Kurztitel

Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 240 aus 2016, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2021,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 7

Inkrafttretensdatum

01.09.2021

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten vergleiche Paragraph 4

Text

Anlage 1.7 LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR ELEKTRONIK UND TECHNISCHE INFORMATIK mit Betriebspraxis römisch eins.1 Stundentafel1 der 3,5–jährigen Fachschule

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik6

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch drei)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

4

(römisch zwei)

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

2

2

2

2

1

9

römisch zwei

2.a

Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik

6

6

6

6

4

4

2

34

römisch vier

2.b

Elektronik Design2

2, (2)

2, (2)

2, (2)

2, (2)

3, (2)

3, (2)

2

16

römisch eins

2.c

Angewandte Elektronik

4

4

4

4

4

4

2

26

römisch eins

3.a

Netzwerktechnik – Werk-stätte und Produktionstechnik

4

4

4

4

6

6

2

30

römisch vier

3.b

Kommunikationselektronik

2

2

2

2

1

9

römisch eins

3.c

Computer- und Netzwerktechnik

1

1

2

2

2

2

1

11

römisch eins

4.

Softwaretechnik3

2, (2)

2, (2)

2, (2)

2, (2)

8

römisch eins

5.

Laboratorium

3

3

2

8

römisch eins

6.

Betriebspraxis

20

20

römisch vier

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz4

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

35

35

37

37

36

36

37

253

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

 

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Englisch

2

2

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

2

2

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

1

1

 

römisch drei

5.

Technik Kreativ

2

2

1

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

 

römisch zwei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

___________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

3 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Elektronik und technische Informatik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Elektronik und technische Informatik.

4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Elektronik und technische Informatik.

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR ELEKTRONIK UND TECHNISCHE INFORMATIK mit Betriebspraxis römisch eins.2 Stundentafel1 der 4–jährigen Fachschule mit Ausbildungsschwerpunkt2

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik8

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(römisch drei)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

4

(römisch zwei)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

2

2

2

2

1

1

10

römisch zwei

2.a

Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik

6

6

6

6

4

4

2

5

39

römisch vier

2.b

Elektronik Design3

2, (2)

2, (2)

2, (2)

2, (2)

2, (2)

2, (2)

1

2

15

römisch eins

2.c

Angewandte Elektronik

4

4

4

4

3

3

2

3

27

römisch eins

3.a

Netzwerktechnik – Werkstätte und Produktionstechnik

4

4

4

4

6

6

2

4

34

römisch vier

3.b

Kommunikationselektronik

2

2

3

3

1

2

13

römisch eins

3.c

Computer- und Netzwerk-technik

1

1

2

2

3

3

1

2

15

römisch eins

4.

Softwaretechnik 4

2, (2)

2, (2)

2, (2)

2, (2)

8

römisch eins

5.

Laboratorium

3

3

2

4

12

römisch eins

 

Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte B.1–B.4

2

2

2

2

8

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

20

20

römisch eins

1.2

Betriebspraxis

20

20

römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz6

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

35

35

37

37

38

38

38

30

288

 

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-gruppe

 

Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte

Klasse

Summe

 

 

1.

2.

3.

4.

 

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

B.1

Mikroelektronik

2

2

2

2

8

römisch eins

B.2

Multimedia- und Kommunikationselektronik

2

2

2

2

8

römisch eins

B.3

Computer- und Informationstechnik

2

2

2

2

8

römisch eins

B.4

Automatisierung

2

2

2

2

8

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

 

 

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

 

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Englisch

2

2

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

2

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

2

2

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

1

1

 

römisch drei

5.

Technik Kreativ

2

2

1

1

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

 

römisch zwei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Mit Ausbildungsschwerpunkt B.1 „Mikroelektronik“, B.2 „Multimedia- und Kommunikationselektronik“, B.3 „Computer- und Informationstechnik“, B.4 „Automatisierung“.

3 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

4 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

5 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.

6 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

8 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte, Verbindliche Übung

4. Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte1

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Elektronik und technische Informatik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Elektronik und technische Informatik.

4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Elektronik und technische Informatik.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel römisch eins.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 147 aus 2011, idgF sowie Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 272 aus 2013, idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF. erbracht.

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel römisch eins.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen (Ausbildungsschwerpunkt gemäß Abschnitt B.1 – B.4).

1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Elektronik und Technische Informatik können eigenständig Tätigkeiten auf dem Gebiet der Angewandten Elektronik, Elektronik Design, Kommunikationselektronik, Computer- und Netzwerktechnik und Softwaretechnik ausführen. Dabei steht die Planung von Abläufen und Projekten, die Fertigung und Wartung elektronischer Geräte, die Anpassung von Softwarelösungen, die messtechnische Überprüfung bzw. der Test und die Validierung der Komponenten, Module und Systeme im Vordergrund. Sie sind in der Lage, eigenständig Fehler systematisch zu erkennen, aufzusuchen, einzugrenzen und zu beheben.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B: Unternehmensführung:

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß Paragraph 58, des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Elektronik Design:

Im Bereich Werkstoffe der Elektronik kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Werkstoffe der Elektronik und können deren Eigenschaften beurteilen sowie deren mechanische Komponenten normgerecht darstellen.

Im Bereich Fertigungsverfahren der Elektronik können die Absolventinnen und Absolventen die fachspezifische Feinwerktechnik benennen und anwenden sowie die gängigen Verbindungstechniken beschreiben.

Im Bereich Fertigungsunterlagen können die Absolventinnen und Absolventen die praxisnahen Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen. Sie können Fertigungsunterlagen lesen und erstellen sowie die fachspezifischen Normen und Vorschriften anwenden.

Im Bereich Elektronische Bauelemente und Baugruppen kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Bauformen und können Bauteile zu Baugruppen zusammenschalten.

