Kurztitel

Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 240 aus 2016, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2021,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 4

Inkrafttretensdatum

01.09.2021

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten vergleiche Paragraph 4

Text

Anlage 1.4 LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR CHEMIE mit Betriebspraxis römisch eins.1 Stundentafel1 der 3,5–jährigen Fachschule

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-gruppe

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Klasse

Summe

 

 

1.

2.

3.

4.

 

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik5

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch drei)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

7.

Angewandte Physik

2

2

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

4

(römisch eins)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

2

2

2

2

1

9

römisch zwei

2.a

Analytische Chemie und Qualitätsmanagement – Laboratorium

7

7

8

8

3

3

1

37

römisch eins

2.b

Analytische Chemie und Qualitätsmanagement

4

4

4

4

3

3

2

24

römisch eins

3.a

Anorganische Chemie und Technologie – Laboratorium

3

3

1

7

römisch eins

3.b

Anorganische Chemie und Technologie

4

4

3

3

3

3

2

22

römisch eins

4.a

Organische Chemie und Technologie – Laboratorium

5

5

1

11

römisch eins

4.b

Organische Chemie und Technologie

3

3

2

2

2

12

römisch eins

5.a

Chemische Verfahrens- und Prozesstechnik – Werkstättenlaboratorium

3

3

6

römisch drei

5.b

Chemische Verfahrens- und Prozesstechnik2

2 (1)

2 (1)

2

2

2 (1)

2 (1)

12

römisch eins

6.

Betriebspraxis

20

20

römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz3

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

35

35

35

35

36

36

34

246

 

 

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

 

 

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-gruppe

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Klasse

 

 

 

1.

2.

3.

4.

 

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Englisch

2

2

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

2

2

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

1

1

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

 

römisch zwei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Mit Übungen im 1. und. 2. Semester sowie Übungen im Laboratorium im 5. und 6. Semester im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

3 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

5 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Chemie; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Chemie.

4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Chemie.

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR CHEMIE mit Betriebspraxis römisch eins.2 Stundentafel1 der 4–jährigen Fachschule mit Ausbildungsschwerpunkt Umweltanalytik

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-gruppe

 

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Klasse

Summe

 

 

 

1.

2.

3.

4.

 

 

 

 

Semester

 

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik6

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(römisch drei)/III

 

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(römisch eins)

 

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

 

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

6

(römisch drei)

 

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(römisch vier a)

 

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

 

7.

Angewandte Physik

2

2

4

(römisch zwei)

 

8.

Angewandte Informatik

2

2

4

(römisch eins)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

2

2

2

2

1

1

10

römisch zwei

 

2.a

Analytische Chemie und Qualitätsmanagement – Laboratorium

7

7

8

8

3

3

1

1

38

römisch eins

 

2.b

Analytische Chemie und Qualitätsmanagement

4

4

4

4

4

4

1

3

28

römisch eins

 

3.a

Anorganische Chemie und Technologie – Laboratorium

3

3

3

9

römisch eins

 

3.b

Anorganische Chemie und Technologie

4

4

3

3

3

3

1

2

23

römisch eins

 

4.a

Organische Chemie und Technologie – Laboratorium

4

4

8

römisch eins

 

4.b

Organische Chemie und Technologie

3

3

2

2

2

3

15

römisch eins

 

5.

Chemische Verfahrens- und Prozesstechnik2

2 (1)

2 (1)

2

2

2 (1)

2 (1)

12

römisch eins

 

6.a

Umweltmesstechnik – Laboratorium

2

6

8

römisch eins

 

6.b

Umweltmesstechnik

4

4

2

3

13

römisch eins

 

7.a

Abfallwirtschaft, Immissions- und Gewässerschutz – Laboratorium

2

4

6

römisch eins

 

7.b

Abfallwirtschaft, Immissions- und Gewässerschutz

2

4

6

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

20

20

römisch eins

 

1.2

Betriebspraxis

20

20

römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz4

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

4

römisch drei

 

 

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

35

35

35

35

37

37

38

35

287

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

 

 

 

 

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-gruppe

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Klasse

 

 

 

1.

2.

3.

4.

 

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Englisch

2

2

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

2

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

2

2

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

1

1

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

 

römisch zwei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

_______________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Mit Übungen im 1. und 2. Semester sowie mit Übungen im Laboratorium im 5. und 6. Semester im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

3 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.

4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Chemie; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Chemie.

4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Chemie.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel römisch eins.1 erfüllt zumindest die Anforderungen der facheinschlägigen Lehrabschlussprüfungen Chemieverfahrenstechnik Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 185 aus 2000, idgF sowie Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 334 aus 2001, idgF) sowie Labortechnik Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 118 aus 2015, idgF sowie 334/2001 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikation, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer facheinschlägigen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF erbracht.

