Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 240 aus 2016, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2021,
römisch fünf
Anlage eins /, 6
01.09.2021
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche
klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten vergleiche Paragraph 4
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
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| Semesterwochenstunden |
| Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Klasse | Summe | ||||||||||
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| 1. | 2. | 3. | 4. |
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| Semester |
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| |||||||||
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| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. |
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A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
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1. | Religion/Ethik6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (römisch drei)/III | |||
2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 18 | (römisch eins) | |||
3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (römisch eins) | |||
4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | 6 | (römisch drei) | |||
5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (römisch vier a) | |||
6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (römisch eins) | |||
7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (römisch zwei) | |||
8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (römisch eins) | |||
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B. | Fachpraxis und Fachtheorie |
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1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | römisch zwei | |||
2. | Entwurf und Gestaltung2 3 | 3 | 3 | 5 | 5 | 8 (2) | 8 (2) | 3 | 35 | römisch zwei bzw. römisch eins | |||
3. | Technologie | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | (römisch eins) | |||
4. | Atelier und Produktion | 13 | 13 | 13 | 13 | 8 | 8 | 4 | 72 | (römisch vier) | |||
5. | Fertigungstechnik und Produktinformatik | – | – | – | – | 4 | 4 | 2 | 10 | römisch eins | |||
6. | Kunstgeschichte und Designtheorie | – | – | 1 | 1 | 2 | 2 | 1 | 7 | (römisch drei) | |||
7. | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | römisch vier | |||
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C. | Verbindliche Übung |
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1. | Soziale und personale Kompetenz4 | 1, (1) | 1, (1) | 1, (1) | 1, (1) | – | – | – | 4 | römisch drei | |||
| Gesamtsemesterwochen-stundenzahl | 36 | 36 | 36 | 36 | 36 | 36 | 37 | 253 |
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D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||||
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| Semesterwochenstunden |
| Lehrver- pflich- tungs-gruppe | |||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Klasse |
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| 1. | 2. | 3. | 4. |
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| Semester |
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| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. |
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E. | Freigegenstände |
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1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – |
| (römisch eins) | |||
2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 1 |
| römisch drei | |||
3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – |
| römisch drei | |||
4. | Mitarbeiterführung und –ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – |
| römisch drei | |||
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F. | Unverbindliche Übungen |
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1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| (römisch vier a) | |||
2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – |
| römisch zwei | |||
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G. | Förderunterricht5 |
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1. | Deutsch und Kommunikation |
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2. | Englisch |
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3. | Angewandte Mathematik |
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4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
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1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.
2 Mit Übungen.
3 Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.
4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (römisch eins) |
2. Religion | 2 | (römisch drei) |
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x3 |
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Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4 |
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______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Drechsler; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Drechsler.
4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Drechsler.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||
Klasse | ||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | |||||||||
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| Semester |
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| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. |
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A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
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1. | Religion/Ethik7 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | (römisch drei)/III | |
2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 20 | (römisch eins) | |
3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (römisch eins) | |
4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | – | 6 | (römisch drei) | |
5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 14 | (römisch vier a) | |
6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (römisch eins) | |
7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (römisch zwei) | |
8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (römisch eins) | |
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B. | Fachpraxis und Fachtheorie |
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1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 10 | römisch zwei | |
2. | Entwurf und Gestaltung2 3 | 3 | 3 | 6 | 6 | 8 (2) | 8 (2) | 4 (1) | 8 (2) | 46 | römisch zwei bzw. römisch eins | |
3. | Technologie | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 16 | (römisch eins) | |
4. | Atelier und Produktion | 14 | 14 | 14 | 14 | 10 | 10 | 3 | 10 | 89 | (römisch vier) | |
5. | Fertigungstechnik und Produktinformatik | – | – | – | – | 4 | 4 | 2 | 4 | 14 | (römisch eins) | |
6. | Kunstgeschichte und Designtheorie | – | – | 1 | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (römisch drei) | |
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A./B. | Alternative Pflichtgegenstände4 |
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1.1 | Vertiefung Allgemeinbildung | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | römisch eins | |
1.2 | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | römisch vier | |
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C. | Verbindliche Übung |
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1. | Soziale und personale Kompetenz5 | 1, (1) | 1, (1) | 1, (1) | 1, (1) | – | – | – | – | 4 | römisch drei | |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 37 | 37 | 38 | 38 | 38 | 38 | 38 | 32 | 296 |
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D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | ||||||||||
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| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden |
| Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||
Klasse |
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1. | 2. | 3. | 4. |
| ||||||||
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| Semester |
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| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. |
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E. | Freigegenstände |
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1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – |
| (römisch eins) | |
2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 |
| römisch drei | |
3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – |
| römisch drei | |
4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | – |
| römisch drei | |
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F. | Unverbindliche Übungen |
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1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| (römisch vier a) | |
2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | – |
| römisch zwei | |
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G. | Förderunterricht6 |
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1. | Deutsch und Kommunikation |
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2. | Englisch |
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3. | Angewandte Mathematik |
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4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
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1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.
2 Mit Übungen.
3 Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.
4 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.
5 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
7 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (römisch eins) |
2. Religion | 2 | (römisch drei) |
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x3 |
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Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4 |
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______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Drechsler; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Drechsler.
4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Drechsler.
Siehe Anlage 1.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel römisch eins.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 279 aus 2005, idgF sowie Bundesgesetzblatt Teil 2, 480 aus 2006, idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF erbracht.
Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel römisch eins.2 in der 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.
Die Fachschule für Drechsler ist eine technische, gewerbliche und kunsthandwerkliche Ausbildung, die fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse und Fähigkeiten miteinander verknüpft. Darüber hinaus werden die Grundlagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit geschaffen. Die Praxisnähe der Ausbildung wird durch die Betriebspraxis in besonderer Weise vertieft und mit der Erstellung einer Abschlussarbeit werden die erlangten Kompetenzen zusätzlich dokumentiert. Die Absolventinnen und Absolventen werden durch die praktische Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben im Bereich der Planung, Ausführung und Abrechnung, die bereits berufspraktische Erfahrung voraussetzen, in gewerblichen, technischen und kunsthandwerklichen Unternehmen, tätig zu werden. Weitere Betätigungsfelder finden sich im fachlichen Umfeld der Holzbearbeitungs- und einschlägigen Holzverarbeitungsindustrie sowie bei öffentlichen Institutionen und Ämtern im Bereich facheinschlägiger Tätigkeiten des Holzgewerbes.
Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Drechsler können eigenständig Tätigkeiten auf dem Gebiet der Angewandten Drechslerei und Gestaltung ausführen. Die Einsatzgebiete liegen im Bereich der Umsetzung und der Mitarbeit an der Planung und Ausführung von Arbeiten der Drechslerei und CNC-Technik einschließlich der Tätigkeiten der Arbeitsvorbereitung, Ausführung und Abrechnung mit der entsprechenden Qualitätssicherung. Die Erstellung von erforderlichen Dokumentationen im Fachbereich zählt ebenfalls zu den Kernkompetenzen.
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß Paragraph 58, des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Im Bereich Entwurf können die Absolventinnen und Absolventen komplexere Entwürfe und Studien nach den Prinzipien der Stimmigkeit, Proportion und Perspektive umsetzen. Sie können anwendungsorientierte Entwürfe zur Umsetzung in den Werkstätten herstellen, die entsprechenden darstellerischer Mittel auswählen und grafische und malerische Skizzen herstellen. Sie können durch bewusste Überzeichnung zur Abstraktion finden. Sie können komplexe gedrechselte kunsthandwerkliche Objekte entwerfen und unter Einbeziehung von Farbe und Oberfläche themenbezogene Entwürfe und Studien erstellen und begründen. Sie können Darstellung und Entwurf stilistischer Details in die themenbezogenen Projekte einarbeiten sowie freihändige Entwürfe in Bezug auf Linienführung und Stilisierung verfeinern.
Im Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen können die Absolventinnen und Absolventen gedrechselte Werkstücke mit Projektionsarten, Schnitten und Ansichten zeichnen und freihändig Objekte darstellen. Sie können Zeichnungsnormen und Proportionsregeln anwenden. Sie können anwendungsorientierte Zeichnungen zur Umsetzung in den Werkstätten anfertigen bzw. konstruktiv und maßstabgerecht gestaltete Zeichnungen aus Entwürfen mittlerer Komplexität herstellen. Sie können normgerechte Werkstückzeichnungen mit CAD- und CAM-Programmen zur CNC-Fertigung zeichnen bzw. konstruktiv und maßstabgerecht gestaltete komplexe CAD-Zeichnungen aus Entwürfen herstellen. Sie können CAD-Objektdesign unter Berücksichtigung kultureller, technologischer und ergonomischer Bedingungen sowie funktionale CAD-Werkzeichnungen für Werkstücke und Hilfsmittel zeichnen.
Im Bereich Drechslerkonstruktionen CAD können die Absolventinnen und Absolventen CAD- Programme anwenden und normgerechter Pläne mit CAD-Programmen erzeugen. Sie können computerunterstützt 2-dimensional Entwurfs- und Detailzeichnung anfertigen. Sie können computerunterstützt 3-dimensional Werkstückzeichnung als Entwurfs- und Detailzeichnung anfertigen und 3-dimensionale CAD-Schaubilder erstellen. Sie können CAD-Zeichnungen mit geeigneten Methoden kommunizieren sowie CAD-Perspektivkonstruktionen herstellen und Visualisierungstechniken anwenden.
Im Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen CAD können die Absolventinnen und Absolventen normgerechter Pläne mit unterschiedlichen CAD- und CAM-Programmen herstellen sowie die Weiterführung zur CNC-Fertigung planen. Sie können konstruktiv und maßstabgerecht gestaltete Zeichnungen auf Basis von Modellen und Entwürfen herstellen sowie funktionalen Werkzeichnungen für Werkstücke und Hilfsmittel zeichnen. Sie können kunsthandwerkliche Werkstücke, komplexe Objekte, gewundene und durchbrochene Säulen darstellen.
Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Präsentationsmedien auswählen und deren technische Möglichkeiten beurteilen, bedienen und anwenden. Sie können Arbeitsprozesse und Ergebnisse entsprechend dokumentieren und präsentieren. Sie können digitale Bildzusammenstellungen ordnen und digitale Modelle positionieren.
Im Bereich Entwurf können die Absolventinnen und Absolventen Entwürfe zur Präsentation von Projekten erstellen. Sie können komplexe Gestaltungsprozesse unter Berücksichtigung visueller zeitgemäßer Kommunikations- und Designstrategien entwerfen. Sie können selbstständige Präsentationen für gedrechselte Designlösungen und Produktphilosophien entwickeln.
