Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 240 aus 2016, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2021,
römisch fünf
Anlage eins /, 3
01.09.2021
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche
klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten vergleiche Paragraph 4
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterstundenwochen der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
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| Semesterwochenstunden |
| Lehrver- pflich- tungs-gruppe | |||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Klasse | Summe | ||||||||||
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| 1. | 2. | 3. | 4. |
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| Semester |
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| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. |
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A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
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1. | Religion/Ethik4 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (römisch drei)/III | |||
2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 18 | (römisch eins) | |||
3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (römisch eins) | |||
4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | 6 | (römisch drei) | |||
5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (römisch vier a) | |||
6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (römisch eins) | |||
7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (römisch zwei) | |||
8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (römisch eins) | |||
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B. | Fachpraxis und Fachtheorie |
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1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | römisch zwei | |||
2. | Ballistik |
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2.a | Ballistik – Werkstättenlaboratorium | – | – | – | – | 3 | 3 | 1 | 7 | römisch drei | |||
2.b | Ballistik | – | – | – | – | 1 | 1 | 1 | 3 | römisch eins | |||
3. | Werkstätte und Produktionstechnik | 12 | 12 | 14 | 14 | 14 | 14 | 4 | 86 | (römisch vier) | |||
4. | Fertigungstechnik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (römisch eins) | |||
5. | Waffentechnik | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 18 | (römisch eins) | |||
6. | Konstruktion und Projektmanagement | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 18 | (römisch eins) | |||
7. | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | römisch vier | |||
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C. | Verbindliche Übung |
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1. | Soziale und personale Kompetenz2 | 1, (1) | 1, (1) | 1, (1) | 1, (1) | – | – | – | 4 | römisch drei | |||
| Gesamtsemesterwochen-stundenzahl | 36 | 36 | 37 | 37 | 38 | 38 | 36 | 258 |
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D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||||
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| Semesterwochenstunden |
| Lehrver- pflich- tungs-gruppe | |||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Klasse |
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| 1. | 2. | 3. | 4. |
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| Semester |
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| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. |
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E. | Freigegenstände |
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1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – |
| (römisch eins) | |||
2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 1 |
| römisch drei | |||
3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – |
| römisch drei | |||
4. | Mitarbeiterführung und –ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – |
| römisch drei | |||
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F. | Unverbindliche Übungen |
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1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| (römisch vier a) | |||
2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – |
| römisch zwei | |||
3. | Sicherheit im Umgang mit Waffen | 1 | 1 | – | – | – | – | – |
| römisch drei | |||
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G. | Förderunterricht3 |
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1. | Deutsch und Kommunikation |
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2. | Englisch |
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3. | Angewandte Mathematik |
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4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
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1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.
2 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
3 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
4 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (römisch eins) |
2. Religion | 2 | (römisch drei) |
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x3 |
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Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4 |
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______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Büchsenmacher; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Büchsenmacher.