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel römisch eins.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen (Ausbildungsschwerpunkt gemäß Abschnitt B).

1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Chemie liegen in den Bereichen Laboratorium und chemische Produktion vor dem Hintergrund verfahrenstechnischen Grundwissens. Die breite technische Ausbildung soll die Absolventin bzw. den Absolventen auch für den Einsatz in chemienahen und fachverwandten Gebieten (Lebensmitteltechnologie, Kunststofftechnik, Textilveredlung) befähigen. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten im chemischen Labor und Betrieb, Störungsbehebung sowie Wartung im Vordergrund. Darüber hinaus ist ein wichtiges Tätigkeitsfeld die Beratung und der fachgerechte Ein- und Verkauf von Chemikalien und Laborausrüstung. Auch die computergestützte Dokumentation von Anlagen, Geräten und Methoden zählt zu den typischen Aufgaben einer Absolventin bzw. eines Absolventen der Fachschule für Chemie. Die Einhaltung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Schutzmaßnahmen ist integrativer Bestandteil aller Tätigkeiten.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B: Unternehmensführung:

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß Paragraph 58, des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Analytische Chemie und Qualitätsmanagement:

Im Bereich Laboratoriumstechnik können die Absolventinnen und Absolventen mit Chemikalien und Laborgerätschaften unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen sowie der toxikologischen und ökologischen Aspekte fachgerecht umgehen, Gefahrenquellen einschätzen und kennen die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften. Sie können ausgewählte physikalisch-chemische Kenngrößen bestimmen.

Im Bereich Nasschemische Analyse können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Trennverfahren für Stoffgemische auswählen, Gruppenreaktionen und Einzelnachweise durchführen, verstehen das Prinzip gravimetrischer und volumetrischer Bestimmungen und können Proben vorbereiten sowie mittels nasschemischer Methoden qualitativ und quantitativ analysieren und das Analysenergebnis berechnen, dokumentieren und bewerten.

Im Bereich Instrumentelle Analytik können die Absolventinnen und Absolventen Proben geeignet vorbereiten sowie mittels instrumenteller Methoden qualitativ und quantitativ analysieren und das Analysenergebnis berechnen, dokumentieren und bewerten. Sie können der analytischen Fragestellung angepasste instrumentelle Methoden auswählen und anwenden. Sie kennen den Aufbau und die Funktionsweise der Messgeräte.

Im Bereich Qualitätsmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Analysen dokumentieren und nachvollziehbar auswerten, vorgegebene Kalibrationsverfahren durchführen und auf Grundlage einfacher statistischer Tests Analysenergebnisse bewerten. Sie sind mit den grundlegenden Qualitätsmanagementsystemen vertraut.

Im Bereich Physikalisch-Chemisches Rechnen kennen die Absolventinnen und Absolventen die entsprechenden Zustandsgrößen, Gehaltsangaben sowie deren Einheiten und können mit diesen Berechnungen durchführen. Sie können chemische Formeln und Reaktionsgleichungen erstellen sowie Umsatz- und Ausbeuteberechnungen durchführen.

Im Bereich Technische Analytik können die Absolventinnen und Absolventen technologisch-analytische Aufgabenstellungen aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereichen bearbeiten, auswerten, dokumentieren und die Qualität von Produkten bewerten.

Anorganische Chemie und Technologie:

Im Bereich Nomenklatur und Aufbau der Materie kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Begriffe und Gesetzmäßigkeiten des Aufbaus der Materie und können die wichtigsten anorganischen Verbindungen benennen.

Im Bereich Reaktionstypen kennen die Absolventinnen und Absolventen die unterschiedlichen Reaktionstypen und können diese auf einfache Reaktionen anwenden.

Im Bereich Elemente und anorganische Verbindungen kennen die Absolventinnen und Absolventen wirtschaftlich relevante Elemente sowie wichtige Verbindungen und deren Eigenschaften und deren Sicherheits- und Umweltaspekte.

Im Bereich Anorganische Technologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Verfahren zur Herstellung, die Verwendung und Umweltrelevanz wirtschaftlich bedeutender anorganischer Produkte.

Im Bereich Chemisch technologische Verfahren können die Absolventinnen und Absolventen technische Aufgaben aus der beruflichen Praxis mit anorganisch-technologischen Grundverfahren durchführen und die Ergebnisse dokumentieren und bewerten.

Organische Chemie und Technologie:

Im Bereich Grundlagen der organischen Chemie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Nomenklatur sowie die Formelschreibweisen und können diese auf einfache organische Verbindungen anwenden. Sie kennen die Einteilung nach funktionellen Gruppen und die Grundlagen der räumlichen Struktur organischer Verbindungen.

