Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 240 aus 2016, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2021,
römisch fünf
Anlage eins /, 4
01.09.2021
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche
klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten vergleiche Paragraph 4
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
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| Semesterwochenstunden |
| Lehrver- pflich- tungs-gruppe | |||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Klasse | Summe | ||||||||||
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| 1. | 2. | 3. | 4. |
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| Semester |
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| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. |
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A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
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1. | Religion/Ethik5 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (römisch drei)/III | |||
2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 18 | (römisch eins) | |||
3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (römisch eins) | |||
4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | 6 | (römisch drei) | |||
5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (römisch vier a) | |||
6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (römisch eins) | |||
7. | Angewandte Physik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (römisch zwei) | |||
8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (römisch eins) | |||
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B. | Fachpraxis und Fachtheorie |
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1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | römisch zwei | |||
2.a | Analytische Chemie und Qualitätsmanagement – Laboratorium | 7 | 7 | 8 | 8 | 3 | 3 | 1 | 37 | römisch eins | |||
2.b | Analytische Chemie und Qualitätsmanagement | 4 | 4 | 4 | 4 | 3 | 3 | 2 | 24 | römisch eins | |||
3.a | Anorganische Chemie und Technologie – Laboratorium | – | – | – | – | 3 | 3 | 1 | 7 | römisch eins | |||
3.b | Anorganische Chemie und Technologie | 4 | 4 | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 22 | römisch eins | |||
4.a | Organische Chemie und Technologie – Laboratorium | – | – | – | – | 5 | 5 | 1 | 11 | römisch eins | |||
4.b | Organische Chemie und Technologie | – | – | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 12 | römisch eins | |||
5.a | Chemische Verfahrens- und Prozesstechnik – Werkstättenlaboratorium | – | – | – | – | 3 | 3 | – | 6 | römisch drei | |||
5.b | Chemische Verfahrens- und Prozesstechnik2 | 2 (1) | 2 (1) | 2 | 2 | 2 (1) | 2 (1) | – | 12 | römisch eins | |||
6. | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | römisch vier | |||
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C. | Verbindliche Übung |
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1. | Soziale und personale Kompetenz3 | 1, (1) | 1, (1) | 1, (1) | 1, (1) | – | – | – | 4 | römisch drei | |||
| Gesamtsemesterwochen-stundenzahl | 35 | 35 | 35 | 35 | 36 | 36 | 34 | 246 |
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D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||||
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| Semesterwochenstunden |
| Lehrver- pflich- tungs-gruppe | |||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Klasse |
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| 1. | 2. | 3. | 4. |
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| Semester |
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| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. |
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E. | Freigegenstände |
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1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – |
| (römisch eins) | |||
2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 1 |
| römisch drei | |||
3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – |
| römisch drei | |||
4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – |
| römisch drei | |||
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F. | Unverbindliche Übungen |
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1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| (römisch vier a) | |||
2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – |
| römisch zwei | |||
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G. | Förderunterricht4 |
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1. | Deutsch und Kommunikation |
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2. | Englisch |
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3. | Angewandte Mathematik |
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4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
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1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.
2 Mit Übungen im 1. und. 2. Semester sowie Übungen im Laboratorium im 5. und 6. Semester im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
3 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
5 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (römisch eins) |
2. Religion | 2 | (römisch drei) |
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x3 |
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Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4 |
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1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Chemie; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Chemie.
4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Chemie.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
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| Semesterwochenstunden |
| Lehrver- pflich- tungs-gruppe | ||||||||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Klasse | Summe | |||||||||||||||||
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| 1. | 2. | 3. | 4. |
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| Semester |
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| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. |
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A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
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1. | Religion/Ethik6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | (römisch drei)/III | |||||||||
2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 20 | (römisch eins) | |||||||||
3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (römisch eins) | |||||||||
4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | – | 6 | (römisch drei) | |||||||||
5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 14 | (römisch vier a) | |||||||||
6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (römisch eins) | |||||||||
7. | Angewandte Physik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (römisch zwei) | |||||||||
8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (römisch eins) | |||||||||
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B. | Fachpraxis und Fachtheorie |
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1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 10 | römisch zwei | |||||||||
