Absatz eins,Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer ohne Unterschied der Staatsbürgerschaft, die am Tag der Wahlausschreibung das 16. Lebensjahr vollendet haben und an diesem Tag und am Tag der Wahl im Betrieb beschäftigt sind.
Post-Betriebsverfassungs-Wahlordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 147 aus 1998, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 231 aus 2021,
römisch fünf
Paragraph 12
01.06.2021
PBVWO
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
26.05.2021
10009122
NOR40234324