4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Büchsenmacher.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
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| Semesterwochenstunden |
| Lehrver- pflich- tungs- gruppe | |||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Klasse | Summe | ||||||||
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| 1. | 2. | 3. | 4. |
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| Semester |
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| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. |
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A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
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1. | Religion/Ethik5 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | (römisch drei)/III |
2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 20 | (römisch eins) |
3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (römisch eins) |
4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | – | 6 | (römisch drei) |
5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 14 | (römisch vier a) |
6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (römisch eins) |
7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (römisch zwei) |
8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (römisch eins) |
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B. | Fachpraxis und Fachtheorie |
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1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 10 | römisch zwei |
2. | Ballistik |
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2.a | Ballistik – Werkstättenlaboratorium | – | – | – | – | 3 | 3 | 2 | 4 | 12 | (römisch drei) |
2.b | Ballistik | – | – | – | – | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | (römisch eins) |
3. | Werkstätte und Produktionstechnik | 13 | 13 | 15 | 15 | 14 | 14 | 4 | 14 | 102 | (römisch vier) |
4. | Fertigungstechnik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | (römisch eins) |
5. | Waffentechnik | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 3 | 21 | (römisch eins) |
6. | Konstruktion und Projektmanagement | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 3 | 21 | (römisch eins) |
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A./B. | Alternative Pflichtgegenstände2 |
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1.1 | Vertiefung Allgemeinbildung | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | römisch eins |
1.2 | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | römisch vier |
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C. | Verbindliche Übung |
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1. | Soziale und personale Kompetenz3 | 1, (1) | 1, (1) | 1, (1) | 1, (1) | – | – | – | – | 4 | römisch drei |
| Gesamtsemesterwochen-stundenzahl | 37 | 37 | 38 | 38 | 38 | 38 | 37 | 33 | 296 |
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D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||
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| Semesterwochenstunden |
| Lehrver- pflich- tungs- gruppe | |||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Klasse |
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| 1. | 2. | 3. | 4. |
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| Semester |
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| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. |
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E. | Freigegenstände |
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1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – |
| (römisch eins) |
2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 |
| römisch drei |
3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – |
| römisch drei |
4. | Mitarbeiterführung und -ausbildung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | – |
| römisch drei |
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F. | Unverbindliche Übungen |
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1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| (römisch vier a) |
2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | – |
| römisch zwei |
3. | Sicherheit im Umgang mit Waffen | 1 | 1 | – | – | – | – | – | – |
| römisch drei |
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G. | Förderunterricht4 |
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1. | Deutsch und Kommunikation |
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2. | Englisch |
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3. | Angewandte Mathematik |
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4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
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1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.
2 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.
3 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
5 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Stundentafel der Deutschförderklasse
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (römisch eins) |
2. Religion | 2 | (römisch drei) |
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x3 |
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Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4 |
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1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Büchsenmacher; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Büchsenmacher.
4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Büchsenmacher.
Siehe Anlage 1.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel römisch eins.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung(vgl. Bundesgesetzblatt Nr. 75 aus 1972, idgF sowie Bundesgesetzblatt Nr. 277 aus 1980, idgF und Bundesgesetzblatt Nr. 116 aus 1972, idgF sowie Bundesgesetzblatt 277 aus 1980, idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF erbracht.
Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel römisch eins.2 in der 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.
Die Fachschule für Büchsenmacher ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Waffentechnik, Ballistik, Munitionslehre, Mechanik, Fertigungstechnik und Konstruktion. Im Rahmen des Betriebspraktikums erfolgt eine Vervollständigung der in der Ausbildung erworbenen Fähigkeiten. Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, Aufgaben in Fertigungsbetrieben sowie in der Herstellung, im Zusammenbau und der Reparatur von Waffen zu übernehmen. Des Weiteren können sie waffentechnische Komponenten entwickeln, diese mithilfe von CAD-Software konstruieren und die Arbeitsabläufe gemäß Vorgaben des Qualitätsmanagements planen, nach wirtschaftlichen Kriterien kalkulieren und unter Einbeziehung normativer Randbedingungen dokumentieren.
Die Tätigkeitsgebiete der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Büchsenmacher liegen hauptsächlich in den Bereichen der Entwicklung, Herstellung und im Verkauf facheinschlägiger Produkte. Ihr bevorzugtes Arbeitsfeld ist jenes eines Büchsenmachers oder Waffenmechanikers. Als Büchsenmacher können sie ausgehend von den Vorstellungen des Kunden eine Jagdwaffe entwickeln, bauen und die Funktion über einen längeren Zeitraum garantieren, als Waffenmechaniker sorgen sie für die Pflege oder Reparatur einer Jagdwaffe.
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß Paragraph 58, des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Im Bereich Ballistik können die Absolventinnen und Absolventen die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Mess- und Prüfaufgaben lösen und dokumentieren. Sie können Trefferbilder auswerten, Flugbahnen von Geschossen berechnen und vermessen sowie Gasdruck- und Geschwindigkeitsmessungen vorbereiten, durchführen und bewerten. Sie sind in der Lage die Messungen mithilfe statistischer Methoden zu analysieren und zu beurteilen. Sie können den Aufbau von Jagd- und Sportmunition erklären und die Patronenprüfverordnung anwenden.
Im Bereich Waffentechnik können die Absolventinnen und Absolventen Waffenüberprüfungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durchführen.