2.a | Analytische Chemie und Qualitätsmanagement – Laboratorium | 7 | 7 | 8 | 8 | 3 | 3 | 1 | 1 | 38 | römisch eins | |||||||||
2.b | Analytische Chemie und Qualitätsmanagement | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 1 | 3 | 28 | römisch eins | |||||||||
3.a | Anorganische Chemie und Technologie – Laboratorium | – | – | – | – | 3 | 3 | – | 3 | 9 | römisch eins | |||||||||
3.b | Anorganische Chemie und Technologie | 4 | 4 | 3 | 3 | 3 | 3 | 1 | 2 | 23 | römisch eins | |||||||||
4.a | Organische Chemie und Technologie – Laboratorium | – | – | – | – | 4 | 4 | – | – | 8 | römisch eins | |||||||||
4.b | Organische Chemie und Technologie | – | – | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 3 | 15 | römisch eins | |||||||||
5. | Chemische Verfahrens- und Prozesstechnik2 | 2 (1) | 2 (1) | 2 | 2 | 2 (1) | 2 (1) | – | – | 12 | römisch eins | |||||||||
6.a | Umweltmesstechnik – Laboratorium | – | – | – | – | – | – | 2 | 6 | 8 | römisch eins | |||||||||
6.b | Umweltmesstechnik | – | – | – | – | 4 | 4 | 2 | 3 | 13 | römisch eins | |||||||||
7.a | Abfallwirtschaft, Immissions- und Gewässerschutz – Laboratorium | – | – | – | – | – | – | 2 | 4 | 6 | römisch eins | |||||||||
7.b | Abfallwirtschaft, Immissions- und Gewässerschutz | – | – | – | – | – | – | 2 | 4 | 6 | römisch eins | |||||||||
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A./B. | Alternative Pflichtgegenstände3 |
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1.1 | Vertiefung Allgemeinbildung | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | römisch eins | |||||||||
1.2 | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | römisch vier | |||||||||
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C. | Verbindliche Übung |
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1. | Soziale und personale Kompetenz4 | 1, (1) | 1, (1) | 1, (1) | 1, (1) | – | – | – | – | 4 | römisch drei | |||||||||
| Gesamtsemesterwochen-stundenzahl | 35 | 35 | 35 | 35 | 37 | 37 | 38 | 35 | 287 |
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D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | ||||||||||||||||||
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| Semesterwochenstunden |
| Lehrver- pflich- tungs-gruppe | ||||||||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Klasse |
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| 1. | 2. | 3. | 4. |
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| Semester |
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| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. |
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E. | Freigegenstände |
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1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – |
| (römisch eins) | |||||||||
2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 |
| römisch drei | |||||||||
3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – |
| römisch drei | |||||||||
4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | – |
| römisch drei | |||||||||
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F. | Unverbindliche Übungen |
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1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| (römisch vier a) | |||||||||
2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | – |
| römisch zwei | |||||||||
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G. | Förderunterricht5 |
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1. | Deutsch und Kommunikation |
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2. | Englisch |
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3. | Angewandte Mathematik |
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4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
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1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.
2 Mit Übungen im 1. und 2. Semester sowie mit Übungen im Laboratorium im 5. und 6. Semester im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
3 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.
4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (römisch eins) |
2. Religion | 2 | (römisch drei) |
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x3 |
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Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4 |
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______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Chemie; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Chemie.
4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Chemie.
Siehe Anlage 1.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel römisch eins.1 erfüllt zumindest die Anforderungen der facheinschlägigen Lehrabschlussprüfungen Chemieverfahrenstechnik Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 185 aus 2000, idgF sowie Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 334 aus 2001, idgF) sowie Labortechnik Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 118 aus 2015, idgF sowie 334/2001 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikation, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer facheinschlägigen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF erbracht.
Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel römisch eins.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen (Ausbildungsschwerpunkt gemäß Abschnitt B).
Die Einsatzgebiete der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Chemie liegen in den Bereichen Laboratorium und chemische Produktion vor dem Hintergrund verfahrenstechnischen Grundwissens. Die breite technische Ausbildung soll die Absolventin bzw. den Absolventen auch für den Einsatz in chemienahen und fachverwandten Gebieten (Lebensmitteltechnologie, Kunststofftechnik, Textilveredlung) befähigen. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten im chemischen Labor und Betrieb, Störungsbehebung sowie Wartung im Vordergrund. Darüber hinaus ist ein wichtiges Tätigkeitsfeld die Beratung und der fachgerechte Ein- und Verkauf von Chemikalien und Laborausrüstung. Auch die computergestützte Dokumentation von Anlagen, Geräten und Methoden zählt zu den typischen Aufgaben einer Absolventin bzw. eines Absolventen der Fachschule für Chemie. Die Einhaltung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Schutzmaßnahmen ist integrativer Bestandteil aller Tätigkeiten.
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß Paragraph 58, des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Im Bereich Laboratoriumstechnik können die Absolventinnen und Absolventen mit Chemikalien und Laborgerätschaften unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen sowie der toxikologischen und ökologischen Aspekte fachgerecht umgehen, Gefahrenquellen einschätzen und kennen die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften. Sie können ausgewählte physikalisch-chemische Kenngrößen bestimmen.
Im Bereich Nasschemische Analyse können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Trennverfahren für Stoffgemische auswählen, Gruppenreaktionen und Einzelnachweise durchführen, verstehen das Prinzip gravimetrischer und volumetrischer Bestimmungen und können Proben vorbereiten sowie mittels nasschemischer Methoden qualitativ und quantitativ analysieren und das Analysenergebnis berechnen, dokumentieren und bewerten.