Im Bereich Schaltungsentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen vorgegebene Schaltungen und Baugruppen mittels CAD erstellen. Sie können Leiterplatten designen und die Fertigungsunterlagen erstellen sowie deren Funktion simulieren. Die Absolventinnen und Absolventen können vorgegebene Applikationsschaltungen anwendungsbezogen einsetzen. Sie kennen die Möglichkeiten der Leiterplattenproduktion und können designte Leiterplatten für die automatische Fertigung vorbereiten.

Im Bereich Automatisierung können die Absolventinnen und Absolventen Workflows erfassen und dokumentieren. Sie kennen Bussysteme und können sie anhand ihrer Eigenschaften unterscheiden und auswählen sowie ausgewählte Bussysteme konfigurieren. Die Absolventinnen und Absolventen können einfache Mikrocontrollerschaltungen erstellen und einfache Abläufe auf rechnergestützten Produktionssystemen programmieren.

Im Bereich Projektmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundzüge des betrieblichen Qualitätsmanagements und können es anwenden. Sie können einfache Projekte des Fachgebietes planen, umsetzen und dokumentieren sowie die gängigen Planungswerkzeuge anwenden.

Im Bereich Produktentwicklung und Wartung können die Absolventinnen und Absolventen Mess-, Prüf- und Wartungspläne erstellen sowie Unterlagen auch in englischer Sprachen lesen und verstehen.

Angewandte Elektronik:

Im Bereich Grundlagen der Elektronik kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik und können das Verhalten einfacher Schaltungen damit begründen. Sie können die Gesetze auf einfache Schaltungen anwenden, damit das Verhalten von einfachen Schaltungen untersuchen und sie zur Lösung von technischen Aufgaben einsetzen.

Im Bereich Bauelemente kennen die Absolventinnen und Absolventen die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften elektronischer Bauelemente. Sie können die Bauteile einfacher Schaltungen unter Beachtung relevanter Kriterien dimensionieren und elektronische Bauelemente unter Verwendung von Datenblättern messtechnisch analysieren sowie einfache Bauelemente auswählen, einbauen und in Betrieb nehmen.

Im Bereich Messtechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen geeignete Messverfahren für elektrische Größen, Zeit und Frequenz, deren Kenngrößen und Messfehler und können für das jeweilige Einsatzgebiet geeignete Messverfahren auswählen und die erforderlichen Messschaltungen dimensionieren sowie Messergebnisse kommentieren und dokumentieren.

Im Bereich Schaltungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen das Verhalten elektronischer Grundschaltungen und ihre typischen Anwendungsgebiete. Sie können einfache elektronische Schaltungen nach vorgegebenen Spezifikationen entwerfen und dimensionieren sowie Bauelementgruppen auswählen, aufbauen und in Betrieb nehmen.

Im Bereich Leistungselektronik kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau, die Kennlinien und die Funktionsweise von leistungselektronischen Bauelementen. Sie kennen die einschlägigen Vorschriften und Normen, können leistungselektronische Komponenten auswählen.

Im Bereich Regelungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Architekturen von Regelungssystemen sowie deren Beschreibungsformen. Sie können einfache Analog- und Digitalregler dimensionieren und realisieren.

Im Bereich Automatisierungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen Sensoren, Aktoren sowie deren Ansteuerprinzipien und können für die jeweilige Anwendung geeignete Sensoren und Aktoren auswählen und einsetzen. Sie können einfach Aufgaben in der Automatisierungstechnik durchführen.

Kommunikationselektronik:

Im Bereich Elektroakustik kennen die Absolventinnen und Absolventen gebräuchliche akustische Wandler und deren Eigenschaften und können die Wandlerprinzipien sowie Mess- und Aufzeichnungsverfahren anwenden.

Im Bereich Signale kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Signalkennwerte für die Audio- und Videosignalverarbeitung und können die Anwendung in einfachen Beispielen darstellen.

Im Bereich Schaltungstechnik kennen Absolventinnen und Absolventen Beispiele für Zweipole und Vierpole und können deren Funktionsweise für praktische Aufgabenstellungen anwenden., Sie kennen grundlegende Schaltungen der Hochfrequenztechnik und können den Einsatz der Schaltungen für die Empfangstechnik erklären.

Im Bereich Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen das Prinzip der Darstellung von Ortskurven und können Resonanzschaltungen beschreiben.

Im Bereich Grundlagen der Übertragungstechnik und -systeme kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Theoreme der Informationstheorie und der Übertragungstechnik und können einfache Verfahren der Codierung und das Prinzip der Modulation erklären.

Im Bereich Vermittlungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die vermittlungstechnischen Komponenten und Verfahren und können deren Einsatz anwenden.

Im Bereich Funktechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Verfahren der Radio- und Fernsehtechnik und können die Vor- und Nachteile der Verfahren beschreiben.

Im Bereich Modulation kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Eigenschaften von einfachen analogen und digitalen Modulationsverfahren und können die Verfahren in bestehenden Anwendungen beschreiben.

Im Bereich Optische Nachrichtentechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise von optoelektronischen Bauelementen und können optoelektronische Signale erfassen und auswerten sowie für Anwendungen geeignete Komponenten auswählen.

Im Bereich Leitungen kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Grundfunktion von praktischen Leitungsbauformen und können den Einsatz von Leitungsbauformen anhand von Beispielen beschreiben.

Im Bereich Grundlagen Wellenausbreitung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Wellenbereiche und die wichtigsten Grundbegriffe der elektromagnetischen Wellenausbreitung. Sie können das Prinzip der Wellenausbreitung in den Wellenbereichen in einfacher Weise beschreiben.

Im Bereich Antennen kennen die Absolventinnen und Absolventen einfache Antennenbauformen und können die Funktion für verschiedene Anwendungen beschreiben.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Mobilkommunikation kennen die Absolventinnen und Absolventen gängige Verfahren und Systeme und können den Einsatz der Verfahren in einfacher Weise beschreiben.