Im Bereich Substanzklassen und Reaktionen kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Substanzklassen, deren Herstellung, Eigenschaften und Reaktionen.

Im Bereich Organische Technologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gewinnung, Herstellungsverfahren, Verarbeitung, Eigenschaften und die Umweltaspekte wichtiger organischer Rohstoffe, Verbindungen und makromolekularer Produkte.

Im Bereich Grundlagen der Biochemie und Biotechnologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Bausteine der Biochemie und einfache biotechnologische Verfahren.

Im Bereich Chemisch technologische Verfahren können die Absolventinnen und Absolventen technische Aufgaben aus der beruflichen Praxis mit organisch-technologischen Grundverfahren durchführen und die Ergebnisse dokumentieren und bewerten.

Chemische Verfahrens- und Prozesstechnik:

Im Bereich Grundlagen der mechanischen Verfahrenstechnik können die Absolventinnen und Absolventen einfache technische Zeichnungen erstellen und kennen Elemente für Anlagen der chemischen Verfahrenstechnik.

Im Bereich Mechanische und thermische Trennverfahren kennen die Absolventinnen und Absolventen wichtige mechanische und thermische Trennverfahren der chemischen Industrie und verstehen einfache Verfahrensschemata.

Im Bereich Grundlagen der Elektrotechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Größen, Gesetze und Elemente der Elektrotechnik, elektrische Schutzmaßnahmen und Grundlagen der Mess- und Regeltechnik.

Im Bereich Verfahrenstechnisches Labor oder Werkstättenlaboratorium können die Absolventinnen und Absolventen die in der Praxis der Ausbildungsrichtung grundlegenden Arbeiten des Umbaus und der Wartung von Anlagen sowie der Produktionstechnik durchführen. Sie können im Werkstättenlaboratorium prototypische Werkstücke entsprechend der Ausbildungsrichtung auch im Technikumsmaßstab herstellen und prüfen.

3. Berufsbezogene Lernergebnisse des Ausbildungsschwerpunktes Umweltanalytik gemäß Abschnitt B: Umweltmesstechnik:

Im Bereich der Umweltmesstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen Probenahme-, Probenvorbereitungs- und Analysenverfahren zur Lösung umweltanalytischer Aufgaben. Sie können die Untersuchungsergebnisse gemäß der geltenden Umweltgesetzgebung bewerten.

Abfallwirtschaft, Immissions- und Gewässerschutz:

Im Bereich der Abfallwirtschaft sowie des Immissions- und Gewässerschutzes kennen die Absolventinnen und Absolventen Abfallmanagementsysteme und die Konzepte zur Sanierung von Altlasten. Sie können kausale Zusammenhänge von Ursachenwirkungen und Folgen von Umweltbelastungen erkennen sowie umweltrelevante Rechtsvorschriften für den jeweiligen Betrieb auswählen.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. UNTERRICHTSORGANISATION

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Siehe Anlage 1.

römisch acht. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch neun. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

5. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

6. ANGEWANDTE MATHEMATIK

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zahlen und Maße

Bereich Algebra und Geometrie

Bereich Funktionale Zusammenhänge

Lehrstoff:

Bereich Zahlen und Maße:

Natürliche und ganze Zahlen, Rechnen mit Brüchen, Darstellungen rationaler Zahlen (Dezimalform oder Bruch), Potenzen und Wurzeln, Überschlagsrechnungen, direkte und indirekte Proportionalität, Prozentrechnungen.

Bereich Algebra und Geometrie:

Terme (Monome, Binome, Bruchterme), Rechengesetze, lineare Gleichungen in einer Variablen, Textgleichungen.

Prozentuelle Zunahme und Abnahme, Potenzen mit rationalen Hochzahlen, die Logarithmusfunktion.

Bereich Funktionale Zusammenhänge:

Funktionsbegriff, Definitions- und Wertemenge.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Funktionale Zusammenhänge:

Bereich Algebra und Geometrie:

Lehrstoff:

Bereich Funktionale Zusammenhänge:

Das kartesische (rechtwinklige) Koordinatensystem, die lineare Funktion, Darstellungen der linearen Funktion, die Exponentialfunktion, die Logarithmusfunktion.

Bereich Algebra und Geometrie:

Lineare Gleichungen in zwei Variablen, Lösungsverfahren, Lösungsfälle, graphisches Lösungsverfahren.

Lineare Interpolation.

