Rechtsstellung der Truppen (Senegal)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 76 aus 2021,
Vertrag – Senegal
Paragraph 0
01.06.2021
15.01.2020
19/10 Friedenssicherung
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Senegal über die Rechtsstellung der Truppen
StF: BGBl. III Nr. 76/2021
Deutsch, Französisch
Die Mitteilungen gemäß Artikel römisch elf, des Abkommens wurden am 27. Jänner 2020 bzw. 7. April 2021 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel römisch elf, mit 1. Juni 2021 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung einerseits
und
die Regierung der Republik Senegal andererseits,
im Folgenden „die Parteien“ genannt,
in dem Bestreben, Fragen bezüglich der Rechtsstellung des zivilen und militärischen Personals des österreichischen Verteidigungsministeriums, welches sich zu Übungs- und Ausbildungszwecken auf senegalesischem Hoheitsgebiet befindet, durch das vorliegende Abkommen zu regeln;
sind wie folgt übereingekommen:
Übungszweck
08.06.2021
20011562
NOR40234853