Kurztitel

Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 240 aus 2016, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2021,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 8

Inkrafttretensdatum

01.09.2021

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten vergleiche Paragraph 4

Text

Anlage 1.8 LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR ELEKTROTECHNIK mit Betriebspraxis römisch eins.1 Stundentafel1 der 3,5–jährigen Fachschule

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik5

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch drei)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

4

(römisch eins)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

2

2

2

2

1

9

römisch zwei

2.

Energiesysteme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.a

Energiesysteme – Werkstätte und Produktionstechnik

4

4

4

4

4

4

24

römisch vier

2.b

Energiesysteme

3

3

3

3

2

2

2

18

römisch eins

3.

Antriebstechnik und Mechatronik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.a

Antriebstechnik und Mechatronik – Werkstätte und Produktionstechnik

4

4

4

4

4

4

24

römisch vier

3.b

Antriebstechnik und Mechatronik

2

2

3

3

2

2

2

16

römisch eins

4.

Automatisierungstechnik und Industrieelektronik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.a

Automatisierungstechnik und Industrieelektronik – Werkstätte und Produktionstechnik

4

4

4

2

14

römisch vier

4.b

Automatisierungstechnik und Industrieelektronik

2

2

3

3

2

12

römisch eins

5.

Computerunterstützte Projektentwicklung2

3 (3)

3 (3)

3 (3)

3 (3)

3 (3)

3 (3)

3, (3)

21

römisch eins

6.

Laboratorium

3

3

3

9

römisch eins

7.

Betriebspraxis

20

20

römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz3

2 (2)

2 (2)

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

35

35

37

37

37

35

37

253

 

 

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

 

 

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrverpflichtungsgruppe

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Klasse

 

 

1.

2.

3.

4.

 

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Englisch

2

2

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

2

2

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung und , -ausbildung

1

1

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

 

römisch zwei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

_______________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

3 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

5 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Elektrotechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Elektrotechnik.

4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Elektrotechnik.

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR ELEKTROTECHNIK mit Betriebspraxis römisch eins.2 Stundentafel1 der 4–jährigen Fachschule

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik7

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(römisch drei)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

4

(römisch eins)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

2

2

2

2

1

1

10

römisch zwei

2.

Energiesysteme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.a

Energiesysteme – Werkstätte und Produktionstechnik2

4

4

4

4

4

4

4, (3)

28

römisch drei bzw. römisch vier

2.b

Energiesysteme

3

3

3

3

2

2

2

5

23

römisch eins

3.

Antriebstechnik und Mechatronik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.a

Antriebstechnik und Mechatronik – Werkstätte und Produktionstechnik2

4

4

4

4

4

4

3, (2)

27

römisch drei bzw. römisch vier

3.b

Antriebstechnik und Mechatronik

2

2

3

3

2

2

2

4

20

römisch eins

4.

Automatisierungstechnik und Industrieelektronik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.a

Automatisierungstechnik und Industrieelektronik – Werkstätte und Produktionstechnik2

4

4

4

2

3, (2)

17

römisch drei bzw. römisch vier

4.b

Automatisierungstechnik und Industrieelektronik

2

2

3

3

2

4

16

römisch eins

5.

Computerunterstützte Projektentwicklung3

3 (3)

3 (3)

3 (3)

3 (3)

3 (3)

3 (3)

3 (3)

4, (4)

25

römisch eins

6.

Laboratorium

3

3

3

3

12

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

20

20

römisch eins

1.2

Betriebspraxis

20

20

römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz5

2, (2)

2, (2)

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

35

35

37

37

37

35

37

36

289

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

 

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Englisch

2

2

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

2

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

2

2

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung und, -ausbildung

1

1

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

 

römisch zwei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

__________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

3 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

4 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.

5 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

7 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Elektrotechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Elektrotechnik.

4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Elektrotechnik.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel römisch eins.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 195 aus 2010, idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF erbracht.

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel römisch eins.2 in der 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.

1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Elektrotechnik liegen in den Bereichen Haus- und Gebäudetechnik (Elektroinstallation einschließlich erneuerbarer Energien und Blitzschutz sowie Anlagen der Gebäudeleittechnik), Betriebstechnik (elektrische Anlagen und Antriebe einschließlich Automatisierungs- und Kommunikationstechnik) sowie im Bau und in der Anwendung elektrischer Geräte und Maschinen. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten in der Fertigung, Montage, Installation, Inbetriebnahme, Störungsbehebung und Wartung im Vordergrund.

Die Dokumentation von Anlagen und Geräten mittels einschlägiger Software, die Programmierung von Automatisierungsgeräten und Parametrierung von Bussystemen und der Einsatz der Computer- und Netzwerktechnik zählen zu den typischen Aufgaben einer Elektrotechnikerin bzw. eines Elektrotechnikers.

Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Maßnahmen zum Personen- und Anlagenschutz und elektromagnetische Verträglichkeit ist integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

Die Ausbildung ist auf aktuelle Entwicklungen und das wirtschaftliche Umfeld ausgerichtet.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnitts B:

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen generell über ein fundiertes Wissen über Energiesysteme, Antriebstechnik, Grundlagen der Mechatronik, Automatisierungstechnik und Industrieelektronik.