Im Bereich Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Begriffe und Einflussgrößen und können Abhilfemaßnahmen zur Störungsbeseitigung beschreiben.

Computer- und Netzwerktechnik:

Im Bereich Grundlegende Elemente der Digitaltechnik können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Methoden des digitalen Entwurfs anwenden, selbstständig Digitalbausteine auswählen sowie den Entwurf dokumentieren.

Im Bereich Computertechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen Basisarchitekturen und Kenngrößen moderner Computer. Sie können Geräte instandsetzen, tauschen, auswählen und zusammenbauen sowie Fehler beheben.

Im Bereich Bauelemente können die Absolventinnen und Absolventen selbstständig fachgerechte Komponenten auswählen. Sie können die Eigenschaften von Digitalbausteinen zuordnen sowie diese kombinieren.

Im Bereich Netzwerktechnik können die Absolventinnen und Absolventen Netzwerke mit den dazugehörigen Applikationen im speziellen Anwendungsbereich der Kommunikationstechnik einrichten und in Betrieb nehmen. Sie können Störungen eingrenzen und beheben sowie normgerechte Dokumente der Netzwerktopologie anfertigen.

Im Bereich Mikrocomputer können die Absolventinnen und Absolventen die Funktion von Mikrocontroller beschreiben, deren Module den Anwendungen zuordnen sowie unter Anwendung von Programmiertools und einfachen Programmiermethoden Funktionen eines Mikrocomputersystems realisieren.

Softwaretechnik:

Im Bereich Fachrichtungsspezifische Software verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionalität von Anwendersoftware und können sie zur Lösung von konkreten Aufgabenstellungen einsetzen.

Im Bereich Programmiersprachen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Vor- und Nachteile gängiger Programmiersprachen und können die für eine spezifische Aufgabe geeignete wählen. Sie können Grundstrukturen, Befehle, Syntaxregeln und Programmerzeugungsmechanismen einer vorgegebenen Programmiersprache einsetzen und die Funktionalität von Softwaremodulen anhand des Quellcodes nachvollziehen sowie die Regeln von vorgegebenen Programmiersprachen für die Lösung komplexer Aufgaben anwenden.

Im Bereich Hardwarenaher Programmierung kennen die Absolventinnen und Absolventen Standardfunktionen und können Bibliotheken in Programmen einbeziehen und anwenden. Sie können Entwickler und Benutzerdokumentationen für eigene Programmentwicklungen benutzen, Basisfunktionen implementieren und testen.

Im Bereich Betriebssysteme kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Komponenten eines modernen Betriebssystems, verstehen deren Aufgaben und können ein vorgegebenes Betriebssystem nützen.

Im Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung können die Absolventinnen und Absolventen statische Webseiten benutzerfreundlich gestalten und anpassen. Sie können Netzwerke konfigurieren und warten.

3. Berufsbezogene Lernergebnisse der Ausbildungsschwerpunkte gemäß Abschnitt B.1 – B.4: B.1 Mikroelektronik:

Im Bereich Netzwerktechnik können die Absolventinnen und Absolventen Netzwerke – mit den dazugehörigen Applikationen im speziellen Anwendungsbereich der Kommunikationstechnik – einrichten und in Betrieb nehmen. Sie können Störungen eingrenzen und beheben sowie normgerechte Dokumente der Netzwerktopologie anfertigen.

Im Bereich Mikrocomputer können die Absolventinnen und Absolventen die Funktion von Mikrocontroller beschreiben, deren Module den Anwendungen zuordnen sowie unter Anwendung von Programmiertools und einfachen Programmiermethoden Funktionen eines Mikrocomputersystems realisieren.

B.2 Multimedia- und Kommunikationselektronik:

Im Bereich Multimedia kennen Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften gängiger Signalquellen für den Licht-, Audio- und Videobereich mit deren Steuerung und können Anlagen konfigurieren und in Betrieb nehmen.

Sie kennen erforderliche elektrische und mechanische Betriebsmittel und können Geräte für Multimediaanwendungen konfigurieren und in Betrieb nehmen.

Sie kennen die einschlägigen Rechtsvorschriften, Normen, Richtlinien und Sicherheitsvorschriften für die Einrichtung und den Betrieb von Multimediageräten und bühnentechnischen Aufbauten und können diese anwenden.

Im Bereich Kommunikationselektronik kennen Absolventinnen und Absolventen netzwerktechnische Komponenten, Schnittstellen und Methoden zur Optimierung von Übertragungskanälen und können komplexere Netzwerkkomponenten konfigurieren und in Betrieb nehmen.

Sie kennen das Verhalten von Funktionsbaugruppen für höhere Frequenzen und können den Einsatz der Funktionsbaugruppen beschreiben.

Sie kennen Begriffe und Einflüsse des Rauschens in elektronischen Schaltungen und können diese zur Betrachtung von Empfangssystemen anwenden.

Sie kennen grundlegende Normen zur elektromagnetischen Verträglichkeit von Kommunikationsgeräten und können diese auf die Stör- und Feldstärkemesstechnik anwenden.

B. 3 Computer- und Informationstechnik:

Im Bereich Betriebssysteme können die Absolventinnen und Absolventen sowohl serverseitig als auch clientseitig Dienste, Sicherheitssysteme installieren, warten und konfigurieren.

Im Bereich Programmiersprachen können die Absolventinnen und Absolventen Informationen in Dateien speichern, lesen und weiterverarbeiten.

Im Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung können die Absolventinnen und Absolventen serverseitige Technologien konfigurieren und einsetzen, Netzwerke betreuen und warten.