Im Bereich Instrumentelle Analytik können die Absolventinnen und Absolventen Proben geeignet vorbereiten sowie mittels instrumenteller Methoden qualitativ und quantitativ analysieren und das Analysenergebnis berechnen, dokumentieren und bewerten. Sie können der analytischen Fragestellung angepasste instrumentelle Methoden auswählen und anwenden. Sie kennen den Aufbau und die Funktionsweise der Messgeräte.
Im Bereich Qualitätsmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Analysen dokumentieren und nachvollziehbar auswerten, vorgegebene Kalibrationsverfahren durchführen und auf Grundlage einfacher statistischer Tests Analysenergebnisse bewerten. Sie sind mit den grundlegenden Qualitätsmanagementsystemen vertraut.
Im Bereich Physikalisch-Chemisches Rechnen kennen die Absolventinnen und Absolventen die entsprechenden Zustandsgrößen, Gehaltsangaben sowie deren Einheiten und können mit diesen Berechnungen durchführen. Sie können chemische Formeln und Reaktionsgleichungen erstellen sowie Umsatz- und Ausbeuteberechnungen durchführen.
Im Bereich Technische Analytik können die Absolventinnen und Absolventen technologisch-analytische Aufgabenstellungen aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereichen bearbeiten, auswerten, dokumentieren und die Qualität von Produkten bewerten.
Im Bereich Nomenklatur und Aufbau der Materie kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Begriffe und Gesetzmäßigkeiten des Aufbaus der Materie und können die wichtigsten anorganischen Verbindungen benennen.
Im Bereich Reaktionstypen kennen die Absolventinnen und Absolventen die unterschiedlichen Reaktionstypen und können diese auf einfache Reaktionen anwenden.
Im Bereich Elemente und anorganische Verbindungen kennen die Absolventinnen und Absolventen wirtschaftlich relevante Elemente sowie wichtige Verbindungen und deren Eigenschaften und deren Sicherheits- und Umweltaspekte.
Im Bereich Anorganische Technologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Verfahren zur Herstellung, die Verwendung und Umweltrelevanz wirtschaftlich bedeutender anorganischer Produkte.
Im Bereich Chemisch technologische Verfahren können die Absolventinnen und Absolventen technische Aufgaben aus der beruflichen Praxis mit anorganisch-technologischen Grundverfahren durchführen und die Ergebnisse dokumentieren und bewerten.
Im Bereich Grundlagen der organischen Chemie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Nomenklatur sowie die Formelschreibweisen und können diese auf einfache organische Verbindungen anwenden. Sie kennen die Einteilung nach funktionellen Gruppen und die Grundlagen der räumlichen Struktur organischer Verbindungen.
Im Bereich Substanzklassen und Reaktionen kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Substanzklassen, deren Herstellung, Eigenschaften und Reaktionen.
Im Bereich Organische Technologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gewinnung, Herstellungsverfahren, Verarbeitung, Eigenschaften und die Umweltaspekte wichtiger organischer Rohstoffe, Verbindungen und makromolekularer Produkte.
Im Bereich Grundlagen der Biochemie und Biotechnologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Bausteine der Biochemie und einfache biotechnologische Verfahren.
Im Bereich Chemisch technologische Verfahren können die Absolventinnen und Absolventen technische Aufgaben aus der beruflichen Praxis mit organisch-technologischen Grundverfahren durchführen und die Ergebnisse dokumentieren und bewerten.
Im Bereich Grundlagen der mechanischen Verfahrenstechnik können die Absolventinnen und Absolventen einfache technische Zeichnungen erstellen und kennen Elemente für Anlagen der chemischen Verfahrenstechnik.
Im Bereich Mechanische und thermische Trennverfahren kennen die Absolventinnen und Absolventen wichtige mechanische und thermische Trennverfahren der chemischen Industrie und verstehen einfache Verfahrensschemata.
Im Bereich Grundlagen der Elektrotechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Größen, Gesetze und Elemente der Elektrotechnik, elektrische Schutzmaßnahmen und Grundlagen der Mess- und Regeltechnik.
Im Bereich Verfahrenstechnisches Labor oder Werkstättenlaboratorium können die Absolventinnen und Absolventen die in der Praxis der Ausbildungsrichtung grundlegenden Arbeiten des Umbaus und der Wartung von Anlagen sowie der Produktionstechnik durchführen. Sie können im Werkstättenlaboratorium prototypische Werkstücke entsprechend der Ausbildungsrichtung auch im Technikumsmaßstab herstellen und prüfen.
Im Bereich der Umweltmesstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen Probenahme-, Probenvorbereitungs- und Analysenverfahren zur Lösung umweltanalytischer Aufgaben. Sie können die Untersuchungsergebnisse gemäß der geltenden Umweltgesetzgebung bewerten.
