Absatz eins,Legitimationskarten sind je nach Umfang der Vorrechte und Befreiungen für folgende Personengruppen in folgenden Kategorien auszustellen:
- Ziffer einsPersonen, die diplomatische Vorrechte und Befreiungen genießen: Kategorie ROT;
- Ziffer 2Berufskonsulinnen und -konsuln: Kategorie ORANGE;
- Ziffer 3Honorarkonsulinnen und -konsuln: Kategorie GELB;
- Ziffer 4Angestellte oder Sachverständige Internationaler Einrichtungen im Sinne des ASG: Kategorie GRÜN;
- Ziffer 5andere Personen, die in Österreich aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrages Vorrechte und Befreiungen genießen: Kategorie BLAU;
- Ziffer 6Angestellte Internationaler Nichtregierungsorganisationen einschließlich Quasi-Internationaler Organisationen im Sinne des ASG, sofern es sich nicht um österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger oder um Fremde mit gültigem Aufenthaltstitel in Österreich handelt: Kategorie VIOLETT;
- Ziffer 7dienstliches Hauspersonal von Berufsvertretungsbehörden: Kategorie BRAUN;
- Ziffer 8private Hausangestellte von Personen im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins,, denen die Anstellung privater Hausangestellter vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten zugestanden wurde: Kategorie GRAU.