Unternehmensführung:

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß Paragraph 58, des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Energiesysteme:

Im Bereich Grundlagen der Elektrotechnik können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik anwenden. Sie können die Wirkung des elektrischen Stromes auf den menschlichen Körper beurteilen und geeignete Maßnahmen ergreifen. Sie können die Auswirkungen von elektrischen und magnetischen Feldern und deren Wechselwirkung erörtern. Sie können die für einen Verteiler relevanten Betriebsmittel nach Plan auswählen und den Verteiler zusammenbauen.

Im Bereich Niederspannungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Topologien von Ortsnetzen benennen und Schaltanlagen der Niederspannungstechnik beschreiben. Sie können die einschlägigen Normen, Vorschriften und Bestimmungen benennen und anwenden. Sie können die Betriebsmittel der Elektrotechnik dimensionieren, auswählen und einsetzen.

Im Bereich Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die einschlägigen Normen und Vorschriften anwenden. Sie können elektrische Anlagen unter Einhaltung der einschlägigen Normen und Sicherheitsvorschriften errichten und in Betrieb nehmen. Sie können Einrichtungen zur Gebäudeautomatisierung errichten, in Betrieb nehmen und überprüfen. Sie können Schutzmaßnahmen für elektrische Anlagen auswählen, anwenden und überprüfen.

Im Bereich Lichttechnik können die Absolventinnen und Absolventen einfache lichttechnische Anlagen EDV-unterstützt planen. Sie können lichttechnische Grundgrößen benennen. Sie können Beleuchtungsanlagen errichten, in Betrieb nehmen und überprüfen.

Im Bereich Netzwerk- und Kommunikationstechnik können die Absolventinnen und Absolventen IT-Netzwerke errichten und überprüfen. Sie können Kommunikationseinrichtungen für Gebäude errichten, in Betrieb nehmen und überprüfen.

Im Bereich Mittelspannungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen den Betrieb von Mittelspannungsanlagen beschreiben. Sie können Aufbau und Funktion von Mittelspannungsanlagen beschreiben.

Im Bereich Erneuerbare Energien und Energiewirtschaft können die Absolventinnen und Absolventen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien auswählen, errichten, in Betrieb nehmen und überprüfen. Sie können die Abrechnungen elektrischer Energie interpretieren und erklären.

Im Bereich Erneuerbare Energien können die Absolventinnen und Absolventen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien planen.

Im Bereich Gebäudeleittechnik können die Absolventinnen und Absolventen Anlagen zur Gebäudeautomatisierung planen.

Im Bereich Projektentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen praxisrelevante Aufgabenstellungen umfassend und selbstständig lösen.

Antriebstechnik und Mechatronik:

Im Bereich Grundlagen der Mechatronik können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Werkstoffe der Mechatronik auswählen und beschreiben. Sie können die grundlegenden Maschinenelemente angeben. Sie können Fertigungsverfahren für die Mechatronik beschreiben. Sie können die relevanten Grundlagen der Mechanik erklären. Sie können die Grundlagen der Fluidtechnik beschreiben. Sie können Methoden der Druckerzeugung beschreiben. Sie können Berechnungen zu Arbeit, Leistung und Wirkungsgrad durchführen. Sie können Fertigungsverfahren für die Mechatronik anwenden. Sie können Elemente der Fluidtechnik auswählen und anwenden.

Im Bereich Betriebsumfeld elektrischer Maschinen können die Absolventinnen und Absolventen die Bauformen, die Betriebsarten, die Schutzarten und die Kühlarten elektrischer Maschinen und Transformatoren beschreiben und auswählen. Sie können die einschlägigen Vorschriften und Normen von elektrischen Maschinen und Transformatoren anwenden. Sie können einfache Erwärmungs- und Abkühlvorgänge analysieren. Sie können Daten des Leistungsschildes elektrischer Maschinen und Transformatoren interpretieren.

Im Bereich Betrieb elektrischer Maschinen können die Absolventinnen und Absolventen die Grundgrößen und Grundgesetze elektrischer Maschinen erklären und anwenden. Sie können den Aufbau, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von Gleichstrommotoren, Asynchron- und Synchronmaschinen beschreiben. Sie können die Kennlinien von Gleichstrom- und Asynchronmaschinen bewerten und interpretieren. Sie können einfache magnetische Kreise beschreiben (Fluss, Erregung, magnetischer Widerstand). Sie können die Funktion und Anwendung des Universalmotors erklären. Sie können die Grundgesetze des Transformators anwenden. Sie können die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von Transformatoren erklären. Sie können die Anlauf-, Brems- und Drehzahlstellmethoden von Asynchronmaschinen erklären und bewerten. Sie können den Einsatz von Synchronmaschinen zur Erzeugung elektrischer Energie erläutern. Sie können die Eigenschaften von Einphasenasynchronmotor, Spaltpolmotor, Schrittmotor und Servomotor erklären. Sie können bei verschiedenen Einsatzfällen charakteristische Merkmale der Antriebsmaschine erkennen.

