Bundesfinanzgesetz 2021
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 122 aus 2020, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 89 aus 2021,
BG
Anlage eins,
28.05.2021
BFG 2021
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Gilt für die Zeit vom 1.1.2021 bis 31.12.2021 vergleiche Art. römisch XVI).
Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise, es sei denn, dass ausdrücklich anderes angegeben ist. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen wird die jeweils geschlechtsspezifische Form verwendet.
Anmerkung, Gliederungselemente des Bundesvoranschlages, Anlage römisch eins und die Änderungen sind als PDF dokumentiert)
28.05.2021
20011381
NOR40234442