Im Bereich Hardwarenaher Programmierung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Vor und Nachteile unterschiedlicher Mikrocontrollerkonzepte, können geeignete Lösungen auswählen und Programme zur Ansteuerung von Peripheriekomponenten für diese erstellen, testen und dokumentieren sowie Kommunikation zwischen einzelner Systeme einrichten.

Im Bereich Softwareentwicklung kennen und verstehen die Absolventinnen und Absolventen die gängigsten Methoden der Softwareentwicklung, können diese anwenden und dokumentieren.

B. 4 Automatisierung:

Im Bereich Messtechnik kennen Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften von Messwertumformern und können einfache Messschaltungen dimensionieren.

Im Bereich Bussysteme kennen Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise von gängigen Bussystemen und können Bussysteme für Anwendungen auswählen.

Im Bereich Speicherprogrammierbare Steuerung kennen Absolventinnen und Absolventen Logik und programmierbare Bausteine und können für einfache Anwendungen eine speicherprogrammierbare Steuerung konfigurieren und programmieren.

Im Bereich Sensorik und Aktorik kennen Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften gängiger Sensoren und Aktoren. Sie können Sensoren und Aktoren für einfache Anwendungen auswählen.

Im Bereich Steuer- und Regelungstechnik kennen Absolventinnen und Absolventen Eigenschaften von Regelkreisgliedern und können diese auf Regelstrecken und Bemessung von Reglern anwenden.

Im Bereich Systeme kennen Absolventinnen und Absolventen die Darstellung der Automatisierungspyramide und können den Einsatz der Techniken in den Ebenen beschreiben.

Im Bereich Antriebstechnik kennen Absolventinnen und Absolventen das Betriebsverhalten und die Kennlinien von Antrieben und können Antriebe für Anwendungen auswählen.

Im Bereich Anlagentechnik kennen Absolventinnen und Absolventen grundlegende Normen und Vorschriften und können grundlegend die Betriebssicherheit von Geräten und Anlagen beurteilen., Sie können Prozessdaten auswerten und einfache Prozesse visualisieren.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. UNTERRICHTSORGANISATION

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Siehe Anlage 1.

römisch acht. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch neun. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

5. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

B. Fachpraxis und Fachtheorie 1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Siehe Anlage 1.

2.a ELEKTRONIK – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen und Systemen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektronik Design

Bereich Angewandte Elektronik

Lehrstoff:

Bereich Elektronik Design:

Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Manuelle Fertigkeiten der Werkstoffbearbeitung; maschinelle Bearbeitung von fachspezifischen Werkstoffen; Handhabung und Anwendung von Messwerkzeugen).

Bereich Angewandte Elektronik:

Werkstätte „Elektronik“ (Bauformen und Kennzeichnung von elektronischen Bauelementen; Aufbau und Messung von Grundschaltungen).

Werkstätte „Elektrotechnik“ (Verbindungstechniken der Elektrotechnik; Aufbau, Anschluss und Inbetriebnahme von elektrischen Betriebsmitteln; Sicherheit in elektrischen Anlagen).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektronik Design

Bereich Angewandte Elektronik

Lehrstoff:

Bereich Elektronik Design:

Werkstätte „Kunststofftechnik“ (Manuelle, maschinelle und thermische Be- und Verarbeitung von Kunststoffen).

Werkstätte „Gerätebau“ (Prototypische mechanische und chemische Fertigung von Leiterplatten; computerunterstützte Fertigung von Leiterplatten).

Bereich Angewandte Elektronik:

Werkstätte „Elektronik“ (Verbindungstechniken der Elektronik; Konfektionierung von Verbindungen in Systemen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektronik Design

Bereich Angewandte Elektronik

Lehrstoff:

Bereich Elektronik Design:

Werkstätte „Kunststofftechnik“ (Anfertigen von facheinschlägigen Bauteilen und Baugruppen).

Werkstätte „Gerätebau“ (Aufbau, Inbetriebnahme und Reparatur von elektronischen Schaltungen und Baugruppen).

Bereich Angewandte Elektronik:

Werkstätte „Elektronik“ (Aufbau, Inbetriebnahme und Prüfung von Analog- und Digital-schaltungen).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektronik Design

Bereich Angewandte Elektronik

Lehrstoff:

Bereich Elektronik Design:

Werkstätte „Gerätebau“ (Anwendung von SMD-Bauteilen und Baugruppen; Verarbeitungs- und Reparaturtechniken; Gehäusetechnik).

Bereich Angewandte Elektronik:

Werkstätte „Elektronik“ (Herstellen von Grundschaltungen; Bau- und Inbetriebnahme analoger und digitaler Baugruppen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektronik Design

Bereich Angewandte Elektronik

Lehrstoff:

Bereich Elektronik Design:

Werkstätte „Gerätebau“ (Fertigung und Inbetriebnahme elektronischer Geräte und Systeme; Anwendung von SMT).

Bereich Angewandte Elektronik:

Werkstätte „Elektronik“ (Bau- und Inbetriebnahme analoger und digitaler Systeme; Reparatur von elektronischen Geräten).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Angewandte Elektronik

Lehrstoff:

Bereich Angewandte Elektronik:

Werkstätte „Elektronik“ (Aufbau und Inbetriebnahme komplexer digitaler Baugruppen sowie von Mikrocontrollerkomponenten).

Werkstätte „Industrieelle Elektronik“ (Aufbau und Inbetriebnahme von Sensoren und Aktoren an programmierbaren Steuerungen und Bussystemen; Elektropneumatik).

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektronik Design

Bereich Angewandte Elektronik

Lehrstoff:

Bereich Elektronik Design:

Werkstätte „Fertigungssteuerung und Überwachung“ (Arbeitsplanung und Fertigungssteuerung; Zeiterfassung; Kalkulation; Erstellen von Fertigungsunterlagen; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung).

