Absatz eins,Wenn für Schülerinnen und Schüler an Mittelschulen, Sonderschulen und der 5. bis 8. Schulstufe der allgemein bildenden höheren Schulen im ortsungebundenen Unterricht eine häusliche Betreuung ansonsten nicht sichergestellt ist und sie einen Test gemäß Paragraph 4 a, vorlegen, sind sie in der Schule zu beaufsichtigen und in einer dem Unterricht im Lehrerteam gemäß Paragraph 31 a, SchUG entsprechenden Form zu unterstützen.