Europäische Staatsanwaltschafts-Durchführungsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 94 aus 2021,
BG
Paragraph 12,
29.05.2021
EUStA-DG
25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug
Die EUStA kann nach Maßgabe des Paragraph 76, Absatz eins bis 2a StPO die Unterstützung aller Behörden und öffentlichen Dienststellen des Bundes, der Länder und der Gemeinden sowie anderer durch Gesetz eingerichteter Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts unmittelbar in Anspruch nehmen.
17.06.2021
20011552
NOR40234516