Absatz einsDer Ausschuss hat auf Grund eines Entwurfes des Vorstandes jährlich für das kommende Jahr jeweils einen Voranschlag für die Sachbereiche über die finanziellen Erfordernisse und deren Bedeckung zu beschließen.
Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 414 aus 1972, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2021,
BG
Paragraph 19,
01.04.2021
BUAG
60/04 Arbeitsrecht allgemein
Urlaubskasse
14.04.2021
10008275
NOR40232192