Im Bereich Ballistik können die Absolventinnen und Absolventen die Wirkung von Geschossen in diversen Zielmedien modellieren, messtechnisch erfassen und dokumentieren. Sie sind in der Lage Testverfahren für unterschiedliche Munitionsarten zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren. Sie können Auswertungen unter Gesichtspunkten der Stichprobentheorie vornehmen und diese dokumentieren. Außerdem können sie die Schussleistung kombinierter Waffen testen und darstellen.
Im Bereich Zerspanung können die Absolventinnen und Absolventen Bauteile mit spanabhebenden Werkzeugen manuell und maschinell erzeugen und den Vorgang dokumentieren.
Im Bereich Metallbehandlung können die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe benennen. Sie sind in der Lage metallische Teile durch Verformungsprozesse herzustellen. Sie können Federtests planen, aufbauen, durchführen und dokumentieren.
Im Bereich Büchsenmachen können die Absolventinnen und Absolventen die zur Herstellung von Produkten und zur Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben notwendigen Arbeitstechniken unter Berücksichtigung von qualitätstechnischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten einsetzen. Sie sind in der Lage, Produkte zu fertigen und/oder Dienstleistungen durchzuführen. Sie verfügen über grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Qualitätsprüfung und können Arbeitsvorgänge und Ergebnisse computerunterstützt dokumentieren. Sie sind befähigt eine Jagdwaffe nach vorgegebenen Konstruktionszeichnungen zu fertigen, zusammenzubauen und zu schäften. Sie können Abzugsgarnituren für Jagdwaffen herstellen und montieren, den Lauf mit dem Gehäuse verbinden, Feinarbeiten an der Waffe durchführen sowie die Funktion des Jagdgewehrs herstellen und die Waffe für den staatlichen Beschuss vorbereiten. Sie sind in der Lage einfache und komplexe Bauteile sowohl in Hand- als auch in Maschinenarbeit zu fertigen.
Im Bereich Schäften können die Absolventinnen und Absolventen Handwerkzeuge zum Schäften herstellen, Waffenteile in den Schaft einpassen sowie die Holzoberfläche gestalten.
Im Bereich Büchsenmachen können die Absolventinnen und Absolventen Sicherungsmechanismen der Abzugsgarnituren prüfen und die Funktion garantieren. Sie kennen die derzeit gültigen Normen im Waffenbau, deren Einhaltung verpflichtend ist, um die Waffe für den staatlichen Beschuss vorzubereiten.
Im Bereich Schäften können die Absolventinnen und Absolventen die fertige Waffe mit dem Schaft verbinden. Sie können komplexe Waffenteile in das Schaftholz einpassen, Justierungen an der gesamten Waffe vornehmen und die erforderlichen Feinarbeiten sowohl am Metall als auch am Holz durchführen.
Im Bereich Fertigungsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der spanenden und spanlosen Bearbeitungsverfahren sowie die Funktion und den Aufbau von Maschinen erklären. Sie können die Form- und Lageprüfung theoretisch beschreiben sowie Toleranzen und Passungen benennen. Sie sind in der Lage, Automatisierungsmöglichkeiten zu erkennen und zu beschreiben sowie die Konzepte von Bearbeitungszentren zu erklären.
Im Bereich Werkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen die normgerechte Bezeichnung von Werkstoffen erklären und anwenden, Werkstoffe den verschiedenen Einsatzbereichen zuordnen, die Herstellung und die Wärmebehandlung von Stahl sowie die Gefügearten von Metallwerkstoffen erklären. Sie sind in der Lage eine zweckmäßige Werkstoffauswahl zu treffen und das richtige Bearbeitungsverfahren zu wählen.
Im Bereich Spanende Fertigung können die Absolventinnen und Absolventen Maschinen und Werkzeuge für die Fertigung benennen. Sie können Schneidstoffe auswählen und wirtschaftliche Kriterien bei der Fertigung abwägen.
Im Bereich Werkstoffprüfung können die Absolventinnen und Absolventen die Verfahren der zerstörenden und der nicht zerstörenden Werkstoffprüfung erklären und anwenden.