Im Bereich der Abfallwirtschaft sowie des Immissions- und Gewässerschutzes kennen die Absolventinnen und Absolventen Abfallmanagementsysteme und die Konzepte zur Sanierung von Altlasten. Sie können kausale Zusammenhänge von Ursachenwirkungen und Folgen von Umweltbelastungen erkennen sowie umweltrelevante Rechtsvorschriften für den jeweiligen Betrieb auswählen.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Maße
Bereich Algebra und Geometrie
Bereich Funktionale Zusammenhänge
Bereich Zahlen und Maße:
Natürliche und ganze Zahlen, Rechnen mit Brüchen, Darstellungen rationaler Zahlen (Dezimalform oder Bruch), Potenzen und Wurzeln, Überschlagsrechnungen, direkte und indirekte Proportionalität, Prozentrechnungen.
Bereich Algebra und Geometrie:
Terme (Monome, Binome, Bruchterme), Rechengesetze, lineare Gleichungen in einer Variablen, Textgleichungen.
Prozentuelle Zunahme und Abnahme, Potenzen mit rationalen Hochzahlen, die Logarithmusfunktion.
Bereich Funktionale Zusammenhänge:
Funktionsbegriff, Definitions- und Wertemenge.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge:
Bereich Algebra und Geometrie:
Bereich Funktionale Zusammenhänge:
Das kartesische (rechtwinklige) Koordinatensystem, die lineare Funktion, Darstellungen der linearen Funktion, die Exponentialfunktion, die Logarithmusfunktion.
Bereich Algebra und Geometrie:
Lineare Gleichungen in zwei Variablen, Lösungsverfahren, Lösungsfälle, graphisches Lösungsverfahren.
Lineare Interpolation.
Fehlerquellen, Fehlergrößen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge
Bereich Algebra und Geometrie
Bereich Stochastik
Bereich Funktionale Zusammenhänge:
Quadratische Funktionen, graphische Darstellung, Bestimmung des Scheitels und der Streckung.
Bereich Algebra und Geometrie:
Quadratische Gleichungen (Lösungsfälle inkl. komplexe Lösungen, graphische Lösung).
Bereich Stochastik:
Statistische Diagramme (Histogramme, Boxplot), Kenngrößen statistischer Daten.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Stochastik
Bereich Stochastik:
Wahrscheinlichkeitsverteilungen, Zufallsexperimente, Laplace-Wahrscheinlichkeit, Additions- und Multiplikationssatz für einander ausschließende bzw. unabhängige Ereignisse, Normalverteilung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Algebra und Geometrie:
Trigonometrie des rechtwinkligen Dreiecks, ebene Figuren (Quadrat, Rechteck, Parallelogramm, Raute, Deltoid, Trapez), Körper (Würfel, Quader, Pyramide, Zylinder, Kegel, Kugel).
In allen Klassen:
Anwendungen aus dem Fachgebiet, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfsmittel.
Schularbeiten:
1.-3. Klasse: eine bis zwei Schularbeit/en pro Semester, bei Bedarf auch zweistündig.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
Arbeitsgebiete der Physik, Basisgrößen und –einheiten (SI-System), Grundgrößen der Kinetik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, Bewegungsdiagramme), Grundgrößen und Grundgesetze der Statik (Kraft, Drehmoment, mechanische Gleichgewichte), Grundgrößen der Technik (Impuls, Arbeit, Energie und Leistung, Wirkungsgrad) und Strahlenoptik (Brechung und Reflexion, Linsen), optische Geräte (Auge und Mikroskop).
Siehe Anlage 1.
Die Schülerinnen und Schüler können
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
Glasbearbeitung, Grundoperationen der chemischen Laboratoriumstechnik.
Einfache systematische Trennungen für Anionen und Kationen in anorganischen Stoffgemischen, selektive Einzelnachweise, physikalische Größenbestimmungen (Masse, Volumen, Dichte), Trennmethoden, einführende Übungen in volumetrische und gravimetrische Analysenmethoden im Laboratorium.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
Gravimetrische Analysen, volumetrische Analysen, elementspezifische Bestimmungen, Probenvorbereitung, Verdünnungsreihen, elektrochemische Methoden (Konduktometrie, Potentiometrie, Elektrogravimetrie).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
Gravimetrische Analysen, volumetrische Analysen, elementspezifische Bestimmungen, Dünnschichtchromatographie.
Probenvorbereitung, Verdünnungsreihen, optische Methoden (UV-VIS-Spektroskopie), elektrochemische Methoden (Konduktometrie, Potentiometrie, Elektrogravimetrie, ionenselektive Elektroden).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
Basisversuche zu instrumentellen, spektroskopischen und chromatographischen Methoden, Durchführung einfacher instrumenteller Analysen.
