Absatz einsVerfahrensurkunden und andere gerichtliche oder staatsanwaltschaftliche Schriftstücke sind an Personen, die sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten befinden, unmittelbar durch die Post zuzustellen.
Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2004, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 94 aus 2021,
BG
Paragraph 75,
29.05.2021
EU-JZG
25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug
31.05.2021
20003339
NOR40234418