewandte Chemie:
Naturwissenschaftliche Arbeitsweisen und -methoden wie Beobachtungen, Messungen, Experimente, Modelle, Dokumentation und Interpretation der Versuche.
Aktuelle physikalische und chemische Fragestellungen und Entwicklungen zu Themen wie verschiedene Energieformen, spezielle Messtechniken, Datenverarbeitung, Nanotechnologie und Bionik (Fallbeispiele), biochemische Prozesse, Stoffkreisläufe und Umweltgefährdung durch Schadstoffe.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Biologie und Ökologie
aktuelle biologische und ökologische Fragestellungen und neue Entwicklungen erkennen und deren Inhalt den Bereichen der Naturwissenschaft zuordnen;
einfache biologische und ökologische Untersuchungen planen und durchführen, Arbeitsmethoden nach Vorschriften anwenden sowie Ergebnisse dokumentieren, präsentieren und interpretieren;
ökologische Prozesse beschreiben, vergleichen und dazu Stellung nehmen;
spezielle naturwissenschaftliche Messtechniken und Datenverarbeitungslösungen erklären und anwenden;
mit naturwissenschaftlichen Werkzeugen und Geräten sachgerecht, sorgsam und sicherheitsbewusst umgehen und die naturwissenschaftliche Fachsprache anwenden.
Lehrstoff:
Angewandte Biologie und Ökologie:
Naturwissenschaftliche Arbeitsweisen und -methoden wie Beobachtungen, Messungen, Experimente, Modelle, Dokumentation und Interpretation der Versuche.
Aktuelle biologische und ökologische Fragestellungen und Entwicklungen zu Themen wie Reproduktionsbiologie, gentechnische Methoden bei Pflanzen, Tieren und Menschen, Gentechnikanwendung in Lebensmittelproduktion und pharmazeutischer Industrie anhand von Fallbeispielen, agrarische und nicht agrarische Ökosysteme, Biodiversität, Biomonitoring, ökologische Auswirkungen der Energieproduktion.
III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:römisch drei. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Pflanzenbau und Nutztierhaltung
die für den Pflanzenbau und die Nutztierhaltung bedeutenden neuen Entwicklungen, Trends und Innovationen nach regionalen Aspekten einschätzen und beurteilen;
die Notwendigkeit der Vernetzung des ökologischen und ökonomischen Systems erkennen und entsprechende Maßnahmen im Sinne der Nachhaltigkeit aufzeigen und umsetzen;
Untersuchungs- und Forschungsergebnisse in der Nutztierhaltung und im Pflanzenbau verstehen, auswerten und interpretieren.
Bereich Forstwirtschaft
die für die Forstwirtschaft bedeutenden neuen Entwicklungen, Trends und Innovationen sowie nach regionalen Aspekten einschätzen und beurteilen;
die Notwendigkeit der Vernetzung des ökologischen und ökonomischen Systems erkennen und entsprechende Maßnahmen im Sinne der Nachhaltigkeit aufzeigen und umsetzen;
Untersuchungs- und Forschungsergebnisse in der Forstwirtschaft verstehen, auswerten und interpretieren.
Lehrstoff:
Pflanzenbau und Nutztierhaltung, Forstwirtschaft:
Neue Entwicklungen, Trends und Innovationen im Pflanzenbau, der Nutztierhaltung und in der Forstwirtschaft wie Precision Farming, Smart Farming, Resistenzmanagement und Prognosemodelle, Efficient Cow, genomische Selektion, Daten- und Herdenmanagement, Haltungssysteme und Innenwirtschaft, Energieeffizienz, Ressourcenschonung, Biomasseerzeugung und -nutzung, Technologiefolgenabschätzung, Unternehmereinsatzbewertung, alternative klimaabhängige Baumartenmischung, Energieholzbau, Wildschadensbewertung, Methoden der zeitgemäßen forstlichen Raumplanung.
Standortspezifische spezielle Produktionsverfahren wie seltene Nutztiere und Pflanzen, Markenprogramme, Tierwohl, Wein-, Obst- und Gemüsebau, Biomasseproduktion, Heil-, Aroma- und Gewürzpflanzen, Alm- und Teichwirtschaft, hochmechanisierte Anbau-, Pflege-, Ernteverfahren und Bringungsverfahren.
Auswertung und Interpretation von fachspezifischen Untersuchungs- und Forschungsergebnissen im Pflanzenbau, in der Nutztierhaltung und in der Forstwirtschaft.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Pflanzenbau und Nutztierhaltung
die für den Pflanzenbau und die Nutztierhaltung bedeutenden neuen Entwicklungen, Trends und Innovationen sowie nach regionalen Aspekten einschätzen und beurteilen;
die Notwendigkeit der Vernetzung des ökologischen und ökonomischen Systems erkennen und entsprechende Maßnahmen im Sinne der Nachhaltigkeit aufzeigen und umsetzen;
Untersuchungs- und Forschungsergebnisse in der Nutztierhaltung und im Pflanzenbau verstehen, auswerten und interpretieren.
Bereich Forstwirtschaft
die für die Forstwirtschaft bedeutenden neuen Entwicklungen, Trends und Innovationen sowie nach regionalen Aspekten einschätzen und beurteilen;
die Notwendigkeit der Vernetzung des ökologischen und ökonomischen Systems erkennen und entsprechende Maßnahmen im Sinne der Nachhaltigkeit aufzeigen und umsetzen;
Untersuchungs- und Forschungsergebnisse in der Forstwirtschaft verstehen, auswerten und interpretieren.
Lehrstoff:
Pflanzenbau und Nutztierhaltung, Forstwirtschaft:
Neue Entwicklungen, Trends und Innovationen im Pflanzenbau, der Nutztierhaltung und in der Forstwirtschaft wie Precision Farming, Smart Farming, Resistenzmanagement und Prognosemodelle, Efficient Cow, genomische Selektion, Daten- und Herdenmanagement, Haltungssysteme und Innenwirtschaft, Energieeffizienz, Ressourcenschonung, Biomasseerzeugung und –nutzung, Technologiefolgenabschätzung, Unternehmereinsatzbewertung, alternative klimaabhängige Baumartenmischung, Energieholzbau, Wildschadensbewertung, Methoden der zeitgemäßen forstlichen Raumplanung.
Standortspezifische spezielle Produktionsverfahren wie seltene Nutztiere und Pflanzen, Markenprogramme, Tierwohl, Wein-, Obst- und Gemüsebau, Biomasseproduktion, Heil-, Aroma- und Gewürzpflanzen, Alm- und Teichwirtschaft, hochmechanisierte Anbau-, Pflege-, Ernteverfahren und Bringungsverfahren.
Auswertung und Interpretation von fachspezifischen Untersuchungs- und Forschungsergebnissen im Pflanzenbau, in der Nutztierhaltung und in der Forstwirtschaft.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im II. Jahrgang 1 Wochenstunde.Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch zwei. Jahrgang 1 Wochenstunde.
C. Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 2.
D. Freigegenstände
Siehe Anlage 2.
E. Unverbindliche Übungen
Siehe Anlage 2.
F. Förderunterricht
Siehe Anlage 2.