Analytische Methoden zur Qualitätsprüfung und Charakterisierung aus dem Umfeld der anorganischen, organischen oder biochemischen-mikrobiologischen Technologie.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
Basisversuche zu instrumentellen, spektroskopischen und chromatographischen Methoden, Durchführung einfacher instrumenteller Analysen.
Qualitätsprüfung und Charakterisierung industrieller Roh-, Halb- und Fertigprodukte aus dem Umfeld der anorganischen, organischen oder biochemischen-mikrobiologischen Technologie.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Qualitätsprüfung und Charakterisierung industrieller Roh-, Halb- und Fertigprodukte aus dem Umfeld des Ausbildungsschwerpunktes.
8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
Qualitätsprüfung und Charakterisierung industrieller Roh-, Halb- und Fertigprodukte aus dem Umfeld des Ausbildungsschwerpunktes.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
Grundoperationen der chemischen Laboratoriumstechnik, Unfallvermeidung, Verhalten im Notfall, Chemikalienkennzeichnung und -handhabung, Herstellung von Reagenzlösungen, Systematik, ausgewählte Trennverfahren, Führen eines Laborjournales und Protokollierung.
Ausgewählte Trennverfahren, qualitative Analyse (Prinzip eines Trennungsganges, wichtige Gruppenreaktionen und Einzelnachweisreaktionen), quantitative Analyse (Prinzip der Gravimetrie und Volumetrie).
Chemische Formeln, einfache Reaktionsgleichungen, Gehaltsgrößen, einfache Umsatzberechnungen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
Spezielle Sicherheits-, Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen im analytischen Labor.
Gravimetrische Analysenmethoden, Maßlösungen, Säure/Basen-, Redox-, Fällungs- und komplexometrische Titrationen.
Gravimetrische und volumetrische Reaktionen (Neutralisation, Redox, Komplexometrie, Fällung).
Berechnungen mit dem Löslichkeitsprodukt, pH-Wert-Berechnungen, Puffersysteme.
Signifikanz von Messergebnissen.
Rechnerische und grafische Auswertung sowie einfache Interpretation von Messdaten aus gravimetrischen und volumetrischen Analysen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
Einsatz elektrochemischer Indikationsverfahren in der Volumetrie, Prinzip der Chromatographie, Dünnschichtchromatografie.
Instrumentelle Analytik (Grundgesetze der Elektrochemie, Elektrogravimetrie, Konduktometrie).
Einfache statistische Kennwerte (Mittelwert, Standardabweichung, Variationskoeffizient).
Leitfähigkeitsberechnungen, elektrochemische Spannungsreihe, galvanische Elemente, Nernst-Gleichung, Faraday-Gesetze, grundlegende technische Berechnungen aus dem Fachgebiet der Ausbildungsrichtung.
Berechnungen von Elektrolysereaktionen, Auswertung potentiometrischer Titrationen, Berechnung von Standardreihen, Auswertungen mittels Kalibrierfunktion.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
Prinzip optischer Analysenmethoden, Grundlagen elektromagnetischer Strahlung, spektroskopische Analysenverfahren (Grundgesetze, Geräteaufbau, Anwendung von Absorptions- und Emissionsmethoden).
Aufstellen von Kalibrierfunktionen, Auswertung und Interpretation von Analysenergebnissen.
Spezielle technische Berechnungen aus dem Fachgebiet der Ausbildungsrichtung.
Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
Berechnung und Herstellung von Standardreihen und Multielementstandards.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
Probenahme von festen, flüssigen und gasförmigen Proben, Probenvorbereitungs- und Aufschlussmethoden.
Instrumentelle chromatographische Methoden.
Kalibrierung, Auswertung und einfache Interpretation von Messdaten aus instrumentellen Analysen.
Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
Chromatographische Trennprinzipien und entsprechende Methoden sowie Methoden der Detektion.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.1:
Die Schülerinnen und Schüler können
Einsatzbereiche von chromatographischen und spektroskopischen Analysenverfahren unter Berücksichtigung des Ausbildungsschwerpunktes.
Grundlagen des Qualitätsmanagements im Labor und ausgewählter Qualitätsmanagementsysteme, Arbeitsanweisungen, Kalibrierung und Wartung von Laboreinrichtung und Geräten.
7. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
Einsatzbereiche von chromatographischen und spektroskopischen Analysenverfahren unter Berücksichtigung der Ausbildungsrichtung.
8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
Einsatzbereiche von chromatographischen und spektroskopischen Analysenverfahren unter Berücksichtigung der Ausbildungsrichtung.
Grundlagen des Qualitätsmanagements im Labor und ausgewählter Qualitätsmanagementsysteme, Arbeitsanweisungen.
Kalibrierung und Wartung von Laboreinrichtung und Geräten.