Bereich Angewandte Elektronik:

Werkstätte „Elektronik“ (Aufbau und Inbetriebnahme komplexer digitaler Systeme sowie von Mikrocontrollersystemen und Mikrocomputern; Fehlersuche).

Werkstätte „Industrieelle Elektronik“ (Aufbau und Inbetriebnahme von steuerungs- und regelungstechnischen Systemen).

2.b ELEKTRONIK DESIGN

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkstoffe der Elektronik

Bereich Fertigungsverfahren der Elektronik

Bereich Fertigungsunterlagen

Lehrstoff:

Bereich Werkstoffe der Elektronik:

Werkstoffe, Materialeigenschaften, Bearbeitungsverfahren; technische Zeichnungen.

Bereich Fertigungsverfahren der Elektronik:

Schraub-, Klemm- und Klebetechnik; Schweiß- und Löttechnik.

Bereich Fertigungsunterlagen:

Technische Freihandzeichnungen, CAD-Konstruktion.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektronische Bauelemente und Baugruppen

Bereich Schaltungsentwicklung

Lehrstoff:

Bereich Elektronische Bauelemente und Baugruppen:

Kenngrößen, Einsatzbereich und Toleranzen von Bauteilen.

Bereich Schaltungsentwicklung:

Leiterplattenentwurf mit rechnergestützten Systemen; Simulation; Bestückungs- und Löttechnik.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schaltungsentwicklung

Lehrstoff:

Bereich Schaltungsentwicklung:

Leiterplattendesign, Bestückungs- und Löttechnik, Kunststofftechnik; Dokumentation.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Automatisierung

Bereich Schaltungsentwicklung

Lehrstoff:

Bereich Automatisierung:

Dokumentation; Fehlererfassung und -verfolgung, Fernwartung, Supportlevel; Arbeitsablaufverwaltung; Bussysteme.

Bereich Schaltungsentwicklung:

Mikroelektronik, SMD-Technik, SMT-Technik.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Automatisierung

Lehrstoff:

Bereich Automatisierung:

Entwurf von Mikrocontrollerschaltungen; Konzepte und Bauformen, SPS – Grundlagen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

Bereich Produktentwicklung und Wartung

Lehrstoff:

Bereich Projektmanagement:

Qualitätsprüfung und –kontrolle; Methoden zur Fehlersuche; Evaluation.

Bereich Produktentwicklung und Wartung:

Garantie und Gewährleistung; Betriebskostenkalkulation; Abnutzung und Verschleiß; Wartungsplanung.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projekt- und Produktionsentwicklung

Lehrstoff:

Bereich Projekt- und Produktionsentwicklung:

Projekte planen und steuern, Terminmanagement.

2.c ANGEWANDTE ELEKTRONIK

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Elektronik

Bereich Bauelemente

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Elektronik:

Elektrotechnische Grundgrößen, Einheiten und Gesetze, Gleichstromtechnik, Strom-, Spannungs- und Leistungsmessung, Widerstandsmessung, Strom-/Spannungsquellen; Ersatzschaltungen; Arbeit; Leistung; Wirkungsgrad; Anpassung.

Bereich Bauelemente:

Elektromechanische Bauelemente, passive Bauelemente.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Elektronik

Bereich Bauelemente

Bereich Messtechnik

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Elektronik:

Magnetisches Feld, Elektrisches Feld, Schaltverhalten von Induktivitäten und Kapazitäten.

Bereich Bauelemente:

Lineare und nichtlineare passive Bauelemente; Kapazität; Kondensator; Induktivität; Spule.

Bereich Messtechnik:

Messung nichtelektrischer Größen; Sensoren und Messschaltungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Elektronik

Bereich Bauelemente

Bereich Schaltungstechnik

Bereich Messtechnik

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Elektronik:

Wechselstromtechnik (Grundbegriffe, Kennwerte, Darstellung sinusförmiger Größen; Grundschaltungen idealer, passiver Bauelemente; Wirk-, Blind- und Scheinleistung).

Bereich Bauelemente:

Grundfunktionen von Transistoren.

Bereich Schaltungstechnik:

Grenzwerte und Kennwerte von elektronischen Bauteilen.

Bereich Messtechnik:

Wechselstrommesstechnik (Strom- und Spannungsmessung; Frequenz- und Phasenmessung; Oszilloskop).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bauelemente

Bereich Schaltungstechnik

Bereich Leistungselektronik

Lehrstoff:

Bereich Bauelemente:

Operationsverstärker, Komparatoren.

Bereich Schaltungstechnik:

OPV-Grundschaltungen.

Bereich Leistungselektronik:

Elektronische Netzteile; Grundschaltungen der Leistungselektronik.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bauelemente

Bereich Schaltungstechnik

Bereich Leistungselektronik

Lehrstoff:

Bereich Bauelemente:

AD-Wandler, DA-Wandler.

Bereich Schaltungstechnik:

Verstärkerschaltungen; Spannungs- und Stromquellen.

Bereich Leistungselektronik:

Leistungsverstärker.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schaltungstechnik

Bereich Regelungstechnik

Bereich Leistungselektronik

Bereich Automatisierungstechnik

Lehrstoff:

Bereich Schaltungstechnik:

Filter, Oszillatoren.

Bereich Regelungstechnik:

Analoge Regelungstechnik; Arten von Regelkreisgliedern und Reglern.

Bereich Leistungselektronik:

Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) und Electrostatic Discharge (ESD).

Bereich Automatisierungstechnik:

Sensoren und Aktoren.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Messtechnik

Bereich Regelungstechnik

Bereich Automatisierungstechnik

Lehrstoff:

Bereich Messtechnik:

Messsysteme, automatisierte Messdatenverarbeitung.

Bereich Regelungstechnik:

Digitale Regelungstechnik (Arten von Regelkreisgliedern und Reglern; Grundbegriffe der Leit- und Prozesstechnik).

