Europäische Staatsanwaltschafts-Durchführungsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 94 aus 2021,
BG
Paragraph 8,
29.05.2021
EUStA-DG
25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug
Wird einer Behörde oder einer öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer in die Zuständigkeit der EUStA fallenden Straftat nach Paragraph 3, bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an die EUStA verpflichtet.
17.06.2021
20011552
NOR40234512