Die Schülerinnen und Schüler können
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
Grundoperationen der mechanischen und thermischen Verfahrenstechnik, Modifizierung und Untersuchung von technologischen Produkten und Naturstoffen, Werkstoffprüfungen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
Grundoperationen der mechanischen und thermischen Verfahrenstechnik, Herstellung, Modifizierung und Untersuchung von technologischen Produkten und Naturstoffen, Werkstoffprüfungen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.1:
Die Schülerinnen und Schüler können
Grundoperationen der mechanischen und thermischen Verfahrenstechnik, Herstellung, Modifizierung und Untersuchung von technologischen Produkten und Naturstoffen, Werkstoffprüfungen.
8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
Projektorientierte Analyse von technologischen Produkten und Naturstoffen mit entsprechender Berichtserstellung.
Werkstoffprüfungen.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
Chemische Grundbegriffe, Nomenklatur und Symbolik, Atombau, Periodensystem und Periodizität von Eigenschaften, chemische Bindung (Atom-, Ionen- und Metallbindung).
Grundlagen des Massenwirkungsgesetzes, Gleichgewichtslage (qualitativ und quantitativ), Säure-Basenreaktion, pH-Wert, wässrige Lösungen anorganischer Stoffe, Redoxreaktion, einfache Komplexbildungsreaktion. Bilanzieren von Reaktionsgleichungen und einfache Umsatzberechnungen.
Für die chemische Wirtschaft, Technologie und Analytik wichtige Säuren, Basen und Salze sowie deren Eigenschaften.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
Reaktionswärme, Gesetz von Le Chatelier, Aktivierungsenergie, Katalyse, Zustandsgrößen fester und flüssiger Stoffe, Anwendung der Gasgesetze, grundlegende technische Berechnungen aus dem Fachgebiet der Ausbildungsrichtung.
Stickstoff, Phosphor, Sauerstoff, Schwefel, Halogene, Edelgase sowie deren wirtschaftlich oder analytisch wichtiger Verbindungen (Eigenschaften, Sicherheits- und Umweltaspekte), weitere Elemente dieser Hauptgruppen im Überblick.
Grundlegende Herstellungsverfahren ausgewählter wirtschaftlich bedeutender Elemente der 15.-18. Gruppe des PSE und deren Verbindungen (Linde-Verfahren, Kontaktverfahren, Born-Haber Verfahren, Ostwald-Verfahren), Düngemittel.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
Wasserstoff, Lithium, Natrium, Magnesium, Calcium, Bor, Aluminium, Kohlenstoff, Silicium, Blei sowie deren wirtschaftlich oder analytisch wichtiger Verbindungen (Eigenschaften, Sicherheits- und Umweltaspekte), weitere Elemente dieser Hauptgruppen im Überblick.
Elektrolyse wässriger Systeme und von Salzschmelzen.
Radioaktiver Zerfall, Strahlungsarten, radioaktive Elemente und deren Vorkommen sowie Verwendung.
Trink-, Nutz- und Abwasser, deren Beurteilungskriterien und behördliche Auflagen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
Grundlagen von wirtschaftlich bedeutenden Primär- und Sekundärzellen, Baustoffe und anorganische Bindemittel, keramische Werkstoffe, Silikatglas, Phasengleichgewichte (Aggregatzustandsänderungen, Phasendiagramme von Ein- und Zweistoffsystemen).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
Grundlagen des metallischen Gefüges, Aluminium, Eisen, Kupfer (Eigenschaften, Herstellung, Legierungen, Verwendung), ausgewählte Metalle und Legierungen im Überblick.
Reaktionswärme, Reaktionsgeschwindigkeit, Reaktionsordnung, Katalyse.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.1:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lewis-Säure-Basen Theorie, VSEPR.
Industrielle Herstellungsverfahren der anorganischen Chemie unter Berücksichtigung der Standortrelevanz und der Erfahrungen aus der Betriebspraxis.
7. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
Industrielle Herstellungsverfahren der anorganischen Chemie unter Berücksichtigung der Standortrelevanz und der Erfahrungen aus der Betriebspraxis.
8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
Industrielle Herstellungsverfahren der anorganischen Chemie unter Berücksichtigung der Standortrelevanz und der Erfahrungen aus der Betriebspraxis.
Lewis-Säure-Basen Theorie, VSEPR.
Die Schülerinnen und Schüler können
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5 – gemäß Stundentafel römisch eins.1:
Die Schülerinnen und Schüler können
Aufbau von Apparaturen, Arbeitstechniken, Ansatzberechnung und Dokumentation der Arbeit, Herstellung von Ein- und einfacher Mehrstufenpräparaten unter Anwendung der wichtigsten Reaktionstypen der organischen Chemie, Isolierung aus Naturstoffen, Reinheits- und Identitätsuntersuchungen, Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen und Lösungsmitteln.