Im Bereich Angewandte Leistungselektronik können die Absolventinnen und Absolventen die Funktion der Leistungshalbleiter erklären. Sie können Grundschaltungen zur Drehzahlstellung anwenden. Sie können den Aufbau und die Funktion des Wechselstromstellers erklären. Sie können Grundschaltungen selbstgeführter Stromrichter erklären. Sie können den Aufbau und Einsatzgebiete von Drehstromstellern und Frequenzumrichtern erklären. Sie können Servoantriebssysteme erklären. Sie können Maßnahmen zur Reduzierung von Oberschwingungen von Stromrichterschaltungen auswählen und anwenden.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Elektrische Antriebssysteme können die Absolventinnen und Absolventen die Kenngrößen für eine Antriebsauslegung bestimmen. Sie können Komponenten zu elektrischen Antrieben kombinieren und einsetzen. Sie können den stationären Betrieb von elektrischen Antriebssystemen analysieren. Sie können Stromrichterantriebe auswählen und parametrieren.

Im Bereich Elektromobilität können die Absolventinnen und Absolventen die für Elektromobilität eingesetzten Antriebssysteme erklären und bewerten. Sie können die antriebsrelevanten Komponenten eines Elektrofahrzeugs beschreiben und deren Zusammenwirken erklären.

Im Bereich Projektentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen praxisrelevante Aufgabenstellungen umfassend und selbstständig lösen.

Automatisierungstechnik und Industrieelektronik:

Im Bereich Messtechnik und Sensorik können die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Messverfahren für Spannung, Stromstärke und Widerstand anwenden. Sie können Messverfahren in Bezug auf zu erwartende Messfehler auswählen. Sie können Oszilloskopmessungen durchführen und auswerten. Sie können geeignete Sensoren zur Erfassung physikalischer Größen auswählen. Sie können die Wirkungsweise von Sensoren beschreiben. Sie können grundlegende Maßnahmen zur Verbesserung der EMV beschreiben.

Im Bereich Digitaltechnik können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Rechenoperationen der Booleschen Algebra durchführen. Sie können einfache Wahrheitstabellen erstellen und daraus Schaltungen ableiten. Sie können die Grundkomponenten der sequentiellen Logik beschreiben, auswählen und einsetzen. Sie können die Einsatzgebiete programmierbarer Bausteine beschreiben. Sie können die Einsatzgebiete und die grundlegende Arbeitsweise von Mikrocomputern beschreiben.

Im Bereich Elektronische Bauelemente können die Absolventinnen und Absolventen Halbleiterbauelemente entsprechend ihrer Kenndaten und Grenzwerte auswählen und in Grundschaltungen einsetzen.

Im Bereich Steuerungs- und Leittechnik können die Absolventinnen und Absolventen einfache Steuerungen realisieren. Sie können den Aufbau und das Funktionsprinzip einer SPS beschreiben. Sie können geeignete Baugruppen zur Konfiguration von SPS Systemen auswählen. Sie können einfache Sprachelemente und Grundverknüpfungen der SPS Programmierung anwenden. Sie können die Funktionsweise und Anwendungsgebiete von Schnittstellen und Bussystemen beschreiben.

Im Bereich Schaltungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Operationsverstärkerschaltungen beschreiben und dimensionieren. Sie können passive Filterschaltungen auswählen und das Zeit- sowie Frequenzverhalten erklären. Sie können Transistorschaltungen für das Schalten verschiedener Lasten dimensionieren. Sie können Verstärkerschaltungen entsprechend deren Einsatzgebiet auswählen und dimensionieren. Sie können Stromversorgungen in der Elektronik entsprechend gegebener Anforderungen auswählen. Sie können Baugruppen der Elektrotechnik nach geeigneten Verfahren und mit geeigneten Technologien herstellen.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Regelungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Komponenten des Standardregelkreises beschreiben. Sie können die Sprungantwort eines Regelkreises bewerten.

Im Bereich Maschinensicherheit können die Absolventinnen und Absolventen Gefahrenpotentiale erkennen und sicherheitstechnische Vorschriften anwenden.

Im Bereich Informationstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Bussysteme und Netzwerkkomponenten entsprechend gegebener Anforderungen auswählen und konfigurieren.

Im Bereich Projektentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen praxisrelevante Aufgabenstellungen umfassend und selbstständig lösen.

Computerunterstützte Projektentwicklung:

Im Bereich Projektentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Methoden der technischen Kommunikation anwenden. Sie können Aufgabenstellungen in einzelne, verschiedenen Bereichen zuzuordnende Arbeitspakete aufteilen und Einzellösungen zu einem Gesamtergebnis zusammenführen. Sie können grundlegende Methoden von industrieller Standardsoftware nutzen. Sie können die Methoden der technischen Kommunikation des Fachgebietes anwenden. Sie können industrielle Standardsoftware über die Grundfunktionalität hinaus nutzen. Sie können Projekte zu den Lehrinhalten der fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenstände unter Berücksichtigung von Methoden des Projektmanagements realisieren. Sie können unter Verwendung marktüblicher fachspezifischer Software elektrische Schaltungen und Anlagen normgerecht planen und konstruieren. Sie können die grundsätzlichen Abläufe der Betriebsführung und der Projektabwicklung anwenden. Sie können technische Standardsoftware vertieft anwenden.