Fehlerquellen, Fehlergrößen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Funktionale Zusammenhänge

Bereich Algebra und Geometrie

Bereich Stochastik

Lehrstoff:

Bereich Funktionale Zusammenhänge:

Quadratische Funktionen, graphische Darstellung, Bestimmung des Scheitels und der Streckung.

Bereich Algebra und Geometrie:

Quadratische Gleichungen (Lösungsfälle inkl. komplexe Lösungen, graphische Lösung).

Bereich Stochastik:

Statistische Diagramme (Histogramme, Boxplot), Kenngrößen statistischer Daten.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Stochastik

Lehrstoff:

Bereich Stochastik:

Wahrscheinlichkeitsverteilungen, Zufallsexperimente, Laplace-Wahrscheinlichkeit, Additions- und Multiplikationssatz für einander ausschließende bzw. unabhängige Ereignisse, Normalverteilung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Algebra und Geometrie:

Lehrstoff:

Trigonometrie des rechtwinkligen Dreiecks, ebene Figuren (Quadrat, Rechteck, Parallelogramm, Raute, Deltoid, Trapez), Körper (Würfel, Quader, Pyramide, Zylinder, Kegel, Kugel).

In allen Klassen:

Anwendungen aus dem Fachgebiet, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfsmittel.

Schularbeiten:

1.-3. Klasse: eine bis zwei Schularbeit/en pro Semester, bei Bedarf auch zweistündig.

7. ANGEWANDTE PHYSIK

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Arbeitsgebiete der Physik, Basisgrößen und –einheiten (SI-System), Grundgrößen der Kinetik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, Bewegungsdiagramme), Grundgrößen und Grundgesetze der Statik (Kraft, Drehmoment, mechanische Gleichgewichte), Grundgrößen der Technik (Impuls, Arbeit, Energie und Leistung, Wirkungsgrad) und Strahlenoptik (Brechung und Reflexion, Linsen), optische Geräte (Auge und Mikroskop).

B. Fachpraxis und Fachtheorie 1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Siehe Anlage 1.

2.a ANALYTISCHE CHEMIE UND QUALITÄTSMANAGEMENT – LABORATORIUM Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Glasbearbeitung, Grundoperationen der chemischen Laboratoriumstechnik.

Einfache systematische Trennungen für Anionen und Kationen in anorganischen Stoffgemischen, selektive Einzelnachweise, physikalische Größenbestimmungen (Masse, Volumen, Dichte), Trennmethoden, einführende Übungen in volumetrische und gravimetrische Analysenmethoden im Laboratorium.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Gravimetrische Analysen, volumetrische Analysen, elementspezifische Bestimmungen, Probenvorbereitung, Verdünnungsreihen, elektrochemische Methoden (Konduktometrie, Potentiometrie, Elektrogravimetrie).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Gravimetrische Analysen, volumetrische Analysen, elementspezifische Bestimmungen, Dünnschichtchromatographie.

Probenvorbereitung, Verdünnungsreihen, optische Methoden (UV-VIS-Spektroskopie), elektrochemische Methoden (Konduktometrie, Potentiometrie, Elektrogravimetrie, ionenselektive Elektroden).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Basisversuche zu instrumentellen, spektroskopischen und chromatographischen Methoden, Durchführung einfacher instrumenteller Analysen.

Analytische Methoden zur Qualitätsprüfung und Charakterisierung aus dem Umfeld der anorganischen, organischen oder biochemischen-mikrobiologischen Technologie.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Basisversuche zu instrumentellen, spektroskopischen und chromatographischen Methoden, Durchführung einfacher instrumenteller Analysen.

Qualitätsprüfung und Charakterisierung industrieller Roh-, Halb- und Fertigprodukte aus dem Umfeld der anorganischen, organischen oder biochemischen-mikrobiologischen Technologie.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Qualitätsprüfung und Charakterisierung industrieller Roh-, Halb- und Fertigprodukte aus dem Umfeld des Ausbildungsschwerpunktes.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Qualitätsprüfung und Charakterisierung industrieller Roh-, Halb- und Fertigprodukte aus dem Umfeld des Ausbildungsschwerpunktes.

2.b ANALYTISCHE CHEMIE UND QUALITÄTSMANAGEMENT

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundoperationen der chemischen Laboratoriumstechnik, Unfallvermeidung, Verhalten im Notfall, Chemikalienkennzeichnung und -handhabung, Herstellung von Reagenzlösungen, Systematik, ausgewählte Trennverfahren, Führen eines Laborjournales und Protokollierung.

Ausgewählte Trennverfahren, qualitative Analyse (Prinzip eines Trennungsganges, wichtige Gruppenreaktionen und Einzelnachweisreaktionen), quantitative Analyse (Prinzip der Gravimetrie und Volumetrie).

