die EUStA besser in der Lage ist, die Ermittlungen durchzuführen und die Straftaten aufzuklären, und
Europäische Staatsanwaltschafts-Durchführungsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 94 aus 2021,
BG
Paragraph 6,
29.05.2021
EUStA-DG
25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug
In Fällen des Artikel 25, Absatz 4, EUStA-VO hat die zuständige Staatsanwaltschaft die Zustimmung dazu zu erteilen, dass die EUStA Straftaten verfolgt, wenn
17.06.2021
20011552
NOR40234510