Laboratorium:

Im Bereich Laborbetrieb können die Absolventinnen und Absolventen Messungen auch mit Computerunterstützung durchführen und die Messwerte mit EDV-Unterstützung protokollieren. Sie können Messungen nach Vorgabe auswerten und Protokolle nach vorgegebenen Standardrichtlinien verfassen. Sie können Gefahren beim Umgang mit rotierenden Maschinen einschätzen und potentielle Gefahrensituationen sicher erkennen und soweit als möglich vermeiden. Sie können Gefahren beim Umgang mit gefährlichen Spannungen und Strömen einschätzen und potentielle Gefahrensituationen sicher und rasch erkennen und soweit als möglich vermeiden. Sie können Messungen effizient und sicherheitsbewusst durchführen. Sie können geeignete Standardmessgeräte auswählen und bedienen. Sie können Messschaltungen nach Anleitung aufbauen und in Betrieb nehmen.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. UNTERRICHTSORGANISATION

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Siehe Anlage 1.

römisch acht. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch neun. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

5. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

B. Fachpraxis und Fachtheorie 1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Siehe Anlage 1.

2. ENERGIESYSTEME Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen und Systemen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Elektrotechnik

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Elektrotechnik:

Begriffe (Größen, Einheiten, Stromarten), Stromkreise (Stromleitung, Widerstände, ohmsches Gesetz, kirchhoffsche Regeln, Widerstandsschaltungen), elektrische Energie (elektrische Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Elektrowärme), Wirkungen des elektrischen Stromes (Wärmewirkung, magnetische Wirkung, chemische Wirkung, Lichtwirkung, physiologische Wirkung), elektrisches Feld (Grundbegriffe, Größen und Gesetze, Ursachen und Wirkungen, Kapazität).

Werkstätte „Elektroinstallation – 1“ (Sicherheitsregeln, Anwendung facheinschlägiger Mess- und Prüfgeräte, Betriebsmittelkennzeichnung, Verlegung von Leitungen, Anschlusstechniken, Grundschaltungen der Installationstechnik in verschiedenen Ausführungen).

Werkstätte „Elektronik – 1“ (Messverfahren – Spannungs-, Strom- und Widerstandsmessung an Widerstandsnetzwerken, Kennzeichnung elektronischer Bauteile und Materialien, Weichlöten, Aufbau einfacher elektronischer Grundschaltungen, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Elektrotechnik

Bereich Niederspannungstechnik

Bereich Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Elektrotechnik:

Magnetisches Feld und Elektromagnetismus (Grundbegriffe, Größen und Gesetze, elektromagnetische Induktion, Induktivität, Energie und Kraftwirkung).

Werkstätte „Elektroinstallation – 2“ (Verteilerbau, Elektrotechnische Grundschaltungen in verschiedenen Ausführungen errichten).

Bereich Niederspannungstechnik:

Normen und Gesetze, Kabel und Leitungen, Leitungsschutz, Schutzmaßnahmen, Betriebsmittel, Erdungsanlagen.

Bereich Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik:

Unfallschutz (Unfallursachen, Elektrounfall, Normen und Vorschriften, Arbeitnehmerschutz), handelsübliches Elektromaterial (Arten, Verwendung, Entsorgung).

Werkstätte „Computer- und Netzwerktechnik – 1“ (PC-Systeme mit Standardhardware in Betrieb nehmen, Grundlagen der Netzwerktechnik, IT-Vernetzung errichten und überprüfen, Kommunikationsanlagen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Elektrotechnik

Bereich Niederspannungstechnik

Bereich Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Elektrotechnik:

Wechselstromtechnik (Wechselstromgrößen, Wechselstromwiderstände, Widerstandsschaltungen, Leistung, Kompensation, Schwingkreise, Transformator- und Generatorprinzip).

Bereich Niederspannungstechnik:

Überspannungsschutz, Leitungsdimensionierung nach Strom- und Spannungskriterien.

Werkstätte „Niederspannungsanlagen – 1“ (Aufbau, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Elektroinstallationen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen durchführen, Hausanschluss).

Bereich Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik:

Schutzmaßnahmen (Schutzarten elektrischer Betriebsmittel, Schutzmaßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannung und deren Überprüfung, Erdungsanlagen, Überspannungsschutz).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Elektrotechnik

Bereich Niederspannungstechnik

Bereich Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik

Bereich Lichttechnik

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Elektrotechnik:

Drehstromtechnik (Entstehung, Verkettung, Schaltungen, symmetrische Belastung, Drehstromleistungen, Kompensation).

Bereich Niederspannungstechnik:

Ortsnetze (Topologie, Schaltanlagen).

Werkstätte „Niederspannungsanlagen – 2“ (Blitzschutz und Erdungsmessung durchführen, Schutzmaßnahmen prüfen).

Bereich Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik:

Ausführung von Installationsanlagen (Anforderungen, Installationen in Räumen besonderer Art, Anlagen im Freien, Hausanschluss und Verteilung, Überprüfung elektrischer Anlagen und Dokumentation).

Werkstätte „Gebäude- und Hausleittechnik – 1“ (Grundlagen der Gebäudeautomatisierung, einfaches Bussystem in Betrieb nehmen).

Bereich Lichttechnik:

Lichttechnische Grundgrößen, Betriebsmittel, Planung von Beleuchtungsanlagen, Dokumentation.

Werkstätte „Elektroinstallation – 3“ (Aufbau und Inbetriebnahme lichttechnischer Anlagen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik

Bereich Erneuerbare Energien und Energiewirtschaft

Bereich Netzwerk- und Kommunikationstechnik

Lehrstoff:

Bereich Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik:

Installationstechnik (Installationsschaltungen, USV Anlagen, Überprüfung elektrischer Anlagen und Geräte, Blitzschutz, Schutzmaßnahmen, Fehlersuche, Anlagenbuch).