Chemische Formeln, einfache Reaktionsgleichungen, Gehaltsgrößen, einfache Umsatzberechnungen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Spezielle Sicherheits-, Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen im analytischen Labor.

Gravimetrische Analysenmethoden, Maßlösungen, Säure/Basen-, Redox-, Fällungs- und komplexometrische Titrationen.

Gravimetrische und volumetrische Reaktionen (Neutralisation, Redox, Komplexometrie, Fällung).

Berechnungen mit dem Löslichkeitsprodukt, pH-Wert-Berechnungen, Puffersysteme.

Signifikanz von Messergebnissen.

Rechnerische und grafische Auswertung sowie einfache Interpretation von Messdaten aus gravimetrischen und volumetrischen Analysen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Einsatz elektrochemischer Indikationsverfahren in der Volumetrie, Prinzip der Chromatographie, Dünnschichtchromatografie.

Instrumentelle Analytik (Grundgesetze der Elektrochemie, Elektrogravimetrie, Konduktometrie).

Einfache statistische Kennwerte (Mittelwert, Standardabweichung, Variationskoeffizient).

Leitfähigkeitsberechnungen, elektrochemische Spannungsreihe, galvanische Elemente, Nernst-Gleichung, Faraday-Gesetze, grundlegende technische Berechnungen aus dem Fachgebiet der Ausbildungsrichtung.

Berechnungen von Elektrolysereaktionen, Auswertung potentiometrischer Titrationen, Berechnung von Standardreihen, Auswertungen mittels Kalibrierfunktion.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Prinzip optischer Analysenmethoden, Grundlagen elektromagnetischer Strahlung, spektroskopische Analysenverfahren (Grundgesetze, Geräteaufbau, Anwendung von Absorptions- und Emissionsmethoden).

Aufstellen von Kalibrierfunktionen, Auswertung und Interpretation von Analysenergebnissen.

Spezielle technische Berechnungen aus dem Fachgebiet der Ausbildungsrichtung.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Berechnung und Herstellung von Standardreihen und Multielementstandards.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Probenahme von festen, flüssigen und gasförmigen Proben, Probenvorbereitungs- und Aufschlussmethoden.

Instrumentelle chromatographische Methoden.

Kalibrierung, Auswertung und einfache Interpretation von Messdaten aus instrumentellen Analysen.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Chromatographische Trennprinzipien und entsprechende Methoden sowie Methoden der Detektion.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Einsatzbereiche von chromatographischen und spektroskopischen Analysenverfahren unter Berücksichtigung des Ausbildungsschwerpunktes.

Grundlagen des Qualitätsmanagements im Labor und ausgewählter Qualitätsmanagementsysteme, Arbeitsanweisungen, Kalibrierung und Wartung von Laboreinrichtung und Geräten.

7. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Einsatzbereiche von chromatographischen und spektroskopischen Analysenverfahren unter Berücksichtigung der Ausbildungsrichtung.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Einsatzbereiche von chromatographischen und spektroskopischen Analysenverfahren unter Berücksichtigung der Ausbildungsrichtung.

Grundlagen des Qualitätsmanagements im Labor und ausgewählter Qualitätsmanagementsysteme, Arbeitsanweisungen.

Kalibrierung und Wartung von Laboreinrichtung und Geräten.

3.a ANORGANISCHE CHEMIE UND TECHNOLOGIE – LABORATORIUM Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundoperationen der mechanischen und thermischen Verfahrenstechnik, Modifizierung und Untersuchung von technologischen Produkten und Naturstoffen, Werkstoffprüfungen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundoperationen der mechanischen und thermischen Verfahrenstechnik, Herstellung, Modifizierung und Untersuchung von technologischen Produkten und Naturstoffen, Werkstoffprüfungen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundoperationen der mechanischen und thermischen Verfahrenstechnik, Herstellung, Modifizierung und Untersuchung von technologischen Produkten und Naturstoffen, Werkstoffprüfungen.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Projektorientierte Analyse von technologischen Produkten und Naturstoffen mit entsprechender Berichtserstellung.

Werkstoffprüfungen.

3.b ANORGANISCHE CHEMIE UND TECHNOLOGIE

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Chemische Grundbegriffe, Nomenklatur und Symbolik, Atombau, Periodensystem und Periodizität von Eigenschaften, chemische Bindung (Atom-, Ionen- und Metallbindung).

Grundlagen des Massenwirkungsgesetzes, Gleichgewichtslage (qualitativ und quantitativ), Säure-Basenreaktion, pH-Wert, wässrige Lösungen anorganischer Stoffe, Redoxreaktion, einfache Komplexbildungsreaktion. Bilanzieren von Reaktionsgleichungen und einfache Umsatzberechnungen.

