Absatz eins,Die Bedingungen für eine gleichberechtigte Beteiligung der Frauen an den Entscheidungsstrukturen entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten sind zu schaffen bzw. beizubehalten.
Frauenförderungsplan für die Parlamentsdirektion 2021-2026
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 168 aus 2021, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 212 aus 2026,
K
Paragraph 2
01.01.2021
31.08.2026
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Geschäftseinteilung, Organisationsentwicklung
16.07.2026
20011523
NOR40232600