Im Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen CAD können die Absolventinnen und Absolventen normgerechter Pläne mit unterschiedlichen CAD-Programmen herstellen und CAM-Pläne zur CNC-Fertigung darstellen. Sie können Werkzeichnung, Präsentationsmappen und Präsentationen zu themenbezogenen Projekten erstellen. Sie können Entwurfsprojekte, Konzeption und exemplarische Realisierung umsetzen.
Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen themenbezogene digitale Bildzusammenstellungen anwenden und geeignete digitale Modelle positionieren und bearbeiten. Sie können mit optimierten Präsentationsmethoden präsentieren und kommunizieren.
Im Bereich Materialkunde können die Absolventinnen und Absolventen die Ressourcen, Gewinnung, Einschnittarten und Handelsformen des Rohstoffes Holz erklären sowie den Aufbau und das Funktionsschema eines Baumes wiedergeben. Sie können eine Holzbewertung durch Zuordnung in Güteklassen dokumentieren und eine Holzvermessung berechnen. Sie können die Zusammenhänge über das Arbeiten des Holzes ableiten und die Eigenschaften des Holzes präzisieren. Sie können die Holzfehler, Holzkrankheiten, Holzschädlinge unterscheiden, die Grundlagen der Holztrocknung begründen, die verschiedenen Holzarten und ihre Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten erkennen und die richtigen Verbindungsmittel auswählen. Sie können verschieden Plattenwerkstoffe erkennen sowie deren Einsatzmöglichkeiten und ihre Verarbeitung interpretieren. Sie können die Furnierarten erkennen, die Herstellung, Trocknung und die Einsatzmöglichkeiten gliedern, die Messung, Lagerung und die Furniertechniken umschreiben. Sie können die Kunststoffarten erkennen und die unterschiedlichen Eigenschaften präzisieren, die Herstellung der Kunststoffarten und die Verwendung erklären. Sie können die Eigenschaften der Oberflächen funktionsbezogen auswählen und die Auftragstechniken der Oberflächenbehandlung erklären, die Materialien und ihre Anwendung unterscheiden. Sie können die Eigenschaften der Leime und Kleber wiedergeben, die Techniken, Materialien und die Anwendungen differenzieren. Sie können die Zusammensetzung der Werkstoffe, die Herstellung, die Verarbeitung, die Eigenschaften und die Verwendung erklären.
Im Bereich Arbeitstechnik Werkzeuge können die Absolventinnen und Absolventen Sicherheit und Unfallschutz, die Organisation in der Werkstätte, den Arbeitsplatz und Unfallverhütungsvorschriften interpretieren, die Verwendung der Handwerkzeuge bestimmen und deren Wirkungsweise und die Instandhaltung erläutern. Sie können die Werkzeuge und Bauteile der Handmaschinen sowie deren Einsatzmöglichkeiten benennen. Sie können die Zerspanungstechnischen Faktoren der Maschinenwerkzeuge, Werkzeugschneidstoffe und Maschinenwerkzeugarten bestimmen.
Im Bereich Arbeitstechnik Maschinen können die Absolventinnen und Absolventen die Werkzeuge der Standardmaschinen sowie deren Einsatzmöglichkeiten zuordnen sowie die Bauteile ihrer jeweiligen Verwendung definieren und präzisieren. Sie können die Grundlagen der Maschinentechnik, die Bauteile der Hand- und Holzbearbeitungsmaschinen und ihre Verwendung erklären. Sie kennen den Aufbau einer Druckluftanlage und die Sicherheitsvorschriften.
Im Bereich Arbeitstechnik Drechseln können die Absolventinnen und Absolventen die Drechseltechniken unterscheiden und die Techniken einordnen, die Aufspannvorrichtungen, Sicherheit und Unfallschutz der Techniken präzisieren. Sie können die Bauteile der Drechselmaschinen und Drechselautomaten, die Verwendung und die Sicherheitsvorschriften ableiten.
Im Bereich Arbeitstechnik CNC können die Absolventinnen und Absolventen die Bauteile der CNC-Drechselmaschinen ihre Verwendung und die Sicherheitsvorschriften definieren, die Arbeitsabläufe und das Programm zur Herstellung eines Werkstückes mit den CNC-Drechselmaschinen entwickeln. Sie können die Bauteile des CNC-Bearbeitungszentrums ihre Verwendung und die Sicherheitsvorschriften definieren, die Arbeitsabläufe und das Programm zur Herstellung eines Werkstückes mit dem CNC- Bearbeitungszentrum entwickeln.
Im Bereich Arbeitstechnik Maschinen können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Bauteile einer Anlagen-Steuerungstechnik und die Sicherheitsvorschriften einordnen.
Im Bereich Arbeitstechnik CNC können die Absolventinnen und Absolventen das Programm zur Herstellung eines Werkstückes mit dem CNC-Bearbeitungszentrum entwickeln. Sie können technologische und wirtschaftliche Parameter zur CNC-Maschinenbeschaffung realisieren.