Im Bereich Kunststoffe und Kunststoffbearbeitung können die Absolventinnen und Absolventen die Zusammensetzung von Polymeren beschreiben sowie grundlegende Verfahren der Kunststoffbearbeitung benennen.
Im Bereich Metallbau können die Absolventinnen und Absolventen Maßnahmen zum Schutz von Oberflächen, etwa gegen Korrosion, beschreiben. Sie können Fügetechniken im Bereich Waffenbau anwenden. Des Weiteren können sie die Normen im Stahlbau erklären und begründen.
Im Bereich Metallbau können die Absolventinnen und Absolventen über den Einsatz von Normteilen im Waffenbau entscheiden und den Einbau von Normkomponenten abwägen sowie Festigkeitskriterien benennen.
Im Bereich Waffen können die Absolventinnen und Absolventen die Waffen je nach Verwendung in Kategorien einteilen sowie den waffenrechtlichen Begriffsbestimmungen zuordnen. Sie sind mit den Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Waffen vertraut. Sie können die historische Entwicklung von Waffen erklären sowie typische Vertreter von Epochen benennen. Sie sind in der Lage, Laufarten zu benennen sowie deren fachgerechte Verbindung zu erklären. Sie können die für die Waffentechnik und Munitionslehre wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen erklären. Sie sind mit den Funktionsmechanismen von Waffen vertraut, wissen über Abzugsvorrichtungen Bescheid und können diese berechnen. Sie können die Funktionsweise von Sicherungen beschreiben und diese korrekt dokumentieren. Sie können die Dimensionierung der Waffenteile und die Analyse der dynamischen Vorgänge im Waffensystem unter Verwendung mechanischer Konzepte vornehmen. Sie können typische Komponenten von Jagdwaffen, wie Verschlüsse, Schlosssysteme, Abzugssysteme, Auszieher- und Auswerfersysteme beschreiben sowie deren Funktion erklären.
Im Bereich Munition können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Komponenten von Munition erklären, Kaliberbezeichnungen erkennen, typische Munitionsarten, etwa im jagdlichen Bereich, beschreiben sowie Prüfzeichen ziviler Munition erkennen.
Im Bereich Mechanik können die Absolventinnen und Absolventen die Konzepte Kraft und Drehmoment erklären und anwenden, Bauteile freimachen und Systeme mit mehr als zwei Bauteilen analysieren. Insbesondere können sie das Phänomen der Reibung verstehen und anwenden. Ebenso sind sie in der Lage, die Gasgesetze und die Grundbegriffe der Strömungslehre zu erklären und anzuwenden.
Im Bereich Gesetz können die Absolventinnen und Absolventen das österreichische Waffengesetz interpretieren und auf Fallbeispiele anwenden. Sie können die Normen der CIP (Commission internationale permanente pour l'épreuve des armes à feu portatives, Kommission zum Testen von Handfeuerwaffen) auf den Waffenbau und die Beurteilung von Munition anwenden.
Im Bereich Schäften können die Absolventinnen und Absolventen Schäfte und deren Maße sowie deren Erzeugung beschreiben.
Im Bereich Waffenoptik können die Absolventinnen und Absolventen mechanische und optische Visiereinrichtungen erklären.
Im Bereich Waffenoptik können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau optischer Zieleinrichtungen beschreiben, die Funktionsweise des Umkehrsystems und des Vergrößerungsmechanismus erklären sowie die Kennzahlen diverser Absehen benennen. Sie kennen den Zusammenhang der Treffpunktlage eines Geschosses mit den Markierungen in einem Absehen und sind in der Lage Zielfehler zu benennen sowie deren Auswirkung auf die Treffpunktlage zu beschreiben.
Im Bereich Konstruktion können die Absolventinnen und Absolventen einfache und komplexe Konstruktionsaufgaben mithilfe geeigneter Abbildungsverfahren sowohl von Hand als auch mithilfe geeigneter CAD-Software lösen und die Methoden auf fachspezifische Problemstellungen anwenden. Sie können selbstständig Bauelemente, Baugruppen und Geräte gemäß den fachbezogenen Normen und Vorschriften dimensionieren und mit CAD-Unterstützung konstruieren sowie die nach dem Stand der Technik erforderlichen Dokumente und Fertigungsunterlagen erstellen. Sie sind in der Lage, kostenspezifische Auswirkungen der Konstruktion auf die Fertigung zu erkennen und zu optimieren.
Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen einen Struktur- und Zeitplan erstellen und Konstruktionen nach wirtschaftlichen und fertigungstechnischen Überlegungen beurteilen und umsetzen.
Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Entwicklungen im Waffenbau planen, Zeitpläne und Meilensteine festlegen, die Anforderungen in der Konstruktion abschätzen sowie Fertigungsverfahren nach wirtschaftlichen Kriterien auslegen.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.
Siehe Anlage 1.
Die Schülerinnen und Schüler können
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Wartung von Maschinen und Geräten.
Aufbau und Einrichtung von Messaufbauten sowie Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten von Messapparaturen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Ballistik
Bereich Ballistik:
Flugbahnen mit und ohne Luftwiderstand, statistische Bewertung von Trefferbildern.
Werkstättenlaboratorium:
Trefferbilder nach genormten Kriterien auswerten und bewerten, Justieren von Zieleinrichtungen auf Jagdwaffen und bewerten der Trefferbilder, Vermessen von Flugbahnen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Waffentechnik
Bereich Waffentechnik:
Das österreichische Waffengesetz, Unterschiede im Waffengesetz in Europa.
Werkstättenlaboratorium:
Jagdwaffen überprüfen und bewerten, Erstellen technischer Dokumentationen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Ballistik
Bereich Ballistik:
Innenballistische Vorgänge im Lauf, Flugbahnrechnungen, zielballistische Modelle.
Werkstättenlaboratorium:
Ballistische Messmethoden der Gasdruck- und Geschwindigkeitsmessung, Laborieren von Patronen, statistische Auswertung von Testreihen, Flugbahnen von Geschossen von der Mündung bis ins Ziel.
Werkstättenlaboratorium:
Untersuchung von Geschosswirkungen.
8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Ballistik
Bereich Ballistik:
Testverfahren für Munition, statistische Auswertungen (Stichprobentheorie), Flugbahnrechnungen für kombinierte Waffen.
Werkstättenlaboratorium:
Stichprobentests von Munition, Auswertung und Bewertung von Trefferbildern kombinierter Waffen.
Die Schülerinnen und Schüler können
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zerspanung
Bereich Metallbehandlung
Bereich Zerspanung:
Werkstätte „Metallbearbeitung“ (manuelle Formgebung von Metallteilen, maschinelle Bearbeitung wie Bohren, Sägen, Drehen, Fräsen, Schleifen).
Bereich Metallbehandlung:
Werkstätte „Metallbearbeitung“ (Wärmebehandlung metallischer Teile, Herstellung und Testung von Federn, herstellen einfacher Werkzeuge für den Waffenbau).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zerspanung
Bereich Metallbehandlung
Bereich Zerspanung:
Werkstätte „Metallbearbeitung“ (manuelle Formgebung von Metallteilen, maschinelle Bearbeitung wie Bohren, Sägen, Drehen, Fräsen, Schleifen).
Bereich Metallbehandlung:
Werkstätte „Metallbearbeitung“ (Wärmebehandlung metallischer Teile, Herstellung und Testung von Federn, herstellen einfacher Werkzeuge für den Waffenbau).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Büchsenmachen
Bereich Büchsenmachen:
Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Abzugssysteme von Repetierwaffen, Waffenteile auf einer CNC-Maschine).
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Büchsenmachen
Bereich Büchsenmachen:
Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Zusammenbau von Abzugsgarnituren, Sicherungen für Repetierwaffen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Büchsenmachen
Bereich Büchsenmachen:
Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Abzugssysteme von Kipplaufwaffen, Zusammenbau der Abzugsgarnitur, komplexe Waffenteile auf einer CNC-Maschine, Bearbeitung einläufiger Waffen).