Für die chemische Wirtschaft, Technologie und Analytik wichtige Säuren, Basen und Salze sowie deren Eigenschaften.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Reaktionswärme, Gesetz von Le Chatelier, Aktivierungsenergie, Katalyse, Zustandsgrößen fester und flüssiger Stoffe, Anwendung der Gasgesetze, grundlegende technische Berechnungen aus dem Fachgebiet der Ausbildungsrichtung.

Stickstoff, Phosphor, Sauerstoff, Schwefel, Halogene, Edelgase sowie deren wirtschaftlich oder analytisch wichtiger Verbindungen (Eigenschaften, Sicherheits- und Umweltaspekte), weitere Elemente dieser Hauptgruppen im Überblick.

Grundlegende Herstellungsverfahren ausgewählter wirtschaftlich bedeutender Elemente der 15.-18. Gruppe des PSE und deren Verbindungen (Linde-Verfahren, Kontaktverfahren, Born-Haber Verfahren, Ostwald-Verfahren), Düngemittel.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Wasserstoff, Lithium, Natrium, Magnesium, Calcium, Bor, Aluminium, Kohlenstoff, Silicium, Blei sowie deren wirtschaftlich oder analytisch wichtiger Verbindungen (Eigenschaften, Sicherheits- und Umweltaspekte), weitere Elemente dieser Hauptgruppen im Überblick.

Elektrolyse wässriger Systeme und von Salzschmelzen.

Radioaktiver Zerfall, Strahlungsarten, radioaktive Elemente und deren Vorkommen sowie Verwendung.

Trink-, Nutz- und Abwasser, deren Beurteilungskriterien und behördliche Auflagen.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen von wirtschaftlich bedeutenden Primär- und Sekundärzellen, Baustoffe und anorganische Bindemittel, keramische Werkstoffe, Silikatglas, Phasengleichgewichte (Aggregatzustandsänderungen, Phasendiagramme von Ein- und Zweistoffsystemen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen des metallischen Gefüges, Aluminium, Eisen, Kupfer (Eigenschaften, Herstellung, Legierungen, Verwendung), ausgewählte Metalle und Legierungen im Überblick.

Reaktionswärme, Reaktionsgeschwindigkeit, Reaktionsordnung, Katalyse.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Lewis-Säure-Basen Theorie, VSEPR.

Industrielle Herstellungsverfahren der anorganischen Chemie unter Berücksichtigung der Standortrelevanz und der Erfahrungen aus der Betriebspraxis.

7. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Industrielle Herstellungsverfahren der anorganischen Chemie unter Berücksichtigung der Standortrelevanz und der Erfahrungen aus der Betriebspraxis.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Industrielle Herstellungsverfahren der anorganischen Chemie unter Berücksichtigung der Standortrelevanz und der Erfahrungen aus der Betriebspraxis.

Lewis-Säure-Basen Theorie, VSEPR.

4.a ORGANISCHE CHEMIE UND TECHNOLOGIE – LABORATORIUM Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5 – gemäß Stundentafel römisch eins.1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Aufbau von Apparaturen, Arbeitstechniken, Ansatzberechnung und Dokumentation der Arbeit, Herstellung von Ein- und einfacher Mehrstufenpräparaten unter Anwendung der wichtigsten Reaktionstypen der organischen Chemie, Isolierung aus Naturstoffen, Reinheits- und Identitätsuntersuchungen, Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen und Lösungsmitteln.

5. Semester – Kompetenzmodul 5 – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Aufbau von Apparaturen, Arbeitstechniken, Ansatzberechnung und Dokumentation der Arbeit, Herstellung von einfachen Präparaten unter Anwendung der wichtigsten Reaktionstypen der organischen Chemie, Reinheits- und Identitätsuntersuchungen, Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen und Lösungsmitteln.

6. Semester – Kompetenzmodul 6 – gemäß Stundentafel römisch eins.1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Aufbau von Apparaturen, Arbeitstechniken, Ansatzberechnung und Dokumentation der Arbeit, Herstellung von Ein- und einfacher Mehrstufenpräparaten unter Anwendung der wichtigsten Reaktionstypen der organischen Chemie, Isolierung aus Naturstoffen, Reinheits- und Identitätsuntersuchungen, Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen und Lösungsmitteln.

6. Semester – Kompetenzmodul 6 – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Aufbau von Apparaturen, Arbeitstechniken, Ansatzberechnung und Dokumentation der Arbeit, Herstellung von einfachen Präparaten unter Anwendung der wichtigsten Reaktionstypen der organischen Chemie, Reinheits- und Identitätsuntersuchungen, Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen und Lösungsmitteln.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Herstellung, Modifizierung und Untersuchung von organisch-technologischen Produkten und Naturstoffen.