Atelier und Produktion:
Im Bereich Drechslerei können die Absolventinnen und Absolventen ihren Arbeitsplatz einrichten und die Werkstätte so organisieren, dass die Sicherheit und Unfallverhütung sowie die Nachhaltigkeit und der Umweltschutz gewährleistet sind. Sie können die Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe in der Werkstätte handhaben und die Arbeitsschritte planen. Sie können die Grundformen im Langholzdrehen fertigen und die Grundtechniken im Langholzdrehen anwenden und entwickeln. Sie können die Grundtechniken im Querholzdrehen an Werkstücken sowie das Schleifen und Schärfen von Drechslerwerkzeugen und die verschiedenen Oberflächengestaltungen durchführen. Sie können nach Vorgabe des Fertigungsprozesses selbstständig gedrechselte Werkstücke herstellen sowie Entwürfe in gedrechselte Objekte übertragen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften, des Zeitmanagements und der Qualität. Die Absolventinnen und Absolventen können die Techniken der Nassholzbearbeitung anwenden und dünnwandige Werkstücke reproduzieren. Sie können lange bzw. dünne Werkstücke aus Langholz drechseln. Sie können selbstständig Planung, Kalkulation und Herstellung von Kleinserien in der Kleinserienfertigung umsetzen bzw. großdimensionale Werkstücke in Lang- und Querholz aus trockenen und nassen Holz drechseln. Sie können Arbeitsaufträge kundenorientiert entwickeln, ausführen, dokumentieren und präsentieren sowie Werkstoffe materialgerecht und unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte einsetzen und bearbeiten.
Im Bereich Handwerkzeuge können die Absolventinnen und Absolventen die Grundtechniken im Messen, Sägen, Hobeln, Bohren anwenden und Holzverbindungen auswählen und fertigen.
Im Bereich Holzbearbeitungsmaschinen können die Absolventinnen und Absolventen durch Einsatz handwerklicher Fertigkeiten sowie Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften Werkstücke anfertigen sowie technisch unterstützt Oberflächentechniken anwenden. Sie können ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten richtig einsetzen sowie die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht verwenden. Sie können Bauteile und Funktionsweise von Kopierdrehmaschinen beschreiben und erklären sowie gedrechselte Werkstücke herstellen.
Im Bereich Drechslerei können die Absolventinnen und Absolventen eigene Entwürfe und Projekte in Werkstücke umsetzen. Sie können durch Einsatz handwerklicher Fertigkeiten mit Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften Werkstücke anfertigen.
Im Bereich Holzbearbeitungsmaschinen können die Absolventinnen und Absolventen durch Einsatz handwerklicher Fertigkeiten, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften projektorientierte Werkstücke anfertigen. Sie können technisch unterstützte Oberflächentechniken projektorientiert anwenden und deren Qualität beurteilen.
Fertigungstechnik und Produktinformatik:
Im Bereich Arbeitsvorbereitung können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsaufträge, Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Kontrolle EDV-gestützt planen und erstellen. Sie können computerunterstützt Produktionsabläufe nach handwerklichen, technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten planen, beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten und die gewonnenen Datenstrukturen zur innerbetrieblichen Datenmigration aufbereiten.
Im Bereich Anlagenorientierte Fertigung können die Absolventinnen und Absolventen selbstständig auf CNC-Drechselmaschinen gedrechselte Werkstücke und gefräste Werkstücke herstellen. Sie können Konstante und Variable in einer Datenstruktur mittels einer anlagenspezifischen Programmiersprache darstellen und ihre Befehlsstrukturen anwenden sowie branchenspezifischer Software im 2-dimensionaler Bereich zur anlagenorientierten Fertigung programmieren. Sie können selbstständig mit dem CNC-Bearbeitungszentrum einfache Werkstücke herstellen. Sie können computerunterstützt Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren.
Im Bereich Arbeitsvorbereitung können die Absolventinnen und Absolventen die Arbeitsvorbereitung EDV-gestützt planen, erstellen und differenzieren. Sie können computerunterstützt Produktionsabläufe planen, sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten, die gewonnenen Datenstrukturen beurteilen und in die innerbetriebliche Datenmigration implementieren.
Im Bereich Anlagenorientierte Fertigung können die Absolventinnen und Absolventen Bauteile und Funktionsweise 5-Achs-Bearbeitungszentrum beschreiben und erklären. Sie können Konstante und Variable in einer Datenstruktur mittels einer anlagenspezifischen Programmiersprache darstellen und ihre Befehlsstrukturen anwenden. Sie können selbstständig mit dem 5-Achs-Bearbeitungszentrum einfache Werkstücke herstellen. Sie können projektorientiert programmieren, serieller Fertigungsverfahren auswählen, Verfahrensparameter festlegen und produktionstechnisch umsetzen und bewerten.
Im Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte. Sie sind in der Lage, einen zeitlichen Überblick über die relevanten Kunstepochen zu geben.
Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen, religiösen und politischen Hintergründe für das Entstehen der relevanten Kunstepochen.
Im Bereich Architektur kennen die Absolventinnen und Absolventen die zentralen architektonischen Elemente der relevanten Kunstepochen und der diversen Bauwerke.
Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der relevanten Kunstepochen.
Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.
Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.
Im Bereich Designtheorie können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Designgeschichte erklären und im historischen Kontext einordnen. Sie können Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen bestimmen. Sie erkennen anhand der Formensprache die zeitliche Einordnung und können Firmen und Gestalter benennen. Sie sind in der Lage, die Grundzüge der Designtheorie in der eigenen Arbeit anzuwenden.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.
Siehe Anlage 1.
Die Schülerinnen und Schüler können
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Wartung von Maschinen und Geräten.