Werkstätte „Niederspannungsanlagen – 3“ (Überprüfung elektrischer Anlagen und Geräte inklusive Dokumentation durchführen, Anlagenbuch führen).

Werkstätte „Gebäude- und Hausleittechnik – 2“ (Gebäude- und Haustechnikanlagen errichten, Gebäude- und Haustechnikanlagen in Betrieb nehmen und warten, Dokumentation von Gebäude- und Haustechnikanlagen und von IT-Anlagen).

Bereich Erneuerbare Energien und Energiewirtschaft:

Photovoltaik, Windkraftanlagen, Biomasse, Energiespeicher.

Werkstätte „Erneuerbare Energien – 1“ (PV-Anlagen, Inbetriebnahme, Inselbetrieb, Netzeinspeisung, Überschusseinspeisung, Eigenverbrauchsoptimierung, Monitoring, Energiespeicher, Energiezähler).

Bereich Netzwerk- und Kommunikationstechnik:

Telekommunikation, Antennentechnik, Signal-, Ruf- und Sprechanlagen, IT-Vernetzung.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik

Bereich Mittelspannungstechnik

Bereich Erneuerbare Energien und Energiewirtschaft

Lehrstoff:

Bereich Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik:

Elektro- und Gebäudetechnik (Gefahrenmeldeanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Gebäudeautomation, gewerbeübergreifende Installation).

Bereich Mittelspannungstechnik:

Trafostationen, Betriebsmittel, Kabel und Leitungen.

Bereich Erneuerbare Energien und Energiewirtschaft:

Wärmepumpe, Strommarkt und Tarifgestaltung.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Lichttechnik

Bereich Mittelspannungstechnik

Bereich Erneuerbare Energien

Bereich Gebäudeleittechnik

Bereich Projektentwicklung

Lehrstoff:

Bereich Lichttechnik:

Planung von lichttechnischen Anlagen.

Bereich Mittelspannungstechnik:

Betrieb von Mittelspannungsanlagen.

Bereich Erneuerbare Energien:

Planung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Bereich Gebäudeleittechnik:

Planung von Anlagen zur Gebäudeautomatisierung.

Werkstättenlabor „Gebäude- und Hausleittechnik“ (Geräte und Komponenten auswählen, Systeme unterscheiden).

Bereich Projektentwicklung:

Werkstättenlabor nach Maßgabe der Aufgabenstellung und der lokalen Ressourcen.

Vorbereitung auf einfache planende Aufgabenbereiche der Berufspraxis, Bearbeitung von Aufgabenstellungen nach Maßgabe der am Standort verfügbaren Ressourcen, Bearbeitung von Aufgabenstellungen nach Maßgabe der vom wirtschaftlichen Umfeld geforderten Anforderungen, Erwerb berufseinschlägiger Zertifikate nach den Möglichkeiten des Standortes.

3. ANTRIEBSTECHNIK UND MECHATRONIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen und Systemen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Mechatronik

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Mechatronik:

Werkstoffe der Elektrotechnik (Metalle, Nichtmetalle, Isolierstoffe), Maschinenelemente (Normen und Vorschriften), Fertigungstechnik (spanende und spanlose Fertigung), Verbindungstechnik (lösbare und nichtlösbare Verbindungen), ebene Kräftesysteme, Festigkeit, mechanische Spannungen.

Werkstätte „Mechanische Grundausbildung für Elektrotechnik – 1“ (Werkzeichnungen lesen, Werkzeugkunde, Messen mit dem Messschieber, Normteile, Mechanische Grundausbildung, Grundlegende Arbeitstechniken für die Be- und Verarbeitung von facheinschlägigen Werkstoffen unter Beachtung von vorgegebenen Toleranzen und unter Einsatz von Werkzeugmaschinen).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Mechatronik

Bereich Betriebsumfeld elektrischer Maschinen

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Mechatronik:

Grundlagen der Fluidtechnik, Energieumwandlung, einfache Berechnungen zu Druck- und Kraftübersetzung, Methoden der Druckerzeugung (Pumpen, Kompressoren), Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.

Werkstätte „Mechanische Grundausbildung für Elektrotechnik – 2“ (Sicherheitsvorschriften, spanabhebende Verfahren anwenden, Drehen, Fräsen).

Werkstätte „Produktions- und Kunststofftechnik – 2“ (Blechbearbeitung, Oberflächentechnik, Kunststofftechnik – Grundlagen, manuelles und maschinelles Be- und Verarbeiten von Kunststoffen, Gießharz- und Klebetechniken).

Bereich Betriebsumfeld elektrischer Maschinen:

Leistungsschildangaben, Verluste, Kühlung, Normen und Vorschriften (Betriebsarten, Schutzarten, Wärmeklassen, Kühlungsarten, Bauformen und Baugrößen, Effizienzklassen).

Werkstätte „Elektrische Maschinen und Geräte – 1“ (Wickel- und Isolierarbeiten, einfache Prüfungen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Mechatronik

Bereich Betrieb elektrischer Maschinen

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Mechatronik:

Ventiltechnik, Anschluss- und Verbindungstechniken, einfache Steuerungen der Fluidtechnik.

