Kurztitel

Betriebsrats-Wahlordnung 1974

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 319 aus 1974, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 230 aus 2021,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 6

Inkrafttretensdatum

01.06.2021

Abkürzung

BRWO 1974

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Text

Aktives Wahlrecht

Paragraph 6,

Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer ohne Unterschied der Staatsbürgerschaft, die am Tag der Betriebs(Gruppen)versammlung zur Wahl des Wahlvorstandes, bei Teilversammlungen am Tag der letzten Teilversammlung, das 16. Lebensjahr vollendet haben und an diesem Tag und am Tag der Wahl im Rahmen des Betriebes beschäftigt sind.

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2023

Gesetzesnummer

10008330

Dokumentnummer

NOR40234300