Aufbau und Einrichtung von Messaufbauten sowie Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten von Messapparaturen.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen
Bereich Entwurf:
Zeichnen einfacher Körper und Objekte, Proportionen und Räumlichkeiten, Anwendung verschiedener zeichnerischer und malerischer Mittel.
Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen:
Strich- und Bemaßungsnormen, Darstellung und Bemaßung einfacher Körper, Darstellung von gedrechselten Werkstücken, Projektionsarten, orthogonale und schräge Parallelprojektion mit Schnitten und Ansichten.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen
Bereich Entwurf:
Perspektive, Proportionslehre, grafische Darstellung räumlicher Objekte, 3-dimensionaler Objekte, Entwürfe unter Berücksichtigung der klassischen Kompositionsprinzipien.
Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen:
Projektionsarten, orthogonale und schräge Parallelprojektion, Darstellung von gedrechselten Werkstücken mit Schnitten und mehren Ansichten, werkstattbegleitende Konstruktionszeichnung, Zeichnungsnormen, Proportionsregeln.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen
Bereich Drechslerkonstruktionen CAD
Bereich Entwurf:
Idee, Umsetzung und Darstellung, Entwürfe und Skizzen auf Papier und plastischen Materialien, Naturstudium, Landschafts- und Architekturmotive, Schrift, figurale Kompositionen, Anwendungen darstellerischer Mittel.
Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen:
Darstellung von gedrechselten Werkstücken mit Schnitten und Ansichten, Projektionsarten, Konstruktionszeichnung, Zeichnungsnormen, Körper, Drehflächen, Schnitte, Anschnittlinien.
Bereich Drechslerkonstruktionen CAD:
Anwendungstechniken CAD, Herstellung normgerechter Pläne mit CAD-Programmen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen
Bereich Drechslerkonstruktionen CAD
Bereich Entwurf:
Natur- und Detailstudien, grafische und malerische Skizzen, Kompositionsanalyse, experimentelle Gestaltungsaufgaben, Verdeutlichung und Abstraktion, grafisch skizzieren, Objektdesign.
Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen:
CAD-Programme, Darstellung von gedrechselten Werkstücken mit Schnitten und Ansichten, Konstruktionszeichnung, Zeichnungsnormen, Körper, Drehflächen, Schnitte, Anschnittlinien.
Bereich Drechslerkonstruktionen CAD:
Computerunterstütze Darstellung von 2-dimensionalen Plänen, einfache 3-dimensionale Darstellung einzelner Objekte, Layoutgestaltung, Ausgabemöglichkeiten, digitale Kommunikation.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen
Bereich Drechslerkonstruktionen CAD
Bereich Medienlabor
Bereich Entwurf:
Entwicklungsprozesse, Objektdesign; Vertiefung der formalen, technischen und ästhetisch–künstlerischen Fertigkeiten, Proportions- und Detailstudien, Licht und Schatten, Schriftgestaltung und Ornament.
Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen:
CAD-Anwendungen, normgerechter Werkstückzeichnungen, Lageaufgaben, Körper, Drehflächen, Schnitte, Vertiefung der formalen, technischen und ästhetisch–künstlerischen Fertigkeiten.
Bereich Drechslerkonstruktionen CAD:
CAD, 3-dimensionale Darstellung gedrechselter Objekte, Layoutgestaltung.
Bereich Medienlabor:
Grundlagen der technischen Vortragsmedien, digitale Fotografie und deren Gerätehandhabung, Aufnahmetechnik, computergestütztes Design, Ausarbeitungsverfahren mit pixelorientierter Software, Lichttechnik und Lichtführung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen
Bereich Drechslerkonstruktionen CAD
Bereich Medienlabor
Bereich Entwurf:
Grafische und plastische Umsetzungsvarianten, Proportions- und Detailstudien, Entwurfsgestaltung unter Einbeziehung von Oberfläche und Farbe.
Konkave und konvexe Formgebung.
Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen:
Objektdesign mit kultureller, technologischer und ergonomischer Betrachtung, normgerechte Werkstückzeichnungen.
Bereich Drechslerkonstruktionen CAD:
CAD 3-dimensionale Darstellung gedrechselter Objekte, Ausgabemöglichkeiten, digitale Kommunikation, Visualisierungstechniken.
Bereich Medienlabor:
Vortragsmedien, digitale Fotografie, Design, Software, Licht, Positionierung der Objekte und Modelle; 3-dimensionale Software; medienunterstützte Präsentationstechniken, medienunterstütztes Präsentations- und Kommunikationstraining.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen CAD
Bereich Medienlabor
Bereich Entwurf:
Zeichnerische Darstellung komplexer Entwürfe; maßstab- und perspektivengerechte Darstellung von Objekten in Raum; digitale Weiterverarbeitung und Präsentation der Entwurfsarbeit.
Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen CAD:
CAD- und CAM-Programme, Weiterführung zur CNC-Fertigung, konstruktiv und maßstabgerecht gestaltete Zeichnungen auf Basis von Modellen und Entwürfen.
Werkzeichnungen für Werkstücke und Hilfsmittel, Darstellung kunsthandwerklicher Werkstücke, komplexe Objekte, gewundene und durchbrochene Säulen, themenbezogenen Projekte, Entwurfsprojekte, Konzeption und exemplarische Realisierung, Präsentation.
Bereich Medienlabor:
Digitale Bildzusammenstellungen, digitale Modelle positionieren.
Medienunterstütztes Präsentations- und Kommunikationstraining.