4.b ORGANISCHE CHEMIE UND TECHNOLOGIE

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Aufbau organischer Moleküle, Isomerie (Struktur, Konformation, E/Z), Formelschreibweisen, Nomenklatur, Bindungen (Hybridisierung).

Addition und Eliminierung.

Alkane, Alkene und cyclische Kohlenwasserstoffe.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Funktionelle Gruppen (Überblick über die wichtigsten funktionellen Gruppen), induktiver Effekt, Bindungspolarität, Substitutionsreaktionen (SN1, SN2, radikalische Substitution).

Halogenkohlenwasserstoffe, einfache sauerstoff- und stickstoffhaltige organische Verbindungen.

Erdgas, Erdöl und Verarbeitungsprodukte, Raffinerietechnologie im Überblick.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Elektrophile Substitution und Umlagerungen.

Aromatische Kohlenwasserstoffe.

Polymerisate, Polykondensate, Polyaddukte, Biopolymere, Additive, Thermoplastverarbeitung, Verbundwerkstoffe.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Substituierte Carbonsäuren und deren Derivate sowie mehrwertige Alkohole.

Natürliche mono-, oligo- und polymere Kohlenhydrate und deren Folgeprodukte, pflanzliche und tierische Öle und Fette, Tenside, Farbstoffe.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Ausgewählte Heterocyclen.

Alkoholische Getränke, Essig, Citronensäure, Aminosäuren, Proteine, Biokatalyse.

7. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Aminosäuren, Proteine (Aufbau und Eigenschaften).

Alkoholische Getränke, Essig, Citronensäure sowie ausgewählte weitere biotechnologische Produkte (Herstellung und Verwendung).

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Ausgewählte Heterocyclen (Vorkommen, Eigenschaften und Herstellung).

Ausgewählte pharmazeutische Produkte (Eigenschaften, Anwendung).

5.a CHEMISCHE VERFAHRENS- UND PROZESSTECHNIK – WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Gemäß Stundentafel römisch eins.1.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen und Systemen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der mechanischen und elektrotechnischen Wartungsarbeiten unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutzmaßnahmen.

Herstellung prototypischer Werkstücke entsprechend dem fachspezifischen Ausbildungsbereich auch im Technikumsmaßstab.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der mechanischen und elektrotechnischen Wartungsarbeiten unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutzmaßnahmen.

Herstellung prototypischer Werkstücke entsprechend dem fachspezifischen Ausbildungsbereich auch im Technikumsmaßstab.

5.b CHEMISCHE VERFAHRENS- UND PROZESSTECHNIK

Gemäß Stundentafel römisch eins.1.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche mit Laboranteilen:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche mit Laboranteilen:

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung.

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Risse, Bemaßungen, einfache Schnittdarstellung.

Rohrleitungen, Armaturen, Behälter, Pumpen, Fördereinrichtungen.

Stoffvereinigung, Zerkleinerung und mechanische Stofftrennung.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundschemata, Verfahrensfließbilder und exemplarische R&I-Schemata.

Reaktoren, Wärmeübertragung, Überwachung einfacher Reaktionsparameter.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Feststoffextraktion, Flüssig/Flüssig-Extraktion, Ionentauschverfahren, Membrantrennverfahren.

Trocknen, thermisches Trennen von Lösungen, thermisches Trennen von Flüssigkeitsgemischen.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Größen und Gesetze, Elemente des Gleich- und Wechselstromkreises (Widerstand, Induktivität, Kapazität).

Elektrische und elektronische Messgeräte, Messung von Strom, Spannung, Widerstand und Leistung im Gleich- und Wechselstrombereich.

Grundtypen elektrischer Maschinen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Elektrotechnische Schutzmaßnahmen. Betriebsumfeld elektrischer Maschinen (Isolierung, Schutzarten, Ex-Schutz).

Messung nichtelektrischer physikalischer und chemischer Größen mittels geeigneter Sensoren.

Einfache Beispiele zur Mess- und Steuerungstechnik.

5. CHEMISCHE VERFAHRENS- UND PROZESSTECHNIK

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche mit Laboranteilen:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche mit Laboranteilen:

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung.

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Risse, Bemaßungen, einfache Schnittdarstellung.

Rohrleitungen, Armaturen, Behälter, Pumpen, Fördereinrichtungen.

Stoffvereinigung, Zerkleinerung und mechanische Stofftrennung.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundschemata, Verfahrensfließbilder und exemplarische R&I-Schemata.

Reaktoren, Wärmeübertragung, Überwachung einfacher Reaktionsparameter.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Feststoffextraktion, Flüssig/Flüssig-Extraktion, Ionentauschverfahren, Membrantrennverfahren.

