Erklärung des Kollektivvertrags Corona-Tests für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 117 aus 2021,
V
Paragraph 0
24.03.2021
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, mit der der Kollektivvertrag Corona-Tests für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung erklärt wird
StF: BGBl. II Nr. 117/2021
Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit ist gemäß Paragraph 18, Absatz eins, Arbeitsverfassungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 22 aus 1974,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 170 aus 2020, ermächtigt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft, die Partei eines Kollektivvertrages ist, bei Vorliegen der in Absatz 3, angeführten Voraussetzungen diesem Kollektivvertrag durch Erklärung zur Satzung auch außerhalb seines räumlichen, fachlichen und persönlichen Wirkungsbereiches rechtsverbindliche Wirkung zuzuerkennen.
Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit hat mit Beschluss vom 17. März 2021 nach Durchführung einer Senatsverhandlung nachstehende Satzung erlassen:
23.03.2021
20011498
NOR40231826