8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen CAD
Bereich Medienlabor
Bereich Entwurf:
Zeichnerische Darstellung komplexer Präsentationsentwürfe; digitale Weiterverarbeitung und Präsentation für gedrechselte Designlösungen und Produktphilosophien.
Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen CAD:
CAD- und CAM-Programme, Weiterführung zur CNC-Fertigung, komplexe Objekte, themenbezogene Projekte, Konzeption und exemplarische Realisierung, Präsentation.
Bereich Medienlabor:
Bildzusammenstellungen, Modelle positionieren und bearbeiten.
Präsentations- und Kommunikationstraining.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialkunde
Bereich Arbeitstechnik Werkzeuge
Bereich Materialkunde:
Wald, Baum, Holzstruktur, chemischer Aufbau des Holzes.
Bereich Arbeitstechnik Werkzeuge:
Räumliche Voraussetzungen, Arbeitsplatz, Sicherheit am Arbeitsplatz, Unfallgefahren und Unfallverhütung, Handwerkzeuge und Arbeitsgeräte (Hobelbank, Werkzeuge zum Messen und Reißen, Handwerkzeuge für die spanende Bearbeitung; Schneidegeometrie, Sägen, Instandhaltung der Sägen, Hobel, Instandhaltung des Hobel, Stemmeisen, Handbohrer, Raspel und Feilen, Ziehklinge; Handwerkzeuge für die spanlose Bearbeitung).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialkunde
Bereich Arbeitstechnik Werkzeuge
Bereich Arbeitstechnik Maschinen
Bereich Materialkunde:
Holzgewinnung, Einschnitt, Handelsformen, Holzbewertung, Güteklassen, Holzmessung.
Arbeiten des Holzes, technische Eigenschaften des Holzes, ästhetische Eigenschaften des Holzes, Holzfehler, Holzkrankheiten, Holzschädlinge, Holztrocknung, Holzarten, Anlegen einer Holzkartei.
Bereich Arbeitstechnik Werkzeuge:
Drechselwerkzeuge, Bohrer, Handbohrmaschinen, Handstichsägen, Handhobelmaschine, Handkreissäge.
Bereich Arbeitstechnik Maschinen:
Drechselbank, Bandsäge, Abrichthobelmaschine, Dickenhobelmaschine.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialkunde
Bereich Arbeitstechnik Drechseln
Bereich Arbeitstechnik Werkzeuge
Bereich Materialkunde:
Ausländische Holzsorten; Auswahl, Eigenschaften und Auswirkungen der Hölzer bei der Bearbeitung; Einschnitt sowie Trocknung und Lagerung von ausländischen Holzarten; Anlegen einer Holzkartei mit ausländischen Holzsorten.
Verbindungsmittel (Federn, Dübel, Holznägel, Schrauben, Nägel, Klammern).
Platten aus Massivholz, Platten aus Holzspänen, Platten aus Holzfasern, sonstige Plattenwerkstoffe.
Bereich Arbeitstechnik Drechseln:
Handdrechseln, Nassholzdrechseln, Bohrtechniken auf der Drehbank, Kantigdrehen, Trommeldrehen, Gewindestrählern, Aufspannvorrichtungen, Sicherheit und Unfallschutz.
Bereich Arbeitstechnik Werkzeuge:
Zerspanungstechnologie, Werkzeugschneidstoffe, Maschinenwerkzeugarten, sicherheitstechnische Bestimmungen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialkunde
Bereich Arbeitstechnik Maschinen
Bereich Materialkunde:
Furnierarten, Herstellung, Trocknung, Messung, Lagerung, Furniertechniken, Einlegearbeiten.
Einteilung der Kunststoffe, Herstellung, Verwendung.
Bereich Arbeitstechnik Maschinen:
Grundlagen von Strom, Antriebsarten, Kraftübertragung, Zerspanungstechnologie, Schutzmaßnahmen, Wartung, Handmaschinen, Kreissägen, Fräsmaschinen, Bohrmaschinen, Schleifmaschinen, Kehlautomat, Holzdrehbänke, Furnierklebemaschine, Leimauftragsmaschine, Furnierpressen, Holztrocknungsanlagen, Hilfs-, Zusatz- und Sicherheitseinrichtungen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialkunde
Bereich Arbeitstechnik Drechseln
Bereich Materialkunde:
Techniken, Materialien, Anwendung der Oberflächentechnologie, Oberflächenfehler, alternative Oberflächen, Holzschutz.
Bereich Arbeitstechnik Drechseln:
Drechselmaschinen und Drechselautomaten, Ovaldrehen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialkunde
Bereich Arbeitstechnik CNC
Bereich Materialkunde:
Leime, Kleber. Metalle, Glas, Stein, Leder, Textilien, Holzersatzstoffe, Horn.
Bereich Arbeitstechnik CNC:
CNC-Drechselmaschine.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitstechnik Maschinen
Bereich Arbeitstechnik CNC
Bereich Arbeitstechnik Maschinen:
Druckluftanlagen; Elektrik.
Bereich Arbeitstechnik CNC:
Grundlagen CNC-Bearbeitungszentrum.
8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitstechnik Maschinen
Bereich Arbeitstechnik CNC
Bereich Arbeitstechnik Maschinen:
Pneumatik; Hydraulik; Absaugtechnik; Transporteinrichtungen.
