Betriebsrats-Wahlordnung 1974
Bundesgesetzblatt Nr. 319 aus 1974, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 230 aus 2021,
römisch fünf
Paragraph 6
01.06.2021
BRWO 1974
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer ohne Unterschied der Staatsbürgerschaft, die am Tag der Betriebs(Gruppen)versammlung zur Wahl des Wahlvorstandes, bei Teilversammlungen am Tag der letzten Teilversammlung, das 16. Lebensjahr vollendet haben und an diesem Tag und am Tag der Wahl im Rahmen des Betriebes beschäftigt sind.
10.02.2023
10008330
NOR40234300