5. Semester – Kompetenzmodul 5 – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
Aufbau von Apparaturen, Arbeitstechniken, Ansatzberechnung und Dokumentation der Arbeit, Herstellung von einfachen Präparaten unter Anwendung der wichtigsten Reaktionstypen der organischen Chemie, Reinheits- und Identitätsuntersuchungen, Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen und Lösungsmitteln.
6. Semester – Kompetenzmodul 6 – gemäß Stundentafel römisch eins.1:
Die Schülerinnen und Schüler können
Aufbau von Apparaturen, Arbeitstechniken, Ansatzberechnung und Dokumentation der Arbeit, Herstellung von Ein- und einfacher Mehrstufenpräparaten unter Anwendung der wichtigsten Reaktionstypen der organischen Chemie, Isolierung aus Naturstoffen, Reinheits- und Identitätsuntersuchungen, Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen und Lösungsmitteln.
6. Semester – Kompetenzmodul 6 – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
Aufbau von Apparaturen, Arbeitstechniken, Ansatzberechnung und Dokumentation der Arbeit, Herstellung von einfachen Präparaten unter Anwendung der wichtigsten Reaktionstypen der organischen Chemie, Reinheits- und Identitätsuntersuchungen, Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen und Lösungsmitteln.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.1:
Die Schülerinnen und Schüler können
Herstellung, Modifizierung und Untersuchung von organisch-technologischen Produkten und Naturstoffen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
Aufbau organischer Moleküle, Isomerie (Struktur, Konformation, E/Z), Formelschreibweisen, Nomenklatur, Bindungen (Hybridisierung).
Addition und Eliminierung.
Alkane, Alkene und cyclische Kohlenwasserstoffe.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
Funktionelle Gruppen (Überblick über die wichtigsten funktionellen Gruppen), induktiver Effekt, Bindungspolarität, Substitutionsreaktionen (SN1, SN2, radikalische Substitution).
Halogenkohlenwasserstoffe, einfache sauerstoff- und stickstoffhaltige organische Verbindungen.
Erdgas, Erdöl und Verarbeitungsprodukte, Raffinerietechnologie im Überblick.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
Elektrophile Substitution und Umlagerungen.
Aromatische Kohlenwasserstoffe.
Polymerisate, Polykondensate, Polyaddukte, Biopolymere, Additive, Thermoplastverarbeitung, Verbundwerkstoffe.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
Substituierte Carbonsäuren und deren Derivate sowie mehrwertige Alkohole.
Natürliche mono-, oligo- und polymere Kohlenhydrate und deren Folgeprodukte, pflanzliche und tierische Öle und Fette, Tenside, Farbstoffe.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.1:
Die Schülerinnen und Schüler können
Ausgewählte Heterocyclen.
Alkoholische Getränke, Essig, Citronensäure, Aminosäuren, Proteine, Biokatalyse.
7. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
Aminosäuren, Proteine (Aufbau und Eigenschaften).
Alkoholische Getränke, Essig, Citronensäure sowie ausgewählte weitere biotechnologische Produkte (Herstellung und Verwendung).
8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
Ausgewählte Heterocyclen (Vorkommen, Eigenschaften und Herstellung).
Ausgewählte pharmazeutische Produkte (Eigenschaften, Anwendung).
Gemäß Stundentafel römisch eins.1.
Die Schülerinnen und Schüler können
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen und Systemen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
Grundlagen der mechanischen und elektrotechnischen Wartungsarbeiten unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutzmaßnahmen.
Herstellung prototypischer Werkstücke entsprechend dem fachspezifischen Ausbildungsbereich auch im Technikumsmaßstab.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
Grundlagen der mechanischen und elektrotechnischen Wartungsarbeiten unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutzmaßnahmen.
Herstellung prototypischer Werkstücke entsprechend dem fachspezifischen Ausbildungsbereich auch im Technikumsmaßstab.
Gemäß Stundentafel römisch eins.1.
Die Schülerinnen und Schüler können
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
Risse, Bemaßungen, einfache Schnittdarstellung.
Rohrleitungen, Armaturen, Behälter, Pumpen, Fördereinrichtungen.
Stoffvereinigung, Zerkleinerung und mechanische Stofftrennung.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
Grundschemata, Verfahrensfließbilder und exemplarische R&I-Schemata.
Reaktoren, Wärmeübertragung, Überwachung einfacher Reaktionsparameter.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
Feststoffextraktion, Flüssig/Flüssig-Extraktion, Ionentauschverfahren, Membrantrennverfahren.
Trocknen, thermisches Trennen von Lösungen, thermisches Trennen von Flüssigkeitsgemischen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
Größen und Gesetze, Elemente des Gleich- und Wechselstromkreises (Widerstand, Induktivität, Kapazität).
Elektrische und elektronische Messgeräte, Messung von Strom, Spannung, Widerstand und Leistung im Gleich- und Wechselstrombereich.
Grundtypen elektrischer Maschinen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
Elektrotechnische Schutzmaßnahmen. Betriebsumfeld elektrischer Maschinen (Isolierung, Schutzarten, Ex-Schutz).