Bereich Arbeitstechnik CNC:
CNC-Technik; CNC-Bearbeitungszentrum; Technologiedaten und Leistungsparameter.
Die Schülerinnen und Schüler können
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.
Herstellung von gedrechselten Werkstücken des gesamten Fachbereiches und von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Drechslerei
Bereich Handwerkzeuge
Bereich Holzbearbeitungsmaschinen
Bereich Drechslerei:
Werkstätte „Drechslerei“ (Werkstättenordnung, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung, Instandhalten der Werkzeuge, Maschinen; Herstellung von gedrechselten Grundformen, Werkzeuge und einfache gedrechselte Werkstücke, Messtechniken und Bearbeitungstechniken im Lang- und Querholzdrechseln, Maßdrehen, Ausdrehen, Werkzeugschleifen, Anfertigen von Holzverbindungen, Schleifen, Ölen und Wachsen).
Werkstätte „Oberflächen“ (Lack).
Bereich Handwerkzeuge:
Werkstätte „Drechslerei“ (Messen, Sägen, Hobeln, Bohren, Anfertigung von Holzverbindungen).
Bereich Holzbearbeitungsmaschinen:
Werkstätte „Drechslerei“ (Ständerbohrmaschine, Tellerschleifmaschine, Bandsäge).
Werkstätte „Maschinen“ (Dickenhobelmaschine, Abrichthobelmaschine, Längsschnittkreissäge, Kappsäge).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Drechslerei
Bereich Handwerkzeuge
Bereich Holzbearbeitungsmaschinen
Bereich Drechslerei:
Werkstätte „Drechslerei“ (Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung, Instandhalten der Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe, Planen der Arbeitsschritte; Herstellung einfacher gedrechselter Werkstücke, Messtechniken und Bearbeitungstechniken im Lang- und Querholzdrechseln, Maßdrehen, Ausdrehen, Werkzeugschleifen, Werkzeugschärfen, Anfertigung von Holzverbindungen; Schleifen, Ölen und Wachsen).
Werkstätte „Oberflächen“ (Lack).
Bereich Handwerkzeuge:
Werkstätte „Drechslerei“ (Messen, Sägen, Hobeln, Bohren, Verleimen, positive und negative Formschnittmuster, Reliefs, Anfertigen von Holzverbindungen).
Bereich Holzbearbeitungsmaschinen:
Werkstätte „Drechslerei“ (Ständerbohrmaschine, Tellerschleifmaschine, Bandsäge).
Werkstätte „Maschinen“ (Dickenhobelmaschine, Abrichthobelmaschine, Längsschnittkreissäge, Kappsäge).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Drechslerei
Bereich Holzbearbeitungsmaschinen
Bereich Drechslerei:
Werkstätte „Drechslerei“ (neue Drechseltechniken, einfache Objekte nach eigenen Entwürfen, Profildrehen in Lang- und Querholz, Spann- und Drehtechniken in Längsholz, Querholz und Hirnholz; Drehen einfacher Hohlkörper mit Deckel; Drehen dünner Werkstücke, Nassholzbearbeitung, Schärfen von Handdrehwerkzeugen).
Bereich Holzbearbeitungsmaschinen:
Werkstätte „Maschinen“ (Werkstattorganisation und Werkstattbetrieb, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung, Holzbearbeitungsmaschinen, Formatkreissäge).
Werkstätte „Oberflächen“(Oberflächengestaltungen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Drechslerei
Bereich Holzbearbeitungsmaschinen
Bereich Drechslerei:
Werkstätte „Drechslerei“ (neue Drechseltechniken, einfache Objekte nach eigenen Entwürfen, Profildrehen in Lang- und Querholz, Spann- und Drehtechniken in Längsholz, Querholz und Hirnholz; Drehen einfacher Hohlkörper mit Deckel; Drehen dünner Werkstücke, Nassholzbearbeitung, Schärfen von Handdrehwerkzeugen).
Bereich Holzbearbeitungsmaschinen:
Werkstätte „Maschinen“ (Werkstattorganisation und Werkstattbetrieb, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung, Holzbearbeitungsmaschinen, Formatkreissäge, Plattensäge, Pressen).
Werkstätte „Oberflächen“ (Lackieranlagen und Oberflächengestaltungen).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Drechslerei
Bereich Holzbearbeitungsmaschinen
Bereich Drechslerei:
Werkstätte „Drechslerei“ (lange bzw. dünne Werkstücke aus Langholz drechseln, Planung, Kalkulation und Herstellung in der Kleinserienfertigung, Oberflächengestaltungen auf der Drechselmaschine).
Bereich Holzbearbeitungsmaschinen:
Werkstätte „Maschinen“ (Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung der aktuellen Bearbeitungsmaschinen, Tischfräsmaschinen, Oberfräsmaschinen, Breitbandschleifmaschinen, Kantenschleifmaschinen, Bandschleifmaschinen, Bauteile, Funktionsweise und Bedienung der Kopierdrehmaschinen).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Drechslerei
Bereich Holzbearbeitungsmaschinen
Bereich Drechslerei:
Werkstätte „Drechslerei“ (großdimensionale Werkstücke in Lang- und Querholz aus trockenen und nassen Holz drechseln, Planung, Kalkulation und Herstellung in der Kleinserienfertigung).