Trocknen, thermisches Trennen von Lösungen, thermisches Trennen von Flüssigkeitsgemischen.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Größen und Gesetze, Elemente des Gleich- und Wechselstromkreises (Widerstand, Induktivität, Kapazität).

Elektrische und elektronische Messgeräte, Messung von Strom, Spannung, Widerstand und Leistung im Gleich- und Wechselstrombereich.

Grundtypen elektrischer Maschinen.

Erstellung und Interpretation von Verfahrensfließbildern.

Zentrifugation, Filtration, Wärmetausch, Mess‐ und Regeltechnik, Zerkleinerung, Korngrößenbestimmung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Elektrotechnische Schutzmaßnahmen. Betriebsumfeld elektrischer Maschinen (Isolierung, Schutzarten, Ex-Schutz).

Messung nichtelektrischer physikalischer und chemischer Größen mittels geeigneter Sensoren.

Einfache Beispiele zur Mess- und Steuerungstechnik.

Erstellung und Interpretation von Verfahrensfließbildern.

Zentrifugation, Filtration, Wärmetausch, Mess‐ und Regeltechnik, Zerkleinerung, Korngrößenbestimmung.

6. BETRIEBSPRAXIS

Gemäß Stundentafel römisch eins.1.

Siehe Anlage 1.

6.a UMWELTMESSTECHNIK – LABORATORIUM

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Untersuchung von mineralischen Düngemitteln und Kompost, Validierung von in der Umweltanalytik gebräuchlichen Methoden.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Untersuchung von Wasser- und Bodenproben, Identifizierung und Charakterisierung von Stoffen und Stoffgemischen anhand ausgewählter Beispiele.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Analyse von Schadstoffen in pflanzlichen und tierischen Rohstoffen.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Prüfung und Modifizierung von Analysenmethoden, technische Gasanalyse.

Anwendung der Statistik auf praktisch durchgeführte Untersuchungen.

6.b UMWELTMESSTECHNIK

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Umweltanalytische Problemlösungsstrategien (Probenahme, Aufschlussverfahren, Anreicherungs- und Trenntechniken, Methodenwahl).

Statistische Auswertung von Versuchsergebnissen, Validierung von Verfahren.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Summenparameter (CSB, BSB, TC/TOC, AOX sowie weitere ausgewählte), Methoden für die Analyse von organischen Schadstoffen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Instrumentelle analytische Kopplungstechniken (GC/LC-MS), technische Gasanalyse (Gasabsorptiometrie, kontinuierliche Analyse, Passivsammler, Fernerkundung).

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Bestimmung von Staubkonzentrationen, Emissions- und Immissionsmessung (high- und low-volume-Probenahmemethoden, Impaktoren).

Auswertung von Messergebnissen (Statistische Auswertung von Versuchsergebnissen, Methoden der angewandten Statistik Bestimmung der Zuverlässigkeit von Messmethoden).

7.a ABFALLWIRTSCHAFT, IMMISSIONS- UND GEWÄSSERSCHUTZ – LABORATORIUM

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Bestimmungen von ausgewählten Parametern der Wasseranalytik, Abwasseraufbereitung.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Untersuchung verschiedener Abfallproben, Identifizierung und Charakterisierung von Stoffen und Stoffgemischen anhand ausgewählter Beispiele.

Bestimmung von Summenparametern wie AOX, TOC, CSB, BSB an ausgewählten Beispielen.

7.b ABFALLWIRTSCHAFT, IMMISSIONS- UND GEWÄSSERSCHUTZ

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Abfallwirtschaft (Sicherung und Sanierung von Altlasten anhand von Fallbeispielen), Wasserqualität und Wasserreinhaltung (Erhebung der Gewässergüte, Beurteilungskriterien und rechtliche Aspekte).

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Abfallwirtschaft (Recycling, Sammelsysteme, innerbetriebliche und externe Recyclingmaßnahmen), Luftschadstoffe und ihre Auswirkung auf Mensch Fauna, Flora und Sachgüter.

Luftgütemessnetz und Grenzwerte.

Umweltrecht

A./B. Alternative Pflichtgegenstände

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

1.1 VERTIEFUNG ALLGEMEINBILDUNG

Siehe Anlage 1.

1.2 BETRIEBSPRAXIS

Siehe Anlage 1.

C. Verbindliche Übung 1. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht E. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

F. Unverbindliche Übungen 1. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

2. SPRACHTRAINING DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

H. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände 1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Siehe Anlage 1.

2. Religion

Siehe Anlage 1.

3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2021

Gesetzesnummer

20009628

Dokumentnummer

NOR40234904