Bereich Automatisierungstechnik:

Grundlagen der Automatisierungstechnik und Robotik; Bussysteme in der Automatisierungstechnik.

3.a NETZWERKTECHNIK – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen, Systemen und Kommunikationsverbindungen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kommunikationselektronik

Bereich Computertechnik

Lehrstoff:

Bereich Kommunikationselektronik:

Werkstätte „Kommunikationselektronik“ (Herstellen elektronischer Schaltungen und Anfertigung von Baugruppen).

Bereich Computertechnik:

Werkstätte „Computertechnik“ (Konfektionierung und Inbetriebnahme von Computersystemen; Konfiguration von Computerkomponenten).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kommunikationselektronik

Bereich Netzwerktechnik

Lehrstoff:

Bereich Kommunikationselektronik:

Werkstätte „Kommunikationselektronik“ (Anwendung von Baugruppen der Kommunikations-elektronik; Verkabelungssysteme; Verteileranschlusstechniken).

Bereich Netzwerktechnik:

Werkstätte „Netzwerktechnik“ (zurichten, verlegen und prüfen von galvanischen und optischen Datenleitungen und Kabeln).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kommunikationselektronik

Bereich Netzwerktechnik

Lehrstoff:

Bereich Kommunikationselektronik:

Werkstätte „Kommunikationselektronik“ (Aufbau, Konfiguration und Messungen an stationären Kommunikationseinrichtungen).

Bereich Netzwerktechnik:

Werkstätte „Netzwerktechnik“ (Auswahl von Komponenten und Aufbau sowie Inbetriebnahme eines Basisnetzwerkes).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kommunikationselektronik

Bereich Netzwerktechnik

Lehrstoff:

Bereich Kommunikationselektronik:

Werkstätte „Kommunikationselektronik“ (Grundlagen von Kommunikationssystemen; Mobil- und Festnetzkommunikation).

Werkstätte „Nieder- und Hochfrequenztechnik“ (parametrieren und prüfen von Baugruppen der Elektroakustik, Audio- und Videotechnik).

Bereich Netzwerktechnik:

Werkstätte „Netzwerktechnik“ (Konfiguration von Netzwerkkomponenten; Schnittstellen; Datenübertragungseinrichtungen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kommunikationselektronik

Bereich Netzwerktechnik

Lehrstoff:

Bereich Kommunikationselektronik:

Werkstätte „Kommunikationselektronik“ (Digitale Vermittlungs- und Übertragungstechnik; Voice over IP).

Werkstätte „Nieder- und Hochfrequenztechnik“ (Aufbau, Inbetriebnahme und Messungen an Schaltungen der NF- und HF-Technik; Anfertigen von Baugruppen unter Berücksichtigung von HF- und EMV-Eigenschaften).

Bereich Netzwerktechnik:

Werkstätte „Netzwerktechnik“ (Fehlersuche an Computersystemen; Netzwerkkomponenten; Entwurf, Aufbau und Inbetriebnahme von Datennetzen inklusive Systemsoftware).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kommunikationselektronik

Lehrstoff:

Bereich Kommunikationselektronik:

Werkstätte „Nieder- und Hochfrequenztechnik“ (Aufbau, Reparatur und Wartung von Geräten der Antennen- und Funktechnik, Verstärker- und Übertragungstechnik).

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kommunikationselektronik

Bereich Netzwerktechnik

Lehrstoff:

Bereich Kommunikationselektronik:

Werkstätte „Nieder- und Hochfrequenztechnik“ (Anwendung und Wartung von Systemen der Antennen-, Funk- und Übertragungstechnik; SAT-Anlagen; Untersuchung der elektromagnetischen Verträglichkeit und Störsicherheit).

Bereich Netzwerktechnik:

Werkstätte „Netzwerktechnik“ (Konfiguration, Administration, Wartung und Dokumentation von komplexen Netzwerken).

3.b KOMMUNIKATIONSELEKTRONIK

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektroakustik

Bereich Signale

Lehrstoff:

Bereich Elektroakustik:

Wandler (Mikrofon, Lautsprecher), Pegelmessung, Aufzeichnungsverfahren.

Bereich Signale:

Signalkennwerte, Signalverarbeitung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schaltungstechnik

Bereich Grundlagen

Lehrstoff:

Bereich Schaltungstechnik:

Filterschaltungen.

Bereich Grundlagen:

Bodediagramm, Resonanz.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Übertragungstechnik und -systeme

Bereich Vermittlungstechnik

Bereich Funktechnik

Bereich Modulation

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Übertragungstechnik und -systeme:

Multiplexverfahren, Zeitmultiplexsysteme.

Bereich Vermittlungstechnik:

Grundlegende vermittlungstechnische Prinzipien.

Bereich Funktechnik:

Radio- und Fernsehtechnik.

Bereich Modulation:

Analoge und digitale Verfahren.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Optische Nachrichtentechnik

Bereich Leitungen

Bereich Schaltungstechnik

Lehrstoff:

Bereich Optische Nachrichtentechnik:

Sende- und Empfangselemente, Lichtwellenleiter, aktive und passive optische Elemente.

Bereich Leitungen:

Symmetrische und unsymmetrische Leitungen.

Bereich Schaltungstechnik:

Empfangstechnik, Verstärker, Oszillatoren, Filter.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen Wellenausbreitung

Bereich Antennen

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen Wellenausbreitung:

Grundbegriffe der Ausbreitung elektromagnetischer Wellen, Frequenzbereiche.

Bereich Antennen:

Antennenbauformen, Antennenanlagen.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mobilkommunikation

Bereich Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)

Lehrstoff:

Bereich Mobilkommunikation:

Aktuelle Verfahren und deren Einsatzbereiche.

