Die Unterstützung von Maßnahmen zur Frauenförderung durch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere durch die Führungskräfte;
Frauenförderungsplan für die Parlamentsdirektion 2021-2026
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 168 aus 2021, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 212 aus 2026,
K
Paragraph eins
01.01.2021
31.08.2026
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Die Parlamentsdirektion bekennt sich zum Grundsatz der Gleichwertigkeit und Gleichstellung der Geschlechter und auf dieser Basis zu einer aktiven Gleichbehandlungs- und Gleichstellungspolitik, um Chancengleichheit für Frauen und Männer zu gewährleisten. Mit der Umsetzung dieses Frauenförderungsplanes werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
Gleichbehandlungspolitik, Verwendungsgruppe
16.07.2026
20011523
NOR40232599