Werkstätte „Produktions- und Kunststofftechnik – 3“ (thermische Verbindungen von Werkstoffen herstellen, Schweißen, Löten, Trennen, elektrische Geräte herstellen und reparieren).

Bereich Betrieb elektrischer Maschinen:

Grundgrößen (Spannung, Strom, Leistung, Wirkungsgrad und Effizienz, Drehmoment, Drehzahl), magnetischer Kreis, magnetische Werkstoffe, Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten von Gleichstrommotoren, Kennlinien von Gleichstrommaschinen.

Werkstätte „Elektrische Maschinen und Geräte – 2“ (Prüfung von Transformatoren und Spulen der Energie- und Nachrichtentechnik).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Mechatronik

Bereich Betrieb elektrischer Maschinen

Bereich Angewandte Leistungselektronik

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Mechatronik:

Werkstätte „Mechatronik – 1“ (fluidtechnische Schaltungen aufbauen).

Bereich Betrieb elektrischer Maschinen:

Universalmotor (Aufbau und Anwendungsbereiche), Transformatoren (Aufbau, Bauformen, Wirkungsweise, Betriebsverhalten, Drehstromtransformatoren, Sonderformen).

Werkstätte „Elektrische Maschinen und Geräte – 3“ (Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten von elektrischen Geräten und Maschinen, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an elektrischen Maschinen und Inbetriebnahme, Fehlerdiagnose und normkonforme Prüfung).

Bereich Angewandte Leistungselektronik:

Netzgeführte Stromrichter (Aufbau und Funktion).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Betrieb elektrischer Maschinen

Bereich Angewandte Leistungselektronik

Lehrstoff:

Bereich Betrieb elektrischer Maschinen:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten von Asynchronmaschinen, Kennlinien von Asynchronmaschinen, Drehzahlstellung von Asynchronmaschinen und deren Vor- und Nachteile, Anlassen und Bremsen von Asynchronmaschinen, Synchronmaschine (Aufbau, Vollpol- und Schenkelpolmaschine), Synchrongenerator (Anwendungen, Synchronisierung).

Werkstätte „Elektrische Antriebstechnik – 1“ (Auswahl und Einsatz von geeigneten Antrieben einschließlich grundlegender Parametrierung von Frequenzumrichtern).

Bereich Angewandte Leistungselektronik:

Wechselstromstromsteller, Grundfunktionen von selbstgeführten Stromrichtern (Wechselrichten, Umrichten).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Betrieb elektrischer Maschinen

Bereich Angewandte Leistungselektronik

Lehrstoff:

Bereich Betrieb elektrischer Maschinen:

Einphasenasynchronmotor, Spaltpolmotor, Schrittmotor, Servomotor, Komponenten eines Antriebssystems, typische Antriebskonfigurationen.

Bereich Angewandte Leistungselektronik:

Drehstromsteller, Frequenzumrichter.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrische Antriebssysteme

Bereich Angewandte Leistungselektronik

Bereich Elektromobilität

Bereich Projektentwicklung

Lehrstoff:

Bereich Elektrische Antriebssysteme:

Zusammenwirken von Antriebs- und Arbeitsmaschinen (Arbeitspunkt, Stabilität, Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen bei Stromrichterspeisung).

Bereich Angewandte Leistungselektronik:

Servoumrichter, Bremsverfahren, Rückspeisung, Energieeffizienz.

Bereich Elektromobilität:

Aktuelle Antriebssysteme, Akkus, Ladeinfrastruktur, Wirkungsgrad.

Bereich Projektentwicklung:

Werkstättenlabor nach Maßgabe der Aufgabenstellung und der lokalen Ressourcen.

Vorbereitung auf einfache planende Aufgabenbereiche der Berufspraxis, Bearbeitung von Aufgabenstellungen nach Maßgabe der am Standort verfügbaren Ressourcen, Bearbeitung von Aufgabenstellungen nach Maßgabe der vom wirtschaftlichen Umfeld geforderten Anforderungen, Erwerb berufseinschlägiger Zertifikate nach den Möglichkeiten des Standortes.

4. AUTOMATISIERUNGSTECHNIK UND INDUSTRIEELEKTRONIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen und Systemen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Messtechnik und Sensorik

Bereich Digitaltechnik

Bereich Elektronische Bauelemente

Lehrstoff:

Bereich Messtechnik und Sensorik:

Grundbegriffe der Messtechnik, Messverfahren (Spannung, Strom, Widerstand).

Bereich Digitaltechnik:

Einfache Grundverknüpfungen, boolesche Algebra.

Werkstätte „Steuerungstechnik – 1“ (einfache verbindungsprogrammierte Steuerungen nach vorgegebenen Plänen aufbauen und überprüfen).

Bereich Elektronische Bauelemente:

Dioden (Kenndaten und Grenzwerte), Anwendungsgebiete von Dioden.

Werkstätte „Elektronik – 2“ (nichtlineare Widerstände und grundlegende Halbleiterbauelemente – Kenndaten und Grenzwerte, Aufbau von Anwendungsschaltungen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Messtechnik und Sensorik

Bereich Digitaltechnik

Bereich Elektronische Bauelemente

Lehrstoff:

Bereich Messtechnik und Sensorik:

Messfehler, Messverfahren (AC / DC, spannungs- und stromrichtiges Messen), Leistungsmessung.