Bereich Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV):

Kopplungsmechanismen, Störquellen, Abhilfemaßnahmen, Messtechnik.

3.c COMPUTER- UND NETZWERKTECHNIK

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlegende Elemente der Digitaltechnik

Lehrstoff:

Bereich Grundlegende Elemente der Digitaltechnik:

Dezimal-, Binär- und Hexadezimalsystem; Umrechnung von Zahlen verschiedener Systeme; vorzeichenbehaftete Binärzahlen; Darstellung boolescher Verknüpfungen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlegende Elemente der Digitaltechnik

Bereich Computertechnik

Lehrstoff:

Bereich Grundlegende Elemente der Digitaltechnik:

Grundverknüpfungen und zusammengesetzte boolesche Verknüpfungen; Anwendungen.

Bereich Computertechnik:

Grundlegender Aufbau und Funktionsweise von Computersystemen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlegende Elemente der Digitaltechnik

Bereich Bauelemente

Lehrstoff:

Bereich Grundlegende Elemente der Digitaltechnik:

              Struktur,  Beschreibung und Betriebsarten von Schaltwerken; Zähler, Schieberegister, Frequenzteiler.

Bereich Bauelemente:

              Begriffe, Kenngrößen, Technologien; Architektur; Arten programmierbarer Logikbausteine; Anwendungen.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Netzwerktechnik

Lehrstoff:

Bereich Netzwerktechnik:

Topologien und Modelle, Protokolle und Hardwarekomponenten; vernetzte Systeme; Dienste; Anwendungen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mikrocomputer

Lehrstoff:

Bereich Mikrocomputer:

Grundstruktur eines Mikrocomputers.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mikrocomputer

Lehrstoff:

Bereich Mikrocomputer:

Aufbau und Funktion eines Mikrocontrollers; Peripherie; maschinennahe Programmierung. Datensicherheit.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Computertechnik

Bereich Mikrocomputer

Lehrstoff:

Bereich Computertechnik:

Schnittstellen und Protokolle; Peripheriegeräte.

Bereich Mikrocomputer:

Standardschnittstellen; maschinennahe Programmierung.

4. SOFTWARETECHNIK

1. Klasse (1.und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen können im

Bereich Fachrichtungsspezifische Software

Bereich Programmiersprachen

Bereich Hardwarenahe Programmierung

Lehrstoff:

Bereich Fachrichtungsspezifische Software:

Office-Programme, fachspezifische Werkzeuge.

Bereich Programmiersprachen:

Syntaxregeln, Sprachkonzepte.

Bereich Hardwarenahe Programmierung:

Entwicklungsumgebung, Bibliotheken, Softwaredokumentation.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Programmiersprachen

Bereich Hardwarenahe Programmierung

Lehrstoff:

Bereich Programmiersprachen:

Programm- und Datenstrukturen.

Bereich Hardwarenahe Programmierung:

Basisfunktionen implementieren und testen. Entwickler- und Benutzerdokumentation verwenden.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Betriebssysteme

Bereich Programmiersprachen

Bereich Hardwarenahe Programmierung

Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung

Lehrstoff:

Bereich Betriebssysteme:

Anwendung von Systemsoftware.

Bereich Programmiersprachen:

Datenstrukturen.

Bereich Hardwarenahe Programmierung:

Mikrocontroller-Programmierung wiederverwendbarer Module.

Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung:

Statische HTML-Seiten, Grafikformate, CSS, Netzwerkkonfiguration, Netzwerkwartung.

5. LABORATORIUM Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Angewandte Elektronik

Bereich Kommunikationselektronik

Lehrstoff:

Übungen in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik“ sowie „Netzwerktechnik – Werkstätte und Produktionstechnik“, iB Einführung in die elektronische Messtechnik, Messungen an einfachen passiven Schaltungen, Wechselstrommesstechnik.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Angewandte Elektronik

Bereich Kommunikationselektronik

Lehrstoff:

Übungen in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik“ sowie „Netzwerktechnik – Werkstätte und Produktionstechnik“, iB Messungen an aktiven Bauteilen und Baugruppen, Messgeräte der Nieder- und Hochfrequenztechnik, Logikschaltungen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Übungen und Projekte auch gegenstandsübergreifend in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik“ sowie „Netzwerktechnik – Werkstätte und Produktionstechnik“, iB Messgeräte der Nieder- und Hochfrequenztechnik, Mikrocontroller und Peripherie, Netzwerktechnik.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Übungen und Projekte auch gegenstandsübergreifend in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik“ sowie „Netzwerktechnik – Werkstätte und Produktionstechnik“, iB Regelungstechnik, Mikrocontroller und Peripherie, Netzwerktechnik, Hochfrequenzmesstechnik.

6. BETRIEBSPRAXIS

Gemäß Stundentafel römisch eins.1.

Siehe Anlage 1.

A./B. Alternative Pflichtgegenstände

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

1.1 VERTIEFUNG ALLGEMEINBILDUNG

Siehe Anlage 1.

1.2 BETRIEBSPRAXIS

Siehe Anlage 1.

C. Verbindliche Übung 1. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

B.1 MIKROELEKTRONIK

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Netzwerktechnik

Lehrstoff:

Bereich Netzwerktechnik:

Topologien und Modelle, Protokolle und Hardwarekomponenten; vernetzte Systeme; Dienste; Anwendungen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mikrocomputer

Lehrstoff:

Bereich Mikrocomputer:

Grundstruktur eines Mikrocomputers.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mikrocomputer

Lehrstoff:

Bereich Mikrocomputer:

Aufbau und Funktion eines Mikrocontrollers; Peripherie; maschinennahe Programmierung; Datensicherheit.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mikrocomputer

Lehrstoff:

Bereich Mikrocomputer:

Standardschnittstellen; maschinennahe Programmierung.