Messung nichtelektrischer physikalischer und chemischer Größen mittels geeigneter Sensoren.
Einfache Beispiele zur Mess- und Steuerungstechnik.
Gemäß Stundentafel römisch eins.2.
Die Schülerinnen und Schüler können
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
Risse, Bemaßungen, einfache Schnittdarstellung.
Rohrleitungen, Armaturen, Behälter, Pumpen, Fördereinrichtungen.
Stoffvereinigung, Zerkleinerung und mechanische Stofftrennung.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
Grundschemata, Verfahrensfließbilder und exemplarische R&I-Schemata.
Reaktoren, Wärmeübertragung, Überwachung einfacher Reaktionsparameter.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
Feststoffextraktion, Flüssig/Flüssig-Extraktion, Ionentauschverfahren, Membrantrennverfahren.
Trocknen, thermisches Trennen von Lösungen, thermisches Trennen von Flüssigkeitsgemischen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
Größen und Gesetze, Elemente des Gleich- und Wechselstromkreises (Widerstand, Induktivität, Kapazität).
Elektrische und elektronische Messgeräte, Messung von Strom, Spannung, Widerstand und Leistung im Gleich- und Wechselstrombereich.
Grundtypen elektrischer Maschinen.
Erstellung und Interpretation von Verfahrensfließbildern.
Zentrifugation, Filtration, Wärmetausch, Mess‐ und Regeltechnik, Zerkleinerung, Korngrößenbestimmung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
Elektrotechnische Schutzmaßnahmen. Betriebsumfeld elektrischer Maschinen (Isolierung, Schutzarten, Ex-Schutz).
Messung nichtelektrischer physikalischer und chemischer Größen mittels geeigneter Sensoren.
Einfache Beispiele zur Mess- und Steuerungstechnik.
Erstellung und Interpretation von Verfahrensfließbildern.
Zentrifugation, Filtration, Wärmetausch, Mess‐ und Regeltechnik, Zerkleinerung, Korngrößenbestimmung.
Gemäß Stundentafel römisch eins.1.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel römisch eins.2.
Die Schülerinnen und Schüler können
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
Untersuchung von mineralischen Düngemitteln und Kompost, Validierung von in der Umweltanalytik gebräuchlichen Methoden.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
Untersuchung von Wasser- und Bodenproben, Identifizierung und Charakterisierung von Stoffen und Stoffgemischen anhand ausgewählter Beispiele.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Analyse von Schadstoffen in pflanzlichen und tierischen Rohstoffen.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Prüfung und Modifizierung von Analysenmethoden, technische Gasanalyse.
Anwendung der Statistik auf praktisch durchgeführte Untersuchungen.
Gemäß Stundentafel römisch eins.2.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
Umweltanalytische Problemlösungsstrategien (Probenahme, Aufschlussverfahren, Anreicherungs- und Trenntechniken, Methodenwahl).
Statistische Auswertung von Versuchsergebnissen, Validierung von Verfahren.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
Summenparameter (CSB, BSB, TC/TOC, AOX sowie weitere ausgewählte), Methoden für die Analyse von organischen Schadstoffen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Instrumentelle analytische Kopplungstechniken (GC/LC-MS), technische Gasanalyse (Gasabsorptiometrie, kontinuierliche Analyse, Passivsammler, Fernerkundung).
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Bestimmung von Staubkonzentrationen, Emissions- und Immissionsmessung (high- und low-volume-Probenahmemethoden, Impaktoren).
Auswertung von Messergebnissen (Statistische Auswertung von Versuchsergebnissen, Methoden der angewandten Statistik Bestimmung der Zuverlässigkeit von Messmethoden).
Gemäß Stundentafel römisch eins.2.
Die Schülerinnen und Schüler können
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Bestimmungen von ausgewählten Parametern der Wasseranalytik, Abwasseraufbereitung.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Untersuchung verschiedener Abfallproben, Identifizierung und Charakterisierung von Stoffen und Stoffgemischen anhand ausgewählter Beispiele.
Bestimmung von Summenparametern wie AOX, TOC, CSB, BSB an ausgewählten Beispielen.
Gemäß Stundentafel römisch eins.2.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Abfallwirtschaft (Sicherung und Sanierung von Altlasten anhand von Fallbeispielen), Wasserqualität und Wasserreinhaltung (Erhebung der Gewässergüte, Beurteilungskriterien und rechtliche Aspekte).
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Abfallwirtschaft (Recycling, Sammelsysteme, innerbetriebliche und externe Recyclingmaßnahmen), Luftschadstoffe und ihre Auswirkung auf Mensch Fauna, Flora und Sachgüter.
Luftgütemessnetz und Grenzwerte.
Umweltrecht
Gemäß Stundentafel römisch eins.2.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
09.06.2021
20009628
NOR40234904