Seilbahn Bauentwurfsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 227 aus 2021,
römisch fünf
Paragraph 12
01.07.2021
SeilBEV
93/01 Eisenbahn
Der Sicherheitsberichtersteller hat über eine aufrechte Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung zu verfügen, wobei für Personenschäden pro Schadensfall eine Deckung von zumindest einer Million Euro bestehen muss.
25.05.2021
20011547
NOR40234245