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Büchsenmachen
Bereich Büchsenmachen:
Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Sicherungen für Kipplaufwaffen).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Büchsenmachen
Bereich Büchsenmachen:
Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Herstellung von Verbindungen des Laufs mit dem Gehäuse und mit entsprechender Verriegelung).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Büchsenmachen
Bereich Schäften
Bereich Büchsenmachen:
Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Einbau von Abzugsgarnituren und Schlosssystemen, Herstellen der Funktion von Abzugsgarnituren und Schlosssystemen).
Bereich Schäften:
Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Herstellen von Fischhautfeilen, Einpassübungen von einfachen Waffenteilen, Oberflächengestaltung von Schafthölzern).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Büchsenmachen
Bereich Büchsenmachen:
Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Arbeiten an der äußeren Erscheinungsform der Waffe).
8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Büchsenmachen
Bereich Schäften
Bereich Büchsenmachen:
Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Vorbereitungsarbeiten für den staatlichen Beschuss unter Berücksichtigung der gültigen Normen).
Bereich Schäften:
Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Einpassübungen von komplexen Waffenteilen, Beurteilung alternativer Werkstoffe für Schäfte).
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
Bereich Fertigungsverfahren:
Spanende und spanlose Bearbeitungsverfahren, Aufbau und Funktion fertigungstechnischer Maschinen, theoretische Grundlagen der Prüf- und Messtechnik, Form- und Lagetoleranzen sowie Toleranzen und Passungen.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
Bereich Fertigungsverfahren:
Spanende und spanlose Bearbeitungsverfahren, Aufbau und Funktion fertigungstechnischer Maschinen, theoretische Grundlagen der Prüf- und Messtechnik, Form- und Lagetoleranzen sowie Toleranzen und Passungen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffe
Bereich Werkstoffe:
Normen in der Werkstoffkunde, der Weg vom Rohstoff zum Eisen, die Prozesse in der Stahlerzeugung und die Härtung von Stahl, metallurgische Aspekte von Metallen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Spanende Fertigung
Bereich Spanende Fertigung:
Maschinen und Werkzeuge für die spanabhebende Fertigung, wesentliche Faktoren im maschinellen Produktionsprozess (Schneidstoffe, Standzeit, Verschleiß, Kühlschmierstoffe, Werkzeugauswahl).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffprüfung
Bereich Kunststoffe und Kunststoffbearbeitung
Bereich Werkstoffprüfung:
Werkstoffprüfverfahren.
Bereich Kunststoffe und Kunststoffbearbeitung:
Polymere, Verfahren in der Kunststoffbearbeitung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallbau
Bereich Metallbau:
Oberflächenbehandlungen von Metallen, Maßnahmen zum Schutz von Oberflächen (zB Korrosion), Fügetechniken und deren Anwendung im Waffenbau, Normen im Stahlbau.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
Bereich Fertigungsverfahren:
Arten von Spannsystemen, Sondermaschinen, Automatisierungsverfahren, CNC-Technologien.
8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallbau
Bereich Metallbau:
Normteile im Waffenbau, Vergleich von Normteilen mit Eigenanfertigungen.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Waffen
Bereich Munition
Bereich Mechanik
Bereich Waffen:
Blanke Waffen, Feuerwaffen, Grundkenntnisse aus dem Bereich der Lang- und Kurzwaffen, Grundkenntnisse aus dem Bereich der Jagd- und Sportwaffen.
Bereich Munition:
Begriffe aus der Munitionslehre, Aufbau und Komponenten von Munition, Kaliberbezeichnungen, Prüfzeichen und Normung auf Basis der CIP.
Bereich Mechanik:
Gleichgewicht von Kräften, Resultierende, Freimachen von Bauteilen.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Waffen
Bereich Munition
Bereich Mechanik
Bereich Waffen:
Blanke Waffen, Feuerwaffen, Grundkenntnisse aus dem Bereich der Lang- und Kurzwaffen, Grundkenntnisse aus dem Bereich der Jagd- und Sportwaffen.
Bereich Munition:
Begriffe aus der Munitionslehre, Aufbau und Komponenten von Munition, Kaliberbezeichnungen, Prüfzeichen und Normung auf Basis der CIP.