Bereich Holzbearbeitungsmaschinen:
Werkstätte „Maschinen“ (Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung der aktuellen Bearbeitungsmaschinen, Tischfräsmaschinen, Oberfräsmaschinen, Breitbandschleifmaschinen, Kantenschleifmaschinen, Bandschleifmaschinen).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Drechslerei
Bereich Holzbearbeitungsmaschinen
Bereich Drechslerei:
Werkstätte „Drechslerei“ (Drehen von Kugeln, Herstellung von einfacher und mehrfach gewundener Wundsäulen, moderne Schneide- und Werkzeug-Technologien, Drehen von größeren Werkstücken in Lang- Quer- und Hirnholz aus trockenen und nassen Holz; Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung der Bearbeitungsmaschinen und Anlagen).
Bereich Holzbearbeitungsmaschinen:
Werkstätte „Maschinen“ (Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung der aktuellen Bearbeitungsmaschinen, Blockbandsäge, Druckluftanlage).
8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Drechslerei
Bereich Holzbearbeitungsmaschinen
Bereich Drechslerei:
Werkstätte „Drechslerei“ (Drehen von größeren Werkstücken in Lang-, Quer- und Hirnholz aus trockenen und nassen Holz; Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung der Bearbeitungsmaschinen und Anlagen).
Bereich Holzbearbeitungsmaschinen:
Werkstätte „Maschinen“ (Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung der aktuellen Bearbeitungsmaschinen, Holztrocknungsanlagen, Absaugungsanlagen).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
Bereich Arbeitsvorbereitung:
Werkstätte „Arbeitsvorbereitung“ (Arbeitsaufträge, Arbeitsplanung sowie Stücklisten, Zuschnittpläne ua., Arbeitssteuerung, und Kontrolle, computerunterstützte Erfassung von Produktionsdaten, Arbeitsvorbereitung mittels branchenspezifischer Software).
Bereich Anlagenorientierte Fertigung:
Werkstätte „Drechslerei“ (Bauteile und Funktionsweise der CNC-Drechselmaschinen, Software im 2-dimensionalen Bereich, konstante und variable Datenstruktur, Programmiersprache, Befehlsstrukturen).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
Bereich Arbeitsvorbereitung
Werkstätte „Arbeitsvorbereitung“ (computerunterstützte Erfassung von Produktionsdaten zur Arbeitsvorbereitung mittels branchenspezifischer Software).
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
Werkstätte „CNC-Werkstätte“ (Bauteile und Funktionsweise CNC-Bearbeitungszentrum, Programmieren, konstante und variable Datenstruktur, Programmiersprache, Befehlsstrukturen, Zuschnitt- und Ausbeuteoptimierung; Programmieren branchenspezifischer Software im 2-dimensionalen Bereich zur anlagenorientierten Fertigung).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
Bereich Arbeitsvorbereitung:
Werkstätte „Arbeitsvorbereitung“ (Anwendungstechniken zur Erfassung von Produktionsdaten; Einsatz branchenspezifischer Software zum Datenexport und Datentransfer).
Bereich Anlagenorientierte Fertigung:
Werkstätte „CNC-Werkstätte“ (Drechseln und Fräsen mit Software im 2-dimensionalen Bereich, Konstante und Variable Datenstruktur, Programmiersprache, Befehlsstrukturen, Programmieren branchenspezifischer Software im 2-dimensionalen und 3 –dimensionalen Bereich zur anlagenorientierten Fertigung).
Werkstätte „Drechslerei“ (Anwendungstechniken Drechseln und Fräsen auf CNC-Drechselmaschinen).
8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
Bereich Arbeitsvorbereitung:
Werkstätte „Arbeitsvorbereitung“ (Anwendungstechniken zur Erfassung von Produktionsdaten; Einsatz branchenspezifischer Software zum Datenexport und Datentransfer).
Bereich Anlagenorientierte Fertigung:
Werkstätte „CNC-Werkstätte“ (Bauteile und Funktionsweise 5-Achs-Bearbeitungszentrum, Programmieren branchenspezifischer Software im 2–dimensionalen und 3-dimensionalen Bereich zur anlagenorientierten Fertigung, Konstante und Variable Datenstruktur, Programmiersprache, Befehlsstrukturen; Anwendungstechniken Bohren, Fräsen und Schneiden auf 5-Achs-Bearbeitungszentrum).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
Bereich Architektur
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
Grundsätzliches der Kunstgeschichte, Überblick und Fachterminologie.
Kulturraum Ägypten, griechische Antike, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
Bereich Architektur
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
Kultur- und Kunstraum der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kunst und der romanischen Kultur, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
Bereich Architektur
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
Kultur- und Kunstraum der Gotik, der Renaissance und des Manierismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
6. Semester –Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
Bereich Architektur
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
Kultur- und Kunstraum der Kunst- und Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester :
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
Bereich Architektur
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
Kultur- und Kunstraum des ausgehenden 19. Jahrhunderts (Romantik, Impressionismus ua.) und Jugendstils, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
Ziffer 8 Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
Bereich Designtheorie
Kultur- und Kunstraum des 20. Jahrhunderts (Expressionismus, Dadaismus, Kubismus, Surrealismus, Pop-Art ua.), kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieses Jahrhunderts.
Bereich Designtheorie:
Geschichte der Angewandten Kunst und des Design, der Funktion und der Formensprache von Kunst und Design.
Gemäß Stundentafel römisch eins.1.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel römisch eins.2.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
09.06.2021
20009628
NOR40234906