Absatz eins,Gegenstand des Förderungsprogrammes des Bundes ist die Schaffung eines Anreizes für Unternehmen, in und nach der COVID-19 Krise in das Anlagevermögen zu investieren. Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.
Investitionsprämiengesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 88 aus 2020, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 95 aus 2021,
BG
Paragraph eins
29.05.2021
30.12.2029
InvPrG
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
30.12.2025
20011242
NOR40234385