Bereich Mechanik:
Gleichgewicht von Kräften, Resultierende, Freimachen von Bauteilen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Waffen
Bereich Mechanik
Bereich Waffen:
Waffengeschichte und Munitionsentwicklung, Laufarten, Laufherstellung, Kombination von Läufen und deren Verbindung, Waffengeschichte und Munitionsentwicklung.
Bereich Mechanik:
Haft-, Gleit- und Rollreibung, Standsicherheit und Momentengleichgewicht.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Waffen
Bereich Mechanik
Bereich Waffen:
Abzugsvorrichtungen (direkte, indirekte und Sonderformen, Sicherungen und Indikatoren).
Bereich Mechanik:
Abzugsmechanismen in Jagdwaffen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gesetz
Bereich Mechanik
Bereich Gesetz:
Das österreichische Waffengesetz, Fallbeispiele, die Norm nach CIP.
Bereich Mechanik:
Gasgesetze, Beanspruchungen im Lauf durch die Pulvergase, Strömungen der Gase im Lauf.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Waffen
Bereich Mechanik
Bereich Waffen:
Gewehrschlosse, Hand- und Selbstspanner, Verschlusssysteme (Kipplauf- und Blockverschlüsse).
Bereich Mechanik:
Beanspruchungsarten (Zug, Druck, Abscherung, Pressung), Spannung-Dehnung-Diagramm.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schäften
Bereich Waffen
Bereich Waffenoptik
Bereich Schäften:
Schaftformen, Schaftarten, Schaftmaße, Werkstoffe für Schäfte.
Bereich Waffen:
Zylinder- und Selbstladeverschlüsse, Blattfeder- und Schraubenfederejektoren.
Bereich Waffenoptik:
Mechanische und optische Visiereinrichtungen, optische Geräte für die Jagd.
8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Waffenoptik
Bereich Waffenoptik:
Optische Visiereinrichtungen, Absehen (Zielmarkierungen) für die Jagd, Zielfehler und Treffpunktlage.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
Bereich Konstruktion:
Blattformate, Linienarten, Projektionsmethoden, prismatische Werkstücke und Drehteile, normgerechte Bemaßung, Stückliste, Maßstäbe und Schnittdarstellungen, Oberflächenangaben.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
Bereich Konstruktion:
Blattformate, Linienarten, Projektionsmethoden, prismatische Werkstücke und Drehteile, normgerechte Bemaßung, Stückliste, Maßstäbe und Schnittdarstellungen, Oberflächenangaben.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
Bereich Konstruktion:
Bauteile und Baugruppen in verschiedenen Ansichten, Gewinde- und Schraubverbindungen, Sonderformen der Bemaßung inklusive Maß- und ISO-Toleranzen und Fertigungsangaben.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
Bereich Konstruktion:
Einfache Mess- und Spannvorrichtungen, Baugruppen aus dem Bereich Waffentechnik.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
Bereich Konstruktion:
Einzelteile und Baugruppen von Waffenkomponenten (Schlösser, Garnituren, Abzugseinrichtungen, Sicherungen).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
Bereich Projektmanagement
Bereich Konstruktion:
Komplexe Waffensysteme und Komponenten.
Bereich Projektmanagement:
Entwicklung Waffenbauteile und Waffenbaugruppen nach wirtschaftlichen und funktionellen Kriterien.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
Bereich Konstruktion:
Konstruktion von Waffenteilen unter Berücksichtigung der Funktion.
8. Semester –gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektmanagement
Bereich Projektmanagement:
Projektablaufpläne für Entwicklungen im Waffenbau, Kalkulation von Projekten, Analyse von Fertigungsverfahren.
Gemäß Stundentafel römisch eins.1.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel römisch eins.2.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.
Siehe Anlage 1.
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Umgang mit Schusswaffen
Bereich Umgang mit Schusswaffen:
Praktische und theoretische Ausbildung in den Kategorien „B“ (genehmigungspflichtige Schusswaffen, zB Pistole, Revolver), „C“ (Schusswaffen mit gezogenem Lauf, zB Repetierer, Kipplaufwaffe) und „D“ (Sonstige Schusswaffen, zB Bockflinte).
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
09.06.2021
20009628
NOR40234903