Werkstätte „Elektronik – 3“ (Bewertung unterschiedlicher Signale mittels Oszilloskop).

Bereich Digitaltechnik:

Kombinatorische Logik.

Werkstätte „Steuerungstechnik – 2“ (Anwendungen mit Kleinsteuerungen).

Bereich Elektronische Bauelemente:

Transistoren (Kenndaten und Grenzwerte), Anwendungsgebiete von Transistoren.

Werkstätte „Elektronik – 4“ (Anfertigen und Prüfen einfacher Schaltungen).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Messtechnik und Sensorik

Bereich Digitaltechnik

Bereich Steuerungs- und Leittechnik

Bereich Schaltungstechnik

Lehrstoff:

Bereich Messtechnik und Sensorik:

Grundlagen zum Oszilloskop, Druck- und Temperaturmessung, Sensoren für lineare Bewegung, Sensoren für rotatorische Bewegung.

Bereich Digitaltechnik:

Selbsthaltung, Verriegelung.

Bereich Steuerungs- und Leittechnik:

Relaissteuerung.

Werkstätte „Steuerungstechnik – 3“ (Anbindung von Aktorik und Sensorik an eine SPS mit Funktionsprüfung).

Bereich Schaltungstechnik:

Passive Filtergrundschaltungen (Zeit- und Frequenzverhalten), Transistor als Schalter für verschiedene Lasten.

Werkstätte „Elektronik – 5“ (Transistoren – Kenndaten und Grenzwerte, Aufbau einfacher Transistorgrundschaltungen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Digitaltechnik

Bereich Steuerungs- und Leittechnik

Bereich Schaltungstechnik

Lehrstoff:

Bereich Digitaltechnik:

Übersicht über programmierbare Bausteine.

Bereich Steuerungs- und Leittechnik:

SPS Aufbau, Funktionsprinzip und Baugruppen, SPS Anbindung von Aktorik und Sensorik, SPS Sprachelemente.

Werkstätte „Automatisierungstechnik und Robotik – 1“ (Auswahl von geeigneter SPS-Hardware, Anwendung grundlegender SPS Sprachelemente).

Bereich Schaltungstechnik:

Operationsverstärker (Grundschaltungen), Verstärker (Typen, Eigenschaften, Auswahlkriterien).

Werkstätte „Elektronik – 6“ (Schaltungsentflechtung mit CAD Unterstützung, Inbetriebnahme analoger und digitaler Baugruppen).

Werkstätte „Produktions- und Kunststofftechnik – 4“ (Fertigung von Baugruppen).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Messtechnik und Sensorik

Bereich Digitaltechnik

Bereich Steuerungs- und Leittechnik

Bereich Schaltungstechnik

Lehrstoff:

Bereich Messtechnik und Sensorik:

Grundlagen EMV-gerechter Leitungsführung, Grundlagen der Komponentenschirmung.

Bereich Digitaltechnik:

Mikrocomputer.

Bereich Steuerungs- und Leittechnik:

Schnittstellen und Bussysteme.

Bereich Schaltungstechnik:

Stromversorgung (Auswahlkriterien).

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Regelungstechnik

Bereich Maschinensicherheit

Bereich Informationstechnik

Bereich Projektentwicklung

Lehrstoff:

Bereich Regelungstechnik:

Begriffe, Regelkreisglieder, Kennzeichnung.

Bereich Maschinensicherheit:

Einschlägige Vorschriften zur Maschinensicherheit.

Bereich Informationstechnik:

Bussysteme und Netzwerkkomponenten – Konfiguration.

Werkstättenlabor „Automatisierungstechnik und Robotik“ (Vernetzung von SPS-Komponenten und Automatisierungsanlagen).

Bereich Projektentwicklung:

Werkstättenlabor nach Maßgabe der Aufgabenstellung und der lokalen Ressourcen.

Vorbereitung auf einfache planende Aufgabenbereiche der Berufspraxis, Bearbeitung von Aufgabenstellungen nach Maßgabe der am Standort verfügbaren Ressourcen, Bearbeitung von Aufgabenstellungen nach Maßgabe der vom wirtschaftlichen Umfeld geforderten Anforderungen, Erwerb berufseinschlägiger Zertifikate nach den Möglichkeiten des Standortes.

5. COMPUTERUNTERSTÜTZTE PROJEKTENTWICKLUNG

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektentwicklung

Lehrstoff:

Bereich Projektentwicklung:

Handskizzen und normgerechte Werkzeichnungen, Einführung in computerunterstütztes Entwerfen und Konstruieren (CAD).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektentwicklung

Lehrstoff:

Bereich Projektentwicklung:

Ausgewählte einfache Projekte zu den Lehrinhalten der technischen Pflichtgegenstände aus den Bereichen Grundlagen der Elektrotechnik, Niederspannungstechnik, Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik, Grundlagen der Mechatronik, Betriebsumfeld elektrischer Maschinen, Messtechnik und Sensorik, Digitaltechnik sowie elektronische Bauelemente, vertiefte Anwendung von CAD/CAE.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektentwicklung

Lehrstoff:

Bereich Projektentwicklung:

Ausgewählte einfache Projekte zu den Lehrinhalten der technischen Pflichtgegenstände aus den Bereichen Grundlagen der Elektrotechnik, Niederspannungstechnik, Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik, Grundlagen der Mechatronik, Betrieb elektrischer Maschinen, Messtechnik und Sensorik, Digitaltechnik sowie elektronische Bauelemente, vertiefte Anwendung von CAD/CAE.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektentwicklung

Lehrstoff:

Bereich Projektentwicklung:

Ausgewählte einfache Projekte zu den Lehrinhalten der technischen Pflichtgegenstände aus den Bereichen Grundlagen der Elektrotechnik, Niederspannungstechnik, Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik, Grundlagen der Mechatronik, Betrieb elektrischer Maschinen, angewandte Leistungselektronik, Messtechnik und Sensorik, Digitaltechnik, Steuerungs- und Leittechnik sowie Schaltungstechnik, vertiefte Anwendung von CAD/CAE.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektentwicklung

Lehrstoff:

Bereich Projektentwicklung:

Ausgewählte einfache Projekte zu den Lehrinhalten der technischen Pflichtgegenstände aus den Bereichen Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik, Erneuerbare Energien und Energiewirtschaft, Netzwerk- und Kommunikationstechnik, Betrieb elektrischer Maschinen, angewandte Leistungselektronik, Digitaltechnik, Steuerungs- und Leittechnik sowie Schaltungstechnik, vertiefte Anwendung von CAD/CAE.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektentwicklung

Lehrstoff:

Bereich Projektentwicklung:

Ausgewählte einfache Projekte zu den Lehrinhalten der technischen Pflichtgegenstände aus den Bereichen Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik, Mittelspannungstechnik, Erneuerbare Energien und Energiewirtschaft, Betrieb elektrischer Maschinen, Angewandte Leistungselektronik, Messtechnik und Sensorik, Digitaltechnik, Steuerungs- und Leittechnik sowie Schaltungstechnik, vertiefte Anwendung von CAD/CAE.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektentwicklung

Lehrstoff:

Bereich Projektentwicklung:

Übergreifende Projekte zu den Lehrinhalten der technischen Pflichtgegenstände.

6. LABORATORIUM Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Laborbetrieb

Lehrstoff:

Bereich Laborbetrieb:

Ausgewählte Übungen zu Lehrinhalten der technischen Pflichtgegenstände aus den Bereichen Grundlagen der Elektrotechnik, Niederspannungstechnik, Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik, Lichttechnik, Grundlagen der Mechatronik, Betrieb elektrischer Maschinen, angewandte Leistungselektronik, Messtechnik und Sensorik, Digitaltechnik, Steuerungs- und Leittechnik sowie Schaltungstechnik unter Berücksichtigung der in der Praxis auftretenden Spannungen und Ströme.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Laborbetrieb

Lehrstoff:

Bereich Laborbetrieb:

Ausgewählte Übungen zu Lehrinhalten der technischen Pflichtgegenstände aus den Bereichen Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik, Erneuerbare Energien und Energiewirtschaft, Netzwerk- und Kommunikationstechnik, Betrieb elektrischer Maschinen, Angewandte Leistungselektronik, Digitaltechnik, Steuerungs- und Leittechnik sowie Schaltungstechnik unter Berücksichtigung der in der Praxis auftretenden Spannungen und Ströme.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Laborbetrieb

Lehrstoff:

Bereich Laborbetrieb:

Ausgewählte Übungen zu Lehrinhalten der technischen Pflichtgegenstände aus den Bereichen Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik, Mittelspannungstechnik, Erneuerbare Energien und Energiewirtschaft, Betrieb elektrischer Maschinen, Angewandte Leistungselektronik, Messtechnik und Sensorik, Digitaltechnik, Steuerungs- und Leittechnik sowie Schaltungstechnik unter Berücksichtigung der in der Praxis auftretenden Spannungen und Ströme.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Laborbetrieb

Lehrstoff:

Bereich Laborbetrieb:

Ausgewählte Übungen zu Lehrinhalten der technischen Pflichtgegenstände aus den Bereichen Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik, Mittelspannungstechnik, Erneuerbare Energien und Energiewirtschaft, Betrieb elektrischer Maschinen, Angewandte Leistungselektronik, Messtechnik und Sensorik, Digitaltechnik, Steuerungs- und Leittechnik sowie Schaltungstechnik unter Berücksichtigung der in der Praxis auftretenden Spannungen und Ströme, Übungen und Projekte (auch gegenstandsübergreifend) zu Lehrinhalten der technischen Pflichtgegenstände unter Berücksichtigung der in der Praxis auftretenden Spannungen und Ströme.

7. BETRIEBSPRAXIS

Gemäß Stundentafel römisch eins.1.

Siehe Anlage 1.

A./B. Alternative Pflichtgegenstände

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

1.1 VERTIEFUNG ALLGEMEINBILDUNG

Siehe Anlage 1.

1.2 BETRIEBSPRAXIS

Siehe Anlage 1.

C. Verbindliche Übung 1. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht E. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

F. Unverbindliche Übungen 1. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

2. SPRACHTRAINING DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

H. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände 1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Siehe Anlage 1.

2. Religion

Siehe Anlage 1.

3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2021

Gesetzesnummer

20009628

Dokumentnummer

NOR40234908