Absatz eins,Spätestens nach vollständiger Berichtigung des Meistbots hat das Gericht von Amts wegen zur Verhandlung über die Verteilung des Meistbots eine Tagsatzung anzuberaumen.
Exekutionsordnung
RGBl. Nr. 79 aus 1896, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 86 aus 2021,
BG
Paragraph 209
01.07.2021
EO
23/04 Exekutionsordnung
Die öffentliche Bekanntmachung nach Absatz 4, erfolgt bis 31. 12. 2001 durch Anschlag an der Gerichtstafel (Artikel römisch drei, Absatz 6,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 59 aus 2000,), später in der Ediktsdatei.
Meistbotsverteilung, Verteilungstagsatzung
31.05.2021
10001700
NOR40234086