B.2 MULTIMEDIA- UND KOMMUNIKATIONSELEKTRONIK

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Multimedia

Bereich Kommunikationselektronik

Lehrstoff:

Bereich Multimedia:

Licht-, Ton-, Videosignalquellen. Akustik.

Bereich Kommunikationselektronik:

Schnittstellen, Verbindungs- und Paketorientierung, Mehrfachausnutzung von Übertragungskanälen. Netzwerktechnik.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Multimedia

Bereich Kommunikationselektronik

Lehrstoff:

Bereich Multimedia:

Geräte für Multimediaanwendungen.

Bereich Kommunikationselektronik:

Verstärker, Oszillatoren, Filter für höhere Frequenzen. Netzwerktechnik.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Multimedia

Bereich Kommunikationselektronik

Lehrstoff:

Bereich Multimedia:

Geräte und Betriebsmittel für Beleuchtungstechnik und Bühnentechnik.

Bereich Kommunikationselektronik:

Rauschgrößen, Signal-Rauschverhältnis, Rauschen in Empfangssystemen.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Multimedia

Bereich Kommunikationselektronik

Lehrstoff:

Bereich Multimedia:

Rechtsvorschriften, Normen, Richtlinien und Sicherheitsvorschriften.

Bereich Kommunikationselektronik:

EMV-Normen und Vorschriften, Störmesstechnik, Feldstärkemesstechnik.

B.3 COMPUTER- UND INFORMATIONSTECHNIK

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Betriebssysteme

Bereich Programmiersprachen

Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung

Lehrstoff:

Bereich Betriebssysteme:

Konfiguration, Installation und Wartung eines Betriebssystems.

Bereich Programmiersprachen:

Dateiverwaltung.

Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung:

Statische HTML-Seiten, Grafikformate, CSS.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Hardwarenahe Programmierung

Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung

Lehrstoff:

Bereich Hardwarenahe Programmentwicklung:

Software zur Ansteuerung von Peripheriekomponenten.

Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung:

Client-Server-Technologie.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Hardwarenahe Programmentwicklung

Lehrstoff:

Bereich Hardwarenahe Programmentwicklung:

Schnittstellenkommunikation zwischen Systemen, Datenerfassung.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Softwareentwicklung

Lehrstoff:

Bereich Softwareentwicklung:

Projektmanagement, Softwaredokumentation.

B.4 AUTOMATISIERUNG

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Messtechnik

Bereich Bussysteme

Lehrstoff:

Bereich Messtechnik:

Begriffe der Messtechnik, Verfahren, Messwertaufnehmer, Messwertumformer.

Bereich Bussysteme:

Standardbussysteme.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Speicherprogrammierbare Steuerung

Bereich Sensorik und Aktorik

Lehrstoff:

Bereich Speicherprogrammierbare Steuerung:

Kombinatorische und Sequentielle Logik, programmierbare Bausteine, Konfiguration, SPS-Programmierung.

Bereich Sensorik und Aktorik:

Sensoren und Aktoren, hydraulische und pneumatische Systeme.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Steuer- und Regelungstechnik

Bereich Systeme

Lehrstoff:

Bereich Steuer- und Regelungstechnik:

Regelkreisglieder, Kennzeichnung von Strecken und Reglern.

Bereich Systeme:

Automatisierungspyramide, Industrielle Kommunikationssysteme, Sicherheitstechnik, Simulationssoftware.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Antriebstechnik

Bereich Anlagentechnik

Lehrstoff:

Bereich Antriebstechnik:

Rotierende und lineare Antriebe.

Bereich Anlagentechnik:

Normen und Vorschriften, Einführung in Prozessvisualisierung.

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht E. Freigegenstände

„Englisch“, „Projektmanagement“, „Entrepreneurship“ und „Mitarbeiterführung und -ausbildung“.

Siehe Anlage 1.

5. TECHNIK KREATIV Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Darstellung von Fragestellungen, Pflichten/Lastenheft, Mind Map, Internet- und Literaturrecherche, Adaptierung von Schaltungen, Softwarelösungen finden, installieren und adaptieren.

Entwurf und Bau von selbst geplanten Schaltungslösungen, Programmierung eigener Softwarelösungen für konkrete Aufgabenstellungen.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Internet- und Literaturrecherche

Bereich Kreative Schaltungsentwicklung

Lehrstoff:

Bereich Internet- und Literaturrecherche:

Internet und Fachliteratur.

Bereich Kreative Schaltungsentwicklung:

Einfache Schaltungsanalyse.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Internet- und Literaturrecherche

Bereich Kreative Schaltungsentwicklung

Lehrstoff:

Bereich Internet- und Literaturrecherche:

Internet und Fachliteratur; Nutzung von Foren.

Bereich Kreative Schaltungsentwicklung:

Schaltungsanalyse römisch zwei; Einführung in die Schaltungssimulation.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

Bereich Kreative Schaltungsentwicklung

Lehrstoff:

Bereich Projektmanagement:

Projektmanagement-Tools, Kenngrößen des Projektmanagements.

Bereich Kreative Schaltungsentwicklung:

Schaltungsanalyse römisch drei.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

Bereich Kreative Schaltungsentwicklung

Lehrstoff:

Bereich Projektmanagement:

Projektorganisation und -begleitung.

Bereich Kreative Schaltungsentwicklung:

Entwurf, Layout und Prüfplan für einen Gerät.

F. Unverbindliche Übungen 1. Bewegung und Sport

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

2. Sprachtraining Deutsch

Siehe Anlage 1.

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

H. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände 1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Siehe Anlage 1.

2. Religion

Siehe Anlage 1.

3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

4. Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte

Für die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt römisch neun Unterabschnitt B.1 bis B.4 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2021

Gesetzesnummer

20009628

Dokumentnummer

NOR40234907