Absatz eins,Der Förderungsantrag ist von der förderwerbenden Organisation entsprechend ihrer jeweiligen Organisationsvorschriften rechtsverbindlich zu unterfertigen und hat nachstehende Angaben zu enthalten:
- Ziffer einsIdentifikationsdaten (Name, Adresse, ZVR-Zahl, Firmenbuchnummer, etc.) sowie Nachweise über die Identität der für die förderwerbende Organisation handelnden Personen, etwa durch die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, Kontodaten mit einer Bankverbindung bei einer Bank, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ihren Sitz hat;
- Ziffer 2Angaben zur Feststellung, ob eine förderbare Organisation nach den Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins bis 3 vorliegt;
- Ziffer 3Angaben über sonstige Unterstützungen der öffentlichen Hand zugunsten der förderwerbenden Organisation;
- Ziffer 4Angaben zum tatsächlichen Einnahmenausfall im vierten Quartal des Jahres 2020;
- Ziffer 5Angaben zu den förderbaren Kosten nach Paragraph 7, Absatz 2, Ziffer eins bis 4 und 6 bis 11 für die Monate Oktober bis Dezember 2020 bzw. zu Kosten nach Paragraph 7, Absatz 2, Ziffer 5,, für den Struktursicherungsbeitrag nach Paragraph 7, Absatz 3, die Einnahmen des Jahres 2019 bzw. optional der Jahre 2018 und 2019, sowie für den NPO-Lockdown-Zuschuss die Einnahmen, die Spenden und die öffentlichen Förderungen des Jahres 2019 und Angaben zur Betroffenheit gemäß §7a oder Paragraph 7 c,;
- Ziffer 6bei Anwendbarkeit der Paragraphen 7 a bis 7 c Angaben zu einem erhaltenen Zuschuss gemäß den VO Lockdown-Umsatzersatz;
- Ziffer 7eine Bestätigung eines fachkundigen Experten oder einer fachkundigen Expertin im Sinne des Paragraph 17,, sofern diese nach Paragraph 17, Absatz 2, erforderlich ist.