Europäische Staatsanwaltschafts-Durchführungsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 94 aus 2021,
BG
Paragraph 24,
29.05.2021
EUStA-DG
25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug
Die Organe der Justizverwaltung haben in ihren Zuständigkeitsbereichen die personellen und sachlichen Voraussetzungen für den Betrieb der EUStA im Inland unter Beachtung der Grundsätze der Gesetzmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu gewährleisten. Die Organe der Justizverwaltung haben dabei die Unabhängigkeit der EUStA nach Artikel 6, EUStA-VO zu achten.
17.06.2021
20011552
NOR40234528