Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2004, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 94 aus 2021,
BG
Paragraph 80,
29.05.2021
EU-JZG
25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug
Nach den Bestimmungen dieses Unterabschnitts erlangte personenbezogene Daten dürfen nur für die Zwecke des Strafverfahrens verwendet werden, für das sie erbeten wurden.
31.05.2021
20003339
NOR40234411